DE2558056A1 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines identitaetstraegers - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines identitaetstraegersInfo
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Description
- Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines
- Identitätstragers Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Identitatstragers durch Aufzeichnen eines Hologramms eines Informationen tragenden Objekts auf einem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial mit Hilfe eines Objekt und eines Referenzstrahles sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
- Die Erfindung findet Anwendung bei der Herstellunq von Ausweisdokumenten, Identitätskarten, Scheck-, Kredit-, Kundenkarten und sonstigen Identitätsträgern, die den Inhaber und Eigentümer ausweisen bzw. identifizieren sollen.
- Ein bekanntes System verwendet ein Hologramm in oder auf einem Identitätsträger, wie einen Ausweis oder eine Karte.
- Das Hologramm enthält in chiffrierter Form Informationen, die nur unter speziellen optischen Bedingungen wieder aus -gelesen werden können. Dazu wird ein Hologramm von der bedruckten und mit individuellen Daten versehenen Karte als Objekt auf einem Aufzeichnungsmaterial aufqenommen. Erst nach dieser Aufnahme wird das Hologramm r,lit der Karte verbunden, beispielsweise durch Einsetzen des Aufzeichunqsmaterials mit dem Hologramm in ein in die Karte gestanztes Fens terl och Das (lolografierte Aufzeichnungsmaterial kann auch auf der Kartenrückseite mit der Karte verbunden werden.
- Das Hologramm wird somit erst nach der Beschriftung der Warte mit den individuellen Daten mit Hilfe von Laser-Licht auf dem räumlich von der Karte getrennten Aufzeichnungsmaterial erzeugt. Die Karte und das zugehörige Hologramm werden dann miteinander verbunden, wobei dies in einer Weise geschieht, daß die einzelnen Karten mit den jeweilig zusehörigen Hologrammen zusammengebracht und zusammengefügt werden. Bei diesem Verfahren ist nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet, daß beim nachträglichen Einsetzen bzw.
- Hinzufügen des Hologramms keine falsche Zuordnung zu der entsprechenden Karte auftritt, so daß ständige sorgfiltige Kontrollen erforderlich sind.
- Da die Vereinigung jedes Hologramms mit seiner entsprechenden Karte fließbandmäßig so erfolgt, daß eine Anzahl von Hologramme mit der gleichen Anzahl von Karten hintereinanderweg zusammengeführt wird, ist es offensichtlich, daß beispielsweise bei einer Versetzung der Holoqrammreihe um ein einziges Hologramm gegenüber der Kartenreihe al erstellten Identitätsträger nicht mehr verwendbar slrd, da die jeweilige Zuordnung von Hologramm zu der Kart nicht mehr stift.
- Eine weitere Schwierigkeit bei dem bekannten Verfahren ergibt sich dadurch, daß das verdrehungs- bzw. verscellebungsfreie Einsetzen des Hologramms in ein Fensterloch der Karte schwierig ist. Das einwandfreie Einsetzen des Hologramms ist jedoch erforderlich, damit beim Einsetzen des Identitätsträgers in das Lesegerät zur Rekonstruktion des Hologramms das rekonstruierte Bild nicht teilweise oder ganz aus dem Bildschirmbereich wegwandert.
- Demgegenüber ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung eines Identitätsträgers anzugeben, bei dem eine Vertauschung von holografierten Informationen weitgehend ausgeschlossen und soli t eine absolut sichere Zuordnung zwischen Hologramm und dem holografierten Objekt gewährleistet ist, und bei dem das Hologramm ohne Verdrehung und ohne Versetzung mit dem Objekt zusammenfügbar ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial vor der holoqrafi- Schem Belichung fest und dauerhaft mit dem die Informationen tragenden Objekt zu dem Identitätsträger verbunden wird und dal'l der vom Objekt reflektierte Objektstrahl auf das Aufzeichnungsmaterial geführt und auf diesem mit dem Referenzstrahl zu dem Hologramm der aufzuzeichnenden Informationen interferiert.
- Weitere Ausgestaltungen des erfindungsgemäRen Verfahrens sind in den Ansprüchen 2 bis 8 beschrieben.
- Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, daß im Strahlengang des Objektstrahls eines Lasers zwischen einem Strahlenverteiler und dem die Informationen tragenden Objekt ein in Richtung des Objekts durchlässiger erster Reflektor angeordnet ist. Der erste Reflektor ist bevorzugt ein halbdurchlässiger Spiegel, der den auf ihn einfallenden, vom Objekt reflektierten Objektstrahl auf die Aufzeicllnungsscllicht des Aufzeichnungsmaterials des Informationsträgers umlenkt.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist im Strahlengang des Referenzstraills des Lasers ein zweiter Reflektor vornesehen, der den Referenzstrahl direkt auf die Aufzeichnungsschicht des Aufzeichnungsmaterials lenkt.
- Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der Vorteil erzielt, daß die Zuordnung zwischen dem Hologramm und dem Objekt, dessen Informationen als Hologramm aufnezeichnet werden, in richtiger Weise erfolgt, ohne daß hierzu aufwendige und sorgfältige Kontrollen erforderlich sind, da erst nach der Verbindung zwischen dem Aufzeichnungsmaterial und dem Objekt die Hologrammaufzeichnung auf dem ersteren erfolgt. Durch diese als "Selbstabbildun' zu bezeichnende liologrammaufzeichnung ist eine eindeutige Zuordnung zwischen Hologramm und dem zugehörigen Objekt stets gegeben, Die Erfindung wird im folgenden anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigen: Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zum Herstellen eines Identitätsträgers, Fig. 2 eine Ausführungsform des Identitätsträgers mit einem ein Fensterloch in dem Identitätsträqer überspannenden Aufzeichnungsmaterial, Fig. 3 eine weitere Ausführungsform des Identitätsträgers mit einer Aufzeichnungsschicht, Fig. 4 einen zu beiden Seiten mit Folie kaschierten Identitätsträger, und Fig. 5 einen einseitig mit Folie kaschierten Identitätsträger.
- Figur 1 dient zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Das Licht eines Lasers 1 wird, die übliche Modenblende mit einem Strahlaufweiter und mit einem Fotoverschluß ist nicht eingezeichnet, durch einen Strahlverteiler 2 in einen Referenzstrahl 3 und einen Objektstrahl 4 aufgeteilt. Der Referenzstrahl 3 gelangt über einen zweiten Reflektor 5, beispielsweise einen Spiegel, direkt auf ein mit einem holografisch abzubildenden Objekt 9 verbundenes holografisches Aufzeichnungsmaterial 6 mit einer lichtempfindlichen Aufzeichnungsschicht 7. Das Objekt 9, beispielsweise eine Scheck-, Kredit-, Identitäts-, Kundenkarte oder ein Ausweisdokument enthält im allgemeinen auf der Vorderseite alle wichtigen individuellen Daten des Inhabers, ist in einer nicht dargestellten Halterung mit Positionierungsanschlägen eingelegt. Der Objektstrahl 4 wird von dem Informationen 8 tragenden Objekt 9 reflektiert und von einem ersten Reflektor 10 auf die Aufzeichnungsschicht 7 umgelenkt. Auf dieser interferieren die beiden Strahlen 3 und 4 und zeichnen das Hologramm auf. Anschließend wird das Hologramm, ohne das Aufzeichnungsmaterial 6 von dem Objekt 9 av.
- zu trennen, entwickelt. In der in Fig. 1 gezeigten speziel -len Anordnung -ist der erste Reflektor 10 ein halbdurchlässiger Spiegel, der für den auf ihn einfallenden, vom Objekt ) reflektierten Objektstrahl 4 undurchlässig ist, während er den vom Strahlverteiler 2 kommenden Objektstrahl 4 in Richtung Objekt 9 durchläßt.
- Bei Verwendung eines nicht durchlässigen Spiegels muß der einfallende Objektstrahl seitlich an dem Spiegel vorbeigeführt werden. Für eine Seitenumkehr des Hologramms ist es erforderlich, den von dem Objekt 9 reflektierten Objektstrahl 4 über einen weiteren, nicht dargestellten Spiegel zu führen.
- Die Verbindung des holografischen Aufzeichnungsmaterials mit dem die Informationen 8 tragenden Objekt 9 kann mannigfaltig erfolgen. In Fig. 1 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der das Aufzeichnungsmaterial 6 auf der Rückseite eines Objekts 9 in ein Fensterloch 11 eingesetzt wird.
- Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist das Aufzeichnungsmaterial 6 an der Rückseite des Objekts 9 befestigt und überspannt das Fensterloch 11 derart, daß die Aufzeichnunqsschicht 7 des Aufzeichnungsmaterials 6 direkt an der Ruckseite des Objekts 9 anliegt.
- Es ist auL eine Ausführungsform möglich, wie Fiq. 3 zeigt, bei der die Aufzeichnungsschicht 7 direkt auf der Oberfläche des Objekts 9 aufgebracht wird. Hierdurch wird der Vorteil erzielt, daß das Objekt 9 gleichzeitig als Trägerschicht für die Aufzeichnungsschicht 7 dient, da das Aufzeichnungsmaterial nur aus der lichtempfindlichen Schicht 7 besteht. Bei transparentem bzw. glasklarem Objekt 9 erfolgt dann die Rekonstruktion des Holoqramms nach der Durchstrahlungsmettlode, während bei nichttransparentem Objekt 9 das Hologramm nach der Reflexionsmethode rekonstruiert wird.
- Der Identitätsträger wird nach der Entwicklung des Hologranlr.ts in der Aufzei chnungsschi cht 7 zu beiden Seiten mit Schutzfolien 12 kaschiert, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. Die Ausführungsform in Fig, 4 entspricht weitgehend derjenigen nach Fig. 1, wobei nur noch die Schutzfolien 12 eingezeichnet sind. Obwohl es nicht dargestellt ist, ist es selbstverständlich, daß auch die Ausführungsformen nach den Fig. 2 und 3 nach der Entwicklung des Hologramms in der Aufzeichnungsschicht 7 mit Schutzfolien kaschiert werden können, die einerseits das Hologramm gegen mechanische Zerstörungen schützen und andererseits den Zugang zu dem Hologramm. und damit die ilöglichkeit einer Fälschung des Inhalts des tlologramans verhindern.
- Eine weitere Ausführungsform nach Fig, 5 zeigt das Objekt 9 mit dem Fensterloch 11, das an der Oberseite von der Aufze i chnun gs schi cht 7 abgeschlossen wi rd. Bei dieser Ausführungsform wird als Träger für die Aufzeicilnungsschicht 7 eine Kaschierfolie 13 verwendet, die beispielsweise eine Aussparung besitzt, in die die Aufzeichnungsschicht 7 eingebracht wird. Eine Aussparung ist nicht unbedingt erforderlicil, da die Aufzeichnungsschicht im allgemeinen nur etwa 5 /u dick ist und daher auch direkt auf die Kaschierfolie 13 aufgebracht werden kann, ohne daß eine störende Aufwölbung derselben nach dem Verbinden mit dem Objekt 9 auftritt. Die Rückseite des Objekts 9 ist wieder mit einer Schutzfolie 12 kaschiert.
- Für die praktische Durchführbarkeit des Verfahrens ist die Auswahl der lichtempfindlichen Aufzeichnungsschicht 7 sehr wichtig. Grundsätzlich bestehen bei der Materialwahl keine Beschränkungen, doch ist es störend, wenn wie beim Silberhalogenidfilm alle Vorarbeiten im Dunkeln ausgeführt werden müssen. Es werden daher Filme mit aromatischen Diazoverbindungen und Kupplungskomponenten bevorzugt, da sie die Verarbeitung bei gelbem Sicherheitslicht gestatten. Die holografische Belichtung erfordert hierfür einen im nahen UV emittierenden Laser. Derartige Filme besitzen den Vorteil, daß sie trocken und schnell mittels gasförmigen Ammoniaks entwickelt werden können.
- - Patentansprüche -
Claims (11)
- Patentansprtiche Verfahren zur Herstellung eines ldentitätstragers durch Aufzeichnen eines Hologramms eines Informationen tragenden Objekts auf einem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial mit Hilfe eines Objekt- und eines Referenzstrahles, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial vor der holografischen Belichtung fest und dauerhaft mit dem die Informationen tragenden Objekt zu dem Identitätsträger verbunden wird und daß der vom Objekt reflektierte Objektstrahl auf das Aufzeichnungsmaterial geführt und auf diesem mit dem Referenzstrahl zu dem Hologramm der aufzuzeichnenden Informationen interferiert.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hologramm, ohne das Aufzeichnungsmaterial von dem Objekt zu lösen, entwickelt wird.
- 3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufzeichnungsmaterial in einem Fensterloch des Objekts eingesetzt wird.
- 4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufzeichnungsmaterial oberflächlich auf dem Objekt, ein Fensterloch in diesem überspannend, angebracht wird.
- 5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufzeichnungsschicht, in der das Hologramm gespeichert wird, direkt auf der Oberfläche des Objektes aufgebracht wird.
- 6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Identitätsträger nach der Entwicklung des Hologramms in der Aufzeichnungsschicht zu beiden Seiten mit Schutzfolien kaschiert wird.
- 7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufzeichnungsschicht auf einer Folie aufgebracht wird, mit der der Identitätsträser vor der Aufzeichnung des Hologramms kaschiert wird.
- 8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufzeichnungsmaterial ein Diazofilm vorgesehen ist.
- 9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Strahlengang des Objektstrahls (4) eines Lasers (1) zwischen einem Stratllenverteiler (2) und dem die Informationen (8) traqenden Objekt (9) ein in Richtung auf das Objekt (9) durckllässiqer erster Reflektor (10) angeordnet ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Reflektor (10) ein halbdurchlässiger Spieqel ist, der den auf ihn einfallenden, vom Objekt (9) reflektierten Objektstrahl (4) auf die Aufzeichnungsschicht (7) des Aufzeicknungsmaterials (6) des Informationsträqers umlenkt.
- 11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Strahlengang des Referenzstrahls (3) des Lasers (1) ein zweiter Reflektor (5) vorgesehen ist, der den Referenzstrahl (3) direkt auf die Aufzeichnungsschicht (7) des Aufzeichnungsmaterials (6) lenkt.
Priority Applications (9)
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1975
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1976
- 1976-12-20 BE BE173454A patent/BE849633A/xx unknown
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