DE2548743C2 - Verfahren zum Verschließen einer Flüssigkristallzelle - Google Patents
Verfahren zum Verschließen einer FlüssigkristallzelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verschließen einer Flüssigkristallzelle gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Eine Flüssigkristallzelle mit die Einfüllöffnung des Flüssigkristall-Hohlraums auf der Außenseite ringförmig
umgebender, aufgedampfter oder durch Kathodenzerstäubung aufgebrachter Metallisierung wird in
der DE-OS 23 31 567 beschrieben. Nach dem Befüllen des Flüssigkristall-Hohlraums wird die als Kanal ausgebildete
Einfüllöffnung mit Hilfe eines Stopfens, z. B. aus Amalgam oder Kunststoff, verschlossen. Daraufhin wird
der Bereich auf der Außenseite um die Einfüllöffnung herum durch Aufdampfen, Kathodenzerstäubung oder
dergleichen metallisiert. Die die Einfüllöffnung ringförmig umgebende Metallisierung dient der Haftvermittlung
für ein dem endgültigen Verschluß dienendes, aufzulötendes Metallstück.
Bei einem aus der DE-OS 23 42 022 bekannten Verfahren zum Verschließen einer Flüssigkristallzelle wird
in die Einfüllöffnung des Flüssigkristall-Hohlraums zunächst ein Pfropfen aus dunklem Metall eingesetzt. Zum
sicheren und dauerhaften Abdichten des Hohlraums werden die Außenseite des Pfropfens und die umgebenden
Teile der Zelle außerdem mit einem abdichtenden Überzug verschlossen und versiegelt. Der abdichtende
Überzug kann dadurch gebildet werden, daß die Öffnung durch Verlöten ihrer metallisierten unmittelbaren
Umgebung zusätzlich mit einer Lotschicht üblichen Materials überdeckt wird.
Diese aufwendige, gewissermaßen doppelte Abdichtung war erforderlich, weil mit einem durch Kleben oder
gar lediglich kraftschlüssig eingebrachten Stopfen eine dauerhafte Dichtheit nicht zu gewährleisten ist, so daß
sich eine zusätzliche Versiegelung, insbesondere Verlötung, auf der Außenseite des Pfropfens als erforderlich
erwiesen hat.
In einem weiteren Verfahren wird die Linfüllöffnung
durch einen unmittelbar eingelöteten Lotstopfen verschlossen. Um ein Haftmittel für das Verlöten zu schaffen,
werden die Kantenbereiche der Glasplatten vor dem Zusammensetzen zur Zelle mit einem Metall überzogen,
das durch das Lot leicht zu benetzen ist. Nach dem Zusammenfügen der Glasplatten mit Hilfe des umlaufenden
Glasstreifens ist dann die kanalförmige Einfüllöffnung des Flüssigkristall-Hohlraums zwar an den
an die Glasplatten angrenzenden Flächen nicht jedoch im Bereich des dichtenden Glasstreifens metallisiert
Eine besonders schlechte Haftung ergibt sich an den in der Regel tief eingezogenen Nähten zwischen Glasplatten
und dichtendem Glasstreifen. Der Lotstopfen wird daher im fertigen Bauelement zwar durch die gute
Haftung an den Glasplatten festgehalten, er kann aber wegen der schlechten Benetzbarkeit im Bereich der
Glasstreifen allein ebenfalls keine dauerhafte Abdichtung gewährleisten.
Für eine dichte Verlötung des Kanals der Einfüllöffnung mit Hilfe eines Lotstopfens wäre es erforderlich,
die Kanalwände vollkommen umlaufend mit einer als Haftmittel für das abschließende Verlöten des Hohlraums
erforderlichen Metallisierung zu versehen. Eine solche Metallisierung kann aber ersichtlich erst nach
dem Zusammenbau der Zelle aufgebracht werden. Da jedoch bei dem entsprechenden Metallisieren Metallteilchen
auf die Innenfläche des Hohlraums gelangen und zu einer Qualitätsverschlechterung der Zelle führen
können, kam auch dieses Verfahrensweise nicht in Frage.
In der Praxis werden daher die Einfüllöffnungen des Hohlraums von Flüssigkristallzellen normalerweise mit
Kunststoffpfropfen oder dergleichen verschlossen. Ein solches Verfahren wird in der US-PS 37 99 649 beschrieben.
Um der üblicherweise bestehenden Gefahr des Herausdrückens des Pfropfens aus dem Pfropfenkanal
durch den Druck der Flüssigkeit zu begegnen, soll nach dem Bekannten innerhalb des Hohlraums mit Abstand
von der Innenseite der Einfüllöffnung bzw. des Pfropfenkanals eine Barriere vorgesehen werden, die
bei noch geöffnetem Loch ein Füllen des Hohlraums mit der Kristallflüssigkeit ermöglicht und zugleich ein Widerlager
zum Abstützen des Pfropfens auf der Innenseite des Hohlraums bildet. Der Pfropfen wird so weit in
den Hohlraum eingeschoben, daß er auf der Hohlrauminnenseite einen gegen die Barriere abzustützenden
Bauch bildet. Dadurch wird erreicht, daß der Druck der im Hohlraum befindlichen Flüssigkeit nicht mehr in
Richtung des Pfropfenkanals sondern nur noch senkrecht dazu wirken kann. Die Barriere verhindert auch
ein Eindringen von Teilchen des Pfropfens in den größeren Teil des Hohlraums der Flüssigkristallzelle. Bei dem
so bekannten Bauelement wird jedoch — jedenfalls im Bereich des Pfropfenkanals — nicht gelötet, d. h. es wird
kein Lotstopfen oder dergleichen vorgesehen. Ein Vorbehandeln der Innenwand des Stopfenlochs ist daher
nicht erforderlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Flüssigkristallzelle
so auszubilden, daß deren Einfüllöffnung nahtfrei umlaufend im montierten aber geöffneten Zustand
durch Aufdampfen, Aufsprühen oder dergleichen zu metallisieren ist, ohne die Innenflächen der Zelle in
bo störendem Maße zu schädigen.
Die erfindungsgemäße Lösung wird im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegeben.
Das Wesen der Erfindung ist also darin zu sehen, daß bei Verwendung einer den Hohlraum auf der Innenseite
br> des Kanals der Einfüllöffnung abschirmenden Barriere
nicht nur die Außenbereiche um die Einfüllöffnung herum sondern auch die Kanalwände der öffnung mit Metall
bedampft oder besprüht werden, so daß die lötbare
Fläche vergrößert und eine entsprechend gute und dauerhafte
Dichtung civ.ielt wird.
Der auch als Blende oder Abdeckung bezeichnete
Schirm soll innerhalb des Hohlraums der Flüssigkristallzelle direkt hinter der Einfüllöffnung in solchem Abstand
vorgesehen werden, daß die Einfüllöffnung nicht vom übrigen Hohlraum getrennt bzw. abgeschlossen ist,
daß aber beim Metallisieren Metallteilchen nicht in den Hohlraum gelangen. Vorzugsweise kann der Schirm
ähnlich dem als umlaufende Dichtung dienenden Glasstreifen zwischen den Glasplatten auf Ober- und Unterseite
der Zelle verschmolzen und so lang sein, daß er die Einfüllöffnung auf den Seiten überlappt
Unter der Voraussetzung des erfindungsgemäß auf der Hohlraumseite der Einfüllöffnung angeordneten
Schirms kann der Kanal der Einfüllöffnung umlaufend bei an sich noch offenem Zugang zum Hohlrauminneren
durch Aufsprühen oder Aufdampfen völlig gleichmäßig und nahtlos ein- oder mehrschichtig so metallisiert werden,
daß sich eine gute Haftung zwischen dem aufzubringender, Lot und den Glassubstraten ergibt. Vorzugsweise
wird eine dreischichtige Metallisierung vorgesehen, wobei als Außenschicht Gold, als Mittelschicht
Platin und gemäß weiterer Erfindung als unmittelbar auf das Glas aufzubringende Grundschicht Titan vorgesehen
werden kann.
Anhand der Zeichnung bevorzugter Ausführungsbeispiele wird die Erfindung nachfolgend näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Verkapselung einer Flüssigkristallzeile in
Seitenansicht;
F i g. 2 einen Teil der in F i g. 1 dargestellten Seitenansicht nach dem Aufbringen einer Metallisierung;
F i g. 3 eine Draufsicht auf eine teilweise dargestellte Flüssigkristallzelle mit teilweise weggebrochener oberer
Glasplatte nach dem Aufbringen einer Metallisierung; und
F i g. 4 die metallisierte Einfüllöffnung der Zelle nach F i g. 3 nach dem Einlöten eines Stopfens.
Nach Fig. 1 besteht eine bevorzugte Verkapselung bzw. Flüssigkristallzelle 10 aus zwei mit Abstand voneinander
angeordneten Substraten bzw. Glasplatten 12 und 14: vorzugsweise wird für die Platten 12 und 14
transparentes Glas verwendet.
Die Glasplatten 13 und 14 werden mit Hilfe eines Glasstreifens 16 dichtend miteinander verbunden. Als
Material des Glasstreifens 16 kann beispielsweise Glasfritte eingesetzt werden. Weitere Einzelheiten des Bauelements,
wie beispielsweise Elektroden und deren Anschlüsse auf den Innenseiten der Glasplatten 12 und 14
sowie Abstandhalter, können in üblicher Weise ausgestaltet werden.
Die Flüssigkristallzelle 10 nach F i g. 1 befindet sich in einem Zustand vor dem Einbringen der Kristallflüssigkeit.
Zumindest ein Spalt bzw, eine Einfüllöffnung 18 wird vorgesehen, die eine Verbindung zwischen dem
Außenraum und dem Hohlraum der Zelle durch den Glasstreifen 16 hindurch bildet. In einem Ausführungsbeispiel besitzt die Einfüllöffnung 18 folgende Abmessungen:
Breite 0,25 mm, Länge 1,5 mm (entsprechend der Breite des Glasstreifens 16) (vgl. Fig.3) und Höhe
0,01 mm (entsprechend dem Abstand zwischen den Glasplatten 12 und 14). Bei einer Dicke von 1 mm der
Glasplatten 12 und 14 betragen deren Länge und Breite z. 1?. 25 mm bzw. 12,5 mm.
Die Vcrkapselutiji -lcr Flussigkrisiull/.elle 10 bis zu
dem in Fig. 1 dargestellten Zustand kann in bekannter
Weise hergestellt wC'den. In diesem Zusammenhang
muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß ein wichtiger Unterschied gegenüber der eingangs erläuterten,
bekannten Art der Herstellung von Flüssigkristallzellen darin besteht, daß bis zu diesem Herstellungsstadium
weder die Glasplatte 12 noch die Glasplatte 14 mit einem mit Lösungsmittel gut benetzbaren Überzug versehen
werden mußten und nach F i g. 1 auch noch nicht entsprechend behandelt worden sind.
Erfindungsgemäß wird ein mit Lot benetzbarer, d. h.
ίο lötbarer Überzug der Verkapselung der Flüssigkristallzelle
10 erst vorgesehen, nachdem die Glasplatten 12 und 14 mit Hilfe der Dichtungsstreifen bzw. Glasstreifen
16 miteinander verbunden worden sind. Hierzu wird gemäß F i g. 2 ein Überzug 22 als kontinuierlich durchlaufendes,
die Wände der Einfüllöffnung 18 vollständig umgebendes Band sowohl auf den entsprechenden Bereichen
der Glasplatten 12 und 14 als auch des Glasstreifens 16 an der Verkapselung angebracht. Die besondere
Bedeutung dieser neuen Maßnahme wird nachfolgend näher erläutert.
Die Art des Materials, aus dem die Metallisierung 22 besteht, ist nicht kritisch. Das Material muß lediglich an
den Glasplatten 12 bzw. 14 und an den Glasstreifen 16 haften sowie leicht mit einem Lot zum Bilden eines hermetisch
dicntenden, mechanisch widerstandsfähigen Stopfens zum Verschließen der Einfüllöffnung 18 benetzbar
sein. Bei einem Ausführungsbeispiel besteht die Metallisierung aus einem weichen, verformbaren Material,
wie Indium, entweder in reiner Form oder in Kombination mit einem oder mehreren anderen Materialien
in Form eines bekannten Indium-Lots, z. B. 90 Gew.-% Indium und 1OGew.-°/o Silber, oder aus einem der verschiedenen
bekannten Blei-Zinn-Lote, z. B. mit 50 Gew.-% Blei und 50 Gew.-% Zinn.
Wie bereits erwähnt, ist es wichtig, daß der Überzug bzw. die Metallisierung 22 ein die Einfüllöffnung 18 vollständig
umgebendes, durchgehendes Band bildet. Dieses Ergebnis ist erfahrungsgemäß wegen der durch das
vorhergehende Zusammenschmelzen von Glasplatten und Glasstreifen vorliegenden Geometrie der Einfüllöffnung
nicht ohne weiteres zu erreichen.
Vorzugsweise wird die Metallisierung 22 durch Niederschlagen aus der Dampfphase hergestellt, z. B. mit
Hilfe eines Verdampfungs- oder Sprühverfahrens durch eine Maske. Unter »Verdampfung« wird grundsätzlich
das Erwärmen, z. B. durch elektrisches Widerstandsheizen, eines in einer Vakuumkammer nach dem Verdampfen
niederzuschlagenden bzw. aufzubringenden Materials verstanden. Innerhalb der Vakuumkammer werden
die verdampften Partikel der zu beschichtenden Oberfläche zugeleitet. Unter »Sprühverfahren« wird allgemein
ein Vorgang verstanden, bei dem eine aus dem aufzusprühenden Material bestehende Aufprallplatte
einem Bombardement von Plasmaionen, z. B. Argonionen, ausgesetzt wird, wodurch Partikel der Aufprallfläche
aus dieser herausgeschlagen bzw. versprüht und in Richtung auf die zu beschichtende Oberfläche gelenkt
werden.
Das Sprühverfahren wird dem Verdampfen bzw. Auf-
bo dampfen im allgemeinen vorgezogen, da — wie an sich
bekannt — wegen der relativ kurzen mittleren freien Wegiänge der Sprühpartikel im Plasma die Partikel das
jeweilige Werkstück als Wolke von sich in zufälligen Richtungen bewegenden Teilchen erreichen. Auf diese
br> Weise treffen die Partikel auch Bereiche des jeweiligen
Substrats und schlagen sich dort nieder, die bei gradlinig verlaufendem Weg von der Aufprallfläche aus »im
Schalten lägen«. Außerdem neigt der entstehende Me-
tallüberzug in diesem Falle dazu, sich entlang der Wände.bis
hinein in die Einfüllöffnung 18 zu erstrecken, wie dies in F i g. 3 dargestellt wird.
Ein mit dem Aufdampfverfahren verbundenes Problem besteht darin, den Eingriff der Partikel durch die
Einfüllöffnung 18 in den Hohlraum der Flüssigkristallzelle 10 zu verhindern. Innerhalb des Hohlraums können
die Partikel elektrische Kurzschlüsse /wischen den Elektroden hervorrufen, sichtbare Fehler in der Anzeige
bewirken oder zu anderen Störungen führen.
Um einen Eintritt von Metallpartikeln in den Hohlraum der Zelle hinein zu verhindern, wird ein auch als
Blende oder Abdeckung bezeichneter Schirm 28 innerhalb des Hohlraums direkt hinter der Einfüllöffnung 18
in einem solchen Abstand vorgesehen, daß die Einfüllöffnung nicht vom übrigen Innenraum getrennt wird. So
kann z. B. ein Schirm 28 vorgesehen werden, der ansonsten dem Glasstreifen 16 ähnlich ist, von diesem jedoch
mit Abstand angeordnet wird und eine solche Länge aufweist, daß er die Seitenkanten der Einfüllöffnung 18
(vgl. Fi g. 3) überragt. Wenn das Maß dieses Überragens bzw. Überlappens hinreichend groß gewählt wird, gelangen,
wenn überhaupt, nur wenige Partikel um den Schirm 28 herum in das Innere der Zelle. Im Ausführungsbeispiel
nach Fig. 3 reichen für das Überlappen des Schirms 28 über die Seitenkanten der Einfüllöffnung
18 an jeder Seite 0,25 mm. Der Schirm 28 kann in derselben Weise und zugleich mit dem Glasstreifen 16 hergestellt
werden. Der Schirm 28 soll sich ebenso wie der Glasstreifen 16 zwischen den beiden Glasplatten 12 und
14 erstrecken und mit den Platten verschmolzen werden.
Bei einem Ausführungsbeispiel wird die Metallisierung 22 durch Sprühen hergestellt und besteht nach
Fig. 3 aus drei übereinanderliegenden Schichten und zwar einer ersten Schicht 30 aus Titan in direktem Kontakt
mit den Oberflächen von Glasstreifen und Glasplatten, einer zweiten Schicht 32 aus Platin auf der ersten
Schicht 30 sowie einer dritten Schicht 34 aus Gold auf der zweiten Schicht 32. Die Schichidicken sind nicht
kritisch. Beispielsweise kann die Titanschicht 30 etwa 200 nm dick sein, während die Dicken der Platinschicht
32 und der Goldschicht 34 etwa 700 bis 400 nm betragen können.
Titan wird verwendet, weil es sehr stark an Oberflächen von Körpern haftet, die aus einem Stoff bestehen,
dessen Hauptbestandteil ein Oxid, im vorliegenden Fall Siliziumoxid von Glas, ist. Außer dem bevorzugten Titan
können auch andere an Glas oder verwandten Materialien fe^thaftende Metalle, wie Zirkon. Hafnium.
Niob, Vanadium oder Tantal, eingesetzt werden. Platin und Gold sind ebenso wie beispielsweise Paladium, Silber.
Nickel Kobald und Kupfer sowie Legierungen dieser Stoffe, für Metallisierungen beim Löten häufig eingesetzte
Materialien.
Nachdem die lötbare Metallisierung 22 um die Einfüllöffnung 18 herum angebracht worden ist. wird die
Zelle 10 mit dem Flüssigkristall gefüllt. Hierzu können bekannte Vakuumfüllverfahren angewendet werden.
Nach dem Füllen des Innenraums der Zelle wird die Einfüllöffnung 18 vorzugsweise hermetisch dadurch
verschlossen, daß ein Verschlußstück mit der Metallisierung 22 verlötet wird. Vorzugsweise besteht das Verschlußstück
aus einem Stück Lot 36 gemäß F i g. 4. Das Lot kann in einfacher Weise dadurch an der gewünschten
Stelle angebracht werden, daß die mit einem Lotfilm überzogene Spitze eines Lötkolbens mit der Metallisierung
22 in der Nähe der Einfüllöffnung 18 in Berührung gebracht wird. Das Lot verteilt sich über die Metallisierung
22 und bedeckt diese im allgemeinen vollständig. Die äußere Schicht 34, z. B. aus Gold, der Metallisierung
22 wird in F i g. 4 nicht dargestellt, da sich diese Schicht beim Verlöten im Lot auflöst. Wegen der relativ kleinen
Abmessungen der Einfüllöffnung 18, z. B. 0,25 mm · 0,013 mm, überzieht und verschließt das Lot
die öffnung sehr leicht.
Von besonderer Bedeutung ist, daß, da die Metallisierung 22 die Einfüllöffnung 18 vollständig umgibt, der
Lotstopfen 36 fest und hermetisch vollständig um die öffnung 18 herum mit der Zelle verbunden ist. Es entsteht
dabei eine Schmelzverbindung mit einer durchgehenden und ununterbrochenen Lötverbindung zwischen
Stopfen und Zelle.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Verfahren zum Verschließen einer Flüssigkeitskristallzelle, bei dem der zwischen zwei auf sich einander
zugewandten Flächen je eine leitende Schicht aufweisenden, auf geringen gegenseitigen Abstand
gesetzten Glasplatten (12, 14) gebildete Flüssigkristall-Hohlraum mit einem entlang der Peripherie der
Glasplatten angeordneten Glasstreifen (16) abgedichtet, im Glasstreifen eine Einfüllöffnung (18) gebildet
eine ringförmig um die Einfüllöffnung umlaufende, mehrschichtige Metallisierung vorgesehen
und die Einfüllöffnung mit einem Lotstück (36) vollständig verschlossen wird, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Verwendung eines hinter der Eirrfüllöffnung (18) innerhalb des Hohlraums angeordneten
Schirms (28) die Einfüllöffnung sowohl auf den Glasplatten (12, 14) als auch auf dem Glasstreifen
(16) vollständig umlaufend mit Metall bedampft oder besprüht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Metallisieren als erste Schicht
(30) Titan aufgebracht wird.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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