DE2540302A1 - Umlenkbeschlag mit klemmeinrichtung fuer sicherheitsgurte - Google Patents
Umlenkbeschlag mit klemmeinrichtung fuer sicherheitsgurteInfo
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Description
4OOO Düsseldorf 11
AUTOFLUG GmbH
2084 Rellingen 2
Industriestraße 10
2084 Rellingen 2
Industriestraße 10
Umlenkbeschlag mit Klemmeinrichtung für Sicherheitsgurte
Die Erfindung betrifft einen Umlenkbeschlag mit Klemmeinrichtung für Sicherheitsgurte, insbesondere für Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte,
die mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung ausgerüstet sind. Vorzugsweise ist die Erfindung zur Anwendung bei
Dreipunktgurten bestimmt. Bei solchen Gurten verläuft das
Gurtband von einem unteren Befestigungsbeschlag an der Außenseite des Sitzes zunänst als Beckengurt zu einem lösbaren
Befestigungsbeschlag an der Innenseite des Sitzes, beispielsweise auf dem Kardantunnel, und von dort als Brustgurt schräg
nach oben zu einem Umlehkbeschlag, der etwa in Kopf höhe der
angeschnallten Person regelmäßig an der B-Säule der Fahrzeugkarosserie angebracht ist, und von dort im wesentlichen
senkrecht nach unten zu einer Stelle in der Nähe des erstgenannten Befestigungsbeschlages, wo ein Gurtbandspeicher angeordnet
ist, in dem das Gurtband endet. Die bekannten Gurtbandspeicher sind überwiegend als selbstsperrende (automatische)
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Aufrollvorrichtungen ausgebildet. Dabei kann die Sperrung
(Blockierung) gurtband- und/oder fahrzeugsensitiv erfolgen.
Der Erfindung liegt folgendes Problem zugrunde: Wenn es zu einem Unfall kommt, geschieht die Blockierung des Gurtbandes
herkömmlich in oder an der Aufrollvorrichtung, also an einer Stelle, die verhältnismäßig weit von dem den Körper der
Person berührenden Gurtabschnitt entfernt ist. Dies hat zur Folge, daß eine vergleichsweise große Gurtlänge zwischen der
Blockierstelle und dem über den Körper der Person laufenden Gurtband vorhanden ist, deren unter dem Einfluß der bei einem
Unfall auftretenden Kräfte erfolgende Dehnung zusätzlich zu der beim Anlegen des Gurtes entstehenden Gurtlose und zu der
im Körperbereich der Person erfolgenden Gurtdehnung eine Verlänerung des Gurtbandes bewirkt, die eine gefährliche Vorverlagerung
des angeschnallten Körpers gestatten kann. Es kommt Jedoch noch eine weitere wichtige Ursache für gefährliche
Gurtverlängerungen hinzu, und zwar der sogenannte Filmspuleneffekt in der Aufrollvorrichtung. Dies bedeutet, daß der
in mehr oder weniger dichten Windungen von der Aufrollfeder auf die diesbezügliche Welle aufgewickelte Gurt unter Aufwendung
entsprechender Kräfte noch wesentlich strammer aufgewickelt werden könnte, so daß bei normaler Wicklung durch
starken Zug am Gurtband eine Verdichtung der Wicklung unter gleichzeitiger Freigabe einer entsprechenden Gurtlänge erfolgen
muß. Die freiwerdende Gurtlänge kann erfahrungsgemäß etwa zehn Zentimeter betragen. Zusammen mit den bereits erwähnten
Faktoren der Gurtlose und der Gurtdehnung sind bei einem Unfall ohne weiteres Gurtverlängerungen von etwa zwanzig Zentimeter
gegenüber dem normalen Anschnallzustand möglich. Hierdurch können Kopf und Knie der Person schon an entsprechende Fahrzeugteile
anschlagen.
Das Bestreben muß deshalb dahin gehen, das Gurtband möglichst nah^deni&örper der Person berührenden Bandabschnitt zu
blockieren, und zwar auf eine Weise, die keinen Filmspulen-
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effekt gestattet.
Die Erkenntnis des geschilderten Problems und Lösungen für diesbezügliche Aufgabenstellungen gehören bereits zum Stand
der Technik. Wie sich aus der das Problem genau schildernden DT-AS 24 01 703 und aus den DT-OS 23 60 160 und 24 56 105 ergibt,
wurde erkannt, daß als besonders geeignete Stelle für die Gurtblockierung nahe dem Körper der angeschnallten Person
der Bereich des oberen Umlenkbeschlages an der· B-Säule in Frage kommt, wobei allerdings der Beschlag als solcher unabhängig
von der Blockiervorrichtung bleibt. Die Blockiervorrichtung ist unterhalb des Beschlages angeordnet, also zwischen dem
Gurtaufwickler und dem Umlenkbeschlag.
Der hiermit verbundene Nachteil einer immer noch vergrößerten Dehnstrecke wird durch Vorschläge gemäß den DT-OS 23 48 654
und 24 02 106 ausgeräumt, wonach Umlenkbeschlag und Blockiervorrichtung zu einem einzigen Bauteil vereinigt sind, und zwar
sind hierbei auch schon konstruktive Vorkehrungen getroffen, um durch die Kräfteinwirkung des Gurtbandes auf den Umlenkbeschlag
die Blockier- oder Klemmeinrichtung auszulösen (DT-OS 24 02 106, Figur 6).
Von diesem Typ eines B-Säulen-Umlenkbeschlages mit integrierter
Klemmeinrichtung für Sicherheitsgurte geht die vorliegende Erfindung aus. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, einen möglichst
einfachen Beschlag dieser Gattung zu schaffen, welcher dennoch eine hohe Klemmkraft ausüben kann, und zwar sollen dabei
im Normalfall, also wenn kein Unfall stattfindet, möglichst geringe Kräfte auf das Gurtband einwirken, um der Person
bei ihren Bewegungen das Gefühl weitestgehender Freiheit zu vermitteln und um auch Beschädigungen des Textilmaterials
durch Streck-, Walk- oder Scherbeanspruchungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe bedient sich die Erfindung des an sich bekannten Hebelprinzips und damit einer Bauweise,
die bisher noch nicht als B-Säulen-Umlenkbeschlag verwendet worden ist. Die US-PS 29 47 353 zeigt eine derartige, allerdings
für einen arvderen Zweck bestimmte Bauweise, nämlich eine kombinierte Umlenk- und Klemmvorrichtung für Sicherheitsgurte
mit einem einarmigen Hebel, dessen freies Ende das Gurtband umlenkt, während nahe der Drehachse des Hebels die Klemmstelle angeordnet
ist, welche dadurch mit großer Kraft beaufschlagt werden kann. Ein Zug am Gurt ruft automatisch dessen Klemmung hervor,
wobei die Kraft einer den Hebel aufhaltenden Schraubenzugfeder überwunden werden muß. Diese Ausführung ist zwar ebenfalls
einfach, hat jedoch den Nachteil, daß Gurtzug- und Klemmkraft am gleichen Hebelarm wirken und daß es Schwierigkeiten bereiten
dürfte, einen Federstahl zu finden, der die ökonomische Herstellung der erwähnten, vergleichsweise sehr hoch beanspruchten
Schraubenzugfeder zuläßt. Erfahrungsgemäß wird diese Feder nach und nach erlahmen, wodurch sich die Zahl der Gurtblockierungen
bei gewöhnlichem Ausziehen des Gurtes erhöht und damit der Verschleiß des Gurtbandes vorzeitig zu dessen Zerstörung führt.
Es ist deshalb auch Aufgabe der Erfindung, eine Bauweise aufzuzeigen,
mit der die vorgenannten Federschwierigkeiten überwunden werden können.
Einen einarmigen Hebel zum Festkeilen eines Gurtbandes gegen eine Bezugsfläche offenbart auch die US-PS 27 05 529, wobei
zur Bewegung des Hebels aus seiner Offenstellung in seine Klemmstellung ein Elektromagnet vorgesehen ist. Dieser reagiert
fahrzeugsensitiv, beispielsweise mittels eines Quecksilberschalters, wie ihn auch die DT-OS 14 30 422 für ähnliche
Zwecke zeigt.
Das Hebelprinzip zum Einklemmen eines Sicherheitsgurtes, der von einer Rolle abläuft, wird auch beim Gegenstand der US-PS
36 92 253 angewendet. Diese Druckschrift zeigt eine
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40
Gurtaufrollvorrichtung mit integrierter Klemmeinrichtung mittels eines im Querschnitt etwa halbkreisförmigen Hebels,
der als ganzes auch zur Gurtumlenkung dient. Auch bei dieser Vorrichtung wirkt der Klemmhebel mit beschädigungsarmer
Normalkraft auf den Gurt. Allerdings besteht der Nachteil, daß das Gurtband selbst großen Abriebbeanspruchungen ausgesetzt
wird, weil es über den größeren Teil der Hebeloberfläche gleiten muß, und besonders nachteilig ist es, daß sich der
Hebel im nicht blockierten Zustand in einer Weise verschwenkt, die den Umschlingungswinkel erheblich vergrößert, was die
Gängigkeit des Gurtauszuges verschlechtert und damit die Freiheit der Person beeinträchtigt.
Auch die US-PS 32 87 062 zeigt das Blockieren eines Sicherheitsgurtes
mittels Hebelwirkung, wobei der Hebel jedoch von der Gurtrolle entfernt unter dem Sitz angeordnet ist. Auch dieser
Hebel, welcher die Gestalt einer nicht zylindrischen Walze hat, dient gleichzeitig zur Umlenkung des Gurtes, wobei es
wMerum als nachteilig angesehen werden muß, daß der Umschlingungswinkel vergleichweise sehr groß und damit die
Gängigkeit des Gurtes schlecht sind.
Ein Umlenkbeschlag mit integrierter Klemmeinrichtung ergibt sich ferner aus der DT-OS 14 80 245. Auch hier ist ein
Hebel vorgesehen, welcher an seinem oberen Ende eine schwenkbewegliche Keilnase aufweist, die bei schnellem Gurtauszug
zwischen zwei Stangen eindringt, durch welche auch das Gurtband verläuft, so daß die Nase das Gurtband gegenüber der
einen Stange verklemmt. Der Hebel ist scheinbar zweiarmig, jedoch dient der der Keilnase entgegengesetzte Arm nur zur
Aufnahme einer Verbindungsstange, welche verhindern soll,
daß der für die Gurtklemmung wirksame Hebelarm zu weit zurückschwingen kann. Dies wird durch die Stange verhindert, welche
dann an das Gurtband stößt.
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Die Verwendung von kugelgesteuerten Schaltern zur fahrzeugsensitiven
Auslösung von Blockiervorrichtungen für Sicherheitsgurte ist durch die DT-AS 14 30 599, DT-OS 23 62 845 und
US-PS 22 06 067 sowie 27 40 010 bekannt. Die bereits erwähnte DT-OS 14 30 422 offenbart besonders zahlreiche Variationen
von Auslösevorrichtungen für elektrische Schalter zum Blockieren von Sicherheitsgurten aufgrund von positiven oder negativen
Beschleunigungskräften.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe durch einen Umlenkbeschlag
mit den Merkmalen des Hauptanspruches, welcher dieser Beschreibung angefügt ist. Hiermit ist der Vorteil verbunden, daß
der Beschlag nicht nur, wie es die Aufgabenstellung fordert, besonders einfach, sondern auch flach und sehr robust gestaltet
werden kann, was der praktischen Anordnung und Sicherheit der Funktion des Beschlages zugute kommt.
Zur Lösung des die erwähnten Federschwierigkeiten betreffenden Aufgabenteils wird der Vorschlag nach Anspruch 4 gemacht, dessen
vorteilhafte Ausgestaltung nach Anspruch 5 auch für andersartige Klemmeinrichtungen Bedeutung haben kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Patentansprüchen, welche dieser Beschreibung
angefügt sind.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, die nachstehend beschrieben werden. Es zeigen:
Fig. 1 einen Blick auf den Beifahrersitz im Innern eines Kraftfahrzeuges, von hinten nach vorn gesehen, mit
einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt, welcher erfindungsgemäß ausgerüstet ist;
Fig. 2 einen Umlenkbeschlag mit Klemmeinrichtung in der Ansicht von vorn, wobei ein Teil des Gehäuses weg-
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gelassen ist;
Fig. 3 einen senkrechten Querschnitt nach der Linie III-III
in Figur 2;
Fig. 4 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel in einer Darstellung entsprechend Figur 3;
Fig. 5 ein weiteres abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit Elektromagnet und zugehörigem Schaltschema;
Fig. 6 ein weiteres abgewandeltes Ausführungsbeispiel entsprechend Figur 5, aber in der Klemmstellung;
Fig. 7 ein anderes Ausführungsbeispiel im senkrechten Querschnitt
gemäß Figur 3, und zwar in der Offenstellung;
Fig. 8 den Uinlenkbeschlag gemäß Figur 7 in der Klemmstellung.
Wie sich aus Figur 1 ergibt, setzt sich der Dreipunkt-Sicherheitsgurt
10 für den Beifahrersitz 11 des Kraftfahrzeuges aus einem äußeren unteren Bodenbeschlag 12, einem von dort ausgehenden
Beckengurtteil 13, einem Gurtschloß 14 mit an dem Kardantunnel 15 des Fahrzeuges befestigtem Ankerseil 16, einem
Brustgurtteil 17, einem oberen Umlenkbeschlag 18 mit integrierter Klemmeinrichtung, einem senkrechten Gurtabschnitt
19 und einem Gurtaufroller 20 zusammen. Dabei besteht der Gurt 10 mit seinen Abschnitten 13, 17 und 19 aus einem einzigen
zusammenhängenden Stück, welches am Schloß 14 durchlaufend verschieblich umgelenkt wird. Der Umlenkbeschlag 18 mit
integrierter Klemmeinrichtung befindet sich etwa in Kopfhöhe der angeschnallten Person an oder in der B-Säule 21
der Fahrzeugkarosserie. Auch der Gurtabschnitt 19 kann an
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oder in der B-Säule verlaufen, ebenso wie der Gurtaufroller
20 offen oder verdeckt angebracht sein kann.
Das in Figur 2 und 3 wiedergegebene Gerät ist der kombinierte
Umlenk- und Klemmbeschlag 18 gemäß Figur 1. Der Beschlag hat ein Gehäuse, bestehend aus einem zur Gehäuseform gebogenen
Blechzuschnitt mit Rückwand 22, U-förmig daran ansetzenden Seitenwänden 23 und einer in der Mitte senkrecht
geteilten Vorderwand 24, die aus nach innen umgebogenen Fortsetzungen der Seitenwände 23 bestehen kann. Die Rückwand 22
ist oben zu einem Ansatz 25 mit einer Bohrung 26 für eine nicht dargestellte Befestigungsschraube verlängert.
In Lageraugen 27 der Seitenwände 23 ist eine Gelenkwelle 28 gelagert, auf welcher ein zweiarmiger Klemmhebel 29
schwenkbeweglich angeordnet ist. Welle und Klemmhebel können auch aus einem Stück gearbeitet sein. Der Klemmhebel 29
kann verschiedene Gestaltungen haben; gemäß Figur 2 und 3 ist er rahmenartig aufgebaut und als Guß- oder Schmiedestück aus
Metall gefertigt. Beiderseits seiner Nabe 30 sind die beiden Hebelarme 31 und 32 angeordnet, wobei der Arm 31 kürzer als der
Arm 32 ist und sich nach unten erstreckt, während der Arm 32 nach oben gerichtet ist.
Der kürzere Arm 31 des Klemmhebels 29 ist auf seiner einen Seite abgeflacht und mit einer Klemmbacke 33 versehen, der
gegenüber an der Rückwand 22 des Gehäuses eine Klemmbacke 34 angeordnet ist, welche um eine quer zur Gurtzugrichtung
verlaufende Achse ein wenig schwenkbar gelagert ist, um sich genau parallel zur Backe 33 einstellen zu können. Es ist auch
möglich, die Klemmbacke 34 starr und die Backe 33 schwenkbar
zu befestigen. Zwischen den beiden Backen 33, 34 verläuft das Gurtband 17, 19 hindurch und von dort aus nach oben, wo
es über ein Querglied 35 des Klemmhebels 29 nach vorn und schräg nach unten umgelenkt wird. Das"Querglied 35 hat eine
entsprechend rund und glatt gestaltete Oberfläche 35, über die
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das Gurtband gleitet. Das Querglied 35 kann auch als Rolle ausgebildet
sein. Zur Verhinderung des Abrutschens des Gurtbandes schließen sich an das Querglied 35 seitliche Ohren 36 an,
deren innere Kontur mit einem vergleichsweise großen Radius
in die Firstlinie des Quergliedes 35 übergeht. In der Mitte
des Klemmhebels 29 trägt dessen längerer Arm 32 eine Abflachung 37» welche zur Anlage an einem Kunststoff-Gasfederkissen 38 bestimmt ist, das an der Innenseite der Vorderwand 24 des Gehäuses beispielsweise durch Kleben befestigt ist.
deren innere Kontur mit einem vergleichsweise großen Radius
in die Firstlinie des Quergliedes 35 übergeht. In der Mitte
des Klemmhebels 29 trägt dessen längerer Arm 32 eine Abflachung 37» welche zur Anlage an einem Kunststoff-Gasfederkissen 38 bestimmt ist, das an der Innenseite der Vorderwand 24 des Gehäuses beispielsweise durch Kleben befestigt ist.
Das Gasfederkissen 38 besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus einem Block aus Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen
(PVC-Weichschaum), wobei die Zellen mit einem Gas, beispielsweise Stickstoff, gefüllt sind. Es handelt sich um ein
Material, wie es unter dem eingetragenen Warenzeichen "LYNIZELL" im Handel ist. Dieses Material besitzt im Gegensatz zu Schaumkunststoffen mit offenen Zellen, also mit schwammartigem
Charakter, bestimmte Federeigenschaften, die bei der Fabrikation nach Wunsch eingestellt werden können, und außerdem zeichnet sich dieses Material durch eine vergleichsweise sehr lange
und vor allem ermüdungsfreie Lebensdauer aus.
Material, wie es unter dem eingetragenen Warenzeichen "LYNIZELL" im Handel ist. Dieses Material besitzt im Gegensatz zu Schaumkunststoffen mit offenen Zellen, also mit schwammartigem
Charakter, bestimmte Federeigenschaften, die bei der Fabrikation nach Wunsch eingestellt werden können, und außerdem zeichnet sich dieses Material durch eine vergleichsweise sehr lange
und vor allem ermüdungsfreie Lebensdauer aus.
Die Wirkungsweise des in Figur 2 und 3 dargestellten Umlenkbeschlages
mit Klemmeinrichtung ist folgende: Wird der Brustteil 17 des Dreipunktgurtes 10 beim Anlegen oder beim Vorbeugen
der angeschnallten Person nur mit mäßiger Kraft ausgezogen,
schwenkt der Klemmhebel 29 gemäß Figur 3 entweder überhaupt
nicht oder nur sehr wenig im Gegenuhrzeigersinn um die Welle 28, so daß die Klemmbacken 33 und 34 den Gurtabschnitt 19 nicht berühren. Dabei setzt das Gasfederkissen 38 der Ausziehkraft einen entsprechenden vorbestimmten Widerstand entgegen. Beim Nachlassen des Gurtzuges geht der Klemmhebel 29 wieder in seine Ausgangslage zurück, d. h. der lange Hebelarm 32 bewegt sich in Figur 3 nach rechts, bis die Feder 38 bis auf eine voreingestellte Federkraft entlastet ist. Kommt es dagegen zu
einem mit größerer Kraft erfolgenden, insbesondere
schwenkt der Klemmhebel 29 gemäß Figur 3 entweder überhaupt
nicht oder nur sehr wenig im Gegenuhrzeigersinn um die Welle 28, so daß die Klemmbacken 33 und 34 den Gurtabschnitt 19 nicht berühren. Dabei setzt das Gasfederkissen 38 der Ausziehkraft einen entsprechenden vorbestimmten Widerstand entgegen. Beim Nachlassen des Gurtzuges geht der Klemmhebel 29 wieder in seine Ausgangslage zurück, d. h. der lange Hebelarm 32 bewegt sich in Figur 3 nach rechts, bis die Feder 38 bis auf eine voreingestellte Federkraft entlastet ist. Kommt es dagegen zu
einem mit größerer Kraft erfolgenden, insbesondere
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ruckartigen Gurtauszug, schwenkt der Hebelarm 32 in Figur 3 weiter nach links und der Hebelarm 31 entsprechend
nach rechts, wodurch der Gurtabschnitt 19 zwischen den Klemmbacken 33 und 34 eingeklemmt und festgehalten wird. Dies geht
sehr schnell vonstatten, so daß der Sicherheitsgurt sofort blockiert wird. Beim Nachlassen des Gurtzuges drückt die Feder
38 den Hebelarm 32 wieder in seine Ausgangslage zurück, wodurch auch die Klemmbacken 33, 34 den Gurt 19 freigeben.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4 sind die Ausbildung
des Klemmhebels 29 und seine Wirkungsweise sehr ähnlich wie vorbeschrieben, nur sind hier die Anordnungsstellen der Klemmbacken
33, 34 und des Gasfederkissens 38 entgegengesetzt zu Figur
3 vorgenommen. Der längere Hebelarm 32 des Klemmhebels ist oben nach vorn abgekröpft, um wieder einen geraden Verlauf
des Gurtabschnittes 19 zu erzielen. Bei diesem Ausführungsbeispiel erfolgt die Klemmung des Gurtes unmittelbar unterhalb
der Umlenkstelle 35, so daß sich optimal wenig Gurtdehnung auswirken kann.
An Stelle der Gasfederkissen 38 kann auch eine stählerne Druckoder
Zugfeder eingesetzt werden, und besonders vorteilhaft ist in diesem Fall die Benutzung einer vorgeformten Blattfeder, welche
bei Erreichen einer vorbestimmten Kraft ihre Formstabilität verliert und daher in ihrer Federkraft plötzlich stark abfällt.
Derartige Blattfedern sind auch als Knackfedern an einfachen Kinderspielzeugen bekannt. Wichtig ist dabei, daß
sich die Federkraft kennlinienmäßig genau einstellen läßt.
Während bei den Ausführungsbeispielen gemäß Figur 2 bis 4
der Zeichnung die Blockierung unmittelbar durch den Zug des Gurtbandes 10 an der Umlenkstelle 35 erfolgt, wobei die Federkraft
die Ansprechschwelle in Abhängigkeit von der Gurtbandkraft bestimmt, kann eine fahrzeugsensitive Blockierung mittels
entsprechender Steuerung des Gurtbandspeichers 20 (Figur 1), beispielsweise durch einen Kugel- oder Pendelsensor, vorge-
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nommen werden, was als solches bekannt ist, so daß es hier nicht erläutert zu werden braucht.
Figur 5 zeigt dagegen ein Ausführungsbeispiel, bei welchem die Steuerung der Klemmeinrichtung fahrzeugsensitiv unmittelbar
am Klemmhebel 29 geschieht. Dies hat den Vorteil, daß der Gurtbandspeicher 20 ζ. B. als reine Spule mit Rückholfeder,
also in einfachster Bauweise, ausgebildet werden kann, da an oder in dem Speicher keine Blockierung stattzufinden
braucht. Der Speicher braucht auch keine besonderen Kräfte aufzunehmen und kann deshalb in Leichtbauweise ausgeführt sein,
beispielsweise aus Kunststoff.
Das Gerät gemäß Figur 5 entspricht bezüglich seines Gehäuses
22, 23, 24 und seines Klemmhebels 29 mit den Klemmbacken
33, 34 weitestgehend dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2
und 3, jedoch erfolgt die Steuerung hier mittels eines Organes
40, in weichem ein Dauermagnet 41 mit einem Elektromagnet
42 kombiniert ist. Der Dauermagnet 41, dessen Haltekraft
auf die gewünschte Ansprechempfindlichkeit der Klemmeinrichtung in Abhängigkeit von der Gurtbandkraft abgestimmt ist, hält den
Klemmhebel 29 in seiner nicht blockierenden Stellung fest. Wenn eine vorbestimmte Gurtbandkraft beim Ausziehen des Gurtes 10,
17, 19 überschritten wird, überwindet das Drehmoment des zweiarmigen Hebels 29, 31, 32 die Haltekraft des Dauermagneten
41, und das Gurtband wird zwischen den Klemmbacken 33, 34 eingeklemmt
und blockiert. Läßt der Gurtzug nach, schwenkt der Klemmhebel 29 mit Unterstützung der Aufrollfeder im Gurtbandspeicher
20 im Uhrzeigersinn zurück, und der Permanentmagnet 41 hält den kurzen Hebelarm 31 wieder fest.
Die fahrzeugbeschleunigungsempfindliche Steuerung geschieht durch einen Sensor 43, der in bekannter Weise ausgebildet sein
kann. Wird ein vorbestimmter Beschleunigungswert in positiver oder negativer Beziehung überschritten, schließt der Sensor
43 einen nicht dargestellten elektrischen Schalter, so daß der Elektromagnet 42 erregt, die Haltekraft des Dauermagneten
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41 überwunden und der Klemmhebel 29 abgestoßen wird. Parallel zum Sensor 43 kann noch ein Schalter 44 angeordnet sein, der
durch Betätigung der Fahrzeugbremse geschlossen wird und die gleiche Wirkung hervorruft.
Die Steuerung des Klemmhebels 29 gemäß Figur 5 kann grundsätzlich auch auf andere Weise als durch die dort dargestellten
Magneten geschehen, beispielsweise mittels einer bekannten Trägheitsmasse, die auf Fahrzeugbeschleunigungen anspricht.
Im Sensor 43 wird durch die beschleunigungsabhängige Auslenkung eines Pendels, einer Kugel oder dergleichen ein Stromkreis
geschlossen, wodurch ein kurzzeitiger Impuls entsteht. Dieser wird von einer elektronischen Steuerung im Sensor in
einen Stromstoß von einigen Sekunden Dauer mit selbsttätiger Abschaltung umgewandelt. Diese Maßnahme ist von wesentlicher
Bedeutung für die Wirkung der magnetischen Steuerung der Klemmeinrichtung. In der Regel spricht der fahrzeugbeschleunigungsempfindliche
Sensor nämlich wesentlich früher als die angeschnallte Person auf eine Fahrzeugverzögerung an,
so daß die Belastung des Gurtbandes später als die Betätigung des Elektromagneten erfolgt. Würde der Elektromagnet nun nicht
für eine gewisse Zeitdauer die Blockierung aufrechterhalten, geschähe die Blockierung erst durch die Gurtbandkraft, womit
wertvolle Zeit und wertvoller Gurtbandweg verlorengehen würden.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Figur 6 entspricht im wesentlichen demjenigen gemäß Figur 5, jedoch ist der Dauermagnet 41 gemäß
Figur 5 hier durch eine Schraubenzugfeder 45 ersetzt. Die Wirkungsweise entspricht Figur 5.
Figur 7 und 8 verdeutlichen ein Ausführungsbeispiel mit einarmigem Klemmhebel 50, welcher in einem im wesentlichen
Unförmigen Gehäuse mit Aufhängung 25, 26, Vorderwand 51
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und Seitenwänden 52 schwenkbeweglich gelagert ist. Dabei
hat die Vorderwand 51 ein Fenster 53 für den Durchtritt des Klemmhebels 50, und die Unterkante des Fensters 53 ist als vorspringender
Wulst 49 ausgebildet, gegen den sich die Klemmstelle 35 des Hebels 50 bei dessen Bewegung im Uhrzeigersinn unter
Zwischenlagerung des Gurtbandes 17, 19 verklemmen kann. Auch hier hat die Klemmstelle 35 seitliche Erhöhungen 36 mit dem erwähnten
vergleichsweise großen Radius R.
Der Klemmhebel 50 ist gelenkbeweglich mit einem im Querschnitt U-förmigen Steuerschuh 54 verbunden, der über je einen Gelenkarm
55 parallelgeführt wird. An der Innenseite der Gehäusevorderwand 51 sind kombinierte Dauer- und Elektromagneten 56 und
angeordnet, welche in Verbindung mit einer Haftplatte 58 aus geeignetem Werkstoff in gleicher Weise wirken, wie die diesbezüglichen
Teile bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 5.
In der Freigabestellung des Gurtes gemäß Figur 7 ragt der Klemmhebel
50 mit der Klemmstelle 35 nach vorn aus dem Fenster 53 heraus, so daß der Gurtbandabschnitt 19 gerade nach unten zum
nicht dargestellten Gurtspeicher verlaufen kann und der Gurt nur einmal zum Brustgurtabschnitt 17 umgelenkt wird. Dabei hält der
Dauermagnet 56 den Steuerschuh 54 fest, so daß der Klemmhebel
in seiner oberen Stellung verbleibt. Wirkt nun eine Zugkraft am Gurtbandabschnitt 17, welche die Haltekraft des Dauermagneten
übersteigt, so löst sich die Haftplatte 58 vom Magneten 56, der Steuerschuh 54 schwenkt zurück und Klemmhebel 50 sowie Gelenkarme
55 schwenken nach unten. Dies geschieht ruckartig, bis die Umlenkstelle 35 unter Einklemmung des Gurtbandes an der Unterkante 49
des Fensters 53 anläuft, wie es sich aus Figur 8 ergibt. Anstelle dieser gurtbandsensitiven Steuerung kann auch eine fahrzeugsensitive
Steuerung erfolgen, indem der Dauermagnet durch einen von einem Sensor betätigten Elektromagneten ersetzt wird, der
den Klemmhebel 50 so lange im oberen Totpunkt festhält, bis der Sensor anspricht.
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Das in Figur 7 und 8 gezeigte Ausführungsbeispiel enthält an sich bekannte Elemente, zeichnet sich jedoch dadurch
aus, daß das Gurtband nur einmal umgelenkt wird.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung und in den nachfolgenden Patentansprüchen offenbarten Merkmale des
Anmeldungsgegenstandes können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Patentansprüche 709812/0442
Claims (19)
1. Umlenkbeschlag mit Klemmeinrichtung für Sicherheitsgurte, insbesondere für Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte, die mit
einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung ausgerüstet sind, mit einem um eine in einem Gehäuse gelagerte Drehachse
schwenkbaren Klemmhebel, welcher über eine Klemmfläche unmittelbar auf das Gurtband einwirkt und dieses gegen eine
Bezugsfläche drückt, so daß es gegen Längsbewegungen blockiert ist, wobei ein Federelement zwischen dem Klemmhebel
und einem Festpunkt am Gehäuse angeordnet ist, um den Klemmhebel bei nachlassender Zugkraft am Gurt in seine Freigabestellung
zurückzuführen und damit die Blockierung des Gurtes aufzuheben, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtband
(17, 19) in dem Umlenkbeschlag mit Klemmhebel (29, 31, 32) nur einmal umgelenkt ist und sich in der Freigabestellung
von der Umlenkstelle (35) in geradem Verlauf zum Körper der angeschnallten Person und durch die Klemmeinrichtung
(29, 33, 34) in Richtung zum Gurtbandspeicher (20) erstreckt.
2. Umlenkbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmhebel (29) zweiarmig ausgebildet ist, wobei
der eine Arm (31) mit der Klemmfläche (33) und der andere Arm (32) mit der Umlenkstelle (35) versehen ist.
3. Umlenkbeschlag nach Anspruch 1 und -2, dadurch gekennzeichnet,
daß der dem Hebelarm (31) mit der Klemmfläche (33) entgegengesetzte Hebelarm (32) mit einem Druckfederelement
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254030?
(38) beaufschlagt ist, welches sich am Gehäuse (24) abstützt.
4. Umlenkbeschlag, insbesondere nach Anspruch 1-3» dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufhaltefeder für den Klemmhebel (29) als auf Druck beanspruchtes Gasfederkissen (38) ausgebildet
ist.
5. Umlenkbeschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gasfederkissen aus einem Block aus Schaumkunststoff mit geschlossenen, gasgefüllten Zellen besteht.
6. Umlenkbeschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckfederelement aus einer vorgeformten Blattfeder,
welche bei Erreichen einer vorbestimmten Kraft ihre Formstabilität verliert und in ihrer Federkraft
plötzlich stark abfällt, besteht.
7. Umlenkbeschlag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmhebel (29, 31, 32) rahmenartig ausgebildet
ist, wobei die Umlenkstelle als Querbalken (35) mit glatter Oberfläche parallel zur Schwenkachse (28) verläuft
und seitlich hochstehende Ansätze (Ohren 36) zur Führung des Gurtbandes (17, 19) aufweist.
8. Umlenkbeschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansätze (36) an ihrer dem Gurtband (17, 19) zugewandten
Seite mit vergleichsweise großem Radius in die das Gurtband berührende Oberfläche der Umlenkstelle (35)
übergehen.
9. Umlenkbeschlag nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius (R) wenigstens der fünffachen Dicke des
Gurtbandes entspricht und vorzugsweise das Fünffache bis Zehnfache der Gurtbanddicke beträgt.
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10. Umlenkbeschlag nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse eine Grundplatte (22) aufweist, welche oberhalb der Umlenkstelle (35) eine Einrichtung
(26) zur drehbeweglichen Befestigung des Gehäuses im Innern des Kraftfahrzeuges aufweist, so daß sich das Gehäuse
und seine Teile in die Richtung des Gurtauszuges einstellen können.
11. Umlenkbeschlag nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse oben und unten offen ist und Seitenwände
(23) sowie eine Vorderwand (24) aufweist, wobei die Seitenwände zur Lagerung der Schwenkachse (28) für den
Klemmhebel (29) und die Vorderwand (24) zur Abstützung des Druckfederelementes (38) vorgesehen sind.
12. Umlenkbeschlag nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der die Umlenkstelle (35) tragende Hebelarm (32) abgekröpft ist und zwischen Abkröpfung und Schwenkachse
(28) die Klemmfläche (33) aufweist, wobei die Verklemmung des Gurtbandes (17, 19) gegen die Vorderwand (24)
des Gehäuses erfolgt, während das Druckfederelement (38) zwischen dem anderen Hebelarm (31) und der Rückwand (22)
des Gehäuses angeordnet ist (Fig. 4).
13. Umlenkbeschlag nach Ainem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der die Klemmfläche aüf*-
weisende Hebelarm (32) auf seinerder Klemmfläche abgewandten
Seite von einem Dauermagnet (41) beaufschlagt ist, dessen Haltekraft der vorbestimmten zulässigen Gurtauszugkraft
entspricht (Fig. 5, 7, 8).
14. Umlenkbeschlag nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Dauermagnet (41) mit
einem Elektromagnet (42) kombiniert ist, welcher abstoßend auf das die Klemmfläche (33) tragende Hebelende
(31) wirkt, wobei der Elektromagnet in an sich bekannter
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Weise in eine elektrische Schaltung eingegliedert ist, welche ein fahrzeugbeschieunigungsempfindliches Organ
(Sensor 43) enthält, das die Wirkung des Elektromagneten (42) steuert (Fig. 5).
15. Umlenkbeschlag nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Elektromagnet (42) mit einer Zugfeder (45) kombiniert ist (Fig. 6).
16. Umlenkbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmeinrichtung einen um eine Drehachse schwenkbeweglichen einarmigen Hebel (50) enthält, welcher die
Umlenkstelle (35) aufweist und gelenkbeweglich mit einem zusätzlich durch einen Gelenkarm (55) parallelgeführten
Steuerschuh (54) verbunden ist, der mit einer auf eine vorbestimmte Gurtkraft oder auf das Signal eines Sensors (43)
abgestellten Haltevorrichtung (56) in Wirkungsverbindung
steht, wobei der Klemmhebel mit seiner Umlenkstelle durch eine Gehäuseöffnung (53) hindurchragt, so daß das Gurtband
(17, 19) in der Freigabestellung außerhalb des Gehäuses (5t) verläuft, in der Sperrstellung jedoch gegen die Unterkante
(49) der Gehäuseöffnung (53) verklemmt wird (Fig. 7, 8).
17. Umlenkbeschlag nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der mit der magnetischen Steuerung der Klemmeinrichtung elektrisch verbundene Sensor (43) mit
fahrzeugsensitiver Ansprache, beispielsweise mittels eines Pendels oder einer Kugel, einen kurzzeitigen elektrischen
Impuls erzeugt, welcher von einer elektrischen Steuerung im Sensor in einen Stromstoß von Sekunden Dauer mit
selbsttätiger Abschaltung umgewandelt wird, der den Elektromagneten der Klemmeinrichtung beaufschlagt.
18. Umlenkbeschlag nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Dauer des Stromstoßes wenigstens 30 Millisekunden
beträgt.
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19. Umlenkbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abmessungen des Gehäuses und der Bauteile derart gewählt sind, daß der Beschlag innerhalb der Verkleidung der B-Säule von Kraftfahrzeugkarosserien anzuordnen ist, wobei die Säulenverkleidung ein Fenster für den Durchgang des Gurtbandes aufweist.
daß die Abmessungen des Gehäuses und der Bauteile derart gewählt sind, daß der Beschlag innerhalb der Verkleidung der B-Säule von Kraftfahrzeugkarosserien anzuordnen ist, wobei die Säulenverkleidung ein Fenster für den Durchgang des Gurtbandes aufweist.
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| DE19752540302 DE2540302A1 (de) | 1975-09-10 | 1975-09-10 | Umlenkbeschlag mit klemmeinrichtung fuer sicherheitsgurte |
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Also Published As
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