-
Krankentransport fahrzeug Gegenstand der Erfindung ist ein Krankentransportfahrzeug
mit vom Führerhaus getrennter, nach außen keimfrei abgeschlossener und belüfteter
Patientenkabine.
-
Gattungsgemäße Krankentransportfahrzeuge werden in der Hauptsache
zum Transport von Patienten mit Infektionskrankheiten benutzt. Der Transport der
Infektionskranken soll dabei möglichst ohne Ansteckungsgefahr für Außenstehende
verlaufen. Hierzu ist es bekannt, die verbrauchte Atemluft aus dem Patientenraum
vor Austritt ins Freie zunächst zu desinfizieren. Dies geschieht gründlich unter
Abtötung aller Krankheitskeime beispielsweise dadurch, daß die LuRt vor Austritt
ins Freie stark erhitzt wird; dies kann beispielsweise über die Fahrzeugheizung
oder zusätzliche Heizungen erfolgen. Während des Transportes ist somit gesichert,
daß die ins Freie tretende Atemluft der in der Patientenkabine transportierten Inrektionskranken
keine 'Bakterien nach außen gelangen lässt. Probleme treten jedoch nicht nur während
des Transportes, sondern auch nach beendetem Transport auf. Hier besteht die Notwendigkeit,
den mit Krankheitsbazillen angereicherten Patientenraum vor einem erneuten Transport
anderer Patienten gründlich zu desinfizieren. Dies ist deshalb notwenclig, da ja
nicht alle zu transportierenden Patienten die gleichen Infektionskrankheiten aufweisen
und somit von Transport zu Transport eine weitere Ansteckungsgefahr.
-
bestehen würde. Die bisher bekannten Verfahren, gattung gemäße Krankentransportfahrzeuge,
bzw. deren Patientenkabine nach erfolgtem Transport Infektionskranker zu desinfizieren,
sind insbesondere im Hinblick auf den hohen Zeitaufwand und daraus resultierendem
Arbeitsausfall des Krankentransportfahrzeuges von Nachteil.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, insbesondere, das heißt zusätzlich zu
den sich aus Beschreibung und Ansprüchen ergebenden Aufgabenstellungen, ein gattungsgemäßes
Krankentransportfahrzeug in herstellungstechnisch einfacher Weise gebrauchsvorteilhaft
auszubilden, derart, daß eine Nach-Desinfektion der vorher benutzten Patientenkabine
ohne Arbeitsausfall des Krankentransportfahrzeuges erfolgen kann.
-
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
-
Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
dar.
-
Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein gattungsgemäßes Krankent ransport
fahrzeug von erhöhtem Gebrauchswert geschaffen. Das erfindungsgemäße Fahrzeug ist
so ausgerüstet, daß die Nach-Desinfektion unabhängig von stationären Desinfektions-Stationen
erfolgen kann, dies sogar während der Fahrt. Die entsprechende Desinfektions-Einrichtung
ist hierzu direkt im Fahrzeug installiert und zwar in der Patientenkabine. In günstigen
Bereichen der Patientenkabine sind Sprühdüsen angeordnet, welche mit einem Desinfektionsmittel-Vorratsbehälter
in Verbindung stehen.
-
Aus diesem Vorratsbehälter kann dann das Infektionsmittel direkt in
die Patientenkabine hineingesprüht werden und die noch im Kabinen'inneren haftenden
Krankheitskeime abtöten.
-
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Krankentransportfahrzeuges
ist eine erhebliche Zeitersparnis erzielt, da das Fahrzeug nach einmaligem Transport
Infektionskranker nicht stationsgebunden desinfiziert werden muß, so daß die erheblichen
Standzeiten eingespart sind. Das erfindungsgemäße Fahrzeug kann in ununterbrochener
Folge bei optimaler Anwendung, d.fi. ausreichender Einwirkzeit des Desinfektionsmittels
zum wechselweisen Transport von verschiedenartige Infektionskrankheiten aufweisenden
Patienten eingesetzt werden. Nach
Einlieferung eines transportierten
Patienten ins Krankenhaus ist es nun möglich, das Krankentransportfahrzeug direkt
zum nächsten Einsatzort zu schicken und die Nach-Desinfektion der Patientenkabine
während der Fahrt durchzuführen. Es ist hierbei möglich, die Desinfektionswirkung
mittels einer Druck pumpe, welche das flüssige Desinfektionsmittel, wie beispielsweise
Formalin, unter Druck durch die Sprühdüsen versprüht, erheblich zu steigern. Außerdem
wird durch den entstehenden Druck eine gute Vernebelung der Desinfektionsflüssigkeit
erzielt, welche eine sehr gute Desinfektion gewährleistet.
-
Ferner kann durch die Druckpunpenspeisung der Sprühdüsen der Vorratsbehälter
für das Desinfektionsmittel je nach Bauart des Transportfahrzeuges günstigst untergebracht
werden und von ausreichender Größe bemessen sein Das versprühte Desinfektionsmittel
kann außerdem bei entsprechend zentrierend ausgestaltetem Fahrzeugboden am tiefsten
Punkt durch einen Abfluß wieder in den Vorratsbehälter einfließen.
-
Durch diese Ausgestaltung ist erzielt, daß ein fortwährender Kreislauf
des Desinfektionsmittels möglich ist. Ferner ist durch die Druckpumpenspeisun der
Sprühdüsen die Möglichkeit gegeben, einen Teil der Düsen ortsfest und einen anderen
Teil beweglich anzuordnen. Die Wirkung der Sprühdüsen kann hierbei
durch
die von der Pumpe ermöglichten Rückschlagkräfte beispielsweise in Form eines Segnerschen
Wasserrades sein.
-
Neben dieser äußerst günstigen mechanischen Einricntung zur Nach-Desinfektion
können die schon dadurch erzielten, erheblichen Vorteile durch thermische Einwirkungen
noch verstärkt werden. Die Vernebelung beim Versprühen des Desinfektionsmittels
wird besser, wenn letzteres vorher erwärmt wurde. Deshalb ist vor Austritt des Desinfektionsmittels
durch die Sprühdüsen in die Patientenkabine eine Wärmequelle vorgeschaltet, welche
das Desinfektionsmittel vor dem Versprühen erwärmt und somit eine bessere und schnellere
Desinfektion bringt. Ferner besteht noch eine günstige Möglichkeit darin, anstelle
des erhitzten Desinfektionsmittels die Innenwände der Patientenkabine zu erhitzen.
Diese Ausgestaltung bringt den Vorteil, daß das in die Patientenkabine eingesprühte
Desinfektionsmittel, welches sich an den Innenwandungen der Kabine absetzt, schnell
und gründlich verdampft, so daß der starke Geruch des Desinfektionsmittels trotz
guter Desinfektionswirkung schnell wieder verflüchtigt. Ferner bringt diese Ausgestaltung,
die Innenwandungen des Kabinenaufbaues zu erwärmen, die Möglichkeit, die hierfür
vorgesehenen Heizschlangen
zum Beheizen der Patientenkabine an
sich zu benutzen.
-
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles
zeichnerisch näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Krankenfahrzeug,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Patientenkabine, Fig. 3 eine zweite Ausgestaltungsmöglichkeit
der Patientenkabine, ebenfalls schematisch und Fig. 4 die Einlagerung der Heizschlangen
an den Kabineninne-nwandungen.
-
Das dargestellte Krankentransportfahrzeug besitzt das Führerhaus 1
und den sich daran anschließenden, von ihm getrennten Patientenraum 2.
-
Alle Außenfenster 3 des Patientenraumes sind luft- und keimdicht eingebaut,
während die Einstiegtüren luft- und keimundurchlässige Dichtungen aufweisen.
-
Fahrzeugaußenseitig ist an der Decke 4 des Patientenraumes 2 ein Ventilator
5 vorgesehen, der die Außenluft durch einen Lurteinlass-Keimfilter 6 in den unter
geringem Unterdruck stehenden Patientenraum 2 leitet. Die Außenluft durchwandert
hierbei einen Filtereinsatz 7, welcher in den Strömungskreislauf einer Desinfektionsflüssigkeit
eingeschaltet ist.
-
Letztere besteht beispielsweise aus in einem Behälter 8 untergebrachtem
Formalin und wird über eine Pumpe 9 dem Filtereinsatz zugeführt. Nach Tränken des
Filtereinsatzes 7 fließt das Formalin durch das Auffangrohr 10 in den Behälter 8
zurück.
-
Die in den Patientenraum einströmende Luft ist somit keimfrei.
-
Um eine Ansteckungsgefahr für Außenstehende zu vermeiden, ist es notwendig,
die verbrauchte, mit Krankheitskeimen angereicherte Atemluft vor Austritt ins Freie
wiederum zu desinfizieren, d.h. die Krankheitskeime abzutöten. Dies
geschieht
dadurch, daß die Luft vor Austritt ins Freie stark erhitzt wird.
-
Hierzu führt vom Boden 11 des Patientenraumes eine von einem Luftansaugstutzen
12 ausgehende Rohrleitung 13 zum Fahrzeugmotor 14.
-
Die Anschlußstelle der Rohrleitung 13 an den Fahrzeugmotor 14 ist
so gewählt, daß überein Dreiwegeklappe 15 die für das Kraftstoffgemisch notwendige
Luftmenge entweder über den üblichen Fahrzeugmotor-Luftfilter 16 oder über die die
mit Krankheitskeimen angereicherte Atemluft des Patientenraumes führende Rohrleitung
13 angesaugt wird.
-
Letzteres geschieht dann, wenn im Patientenraum Infektionskranke transportiert.
werden.
-
Die aus dem Raum vom Motor angesaugte Luft wird mit dem Kraftstoff
vermischt und verbrannt.
-
Diese Desinfektion der Atemluft bringt den Vorteil, daß während des
Transportes keine verseuchte Atemluft ins Freie gelangen kann.
-
Nach erfolgtem Transport der Infektionskranken besteht jedoch die
Notwendigkeit, vor einem erneuten Transport, beispielsweise von Patienten mit einer
anderen Infektionskrankheit, zur Vermeidung einer Ansteckung die Patientenkabine
nacnzudesinfizieren.
-
Die hierzu dienende Einrichtung ist schematisch in Fig. 2 dargestellt.
-
In der Patientenkabine 2 ist eine Rohrleitung 17 vorgesehen, welche
an verschiedenen Stellen des Raumes 2 ortsfeste Düsen 18 sowie bewegliche Sprühdüsen
19 aufweist.
-
Die Rohrleitung 17 geht von einem Desinfektionsmittel-Vorratsbehälter
20 aus, aus welchem das Desinfektionsmittel mittels einer Pumpe 21 in die Rohrleitung
17 gepumpt wird. Zwischen der Pumpe 21 und den Düsen 18, 19 ist eine Wärmequelle
22 zwischengeschaltet, welche das Desinfektionsmittel erwärmt.
-
Das erwärmte Desinfektionsmittel wird über die Düsen 18, 19 in den
Patientenraum eingesprüht und desinfiziert letzteren gründlich.
-
Nach Kondensierung sammelt sich das Desinfektionsmittel dann wieder
am Boden 11 der Patientenkabine, welcher so ausgebildet ist, daß die aufgefangene
Desinfektionsflüssigkeit auf einen Punkt zuläuft. Dieser tiefste Punkt des Bodens
11 ist mit einem Abfluß 23 versehen, welcher wiederum im Behälter 20 mündet.
-
Auf diese Weise ist ein ununterbrochener Kreislauf des Desinfektionsmittels
von Versprühen, Kondensieren, Auffangen und erneutem Versprühen möglich, wodurch
der Vorratsbehälter relativ klein gehalten sein kann.
-
Figur 3 zeigt eine weitere günstige Möglichkeit, den Patientenraum
2 für eine Nach-Desinfektion auszustatten.
-
Die schematische Darstellung in Figur 3 zeigt hierbei, daß die Patientenräum-Innenwände
24, 25 sowie der Boden 11' mit Heizschlangen 26 versehen sind.
-
Diese Heizschlangen werden von einer Flüssigkeit durchströmt, welche
unterhalb des Bodens 11' in einem Heizaggregat 27 ersitzt und über eine Pumpe 28
in den Keiz-Kreislauf gebracht wird. Das Heizaggregat 27 kann gegebenenfalls von
der Fahrzeugheizung gebildet sein.
-
Diese Wand-Beheizung bringt eine gute Verdampfung des eingespritzten
Desinfektionsmittels, welches entweder von außen eingespritzt werden kann, oder
über das hier nicht dargestellte Sprühdüsensystem gemäß Figur 2.
-
Um die Innenwandungen der Patientenkabine glatt zu halten, liegen
die Heizschlangen 26 nicht frei auf der Oberfläche der Wandungen 24, 25 bzw. llt,
sondern sie sind versteckt eingebettet. Diese Einbettung ist in Figur 4 verdeutlicht
und zwar im Bereich des Bodens 11'.
-
Zunächst ist über dem Boden 11' eine wärmedämmende Bettisolierung
29 angeordnet, auf welcher eine zweite Bettisolierung 30 liegt. In diese ebenfalls
wärmedämmende Isolierung 30 liegen die Heizschlangen 26 im Rohr-Querschnitt gesehen
weniger als zur Hälfte ein.
-
Der überwiegende Rohr-Querschnitt ragt in eine Schicht 31, welche
us Granulaten und Pulver wärmeleitender Stoffe, wie beispielsweise Aluminium, besteht.
-
Durch diese Anordnung ist er'zielt, daß die von der durch die Kanäle
32 geführten Heizflüssigkeit aufgebrachte Wärme zur Fahrzeugaußenseite, d.h. in
diesem Falle zum Boden 11'
hin gedämmt und in den Kabinen-Innenraum
abgestrahlt wird. Um eine gute Abstrahlung zu erzielen, ist über der Schicht 31
noxen ein Oberflächenbelag 32' vorgesehen welcher Rippen 33 aus geeignetem Material
für eine starke Wärmeabstrahlung besitzt.