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DE242509C - - Google Patents

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Publication number
DE242509C
DE242509C DENDAT242509D DE242509DA DE242509C DE 242509 C DE242509 C DE 242509C DE NDAT242509 D DENDAT242509 D DE NDAT242509D DE 242509D A DE242509D A DE 242509DA DE 242509 C DE242509 C DE 242509C
Authority
DE
Germany
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axis
decoder
display device
coupling
tens
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT242509D
Other languages
English (en)
Publication of DE242509C publication Critical patent/DE242509C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B25/00Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems

Landscapes

  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Mechanical Operated Clutches (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
.·- M 242509 KLASSE 74 c. GRUPPE
Zusatz zum Patent 229762 vom 10. Februar 1910.
Patentiert im Deutschen Reiche vom 23. März 1911 ab. Längste Dauer: 9. Februar 1925.
Die Erfindung betrifft eine weitere Ausbildung der durch das Patent 229762 geschützten Gebevorrichtung für elektrische Signalanlagen, bei welchen aus mehrstelligen Zahlen gebildete Signale durch die Einstellung elektrisch getrennter Einzelgeber erfolgen. Die dort beschriebene Einrichtung nach Fig. 1 hat den Nachteil aufzuweisen, daß, wenn die zwischen der Anker- und der Anzeigevorrichtungsachse des Zehnergebers bestehende Kupplung k3 beim Eingriff der zwischen den Geberanzeigevorrichtungen bestehenden Kupplung ns, ss aufgehoben wird, eine Verstellung des Zehnerankers von Hand erfolgen kann. Diese Möglichkeit muß vermieden werden, da sich daraus schwerwiegende Nachteile im praktischen Betrieb ergeben können.
Gemäß der Erfindung wird diese Forderung dadurch erfüllt, daß die zwischen den Einzelgebern und zwischen den Geberanzeigevorrichtungen bestehenden Kupplungen oder auch nur eine von diesen derart ausgebildet sind, daß eine selbständige Bewegung des Zehnergebers oder einzelner Teile des letzteren bei gelöster Kupplung zwischen Anker- und Anzeigevorrichtungsachse des Zehnergebers ausgeschlossen ist.
Ein weiterer Vorzug der neuen Einrichtung gegenüber der älteren besteht darin, daß die erwähnte Achsialkupplung zwischen der Ankerund der Anzeigevorrichtungsachse des Zehnergebers normal außer Eingriff ist und nur zur selbständigen Bewegung des Zehnergebers eingerückt wird. Dadurch wird vermieden, daß jedesmal bei Eingriff einer Kupplung zwischen Einer- und Zehnergeber erst durch eine besondere Vorrichtung eine Lösung der Achsialkupplung herbeigeführt werden muß. Der angegebene Vorzug wird praktisch in der Weise erreicht, daß die mit dem Einergeber zusammenwirkenden, auf der Zehnergeber- bzw. Zehneranzeigevorrichtungsachse frei drehbar angeordneten Teile des Zehnergebers mit weiteren, mit der achsial verschiebbaren Anzeigevorrichtungs- bzw. der festen Ankerachse des Zehnergebers fest verbundenen Teilen durch eine Kupplung verbunden sind, die durch die zweckmäßig durch Niederdrücken des Zehnergriffes bewirkte Verschiebung der Anzeigeyorrichtungsachse aufgehoben wird, wobei gleichzeitig die mit der Anzeigevorrichtungsachse des Zehnergebers fest verbundenen Teile mit denen der Ankerachse gekuppelt werden, so daß also eine Bewegung des Zehnerankers zusammen mit der Zehneranzeigevorrichtung, unabhängig von dem Einergeber, erfolgen kann. '
Um bei eingerückter Achsialkupplung des Zehnergebers eine Fortschaltung der Zehnergeber- sowie der Zehneranzeigevorrichtungsachse durch den Einergeber unmöglich zu machen, die beiden Geber also gegeneinander zu sperren, kann man weiter auf der Achse der Zehnergeberanzeigevorrichtung einen Teil
anordnen, der mit dem mit dem Einergeber zusammenwirkenden Getriebeteil dauernd gekuppelt und mit der angegebenen Achse verschiebbar ist. In der einen Stellung dieser Achse (bei gelöster Achsialkupplung des Zehnergebers) ist dieser Teil mit der Anzeigevorrichtungsachse drehbar, in der anderen Stellung dagegen (bei eingerückter Kupplung) wird er derart festgehalten und wirkt mit einem am
ίο Einergeber angeordneten Sperrad derart zusammen, daß in dieser Stellung sowohl eine Fortschaltung der Zehnergeber- als auch der Zehneranzeigevorrichtungsachse durch den Einergeber ausgeschlossen ist.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es ist dabei zwischen dem Einer- und dem Zehnergebesystem ein besonderes Zwischenglied eingeschaltet, das an sich für die Verkörperung des Erfindungsgedankens belanglos ist, das man jedoch in der praktischen Ausführung meist wählen wird, um zu große Abmessungen der Einrichtung zu vermeiden.
Soweit einzelne Teile der Vorrichtung derjenigen nach dem Hauptpatent entsprechen, sind die gleichen Bezeichnungen angewendet worden. Demgemäß bedeuten ax und a2 die Achsen der Einer- und Zehnergeber Ge und Gz; die den Anker des Zehnergebers tragende Achse ist jedoch besonders mit A bezeichnet.
Zwischen den beiden Gebesystemen ist nun ein Zwischenglied Z angeordnet, das aus mehreren mit oder auf der Achse «3 drehbaren Rädern bzw. Scheiben besteht, die mit dem einen oder anderen Gebesystem zeitweilig zusammenwirken und so die Kupplung zwischen den Systemen vermitteln. Demgemäß ist zunächst auf der Achse a3 frei drehbar das Schaltrad ss vorgesehen, in welches der Schaltnocken ns der Einerskäla SA1 eingreift. Mit dem Schaltrad drehbar ist weiter ein Zahnrad zs3, das mit einem auf der Zehnerskalenachse «2 frei drehbaren Zahnrad zs2 dauernd in Eingriff steht, angeordnet. Mit zs2 ist durch eine ausrückbare Stiftkupplung St1-I1 eine auf der Achse a2 fes* sitzende Scheibe rs verbunden. Bei der Fortschaltung von ss durch ns wird somit durch Vermittlung der Zahnräder zss und Zs2 und der Scheibe rs die Skala sk2 um ein Feld fortgeschaltet, sofern die Kupplung St1-I1 eingerückt ist. Das Schaltrad ss ist dabei derart, beispielsweise als Malteserrad ausgebildet, daß zwar der Zehnergeber vom Einergeber aus bewegt werden kann, daß aber eine umgekehrte Betätigung ausgeschlossen ist.
In gleicher Weise ist auch die Fortschaltkupplung der Zehnerankerachse A ausgebildet. Das in diesem Falle mit der Achse as des Zwischengliedes drehbare Schaltrad s wirkt mit dem Schaltnocken η des Einergebers zusammen und überträgt seine Bewegung unter Vermittlung eines Zahnrades Z3 auf ein frei drehbares Zahnrad z2, das seinerseits mittels einer Stiftkupplung st2-l% eine auf der Ankerachse A befestigte Scheibe ra in Bewegung setzt, wobei wiederum vorausgesetzt ist, daß die Kupplung St2-I2 eingerückt ist.
Außer den angeführten lösbaren Stiftkupplungen ist noch eine weitere dieser Art, A2-X1 bzw. L2 bzw. L3, vorhanden, die dazu dient, die auf der Zehnerskalenachse a2 fest angeordnete Scheibe R mit der Scheibe ra zu kuppeln und so eine Verbindung der Zehnerskalenachse mit der Ankerachse A herzustellen.
In dem auf der Zeichnung dargestellten Zustand sind die Kupplungen St1-I1 und St2-I2 eingerückt, dagegen die Achsialkupplung U2-L1 ... ausgehoben. Es können somit die Zehnerskala und der -anker getrennt durch die Fortschaltkupplungen ns-ss bzw. n-s bewegt werden. Wird nun der Zehnergriff und damit die Achse a2 entgegen dem Druck der Feder f2 nach unten bewegt, so folgt die Scheibe rs und der auf ihr befestigte Stift Si1 dieser Bewegung, die Kupplung Si1-Z1 wird also aufgehoben. Gleichzeitig bewegt sich auch die Scheibe R abwärts und schiebt den mit ihr gehenden Stift It2 in eines der Löcher L1, L2 oder L3, rückt also die Achsialkupplung ein.
Von der Scheibe R wird ferner zwangsweise ein Kupplungsglied c, das als einarmiger Hebel ausgebildet an der an der Achsialverschiebung nicht teilnehmenden Scheibe ra bei d drehbar gelagert ist, bewegt, das erstens den Kupplungsstift si2 und weiter einen rechtwinklig gebogenen Fortsatz e trägt, der mit seinem oberen Ende durch einen Schlitz h der Scheibe R hindurchreicht und mit zwei Mitnehmerlappen e0 und eu versehen ist, die bezüglich auf der oberen und unteren Fläche von R aufruhen. Bei einer Abwärtsbewegung dieser Scheibe wird somit durch den Mitnehmerlappen eu der Fortsatz e nach unten bewegt, der Hebel c schwingt um d und entkuppelt den Stift st2 von z2. Da gleichzeitig (durch Abwärtsbewegung von rs) die Kupplung St1-I1 gelöst und die Achsialkupplung A2-L1. .. eingerückt ist, so kann nunmehr durch Drehen des Zehnergriffes eine selbständige Bewegung des Zehnergebers erfolgen.
Beim Freigeben des Zehnergriffes gehen ■ die Teile unter dem Einfluß der Feder f 2 wieder in ihre frühere Lage zurück, die Achsialkupplung k2 wird gelöst und dafür die Kupplung St1-I1 und Si2-Z2, letztere unter Vermittlung des oberen Mitnehmerlappens e0, wiederhergestellt.
Um bei eingerückter Achsialkupplung den Zehnergeber gegen den Einergeber zu sperren, ist noch auf dem Zwischenglied ein mit dessen Achse «3 fest verbundenes, also mit den Tei-
len s und z3 zwangläufig bewegliches Sperrad Sp3 vorgesehen, das mit bogenförmigen Ausschnitten versehen ist, mit denen es in eine auf der Scheibe rs drehbare, mit dieser achsial verschiebbare Scheibe Sp2 paßt. Diese letztere ist dauernd, also auch nach der achsialen Verschiebung, durch die Stiftkupplung Si3-Z3 mit dem darüber liegenden Fortschaltzahnrad 2S2 verbunden und wird bei der achsialen Ver-Schiebung durch eines der Löcher Z4 auf einen Stift si4 aufgeschoben, der auf einer mit dem Gebegestell festverbundenen Traverse Z befestigt ist. Die Scheibe Sp2 wird also., solange der Zehnergriff niedergedrückt ist, festgehalten, mit ihr also auch durch 2S2 das Transportrad zss, und da die Scheibe Sp2 in dieser Stellung ferner mit dem Sperrad spa zusammenwirkt, das seinerseits mit den Teilen s und zs auf der Zwischengliedachse a3 befestigt ist, so ist ein Eingriff der Kupplungsorgane am Einergeber in beide Malteserräder s und ss ohne Wirkung, eine Fortschaltung kann nicht stattfinden.
Die Einerkupplung kx kann in gleicher Weise, wie dies bei dem Hauptpatent angegeben ist, gegen den Druck der Feder fx ausgehoben werden. Mit der Skala Sk1 ist eine zweite Skala b verbunden, auf der durch den Zeiger w die freie Drehung der Einerskala zur Anzeige gebracht werden kann. Die Ablesung der Skalenziffern erfolgt beim Einergeber ebenso wie beim Zehnergeber durch Fenster F1 bzw. .F2.
Die Arbeitsweise der Gebevorrichtung ist grundsätzlich die gleiche wie beim Hauptpatent, so daß sich die Durchführung eines besonderen Verstellungsbeispiels erübrigt. Ein Unterschied ergibt sich nur insofern, als im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Achsialkupplung beim Zehnergeber im allgemeinen gelöst ist und nur beim selbständigen Bewegen des Zehnergriffes eingerückt wird, während sie beim Ausführungsbeispiel des Hauptpatentes im allgemeinen eingerückt ist und nur bei der Fortschaltung des Zehnergebers durch den Einergeber gelöst wird.
Da die Ankerachse A des Zehnergebers gegenüber der Skalenachse a2 verschiedene Stellungen einnimmt, je nachdem die Differenzeinstellung am Einergeber auf Voreilung, Nacheilung oder Synchronismus erfolgt, so muß auch die Achsialkupplung am Zehnergeber auf drei verschiedene Stellungen eingerichtet sein. Dementsprechend sind drei Löcher L1, L2, L3 in der Scheibe ra vorgesehen, die jeweils für die bezeichneten Fälle zur Achsialkupplung benutzt werden.
3 ——
Die Anordnung von Rasten erweist sich natürlich für eine gemäß dieser Erfindung ausgebildete Gebe vorrichtung ebenso als notwendig wie für die ältere Einrichtung.

Claims (3)

Patent-Ansprüche:
1. Aus elektrisch getrennten Einzelgebern zusammengesetzte Gebevorrichtung nach Patent 229762, dadurch gekennzeichnet, daß die unmittelbar oder unter Verwendung eines Zwischengliedes (Z) betätigte Kupplung der Einzelgeber (n, s, Z3, Z2) und diejenige der Geberanzeigevorrichtungen (ns, ss, zss, Zs2) oder eine derselben derart ausgebildet sind, daß eine selbständige Bewegung des Zehnergebers oder einzelner Teile desselben bei gelöster Achsialkupplung des Zehnergebers (It2-L1 bzw. L2 bzw. L3) nicht erfolgen kann.
2. Gebe vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Einergeber bzw. dem Zwischengliede zusammenwirkenden, auf der Zehneranzeigevorrichtungsachse bzw. Zehnergeberachse (a2 bzw. A) frei drehbar angeordneten Teile (2S2, Z2) des Zehnergebers mit weiteren, mit der achsial verschiebbaren Anzeigevorrichtungs- bzw. der festen Ankerachse des Zehnergebers fest verbundenen Teilen (rs, ra) durch eine Kupplung ^sZ1-Z1 bzw. St2-I2) verbunden sind, die durch Verschiebung der Anzeigevorrichtungsachse (Niederdrücken des Zehnergriffes) aufgehoben wird, wobei gleichzeitig eine Kupplung dieser letzteren Teile (rs, ra) mittel- oder unmittelbar erfolgt, so daß eine selbständige Bewegung des Zehnerankers zusammen mit der Zehneranzeigevorrichtung erfolgen kann.
3. Gebevorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse der Zehnergeberanzeigevorrichtung, mit einem der mit dem Einergeber bzw. dem Zwischenglied zusammenwirkenden Getriebeteile (zs2) dauernd gekuppelt und mit der Achse (a2) verschiebbar, ein Teil (sp2) angeordnet ist, der bei gelöster Achsialkupplung /A2-L1 bzw. L2 bzw. L3) des Zehnergebers mit der Anzeigevorrichtungsachse drehbar ist, bei eingerückter Achsialkupplung dagegen derart festgehalten wird und mit einem am Einergeber bzw. Zwischengliede angeordneten Sperrrad (sp3) derart zusammenwirkt, daß in dieser Stellung sowohl eine Fortschaltung der Zehnergeberachse (A) als auch der Zehneranzeigevorrichtungsachse (a2) durch den Einergeber ausgeschlossen ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
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