DE2418866A1 - Unterhaltungsgeraet - Google Patents
UnterhaltungsgeraetInfo
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Classifications
-
- G—PHYSICS
- G07—CHECKING-DEVICES
- G07F—COIN-FREED OR LIKE APPARATUS
- G07F17/00—Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
- G07F17/32—Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for games, toys, sports, or amusements
- G07F17/3244—Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes
- G07F17/3253—Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes involving articles, e.g. paying in bottles, paying out toys
-
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- G07F17/30—Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for musical instruments
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Landscapes
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- Slot Machines And Peripheral Devices (AREA)
Description
Anw.-Akte:
260/74 Pt
260/74 Pt
6530 BINGEN-SPONSHEIM
RÖMERSTRASSE 10
TELEFON 06721/5511
11 . April 1974
PATENTANMELDUNG
LÖwen-Automaten Gerhard W. Schulze, 6530 Bingen
Unterhaltungsgerät
Die Erfindung bezieht sich auf ein Unterhaltungsgerät.
Unterhaltungsgeräte, die der Gestaltung der Freizeit dienen, sind in
den verschiedensten Ausführungsformen bekannt. So ist beispielsweise ein münzbetätigtes, einen Gewinn in Aussicht stellendes Spielgerät mit
einem oder mehreren Spielmerkmalträgern, auf denen die entsprechenden Verlust- und Gewinnsymbole aufgetragen sind, bekannt, bei dem
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nach Einwurf der für ein Spiel erforderlichen Anzahl von Münzen, deren
Wert in einem Kreditzähler aufaddiert wird, der Spielablauf beginnt. Während der Laufzeit des Spieles wird zum einen in dem Kreditzähler
der Münzwert für ein Spiel und zum anderen in einem Sonderspielezähler, falls dieser Zähler einen Kredit anzeigt, ein Spiel subtrahiert.
Die Spielmerkmalträger werden nun je nach Spielsystem in bestimmter Reihenfolge gestoppt, wobei entsprechend der Endstellung der Spielmerkmalträger
Verluste oder Gewinne gegeben werden. Die Gewinne werden in Münzeinheiten umgerechnet und dem Kreditzähler zugeordnet.
Der Spieler hat nun die Möglichkeit den ihm zustehenden Kredit zurückzufordern, wobei dieser Kredit über die zum Spielgerät gehörenden Auszahleinheiten
zurückgezahlt wird. Ist genügend Kredit bei Beendigung eines Spieles vorhanden, so wird ohne Eingreifen des Spielers ein neues Spiel
gestartet. Des weiteren ist ein münzbetätigter Musikautomat bekannt, der eine Anzahl einzeln abspielbarer Schallplatten in einem Magazin sowie
ein Laufwerk besitzt, durch das das Herausheben einer einzelnen Schallplatte aus dem Magazin, das Auflegen der Schallplatte auf einen
Plattenteller, das Abspielen der Schallplatte sowie das Rückordnen der Schallplatte in das Magazin vorgenommen wird. Hierbei kommt eine
Schallplattenwählvorrichtung zur Anwendung, die es dem Spieler ermöglicht, bestimmte Schallplattenseiten auszuwählen, wobei der Schallplattenwählvorrichtung
eine Speichereinheit zugeordnet ist, um die gewählte Plattenseite zu speichern. Dem Musikautomaten ist eine Kredet-Anzeigelampe
zugeordnet, die bei genügend vorhandenem Kredit aufleuchtet.
Beide vorgenannten Unterhaltungsgeräte sind sowohl von ihrem Aufbau
als auch von ihrer Funktion her völlig getrennt und stehen in der Regel in Gaststätten, Spielhallen usw. zumindest in einigen Metern Abstand
voneinander. Das bedeutet, daß der Benutzer des Spielgerätes, wenn
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er gleichzeitig ein Musikstück hören will, zwischendurch immer wieder
zu dem Musikautomaten laufen muß, um eine entsprechende Schallplattenwahl
tätigen zu können. In dieser Zeit kann aber ein anderer Interessent die Betätigung des Spielgerätes aufnehmen, was aber insbesondere immer
dann für den vorhergehenden Benutzer von Nachteil ist, wenn aufgrund einer dem Spielgerät eigenen Anzeige in absehbarer Zeit mit einer Erhöhung
des Gewinns oder mit einer Gewährung von Sonderspielen zu rechnen ist. Ein weiterer Nachteil der platzmäßig getrennten Aufstellung
von Spielgerät und Musikautomat besteht in dem Erfordernis für den Benutzer, immer genügend Kleingeld zur Betätigung des Musikautomaten
zur Verfügung haben zu müssen. Zwar kann sich der Benutzer des Spielgerätes, falls der Kreditzähler genügend Kredit anzeigt, durch
zwischenzeitige Auszahlung des Kredites helfen, jedoch ist dann jedesmal
ein erneuter Einwurf von Münzen in das Spielgerät erforderlich, was insgesamt gesehen zeitraubend und umständlich ist. Des
weiteren ist die getrennte Aufstellung der Geräte insofern nachteilig, als sie zum einen eine relativ große Aufstellfläche beansprucht, und
zum anderen, da zwei voneinander völlig getrennte Geräte hergestellt werden müssen, mit hohen Anschaffungskosten verbunden ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Unterhaltungsgerät
in seinem Aufbau möglichst einfach zu gestalten, dem Benutzer die Betätigung zweier unterschiedlicher Geräte von einer Stelle aus zu ermöglichen
und darüber hinaus das für die Betätigung erforderliche Kleingeld auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein an sich
bekannter Musikautomat mit einer hochgezogenen Rückwand versehen ist, an der ein an sich bekanntes Spielgerät auswechselbar befestigt ist. In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Kreditzähler des Spielgerätes mit der Kredit-Anzeigelampe des Musikautomaten schaltungstech-
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nisch derart verbunden, daß bei Betätigung einer entsprechenden Ubertragungstaste
ein Kredit des Spielgerätes in entsprechender Höhe als Kredit auf den Musikautomaten übertragen wird.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß ein derartiges Unterhaltungsgerät einen geringen Aufstellplatz erfordert und der Spieler ohne Standortveränderung zwei Geräte gleichzeitig
bedienen kann. Darüber hinaus braucht der Spieler nur relativ wenig Kleingeld zur Hand zu haben, da er durch einfache Betätigung
der Übertragungstaste einen bestimmten Kredit von dem Spielgerät auf den Musikautomaten übertragen kann. Außerdem ist das Unterhaltungsgerät
nach der Erfindung kostengünstiger als zwei völlig getrennte Geräte anzufertigen. Ferner kann durch einige wenige handwerkliche Handgriffe
der gesetzlichen Forderungj das Spielgerät alle drei Jahre auszutauschen,
Rechnung getragen werden.
Weitere Einzelheiten eines Unterhaltungsgerätes nach der Erfindung ei—
geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles, das in der Zeichnung dargestellt ist.
Ein an sich bekanntes münzbetätigtes, einen Gewinn in Aussicht stellendes
Spielgerät 1 ist an der hochgezogenen Rückwand 2 eines Musikautomaten 3 befestigt. Das Spielgerät 1 besteht im wesentlichen aus den
Spielmerkmalträgern 4, dem Sonderspielezähler 5, dem Kreditzähler 6 und der Auszahlschale 7. Außerdem besitzt das Spielgerät 1 einen Münzeinwurf
8 und einen Rückzahlknopf 9 für das Abrufen des im Kreditzähler 6 angezeigten Kredites.
Der an sich bekannte Musikautomat 3, dem zwei räumlich getrennte Lautsprecher
zugeordnet sind, besitzt eine Programmhaltertafel 10 und eine
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Wahltastatur 11. Unterhalb der Programm hai tertafel 10 befindet sich
die Anzeige 12 für die im Augenblick laufende Schallplatte. Außerdem gehört zu dem Musikautomaten 3 ein Münzeinwurf 13 mit einer zugeordneten
Kredit-Anzeigelampe 14, die bei genügend vorhandenem Kredit aufleuchtet. Neben der Kredit-Anzeigelampe 14 liegt eine Übertragungstäste
15, mit deren Hilfe der im Kreditzähler 6 angezeigte Kredit des Spielgerätes 1 durch an sich bekannte schaltungstechnische
Anordnungen insgesamt oder in bestimmten Teilbeträgen auf den durch die Kredit-Anzeigelampe 14 anzeigbaren Kredit des Musikautomaten 3
übertragen werden kann.
-Patentansprüche-
50984W0169 -6-
Claims (3)
- Anw.-Akte:260/74 Pt 11. April 1974PATENTANSPRÜCHE: \r Unterhaltungsgerät, dadurch gekennzeichnet, daß ein an sich bekannter Musikautomat (3) mit einer hochgezogenen Rückwand (2) versehen ist, an der ein an sich bekanntes Spielgerät (1) auswechselbar befestigt ist.
- 2. Unterhaltungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kreditzähler (6) des Spielgerätes (1) mit der Kredit-Anzeigelampe (14) des Musikautomaten (3) schaltungstechnisch derart verbunden ist, daß bei Betätigung einer entsprechenden Übertragungstaste (15) ein Kredit des Spielgerates (1) in entsprechender Höhe als Kredit auf den Musikautomaten (3) übertragen wird.
- 3. Unterhaltungsgerät nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Musikautomaten (3) zwei räumlich getrennte Lautsprecher zugeordnet sind.509844/0169
Priority Applications (4)
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| CH490275A CH581874A5 (de) | 1974-04-19 | 1975-04-17 |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19742418866 DE2418866A1 (de) | 1974-04-19 | 1974-04-19 | Unterhaltungsgeraet |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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ID=5913304
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Country Status (4)
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Also Published As
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|---|---|
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8130 | Withdrawal |