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Vorrichtung, insbesondere für Jagdwaffeb zum Verschießen unterschiedlicher
Munition oder Munition verschiedenen Kalibers.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, insbesondere für Jagdwaffen,
zum Verschießen unterschiedlicher Munition und/ oder Munition verschiedenen Kalibers,
bestehend aus einem Patronenlager und einem Laufteil, die in das Waffenlager bzw.
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teilweise in den Waffenlauf einsteckbar und nach Einrichten der Seelenachse
des Laufteils auf die vorhandene Zieleinrichtung der Waffe festlegbar sind.
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Bei Jagdwaffen tritt das Problem auf, daß aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
bestimmtes Wild nur mit bestimmter Munition geschossen werden darf. Dies setzt voraus,
daß sich der Jäger mehrere Waffen halten und diese unter Umständen auf der Jagd
mit sich führen muß. Aus diesem Grund sind auch Waffen mit Mehrfachläufen im Handel,
um beispielsweise auf Schalenwild oder Raubwild oder Flugwild schießen zu können.
Beides ist naturgemäß außerordentlich kostenaufwendig und bei der Jagd auch äußerst
hinderlich.
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Aus diesem Grund sind bereits Vorrichtungen - sog. Einsteckläufe -
bekannt, die beispielsweise in eine Schrotflinte eingesetzt werden, um mit der gleichen
Flinte Kugeln oder Patronen verschießen zu können. Die bekannten Einsteckläufe sind
jedoch wenig geeignet, das genannte Problem zufriedenstellend zu lösen. Sie weisen
einen Lauf und ein Patronenlager auf, die einstückig aus einem Teil bestehen. Dieses
Teil wird von hinten in die Waffe eingeschoben, so daß dessen Patronenlager im Waffenlager
liegt und das Laufteil in einer gewissen Länge in den Waffenlauf hineinragt. Solche
Einsteckläufe können naturgemäß nicht so gefertigt werden, daß sich dem Einsetzen
gleich schußbereit sind, da die Seelenachse des Laufteils nicht genau auf die Zieleinrichtung
der Waffe ausgerichtet ist.
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Aus diesem Grund weisen die bekannten Einsteckläufe an der Außenseite
des Patronenlagers mehrere Gleitstücke auf, die eine axiale und radiale Verstellung
des Einstecklaufs ermöglichen. Zum Verspannen des Einstecklaufs in der Waffe dienen
konische Gleitstücke. Diese Einsteckläufe lassen sich nur durch mechanisches Nachbearbeiten
in ein Waffenlager einsetzen. Wird
der Einstecklauf in einer anderen
Waffe verwendet, muß zumeist wiederum nachbearbeitet werden. Diese Arbeiten kann
in der Regel nur der Büchsenmacher vornehmen, so daß der Waffenbenutzer stets auf-den
Büchsenmacher angewiesen ist. Die Zentrierung ist aufgrund der Beweglichkeit der
Gleitstücke zumindest über längere Zeit nicht gewährleistet. Vielmehr ändert sich
die Lage der Gleitstücke bereits nach wenigen Schüssen aufgrund der dabei auftretenden
Erwärmung und statischen sowie dynamischen Beanspruchungen. Schließlich kann die
Zentrierung des Einstecklaufs praktisch nur durch Verkanten des Patronenlagers innerhalb
des Waffenlagers geschehen, was im Extremfall zur Folge hat, daß die Waffe selbst
beschädigt werden kann. Schließlich kann dies dazu führen, daß die Waffe vor dem
Schießen nicht einwandfrei geschlossen werden kann, wodurch unter Umständen die
im Patronenlager steckende Patrone verkantet gezündet wird. Dies mag bei kleineren
Patronen unbedenklich sein, kann jedoch bei größeren zu- Beschädigungen führen.
Im übrigen sind die bekannten Einsteckläufe nicht nur aus diesem, sondern auch aus
anderen Gründen auf das Verschießen kleinerer Kaliber beschränkt0 Der Erfindung
liegt die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung des eingangs geschilderten Aufbaus so
auszubilden, daß sie auch für Munition größeren Kalibers einsetzbar ist und insbesondere
bei jeder Munition und jedem Kaliber ein treffsicheres Schießen ermöglicht, wobei
die Justierung der Vorrichtung auf die vorhandene Zieleinrichtung der Waffe ohne
besondere waffentechnische Kenntnisse möglich sein soll.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Patronenlager
und das Laufteil der Vorrichtung getrennte Bauteile sinds von denen ersteres im
Waffenlager zentriert ist,
während letzteres mit seiner Seelenachse
gegenüber der Achse des Patronenlagers verstellbar ist.
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Durch die erfindungsgemäße Trennung von Laufteil und Patronenlager
ist es möglich, dem Patronenlager ausschließlich die zentrierende Funktion zuzuordnen,
während die Einjustierung der gesamten Vorrichtung ausschließlich durch Verstellen
des Laufteils gegenüber dem Patronenlager erfolgt. Dadurch ist es weiterhin möglich,
das Patronenlager annähernd beliebig zu variieren, um es an unterschiedlic Munition
oder Munition verschiedenen Kalibers optimal anzupassen. Dabei tann die Verstellung
des Laufteils mit vielen bekannten technischen Mitteln erfolgen, deren Bedienung
keine besonderen Fachkenntnisse erfordert.
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Erfindungsgemäß ist nun jedoch eine unterschiedliche Abmessungen des
Waffenlagers und des Geschoßübergangs der Waffe ausgleichende, in die Waffe einschiebbare
Hülse vorgesehen, mit der das innenseitig eingeschobene Patronenlager fest verbunden
ist, während ihr gegenüber das Laufteil mit seiner Achse verstellbar ist.
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Durch die Hülse werden die bei den bekannten Einsteckläufen notwendigen
Anpassungen an die individuellen Eigenschaften der Waffe selbsttätig ausgeglichen,
während die in der Hülse liegenden Bauteile, nämlich Pai:nnenlager und Laufteil
hiervon völlig unbeeinflußt bleiben und ausschließlich dem waffen- und schießtechnischen
Gesichtspunkten angepaßt sein können.
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In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung weist das Laufteil am
rückwärtigen Ende einen Kugelkopf auf, deren einer entsprechenden Pfanne am vorderen
Ende des Patronenlagers und in
einer Gegenpfanne der Hülse geführt
ist. Damit ist eine stufenlose, exakte Einrichtung des Laufteils auf die vorhandene
Zieleinrichtung möglich.
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Um das Laufteil gegenüber der Hülse und damit gegenüber der Waffe
nach Einstellung zu fixieren, ist eine das Laufteil nach dem Einrichten der Seelenachse
gegenüber der Hülse verspannende Einrichtung vorgesehen. Diese Spanneinrichtung
kann beispielsweise aus einer auf dem vorderen Ende des Laufteils sitzenden Spannmutter
bestehen, die kraftschlüssig an dem vorderen Ende der Hülse angreift. In bevorzugter
Ausführungsform ist zu diesem Zweck die Hülse an ihrer vorderen Stirnseite kugelballig
und zwischen ihr und der Spannmutter eine Visierhülse gleichachsig angeordnet, die
an ihrer der Hülse zugekehrten Stirnseite entsprechend innenballig ausgebildet ist,
wobei die Krümmungen konzentrisch zur Kugel am hinteren Ende des Laufteils sind.
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Vor Einsetzen der Vorrichtung in die Waffe wird die Spannmutter festgezogen,
so daß das Laufteil gegenüber der Hülse fest verspannt ist. Anschließend wird die
Vorrichtung eingesetzt und nach einigen Probeschüssen ergibt sich die statistische
Abweichung von der Zieleinrichtung der Waffe. Danach wird die Vorrichtung herausgenommen
und mittels einiger Hammerschläge auf die Spannmutter quer zur Seelenachse des Laufteils
in die gewünschte Richtung getrieben. Aufgrund der Kugelballigkeit der Visierhülse
und der vorderen Stirnseite der Lagerhülse kann sich die Visierhülse gegenüber dieser
auf der Kugel verschieben, wodurch zugleich das Laufteil mit seiner Seelenachse
gegenüber der Achse des Patronenlagers bzw. der Seelenachse des Waffenlaufs verstellt
wird. Spätestens nach zweimaligen Einjustieren ist die Vorrichtung auf die Zieleinrichtung
der Waffe eingestellt.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Hülse in der Waffe
in Axial- und Radialrichtung elastisch gelagert.
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Aufgrund dieser Lagerung kann die Vorrichtung sowohl thermische Spannungen
als auch dynamische Beanspruchungen, z.B. Schwingungen aufnehmen und auf die Waffe
übertragen, ohne daß die Waffe selbst beschädigt wird, oder sich die Einstellung
der Vorrichtung ändert.
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Eine Ausführungsform sieht vor, daß auf die Außenseite der Hülse im
Bereich des Waffenlagers und des Waffenlaufs Gummischnüre geringer Eigenelastizität
aufgezogen sind. Diese erlauben sowohl ein gewisses Axial- als auch ein begrenztes
Radialspiel, ohne daß das Spiel aber so groß wäre, daß die Vorrichtung nicht fest
genug sitzt.
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Um eine selbsttätige Anpassung an zwangsläufig vorhandene, wenn auch
geringfügige Abweichungen bei den Innenabmessungen der Waffe auszugleichen, sitzt
auf der Außenseite der Hülse im Bereich des Geschoßübergangs eine diesem angepaßte
konische Gleithülse, die axial gegen Federkraft verschiebbar ist. Dabei kann diese
Federkraft mit Vorzug dadurch erzeugt werden, daß die mit dem Waffenlager zusammenwirkenden
Gummi schnüre und die Gleithülse hintereinander in einer Eindrehung auf der Außenseite
der Hülse angeordnet sind. Beim Einschieben der Vorrichtung in die Waffe verschiebt
sich die Gleithülse gegenüber der Hülse axial solange, bis sie satt im Geschoßübergang
sitzt.
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Gleichzeitig sorgen die zusammengepreßten Gummi schnüre für einen
festen Sitz der Vorrichtung innerhalb des Waffenlaufs bzw. des Waffenlagers. Die
Gleithülse kann dabei als Spreizhülse ausgebildet sein, um gegebenenfalls in radialer
Richtung nachzugeben.
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Mit Vorteil ist das Patronenlager in die Hülse einschraubbar und mittels
eines überstehenden Flanschs am Waffenlagerrand zentriert. Der Waffenlagerrand läßt
sich aufgrund seiner konischen Ausbildung sehr gut zur Zentrierung verwenden, weshalb
der Flansch eine entsprechende konische Steigung besitzt.
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Aufgrund des Flanschs ist der Patronenlagerrand praktisch bündig abgeschlossen.
Aus diesem Grund kann der bei Jagdwaffen übliche Patronenauszieher nicht mehr am
rückwärtigen Rand der Patrone angreifen. Es ist deshalb nach einem weiteren Merkmal
der Erfindung vorgesehen, daß der Flansch des Patronenlagers sektorförmig ausgeschnitten
und in den Ausschnitt ein entsprechend geformter Patronenauszieher eingepaßt ist
der in dem Patronenlager und/oder der Hülse gleitend geführt ist. Der Patronenauszieher
der Waffe gift unter den Patronenauszieher der Vorrichtung, zieht diesen etwas heraus,
so daß die Patronenhülse auf ihrem restlichen Umfang freikommt und entnommen werden
kann. Dabei ist die Gleitbewegung des Patronenausziehers nach rückwärts durch einen
inneren Anschlag begrenzt, um ein Herausfallen zu verhindern.
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Schließlich kann eine in das Patronenlager einsetzbare Spreiz hülse
vorgesehen sein, mittels der die gesamte Vorrichtung aus der Waffe herausgezogen
werden kann. Praktische Versuche haben gezeigt, daß die zwischen der Spreizhülse
und dem Patronenlager aufbringbaren Reibkräfte durchaus ausreichen, um die zwischen
der Vorrichtung und der Waffe vorhandenen Spannkräfte zu überwinden.
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Nachstehend ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand
der Zeichnung beschrieben. Hierbei zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt
durch die Vorrichtung, wobei der Waffenlauf nur teilweise wiedergegeben ist; Fig.
2 einen der Fig. 1 ähnlichen Schnitt des vorderen Teils der Vorrichtung in vergrößertem
Maßstab; Fig. 3 und 4 eine Seiten- und Stirnansicht des Patronenlagers der Vorrichtung
und Fig. 5, 6 eine Stirn- und Draufsicht auf den Patronenauszieher.
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In Fig. 1 ist nur in der unteren Hälfte der Lauf 1 einer Waffe, z.B.
einer Schrotflinte dargestellt. Ferner ist das Patronenlager 2 der Waffe sowie der
dieses Waffenlager mit dem Lauf verbindende konische Geschoßübergang 3 erkennbar.
Schließlich zeigt Fig. 1 noch den gleichfalls konischen Rand 4 des Waffenlagers
2. Auf die Wiedergabe weiterer Einzelteile der Waffe, z.B. einer Schrotflinte ist
im Hinblick auf die Übersichtlichkeit der Darstellung verzichtet worden.
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In die Waffe ist vom Patronenlager her die insgesamt mit 5 bezeichnete
Vorrichtung einschiebbar, die im wesentlichen aus einer Einschubhülse 6, einem Patronenlager
7, einem Lauf 8 und einer Spanneinrichtung 9 besteht. Das Patronenlager 7 ist an
seinem rückwärtigen Ende mit einem Bund 10 versehen, der eine dem Waffenlagerrand
4 angepaßte konische Zentrierfläche aufweist. An den Bund 10 anschließend weist
das Patronenlager 7 ein Außengewinde 11 auf, mittels dessen es in das hintere Ende
der Hülse 6 eingeschraubt ist. Als Verdrehsicherung kann hierbei
eine
quer verlaufende Schraube 12 dienen. Das Patronenlager 6 weist an seiner vorderen
Stirnseite eine Kugelpfanne 13 auf, deren Mittelpunkt mit 14 angedeutet ist. Die
Hülse 6 weist eine Bohrung 15 mit einem Absatz 16 auf, der gleichfalls als Kugelpfanne
ausgeschliffen ist. Die hinter dem Absatz 16 verengte Bohrung 17 der Lagerhülse
setzt sich bis zu deren vorderen Ende ohne weitere Durchmesserveränderung fort.
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In der Hülse 6 ist das Laufteil 8 angeordnet, das an seinem hinteren
Ende einen Kugelkopf 18 aufweist. Dieser Kugelkopf 18 ist zwischen der Kugelpfanne
13 des Patronenlagers 7 und dem kugelkalottenförmigen Absatz 16 geführt, wobei er
durch Anziehen des Patronenlagers mittels des Gewindes 11 verspannt wird.
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Das Laufteil 8 ist auf seiner Außenseite 19 nach vorne hin konisch
abgedreht, so daß es in der Hülse 6 ein entsprechendes Spiel hat, insbesondere um
das Kugelzentrum 14 verschwenkt werden kann, so daß die Seelenachse 20 des Laufteils
aus einer mit der Achse 21 des Patronenlagers fluchtenden Stellung in eine abgewinkelte
Stellung verschwenkt werden kann.
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Während das Laufteil 8 durch die Kugelpfanne 13 im Patronenlager 7
und durch den kalottenförmigen Absatz 16 in der Hülse 6 seine hintere Führung und
Verspannung erhält, wird es im Bereich seines vorderen Endes durch die Spanneinrichtung
9 fixiert. Zu diesem Zweck ist das Laufteil 8 an seinem vorderen, verdickten Ende
mit einem Außengewinde 23 versehen, auf das eine Spannmutter 22 aufschraubbar ist.
Die Spannmutter wirkt über eine Verdrehsicherung, z.B. einen Sprengring 24 auf eine
Visierhülse 25 (sh. insbesondere Fig. 2). Die hintere Stirnseite 26 der Visierhülse
ist zu einer Kugelkalotte
ausgeschliffen, deren Mittelpunkt mit
dem Kugelmittelpunkt 14 des Laufteils 8 übereinstimmt. In Fig. 2 ist zur besseren
Verdeutlichung die Spannmutter in einer Lage dargestellt, in der sie noch nicht
festgezogen ist. Ferner ist das vordere Ende der Hülse 6 und das vordere Ende des
Laufteils 8 aufgeschnitten. Die Hülse 6 ist an ihrer vorderen Stirnseite 27 kugelförmig
zugeschliffen, wobei auch deren Mittelpunkt mit dem Kugelmittelpunkt 14 des Laufteils
8 zusammenfällt. Durch Anziehen der Spannmutter 22 gelangen die Kugelkalotte 26
an der Visierhülse 25 und die Kugel 27 an der Hülse 6 in Reibverbindung, wobei ein
sehr guter Kraftschluß gegeben ist. In dieser Lage ist das Laufteil 8 fixiert. Stimmt
die fixierte Lage nicht mit der Zieleinrichtung der Waffe überein, so kann das Laufteil
8 leicht durch etwa radiale Schläge auf die Spanneinrichtung 9 um extrem geringe
Winkel verschwenkt werden.
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Die Hülse 6 ist auf ihrer Außenseite mit zwei Eindrehungen 28, 29
versehen (sh. Fig. 1), von denen erstere im Bereich des Patronenlagers 2 der Waffe
liegt, während letztere im Bereich des Waffenlaufs 1 angeordnet ist. In diese Eindrehungen
sind Gummischnüre 30 dicht gepackt angeordnet, wobei es sich um einzelne Ringe oder
um eine Schnur mit endlicher Länge handeln kann. In der hinteren Eindrehung 28 ist
eine Gleithülse 31 geführt, die auf ihrer Außenseite 32 konisch ausgebildet ist
und sich dem Geschoßübergang 3 der Waffe anpaßt. Sie gleicht unterschiedliche Abmessungen
und Toleranzen im Geschoaubergang aus, wobei sie sich gegebenenfalls gegen die Federkraft
der Gummischnfire 30 nach hinten verschieben kann. Die Gleithülse I ist beim wiedergegebenen
Ausführungsbeispiel als Spreizhülse ausgebildet, indem sie koaxial geschlitzt und
an einem Stift 33, der in der Hülse 6 festsitzt, geführt ist. Sie kann also auch
in geringem Maß auffedern, was einerseits die
Montage erleichtert,
andererseits unter Umständen auch ein radiales Anpressen an den Geschoßübergang
3 erlaubt.
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In Fig. 1 ist erkennbar, daß die Aufzüge 34 unmittelbar am hinteren
Ende des Laufteils 8 ansetzen. Mit dieser Vorrichtung kann also aus einer Schrotflinte
Kugel- oder Patronenmunition verschossen werden, wobei durch entsprechende Ausbildung
des Patronenlagers 7 der Vorrichtung auch Munition unterschiedlichen Kalibers eingesetzt
werden kann.
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Die Waffe ist mit einem nicht näher dargestellten Patronenauszieher
versehen, der üblicherweise die im Bereich des Waffenlagerrandes 4 aufgelagerte
Patrone mittels eines den Patronenrand untergreifenden Schwenkhebels herauszieht.
Da bei dem eingesetzten Patronenlager 7 dieser Schwenkhebel nicht unter den Patronenrand
greifen kann, ist erfindungsgemäß ein gesonderter Patronenauszieher vorgesehen,
der mit Bezug auf die Fig. 3 bis 6 näher beschrieben wird. Der Bund 10 des Patronenlagers
7 ist, wie insbesondere aus Fig. 4 ersichtlich, in seinem unteren Bereich sektorförmig
ausgeschnitten, wobei der Ausschnitt mit 35 bezeichnet ist. Von diesem Ausschnitt
35 ausgehend sind zwei koaxiale Löcher 36 in den Mantel des Patronenlagers 7 gebohrt.
Ferner ist in unmittelbarer Nähe einer der beiden Führungsbohrungen ein Gewindesackloch
37 angeordnet. Der eigentliche Patronenauszieher (sh. Fig. 5 und 6) besteht aus
einem teilkreisförmigen Teil 38, an dem zwei Führungsstängehen 39, 40 befestigt
sind. Diese Führungsstängchen 39, 40 passen in die FUhrungsbohrungen 36 des Patronenlagers
7, so daß also das Teil 38 nach Einschieben der Stängchen in die Bohrungen den Sektor
35 genau ausfüllt, den Bund 10 also wieder zu einem vollständigen Bund ergänzt.
Der Patronenauszieher der Waffe greift unter den unteren Scheitel
des
Teils 38, so daß bei Schwenken des Hebels des Patronenausziehers das Teil 38 aus
den Bohrungen 36 herausgezogen wird.
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Um diese Bewegungsmöglichkeit zu begrenzen, insbesondere ein Herausfallen
des Teils 38 zu verhindern, weist die eine Führungsstange 40 auf dem größten Teil
ihrer Länge eine Ausnehmung 41 somit also einen verminderten Durchmesser auf.
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Das Ende 42 des Führungsstängchens 40, das den Führungsdurchmesser
der Bohrung 36 besitzt, dient als Anschlag. Als Gegenanschlag wirkt eine in das
Innengewinde 37 des Patronenlagers 7 eingesetzte Schraube 43, die mit ihrem Kopf
in die Bewegungsbahn des Führungsstängchens 40 eingreift, so daß der Anschlag 42
gegen die Unterseite des Kopfs beim Ausziehen anläuft.