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Planierschild Die Erfindung bezieht sich auf einen Planierschild
für Planiergeräte, der an den vorderen Enden zweier Schubarme und mehrerer Streben
am Fahrzeugrahmen um dessen Längs- und Querachse schwenkbar angeordnet ist.
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Gattungsgleiche Planierschilde sind in ihrer Breite nicht veränderlich.
Sie sind entweder breit und verhältnismäßig niedrig oder aber schmal und verhältnismäßig
hoch ausgebildet. Die Abmessungen des Schildes sind wesentlich vom Einsatzzweck
abhängig. So ist ein schmaler Schild zum Lösen von festem Material erforderlich,
um mit möglichst großer Kraft auf eine kleine Angriffsfläche wirken zu können, während
zum Fortschieben gelösten Materials ein breiterer Schild zweckmäßig ist. Man hat
sich bisher entweder mit einem Kompromiß in den
Abmessungen beholfen,
oder man war gezwungen, mehrere Schilde mitzuführen und sie je nach Einsatz gegeneinander
auszutauschen. Damit ergab sich notwendig ein unrationeller Einsatz.
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Wenn aber der Einsatzzweck einen breiten Schild erforderte, ergab
sich die Schwierigkeit, daß der Schild beim Verfahren des Planiergerätes zum Einsatzort
an den beiden Seiten des Fahrzeugs vorstand und so entweder eine erhöhte Unfallgefahr
entstand bzw. überhaupt Schwierigkeiten bezüglich der Straßenverkehrszulassungsordnung
auftraten.
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Damit war im wesentlichen die Verwendung breiter Schilde sehr eingeschränkt.
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Nun gibt es aber außer dem Räumen von Material noch eine Reihe von
Einsatzzwecken, die einen überbreiten Schild voraussetzen. An dem über die Längsseite
des Fahrzeugs vorstehenden Schild könnten z. B. Zusatzgeräte, wie z. B. ein Grabenpflug,
eingehängt werden, deren Einsatz durch das Fahrzeug als solches nicht behindert
wird. Dem stehen aber bei den bekannten Planierschilden wieder die durch Überbreite
bedingten Schwierigkeiten entgegen.
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Weiter können durch die festgelegten Hebelgrößen Böschungen nur schlecht
angeschnitten werden, da das gegen die Planierschaufel wirkende Moment an der Hang
seit naturgemäß größer ist und so das Fahrzeug immer gegen den Hang gezogen wird,
was dann durch Gegenlenken oder unterschiedlichen Antrieb z. B. der Antriebsketten
ausgeglichen werden muß.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der bekannten
Planierschilde
zu vermeiden und einen Schild zu schaffen, der in einfacher Weise jeweils dem Einsatzzweck
angepaßt werden kann und bei dem, soweit Umbauten nicht zu vermeiden sind, diese
mit einfach mitzuführenden kleinen Teilen durchgeführt werden können.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Breite
des Planierschildes veränderlich ist.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung dieses grundsätzlichen Erfindungsgedankens
sind an beiden Seiten eines Grundkörpers selbständige Eckteile angeordnet, die unabhängig
voneinander gegenüber dem Grundkörper teleskopisch ein- und ausfahrbar sind.
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Dazu wird dann vorteilhaft der Grundkörper als Kasten ausgebildet
und in seinem rückwärtigen Hohlraum der Antrieb und die Führungselemente der Eckteile
untergebracht.
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Da die Eckteile einen wesentlichen Teil des Vom Schild zu bewegenden
Erdreichs übernehmen müssen, ist es zweckmäßig, daß sie die obere Seite des Grundkörpers
und dessen Frontfläche übergreifen, wobei dann die obere Seite des Grundkörpers
als Vierkant- oder Rundführung ausgebildet sein kann.
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Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, zur Bewegung der Eckteile und
zur weiteren Führung Stangen zu verwenden, die einerseits in den Eckteilen verankert
sind und in am Grundkörper befestigten Lagerbüchsen gleiten und andererseits an
den Verstellwagen des Antriebs angelenkt sind.
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Diese Art der Führung ermöglicht einerseits die Verwendung unterschiedlicher
Stellm otoren und unterschiedlicher Übertrag ungseinrichtungen. Sie gewährleistet
auch, daß die Eckteile völlig unabhängig voneinander bzw. nach Wunsch aber auch
gleichzeitig miteinander verschoben werden können. Ferner wird so der Austausch
der Eckteile sehr erleichtert im Hinblick auf eine Beschädigung der besonders gefährdeten
Ecken der Planierschilde bzw. ein Auswechseln von gerade und parallel mit der Frontfläche
des Grundkörpers auslaufenden Eckteilen gegen vorspringende Frontflächen aufweisende
Eckteile.
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Die Möglichkeit der wahlweise über die Seitenlinie des Fahrzeugs
ausfahrbaren Eckteile ermöglicht den Anbau von Zusatzgeräten, wie z. B. eines Grabenpfluges,
mit denen ohne Behinderung durch das Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung ohne Schwierigkeit
Arbeiten ausgeführt werden können. Dazu können an den Eckteilen entsprechende Befestigungsvorrichtungen
vorgesehen werden.
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Der Planierschild gemäß der Erfindung ermöglicht also den universellen
Einsatz des mit ihm ausgestatteten Planiergeräts. Der Fahrer kann während des Einsatzes
die Schildbreite verändern und den jeweiligen Erfordernissen anpassen. Es läßt sich
jederzeit ein Ausgleich des auf den Schild wirkenden Moments erzielen und so das
gleichmäßige Laufen beider Fahrzeugketten ermöglichen. Damit entfallen das dauernde
Gegenlenken und die damit verbundenen Nachteile für Fahrer und FahF zeug.
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Anhand der Zeichnung werden Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 den Planierschild von rückwärts mit
Andeutung der Aufhängung und teilweisem Schnitt zur Darstellung der Führung und
des Antriebs, Fig. 2 eine Variante des Antriebs, und Fig. 3 eine weitere Variante
des Antriebs.
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Ein Grundkörper 1 des Planierschildes ist in seiner äußeren Gestaltung
weitgehend den bisher üblichen Planierschilden ähnlich. Der Unterschied besteht
lediglich darin, daß er als nach rückwärts offener Kasten ausgebildet ist, wobei
die offene Seite durch eine Abdeckplatte abgedeckt wird. An ihr sind die üblichen
Anlenkpunkte für die Schubstangen und die Streben vorgesehen. Auch die Betätigung
bezüglich des Schwenkens um die Längs- und Querachse des Fahrzeugs erfolgt in der
üblichen Weise.
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Die obere Seite 4 des Kastens des Grundkörpers 1 ist als kräftiger
Vierkantbalken ausgebildet. Es besteht auch die Möglichkeit, ihn nach außen als
Rundkörper zu formen. Die untere Seite 3 ist ebenfalls als kräftiger Balken ausgebildet,
da auch über sie erhebliche Kräfte übertragen werden müssen. Der Grundkörper 1 kann
in beliebiger Weise hergestellt werden, also z. B. aus Einzelteilen geschweißt oder
als Ganzes gegossen werden.
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An beiden Seiten des Grundkörpers sind für sich selbständige Edcteile
5 angebracht. Sie übergreifen die Frontfläche und die obere Schmalseite 4 des Grundkörpers
1. Da diese überlappenden Teile im wesentlichen
die Führung der
Eckteile und auch die Übertragung der auf sie wirkenden Kräfte auf die Aufhängung
am Grundkörper übernehmen müssen, ist die Überlappung so lang, daß auch nach dem
größtmöglichen Ausfahren noch eine sichere Führung gewährleistet ist.
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Im rückwärtigen Hohlraum des Kastens des Grundkörpers 1 sind an der
Rückseite der Frontwand und zwischen den Seitenwänden 6 und Versteifungsteilen 3
auf jeder Endseite des Grundkörpers je zwei Lagerbüchsen 7 befestigt, in denen Führungsstangen
8 gleiten. Diese Führungsstangen 8 sind einerseits in den Eckteilen 5 fest verankert
und andererseits an den Verstellwagen 9 bzw. 9' oder 9" angelenkt.
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Diese Verstellwagen 9, 9', 9" sind ihrerseits in ihrer Mitte mit dem
Antrieb verbunden.
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Dieser Antrieb kann nach Fig. 1 aus einem hydraulischen Stellmotor
in Form eines doppeltwirkenden Zylinders 10 bestehen, dessen beide Kolben unabhängig
voneinander über ihre Kolbenstangen 11 auf die Verstellwagen 9 wirken und so die
Eckteile 5 unabhängig voneinander oder aber nach Wunsch bei gleicher Beaufschlagung
auch gleichzeitig verschieben.
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Wie Fig. 2 zeigt, kann als Antrieb auch ein einfach wirkender Stellmotor
verwendet werden, der hier beispielsweise als einfach wirkender hydraulischer Druckzylinder
12 dargestellt ist, dessen Kolbenstange 13 über Kniehebel 14, 14' auf die Verstellwagen
9' wirkt und so die Eckteile 5 verschiebt.
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In Fig. 3 ist eine weitere Möglichkeit für die Ausbildung des Antriebs
dargestellt.
Der Stellmotor 15 dreht über ein Getriebe eine durchgehende oder auch geteilte Spindel
16, 16', die mit ihrem jeweils gegenläufigen Gewinde ein entsprechendes Muttergewinde
in Augen der Verstellwagen 9" durchgreift. Die Gewinde sind dabei zweckmäßig selbsthemmend
ausgebildet, um unbeabsichtigte Verschiebungen zu verhindern.
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Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind Eckteile 5 dargestellt, deren
Frontseite nach außen gegenüber der Frontfläche des Grundkörpers 1 löffelartig vorspringt.
Damit ist auch hier eine bei den Planierschilden übliche Endausbildung des Schildes
geschaffen. Es ist aber auch möglich, die ebenfalls bekannte Möglichkeit des geraden
Auslaufes nachzubilden. Aus der Fig. 1 ist auch zu ersehen, daß lediglich drei Bolzen
ge,öst werden müssen, um die Eckteile abnehmen zu können.
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Damit ist also sowohl ein Austausch bei Beschädigungen oder bei einem
Wechsel von Schilden mit vorspringenden gegen geradeauslaufende Frontflächen oder
umgekehrt ohne Schwierigkeit möglich.
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An den Eckteilen 5 können die hier nicht dargesLellten Befestigungsvorrichtungen
für verschiedene Zusatzgeräte angeordnet sein, als deren Träger sie dienen. Bei
diesen Zusatzgeräten handelt es sich im wesentlichen um solche, deren Einsatz neben
dem fahrenden Fahrzeug und ohne Behinderung durch das Fahrzeug erfolgen muß. Als
Zusatzgeräte kommen dabei beispielsweise Grabenpflüge, Drainagegeräte, Haken oder
Rohrlegegeräte in Frage.
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Die Stellmotoren werden in üblicher Weise vom Fahrer stand aus genau
wie die Bewegung des Planierschildes um seine Achsen geschaltet.
Da
die Betätigung der Bewegungen des Planierschildes üblicherweise mittels hydraulischer
Stellmotoren erfolgt, sind in den dargestellten Ausführungsbeispielen für die Bewegung
der Eckteile ebenfalls Hydromotoren dargestellt. Es können aber auch jederzeit andere
Antriebsmittel eingesetzt werden.