DE2402310A1 - Perforator - Google Patents
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Description
DR. FRIEDRICH E. MAYER 753 pforzheim
DIPL-INO A PANTEMBLJRG westliche 524
Laboratoires Medicoplast Paris / Frankreich
"Perforator"
Die Erfindung betrifft einen Perforator zum sterilen Durchstoßen
eines Deckels, der einen Behälter schliesst. Sie hat
insbesondere eine Lochvorrichtung zum Gegenstand, die es gestattet,
Flüssigkeiten für medizinische Zwecke wie Blut oder ■bestimmte Blutbestandteile, die in dehbaren Beuteln aus Kunststoff
enthalten sind, auf sterile Weise zu entnehmen oder in einen dichten Behälter zu übertragen.
Es sind Perforatoren bekannt mit einer sterilen Nadel, die durch eine zylindrische Hülse geschützt ist, die dicht verschlossen
um die Nadel angeordnet ist. Zum Gebrauch des Perforators durchstösst. der Benutzer einmal mit der Nadel die zylindrische
Schutzhülse, danach sticht er dann die Nadel durch den Deckel, der d.eü. Behälter verschliesst. Diese Einrichtung hat jedoch
verschiedene Nachteile·
Einerseits ist wesentlich, dass die Schutzhülse genügend elastisch
und dehnbar ist, so dass sie über sich selbst gestülpt werden kann, um das Ende der Nadel wenigstens auf einer Länge
freizugeben,die grosser als die Dicke des zu durchstossenden Stopfens
ist. Kk diesen Nachteil zu beseitigen, sind insbesondere
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Schutzhülse!!, mit Faltenbalg oder mit abwechselnden. Zonen geringeren
und grösseren Durchmessers vorgeschlagen worden, damit sich die Hülse nach Art einer Ziehharmonika" verformen
kann. Diese Schutzhülsen sind relativ unhandlich und kompliziert herzustellen. Ferner wirkt die elastische Kraft der über
sich selbst gestülpten Hülse dem Eindringen der ITadel in dem
Stopfen entgegen und neigt dazu, diese aus dem Stopfen hei auszuziehen.
Andererseits passen diese Schutzhülsen nicht auf die E rohrstutzen der sterilen Verschlusseinrichtungen der Blutbeutel,
wie sie die Anmelderin in ihrer französischen Patentanmeldung Nr. 72.24475 vom 6. Juli 1972: "Sterile Verschlußein
richtung für Behälter, insbesondere für medizinische Zwecke" beschreibt, die der deutschen Patentanmeldung P 25 53 944.8
vom 4. Juli 1975 entspricht. In der Tat
- gestatten sie nicht, die im Eingangsrohrstutzen enthaltene !Luft vollständig zu verdrängen,
- passen sie nicht dicht auf die sterile Verschlußeiiirichtüng.
Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, diese Nachteile zu beseitigen.
Gemäss der Haupteigenschaft der Erfindung umfasst die Schutzhülse der Perforationsnadel zwei unabhängige Teile, die zusammenarbeiten, und zwar:
- einerseits eine nicht verformbare, das abgeschrägte Ende der Nadel bedeckende Schutzkappe,
- andererseits eine genau zylindrische, entlang der Längsachse der Nadel zusammendrückbare Buchse, die zwischen der Halterung
der Nadel und der Schutzkappe angeordnet ist und die wenigstens den ausserhalb der Schutzkappe gelegenen, in den Behälter einführbaren. Teil der Nadel umschliesst.
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D:mk dieser besonderen Anordnung der Schutzhülse können für
die Schutzkappe und die Buchse Materialien gewählt werden,die in Bezug auf die gegenseitigen Funktionen der Schutzkappe und
der Buchse sehr verschiedenartige mechanische Eigenschaften haben.
Die Schutzkappe ist in einen relativ wenig verformbaren Kunststoff
ausgeführt, der durchdrungen oder durchstossen werden kann, ohne dass er sich auflöst, zerbröckelt oder in kleine
Stücke zerreisst, insbesondere kann Polyvinylchlorid verwendet werden.
Die Buchse ist im Gegensatz dazu in einem elastischen, extrem zusammendrückbaren und relativ dichten Material wie Polyurethanschaum
ausgeführt. ·
So kann eine Schutzhülse für die Nadel besonders wirtschaftlich und raumsparend hergestellt werden, die ohne jede Schwierigkeit
durchstochen und verformt werden kann.
Gemäss den ergänzenden Eigenschaften der Erfindung
- ist der innere Durchmesser der Schutzkappe genau gleich wie der äussere Durchmesser der Nadel,so dass letztere dicht
im Innern der Schutzkappe gleiten kann,
- ist der äussere Durchmesser der Schutzkappe genau gleich wie der der Eintrittsöffnung der Verschlußeinrichtung oder des
Stopfens.
Zum Benutzen des erfindungsgemässen Perforators führt der Benutzer
die Schutzkappe in die Eingangsöffnung des Stopfens der
Verschlußeinrichtung ein, wo er sich dicht einpasst, wobei das Ende der Schutzkappe am Deckel der Verschlußeinrichtung oder
der Oberfläche des Stopfens anliegt; dann aurchstösst er:
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1 /j. -
- einerseits das an die Spitze der !Tadel anliegende Ende der
Schutzkappe,
- und andererseits den Deckel oder den Stopfen durch einen Stoß in Richtung der Längsachse der Nadel.
Die Nadel wird in der Schutzkappe gleitend geführt und dringt ohne jeden Eontakt mit der umgebenden Luft in den Behälter ein.
In der Tat wird die äussere Wand der Nadel dauernd von der Schutzkappe und der Buchse geschützt, die zur grösseren Sicherheit
zusammengedrückt wird, man kann die Länge des in den Behälter einführbaren Teils so begrenzen, dass sie höchstens gleich
der Länge der Schutzkappe ist; in diesem Pail ist es selbst entbehrlich, dass die Nadel durch eine Buchse geschützt wird.
Es wird betont, dass die Dichtheit zwischen der Nadel und dem Behälter vollkommen ist; sie wird durch die Schutzkappe sichergestellt,
die einerseits dicht auf die sterile Verschlußeinrichtung montiert ist und andererseits ohne Spiel entlang der Nadel
gleitet.
Selbst falls der Stopfen kein rohrförmiges Sackloch trägt, kann die erfindungsgemässe Einrichtung benutzt werden und behält ihre
Vorteile. In der Tat wird die Dichtheit zwischem dem Behälter und der Nadel in diesem Fall durch den Stopfen selbst sichergestellt,
dessen Dicke und Art auf diesen Zweck abgestellt sind. Übrigens ist klar, dass die Nadel in keinem Augenblick mit der Luft
Berührung hat.
Gemäss einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemässen Perforators
ist die Schutzkappe zylindrisch und besitzt eine Längsnut. Beim Einführen der Schutzkappe in das Sackloch eines
Stopfens oder in den Rohransatz einer sterilen Verschlußeinrichtung
verdrängt der Benutzer die in besagtem Rohransatz ent-
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haltene Luft vollständig. Die Luft entweicht durch die dafür
vorgesehene Längsmtt. So wird die Sterilität der Vorrichtung
noch verbessert.
Bei einer besonderen Ausführungsform trägt der obere Teil der
Schutzkappe einen Ansatz, der auf dem Rand der rohrförmigen Zuleitung
des Verschlusses aufliegen soll. Dieser Ansatz trägt einerseits zur Dichtheit zwischen der Schutzkappe und dem Behälter
nach dem Verdrängen der Luft· bei und verriegelt andererseits die Schutzkappe auf dem Verschluß, so dass diese nicht unter
dem vom Benutzer aasgeübten Druck von der Nadel mitgenommen
wird.
Es ist klar, dass es in diesem Fall wünschenswert ist, dass die Länge der Schutzkappe genau gleich der Tiefe der durch den Dekkel
verschlossenen rohrförmigen Zuleitung ist, damit das Ende der Schutzkappe in Berührung mit dem Deckel kommt.
Bei einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemässen Perforators
ist die Schutzkappe konisch und von gleicher Konizität wie die Eingangsleitung der Verschlußeinrichtung, auf die er
aufgesteckt wird. Diese Ausführungsform hat Vorteile, insbesondere
- ist es einerseits nicht notwendig, eine Längsnut zum Verdrängen
der Luft vorzusehen; deshalb wird die Dichtheit durch die ganze Aussenflache der Schutzkappe sichergestellt,
- ist es andererseits nicht nötig, an der Schutzkappe einen An-' satz zur Vermeidung der Mitnahme durch die Nadel anzubringen,
- und schliesslieh trägt die konische Halterung zur Sicherheit
der Dichtheit zwischen der Nadel und der Schutzkappe bei.
In diesem Fall ist der äussere Durchmesser der Schutzkappe am unteren Ende des konischen Teils vorzugsweise genau gleich wie
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der Durchmesser des.Deckels. So liegt das Ende der Schutzkappe·
am Deckel an.
Im folgenden werden einige nicht einschränkende Ausführungsbeispiele
erfindungsgemässer Perforatoren mit Bezug auf die !Figuren beschrieben, dabei zeigen:
- Fig. 1 eine aufgeschnittene perspektivische Ansicht eines er-
findungsgemässen Perforators mit einer konischen Schutzkappe zum Aufstecken auf eine sterile Verschlußeinrichtung,
insbesondere für Blutbeutel;
- Fig. 2 ein Schnittbild mit Blick auf die Symmetrie-Ebene des
Perforators nach Fig. 1, aufgesteckt auf die Verschluß-'
einrichtung;
- S1Xg. 2a eine Detailansicht im Schnitt auf die Symmetrie-Ebene
einer anderen Ausführungsform einer konischen Schutzkappe;
-Fig. 3 eine Schnittansicht auf die Symmetrie-Ebene des Perforators
nach Fig. 1, nach dem Durchstoßen der Schutzkappe
und des Deckels;
-Fig. 3a eine Detailansicht im Schnitt auf die Symmetrie-Ebene
einer anderen Ausführungsform eines Perforators, vor dem Durchstoßen des Deckels;
-Fig. 3t>-jHach dem Durchstoßen des Deckels;
-Fig. 4- eine perspektivische Ansicht eines Perforators mit
einer zylindrischen Schutzkappe, nach dem Durchstoßen eines Stopfens;
-Fig. 5 eine Schnittansicht auf die Symmetrie-Ebene eines durch
eine äussere Hülse geschützten Perforators.
Fig. 1 zeigt eine aufgeschnittene perspektivische Ansicht eines
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erfindungsgemässen Perforators mit einer konischen Schutzkappe.
Man erkennt die sterile Verschlußeinrichtung, insbesondere
für Blutbeutel, die von der Anmelderin in ihrer oben erwähnten deutschen Patentanmeldung P 23 33 944.8 vom 4. Juli 1973
beschrieben wird. Die rohrförmige Zuleitung 1 ist in ihrem oberen Teil leicht konisch; sie ist von einem Deckel 3 verschlossen,
der den sterilen inneren Teil des Behälters 12 von der äusseren Umgebung trennt. Die aufreissbaren Laschen 4 sind teilweise
dargestellt.
Der Perforator besteht aus einer metallischen Nadel 55 die an
ihrem unteren.Ende 6 abgeschrägt ist. An diese Nadel ist eine Halterung 7 aus Kunststoff angespritzt; ihr oberes Ende trägt
einen rohrförmigen Ansatz 8, auf den die Entnahme-Rohrleitung 9 aufgesteckt ist.
Die Nadel wird durch eine Schutzhülse geschützt und steril gehalten;
diese besteht
- einerseits aus einer Schutzkappe 10 aus Polyvinylchlorid, die das abgeschrägte Ende der Nadel bedeckt, die leicht konisch
und von gleicher Konizität ist wie die Zuleitung 2 der Verschlußeinrichtung.
- Und andererseits aus einer Buchse 11 aus Polyurethanschaum, die zwischen der Halterung 7 und der Schutzkappe 10 angeordnet
ist und den Körper der Nadel umschliesst.
Fig. 2 zeigt ein Schnittbild mit Blick auf die Symmetrie-Ebene des Perforators nach Pig. 1. Der Perforator ist auf die Verschlußeinrichtung
aufgesteckt. Man erkennt die Merhzahl der bezüglich 51Xg. 1 beschriebenen Einzelteile, insbesondere die
von der Schutzkappe 10 und der Buchse 11 geschützte Nadel 5·
Die Schutzkappe 10 ist in die konische Zuleitung 2 der Verschlußeinrichtung eingesteckt; dabei ist der Durchmesser die-
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ses Endes genau gleich wie der des Deckels, so dass das untere Ende der Schutzkappe an diesem anliegt.
Beim Einführen der Schutzkappe in die Zuleitung 2 hat der Benutzer
die Luft verdrängt, die letztere enthielt· Der innere Durchmesser der Schutzkappe ist genau gleich wie der äussere
Durchmesser der Nadel, um die Dichtheit zwischen der Nadel und der Schutzkappe in höchstem Maße sicherzustellen. Doch ist es
zweckmässig, eine Schutzkappe 15 so auszuführen, dass nur der Durchmesser des oberen Teils 16 gleich dem der Nadel 5 ist
(Fig. 2a). Die in Fig. 2a gezeigte Schutzkappe trägt einen Ansatz
17, der auf dem Rand 18 der rohrförmigen Zuleitung der Verschlußeinrichtung aufliegen soll.
Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht auf die Symmetrie-Ebene des
Perforators nach Fig. 1, nach dem Durchstoßen der Schutzkappe
und des Deckels.
Der abgeschrägte Teil 6 der Nadel hat den Boden der Schutzkappe und den Deckel zerschnitten. Die Nadel ist durch die Schutzkappe
10 geglitten und hat dabei die Buchse 11 aus Polyurethanschaum zusammengedrückt. Es ist offenkundig, dass die Nadel in keinem
Augenblick mit der umgebenden Luft in Berührung gekommen ist. Weiter stellt man fest, dass die Dichtheit zwischen der
Nadel und der Schutzkappe einerseits und dem Behälter und der Schutzkappe andererseits durch große Kontaktflächen sichergestellt
ist. Die Fig. 3a und 3b zeigen eine Detailansicht im
Schnitt einer anderen Ausführungsform des Perforators.
Die Länge h (Fig. 3a) der Schutzkappe 20 ist grosser als die
Länge H (Fig. 3b) des in den dichten Behälter eingeführten Teils
der Nadel, so dass die Nadel ausserhalb der Hülse nur soweit berührt werden, kann, wie sie nicht in den Behälter eindringt.
In diesem Fall ist es also entbehrlich, den Körper der Nadel durch eine Buchse zu schützen. Doch ist es im allgemeinen vor-
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zuziehen, die Buchse aus Polyurethan zur grösseren Sicherheit "beizubehalten.
Es sei erwähnt, dass der Eindringgrad der Nadel durch einen
Ansatz der Halterung 32 begrenzt wird, wobei dieser gegen
den oberen Hand 22 der Schutzkappe zum Anschlag kommt.
Die Fig. 4- zeigt eine aufgeschnittene perspektivische Ansicht
eines Perforators mit einer zylindrischen Schutzkappe, nach
dem Durchstoßen des'einen sterilen Behälter verschließenden
Stopfens.
Die zylindrische Schutzkappe 25 ist in eines der im äusseren
Teil des den Behälter 28 verschließenden Stopfens 27 gelegenen
Sacklöcher 26 eingesteckt. Die im Sackloch 26 enthaltene und von der Schutzkappe verdrängte Luft entweicht durch die
!Tut 24, die entlang einer äusseren Mantellinie der Schutzkappe
angeordnet ist. Der Benutzer hat die Nadel 30 durch den Boden
der Schutzkappe und den Körper" des Stopfens 27 eingestossen
und dabei die Buchse aus Polyurethanschaum zusammengedrückt. Der Ansatz 29 sitzt auf dem Rand des Sacklochs auf.
5 ist eine Schnittansicht eines erfindungsgemassen, durch eine dichte Hülle geschützten Perforators.
Wichtig ist, dass die Aussenseite der Schutzkappe· sterilisiert und bis zum Augenblick ihrer Benutzung steril gehalten wird; in
der Tat kann die Aussenseite der Schutzkappe 30, nachdem sie von der Nadel durchdrungen wurde, in Berührung mit der
sterilen Flüssigkeit kommen.
Die Schutzhülle 31 dient genau dazu, die äussere Oberfläche
der Schutzkappe bis zum Augenblick der Benutzung steril zu halten. Diese Hülle passt auf einen Ansatz 32,der Halterung,der
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■ - ίο -
ausserdem den Eindringgrad der !Tadel in den Behälter begrenzt,
indem er gegen das obere Ende der Schutzkappe zum Anschlag kömmt (Fig. 3b).
Diese Hülle trägt an ihrem Ende eine öffnung 33» die innen
durch einen Stopfen 34- aus Polyurethanschaum verdeckt ist,
damit die Schutzkappe und die Nadel innen und aussen sterilisiert werden können.
Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten und im Detail beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt, denn verschiedene Abwandlungen können hier hinzugefügt werden, ohne den Rahmen
der Erfindung zu überschreiten. Insbesondere kann die ITadel
aus Metall, Kunststoff oder auf jede andere Art beschaffen sein.
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Claims (1)
- Pat entansprüche(1. /Perforator zum sterilen Durchstossen des einen Behälter v verschliessenden Deckels (3) mit einer von einer schmalen Spitze "begrenzten und von einer Schutzhülse geschützten Nadel (5), dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülse umfasst:- einerseits eine nicht verformbare, das zugespitzte Ende der Nadel (5) bedeckende Schutzkappe (10) aus Kunststoff,- andererseits eine genau zylindrische, den Körper der Nadel (5) umschliessende, in deren Längsrichtung zusammendrückbare Buchse (11), die zwischen der Halterung (7) der Nadel (5) und der Schutzkappe (10) angeordnet ist und wenigstens den ausserhalb der Schutzkappe gelegenen, in den Behälter einführbaren Teil der Nadel umschliesst.2. Perforator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Durchmesser der Schutzkappe (10) wenigstens an seinen oberen Ende genau gleich ist wie der aussere Durchmesser der Nadel (5) auf ihrem geraden Teil.5. Perforator nach Anspruch 2 zum Durchstoßen des Bodens eines Sacklochs, .insbesondere des Deckels des Eintritts-Rohrstutzens einer sterilen Verschlußeinrichtung für Blutbeutel, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (25) zylindrisch ist und einen genau gleichen Aussendurchmesser besitzt wie das Sackloch (26).4. Perforator nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (25) eine Längsnut (24·) besitzt, derart, dass die im Sackloch (26) enthaltene Luft beim Einführen der Schutzkappe (25) in letzteres entweichen kann.A09830/08705· Perforator nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (25) einen Ansatz (29) trägt, der gegen den Rand des Sacklochs (26) zum Anschlag kommt.6. Perforator nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des zylindrischen Teils der Schutzkappe (25) genau gleich ist wie die Tiefe des durch einen Deckel verschlossenen Sacklochs (26).7. Perforator nach Anspruch 2 zum Durchstoßen des Bodens eines leicht konischen Sacklochs, insbesondere des Deckels (3) des Eintritts-Rohrstutzens einer sterilen Versehlußein-* richtung für Blutbeutel, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (10) aussen die gleiche Konizität besitzt wie das Sackloch.8. Perforator nach Anspruch 7> dadurch gekennzeichnet, dass der äussere Durchmesser der Schutzkappe (10) am unteren Ende des konischen Teils genau gleich ist wie der Durchmesser des Bodens (3) des Sacklochs.9. Perforator nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindrische Buchse (11) zusammendrückbar und in Polyurethanschaum ausgeführt ist.10.Perforator nach einem der Ansprüche 1 bis 9» dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (h) der Schutzkappe mindestens gleich ist wie die Länge (H) des in das Innere des Behälters einführbaren Teils, so dass es entbehrlich ist, eine Buchse (11) vorzusehen.11.Perforator nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Buchse (11) über die ganze Länge der Hadel (5) zwischen der Halterung (7) und der Schutzkappe (10) erstreckt.409830/0870Leerseite
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