DE2401788A1 - Randschutz- und dichtungsstreifen - Google Patents
Randschutz- und dichtungsstreifenInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
MANITZ, FINSTERWALD & GRÄMKOW
15. JAH. *37*
München, den
¥e/th - S 2629
(UK)
SCHLEGEL/LIMITED
SCHLEGEL/LIMITED
Ring Road, Leeds LS1 1LY, England
Randschutz— und Dichtungsstreifen
Die Erfindung betrifft einen Randschutz- und/oder Dichtungsstreifen.
Der Streifen ist insbesondere für die Anwendung in der Kraftfahrzeugindustrie vorgesehen, um ihn an einem Metallflansch
anzubringen, der eine Türöffnung oder eine ähnliche Öffnung wie eine Öffnung für den Motorraum oder den Kofferraum
umgibt, oder er ist auch zur Anwendung bei einem Flansch auf einer Tür, einem Kofferraum, einer Haube oder einem Abschlußdeckel
des Fahrzeuges geeignet. .
Bei der Mehrzahl der gegenwärtig üblichen Fahrzeuge sind solche Flanschen gewöhnlich gerade ausgebildet-, wenn sie im Schnitt
gesehen werden, und sie entstehen durch Zusammenschweißen von zwei Blechteilen, wobei normalerweise ein Randschutzstreifen
oder ein Dichtungsstreifen angebracht ist, wie er beispielsweise in der britischen Patentschrift 1 242 436 beschrieben ist. Jedoch
könnte eine derartige Konstruktion nicht anstatt des Dichtungsstreifens gemäß der Erfindung verwendet werden, weil der erfindungsgemäße
Dichtungsstreifen nur zur Anwendung an Flanschen vorgesehen ist, die τ- im Schnitt gesehen - nicht gerade sind. Mit
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anderen Worten, die Flanschen haben im Schnitt einen Handabschnitt,
der gegenüber dem übrigen Teil des Flansches geneigt ist und sich beispielsweise unter rechten Winkeln gegenüber den übrigen Flanschen
erstreckt, so daß dadurch ein Flansch entsteht, der im Querschnitt L-förmig ausgebildet ist. Solche Flanschen werden
nachfolgend als "Flanschen der beschriebenen Art" bezeichnet.
Sehr häufig formen solche Flanschen der beschriebenen Art die
Basis und eine Wand eines U-förmigen Kanals, der eine Fahrzeug-Öffnung
umgibt, wobei die andere hochstehende Wand des Kanals aus einem Teil von einem der Metallblech^ gebildet ist, die beispielsweise
das Dach eines Fahrzeuges bilden. Bisher wurden Randschutzstreifen als solche nicht bei solchen Flanschen der beschriebenen
Art verwendet, und zwar aufgrund der Schwierigkeiten der Befestigung der Streifen an dem Flansch, und folglich wurden
einfache Dichtungsstreifen verwendet, die an dem Flansch angenietet oder in anderer Weise befestigt wurden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Randschutzstreifen
für solche Flanschen der beschriebenen Art zu schaffen, die
bei Bedarf in der Weise abgewandelt werden können, daß sie auch als Dichtungsstreifen dienen.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß ein Randschutz
streifen für einen Flansch der beschriebenen Art aus einem
elastisch deformierbaren Gummi- oder Plastikmaterial hergestellt ist und eine nicht-definierte Länge aufweist, daß im Querschnitt
ein Paar von Armen gebildet sind, welche auf Abstand voneinander durch einen Flanschaufnahmekanal gehalten sind, daß weiterhin
geder dieser Arme wenigstens auf seinen Innenflächen derart geformt ist, daß ein im wesentlichen gerader Abschnitt gebildet
ist, welcher sich von einem freien Ende des Arms nach innen erstreckt, um einen geraden Abschnitt des Flansches zu überdecken,
daß weiterhin ein geneigter Abschnitt unter einem vorgegebenen
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Winkel zu dem geraden Abschnitt angeordnet ist,, -um an dem
geneigten Eandabschnitt des Flansches anzuliegen, und daß
ein Steg vorgesehen ist, welcher die Enden der weiteren Abschnitte auf der von dem geraden Abschnitt abgewandten Seite
miteinander verbindet, wodurch der Flanschaufnahmekanal zwischen den zwei Teilen Abmessungen hat, welche denjenigen des
Flansches ähnlich sind, an welchem der Streifen angebracht
ist.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die zwei weiteren Abschnitte unter im wesentlichen gegenüber den geraden Abschnitten der Arme
geneigt sind, was zu dem Ergebnis führt, daß der Streifen ein Paar von L-förmigen Armen aufweist, welche durch den Steg miteinander
verbunden sind.
Weiterhin ist vorzugsweise vorgesehen, daß die zwei geraden Abschnitte
im wesentlichen dieselbe Länge aufweisen, so daß dann, wenn der Streifen an einen Flansch angebracht ist, der größte Teil
dieses Flansches abgedeckt ist.
Weiterhin ist vorzugsweise eine Dichtung vorgesehen, die als integraler Bestandteil ausgebildet ist oder an dem Streifen derart
befestigt ist, daß der Streifen einen Doppelzweck erfüllt, und zwar einmal als. Handschutzstreifen und zum anderen als Dichtungsstreifen
dient. Vorzugsweise weist die Dichtung eine im wesentlichen halbelliptische Form auf, und zwar im Querschnitt
gesehen, wobei ein Arm der Halbellipse mit dem Streifen im Bereich des Steges verbunden ist und der andere Arm mit dem Inneren der
zwei Arme des Streifens im Bereich seines freien Endes verbunden ist.
Weiterhin ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Dichtung aus einem weicheren Material als der übrige Streifen besteht wie
aus Schaumgummi und daß er mit dem übrigen Streifen durch ein Doppelextrudierverfahren einen integralen Bestandteil bildet.
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Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
Fig. 1 einen ßchnit durch einen L-förmigen Flansch, derjenigen Art, wie er gemäß der Beschreibung eine Türöffnung in
einem Kraftfahrzeug umgibt, an welche ein Dichtstreifen bekannter Art und Anordnung angebracht ist, wie er gegenwärtig
verwendet wird und
Fig. 2 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 1, welche jedoch einen
Flanschrand-Schutz- und -Dichtstreifen gemäß der Erfindung darstellt.
Gemäß der Zeichnung ist ein in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichneter
Flansch vorhanden, der einen geraden Abschnitt 3 aufweist, der aus zwei zusammengenieteten oder zusammengeschweißten Metallstreifen
besteht, und weiterhin ein Handstück 5 hat, welches sich im wesentlichen unter 90° gegenüber dem geraden Abschnitt 3 erstreckt.
Gemäß der Zeichnung hat einer der Metallstreifen, welche den geraden Abschnitt 3 bilden, einen Teil von unbestimmter Länge,
der sich unter rechten Winkeln zu dem graden Abschnitt 3 erstreckt,
wie es bei 7 dargestellt ist, so daß dadurch ein im allgemeinen rechteckiger U-förmiger Kanal 9 gebildet ist. Der Randabschnitt 5
legt die Größe der Türöffnung fest und ist derart ausgebildet, daß er von einem Umfangsteil der Fahrzeugtür 11 überlappt ist.
Bisher ist eine Dichtung zwischen der Tür 11 und dem Flansch 1 mit einem Dichtstreifen gemäß Fig. 1 angebracht worden. Im Schnitt
hat der Dichtstreifen ein im allgemeinen rechteckig ausgebildetes
Basisteil 13» welches in den Kanal 9 eingepaßt ist, aus welchem
sich ein Dichtungslappen 15 erstreckt, der eine ausreichende Länge
hat, um über die Kante des Eandabschnittes 5 des Flansches gelegt
zu werden. Der Dichtstreifen ist mit dem Flansch 1 mit Hilfe einer Vielzahl von auf Abstand voneinander angeordneten Nieten 17 verbunden,
welche sich entlang dem Streifen erstrecken, und es ist
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ersichtlich., daß dann, wenn die Tür geschlossen ist, der Dichtungslappen
15 zum Eingriff mit der Kante des Randabschnittes 5 kommt, wodurch eine Dichtung entsteht. Obwohl derartige Dichtstreifen
eine im allgemeinen zufriedenstellende Dichtung gewährleisten,-ist
das Verfahren ihrer Anbringung an den Flansch aus verschiedenen Gründen unbefriedigend. Erstens sind Nieten teuer und in der
Anwendung umständlich, insbesondere deshalb, weil das Vorhandensein des Dichtungslappens 15 stört, zweitens besteht die Tendenz,
daß sie durch ungünstxge Witterungsbedingungen stark beeinträchtigt werden und drittens besteht bei dem von dem Basisteil 13 abgewandten
Ende der Nieten die Gefahr, daß der Plansch völlig durchdrungen wird, was das Aussehen stört. Außerdem bilden Nieten
17 Angriffspunkte für Feuchtigkeit und Korrosion am Plansch 1. Außerdem besteht natürlich nur eine geringe oder garkeine Schutzwirkung
für den Plansch 5» weil seine Außenflächen ungeschützt
sind. Dies führt nicht nur zu einem unansehnlichen Erscheinungsbild,
sondern es bedeutet auch, daß die Türöffnung eine sehr harte Oberfläche aufweist, wodurch die Wahrscheinlichkeit besteht,
daß der Benutzer des Fahrzeugs dagegenstößt und sich dabei verletzt, wenn er in das Fahrzeug einsteigt oder das Fahrzeug verläßt.
Gemäß Fig. 2 ist der erfindungsgemäße Streifen im wesentlichen
aus zwei Armen 19 und 21 aufgebaut, welche an ihrer Basis durch einen Steg 23 miteinander verbunden sind. Jeder Arm hat einen
geraden Abschnitt 25 bzw. 27 an seinem freien Ende, welcher mit einem geneigten Abschnitt 29 bzw. 31 jeweils verbunden ist. In
der dargestellten Ausführungsform erstrecken sich die Abschnitte 29 und 31 jeweils unter rechten Winkeln zu den geraden Abschnitten
25 und 27, so daß die Innenflächen 33 und 35 der.zwei Arme eine Konfiguration aufweisen, welche im wesentlichen den zwei
Flanschflächen entspricht, an welchen der Streifen angebracht ist. Obwohl die exakte Dicke der zwei Arme den jeweiligen Erfordernissen
angepaßt werden kann, ist es wesentlich, daß die Ausnehmung oder der Kanal, welcher zwischen den zwei Armen ausgebildet
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ist, derart dimensioniert ist, daß im Gebrauch der Streifen an
dem Flansch 1 eng anliegt, an welchem er angebracht ist.
Der oben beschriebene Streifen könnte für sich als ein Bandschutzstreifen
verwendet werden, vorzugsweise wird er jedoch mit einer Dichtung 37 kombiniert. Gemäß Pig. 2 ist die Dichtung 37 in einer
bevorzugten Ausführungsform derart ausgebildet, daß sie im Schnitt eine im allgemeinen halbelliptische Form hat, wobei ein Arm der
Halbellipse mit dem übrigen Streifen bei 38 i*& Bereich des Verbindungspunktes
des Steges 23 mit dem Abschnitt 29 auf dem Arm 19
und der andere Arm der Halbellipse mit dem Arm 19 verbunden ist,
der als innerer Arm angeordnet ist und zwar benachbart zu dem freien Ende des Armes wie bei 39· Die Dichtung 37 ist vorzugsweise
aus einem weicheren Material als der übrige Streifen hergestellt und ist vorzugsweise durch einen Doppeistrangpreßvorgang hergestellt,
es ist jedoch offensichtlich, daß auch andere Materialien und andere Herstellungsverfahren verwendet werden können, und es ist
weiterhin ersichtlich, daß die Dichtung eine andere Form und sogar eine ähnliche Form wie die in der Fig. 1 dargestellte Anordnung
aufweisen könnte. Gemäß der Darstellung bedeckt der gerade Abschnitt 25 des Arms 19 im wesentlichen die Innenfläche der Basis
des Kanals 9» und der übrige Teil des Streifens, welcher durch
die Abschnitte 29, 23, 31 und 27 gebildet ist, bedeckt den größten Teil der übrigen Oberfläche des Flansches.
Obwohl der in der Fig. 2 dargestellte Streifen zur Anwendung mit einen im allgemeinen L-förmigen Flansch entwickelt ist, ist ersichtlich,
daß gemäß der Erfindung auch Dichtungen hergestellt werden können, welche in Verbindung mit Flanschen verwendet werden,
die nicht unbedingt L-förmig ausgebildet sind. Beispielsweise kann die Neigung des Bandabschnittes 5 des Flansches nicht
90° gegenüber dem geraden Abschnitt 3 betragen, wobei in diesem Falle der Aufbau des Streifens entsprechend modifiziert wäre.
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Weiterhin muß der gerade Abschnitt 3 nicht die Dicke einer Doppelschicht aufweisen, oder in alternativer Ausführungsform könnte der Abschnitt 5 die .Dicke einer Doppelschicht haben,
wobei in diesem Falle die Innenabmessungen des Streifens entsprechend angepaßt werden müßte.
Es ist ersichtlich, daß die erfindungsgemäßen Streifen, und zwar unabhängig davon, ob sie lediglich als Kantenschutzstreifen
oder Randschutzstreifen verwendet werden oder aber mit einer Dichtung kombiniert sind, elastisch deformierbar sind und von
einem Benutzer leicht deformiert werden können derart, daß.sie
von einem Benutzer auf den in Frage stehenden Flansch aufgeschoben werden können und nach ihrer Montage aufgrund ihrer natürlichen
Elastizität und aufgrund der Streifenform fest sitzen. Es werden keine Klebstoffe benötigt, und natürlich sind auch
keine Nieten erforderliche.
- Patentansprüche -
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Claims (7)
1. Eanaschutzstreifen für einen Flansch, wobei der Streifen aus
einem elastisch deformierbaren Gummi- oder Plastikmaterial besteht und eine unbestimmte Länge aufweist, dadurch g e k e η η
zeichnet, daß der Streifen im Querschnitt ein Paar von auf Abstand zueinander angeordneten Armen (25, 27) aufweist,
die einen Aufnahmekanal für einen Flansch (3) festlegen, daß jeder der, Arme (25, 27) wenigstens auf den einander
zugewandten Flächen (33, 35) geformt ist, daß ein im allgemeinen gerader Abschnitt (25, 27) gebildet ist, der
sich von dem freien Band des Armes nach innen erstreckt, um über einem geraden Abschnitt (3) des Flansches zu liegen,
daß weiterhin ein Abschnitt (29, 31) vorhanden ist, der unter einem vorgegebenen Winkel gegenüber dem geraden Abschnitt
(25, 27)geneigt ist und an diesem an einem Ellenbogenteil (19, 21) verbunden ist, um an den geneigten Eandabschnitt (5)
des Flansches anzustoßen, daß weiterhin ein Steg (23) vorgesehen ist, welcher die Arme (27, 31» 25, 29) auf Abstand
voneinander hält und die Enden der übrigen Abschnitte (29, 31) auf Abstand von dem Ellenbogenteil (19, 21) hält, wodurch
der Flanschaufnahmekanal zwischen den zwei Armen Abmessungen aufweist, welche denjenigen des Flansches (3, 5) ähnlich sind,
an welchem der Streifen befestigt ist.
2. Eandschutζstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei weiteren Abschnitte (29, 31)
unter im wesentlichen 90 gegenüber den geraden Abschnitten
(25, 27) der Arme geneigt sind, was zu dem Ergebnis führt, daß der Streifen ein Paar von L-förmigen Armen (25, 29; 27,
31) aufweist, welche durch den Steg (23) miteinander verbunden sind.
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-3 -
3. Randschutzstreifen nach, einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennz eichnet, daß die zwei geraden Abschnitte
(25, 27) im wesentlichen dieselbe Länge aufweisen, so daß dann, wenn der Streifen an einen Plansch (3, 5) angebracht ist,
der größte Teil dieses Flansches abgedeckt ist.
4. Randschutzstreifen nach einem der vorhergehenden Ansrüche,
dadurch gekennz eichnet, daß eine Dichtung (37)
an einen der Arme (25, 29) derart angeformt ist, daß der Streifen sowohl'als Randschutzstreifen als auch als Dichtstreifen
dient.
5. Randschutzstreifen nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3»
dadurch gekennz eichnet, daß eine Dichtung (37) an einen der Arme (25, 29) derart angebracht ist, daß der
Streifen sowohl als Randschutz als auch als Dichtung dient.
6. Randschutzstreifen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (37) aus einem weicheren
Material als der übrige Streifen (25, 29, 27, 31, 23) besteht wie aus Schaumgummi und daß er mit dem übrigen Streifen durch
ein Doppelextrudierverfahren einen integralen Bestandteil bildet.
7. Randschutzstreifen nach einem der Ansprüche 4-, 5 oder 6, dadurch
gekennz eichnet, daß die Dichtung (37) im Schnitt eine im wesentlichen halbelliptische Form hat,
daß ein Arm (37) der Halbellipse mit dem Streifen im Bereich (38) des Steges (23) verbunden ist.und daß der andere Arm
mit dem Arm (25), welcher der innere der zwei Ame des Streifens
ist, im Bereich des freien Randes (39) verbunden ist. ·
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| ES199493U (es) | 1975-07-16 |
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