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DE2401788A1 - Randschutz- und dichtungsstreifen - Google Patents

Randschutz- und dichtungsstreifen

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Publication number
DE2401788A1
DE2401788A1 DE2401788A DE2401788A DE2401788A1 DE 2401788 A1 DE2401788 A1 DE 2401788A1 DE 2401788 A DE2401788 A DE 2401788A DE 2401788 A DE2401788 A DE 2401788A DE 2401788 A1 DE2401788 A1 DE 2401788A1
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DE
Germany
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strip
flange
arms
edge protection
section
Prior art date
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Pending
Application number
DE2401788A
Other languages
English (en)
Inventor
Ronald Ernest Pullan
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schlegel UK Ltd
Original Assignee
Schlegel UK Ltd
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Publication date
Application filed by Schlegel UK Ltd filed Critical Schlegel UK Ltd
Publication of DE2401788A1 publication Critical patent/DE2401788A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • B60J10/80Sealing arrangements specially adapted for opening panels, e.g. doors

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
MANITZ, FINSTERWALD & GRÄMKOW
15. JAH. *37* München, den
¥e/th - S 2629
(UK)
SCHLEGEL/LIMITED
Ring Road, Leeds LS1 1LY, England
Randschutz— und Dichtungsstreifen
Die Erfindung betrifft einen Randschutz- und/oder Dichtungsstreifen. Der Streifen ist insbesondere für die Anwendung in der Kraftfahrzeugindustrie vorgesehen, um ihn an einem Metallflansch anzubringen, der eine Türöffnung oder eine ähnliche Öffnung wie eine Öffnung für den Motorraum oder den Kofferraum umgibt, oder er ist auch zur Anwendung bei einem Flansch auf einer Tür, einem Kofferraum, einer Haube oder einem Abschlußdeckel des Fahrzeuges geeignet. .
Bei der Mehrzahl der gegenwärtig üblichen Fahrzeuge sind solche Flanschen gewöhnlich gerade ausgebildet-, wenn sie im Schnitt gesehen werden, und sie entstehen durch Zusammenschweißen von zwei Blechteilen, wobei normalerweise ein Randschutzstreifen oder ein Dichtungsstreifen angebracht ist, wie er beispielsweise in der britischen Patentschrift 1 242 436 beschrieben ist. Jedoch könnte eine derartige Konstruktion nicht anstatt des Dichtungsstreifens gemäß der Erfindung verwendet werden, weil der erfindungsgemäße Dichtungsstreifen nur zur Anwendung an Flanschen vorgesehen ist, die τ- im Schnitt gesehen - nicht gerade sind. Mit
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DR. O. MANITZ · DIPL.-ING. M. FINSTERWALD DIPL.-ING. W. G R A M K O W ZENTRALKASSE BAYER. VOLKSBANKEN MÜNCHEN 22, ROBERT-KOCH-STRASSE I 7 STUTTGART SO (BAD CANNSTATT) MÖNCHEN. KONTO-NUMMER 7270 TEL. (089)224211. TELEX OS - 29672 PATMF SEELBERGSTR. 23/25. TEL.(07ll)S6 72 61 POSTSCHECK: MÖNCHEN 77062-805
anderen Worten, die Flanschen haben im Schnitt einen Handabschnitt, der gegenüber dem übrigen Teil des Flansches geneigt ist und sich beispielsweise unter rechten Winkeln gegenüber den übrigen Flanschen erstreckt, so daß dadurch ein Flansch entsteht, der im Querschnitt L-förmig ausgebildet ist. Solche Flanschen werden nachfolgend als "Flanschen der beschriebenen Art" bezeichnet.
Sehr häufig formen solche Flanschen der beschriebenen Art die Basis und eine Wand eines U-förmigen Kanals, der eine Fahrzeug-Öffnung umgibt, wobei die andere hochstehende Wand des Kanals aus einem Teil von einem der Metallblech^ gebildet ist, die beispielsweise das Dach eines Fahrzeuges bilden. Bisher wurden Randschutzstreifen als solche nicht bei solchen Flanschen der beschriebenen Art verwendet, und zwar aufgrund der Schwierigkeiten der Befestigung der Streifen an dem Flansch, und folglich wurden einfache Dichtungsstreifen verwendet, die an dem Flansch angenietet oder in anderer Weise befestigt wurden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Randschutzstreifen für solche Flanschen der beschriebenen Art zu schaffen, die bei Bedarf in der Weise abgewandelt werden können, daß sie auch als Dichtungsstreifen dienen.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß ein Randschutz streifen für einen Flansch der beschriebenen Art aus einem elastisch deformierbaren Gummi- oder Plastikmaterial hergestellt ist und eine nicht-definierte Länge aufweist, daß im Querschnitt ein Paar von Armen gebildet sind, welche auf Abstand voneinander durch einen Flanschaufnahmekanal gehalten sind, daß weiterhin geder dieser Arme wenigstens auf seinen Innenflächen derart geformt ist, daß ein im wesentlichen gerader Abschnitt gebildet ist, welcher sich von einem freien Ende des Arms nach innen erstreckt, um einen geraden Abschnitt des Flansches zu überdecken, daß weiterhin ein geneigter Abschnitt unter einem vorgegebenen
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Winkel zu dem geraden Abschnitt angeordnet ist,, -um an dem geneigten Eandabschnitt des Flansches anzuliegen, und daß ein Steg vorgesehen ist, welcher die Enden der weiteren Abschnitte auf der von dem geraden Abschnitt abgewandten Seite miteinander verbindet, wodurch der Flanschaufnahmekanal zwischen den zwei Teilen Abmessungen hat, welche denjenigen des Flansches ähnlich sind, an welchem der Streifen angebracht ist.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die zwei weiteren Abschnitte unter im wesentlichen gegenüber den geraden Abschnitten der Arme geneigt sind, was zu dem Ergebnis führt, daß der Streifen ein Paar von L-förmigen Armen aufweist, welche durch den Steg miteinander verbunden sind.
Weiterhin ist vorzugsweise vorgesehen, daß die zwei geraden Abschnitte im wesentlichen dieselbe Länge aufweisen, so daß dann, wenn der Streifen an einen Flansch angebracht ist, der größte Teil dieses Flansches abgedeckt ist.
Weiterhin ist vorzugsweise eine Dichtung vorgesehen, die als integraler Bestandteil ausgebildet ist oder an dem Streifen derart befestigt ist, daß der Streifen einen Doppelzweck erfüllt, und zwar einmal als. Handschutzstreifen und zum anderen als Dichtungsstreifen dient. Vorzugsweise weist die Dichtung eine im wesentlichen halbelliptische Form auf, und zwar im Querschnitt gesehen, wobei ein Arm der Halbellipse mit dem Streifen im Bereich des Steges verbunden ist und der andere Arm mit dem Inneren der zwei Arme des Streifens im Bereich seines freien Endes verbunden ist.
Weiterhin ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Dichtung aus einem weicheren Material als der übrige Streifen besteht wie aus Schaumgummi und daß er mit dem übrigen Streifen durch ein Doppelextrudierverfahren einen integralen Bestandteil bildet.
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Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
Fig. 1 einen ßchnit durch einen L-förmigen Flansch, derjenigen Art, wie er gemäß der Beschreibung eine Türöffnung in einem Kraftfahrzeug umgibt, an welche ein Dichtstreifen bekannter Art und Anordnung angebracht ist, wie er gegenwärtig verwendet wird und
Fig. 2 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 1, welche jedoch einen Flanschrand-Schutz- und -Dichtstreifen gemäß der Erfindung darstellt.
Gemäß der Zeichnung ist ein in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichneter Flansch vorhanden, der einen geraden Abschnitt 3 aufweist, der aus zwei zusammengenieteten oder zusammengeschweißten Metallstreifen besteht, und weiterhin ein Handstück 5 hat, welches sich im wesentlichen unter 90° gegenüber dem geraden Abschnitt 3 erstreckt. Gemäß der Zeichnung hat einer der Metallstreifen, welche den geraden Abschnitt 3 bilden, einen Teil von unbestimmter Länge, der sich unter rechten Winkeln zu dem graden Abschnitt 3 erstreckt, wie es bei 7 dargestellt ist, so daß dadurch ein im allgemeinen rechteckiger U-förmiger Kanal 9 gebildet ist. Der Randabschnitt 5 legt die Größe der Türöffnung fest und ist derart ausgebildet, daß er von einem Umfangsteil der Fahrzeugtür 11 überlappt ist.
Bisher ist eine Dichtung zwischen der Tür 11 und dem Flansch 1 mit einem Dichtstreifen gemäß Fig. 1 angebracht worden. Im Schnitt hat der Dichtstreifen ein im allgemeinen rechteckig ausgebildetes Basisteil 13» welches in den Kanal 9 eingepaßt ist, aus welchem sich ein Dichtungslappen 15 erstreckt, der eine ausreichende Länge hat, um über die Kante des Eandabschnittes 5 des Flansches gelegt zu werden. Der Dichtstreifen ist mit dem Flansch 1 mit Hilfe einer Vielzahl von auf Abstand voneinander angeordneten Nieten 17 verbunden, welche sich entlang dem Streifen erstrecken, und es ist
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ersichtlich., daß dann, wenn die Tür geschlossen ist, der Dichtungslappen 15 zum Eingriff mit der Kante des Randabschnittes 5 kommt, wodurch eine Dichtung entsteht. Obwohl derartige Dichtstreifen eine im allgemeinen zufriedenstellende Dichtung gewährleisten,-ist das Verfahren ihrer Anbringung an den Flansch aus verschiedenen Gründen unbefriedigend. Erstens sind Nieten teuer und in der Anwendung umständlich, insbesondere deshalb, weil das Vorhandensein des Dichtungslappens 15 stört, zweitens besteht die Tendenz, daß sie durch ungünstxge Witterungsbedingungen stark beeinträchtigt werden und drittens besteht bei dem von dem Basisteil 13 abgewandten Ende der Nieten die Gefahr, daß der Plansch völlig durchdrungen wird, was das Aussehen stört. Außerdem bilden Nieten 17 Angriffspunkte für Feuchtigkeit und Korrosion am Plansch 1. Außerdem besteht natürlich nur eine geringe oder garkeine Schutzwirkung für den Plansch 5» weil seine Außenflächen ungeschützt sind. Dies führt nicht nur zu einem unansehnlichen Erscheinungsbild, sondern es bedeutet auch, daß die Türöffnung eine sehr harte Oberfläche aufweist, wodurch die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Benutzer des Fahrzeugs dagegenstößt und sich dabei verletzt, wenn er in das Fahrzeug einsteigt oder das Fahrzeug verläßt.
Gemäß Fig. 2 ist der erfindungsgemäße Streifen im wesentlichen aus zwei Armen 19 und 21 aufgebaut, welche an ihrer Basis durch einen Steg 23 miteinander verbunden sind. Jeder Arm hat einen geraden Abschnitt 25 bzw. 27 an seinem freien Ende, welcher mit einem geneigten Abschnitt 29 bzw. 31 jeweils verbunden ist. In der dargestellten Ausführungsform erstrecken sich die Abschnitte 29 und 31 jeweils unter rechten Winkeln zu den geraden Abschnitten 25 und 27, so daß die Innenflächen 33 und 35 der.zwei Arme eine Konfiguration aufweisen, welche im wesentlichen den zwei Flanschflächen entspricht, an welchen der Streifen angebracht ist. Obwohl die exakte Dicke der zwei Arme den jeweiligen Erfordernissen angepaßt werden kann, ist es wesentlich, daß die Ausnehmung oder der Kanal, welcher zwischen den zwei Armen ausgebildet
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ist, derart dimensioniert ist, daß im Gebrauch der Streifen an dem Flansch 1 eng anliegt, an welchem er angebracht ist.
Der oben beschriebene Streifen könnte für sich als ein Bandschutzstreifen verwendet werden, vorzugsweise wird er jedoch mit einer Dichtung 37 kombiniert. Gemäß Pig. 2 ist die Dichtung 37 in einer bevorzugten Ausführungsform derart ausgebildet, daß sie im Schnitt eine im allgemeinen halbelliptische Form hat, wobei ein Arm der Halbellipse mit dem übrigen Streifen bei 38 i*& Bereich des Verbindungspunktes des Steges 23 mit dem Abschnitt 29 auf dem Arm 19 und der andere Arm der Halbellipse mit dem Arm 19 verbunden ist, der als innerer Arm angeordnet ist und zwar benachbart zu dem freien Ende des Armes wie bei 39· Die Dichtung 37 ist vorzugsweise aus einem weicheren Material als der übrige Streifen hergestellt und ist vorzugsweise durch einen Doppeistrangpreßvorgang hergestellt, es ist jedoch offensichtlich, daß auch andere Materialien und andere Herstellungsverfahren verwendet werden können, und es ist weiterhin ersichtlich, daß die Dichtung eine andere Form und sogar eine ähnliche Form wie die in der Fig. 1 dargestellte Anordnung aufweisen könnte. Gemäß der Darstellung bedeckt der gerade Abschnitt 25 des Arms 19 im wesentlichen die Innenfläche der Basis des Kanals 9» und der übrige Teil des Streifens, welcher durch die Abschnitte 29, 23, 31 und 27 gebildet ist, bedeckt den größten Teil der übrigen Oberfläche des Flansches.
Obwohl der in der Fig. 2 dargestellte Streifen zur Anwendung mit einen im allgemeinen L-förmigen Flansch entwickelt ist, ist ersichtlich, daß gemäß der Erfindung auch Dichtungen hergestellt werden können, welche in Verbindung mit Flanschen verwendet werden, die nicht unbedingt L-förmig ausgebildet sind. Beispielsweise kann die Neigung des Bandabschnittes 5 des Flansches nicht 90° gegenüber dem geraden Abschnitt 3 betragen, wobei in diesem Falle der Aufbau des Streifens entsprechend modifiziert wäre.
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Weiterhin muß der gerade Abschnitt 3 nicht die Dicke einer Doppelschicht aufweisen, oder in alternativer Ausführungsform könnte der Abschnitt 5 die .Dicke einer Doppelschicht haben, wobei in diesem Falle die Innenabmessungen des Streifens entsprechend angepaßt werden müßte.
Es ist ersichtlich, daß die erfindungsgemäßen Streifen, und zwar unabhängig davon, ob sie lediglich als Kantenschutzstreifen oder Randschutzstreifen verwendet werden oder aber mit einer Dichtung kombiniert sind, elastisch deformierbar sind und von einem Benutzer leicht deformiert werden können derart, daß.sie von einem Benutzer auf den in Frage stehenden Flansch aufgeschoben werden können und nach ihrer Montage aufgrund ihrer natürlichen Elastizität und aufgrund der Streifenform fest sitzen. Es werden keine Klebstoffe benötigt, und natürlich sind auch keine Nieten erforderliche.
- Patentansprüche -
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Claims (7)

Patentansprüche
1. Eanaschutzstreifen für einen Flansch, wobei der Streifen aus einem elastisch deformierbaren Gummi- oder Plastikmaterial besteht und eine unbestimmte Länge aufweist, dadurch g e k e η η zeichnet, daß der Streifen im Querschnitt ein Paar von auf Abstand zueinander angeordneten Armen (25, 27) aufweist, die einen Aufnahmekanal für einen Flansch (3) festlegen, daß jeder der, Arme (25, 27) wenigstens auf den einander zugewandten Flächen (33, 35) geformt ist, daß ein im allgemeinen gerader Abschnitt (25, 27) gebildet ist, der sich von dem freien Band des Armes nach innen erstreckt, um über einem geraden Abschnitt (3) des Flansches zu liegen, daß weiterhin ein Abschnitt (29, 31) vorhanden ist, der unter einem vorgegebenen Winkel gegenüber dem geraden Abschnitt (25, 27)geneigt ist und an diesem an einem Ellenbogenteil (19, 21) verbunden ist, um an den geneigten Eandabschnitt (5) des Flansches anzustoßen, daß weiterhin ein Steg (23) vorgesehen ist, welcher die Arme (27, 31» 25, 29) auf Abstand voneinander hält und die Enden der übrigen Abschnitte (29, 31) auf Abstand von dem Ellenbogenteil (19, 21) hält, wodurch der Flanschaufnahmekanal zwischen den zwei Armen Abmessungen aufweist, welche denjenigen des Flansches (3, 5) ähnlich sind, an welchem der Streifen befestigt ist.
2. Eandschutζstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei weiteren Abschnitte (29, 31) unter im wesentlichen 90 gegenüber den geraden Abschnitten (25, 27) der Arme geneigt sind, was zu dem Ergebnis führt, daß der Streifen ein Paar von L-förmigen Armen (25, 29; 27, 31) aufweist, welche durch den Steg (23) miteinander verbunden sind.
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-3 -
3. Randschutzstreifen nach, einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennz eichnet, daß die zwei geraden Abschnitte (25, 27) im wesentlichen dieselbe Länge aufweisen, so daß dann, wenn der Streifen an einen Plansch (3, 5) angebracht ist, der größte Teil dieses Flansches abgedeckt ist.
4. Randschutzstreifen nach einem der vorhergehenden Ansrüche, dadurch gekennz eichnet, daß eine Dichtung (37) an einen der Arme (25, 29) derart angeformt ist, daß der Streifen sowohl'als Randschutzstreifen als auch als Dichtstreifen dient.
5. Randschutzstreifen nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3» dadurch gekennz eichnet, daß eine Dichtung (37) an einen der Arme (25, 29) derart angebracht ist, daß der Streifen sowohl als Randschutz als auch als Dichtung dient.
6. Randschutzstreifen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (37) aus einem weicheren Material als der übrige Streifen (25, 29, 27, 31, 23) besteht wie aus Schaumgummi und daß er mit dem übrigen Streifen durch ein Doppelextrudierverfahren einen integralen Bestandteil bildet.
7. Randschutzstreifen nach einem der Ansprüche 4-, 5 oder 6, dadurch gekennz eichnet, daß die Dichtung (37) im Schnitt eine im wesentlichen halbelliptische Form hat, daß ein Arm (37) der Halbellipse mit dem Streifen im Bereich (38) des Steges (23) verbunden ist.und daß der andere Arm mit dem Arm (25), welcher der innere der zwei Ame des Streifens ist, im Bereich des freien Randes (39) verbunden ist. ·
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