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DE2456609A1 - Verpackung mit einem schutzstreifen - Google Patents

Verpackung mit einem schutzstreifen

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Publication number
DE2456609A1
DE2456609A1 DE19742456609 DE2456609A DE2456609A1 DE 2456609 A1 DE2456609 A1 DE 2456609A1 DE 19742456609 DE19742456609 DE 19742456609 DE 2456609 A DE2456609 A DE 2456609A DE 2456609 A1 DE2456609 A1 DE 2456609A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging
strip
base layer
web
covered
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19742456609
Other languages
English (en)
Inventor
Rolf Dilot
Olof Stark
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ziristor AB
Original Assignee
Ziristor AB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ziristor AB filed Critical Ziristor AB
Publication of DE2456609A1 publication Critical patent/DE2456609A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D3/00Rigid or semi-rigid containers having bodies or peripheral walls of curved or partially-curved cross-section made by winding or bending paper without folding along defined lines
    • B65D3/28Other details of walls

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wrappers (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

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AB ZIRISTOR, S-221 01 Lund 1, Schweden
Verpackung mit einem Schutzstreifen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung aus einer Laminatbahn, bestehend aus einer G-rundschicht aus Papier oder Pappe mit einem Polyäthylenmaterial, die zu einem Schlauch oder Rohr geformt ist, indem die Längskantenzonen der Bahn zur Überlappung gebracht und verschweißt sind, wobei der Schlauch nach dem Füllen q_uerverschweißt und entlang der Querschweißnähte in einzelne Verpackungseinheiten zerschnitten ist.
Bei der Herstellung von Verpackungen aus einer Material- . bahn durch Formen zu einem Schlauch unter Überlappung der Längskantenzonen der Materialbahn und Verschweißen derselben in dieser Lage besteht ein Bedürfnis danach, die Schnittkante der Materialbahn, die an der Innenseite der Verpackung ruht, vor der Berührung mit dem Füllgut in der Verpackung zu schützen. Dieser Schutz sollte so beschaffen sein, daß er durch die Sterilisierung der Materialbahn unter hoher Temperatur nicht angegriffen wird.
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Die Z0Zt. marktgängigen, aus einem Schlauch oder Rohr mit überlappter Naht hergestellten Verpackungen sind häufig mit einem Streifen versehen, der beim Schweißen der Längsnaht über deren Bereich an die Innenseite der Verpackung angelegt wird. Dieser Streifen ist häufig als loser Polyäthylenstrei-r fen ausgebildet, der zu der Verpackungsmaterialbahn parallel in die Schlauchformungsvorrichtung der Verpackungsmaschine eingeführt wird, so daß er an der Innenseite der Längsnaht angeschweißt wird» Dieser Streifen kann auch als fester Streifen ausgebildet sein und besteht dann aus einer Verlängerung des Überzugmaterials der Verpackungsmaterialbahn, das häufig aus einem Polyäthylenmaterial besteht. Bei Verwendung eines festen Streifens wird diejenige Kantenzone der Materialbahn, an der sich der Streifen befindet, an die Innenseite der Verpackung verlegt.
Diese Streifen, die vorzugsweise aus Polyäthylen bestehen, das bei verhältnismäßig niedrigen Temperaturen plastisch bleibt, haben sich zum Verpacken steriler Füllgüter als unzweckmäßig erwiesen. Um die Sterilität des Füllgutes aufrechtzuerhalten, muß natürlich die Verpackungsmaterialbahn sterilisiert werden. Dieses Sterilisieren erfolgt zweckmäßigerweise derart, daß die Bahn mit einer sterilisierenden Flüssigkeit, bespielsweise Wasserstoffsuperoxyd, zur Berührung gebracht wird0 Derartige Flüssigkeiten sind oft schädlich und können den Füllgütern in der Verpackung unerwünschterweise einen Beigeschmack oder ein Aroma vermitteln und müssen daher aus dem Verpackungsmaterial ausgedampft werden. Dieses Ausdampfen wird vorgenommen, indem in dem in der Schlauchformungsvorrichtung gebildeten Schlauch Luft umgewälzt wird. Bei der Bewegung der Bahn mit verhältnismäßig hoher Geschwindigkeit ist die zum Ver-
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dampfen der Sterilisierungsflüssigkeit verfügbare Zeitspanne verhältnismäßig kurz, so daß die in den Schlauch eingeführte Luft eine sehr hohe Temperatur haben muß, Wegen dieser hohen Temperatur muß der Schlauch von außen her gekühlt werden, damit verhindert wird, daß etwaige in der Papierschicht der Bahn eingeschlossene Feuchtigkeit verdampft. Diese Kühlwirkung wird jedoch in dem Bereich der Längsnaht des Schlauches verhindert, weil die Kantenzonen der Bahn einander dort überlappen und das Material in der Naht infolgedessen zu dick ist, um eine befriedigende Kühlung in diesem Bereich zu ermöglichen., Die in dem Papier eingeschlossene natürliche Feuchtigkeit von etwa 6 % wird daher im Bereich der Längsnaht und insbesondere aus der Kantenzone, die an der Innenseite der Verpackung liegt, zum Verdampfen gebracht. Wegen dieser Verdampfung wird unter dem über der Naht angebrachten Streifen ein Druck entwickelt. Wenn der Streifen aus Polyäthylen besteht, bewirkt die Heißluft ein Aufwärmen desselben auf seine Erweichungstemperatur, und dies bedeutet, daß der unter dem Streifen entwikkelte Dampfdruck den Streifen leicht in solchem Maß verformt, daß er seine Funktion nicht mehr erfüllen kann.
Die Aufgabe der Erfindung ist die Beseitigung dieser Nachteile. Die Erfindung beruht auf dem Prinzip, daß eine Längsnaht der Verpackung mit einem Streifen abgedeckt wird, der aus einem Laminat besteht, dessen Grundschicht aus einem Material besteht, dessen Erweichungspunkt höher als der der inneren Überzugschicht des Schlauches liegt und das eine geringe Dehnbarkeit hat. Um das Anschweißen des Streifens an den Bereich der Längsnaht zu ermöglichen, sollte das Material der Grundschicht auch mit einem Thermoplast, beispielsweise Polyäthylen, überzogen sein, das gegenüber dem Bereich der
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Dicht— und
Längsnaht eine gute/Schwerfälligkeit aufweist, ^ie Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die der Innenseite der Verpackung zugewendete Seite der Längsnaht der Verpackung mit einem Streifen eines Laminates verdeckt wird, das aus einer Grundschicht besteht» deren Erweichungstemperatur höher als die des Überzugmaterials ist, mit dem die Innenseite der Verpackungsmaterialbahn überzogen ist, und daß beide Seiten der Grundschicht mit einem Material überzogen sind, das an den innenseitigen Überzug des Verpackungsmaterials anschweißbar ist«
Die Verpackung gemäß der Erfindung ist vorzugsweise aus einer Bahn eines laminierten Verpackungsmaterials hergestellt, das aus einer Grundschicht aus Papier oder Pappe mit einem Überzug aus Thermoplast, vorzugsweise aus Polyäthylen, an derjenigen Seite besteht, die später die Innenseite der fertigen Verpackung bilden soll. Diese Materialbahn wird zu einem Schlauch oder Rohr geformt, indem die Längskanten der Bahn zum Überlappen gebracht und aneinandergeschweißt werden. Nach dem Abfüllen wird der Schlauch unter rechtem Winkel zu seiner Längsrichtung quergeschweißt. Bei diesem Querschweißen werden zwei parallele Schweifζonen gebildet, in denen der Schlauch zur Bildung getrennter Verpackungseinheiten zerschnitten wird.
Während des Formens der Bahn zu einem Schlauch unter Überlappung der Kantenzonen wird der Innenseite des Bereiches der Längsnaht ein Streifen zugeführt, der an dem innenseitigen Überzug der Verpackungsmaterialbahn
angeschweißt wird. Der Streifen sollte die dem Innenraum der Verpackung zugewendete Kante der Verpackungsmaterialbahn überdecken. Um ein Erweichen dieses Streifens während des Erhitzens des Verpackungsschlauches beim Ausdampfen
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der Sterilisierungsflüssigkeit zu verhindern, ist der Streifen aus einem Laminat hergestellt, das aus einer Grundschicht eines Materials mit hoher Erweichungstemperatur "besteht.. Da das Material in dem Streifen wegen des Verdampfens der-Feuchtigkeit aus dem Papier auch einer gegen die Innenseite der Verpackung hin gerichteten Kraft ausgesetzt ist, die bestrebt ist, das Material in dem Streifen zu dehnen, muß das Material der Grundschicht des Streifens von solcher Qualität sein, daß es sich nicht dehnt bzw. daß eine etwaige Dehnung nur äußerst gering bleibt. Ein geeignetes Material für diese Grundschicht des Streifens ist hier Polyamid oder ein beliebiges Folienmaterial, z. B. Aluminiumfolie. Um ein Anschweißen des Streifens an den innenseitigen Überzug des Verpackungsmaterials zu ermöglichen, ist sein Grundmaterial mit einem Material überzogen, das an jenen Überzug anschweißbar ist. Ein geeignetes Material für diesen Zweck ist Polyäthylen. Der beschriebene Streifen kann entweder ein loser Streifen oder ein an der der Innenseite des Schlauches zugewendeten Kantenzone der Materialbahn fest angebrachter Streifen sein.
Sind Wechselwirkungen zwischen dem Material der Grundschicht des Streifens und dem Füllgut zu befürchten, dann sollten auch die Seitenkanten des Streifens mit dem Überzugsmaterial versehen sein, d. h. daß die Grundschicht mit einem allseitigen Überzug versehen sein sollte. Das Überzugsmaterial würde dann zwei Funktionen haben, nämlich die Grundschicht an die Innenwand des Behälters zu binden und sie gegen das Füllgut abzuschirmen.
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Anhand der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im folgenden schematisch näher erläutert. Darin zeigen
Pig. 1 eine Ansicht der Packung und
Pig. 2 einen Teilschnitt an der Überlappungsstelle der Packung.
Die Verpackung 1 gemäß Pigur 1 weist eine übliche parallelepipedische Porm auf und ist aus einem Schlauch des Verpackungsmaterial hergestellt. Die Längsnaht 3 läuft unter anderem längs der Seitenfläche 2 und teilweise auch auf der Oberseite 4 der Verpackung 1 bis zur Quernaht 5. An der Oberseite 4 befinden sich auch 2 Dreiecklappen 6, 7, die entsprechende Teile an dem nicht dargestellten Boden der Verpackung 1 aufweisen.
Gemäß Pig. 2 - einem vergrößerten Schnitt an der Überlappungsstelle der Längsnaht 3 - besteht das Verpackungsmaterial aus einer Grundschicht 8 aus Papier oder Pappe, die an einer oder - wie dargestellt - an beiden Seiten mit Überzugsschichten 9, 10 aus thermoplastischem Material überzogen ist. Der laminierte Streifen 11 besteht aus einer Grundschicht 12, die bei dieser Ausführung an beiden Seiten mit Überzugsschichten 13. 14 aus einem Material überzogen sind, das an der/Innenseite der Verpackung befindlichen Überzugsschicht 9 ansiegelbar bzw. anschweißbar ist.
- Patent-VSchutzansprüche -
509825/0296

Claims (1)

  1. -7 -
    Patent-/Schutzansprüche
    Verpackung, die aus einer Bahn aus laminiertem Material, bestehend aus einer Grundschicht aus Papier oder'Pappe mit einem Überzug aus einem Polyäthylenmaterial durch Formung zu einem Schlauch oder Rohr hergestellt ist, indem die Längskantenzonen der Bahn zum Überlappen gebracht und verschweißt wurden und der Schlauch nach dem Füllen querverschweißt und entlang der.Querschweißnähte zu Verpackungseinheiten zerschnitten wurde, dadurch gekennzeichnet , daß die der Innenseite der Verpackung (1) zugewendete Seite der Längsnaht (3) der Verpackung (1) mittels eines Streifens (11) aus laminiertem Material abgedeckt ist, das aus einer Grundschicht(12) besteht, deren Erweichungstemperatur höher als diejenige des Materials der Überzugsschicht (9) an der Innenseite der Verpackungsmaterialbahn ist und das mindestens teilweise mit einem an der innenseitigen Überzugsschicht (9) des Verpackungsmaterials anschweißbaren Material überzogen ist.
    2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die der Innenseite der Verpackung (1) zugewendete Seite der Längsnaht (3) der Verpackung (1) mit einem Streifen (11) abgedeckt ist, dessen Grundschicht (12) aus Polyamid besteht.
    — 8 —
    509825/0296
    * Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die der Innenseite der Verpackung (1) zugewendete Seite der Längsnaht (3) der Verpackung (1) mit einem Streifen (11) aus einem Laminat abgedeckt ist, dessen Grundschicht (12) aus Aluminiumfolie besteht.
    4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß die der Innenseite der Verpackung (1) zugewendete Seite der Längsnaht (3) der Verpackung (1) mit einem Streifen (11) aus einem laminierten Material abgedeckt ist, dessen Grundschicht (12) mit einer Überzugsschicht (14) aus Polyäthylen überzogen ist.
    5. Verpackung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß beide Seiten der Grundschicht (12) mit Überzugsschichten (13, 14) eines Materials überzogen sind, das an der innenseitigen Überzugsschicht (9) des Verpackungsmaterials anschweißbar ist.
    509825/0296
DE19742456609 1973-12-05 1974-11-29 Verpackung mit einem schutzstreifen Pending DE2456609A1 (de)

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