DE2453383A1 - Glasfaserverstaerkte verbundgipsplatte - Google Patents
Glasfaserverstaerkte verbundgipsplatteInfo
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Description
8 München 5
Buttermelcherstraße 19
Buttermelcherstraße 19
United States Gypsum Company, Chicago, Illinois, V.St.A.
Die Erfindung betrifft eine glasfaserverstärkte Verbundgipsplatte.
Wandplatten aus rehydratisiertem Gipsmörtel bestehen gewöhnlich
aus einem Gipskern von einheitlicher Dichte, der beidseitig mit Papierdeckblättern bedeckt ist. Derartige Platten
können in Massenproduktion so billig hergestellt werden, dass sie weitgehend die bisherigen Bautechniken unter Verwendung
von Holzplatten oder Gipsmörtel verdrängten. Die Verwendung derartiger Wandplatten hat stark zugenommen, für spezielle
Verwendungszwecke, wie Wände in Hochhäusern, sind jedoch gewisse Anforderungen noch nicht erfüllt.Insbesondere müssen
Schachtwände für Aufzugschächte, Luftrückführschächte und Treppenhäuser in manchen Fällen sehr strengen Feuerbestimmungen
geniigen* So tendieren die städtischen Feuerbestimmungen immer
mehr auf eine Feuersicherheitsbewertung von 0-0-0 für die
offenliegende Oberfläche von Aufzugschächten hin. Diese Bewertung
bedeutet eine Flammenausbreitungsgeschwindigkeit von 0, eine Rauchentwicklung von 0 und eine Bildung von giftigen Gasen
von 0. Es war nicht möglich, derartige Feuersicherheitsbewertungen
mit papierbedeckten Wandplatten zu erzielen, da die Papierdeckblätter brennbar sind, oder zumindest Rauch entwickeln.
Die Papierdeckblätter sind auch insofern nachteilig, als sie die Trocknungszeit der Platte während der Herstellung
beträchtlich verzögern.
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Ein weiteres, spezielles Problem bei einigen Aufzugschächten
besteht darin, dass durch Windbelastung eine konstante Biegung der Wandplatte verursacht wird. Bei Verwendung zum Bau von derartigen
Wänden müssen die Wandplatten daher eine gute Biegefestigkeit aufweisen, eine Eigenschaft, die bei rehydratisiertem
Gipsmörtel allein aufgrund des niedrigen Reissmoduls von Gips nicht zu erzielen ist.
Einige in neuerer Zeit hergestellte Wandplatten enthalten verschiedene
Bestandteile, welche die Platte feuerbeständig machen.
Beispielsweise wurden Glasfasern von etwa 1,3 cm Länge in den Kern der papierbedeckten Gipswandplatten zum Auskleiden von
Aufzugschachtwänden in einer Menge von etwa 0,25 Gew.^, bezogen
auf das Gewicht der Platte, eingearbeitet. Derartige Fasern sind jedoch nicht lang genug, um die Biegefestigkeit der Platte wesentlich
zu verbessern, da die Konzentration nicht ausreicht und bei dieser Länge die Zugfestigkeit der Fasern grosser ist als ihre
Herausziehfestigkeit.
In der neuseeländischen Patentschrift Nr. 155 679 ist ein Verfahren
beschrieben, gemäß welchem sich Gipsplatten unter Verwendung von Glasfasern verschiedener Längen herstellen lassen,
die im allgemeinen über die ganze Masse des rehydratisierten
Gipsmörtels verteilt sind· Bei diesem Verfahren sind keine Papierdeckblätter
erforderlich. Das Verfahren zum Herstellen dieser Platten ist aber schwierig, zeitraubend und erfordert die Anwendung
einer beträchtlichen Menge Glasfasern, da diese mehr oder weniger einheitlich in der ganzen Platte verteilt sind.
Die Erfindung schafft eine Gipsplatte mit erhöhter Festigkeit, bei der sich die zellulosehaltigen Deckblätter erübrigen, die
strengen Feuersicherheitsbestimmungen genügt und die eine gute Biegefestigkeit aufweist. Insbesondere schafft die Erfindung
eine verstärkte Gipsplatte mit zwei gegenüberliegenden Ober- ' flächen, die in Eckflächen enden und die rehydratisierten Gipsmörtel
und Glasfasern enthalten. Die Glasfasern sind selektiv
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in dem Gipsmörtel dispergiert und bilden somit verstärkte
Gipsmörtelteile unter der Oberfläche, unter welcher diese Fasern konzentriert sind; sie enthalten einen Gipsmörtelkernteil,
der sich zwischen den verstärkten Teilen befindet und praktisch frei von Fasern ist, wobei die verstärkten Teile
eine Gipsmörteldichte aufweisen, die praktisch grosser als diejenige des Gipsmörtels des Kernteiles ist, wobei die Platte
eine erhöhte Biegefestigkeit aufweist.
Aufgabe der Erfindung ist daher die Schaffung einer verbesserten
Gipsplatte mit erhöhter Biegefestigkeit, ohne dass brennbare
oder rauchbildende Bestandteile erforderlich sind.
Dabei wird verlangt, dass die erfindungsgemässe Platte sich
billig herstellen lässt und dass die Kosten des Materials ausserst gering sind.
Die erfindungsgemässe Platte soll sich in kürzerer Zeit als die bekannten Platten und mit geringeren Kosten herstellen
lassen.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Beschreibung und der Zeichnung weiter erläutert:
Die Zeichnung stellt einen schematischen, teilweise abgebrochenen
Schnitt durch eine erfindungsgemäss ausgebildete Platte dar.
Die erfindungsgemässe Platte eignet sich besonders zum Herstellen
von Schächten, wie z.B. für Aufzugschächte. Sie lässt sich
jedoch auch für andere Wand- oder Deckenkonstruktionen verwenden, insbesondere falls die äußere Fläche zumindest auf einer
Seite der Wand ohne Rauchentwicklung sein soll« Die aussere Gipsmörteloberfläche
kann dazu verwendet werden, der Wand ein verputztes Aussehen zu geben.
In der Zeichnung ist eine verstärkte Gipsplatte 10 aus rehydratisiertem
Gipsmörtel dargestellt, mit einem Kernteil mit einer Schicht 12 und äusseren verstärkten Teilen oder Schichten lk
oder l6, zwischen denen sich der Kernteil befindet. Gemäss einem
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Merkmal der Erfindung weist der Kernteil eine verhalnismässig
geringe Dichte auf und ist im wesentlichen frei von Glasfasern, während in den verstärkten Teilen Ik und 16 Glasfasern
18 dispergiert sind und diese Teile eine verhälnisraässig grosse Dichte aufweisen. Die Dichte ist allgemein in
jeder Schicht konstant.
Vorzugsweise ist jede Schicht selbst Seite an Seite entlang den inneren Flächen 19 der Schichten durch interkristall±nz&
Wachstum an die nächste Schicht gebunden. Dies wird am besten erreicht, indem man jede Schicht auf die untere Schicht giesst,
unmittelbar nachdem diese gegossen wurde. In diesem Fall besteht die Grenzfläche zwischen den benachbarten Schichten Ik,
12 und l6 nicht aus einer scharf definierten Ebene, sondern sie ist unregelinässig und abgestuft. Falls eine scharf definierte
Zwischenfläche erzeugt werden soll, kann man einen üblichen
Kleber verwenden und die drei getrennt gegossenen und getrockneten
Schichten damit verkleben.
Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung bilden die gegenüberliegenden
Flächen 20 der Schichten 14 und 16 die Oberflächen der Wandplatte. Dabei entsteht eine Oberfläche 20, die bei Einwirkung
einer Flamme keinen Rauch bildet. Ein weiterer Vorteil beruht auf der Tatsache, dass die Verdampfung von überschüssigem
Wasser beim Trocknen in einem Trockenofen nicht durch <Sine
Deckplatte behindert wird. Auf diese Weise wird die Herstellungszeit verkürzt.
Die Platte 10 endet in vder Eckoberflächen 22, wie dies üblich
ist, die ebenfalls frei liegen können. Die Oberflächen 22 fallen vorzugsweise mit den Eckflächen des Kernteils 22 zusammen,
so dass der Kernteil dieselbe Länge undBreite wie die gesamte Platte aufweist.
Die Dichte des Teils 12 kann zwischen etwa 0,56 g/cnr bis etwa
1,04 g/cm schwanken. Die niedrigere Dichte erreicht man vorzugsweise
durch Einbringen von beträchtlxchen Mengen von Schaum
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in an sich bekannter Weise. Die Teile l4 und l6 weisen eine
beträchtlich grössere Dichte als der Teil 12 auf, und diese grössere Dichte kann zwischen etwa 0,64 und etwa 1,20 g/cm
schwanken. Diese Dichtenbereiche können für spezielle Produkte
nach beiden Richtungen hin erweitert werden. Derartige Produkte können gemäss der Erfindung unter Verwendung von formulierten
Gipszementen hergestellt werden, die aC-Calcxumsulfathalbhydrat,
ein Härtungsmodifizxerungsmittel, wie proteinhaltige Verzögerungsmittel,
und ein Wasserverringerungsmittel, wie Gummiarabicum,
enthalten. Beispielsweise kann die Dichte der Teile
Ik und 16 sogar etwa 1,76 g/cm3 betragen, falls "SUPER X HYDRO-STONE"
Gipspulver der United States Gypsum Company verwendet wird. Durch Schäumen dieses Materials lassen sich sehr niedrige
Dichten in der Grössenordnung von etwa 0,32 g/cm für die Schicht
12 herstellen.
Die verwendeten Glasfasern 18 können in Form von Strähnen, einer fortlaufenden Strangmatte oder Kombinationen von zerkleinerten
Pasern und kontinuierlichen Strängen oder Matten vorliegen
oder aus verschiedenen Arten bestehen, wie sie in der neuseeländischen Patentschrift Nr. 155 679 beschrieben sind.
Auf jeden Fall sollen die Fasern unregelmässig angeordnet oder
verwebt sein und eine Länge von wenigstens 13 mm aufweisen. Die Menge der Glasfasern in jeder Schicht soll zwischen etwa 2 und
10$ des Trockengewichts des entsprechenden Teils oder der
Schicht betragen, falls die Fasern in zerkleinerter Form vorliegen.
Eine geringere Menge reicht nicht zur Erzielung einer ausreichenden Biegefestigkeit aus. Eine Menge von mehr als 10°/o
ist dagegen sehr schwierig in die Gipsaufschlämmung einzuarbeiten.
Falls die Verstärkung in Form eines kontinuierlichen Strangs oder einer fortlaufenden Matte vorliegt, ist das Verhältnis von
wirksamer Faseroberfläche zu ihrem Gewicht geringer, und es muss
daher eine grössere Menge angewendet werden.
Der Durchmesser der Glasfasern ist nicht wichtig und schwankt gewöhnlich zwischen etwa 0,0038 und etwa 0,0013 rnm.
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Unabhängig von der Gesamtdicke der Platte muss jede Schicht
eine Mindeststärke von 3,2 mm aufweisen. Vorzugsweise sollen
die äusseren Schichten 14 und 16 wegen ihrer erhöhten Dichte
und ihres Gehaltes an Glasfasern nur diese Mindeststärke auf weisen. Der Kernteil 12 soll zur Materialersparnis eine möglichst
grosse Stärke aufweisen.
Als Beispiel wurde eine 2,5k cm starke Platte gemäss der obi
gen Beschreibung hergestellt, wobei die Eigenschaften in der folgenden Tabelle Nr.1 zusammengestellt sind:
| Schicht | Stärke ("a"odernb") |
19, | Dichte ( g/cnr*) |
% Glas fasern |
| 12 | et Aira | 3, | 0,70 | 0 |
| 14 | etwa. | 3, | 1,03 | 6,7 |
| 16 | etwa | ,0 mm | 1,03 | 6,7 |
| , 2 mm | ||||
| ,2 mm |
durchschnittliche Faserlänge
etwa 22,9 am etwa 22,9 om
Die Glasfasern bestanden aus "825 DA" kontinuierlichen Strähnen,
erhalten von der Firma Owens-Corning und geschnitten in 23 cm
lange Stücke, die unregelmässig zusammengewebt waren. Der Durchmesser
der Fasern in diesen Strähnen betrug zwischen etwa. 0,009
und etwa. 0,013 mm. Der Mörtel wurde in an sich bekannter Weise hergestellt. Die Platte wurde durch Giessen der Schicht; l6
auf eine Form aus einer rostfreien Stahlplatte mit Aluminiumleisten an den Seiten hergestellt. Eine herkömmliche Verbindung
zum Verhindern des Anhaftens würde auf die Form gegeben. Vor dem Aushärten der Schicht 16 wurde die Schicht 12 darübergegossen
und unmittelbar danach, die Schicht Ik, Die Gesamtdichte der so
erhaltenen Verbundplatte betrug 0,83 g/cm .
Diese Platte wurde bei 380G bis zur Gewichtskonstanz getrocknet
und dann in Stücke von 15,2 χ 30,5 cm geschnitten. Diese Stücke
wurden auf einer Tinius Olsen Testing Machine auf ihre Biegefestigkeit untersucht. Mit Ausnahme des oben beschriebenen
Trockenverfahrens und der Belastung des Stückes in der Mitte einer Spannweite zwischen den Auflagern von 25,4 cm wurden die
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ASTM C 473-Standardverfahren angewendet. Zwei 2,54 cm starke,
in herkömmlicher Weise mit Papier bekleidete Gipsplatten, die von der United States Gypsum Company als "Schachtwandauskleidung"
geführt werden und die die unten angegebene Dichte aufwiesen, wurden auf ähnliche Weise hergestellt und als Vergleichsproben untersucht. Bei den Vergleichsproben wies die Richtung
der. Spannweite des Stückes die maximale Festigkeit auf. Die Ergebnisse
sind in der folgenden Tabelle Nr.2 zusammengestellt:
Tabelle 2 - ·
Plattenart Biege- Durchbiegung Plattenfestigkeit
bis zum Bruch dichte
erfindungsgemässe „
Dreischichten- 189 kg 2,72 mm 0,83 g/cnr
platte
Vergleichsprobe „
Nr. 1 95.3 kg 2,46 mm 0,8Ό g/cmJ
Vergleichsprobe
Nr.2 100 kg 2,4l mm . 0,81 g/cmJ
Es wurde gefunden, dass die erfindungsgemässe Platte eine beträchtlich
höhere Biegefestigkeit aufwies. Aufgrund der zentralen Symmetfieebene in der Platte ist diese Festigkeit in Bezug
auf jede der beiden Plattenoberflächen die gleiche.
Die obengenannte Platte kann am Fliessband unter Verwendung von drei verschiedenen Mischern entlang eines Stahl- oder
Plastikbands mit Seitenschienen hergestellt werden. Eine herkömmliche Verbindung zum Verhindern des Anhaftens ermöglicht
das Abnehmen der Platte von dem Band. Abstreifbare Plastikfolien können ebenfalls verwendet werden, um die Bildung der
Platte während des Härtens zu regeln.
Die obige Beschreibung gibt lediglich bevorzugte Ausführungs-
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formen der Erfindung wieder. Beispielsweise können aber auch Papierblätter an der Zwischenfläche der Schichten 14
oder l6 gegenüber der Schicht 12 angeordnet sein, obwohl hierdurch die Rauchfreiheit oder die Nxchtbrennbarkeit der
Unterflächen 19 nach längerer Feuereinwirkung beeinträchtigt werden können.· Glasfasern weisen selbstverständlich diesen
Nachteil nicht auf»
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Claims (1)
- _ 9 —Patentansprücheί l.J Verstärkte Gipsplatte mit zwei gegenüberliegenden Oberflächen, die in Eckflächen enden, bestehend aus rehydratisiertem Gipsmörtel und Glasfasern, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern selektiv in dem Gipsmörtel dispergiert sind und unter den Oberflächen verstärkte Mörtelteile bilden, in welchen diese Pasern konzentriert sind, und durch einen Gipskern zwischen diesen verstärkten Teilen, der praktisch frei von Fasern ist, wobei die verstärkten Teile eine Gipsdichte aufweisen, die wesentlich grosser ist als diejenige des Kernteils, so dass die Platte eine erhöhte Biegefestigkeit aufweist.2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder dieser Teile aus einer getrennten Schicht mit allgemein konstanter Dichte besteht.3o Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern in jedem der verstärkten Teile in einer Menge von wenigstens etwai 2 Gewichts^ des Teiles vorhanden sind und eine durchschnittliche Länge von wenigstens etwa 12 mm aufweisen.ho Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfasern aus Strähnen bestehen, die unregelmässig zusammengewebt sind, und dass die Strähnen eine durchschnittliche Länge von etwa 23 cm aufweisen.5· Platte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die verstärkten Plattenteile unbedeckt sind, so dass sie die Oberflächen der Platte bilden.6« Platte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichte der verstärkten Teile zwischen etwa 0,64 - g/car und etwa 1,76 g/cnr liegt.509821/09497o Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kernteil eine Dichte zwischen etwa; 0,32 und etwa 1,04 g/cm aufweist.8. Platte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die Fasern einen Durchmesser zwischen etwa 0,0038 und etwa 0,0127 nun aufweisen.9· Nach einem der Ansprüche 1-8 hergestellte Gipsverbundplatte, gekennzeichnet durch einen Kern aus rehydratisiertem Gipsmörtel, der im wesentlichen frei von Glasfasern ist» wobei der Kern zwei gegenüberliegende Oberflächen aufweist, und durch zwei Schichten aus rehydratisiertem Gipsmörtel, in welchen Glasfasern dispergiert sind, und die eine wesentlich grössere Dichte als der Kern aufweisen, wobei jede dieser Schichten an eine entsprechende, gegenüberliegende Fläche des Gipskerns gebunden ist, und die Platte eine erhöhte Biegefestigkeit aufweist.10. Platte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern in jeder Schicht in einer Menge von mindestens etwa 2 Gew.^, bezogen auf das Gewicht der Schichten, vorhanden sind und eine durchschnittliche Länge von wenigstens etwa 1,3 cm aufweisen,11. Platte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfasern aus unregelmässig zusammengewebten Strähnen bestehen und die Strähnen eine durchschnittliche Länge von etwa 23 cm aufweisen.12. Platte nach Anspruch 9* dadurch gekennzeichnet, dass die Schichten an der Oberfläche unbedeckt bleiben, so dass sie die Aussenflächen der Platte bilden.13. Platte nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, dass die Dichte dieser Schichten zwischen etwa 0,64 und etwa 1176 g/cm-* liegt.509821/0949lk . Platte nach. Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, dass die Kernschicht eine Dichte zwischen etwa 0,32 g/cm und etwa 1,04 g/cm aufweist.15· Platte nach Anspruch 9> dadurch gekennzeichnet, dass die Platte zwei Oberflächen aufweist, die in Eckflächen enden, wobei die Kernflächen allgemein die gleiche Länge und Breite wie die Plattenoberflächen aufweisen.. l6. Platte nach Anspruch 9 > dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern einen Durchmesser zwischen etwa 0,0038 und etwa. 0,013 "nun aufweisen.509821/0949Leerseite
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