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Feststellvorrichtung zur Öffnungsbegrenzung von Kipp- und Klappflüffeln,
insbesondere Kipp-Schwenklügeln, an Fenstern, Türen od. dgl.
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Die Erfindung betrifft eine Feststellvorrichtung zur Öffnungsbegrenzung
von Kipp- und Klappflügeln, insbesondere Kipp-Schwenkflügeln, an Fenstern, Türen
od. dgl., bestehend aus einem am feststehenden Rahmen in einem Lagerbock schwenkbar
angelenkten sowie am Flügel in einer ortsfesten Gleitführung durch einen Zapfen
schwenkbar und schiebbar angreifenden Ausstellarm und aus einer Rasteinrichtung
mit einem am Zapfen des Ausstellarmes angeordneten sowie durch diesen in der Gleitführung
verschiebbaren Rastglied und einem über Steuerkurven relativ zum Rastglied durch
einen Treibstangenbeschlag ein- und mittels Federkraft ausrückbaren F eststellglied.
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Solche Feststellvorrichtungen sind bereits bekannt durch die DT-PS
237 048 und 445 962.
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Auch gehört bereits eine Feststellvorrichtung dieser Art zum Stand
der Technik, bei welcher das Feststellglied durch den Treibstangenbeschlag über
Steuerkurven sowohl ein- als auch ausrückbar ist (DT-OS 1 459 151).
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Alle diese bekannten Feststellvorrichtungen sind so ausgebildet, daß
mit ihrer
Hilfe der Flügel über den Ausstellarm in einer größeren
Anzahl verschiedener öffnungslagen gegenüber dem feststehenden Rahmen arretierbar
und dabei sowohl gegen Zuschlagen als auch gegen Weiteröffnen gesichert ist.
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Die bekannten Feststellvorrichtungen haben jedoch verschiedene Nachteile.
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So liegt einer dieser Nachteile darin, daß für das Ein- und Ausrücken
des Feststellgliedes praktisch der gesamte Schaltweg des am Flügel befindlichen
Treibstangenbeschlages benötigt wird und demzufolge der Treibstangenbeschlag außer
der Feststellfunktion bestenfalls noch die Verschlußfunktion für den Flügel übernehmen
kann. Weitere Schaltfunktionen, wie sie beispielsweise bei Kipp-Schwenkflügeln für
das Eins tellen der Kippbereitschaft und der Schwenkbereitschaft notwendig sind,
können daher in Verbindung mit den bekannten Feststellvorrichtungen nicht ausgeübt
werden.
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Eine weitere Unzulänglichkeit der bekannten Feststellvorrichtungen
ist darin zu sehen, daß sie verhältnismäßig aufwendig gestaltet sind und daher einen
Einbauraum benötigen, welcher in Sonderheit dann nicht zur Verfügung steht, wenn
der Treibstangenbeschlag außer der Verschluß- und Feststellfunktion noch weitere
Umschaltfunktionen zu erfüllen hat, wie das bei Kipp-Schwenkflügeln mit Eingriffbedienung
der Fall ist.
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Der Hauptzweck der Erfindung liegt in der Vermeidung aller den bekannten
Feststellvorrichtungen anhaftenden Nachteile. Demnach ist es Aufgabe der Erfindung,
eine Feststellvorrichtung der eingangs näher erläuterten Gattung so weiterzubilden,
daß sie einem Treibstangenbeschlag mit geringem Einbauraum zugeordnet werden kann
und zugleich für das Ein- und Ausrücken des Feststellgliedes nur einen äußerst geringen
Schaltweg der Treibstangen benötigt. Die Lösung dieser Aufgabe besteht erfindungsgemäß
in der Hauptsache darin, daß das Rastglied ein am Zapfen des Ausstellarmes in Fluchtlage
mit dessen Längsachse sitzender Ansatz ist und das Feststellglied aus einer nur
quer
zur Ebene der Gleitführung verstellbar an dieser geführten Platte besteht, welche
Vertiefungen für den Ansatz aufweist und über an einer Treibstange sitzende Nocken
oder Warzen entgegen der Federkraft mit dem Ansatz des Zapfens in Eingriff bringbar
ist.
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Es hat sich dabei als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn nach einem
weiterbildenden Erfindungsmerkmal die Treibstange mittels Längsschlitzen auf an
beiden Enden der Gleitführung sitzenden Kopfbolzen verschiebbar geführt ist und
die die Vertiefungen aufweisende Platte durch an ihren Enden befindliche Ausnehmungen
quer zur Bewegungsrichtung der Treibstange verlagerbar auf den Kopfbolzen sitzt
und wenn die Platte durch von den Kopfbolzen getragene Federn gegen die Treibstange
gedrückt sowie über deren Nocken bzw. Warzen nach dem Ansatz des Zapfens hin verstellbar
ist.
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Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, daß die Nocken oder Warzen
an der der Platte abgewendeten Seite der Treibstange sitzen und die Köpfe der an
der Gleitführung befestigten Kopfbolzen die ortsfesten Auflaufflächen für die Nocken
oder Warzen bilden.
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In baulicher Hinsicht ist zufolge der Erfindung vorgesehen, daß der
Ansatz am Zapfen des Ausstellarmes eine Kegelspitze ist, währenddie Vertiefungen
in der Platte als Löcher oder eingedrückte Kerbverzahnungen gestaltet sind.
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Eine Feststellvorrichtung für Kipp-Schwenkflügel von Fenstern, Türen
od. dgl., die mit einem in drei verschiedene Schaltstellungen bewegbaren Treibstangenbeschlag
ausgestattet sind, dessen Treibstangen in ihrer dem Kippöffnen des Flügels zugeordneten
Schaltstellung über eine als Einstiegsicherung wirksame Schaltsperre blockierbar
sind, welche aus einem mit einer Treibstange verschiebbaren Sperranschlag und einem
in der Kippöffnungs-Schaltstellung des Treibstangenbeschlages in die Bewegungsbahn
des Sperranschlages blockierend
einrückbaren Sperrglied besteht,
ist es nach der Erfindung besonders vorteilhaft so gestaltet, daß das Sperrglied
an einem über einen Zapfen ausschließlich schwenkbar an der Gleitführung für den
Ausstellarm lagernden Zusatzarm nahe dem Zapfen drehfest sitzt, der ebenfalls ausschließlich
schwenkbar mit dem Ausstellarm verbunden ist, und daß der Sperranschlag der Treibstange
in deren Kippöffnungs-Schaltstellung einen seitlichen Abstand vom Sperrglied aufweist,
der gleich der Distanz zwischen den Nocken oder Warzen der Treibstange und den zugehörigen
Auflaufflächen an der Gleitführung ist. Schließlich liegt ein Erfindungsmerkmal
auch noch darin, daß der Abstand und die Distanz.
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wesentlich kleiner als der Schaltweg des Treibstangenbeschlages zwischen
zwei benachbarten Schaltstellungen ist, vorzugsweise etwa einem Drittel dieses Schaltweges
entspricht.
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Durch die DT-OS 2 037 496 ist zwar bereits für Kipp-Schwenkflügel
von Fenstern, Türen od. dgl., die mit einem in drei verschiedene Schaltstellungen
bewegbaren Treibstangenbeschlag ausgestattet sind, eine als E instiegsicherung wirksame
Schaltsperre bekanntgeworden, durch die die Treibstangen in ihrer dem Kippöffnen
des Flügels zugeordneten Schaltstellung blockierbar sind, indem an einem über einen
Zapfen ausschließlich schwenkbar an der Gleitführung für den Ausstellarm lagernden
Zusatzarm nahe dem Zapfen drehfest ein Sperrglied sitzt, das in der Kippöffnungsstellung
des Flügels in die Bewegungsbahn eines mit einer Treibstange verschiebbaren Sperranschlages
blockierend einrückbar ist.
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Hierbei liegt jedoch das Sperrglied in der Kippöf£nungsstellung des
Flügels praktisch unmittelbar neben dem Sperranschlag, so daß diese als Einstiegsicherung
wirkende Schaltsperre nicht ohne weiteres in Verbindung mit einer erfindungsgemäßen
Feststellvorrichtung benutzbar ist.
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Anhand der Zeichnung soll der Gegenstand der Erfindung nunmehr im
einzelnen beschrieben werden, und zwar zeigt
Fig. 1 in schematischer
Gesamtansicht ein Kipp-Schwenkfenster mit erfindungsgemäßer Feststellvorrichtung,
Fig. 2 etwa in natürlicher Größe und ausführlicher Darstellung den in Fig. 1 mit
II bezeichneten Teilbereich mit der erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung in Seitenansicht
und teilweise im Schnitt und bei Schließlage des Flügels, Fig. 3 ebenfalls in natürlicher
Größe und ausführlicher Darstellung den in Fig. 1 mit m bezeichneten Teilbereich
mit der der erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung zugeordneten Schaltsperre in
Seitenansicht und teilweise im Schnitt sowie bei Verschlußlage des Flügels, Fig.
4 eine gemeinsame Draufsicht auf die Fig. 2 und 3 bei Schließlage des Flügels, Fig.
5 die der Fig. 4 entsprechende Draufsicht, jedoch in teilweiser Kippöffnungsstellung
des Flügels, Fig. 6 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung der Feststellvorrichtung,
jedoch bei teilweise gekipptem Flügel nach Fig. 5 vor Betätigung der Feststellvorrichtung
und Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung nach Einrücken der Feststellvorrichtung.
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Die Fig. 1 der Zeichnung zeigt als Anwendungsbeispiel der Erfindung
ein Fenster mit einem feststehenden Rahmen 1 und einem darin gehaltenen Flügel 2.
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Dabei ist der Flügel 2 einerseits um eine seitliche, lotrechte Achse
x - x in Schwenköffnungsstellung bewegbar und kann andererseits um eine untere,
waagerechte
Achse y - y in Kippöffnungsstellung gebracht werden.
Hierfür ist der Flügel 2 am feststehenden Rahmen 1 im Schnittpunkt der beiden Gelenlachsen
x - x und y - y über ein EckgelenkXabgestützt, welches zusammen mit einem Lagerbock
4 Schwenkgelenke für den Flügel 2 in der lotrechten Gelenkachse x - x bildet, während
es im Zusammenwirken mit einer Kippverriegelung 5 dessen Kippgelenke in der unteren,
waagerechten Achse y - y schafft.
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Im Lagerbock 4 ist am feststehenden Rahmen 1 eine Ausstellvorrichtung
6 schwenkbar angelenkt, deren Ausstellarm 7 mit einem an seinem freien Ende sitzenden
Kopfbolzen 8 schwenkbar und verschiebbar in eine am Flügel 2 sitzende Gleitführung
9 eingreift. Weiterhin ist ein Zusatzarm 10 einerseits am Ausstellarm 7 durch einen
Gelenkzapfen 11 und andererseits am Flügel 2 durch einen Gelenkzapfen 12 ausschließlich
schwenkbar angelenkt.
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Diese Ausstellvorrichtung 6 dient nicht nur zur Begrenzung der Kippöffnungsweite
für den Flügel 2, sondern in Verbindung mit dem Lagerbock 4 auch zur Bildung des
oberen Flügelgelenkes beim Schwenköffnen des Flügels 2.
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Deshalb ist der Ausstellarm 7 nahe seinem im Lagerbock 4 angelenkten
Ende mit einem Riegelsteg 13 versehen, hinter den ein am Flügel 2 sitzender Riegelzapfen
14 eingerückt werden kann. Der Riegelzapfen 14 befindet sich an einer Treibstange
15, die längs des oberen waagerechten Flügelschenkels verschiebbar geführt ist und
über eine Eckumlenkung 16 mit einer Treibstange 17 in Stellverbindung steht, welche
sich längs des verschlußseitigen, aufrechten Flügelschenkels verschieben läßt. Die
Treibstange 17 kann über einen Bedienungsgriff 18 zwischen drei verschiedenen Schaltstellungen
bewegt werden, und zwar befindet sie sich in der aus Fig. 1 ersichtlichen Betätigungslage
des Bedienungsgriffs 18 in ihrer Verschluß-Schaltstellung. In dieser Verschluß-Schaltstellung
sind an der Treibstange 17 sitzende Riegelzapfen 19 mit am feststehenden Rahmen
1 angeordneten Schließplatten 20 in Riegeleingriff gehalten, wie das die Fig. l
deutlich zeigt. Wird der
Bedienungsgriff 18 um 900 nach oben gedreht,
dann kommen die Riegelzapfen 19 mit den Schließplatten 20 außer Eingriff, während
derRiegelzapfen 14 noch mit dem Riegelsteg 13 des Ausstellarms 7 in Eingriff bleibt.
In dieser Schaltstellung kann daher der Flügel 2 um die seitliche, lotrechte Achse
x - x in Schwenköffnungsstellung bewegt werden.
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Wird aber der Bedienungsgriff 18 aus der Schaltstellung nach Fig.
1 um 180 nach oben geschwenkt, dann kommen die Riegelzapfen 19 mit den Schließplatten
20 außer Eingriff und auch der Riegelzapfen 14 wird mit dem Riegelsteg 13 des Ausstellarmes
7 außer Eingriff gebracht. Es gelangt jedoch hierbei der untere Riegelzapfen 19
mit einer Kippriegelplatte 21 am Rahmen 1 in Eingriff, wodurch sich der Flügel 2um
die untere waagerechte Achse y -kippen läßt. Seine Kippöffnungsweite wird dabei
vom Ausstellarm 7 und dem Zusatzarm 10 der Ausstellvorrichtung 6 begrenzt.
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Zur Vermeidung einer Fehlschaltmöglichkeit des Treibstangenbeschlages
15 bis 18 bei gekipptem Flügel 2 wird im Bereich der Ausstellvorrichtung 6 eine
besondere Schaltsperre 22 eingebaut, die auch als Einstiegsicherung am Fenster wirkt.
Diese Schaltsperre 22 besteht aus einem mit der Treibstange 15 bewegbaren Sperranschlag
23 sowie einem am Gelenkzapfen 12 des Zusatzarmes 10 angeordneten und beim Kippöffnen
des Flügels 2 in die Bewegungsbahn des Sperranschlages 23 stellbaren Sperrglied
24.
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Außerdem ist der Ausstellvorrichtung 6 noch eine Feststellvorrichtung
25 zugeordnet, über die der Flügel 2 durch den Treibstangenbeschlag 15 bis 18 in
verschiedenen Kippöffnungslagen arretiert werden kann. Diese Feststellvorrichtung
besteht im wesentlichen aus einem am Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7 sitzenden
Rastglied 26 und einem unterhalb der flügelseitigen Gleitführung 9 angeordneten
sowie über die Treibstange 15 relativ zum Rastglied 26 ein- und ausrückbaren Feststellglied
27.
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Damit bei gekipptem Flügel 2 sowohl die Schaltsperre 22 als auch die
Feststellvorrichtung 25 wirksam gemacht werden kann, ist eine besondere Abstimmung
beider Elemente auf die Schaltfunktionen des Treibstangenbeschlages 15 bis 18 notwendig.
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Die Fig. 2, 6 und 7 der Zeichnung lassen die bauliche Ausgestaltung
und Wirkungsweise der Feststellvorrichtung 25 deutlich erkennen, während aus den
Fig. 3 bis 5 Aufbau und Wirkungsweise der Schaltsperre 22 ersichtlich ist.
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Die Fig. 2 und 3 zeigen, daß die Treibstange 15 des Treibstangenbeschlages
15 bis 18 unter einer Stulpschiene 28 verschiebbar geführt ist, in welcher sich
einerseits die Gleitführung 9 für den Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7 befindet
(Fig. 2), während andererseits ein Loch 29 angeordnet ist, in welches der Gelenkzapfen
12 des Zusatzarmes 10 ausschließlich schwenkbar eingreift (Fig. 3).
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Im Bereich der Gleitführung 9 für den Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes
7 ist die Treibstange 6 mittels Langlöchern 30 an zwei Bundbolzen 31 längssch .iebbar
geführt, die fest mit der Stulpschiene 28 verbunden sind. Zwischen der Treibstange
15 und der Stulpschiene 28 ist am Schaft 32 der Bundbolzen 31 über Löcher 33 eine
Platte 34 quer zur Bewegungsrichtung der Treibstange 15 und quer zur Ebene der Stulpschiene
28 verschiebbar geführt. Von Federn 35, die jeden der Bundbolzen 31 umgeben und
an der Unterseite der Stulpschiene 28 abgestützt sind, wird die Platte 34 mit der
Oberseite der Treibstange 15 in Kontaktberührung gehalten und zugleich die Treibstange
15 mit ihrer Unterseite an die Bunde 36 der Bundbolzen 31 angelegt.
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Die Platte 34 ist mit über die ganze Länge der Gleitführung 9 gleichmäßig
verteilt angeordneten Löchern oder aber auf ihrer Oberseite mit Kerbverzahnungen
37 ausgestattet, während der Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7 an seinem
freien
Ende einen kegelförmigen Ansatz 38 besitzt.
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Normalerweise liegen die Löcher oder Kerbverzahnungen 37 der Platte
34 mit Abstand unterhalb des konischen Ansatzes 38 am Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes
7, so daß sich der Kopfbolzen 8 beim Kippöffnen des Flügels 2 unbehindert in der
Gleitführung 9 verschieben kann (Fig. 2 und 6). Zum Feststellen des gekippten Flügels
2 in irgendeiner Kippöffnungsstellung läßt sich aber die Platte 34 über die Treibstange
15 entgegen der Kraft der Federn 35 anheben, wodurch dann irgendeines der Löcher
oder irgendeine Zahnlücke der Rastverzahnung 37 gegen den Ansatz 38 des Kopfbolzens
8 eingerückt wird (Fig. 7).
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Das Anheben der Platte 34 wird aus der Verschiebebewegung der Treibstange
15 durch an der Unterseite der Treibstange 15 befindliche Nocken oder Warzen 39
herbeigeführt, indem diese Nocken oder Warzen 39 auf die Bunde 36 der Bundbolzen
31 in einer ganz bestimmten Schaltstellung der Treibstange 15 auflaufen und dadurch
eine Querbewegung der Treibstange erzeugen, wie das ein Vergleich der Fig. 6 und
7 deutlich macht.
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Der für das Anheben und Absenken der Platte 34 notwendige Schaltweg
40 der Treibstange 15 ist dabei relativ gering und braucht in der Praxis höchstens
5 bis 6 mm zu betragen. Der gesamte Schaltweg 41 des Treibstangenbeschlages 15 bis
18 ist jedoch wesentlich größer und hat beispielsweise ein Maß von mindestens 32
mm. In der Verschluß-Schaltstellung des Treibstangenbeschlages 15 bis 18 nimmt die
Treibstange 15 relativ zur Stulpschiene 28 die aus den Fig. 2 und 3 ersichtliche
Schaltstellung ein, d. h. die Treibstange 15 ist völlig nach rechts geschoben. Für
das Kippöffnen des Flügels muß hingegen die Treibstange 15 aus der Schaltstellung
nach den Fig. 2 und 3 ganz nach rechts in die Schaltstellung nach Fig. 6 geschoben
werden, während es zum Schwenköffnen des Flügels notwendig ist, die Treibstange
15 aus der Schaltstellung nach den Fig. 2 und 3 um den halben Schaltweg 41 nach
links zu verstellen.
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Sowohl in der Verschluß-Schaltstellung des Treibstangenbeschlages
15 bis 18 als auch in dessen Schwenköffnungs-Schaltstellung liegen die Nocken oder
Warzen 39 der Treibstange 15 beim gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils rechts neben
den ihnen an der Stulpschiene 28 zugeordneten Bundbolzen 31, wie das aus Fig. 2
hervorgeht. Bei der Bewegung der Treibstange 15 in die Kippöffnungs-Schaltstellung
nach Fig. 6 laufen die Nocken oder Warzen 39 jedoch über die Bunde 36 der Bundbolzen
31 hinweg und kommen jeweils um das Maß 40 links neben diesen zu liegen, wie das
Fig. 6 deutlich macht.
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Nunmehr kann der Flügel 2 gegenüber dem feststehenden Rahmen 1 um
die untere, waagerechte Achse y - y gekippt werden. Wird sodann in irgendeiner Kippöffnungslage
des Flügels 2 die Treibstange 15 durch entsprechende Betätigung des Bedienungsgriffs
18 um den geringen Schaltweg 40 von links nach rechts verschoben, dann laufen die
Nocken oder Warzen 39 auf die Bunde 36 der Bundbolzen 31 auf und heben die Treibstange
sowie zusammen mit ihr auch die Platte 34 an. Letztere kommt dadurch mit ihren Löchern
oder der Kerbverzahnung 37 mit dem Ansatz 38 des Kopfbolzens 8 in Formschlußeingriff
und halten dadurch den Ausstellarm 7 in der Gleitführung 9 gegen eine Relativverschiebung
nach beiden Richtungen fest. Der Flügel 2 ist somit sowohl gegen Schließen als auch
gegen Weiteröffnen in der jeweiligen Kippöffnungslage blockiert.
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Der für das Feststellen des gekippten Flügels notwendige Schaltweg
40 der Treibstange 15 wird über die auch als Einstiegsicherung wirkende Schaltsperre
22 zwischen Ausstellvorrichtung 6 und Treibstange 15 begrenzt. Zu diesem Zweck ist
an der Treibstange 15 der Sperranschlag 23 befestigt, welcher beispielsweise aus
zwei im seitlichen Abstand nebeneinander liegenden, parallelen Stegen 42 besteht,
die in den Fig. 4 und 5 gezeigt sind.
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Am Gelenkzapfen 12 ist unterhalb der Stulpschiene 28 als Sperrglied
24 drehfest eine schiffchenförmige Platte vorgesehen, die ebenfalls in den Fig.
4 und 5
angedeutet ist. Die Breite dieser Platte 24 ist kleiner
als der Abstand zwischen den beiden parallelen Stegen 42 des Sperranschlages 23
während ihre Länge größer als der Abstand zwischen diesen Stegen 42 ist. In der
Schließlage des Flügels 2 liegen Ausstellarm 7 und Zusatzarm 10 der Ausstellvorrichtung
6 parallel zur Stulpschiene 28, wie das aus Fig. 4 hervorgeht. Hierbei erstreckt
sich auch die schiffchenförmige und als Sperrglied wirkende Platte 24 mit ihren
Längskanten parallel zur Stulpschiene 28, so daß sich der Sperranschlag 23 der Treibstange
15 mit seinen beiden Stegen 42 ohne Behinderung am Sperrglied 24 vorbeibewegen läßt.
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Wird jedoch der Flügel 2 um seine untere, waagerechte Achse y - y
gekippt, dann stellen sich Ausstellarm 7 und Zusatzarm 10 der Ausstellvorrichtung
6 und mit ihnen naturgemäß auch das Sperrglied 24 schräg zur Längsrichtung der Stulpschiene
28 ein, wie das in Fig. 5 dargestellt ist. Da beim Kippöffnen des Flügels 2 sich
die Treibstange 15 in ihrer gänzlich nach links geschobenen Lage befindet, liegt
auch der Sperranschlag 23 der Treibstange 15 um das Maß 40 nach links versetzt neben
dem Sperrglied 24 des Zusatzarmes 10.
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Durch Betätigen des Bedienungsgriffs 18 am Flügel 2 läßt sich somit
die Treibstange 15 nur um das Maß 40 von links nach rechts verscí|.eben, bis der
Sperranschlag 23 gegen das Sperrglied 24 zur Anlage kommt.
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Solange also der Flügel 2 auch nur eine geringfügige Kippöffnungsstellung
einnimmt, kann der Treibstangenbeschlag 15 bis 18 nicht weiter nach rechts verschoben
werden. Ein Ausrücken des unteren Zapfens 19 an der Treibstange 17 aus der Kippriegelplatte
21 wird damit unmöglich.
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Durch das Verschieben der Treibstange 15 von links nach rechts um
den Schaltweg 40 wird aber zugleich in der bereits oben beschriebenen Art und Weise
die Feststellvorrichtung 25 zur Arretierung des gekippten Flügels wirksam gemacht.
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Soll die Feststellvorrichtung 25 zum Schließen des gekippten Flügels
2 unwirksam gemacht werden, muß zunächst die Treibstange 15 durch entsprechende
Betätigung des Bedienungsgriffs 18 wieder völlig nach links geschoben werden. Erst
wenn das geschehen ist, kann der gekippte Flügel 2 in Schließlage an den feststehenden
Rahmen 1 angelegt werden, womit auch wieder die Schaltsperre 22 unwirksam ist und
eine völlig unbehinderte Betätigung des Treibstangenbeschlages 15 bis 18 zuläßt.