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Verfahren zum Entwerten von elektronisch lesbaren, codierten Wertgutscheinen.
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum entwerfen von mittels Lichtabtastung
elektronisch lesbaren, codierten Wertgutscheinen, bei denen Identifikations- und
Wertcodezeichen in Form von lichtdurchlässigen Flächenabschnitten auf einem an sich
lichtundurchlässigen, kartenförmigen Träger angeordnet sind. Außerdem betrifft die
Erfindung einen kartenförmigen Code-Zeichenträger, sowie ein Gerät zur Durchftilirung
dieses Verfahrens.
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Die koiüiiierzielle Verwendung von maschinenlesbaren Wertgutscheinen
zum Steuern irgendwelcher Arbeitsmaschinen hängt im wesentlichen davon ab, wie fälschungssicher
diese Wertgutscheine sind und insbesondere, wie sicher verhindert werden kann, daß
solche Wertgutscheine mißbräuchlich mehrmals verwendet werden.
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Die bisher bekannten maschinenlesbaren, sog. Içreditkarten, die codiert
einen bestimmten Zahlenwert tragen, der von einem mit der betreffenden Maschine
oder einem Warenausgabegerät verbundenen Leser abgelesen und gespeichert wird, können
nur dort Verwendung finden, wo eine besondere Überwachung durch entsprechendes Aufsichtspersonal
möglich und gewährleistet ist. Häufig kommt es jedoch vor, daß Arbeitsmaschinen,
insbesondere hochwertige Kopiermaschinen vom Hersteller nicht verkauft, sondern
an den Kunden vermietet werden, wobei sich die Höhe der Miete nach der Zahl der
angefertigten Kopien richtet. Dabei wird der Iiunde verpflichtet, in monatlichen
Abständen einen oder mehrere in der Kopienasehine eingebaute Kopienzähler abzulesen
und den Zählerstand an den Hersteller bzw. Vermieter zu melden, damit dieser dann
die Miete erreclulen und in Rechnung stellen kann. Diese Methode versagt jedoch
in der Praxis, weil viele Kunden diese Monatsmeldung vergessen und oft nur nach
mehrmaliger Mahnung nachreichen.
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Die Verwendung von Wertgutscheinen, die von der Maschine selbst gelesen
werden können, und deren codiert aufgebrachte Kopienzahl in die Maschine gespeichert
werden kann, ist bisher am Mangel eines geeigneten Entwertungsvertahrens solcher
Wertgutscheine gescheitert. Man hat schon versucht, solche Wertgutscheine durch
Anbringung zusätzlicher Lochungen im Bereich des codierten Zahlen- oder Identifikationswertes
zu entwerten. Dabei hat sich jedoch husgestellt, daß solche Lochungen leicht unwirksam
gemacht werden können, indem man sie überklebt.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, eiii Verfahren
sowie einen dafur geeigneten kartenförmigen Codierzeichenträger und ein Gerät zu
schaffen, mit welchem Wertgutscheine, die durch Lichtabtastung elektronisch lesbare
codierte Identifikationss und Wertzeichen in Form von lichtdurchlässigen Flächenabschnitten
auf einem an sich lichtundurchlässigen kartenförmigen Träger versehen sind, völlig
fälschungssicher zu entwerten, so daß sie nach einmaligem Gebrauch nicht wieder
verwendbar sind.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die lichtdurchlässige
Codierung des Trägers mittels eines an sich licht--durchlassigen Deckblattes, das
eine durch Hitzeeinwirkung lichtundurchlässig werdende Schicht aufweist, abgedeckt
ist und daß in einem Code-Leser nach dem Lesen und Erkennen des Identifikationscodes
zumindest ein Teil dieses Identifikationscodes durch Hitzeeinwirkung unlesbar gemacht
wird.
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Der Identifikationscode auf dem Träger hat den Zweck, zu gewähr.eisten,
daß der betreffende Wertgutschein nur für Maschinen eines bestimmten Kunden verwendet
werden können. Dafür sind in allen Maschinen des betreffenden Kunden Erkennungseinrichtungen
vorhanden, die nur auf die dem Kunden zugeordnete Identifikationskennzeichnung anspricht.
Wenn man dabei für die Lichtabtastung, wie bereits allgemein üblich, Infrarotlicht
verwendet, kann der kartenförmige Wertgutschein mit dem Deckblatt so ausgebildet
werden, daß die Codierungen mit dem bloßen Auge gar nicht sichtbar sind, so daß
Manipulationsversuche von vornherein
als erfolglos erscheinen müssen.
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Wenn man in weiterer Ausbildung der Erfindung vorsieht, daß die llitzeeinwirkung
und die Wertübeniahme in den Leser nur dann stattfindet, wenn der Identifikationscode
des betreffenden Wertutscheins als richtig erkannt wird, so ist auch gewährleistet,
daß das Entwerten eines versehentlich falschen Wertgutscheins nicht vorkommen kann.
Des gleichen ist dadurch gewährleistet, daß falsche Wertgutscheine nicht von der
Maschine angenommen werden.
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Somit kann das erfindungsgemäße Verfahren in vorteilhafter Weise zur
Verrechnung von Maschinen-Mietschulden angewendet werden, bei denen sich die Höhe
der Miete nach der Anzahl der von der betreffenden Maschine geleisteten Arbeitsgänge
errechnet, wie das beispielsweise bei Kopiermaschinen der Fall ist. Der Vermieter
hat durch das erfindungsgemäße Verfahren die Möglichkeit, dem Mieter der betreffenden
Maschine jeweils Wertgutscheine mit den gewünschten Wert inhalten gegen Voraus zahlung
zu verkaufen, und es ist dem Mieter nicht möglich, von der Maschine mehr Arbeitsgänge
verrichtet zu bekommen, als er zuvor bezahlt hat.
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Weitere Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind den Ansprüchen 3
bis 6 zu entnehmen.
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Anhand der Zeichnung wird nun im folgenden die Erfindung näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Gerät zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens in perspektivischer Frontansiclit, Fig. 2 einen kartenfönuigen Wertgutschein
in perspektivischer Draufsicht mit den einzelnen Schichten des Trägers und des Deckblattes
in absatzweiser Darstellung, Fig. 3 einen vollständigen Wertgutschein in perspektivischer
Draufsicht, Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch das Gerät der Fig. 1, Fig. 5 ein
schematisches Blockschaltbild des elektronischen Teils des Geräts der Fig. 1.
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Das zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehene
Gerät besitzt-in einem Gehause 1 zwei mit Leuchtziffernanzeigeröhren bestückte Anzeigefelder
3 und 4, sowie einen Karteneinsteckschlitz 5 , hinter welchem sich ein I'artenftihrungsscllacht
5' befindet. Lrfl Kartenfi;iirungsschacht 5 sind nebeneinander zwei Infrarot-Lichtschranken
angeordnet, die jeweils eine Infrarotlichtquelle 6 und ein entsprechendes Fotoelement
7 aufweisen.
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Außerdem ist im Kartenführungsschacht 5' ein Eeizelement 8 angeordnet.
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Der in den Fig. 2 und 3 dargestellte Wertgutschein 9 besteht aus einem
Träger 10, der mit einer lichtundurchlässigen Schicht 11 versehen ist, sowie aus
einem Deckblatt 12, welches eine im Normalzustand lichtdurclllässige, durch Hitzeeirnirkung
jedoch lichtundurchlässig werdende Schicht 13 aufweist. Das Deckblatt 12 ist dabei
so auf den Trcger 10 aufgebracht, daß die Schicht 13
und die Schicht
1 direkt aufeinanderliegen und ganzfläcnig unlösbar miteinander verbunden sind.
Die lichtundurchlässige, vorzugsweise auf fotografischell Wege hergestellte Schicht
11 beinhaltet in Form von lichtdurchlässigen Flächenabschnitten 11> bzw. 15,
die in zwei in Einsteckrichtung des Pfeiles 16 verlaufenden, voneinander getrennten
Spuren 17 und 18 angeordnet sind, Codierzeichen. Dabei stellen die Codierzeichen
15 einen Identifikationscode und die Codierzeichen 14 einen Zahlencode dar, der
beim Einschieben des Wertgutscheins in den Führungsschacht 5' von den beiden Infrarot-Lichtschranken
6, 7, die Teil eines Kartenlesers 20 sind, gelesen und zur Verarbeitung an eine
Steuerelektronik 19 weitergegeben werden. Die Steuerelektronik 19 prüft die durch
die lichtdurchlässigen Flächenabschnitte 15 der Schicht 11 dargestellte Identifikationskennzeichnung
auf ihre Richtigkeit, d. h. auf Übereinstimmung mit einem festeingespeicherten Wert,
und speichert zugleich den Zahlenwert, der durch die lichtdurchlässigen Fleichenabschnitte
14 dargestellt ist. Wird die Richtigkeit des Identifikationscodes 15 festgestellt,
so wird einerseits von der Steuerelektronik das Heizelement 8 betätigt und zugleich
der gespeicherte Zahlenwert in einen elektronischen Vorwahlzähler 21- gegeben, dessen
Wertinhalt jeweils durch die Leuchtziffernanzeigeröhren 2 des Anzeigefeldes 3 sichtbar
gemacht ist. Für den Fall, daß noch ein Zahlenwert im Vorwahlzshler 21 vorhanden
war, so wird der neu eingegebene Zahlenwert zu diesem bereits vorhandenen Restzahle>nzert
addiert.
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Durch das kurzzeitige Einsciialten des lleizelements 8, das über
der
Spur 17 des Identifikationscodes angeordnet ist, wird die Schicht 13 des Deckblattes
12 derart erhitzt, daß sie zumindest im Bereich des Heizelementes 8 lichtundurchlässig
wird. Dadurch wird der Identifikationscode unwiderbringlich teilweise zerstört bzw.
für den Kartenleser 20 unlesbar gemacht, so daß er ein zweites Mal von der Steuerelektronik
nicht mehr als richtig erkannt werden kann. Dies bedeutet, daß der auf der Spur
18 gespeicherte Zahlenwert des Wertgutscheins 9 kein zweites Mal in den Vorwahlzähler
21 übertragen wird. Der Vorwahlzähler 21 ist mit einemlmpulsgeber 22 einer Arbeitsmaschine,
z. B. eines Kopiergerätes, verbunden. Dieser Impulsgeber 22 gibt pro Maschine zyklus
beispielsweise pro angefertigter Kopie einen Zählimpuls auf den Vorwahlzähler 21,
dessen Zählinhalt dadurch um die Zahl eins verringert wird. Sobald der Zählinhalt
des Vorwahlzählers 21 den Wert 0 erreicht hat, gibt der Vorwahlzähler 21 einen Ausgangsimpuls
auf ein Lastrelais 24 eines Steuerstromkreises der Maschine 23, so daß die Maschine
dann stillgesetzt wird.
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Das zweite Leuchtziffernfeld 4 im Gehäuse 1 ist Bestandteil einer
elektronischen Speichereinheit 25, in welcher die jeweils von der Steuerelektronik
in den Vorwahlzähler 21 gegebenen Werte mitübernommen und laufend addiert werden.
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Die Speichereinheit 25 kann auch als zweiter Vorwahlzähler ausgebildet
und beispielsweise innerhalb des Betriebs des Kunden einer anderen Kostenstelle
zugeordnet werden, so daß die Maschine 23 mit zwei verschiedenen Wertgutscheinen
9 in Betrieb genommen werden kann. In diesem Falle ist diespeichereinheit 25, wie
in
der Fig. 5 in strichpunktierten Linien dargestellt ist, eingangsseitig sowohl mit
der Steuerelektronik 19 als auch mit dem Impulsgeber 22 der Maschine 23 und ausgangsseitig
mit dem Lastrelais 24 verbunden. Er übernimmt dann die gleiche Funktion wie der
Vorwahlzähler 21.
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Die elektronischen Baugruppen 19, 20, 21 und 25 werden von einem nit
einem Notstromaggregat versehenen Netzteil 26 versorgt. Das Notstromaggregat im
Netzteil 26 ist erforderlich, damit bei einem evtl. Stromausfall im Versorgungsnetz
die im Vorwahlzähler 21 bzw. 25 gespeicherten Werte nicht gelöscht werden.
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Da es dem Iiunden bei der geschilderten Zusammensetzung des Wertgutscheins
9 nicht möglich ist, von außen zu erkennen, ob ein Wertgutschein bereits entwertet
ist oder nicht, kann es zweckmäßig sein, außer dem Heizelement 8 noch einen Lochstempel
vorzusehen, der bei der Entwertung des Wertgutscheins 9 durch das Heizelement 8
zugleich ein Loch in den Wertgutschein 9 hineinstanz.
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An diesem gestanzten Loch kann dann der I(unde erkennen, daß der betreffende
Wertgutschein entwertet und nicht mehr verwendbar ist.