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Vorrichtung zur Höhenverstellung eines Spaltkeils bei einer Tischkreissäge
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Höhenverstellung eines Spaltkeils bei
einer Tischkreissäge, mit einer im Maschinengestell gelagerten, die Sägeblattlagerung
tragenden, höhenverstellbaren Schwinge und mit einem um die Achse der Sägeblattlagerung
schwenkbar gelagerten Spaltkeilträger, der gegenüber dem Maschinengestell parallel
geführt wird.
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Kreissägen müssen aus Gründen des Unfallschutzes einen Spaltkeil aufweisen,
der in Bewegungsrichtung des Werkstücks gesehen hinter dem Kreissägeblatt in unmittelbarer
Nähe des Kreissägeblattumfangs angeordnet sein muß. Bei Kreissägen, die eine Höhenverstellung
des Kreissägeblattes und seiner Lagerung ermöglichen, daß heißt insbesondere bei
Dischkreissägen mit teilweise oder ganz versenkbarem Sägeblatt darf sich bei der
Höhenverstellung des Sägeblatts die Lage des Spaltkeils zum Sägeblatt nicht ändern.
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Diese Bedingung kann am einfachsten bei Tischkreissägen erfüllt werden,
bei denen die Sägeblattlagerung bei der Höhenverstellung eine Parallelbewegung ausführt.
Hierbei kann der
Spaltkeil bzw. der Spaltkeilträger fest mit der
Sägeblattlagerung verbunden und zusammen mit dieser verstellt werden (GBM 1 885
046), Die Parallelverstellung der Sägeblattlagerung und in den meisten Fällen zugleich
des Antriebsmotors mittels Gleitführungen oder Parallellenker (CH-PS 201 361) ist
jedoch mit verhältnismäßig großem Bauaufwand verbunden, zumal die Führungseinrichtung
für die Sägeblattlagerung auch die beim Sägen auftretenden Kräfte auf das Maschinengestell
übertragen müssen. Man bevorzugt deshalb in vielen Fällen die Befestigung der Sägeblattlagerung
an einer Schwinge, die um eine Achse im Maschinengestell schwenkbar ist, die parallel
zur Sägeblattachse verläuft. Da zusammen mit der Schwinge auch die Sägeblattlagerung
geschwenkt wird, kommt eine einfache Befestigung des Spaltkeils bzw. Spaltkeilträgers
an der Sägeblattlagerung nicht in Betracht, weil dann der Spaltkeil seine Relativlage
zum Sägeblatt nicht beibehalten würde, sondern ebenfalls geschwentt würde, Um auch
bei dieser einfachen Höhenverstellung des Sägeblattes eine Parallelverstellung des
Spaltkeiles zu erreichen, wurde bei einer bekannten Vorrichtung der eingangs genannten
Art (GBM 73 27 876) durch einen schwenkbaren im Maschinengestell gelagerten Lenker
eine Verbindung zu dem um die Sägeblattachse drehbar gelagerten Spaltkeilträger
hergestellt und damit eine Parallelführung des Spaltkeilträgers bei der Höhenverstellung
des Sägeblattes erreicht. Der Lenker und seine beidseitige Lagerung erhöhen jedoch
den Bauaufwand und sind - da die Lagerstellen im Bereich des Späneanfalls liegen
- gegen Störungen anfällig. Außerdem bereiten die schwer zugänglichen Lagerstellen
bei der Montage Schwierigkeiten, die insbesondere
bei durch den
Versandhandel vertriebenen Heimwerkermaschinen oft erst vom Käufer ausgeführt wird.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, mit einfachen Mitteln und insbesondere
unter Vermeidung zusätzlicher Lagerstellen eine Parallelführung des Spaltkeils bei
der Höhenverstellung von Tischkreissägen zu erreichen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Spaltkeilträger
einen Führungszapfen aufweist, der sich bei der Schwenkbewegung der Schwinge längs
eines gestellfesten Führungsschlitzes bewegt. Durch das Zusammenwirken von Führungszapfen
und Führungsschlitz wird der Spaltkeilträger relativ zu der Schwinge geschwenkt,
so daß die Winkelstellung des Spaltkeils zum Maschinengestell unverändert bleibt.
Die für die Parallelverstellung benötigten Teile können mit geringstem zusätzlichem
Bauaufwand bereitgestellt werden. Bei der Montage der Tischkreissäge genügt es,
den Führungszapfen in den Führungsschlitz einzuführen, ohne daß irgend welche Gelenkverbindungen
hergestellt werden müßten.
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In Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, daß der Führungsschlitz
einen Kreisbogenabschnitt aufweist, dessen Mittelpunkt vom Schwentpunkt der Schwinge
ebensoweit entfernt ist wie der Führungszapfen von der Achse der Sägeblattlagerung
und dessen Radius gleich dem Abstand des Schwentpunktes der Schwinge von der Achse
der Sägeblattlagerung ist. Damit wird eine Parallelführung des Spaltkeilträgers
mit großer Genauigkeit erzielt, In besonders vorteilhafter Weiterbildung des Erfindungsgedankens
ist vorgesehen, daß der Führungsschlitz
an seinem unteren Ende entgegen
der Kreisbogenkrümmung gekrümmt ist. Dadurch wird der Spaltkeilträger am Ende der
Abwärtsbewegung des Sägeblattes so geschwenkt, daß der Spaltkeil unter der Tischplatte
verschwindet, die damit nach dem Absenken des Sägeblattes vollständig frei ist und
als Arbeitstisch zur Verfügung steht.
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Mit besonders geringem Bauaufwand läßt sich die Führung des Spaltkeilträgers
in weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens dadurch ausführen, daß der Führungsschlitz
in einer Seitenwand einer Sägeblattverkleidung ausgebildet ist. Die aus Blech bestehende
Sägeblattverkleidung ist üblicher Weise ohnehin bei der Tischkreissäge vorhanden;
in ihr wird der Führungsschlitz ausgebildet, ohne daß dazu ein zusätzliches Bauteil
erforderlich wäre. Es genügt, den Spaltkeilträger so weit nach unten zu verlängern,
daß an ihm der Führungszapfen angebracht werden kann, der in den Führungsschlitz
greift.
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Zweckmäßigerweise ist der Spaltkeilträger mittels mehrerer zur Achse
der Sägeblattlagerung konzentrischer FWhrungaschlitze und eingreifender Führungszapfen
um die Achse der Sägeblattlagerung drehbar gelagert. Hierdurch wird mit der einfachen
und wenig Platz beanspruchenden Mittel die schwed4^bare Lagerung des Spaltkeilträgers
an der Schwinge bzw.
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der Sägeblattlagerung erzielt, die beispielsweise vom Antriebsmotor
des Sägeblattes selbst gebildet werden kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert,
Es zeigen: Pig. 1 einen Längsschnitt
durch eine Tischkreissäge, Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Figur 1
und Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Figur 2, Das Maschinengestell
1 der in den Piguren dargestellten Tischkreissäge weist einen Arbeitstisch 2 auf,
aus dem ein Sägeblatt 3 ragt. Das Sägeblatt 3 ist auf der Antriebswelle 4 des Antriebsmotors
5 gelagert, so daß die Sägeblattachse 6 mit der Achse des Antriebsmotors 5 zusammenfällt.
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Der Motor 5 ist an einer Schwinge 7 befestigt, die um eine Achse 8
schwenkbar am Maschinengestell gelagert ist. Am anderen Ende der Schwinge 7 ist
eine Haltevorrichtung 9 mit einem Bolzen vorgesehen, der in einem Schlitz 10 einer
Pührungsplatte 11 geführt und gehalten wird, Wie man aus Pigur 1 erkennt, ist die
Führungsplatte 11 um die Achse 8 gekrümmt, so daß die Schwinge 7 in unterschiedlichen
Schwenkstellungen festgelegt werden kann, um eine Höhenverstellung des Sägeblattes
3 zu erreichen. Zur Erleichterung des Verschwenkens ist an der Führungsplatte 11
eine Handhabe 20 mit Griff angebracht.
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Statt der Halteeinrichtung 9 kann auch eine Gewindespindel mit Handrad
und einem Winkelhebel wrwendet werden, um die Schwinge 7 zu schwenken.
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An der Stirnseite des Lagerschildes des Motors 5 ist ein Spaltkeilträger
12 mittels dreier Schrauben 13, die in
konzentrisch zur Sägeblattachse
6 verlaufende Führungsschlitze 14 greifen, drehbar um die Achse 6 der Sägeblattlagerung
gelagert. Mittels längs verlaufender Schlitze 15 im Spaltkeilträger 6 ist an diesem
der Spaltkeil 16 verstellbar befestigt.
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Der Spaltkeilträger 12 ist nach unten verlängert und trägt einen Führungsbolzen
17, der in einen Führungsschlitz 18 greift, der in einer Seitenwand 19 der unteren
Sägeblattverkleidung ausgebildet ist.
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Der Führungsschlitz 18 weist einen Kreisbogenabschnitt 18a auf dessen
Mittelpunkt 18b von der Schwentachse 8 der Schwinge 7 ebensoweit entfernt ist wie
der Führungszapfen 17 von der Achse 6 der Sägeblattlagerung und dessen Radius gleich
dem Abstand der Schwenkachse 8 der Schwinge 7 von der Achse 6 der Sägeblattlagerung
ist. Wenn sich der Führungszapfen 17 längs des Kreisbogenabschnitts 18a des Führungsschlitzes
18 bewegt, wird der Spaltkeilhalter 12 parallel zum Maschinengestell verschoben,
so daß der Spaltkeil in allen Arbeitsstellungen seine Relativlage zum Sägeblatt
beibehält.
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Bei der üblichen Verwendung des am oberen Ende des Spaltkeils 16 angebrachten
Handschutzes steht der Spaltkeil 16 etwas höher als der Sägeblattumfang. Um den
Arbeitstisch 2 nach dem Versenken des Sägeblattes 3 voll ausnutzen zu können, ist
der Führungsschlitz 18 an seinem unteren Ende 18c derart entgegen dem Kreisbogenabschnitt
18a gekrümmt, daß der Führungszapfen 17 beim weiteren Absenken des Sägeblattes so
nach rechts in
Figur 1 bewegt wird, daß der Spaltkeilträger 12 zusammen
mit dem Spaltkeil entgegen der Uhrzeigerrichtung (Figur 1) geschwenkt wird, so daß
der Spaltkeil 16 ebenfalls unter der Tischplatte 2 verschwindet, so daß deren Arbeitsfläche
jetzt völlig frei ist.
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Wie man aus Pigur 1 erkennt, ist die Sägeblattverkleidung, deren eine
Wand 19 den Führungsschlitz 18 aufweist und die mit dem Maschinentisch 2 oder dem
Maschinengestell fest verbunden ist, zugleich als Spänerinne ausgebildet.
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Die für die Höhenverstellung des Sägeblattes und für die Parallelführung
des Spaltkeilträgers benötigten Teile werden überwiegend von einfachen gestanzten
Blechteilen gebildet, wobei die Anzahl der Lagerstellen so gering wie möglich gehalten
ist. Der Raumbedarf der Vorrichtung zur Parallel führung des Spaltkeilhalters ist
sehr gering; die Montage ist sehr einfach. Zusätzliche Handgriffe zum Entfernen
des Spalt keils bei vollständig abgesenktem Sägeblatt sind nicht erforderlich, da
der Spaltkeil am Ende der Absenkbewegung des Sägeblattes selbsttätig in den Schlitz
des Maschinentisches taucht.