DE2441059A1 - Verfahren und vorrichtung zur fraktionierung von fasersuspensionen gemaess der faserlaenge - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur fraktionierung von fasersuspensionen gemaess der faserlaengeInfo
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Description
Dr. Hans-Heinrich Willrath
Dr. Dieter Weber Dipl.-Phys. Klaus SeifFert
PATENTANWÄLTE
D —Ö2 WIEaMDEN γ/β Postfach 1327
Gustav-Freytag-Strafie 25 @ (0 6121) 3727 20
Telegrammadresse! WIIAPATENT
26, August 1974 File 5861
The ßlack Clawson Company, 605 Clark St,
Middletown, Ohio 45 402 / USA
Verfahren und Vorrichtung zur Fraktionierung von Fasersuspensionen gemäß der Faserlänge
Priorität: 28. August 1973 in USA, Serial-No. 392 263
Die Erfindung betrifft die xClassifikation, Einteilung
oder Einstufung von Fasermischungen verschiedener Längen, wie z. u. Papierherstellungsfasern, in Fraktionen
oder Trennstufen entsprechend den Längen der jede
Fraktion bildenden Fasern, z, B. Fraktionen oder Trennstufen
, bei denen die Fasern vorwiegend Längen habeny die
größer oder kleiner als die betreffende bestimmte Zwischen-
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/2
länge sind. Die Erfindung ist beispielsweise auf die Fraktionierung einer Mischpulpe zu einer
langfaserigen Pulpe mit hoher Entwässerungsneigung und einer kurzfaserigen Pulpe mit niedriger
üntwässerungsneigung anwendbar.
Bisner hat man sich diesem Ziel als einer Siebtätigkeit genähert, d. h. einem Prozeß zum Trennen langer
und kurzer Fasern gemäß der Tatsache, ob sie durch Löcher bestimmter Größe in einem Siebkörper hindurchgehen
oder nicht. Beispielsweise ist in der Literaturstelle "Groundwood Pulp Fractionation and Screening
with Pressure Screens At High Consistency" von A. J. Sternby und D. F. Lehman (TAPPI 44, Nr. 6 : 401,
Juni 1961) eine Versuchsreihe eines solchen Fraktionierprozesses in einem Sieb beschrieben, welches nach dem
USA-Patent 2 835 173 (Martindale) aufgebaut ist, wobei der zylindrische Siebkörper eine Vielzahl runder Löcher
mit einem Durchmesser von 1,27 mm oder 1,575 mm (0,050 Zoll oder 0,062 Zoll) aufweist und die sich
drehenden Schaufeln mit engem Spiel vom Siebkörper betätigt sind, z. B. bei 0,762 mm oder weniger (0,030
Zoll oder weniger).
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Die Literaturstelle von Sternby-Lenman ist die
bezeichnendste Diskussion der bekannten Faserfraktionierung, obwohl eine Anzahl US-Patentschriften
auch eine gewisse Bedeutung hat. Ss handelt sich hier um die US-Patentschriften
3 074 553, (Szepan), 3 223 239 (Dick), 3 533 505 (Nelson), 3 561 663 (Salomon), 3 547 267 (Sutherland),
3 680 696 (Morin), 1 856 176 und 1 978 433 (Trimby).
In allen diesen Veröffentlichungen ist die schon vermerkte Eigenschaft beschrieben, daß nämlich in
dem Ausmaß, wie die Faserfraktionierung berücksichtigt wird, dies als Siebtätigkeit getan wird, wobei
die Löchergröße und -gestalt den Verzweigungspunkt zwischen langen und kurzen Fasern sowie zwischen
der bevorzugten reinen Fraktion und der weniger gewünschten, weniger reinen Fraktion steuern.
Aufgabe der Erfindung ist es in erster Linie, eine neue und andere Näherung oder Lösung der Fraktionierung
gemischter Fasern in Gruppen vorwiegend langer bzw. kurzer Fasern zu gewährleisten, und insbesondere
Betriebsprinzipien für die Fraktionierung zu schaffen, welche eine genaue Steuerung der Zwischenfaserlänge
zu ermöglichen, bei welcher der Verzweigungspunkt zwischen den zwei Fraktionen auftritt.
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Besonders vorteilhaft ist erfindungsgeraäß die Schaffung neuer Prinzipien zur Durchführung der
Faserfraktionierung, die es ermöglichen, die Faserlänge vorzubestiiranen, bei welcher die Fasermischung
in zwei Fraktionen aufgespalten wird, und die Fraictioniertätigkeiten bei einem bleibend hohen Feststoffgehalt der Verteilung
der Faserlängen in den sich ergebenden zwei Fraktionen bezüglich dem gewünschten Verteilungspunkt auszuführen.
Erfindungsgemäß wird die Faserfraktionierung von einer Vorrichtung durchgeführt, die im Aufbau und
der Betriebsart ähnlich einem Drucksieb ist und einen zylindrischen Siebkörper aufweist, der mit
einer Vielzahl Schlitzen versehen ist, die sich im wesentlichen axial erstrecken, wobei aber die
Größe der Schlitze von geringerer Bedeutung als ihr Abstand zueinander und ihr Radialmaß ist und
wobei die Separiertätigkeit in erster Linie Betriebsbedingungen zuzuschreiben ist, die lange Fasern sich
falten über
kaarnadelartig über/ oder/stege zwischen benachbarten
Schlitzen umlegen zu lassen, statt darauf zurückzuführen ist, daß die langen Fasern
nicht durch die Schlitze zu fließen vermögen.
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Bei einer typischen Anwendung der Erfindung weist der zu fraktionierende Stoff Fasern eines breiten
Längenbereichs auf, wie dies z. B. bei Holzschliff oder Abfall Wellpappenpulpe auftritt und die Hauptaufgabe
der erfindungsgemäßen Behandlung ist es, eine Fraktion zu erzeugen, die vorwiegend aus dem
langfaserigen Bestandteil der Idischung besteht. Eine
solche Pulpe wird an einem Ende in eine zylindrische Kammer mit einer Wand, vorzugsweise Außenwand, eingeführt,
die von einem zylindrischen Siebkörper gebildet ist, der zahlreiche sich axial erstreckende Schlitze
aufweist, und der Stoff wird veranlaßt, in einem etwa schraubenförmigen Muster umzulaufen oder zu zirkulieren,
so daß er vom Einlaßende der Kammer zu ihrem Auslaßende läuft. Die Vorrichtung, von welcher der Siebkörper
einen Teil bildet, weist auch einen Primärauslaß für Stoff auf, v/elcher radial durch die Schlitze
in dem Siebkörper hindurchgeht, und einen sekundären Auslaß für das kontinuierliche Entfernen von Stoff,
der die Kammerlänge durchquert hat und vom Siebkörper
"zurückgehalten worden ist".
Erfindungsgemäß sind die Schlitze in dem Siebkörper wesentlich länger als breit, und ihre Breite und Abstand
werden gemäß der mittleren Faserlänge ausgesucht ("Steuerfaserlänge"), bei welcher man gern die Fraktionie-
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— ö —
rung vorgenommen wissen will. Insbesondere sollte die Breite jedes Schlitzes erheblich kleiner als
die Steuerfaserlänge sein, aber diese Schlitze sollten in dichtem Abstand zueinander angeordnet
sein, so daß die Breite jedes Steges zwischen benacnbarten Schlitzen kleiner als die Steuerfaserlänge
ist. Zwischen der Steuerbreite und der Dicke des Siebkörpers besteht auch ein Verhältnis, welches
dasselbe ist, wie das Radialmaß jedes Schlitzes, so daß die Summe der Breite eines Steges plus die
Dicke des Siebkörpers vorzugsweise kleiner sein sollte als die Steuerfaserlänge.
Bei der Praxis der Erfindung mit einem Aufbau gemäß den obigen Erläuterungen wird der zu fraktionierende
Stoff am Umfang des Siebkörpers unter solchen Geschwindigkeits- und hydraulischen Scherbedingungen zirkulieren
gelassen, daß die Fasern, und insbesondere die längeren Fasern, versuchen, sich allgemein tangential
zu der mit Schlitzen versehenen zylindrischen Wand auszurichten. Ausgerichtete lange Fasern, die länger sind
als die Breite eines Schlitzes neigen deshalb eher dazu, an den Schlitzen vorbeizugehen als durch die Schlitze
hindurchzufließen. Selbst wenn das vordere Ende einer langen Faser in einen Schlitz eintritt, versucht der
hintere Teil in stärkerem Maße, sich über den Steg auf
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der Ablaufseite des Schlitzes "haarnadelartig" umzulegen, stat*-, durch den Schlitz hindurchzugehen,
und zwar infolge der hydraulischen Kräfte, welche die Faser entlang dem Umfang des Siebkörpers
drücken. Auf der anderen Seite neigen die Fasern kürzerer Längen, etwa gleich oder kleiner
als die Breite eines Steges mehr dazu, durch die Schlitze hindurchzugehen, und der Hauptteil der
nichtfaserigen Teilchen, die den Schmutz bzw. Schlamm darstellen und klein genug sind, um durch
einen Schlitz hindurchzugehen, werden dies auch tun.
Zusätzlich zu der auf den Stoff in der Siebkammer aufgebrachten Umwälzkraft wird eine ausreichende
Kraft axial zum Siebkörper aufgebracht, um einen konstanten Strom gegen ihr Auslaßende hin aufrecht ·
zu erhalten, wo das zurückgehaltene Material im herkömmlichen Betrieb eines Siebes dieser Art angesammelt
wird. Ferner werden Pulsationen oder Schwingungen periodisch durch die Schlitze aufgebracht, wodurch
haarnadelartig umgelegte Fasern verdrängt und dazu veranlaßt werden, zur Umalufströmung zurückzukehren.
Eine relativ hochvolumetische Rate an Austragsströmung wird von der Ausgangskammer aufrechterhalten,
um die Umwälzung der langen Fasern in die Siebkammer hinein minimal zu halten, und dieser Strom
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weist daher das gewünschte hohe Verhältnis langer Fasern und relativ niedrige Verhältnisse
oder Bemessung kurzer Fasern oder anderer kleiner Teilchen auf.
Die Prinzipien der Erfindung ermöglichen es, mit beachtlicher Genauigkeit den Wert bzw. die
Größe der Steuerfaserlänge festzulegen, bei wel·
eher der Verzweigungspunkt zwischen den zwei Fraktionen auftritt. Es ist besonders wichtig
und wertvoll, daß dieses Ergebnis durch eine geeignete Auswahl physikalischer oder körperlicher
Faktoren gewährleistet ist, nämlich Spaltbreite, Spaltabstand und Siebzylinderdicke, relativ
unabhängig von Faktoren wie Feststoffgehalt, Fließrate
und Pulpen-Entwässerungsneigung, die bei den bekannten Lösungen für die Faserfraktionierung
sehr wichtig waren. Wie oben erwähnt, sollte insbesondere die Breite jedes Schlitzes wesentlich
kleiner als die Steuerfaserlänge sein und vorzugsweise kleiner als die Hälfte der Steuerfaserlänge,
und der Abstand der Schlitze sollte derart bemessen sein, daß die Breite jedes Steges in der gleichen
Größenordnung oder etwas geringer liegt als die Steuerfaserlänge.
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Die Bedeutung des Verhältnisses zwischen der Stegbreite und dem Radialmaß der Schlitze leitet
sich von der Tatsache ab, daß wenn die Wände der
Schlitze parallel sind, es für viskosen Widerist
stand möglich/ eine haarnadelartige Faser durch den Schlitz zu ziehen, und dieser Effekt würde sich mit der Schlitztiefe steigern. Im Prinzip sollte daher die Summe der Stegbreite plus Schlitztiefe vorzugsweise kleiner sein als die Steuerfaserlänge, aber es ist möglich, die Bedeutung dieses Faktors dadurch minimal zu halten, daß man die Schlitze auf der Ausgangsseite des Siebkörpers entlastet, so daß ihre Wände in Fließrichtung aus der Siebkammer divergieren, wodurch ihre Wirklänge zu Null oder einem kleineren Bruchteil der Wanddicke des Siebkörpers reduziert wird.
stand möglich/ eine haarnadelartige Faser durch den Schlitz zu ziehen, und dieser Effekt würde sich mit der Schlitztiefe steigern. Im Prinzip sollte daher die Summe der Stegbreite plus Schlitztiefe vorzugsweise kleiner sein als die Steuerfaserlänge, aber es ist möglich, die Bedeutung dieses Faktors dadurch minimal zu halten, daß man die Schlitze auf der Ausgangsseite des Siebkörpers entlastet, so daß ihre Wände in Fließrichtung aus der Siebkammer divergieren, wodurch ihre Wirklänge zu Null oder einem kleineren Bruchteil der Wanddicke des Siebkörpers reduziert wird.
Deshalb besteht die primäre Wichtigkeit der Schlitzbreite darin, daß die Schlitze hinreichend eng sein
sollten, um den Durchgang einer Faser gewünschter Länge, die über dem Schlitz ausgerichtet angeordnet
ist, zu verhindern, und demgemäß hat die Schlitzbreite eine Steuerwirkung auf die Länge der zurückgehaltenen
Fasern und auf das Maß und die Größe der nichtfaserigen Teilchen, die von den Schlitzen durchgelassen
werden«, Bei der Praxis der Erfindung ist die Kombination
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des Schlitzabstandes und der Siebzylinderdicke
die
sehr wichtig, da diese/Bedingung des haarnadelartigen ümlegens der Fasern bestimmt. Wenn z. B.
sowohl der Schlitzabstand als auch die Zylinderdicke klein sind, kann man eine erhebliche Menge
relativ kurzer Fasern sich haarartig umzulegen erwarten, die somit auf der Innenseite des Zylinders
zurückgehalten werden. Bei zunehmendem Abstand und/oder Dicke gehen diese Fasern wahrscheinlicher
durch die Schlitze hindurch, während die länglichen Fasern eine noch größere Neigung haben,
durch haarnadelartig umzulegen und auf der Langfaserseite zurückgehalten zu werden· Die Erfindung
schafft daher Prinzipien, mit denen mechanische Faktoren vorgewählt werden können, um den Verzweigungs-
oder Verteilungspunkt zwischen zwei Fraktionen einer Fasermischung zu begründen, und zwar relativ
unabhängig von anderen Betriebsbedingungen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der folgenden Beschreibung in Zusammenhang mit den Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Faser-Klassifiziervorrichtung,
die teilweise abebrochen dargestellt und erfindungsgemäß
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aufgebaut ist, und
Fig. 2+3 vergrößerte abgebrochene Ansichten unter schematischer
Darstellung des Betriebes der Vorrichtung der Figur 1.
Die in den Zeichnungen dargestellte Vorrichtung ist eine bevorzugte Ausüfhrungsform der Erfindung und im allgemeinen
ähnlich wie nach der US-Patentschrift Martindale aufgebaut,
wobei erfindungsgemäß gewisse Änderungen bestehen. Die Vorrichtung weist ein Hauptgehäuse 10 auf einer Basis 11 auf,
und oben im Gehäuse befindet sich eine Einlaßkammer 12
mit einer tangentialen Einlaßöffnung 13, zu welcher der Eintrag unter Druck zugeführt wird, wie dies bei diesen
Siebvorrichtungen üblich ist. Ein zylindrischer Siebkörper 15 trennt das Innere des Gehäuses unter der Kammer
in eine mittlere Siebkammer 16 und eine Durchlaßkammer mit Auslaßöffnung 18.
Die Bodenwand 20 der Aufnahmekammer 16 trennt letztere von einer Sammelkammer 21, die zu einer Austragsöffnung
22 führt, die mit einer Steuerventilanordnung 23 versehen ist, welche voreingestellt werden kann, um einen
kontinuierlichen gewünschten Stoffstrom vorzusehen, der durch die Siebkammer 16 hindurchgegangen ist. Schwere
Tei^lchen, die sich in die Kammer 21 absetzen, sinken von da über ein von Hand steuerbares Ventil 25 in den
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Sammelkasten 24 für schweren Abfall.
Ein Rotor 30 ist auf einer Antriebswelle 31 in der Mitte der Zuführkammer 16 gehaltert und von einem
Motor 33, der ebenfalls auf der Basis 11 angebracht ist, über ein geeignetes Getriebe oder über Riemen
angetrieben. Schaufeln oder Flügel 35 ,die hier gleiche Gestaltung wie in der US-Patentschrift
Martindale aufweisen, sind am Rotor 30 durch Halterungsstangen 36 befestigt. Einstellbare Verbindungen
zwischen den inneren Enden der Stangen 36 und dem Rotor 30 sorgen für eine Einstellung der Schaufeln
35 in geeigneter Abstandslage zur inneren Oberfläche
des Siebkörpers 15, wobei ein Abstand im Bereich von 4,763 bis 12,7 mm (3/16 bis 1/2 Zoll) je
nach der Umfangsgeschwindigkeit wegen der schon erläuterten Gründe bavorzugt/ Die Schaufeln 35 erstrekken
sich über die ganze Länge der Sieboberfläche des Siebkörpers 15 und sind schraubenförmig gekrümmt und
so angeordnet, daß das obere Ende jeder Schaufel nach
vorn vom unteren Ende in Drehrichtung des Rotors im Abstand angeordnet ist, in der Darstellung im Uhrzeigersinn.
Zwei Schaufeln 35 sind zwar gezeigt, es kann aber auch eine andere Anzahl Schaufeln verwendet
werden, und im allgemeinen sorgt eine größere Anzahl, z. B. vier, für optimalen Betrieb.
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Der Siebkörper 15 ist mit einer Mehrzahl von Siebschlitzen 40 versehen, die in der Darstellung
sich im allgemeinen parallel zur Siebkörperachse und zur Achse des Rotors 30 erstrecken/
d. h. sie erstrecken sich etwa unter rechten Winkeln zu dem etwas schraubenförmigen Weg des
daran vorbei umlaufenden Stoffes. Diese Schlitze sind als in Umfangsreihen angeordnet gezeigt, wobei
die einzelnen Schlitze eine Länge von 50,8 mm (2 Zoll) haben und die Reihen im Abstand von 2,54
cm (1 Zoll) axial vom Körper 15 im Abstand angeordnet sind, aber weder sind diese Ausmaße noch ist die
spezielle Anordnung kritisch, wichtig ist bei der Betrachtung die Schlitzbreite, der Abstand und die
Tiefe, wie beschrieben.
Im allgemeinen sind Fasern für die Papierherstellungszwecke mit einer Länge von etwa 0,5 bis 6 mm nützlich,
aber je länger die Faser ist, umso größer ist die Festigkeit, die sie dem Papier mitteilt. Die Faserfrakfcionierung
wird in der Praxis zu dem Zweck durchgeführt, daß man eine Fraktion erhält, die wertvoller ist als die
Anfangsmiechung, da sie vorwiegend lange Fasern enthält und deshalb maximale Festigkeits- oder Zerreißeigen- schäften
und hohe Qualitäten hat, während die andre
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Fraktion vorwiegend kurze Fasern aufweist und deshalb niedrigere Festigkeits- bzw. Zerreißfestigkeitseigenschaften
und niedrigere Qualität aufweist. Da der Wert oder die Menge der ersten Fraktion auch durch die Reinheit begünstigt
wird,ist es erwünscht, das Fraktionieren mit
dem Reinigen dadurch zu kombinieren, daß man soviel Verunreinigungsmaterial wie möglich in
der Kurzfaserfraktion konzentriert. Diese Betrachtungen in der Kombination schreiben die
Maße der Schlitze in den Grenzen vor, die von der gewünschten Steuerfaserlänge auferlegt sind.
Die Betriebsprinzipien der Erfindung, wie sie oben erörtert sind, werden in Figur 2 schematisch
gezeigt, wobei dort ein vergrößerter, abgebrochener Teil des Siebkörpers 15 mit Schlitzen 40, die
sich mit Stegen 42 abwechseln, gezeigt ist. Im Betrieb, wenn der Stoff gemäß Figur 2 im Uhrzeigersinn
läuft, neigen lange Fasern 44 dazu, im all-
40 gemeinen tangential zu den Schlitzen/ausgerichtet zu
werden und deshalb an den Schlitzen vorbeizulaufen, statt daß sie durch diese hindurchgehen, ungeachtet
der Druckdifferenzen, die zwischen den Einlaß- und Auslaßseiten des Siebkörpers aufrechterhalten werden.
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Feine und kurze Fasern 45 sowie Schmutzteilchen
46, die klein genug sind, um durch die Schlitze hindurchzugehen, werden aufgrund dieses aufrechterhaltenen
Druckabfalls hindurchgehen.
Wenn gemäß Figur 2 eine lange Faser 44a in einer solchen Weise auf den Siebkörper auftrifft, daß
ihr vorderes Ende in einen Schlitz eintritt, versucht der hintere Teil immer noch, am Schlitz voa;-bei
überzuschlagen, so daß die Faser sich auf dem Steg 42 über den Schlitz hinaus, wie bei 44b gezeigt
ist, haarnadelartig umlegt. Diese Tätigkeit tritt bei fortschreitendem Betrieb wiederholt auf, aber
ein Verstopfen des Siebes ist verhindert, und das Zurückhalten der langen Fasern wird durch die Pulsationen
oder Vibrierungen durch die Schlitze sichergestellt, wobei die Pulsationen periodisch durch
die vorbeilaufenden Schaufeln 35 in der in dem US-Patent Martindale beschriebenen Weise entwickelt
werden. Mit anderen Worten versucht die Druckwelle, die um die Einlaßseite des Siebkörpers mit der Vorderkante
jeder Schaufel umläuft, kleine Fasern und Teilchen zu veranlassen, durch die Schlitze zu gehen, läßt
die Fasern aber nur haarnadelartig umschlagen, um in der Stellung zu verbleiben. Die Nagativ-Druckwelle
jedoch, die mit der Hinterkante jeder Schaufel läuft,
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versucht, jeden Teil der haarnadelartig umgelegten Faser, der in einen Schlitz eingetreten ist, aus
den Schlitzen herauszuziehen und somit die haarnadelartig umgelegten Fasern für einen weiteren Lauf entlang
der Oberfläche des Siebkörpers . zu befreien. Diese Tätigkeit kann für eine gegebene Faser mehrere
Male auftreten, aber letztlich erreicht sie mit größerer Wahrscheinlichkeit die Kammer 22 am Boden des
Siebkörpers, als daß sie durch einen Schlitz hindurchgeht.
Figur 2 zeigt ferner die Bedeutung der Tatsache, daß zwischen den Schlitzen 40, den Stegen 42 und den zurückzuhaltenden
Fasern passende Größenverhältnisse gewährleistet werden. Insbesondere sollten die Schlitze 40
breit genug sein, um mindestens den größten Teil aller vorhandenen Schmutzteilchen im Zuführstrom durchzulassen,
sollten aber eine hinreichend kleinere Breite haben, als die Länge der Steuerfaser, bei der die Verzweigung
des Stoffs in zwei Fraktionen gewünscht ist. Als typisches Beispiel wurden bei einer Steuerfaserlänge
von 2,2 mm zufriedenstellende Ergebnisse mit Schlitzen 40 erhalten, die eine Breite von 0,5 mm haben und im
Abstand von 2,54 mm (ten to the inch) angeordnet waren, so daß hier der Steg 42 eine Breite von etwa 2 mm hat.
Mit diesen Maßen versuchen Fasern mit der Steuerlänge
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von 2,2 mm, mehr oder weniger gleichmäßig zwischen
die zwei Fraktionen zugeteilt zu werden, wobei der Hauptteil der kürzeren Fasern und der anderen Teilchen,
die alle durch die Schlitze 40 hindurchgehen können, dies auch tun, jedoch der größere Teil der
längeren Fasern versucht, auf der Einlaßseite des Siebkörpers als Teil der langfaserigen Fraktion zu
bleiben, die durch die Auslaßöffnung 22 ausgetragen wird.
Figur 3 zeigt das Prinzip der Lage der Stegbreite zur Schlitztiefe, wie oben erwähnt. Der Schlitz
weist einen kurzen Teil 50 mit geraden Seiten auf der Einlaßseite des Siebkörpers 15' und einen längeren
erweiterten Teil auf der Ausgangsseite des Siebkörpers auf, der durch die Wände 51 gebildet ist, die
vom Teil 50 fort divergieren. Wesentliches Maß für die Schlitztiefe zum Zweck gemäß der Erfindung ist
die radiale Erstreckung des Schlitzteils 50, die 0,5 mm betragen kann, wenn die Dicke des Siebkörpers
15' als Ganzes 4,763 mm (3/16 Zoll) beträgt. Unter diesen Umständen kann die Schlitztiefe praktisch
wegen der relativ niedrigen Kraft des dickflüssigen oder viskosen Widerstandes durch den Schlitz hindurch
vernachlässigt werden, und die Breiten des Schlitzteils 50 und der Stege 52 begründet die Steuerfaser-
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länge, wie sie in Verbindung mit Figur 2 beschrieben ist.
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Claims (4)
- P atentansprücheJ 1.!Verfahren zum Klassifizieren eines Papierfaserschlanunes gewisser Faserlängenbereiche in zwei Fraktionen, wobei die klassifizierten Fasern vorwiegend größere bzw. kleinere Längen als eine bestimmte Steuerfaserlänge haben, dadurch gekennzeichnet, daß man den Schlamm an einem Ende einer zylindrischen Kammer mit mindestens einer Wand einführt, die durch einen zylindrischen Siebkörper mit einer Vielzahl von Schlitzen gebildet ist, die sich im allgemeinen axial zur Kammer erstrecken, wobei jeder eine ausreichende Breite hat, die kleiner als seine Länge und kleiner als die Steuerfaserlänge ist und die Schlitze im Umfang an der Wand so im Abstand angeordnet sind, daß zwischen jedem Paar benachbarter Schlitze ein Steg vorgesehen ist, der eine kleinere Breite hat als die Steuerfaserlänge, der Schlamm am Umfang zum Siebkörper mit einer Geschwindigkeit umlaufen gelassen wird, die ausreicht, um die langen Fasern im Schlamm im allgemeinen tangential zum Siebkörper auszurichten und die Fasern an den Schlitzen vorbeifließen oder sich auf den Stegen zwi- · sehen benachbarten Schlitzen haarnadelartig überlegen509811/0319zu lassen, periodische Pulsationen durch die Schlitze zum Entfernen solcher haarnadelartig übergelegter Fasern aus den Stegen hervorgerufen werden, eine Fließkomponente dem Schlamm mitgeteilt wird, die axial zum Siebkörper verläuft und den entlang der Oberfläche des Siebkörpers strömenden Stoff veranlaßt, die langen Fasern zum anderen Ende der zylindrischen Kammer zu tragen, und daß der Schlamm vom anderen Ende der zylindrischen Kammer kontinuierlich abgezogen wird.
- 2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einem Gehäuse und einem Sieb, dadurch gekennzeichnet, daß der zylindrische Siebkörper (15) in der Gehäusekammer (10) das Innere in eine Siebkammer (16) und eine Austragskammer (17) auf gegenüberliegenden Seiten des Siebkörpers (15) trennt, eine Einlaßeinrichtung (13) für die Zuführung des Schlammes zu einem Ende der Siebkammer (16) vorgesehen ist, der Siebkörper (15) eine Vielzahl von Schlitzen (40) aufweist, die sich im allgemeinen axial zum Siebkörper -erstrecken und eine wesentlich größere Länge als Breite haben, wobei die Breite jedes Schlitzes (40) wesentlich kleiner als die Steuerfaserlänge ist und die Schlitze am Umfang des Sieb-509811/03192U1059körpers (15) im Abstand derart angeordnet sind, daß sie einen Steg (42) zwischen jedem Paar benachbarter Schlitze (40) vorsehen, dessen Breite kleiner als die Steuerfaserlänge ist, eine primäre Auslaßeinrichtung (18) für das kontinuierliche Entfernen von Schlamm mit Fasern und anderen Teilchen, die durch die Schlitze (40) hindurchgegangen sind, aus der Austragskamraer (17) und eine Einrichtung (35 bis 37) vorgesehen sind, um den Schlamm im allgemeinen am Umfang zur Siebkammer (15) umlaufen und die Paern, die langer sind als die Steuerfaserlänge,zu veranlassen, sich auf den Stegen (42) haarnadelartig umzulegen, statt durch die Schlitze (40) hindurchzugehen, eine Einrichtung (35) zur Erzeugung periodischer Pulsationen durch die Schlitze (40) vorgesehen ist, ura die haarnadelartig umgelegten Fasern von den Stegen (42) für einen kontinuierlichen Lauf gegen das andere Ende des Siebkörpers zu entfernen, und eine zweite Auslaßeinrichtung (24, 25) für den kontinuierlichen Abzug von Schlamm vorgesehen ist, der diese aus dem anderen Ende des Siebkörpers entfernten Fasern aufweist.50981 1/0319
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Radialmaß der Schlitze (40) derart bemessen ist, daß die Summe dieses Maßes und die Breite eines Steges (42) kleiner ist als die Steuerfaserlänge.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Siebkammer (16) radial auf der Innenseite des Siebkörpers (15) angeordnet ist und sich die Austragskammer (17) auf der radial äußeren Seite des Siebkörpers befindet.509811/0319
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