DE2329655C2 - Verfahren zur Herstellung von Schaumstoffbeton - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von SchaumstoffbetonInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Schaumstoffbeton, bei dem in einem ersten
Mischabschnitt expandierte Schaumstoffkügelchen mit einem Haftvermittler und Zement umhüllt werden und
in einem zweiten Mischabschnitt diesem Gemisch die Restmengen an Zement und Wasser zugefügt werden.
In der Zeitschrift »BETONSTEIN-ZEITUNG, Heft 2, 1968, S. 84/85« ist angegeben, daß es zur Erzielung
optimaler Festigkeitswerte von Schaumstoffbeton wünschenswert sei, die zur Verfügung stehenden Bindemittel
auf die Schaumstoffteilchen aufzubringen, diese also zu ummanteln. Die Bindemittel sollten sich nicht in den
Zwischenräumen anhäufen, da sie dort zur Erhöhung der Festigkeit keinen Beitrag leisten. Wenn die
Schaumstoffkügelchen auf diese Weise mit einer gleichmäßig dicken Bimiemittelschicht umhüllt und im
gleichen Herstellungsgang mit dem Restanteil von Zement, Feinsand und Wasser gebunden werden, soll
ein Gefüge mit kugelförmigen Aussparungen von einer nach allen Richtungen hin zusammenhängenden Blasenstruktur
entstehen. Weiterhin ist angegeben, daß das Mischen der vorgeschäumten Partikel mit Zement und
Wasser wegen des unterschiedlichen Schüttgewichts der einzelnen Stoffe nicht einfach sei.
Um eine homogene Mischung zu erhalten, habe es sich als zweckmäßig erwiesen, die Schaumstoffpartikel
mit einer klebrigen Substanz, einem sogenannten Haftvermittler, zu überziehen. Auf diese Weise wird bei
dem weiteren Mischvorgang gewährleistet, daß das hydraulische Bindemittel auch tatsächlich auf der
Partikeloberfläche haften bleibt und sich nicht in den Hohlräumen zwischen den Partikeln ansammelt Weiter
ist angegeben, daß als Haftvermittler nur Kunststoffdispersionen und Kunstharz-Kleber in Betracht kommen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, daß es in vielen Fällen empfehlenswert sei, bereits mit einer Zementhaut
umhüllte Partikel als Zuschlag zu Betonmischungen auf der Baustelle zu verarbeiten. Als bevorzugte Mischungszusammensetzung
und Verarbeitung wird vorgeschlagen, die Schaumstoffpartikel mit dem Haftvermittler
zu benetzen, welcher bereits in einem Teil des Anmachwassers eingemischt worden ist Wenn die
Partikeioberfläche nach kurzem Mischen klebrig ist, soll die Zugabe von Zementleim erfolgen, welcher die
Schaumstoffteilchen mit einer feinen Bindemittelhaut überzieht, woraufhin die Restmenge von Zement,
Feinzuschlägen und Wasser zugegeben wird. Dieses bekannte Verfahren hat den Nachteil, daß die Zufuhr
von Zement unter gleichzeitiger Beigabe von Wasser erfolgt, so daß eine gleichmäßige Umhüllung der
Kügelchen mit Zement nicht gewährleistet ist, insbesondere lassen sich die Kügelchen beim ivlischen nicht
jederzeit voneinander lösen. Weiterhin wird nur eine ganz bestimmte Kategorie von Haftvermittlern als
brauchbar angesehen, so daß die Durchführung des Verfahrens begrenzt ist.
Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung
vorerwähnter Nachteile ein Verfahren zum Herstellen von Schaumstoffbeton der eingangs genannten Art zu
schaffen, bei welchem ein Schaumstoffbeton erzielt wird, in dem die Schaumstoffkügelchen nicht ausschwimmen
und ein Volumenverhältnis der Schaumstoffkügelchen zum Zement sich 4 :1 verhalten kann.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß im ersten Mischabschnitt der Haftvermittler aus Bitumen
besteht und nach dem Umhüllen der Schaumstoffkügelchen mit dem Bitumen ein Teil der zuzufügenden
Zementmenge der Mischung in trockener Pulverform zugeführt und solange weitergemischt wird, bis die
Mischung aus losen, umhüllten Schaumstoffkügelchen besteht, daran schließt sich der zweite Mischabschnitt
an. Auf diese Weise wird eine sehr gleichmäßige Umhüllung der einzelnen Kügelchen mit Zement
erreicht, so daß sich diese beim Mischen jederzeit wieder voneinander lösen können, obwohl sie anfänglich
durch den bituminösen Haftvermittler aneinander haften.
Außerdem haben die aus einem solchen Schaumstoffbeton hergestellten Gegenstände, wie z. B. Dachplatten, die Eigenschaft, daß sie das Wasser durchströmen und abfließen lassen und dieses nicht aufsaugen oder festhalten. Diese Gegenstände können daher, wenn sie naß geworden sind, vergleichsweise schnell wieder trocknen.
Außerdem haben die aus einem solchen Schaumstoffbeton hergestellten Gegenstände, wie z. B. Dachplatten, die Eigenschaft, daß sie das Wasser durchströmen und abfließen lassen und dieses nicht aufsaugen oder festhalten. Diese Gegenstände können daher, wenn sie naß geworden sind, vergleichsweise schnell wieder trocknen.
Vorteilhaft können die beiden Mischabschnitte in einem kontinuierlich verlaufenden Arbeitsgang ausgeführt
werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des
*>5 Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß als
Grundstoff für die Schaumkügelchen Polystyren verwendet wird, daß die Kügelchen einen Durchmesser von
ca. 3 bis 5 mm aufweisen, und daß auf 100 kg
Schaumkügelchen 28 bis 30 kg Bitumen, zuerst 600 bis 650 kg trockener Zement, darauf 1200 bis 1250 kg
trockener Zement und während oder nach der zweiten Zementzufuhr die erforderliche Menge von Wasser
zugeführt wird.
Weiterhin können vorzugsweise die Wasserzufuhr und die Dauer des zweiten Mischvorgüiiges so gewählt
werden, daß die Mischung in der Form einer schüttfähigen Masse vorliegt
Das Verfahren nach der Erfindung ist an Hand der Zeichnung näher erläutert, in welcher ein Schema einer
Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens dargestellt ist
Die in bekannter Weise hergestellten expandierten Schaumstoffkügelchen werden in einen Behälter 1
eingeführt. Die Kügelchen können z. B. aus Polystyren
bestehen, einen Durchmesser von 3 bis 5 mm und ein spezifisches Gewicht von 12 bis 15 kg pro m3 haben. Der
unlere sich verjüngende Teil 2 des Behälters ist mit einer schmalen rechtwinkligen Ausgangsöffnun^ versehen,
unter welcher sich ein Gehäuse 3 einer Förderschnecke unmittelbar anschließt. Die Förderschnecke 3 ist durch
einen Elektromotor angetrieben. Der Elektromotor selbst oder ein Getriebe gestatten die allmähliche
Veränderung der Drehzahl der Förderschnecke 3 in einem mit dem Stillstand beginnenden Bereich, wobei
die eingestellte Drehzahl mit großer Genauigkeit eingehalten werden kann. Die Förderschnecke 3
mündet in einer Saugleitung 4 eines Gebläses 5, das ein Schaufelrad mit abgerundeten Vorderkanten der
Schaufeln hat, so daß die Kügelchen durch das Gebläse S ohne Beschädigung gefördert werden können. Das
Gebläse 5 bläst die Kügelchen durch die Leitung 6 in einen Behälter 7, welcher mit einem geeigneten
Luftaustritt versehen ist. So kann z. B. der Behälter 7
oben durch ein Sieb mit feinen Maschen abgedeckt sein, so daß die vom Gebläse 5 geförderte Luft leicht
entweichen kann.
Aus dem Behälter 7 fallen die Kügelchen in eine erste Mischvorrichtung 8, welche vorzugsweise aus einem ίο
Trog mit zwei horizontalen Wellen 9 bestehen kann, die parallel zueinander verlaufen und jede mit radial
vorstehenden Stiften 10 versehen ist, die schraubenlinienförmig um die Welle 9 angeordnet sind. Die
Mischvorrichtung 8 ist z. B. 4 m lang, wobei der gegenseitige Abstand der Stifte 10 zehn cm betragen
kann. Die Stifte 10 der beiden Wellen 9 überlappen sich gegenseitig, so daß sie sich in einem Bereich zwischen
den beiden Wellevi 9 nebeneinander bewegen, während sich die Wellen 9 im Gegensinn drehen. Die
Drehrichtung ist so gewählt, daß sich die Stifte 10 im Rereich zwischen den Wellen 9 nach unten bewegen.
Die äußeren Enden der Stifte 10 bewegen sich entlang eines großen Teiles ihrer Bahn entlang der Wand des
Troges der Mischvorrichtung. Die Stifte 10 erstrecken sich entlang ungefähr dreier Schraubenliniengänge um
die Welle 9 herum. Derartige Mischvorrichtungen 8 sind im Prinzip bekannt. Die Wellen 9 haben eine Drehzahl
von ungefähr 200 Umdrehungen pro Minute. In einer Entfernung von ungefähr 90 cm von der Ausgangsöff- bQ
nung des Behälters 7 befindet sich eine Zuführvorrichtung 11 für warmes Bitumen mit einer Temperatur von
z.B. 40°C. Durch die Zuführvorrichtung 11 wird der
Mischvorrichtung 8 eine genau dosierte und an die durch die Förderschnecke 3 gelieferte Menge von
Kuns'.stoffkügelchen angepaßte Menge von Bitumen zugeführt. Die Mischung erfolgt nur entlang eines Teiles
des Weges in der Mischvorrichtung 8, worauf durch ein Zellenrad 12 aus einem Zementbehälter 13 ein Drittel
der gesamt benötigten Zementmenge in die Mischvorrichtung 8 eingeführt wird. Kurz vor der Zufuhr von
Zement haften die Kunststoffkügelchen durch das Bitumen mit einer Temperatur von ungefähr 40° C stark
aneinander. Nach der Zufuhr von Zement und der Mischung mit den Kügelchen wird rasch eine aus losen
Kügelchen bestehende trockene schüttfähige Masse erhalten. Die Kügelchen bleiben 2 bis 6 Minuten in der
Mischvorrichtung 8, wobei sich innerhalb ungefähr der ersten drei Meter der Mischvorrichtung 8 nur
Kügelchen und Bitumen befinden und Zement ungefähr im letzten Meter.
Die Stifte 10 der Wellen 9 fördern selbst nicht oder nur wenig in der axialen Richtung der Mischvorrichtung
8. Der Transport in dieser Richtung erfolgt daher hauptsächlich durch Verdrängung durch das frisch
zugeführte Material. Das Bitumen wird so dickflüssig zugeführt, daß es etwas zur Zuführstelle der Kügelchen
zurückströmen kann. Die Wahl der Stelle für die Zufuhr des Bitumens ist daher nicht sehr kritisch. Die Gefahr
einer Bewegung von Zement stromaufwärts, wobei dieser noch nicht gut mit Bitumen umhüllte Kügelchen
erreichen könnte, wird dadurch verhindert, daß durch ein Zusammenkleben von Kügelchen und Bitumen
größere Klumpen direkt stromaufwärts von der Zementzufuhr entstehen.
Die restlichen zwei Drittel von Zement werden durch ein weiteres Zellenrad 14 dem Anfangsbereich eines
Förderbandes 15 zugeführt. Die Zellenräder 12 und 14 können beide gleich sein, wobei das Zellenrad 14 eine
doppelte Drehzahl hat wie das Zellenrad 12 und dadurch die doppelte Menge von Zement zuführt. Das
Förderband 15 bewegt die Kügelchen mit dem Zement zu einer zweiten Mischvorrichtung 16, die gleich
ausgebildet ist wie die Mischvorrichtung 8. Die Mischvorrichtung 16, deren Wellen eine gleiche
Drehzahl haben, wie die der Mischvorrichtung 8, kann kürzer sein, z. B. 3 m lang, wobei ihre Wellen
2V2 Schraubenliniengänge der Stifte haben. Kurz nach der Zufuhr vom Förderband 15 wird an einer Stelle 17
Wasser zugeführt, vorzugsweise verteilt auf eine Mehrzal von Punkten entlang der Vorrichtung 16, z. B.
entlang einer Länge von 1 m. Die zugeführte Menge beträgt vorzugsweise 650 bis 800 kg auf 100 kg
Schaumkügelchen und wird auf jeden Fall so gewählt, daß ein nicht zu nasses und nicht zu trockenes
Endprodukt erhalten wird.
Das Endprodukt verläßt die Mischvorrichtung 16 durch einen Ausgang 18, worauf es in der üblichen
Weise zu Formteilen wie z. B. Dachplatten gepreßt werden kann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Verfahren zum Herstellen von Schaumstoffbeton, bei dem in einem ersten Mischabschnitt
expandierte Schaurnstoffkügelchen mit einem Haftvermittler und Zement umhüllt werden und in einem
zweiten Mischabschnitt diesem Gemisch die Restmengen an Zement und Wasser zugefügt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß im ersten Mischabschnitt der Haftvermittler aus Bitumen
besteht und nach dem Umhüllen der Schaumstoffkügelchen mit dem Bitumen ein Teil der zuzufügenden
Zementmenge der Mischung in trockener Pulverform zugeführt und solange weitergemischt wird, bis
die Mischung aus losen, umhüllten Schaumstoffkügelchen besteht, daran schließt sich der zweite
Mischabschnitt an.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Mischabschnitte in einem
kontinuierlich verlaufenden Arbeitsgang ausgeführt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Grundstoff für die Schaumkügelchen
Polystyren verwendet wird, daß die Kügelchen einen Durchmesser von ca. 3 bis 5 mm
aufweisen, und daß auf 100 kg Schaumkügelchen 28 bis 30 kg Bitumen, zuerst 600 bis 650 kg trockener
Zement, darauf 1200 bis 1250 kg trockener Zement und während oder nach der zweiten Zementzufuhr
die erforderliche Menge von Wasser zugeführt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der vorhergehenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wasserzufuhr und die Dauer des zweiten Mischabschnittes so gewählt werden, daß die Mischung in
der Form einer schüttfähigen Masse vorliegt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Wasser in einer Menge von 650 bis
800 kg je 100 kg Schaumkügelchen zugeführt wird.
Priority Applications (1)
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| DE19732329655 DE2329655C2 (de) | 1973-06-09 | 1973-06-09 | Verfahren zur Herstellung von Schaumstoffbeton |
Applications Claiming Priority (1)
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2329655A1 DE2329655A1 (de) | 1975-01-02 |
| DE2329655C2 true DE2329655C2 (de) | 1983-04-07 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Families Citing this family (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE3544140A1 (de) * | 1985-12-13 | 1987-06-19 | Bhs Bayerische Berg | Verfahren und einrichtung zur herstellung von verarbeitungsfaehigen daemmbaustoffen |
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|---|---|---|---|---|
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-
1973
- 1973-06-09 DE DE19732329655 patent/DE2329655C2/de not_active Expired
Also Published As
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| DE2329655A1 (de) | 1975-01-02 |
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