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DE2328611A1 - Verfahren zum abstreichen von fasern vom belag der auskaemmrolle und deren foerderung durch den zufuehrungskanal zum drallorgan einer spindellosen spinneinheit und einrichtung zur durchfuehrung desselben - Google Patents

Verfahren zum abstreichen von fasern vom belag der auskaemmrolle und deren foerderung durch den zufuehrungskanal zum drallorgan einer spindellosen spinneinheit und einrichtung zur durchfuehrung desselben

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Publication number
DE2328611A1
DE2328611A1 DE2328611A DE2328611A DE2328611A1 DE 2328611 A1 DE2328611 A1 DE 2328611A1 DE 2328611 A DE2328611 A DE 2328611A DE 2328611 A DE2328611 A DE 2328611A DE 2328611 A1 DE2328611 A1 DE 2328611A1
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DE
Germany
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air
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scraping
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DE2328611A
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English (en)
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DE2328611C2 (de
DE2328611C3 (de
Inventor
Vavlav Dipl Ing Brynda
Frantisek Dipl Ing Hortlik
Jan Junek
Zdenek Korbarsch
Ludmilla Linhartova
Vladimir Dipl Ing Ohlidal
Josef Dipl Ing Ripka
Milosch Vetscherscha
Valav Vobornik
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vyzkumny Ustav Bavlnarsky AS
Original Assignee
Vyzkumny Ustav Bavlnarsky AS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Vyzkumny Ustav Bavlnarsky AS filed Critical Vyzkumny Ustav Bavlnarsky AS
Publication of DE2328611A1 publication Critical patent/DE2328611A1/de
Publication of DE2328611C2 publication Critical patent/DE2328611C2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2328611C3 publication Critical patent/DE2328611C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H4/00Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques
    • D01H4/30Arrangements for separating slivers into fibres; Orienting or straightening fibres, e.g. using guide-rolls
    • D01H4/32Arrangements for separating slivers into fibres; Orienting or straightening fibres, e.g. using guide-rolls using opening rollers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)
  • Spinning Methods And Devices For Manufacturing Artificial Fibers (AREA)

Description

  • Titel: Verfahren zum Abstreichen von Fasern vom Belag der Auskämmrolle und deren Förderung durch den Zuführungskanal zum Drallorgan einer spindellosen Spinneinheit und Einrichtung zur Durchführung desselben ================================================ Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abstreichen von Fasern vom Belag der Auskämmrolle und deren Förderung durch den Zuführungskanal zum Draliorgan der spindellosen Spinneinheit und Einrichtung zur Durchführung desselben, Es sind verschiedene Prinzipien des spindellosen Spinnens bekannt, die auch als "open-end" Spinnen bezeichnet werden0 Allen ist eine Vereinzelungseinrichtung gemeinsam, die das Auflösen des vorgelegten Faserbandes bis auf einzelne Fasern und deren regelmäßiges Befördern bis in das Drallorgan sicherstellt, was z. B. mittels einer Spinnkammer, ein Wirbelrohres und dergleichen durchgeführt werden kann. Der Erfindung liegt eine vervollkommnete Funktion eines auf mechanischem Prinzip beruhenden Vereinzelungsmechanismus, der als Auskämmrolle bezeichnet wird, zugrunde. Dieses Organ erfüllt im Wesentlichen zwei unterschiedliche Funktionen. Die erste besteht darin, daß die Fasern festgehalten und vom vorgelegten Faserband ausgekämmt werden. Die Aufgabe der zweiten Funktion ist es, an einer bestimmten, vom Lösungspunkt entfernten Stelle diese Fasern freizugeben und dem Luftförderstrom zur Förderung durch den Führungskanal in das Drallorgan zu übergeben.
  • Mit steigenden Forderungen hinsichtlich einer Leistungssteigerung der Spinneinheiten machen sich bei den bisher bekannten Lösungen der sogenannten Abstreichbereiche do h. der Stellen, wo vom Belag der Auskämmrolle die Fasern losgelöst, bzw. abgestrichen werden, gewisse Funktionsbegrenzungen bemerkbar, die ein unzulängliches Abstreichen zur Folge haben. Dieses führt zu einer steigenden Anzahl der mit der Auskämmrolle umlaufenden Fasern, was zur Erhöhung der Zahl der Verstopfungen der Auskämmrolle beiträgt. Ein nicht vollkommenes Loslösen der Fasern verursacht auch einen verstärkten Verschleiß der inneren Wände des Hohlkörpers de s des Vereinzelungsmechanismus, in dem die Auskämmrolle rotiert, und insbesondere dem des Trennmessers. Zum tadellosen Abstreichen der Fasern muß zweifelsohne ein angebrachter Belag mit einem größeren Winkel der vorderen Kante der Verzahnung eingesetzt werden, waa jedoch keine ausreichende Maßnahme darstellt, denn zum guten Abstreichen der Fasern müssen entsprechend Bedingungen geschaffen werden.
  • Es sind folgende prinzipielle Anordnungen des Abstreich bereiches bekannt.
  • Eine spiralförmige Wand des inneren Hohlraumes, die allmählich in den Führungskanal des Drallorgans übergeht, ist z. B. in den tschechoslowakischen Patentschriften Nr.
  • 115 362 und 101 216, im U.S.Patent Nr. 689 556 und im französischen Patent Nr. 1 309 135 beschrieben. Ein Nachteil einer solchen Anordnung ist die festgestellte Tatsache, daß sich die Fasern hier über einen längeren oder kürzeren Abschnitt auf einer krummen Bahn in der Nähe der inneren Wand des Führungskanals befinden oder an ihr gleiten. In einem solchen Fall sind sie Schleuderkräften unterworfen und durch die entstandenen Reibungskräfte zwischen den Fasern und der erwähnten Wand werden die Fasern gebremst. Nach einem längeren Betrieb verschlechtert sich die Oberflächengüte dieser Wand und die Fasern verlieren unerwünschterweise an Geschwindigkeit.
  • Es ist ferner ein Abstreichbereich bekannt, der durch eine einfache schräge Verbindung eines kurzen Führungskanals mit dem zylindrischen Hohlraum, in dem die Auskämmrolle rotiert, gebildet ist, z. B. DAS Nft. 1 111 549 und DAS Nr. 1 009 541o Eine solche Anordnung kann nur ein sehr unvollkommenes Faserabstreichen gewährleisten.
  • Eine vorteilhaftere Lösung stellt ein tangentialer Anschluß des Führungskanals mit dem zylindrischen Hohlraum des Vereinzelungsmechanismus dar, so wie es z. B. in der DAS Nr. 1 420 167 und in den Schweizer Patentschriften Nr. 456 414 und 464 026 veranschaulicht wird. Auch bei ähnlichen Ausführungen wurde jedoch mittels Zeitlupenfotografie ein mangelhaftes Faserabstreichen vom Belag festgestellt, sowie eine sehr beträchtliche Streuung der Faserbewegung beim Übergang in der Zuführungskanal, einschließlich der Berührung der Fasern mit den Wänden des Kanals.
  • Alle angegebenen Lösungen sind - im Hinblick auf die Zuführung der Förderluft in die Abstreichzone - von geschlossenem Typ, wobei die Luft in den Zuführungskanal über die Lücken im Vereinzelungsmechanismus eindringt, insbesondere dann im Bereich der Zubringemechanismus und der Auflösung. Das ist energetisch ungünstig.
  • Von diesem Standpunkt stellt der sogenannte "gerade Kanal" eine vollkommenere Ausführung dar. Er wird in der tschechoslowakischen Patentschrift Nr. 125 190 beschrieben, bei dem -die Suftzuführung in die Abstreichzone durch eine direkte Verbindung von dem umliegenden Milieu, d. h.
  • von der Atmosphäre aus erfolgt. Diese Einrichtung arbeitet mit einer Unterdruckkammer und erfordert für eine zuverlässige Funktion, daß die Luftgeschwindigkeit im geraden Kanal größer ist, als die Umfangsgeschwindigkeit der Spitzen des Belages der Auskämmrolle. Bei den üblichen Umfangsgeschwindigkeiten des Belages von 20 - 30 m/s ist es notwenig, minimal eine Luftgeschwindigkeit von 30 - 40 m/s zu erreichen. Bei den üblichen ökonomisch möglichen Lüfterleistungen der Spinnkammern und einer bestimmten notwendigen Breite der Auskämmrolle für die Forderung einer einwandfreien Auflösung des Bandes werden dann bei den notwendigen bestimmten Querschnitten des geraden Kanals im Abschnitt des Abstreichbereiches sehr kleine Querschnitts.
  • höhen des geraden Kanals erreicht. So wird bei dieser Ausführung für den Faseraustritt ein gedrängter Raum gebildet. Die Fasern prallen durch ihre natürliche. Tendenz vom Belag auszutreten auf die Kanalwand gegenüber dem Bela. Bei der beschränkten Querschnittshbhe des Kanals ist auch die Größe des Mittelpunktswinkels des Sektors der Abstreichzone stark beschränkt und die nicht abgestrichenen Fasern stoßen häufig auf das Trennmesser. Dazu kommen noch die abgestrichenen Fasern, die von der gegenüberliegenden Wand zurückgeworfen werden. Ein Beweis dafür sind die abgenutzten Kanten des Trennmessers und der Kanalwände nach einem längeren Betrieb. Auch die hohen Förderluftgeschwindigkeiten bei kleinen Querschnitten eines flachen Kanals sind ebenfalls für den Betrieb der Spinneinheit energetisch ungünstig.
  • Die Erfindung geht von ausführlichen experimentellen und theoretischen Erkenntnissen über die Funktion der Abstreichzone im System der Vereinelungseinrichtung einer spindellosen Spinneinheit aus.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die angegebenen Nachteile zu beseitigen und eine Einrichtung zu schaffen, die eine Berührung der Fasern mit den Wänden und dem Messer weitgehend verhindern soll, um den Faserdurchgang durch das System zu vervollkommnen. Durch eine stufenlose Bewegung soll die Form der Fasern möglichst wenig gestört werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsmäßig dadurch gelöst, daß die Fasern, nachdem sie sich vom Belag losgelöst haben, sich im Abstreichbereich mit einer kleinen Streuung an der Grundform der Fasertrajektorie entlang bewegen, ohne die Wand, die sich gegenüber dem Belag befindet und das Abtrennmesser zu berühren.
  • Ein anderes Kennzeichen des Verfahrens gemäß der Erfindung besteht darin, daß im Ubergangspunkt der bereits losen vereinzelten Fasern vom Belag der Auskämmrolle in den Abstreichbereich die Fasern durch Schleuderkraft über die Luftschicht, die den Belag umhüllt, in den durch den Boden des Abstreichbereiches durch den Luftzuführungskanal angesaugten Luftstrom geworfen werden, der das Rückansaugen dieser Fasern zum Belag der Auskämmrolle verhindert und die Fasern durch den Führungskanal in das Drallorgan außerhalb des Trennmessers und der Wand wegführt.
  • Ein weiteres Kennzeichen ist, daß knoter der Mündung des kanals für die Zuführung der Luft im Boden ein Luftwirbelfeld entsteht, welches den Luftstrom im Abstreichbereich von der Oberfläche der Luftumhüllung des Belags abbiegt.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die Fasern bei ihrer Bewegung durch den Abstreichbereich, in dem sich das parallelströmende Luftfeld befindet, zum Mündungspunkt des Führungskanals an der von dessen Wänden entfernten Trajektorle geführt, wobei sie ungefähr auf die Mitte der Höhe der Trajektorie gerichtet sind.
  • Es hat sich als Vorteil erwiesen, die Fasern im Zuführungskanal an der von seinen Wänden entfernten Trajektorie zu bewegen.
  • Die Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung besteht darin, daß die Größe des Winkels A, den eine vorgestellte tangentiale Ebene zum Belag im Auflösungspunkt mit der Wand schließt, die dem Belag gegenüberliegt, im Bereich von 0° bis 20° liegt und vor-0 zugsweise 10 beträgt.
  • Ein Vorteil ist, daß die Tangente zur Trajektorie im Schnittpunkt mit der Mündung parållel ist zur Achse des Zuführungskanals.
  • Ein anderes Merkmal der Einrichtung besteht darin, daß der Winkel B, der dem Mittelpunktwinkel D im Abstreichbereich gleicht, der um den Winkel A vermindert wurde, den eine gedachte tangentiale Ebene mit dem Belag im Lösungspunkt mit der Wand schließt, die dem Belag entgegenliegt, größer ist als der erwähnte Winkel A.
  • Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Maßnahme ist die Summe der Winkel A plus B größer oder gleich 500 und sie liegt vorzugsweise im Bereich von 60° bis 70°.
  • Ferner ist es vorteilhaft, daß die Entfernung L 17 - 19 der rechtwinkligen Projektionen des Auflösungsortes der Fasern und des Trennungsmessers auf die dem Belag entgegenliegende Wand kleiner ist, als die Entfernung L 17-26 des Schnittpunktes der tangentialne Ebene mit dieser Wand und der rechtwinkligen Projektion des Trennungsmessers auf diese Wand.
  • Eine besonders wirksame Lösung wird dadurch erreicht, daß der Luftzuführungskanal eine kleiner Schnittfäche hat als die minimale Schnittfläche im Abstreichbereich und in unmittelbarer Nähe des Auflösungspunktes der Fasern vom Belag der Auskämmwalze mündet.
  • Ein weiteres Kennzeichen ist darin zu sehen, daß die Entfernung des Schnittpunktes der Achse des Luftzuführungskanals mit dem Boden des Abstreichbereiches vom Belag höchstens der Hälfte der Höhe vom Boden gleich ist, bzw., daß das Verhältnis zwischen der Bodenfläche zur Schnittfläche des Kanals für die Luftzuführung im Bereich 2 : 1 bis 30 : 1 liegt.
  • Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Maßnahme ist die Umfangs entfernung um die Auskämmrolle vom Ende der Auskämmzone bis zum Eingriffspunkt der Auskämmrolle in den Luftstrom des Abstreichbereiches größer als die effektive Stapellänge des gesponnenen Fasermaterials. Ferner ist die Umfangsentfernung um die Auskämmrolle vom Punkt, wo diese in den Luftstrom im Abstreichbereich eingreift bis zum Trennmesser größer als die effektive Stapellange des gesponnenen Fasermaterials. Außerdem ist der Luft zuführungskanal, der Abstreichbereich und der Zuführungskanal ein System zylindrischer und kegelförmiger aneinander anschließender Kanäle.
  • Gemäß einer anderen Lösung hat der Luftzuführungskanal in dem Abstreichbereich eine kleinere Schnittfläche als die minimale Schnittfläche des Abstreichbereiches und mündet in unmittelbarer Nähe der dem Belag gegenüberliegenden Wand.
  • Ein anderes Kennzeichen ist, daß am Auflösungspunkt der Fasern vom Belag der Auskämmrolle eine regelbare Blende angeordnet ist mit der Fläche der Öffnung kleiner als der minimale Querschnitt des Abstreichbereiches, wobei die Fläche dieser regelbaren Blende einstellbar zum Zwecke einer vorteilhaften Anordnung des Luftströmungsgebildes im Abstreichbereich der Fasern ist.
  • Nach weiteren Lösungen ist die Wand mit mindestens einer Zuführungsöffnung für Luft versehen, oder mindestens mit einer Abführöffnung für die Abführung der Luft, bzw. sie ist mit Zuführungs- und Abführöffnungen versehen.
  • Gemäß einer anderen Lösung ist der Auflösepunkt der Fasern im Abstreichbereich im sich verjüngenden Durchlaufkanal mittels einer Einlage abgegrenzt.
  • Durch eine Konbination von zwei oder mehreren Merkmalen der Erfindung kann eine Lösung geschaffen werden, die in einer zweckmäßigen Verbindung eine höhere Wirkung bringt.
  • Um die erfindungsgemäße Lösung bilden zu können, wurde experimentell die Tendenz des Austrittes der Fasern vom Belage untersucht, es wurde die Streuung des Faseraustrittes vom Belag bei verschiedener Ausführung des Belage der Ausksmmrolle studiert. Ferner wurde theoretisch die Trajektorie abgeleitet der schräg. in das Parallelfeld der strömenden Luft eintretenden Fasern und experimentell wurde die Trajektorie und die Faserstreuung um diese untersucht bei sehr hohem Faserzubringen in einem konkreten Abstreichbereich in verschiedenen Varianten.
  • Einige Beispiele zur Durchführung des Verfahrens und der Einrichtungen gemaß der Erfindung sind schematisch in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt und werden im folgendem näher beschrieben:Es neigt: Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Schnittes der Spinnkammer, insbesondere aber der Vereinzelungseinrichtung zur Erläuterung der Position des Abstreichbereiches der Fasern; Fig. 2 eine Darstellung eines Schnittes durch den Abstreichbereich einer Vereinzelungseinrichtung mit einer Darstellung der Trajektorien der Fasern und mit dem Streuungsfeld; Fig. 2a eine Kurve der Verteilung der Faserhäufigkeit im Streuungsfeld; Fig. 3 einen Schnitt durch den Abstreichbereich mit gekennzeichneter Grundform der Trajektorie des Flusses der Fasern, welche durch die Mitte der Mündung des Zufuhrungskanals gehen; Fig. 4 eine schematische Darstellung des Abstreichbereiches, der durch einen geraden Kanal mit parallelem Luftstromfeld gebildet ist, mit gelennzeichneter theoretischen Trajektorie der Fasern und mit den Geschwindigkeiten; Fig. 5 eine schematische Darstellung der geometrischen Parameter des Schnittes des Abstreichbereiches der Fasern; Fig. 6 eine Darstellung des Abstreichbereiches, in den die Luft mittels eines Kanals zugeführt wird, der einen kleinen Querschnitt besitzt als der kleinste Querschnitt des Abstreichbereiches; Fig. 7 eine Darstellung der Ausführung gemäß Fig. 6 mit einer anderen Lage des Luftzuführungskanals; Fig. 8 einen Schnitt durch den Abstreichbereich, in den die Luft über eine in ihrer Lage verstellbare Blende eintritt; Fig. 9 ein Schnitt des Abstreichbereiches, dessen Wand gegenüber der Auskämmrolle mit Luftzuführungslöchern versehen ist; Fig. 10 ein Schnitt durch den Abstreichbereich, dessen Wand gegenüber der Auskämmrolle mit Löchern für die Abführung der Luft versehen ist; Fig. 11 ein Schnitt durch den Abstreichbereich, der in dem geraden Kanal mit sich verjüngendem Querschnitt gebildet ist; Fig. 12 einen schematischen Schnitt durch den Abstreichbereich, eine Fasertrajektorie und ihre Tangente; Fig. 13 einen schematischen Schnitt durch eine weitere Ausführung der Vereinzelungseinrichtung und Fig 14 einenQuerschnitt entlang der Ebene x - x der Fig. 13.
  • Im Hinblick darauf, daß die Erfindung auf einen engen Bereich der Spinneinheit für spindelloses Spinnen gerichtet ist, wird kurz eine Beschreibungs der Ausführungsbeispiele einer Einheit gegeben, einschließlich der Spinnkammer, trotzdem das Drallorgan, wie bereits angegeben wurde, von einer vollkommen anderen Type sein kann.
  • In der in Fig. 1 dargestellten Spinneinheit ist der Körper 1 der Vereinzelungseinrichtung an die Spinnkammer 2 angesetst. Das Faserband 3 tritt durch den Verdichter 4 mit Hilfe eines Lieferzylinders 5 mit einem Drucktisch 6 in die Vereinzelungseinrichtung ein, in deren zylinderförmigem Hohlraum 7 die Auskämmrolle 8 angebracht ist, die um ihre Achse 9 rotiert. Der Hohlraum 7 ist unterbrochen und geöffnet für den Austritt der Fasern durch den Abstreichbereich 10, der auf einer Seite durch den Auflösungsort 11 der Fasern 12 vom Belag 13 und auf der anderen Seite durch das Trennmesser 14 begrenzt ist.
  • Ferner wird der Abstreichbereich 10 durch den Belag 13 und durch die Wand 15 gegenüber dem Belag 13 begrenzt.
  • Im Auflösungsort ist vor dem Abstreichbereich 10 ein Kanal 16 für die Luftzuführung in diesen Bereich angeordnet. Die Luft kann hier, wie bekannt, entweder von dem umgebenden Milieu zugeführt werden, oder vom Zirkulationssystem der technologischen Luft. Die Mündung 17 des Kanals 16 ist schematisch durch eine gestrichelte Linie dargestellt. An den Abstreichbereich 10 schließt sich der Zuführungskanal 18 im Bereich des Trennmessers 14 an, das verschiedene Form haben kann. Die Mündung 19 des Zuführungskanals 18 ist hier wieder schematisch durch eine gestrichelte Linie dargestellt. Aus den Fasern 12 wird im Drallorgan 2 in bekannter Weise Garn 20 gebildet, das mittels Abzugswalzen 38 und 39 abge-zogen und auf eine Spule 40 aufgewickelt wird.
  • In Fig. 2 ist außer den aus Fig. 1 bekannten Begriffen die Grundtrajektorie 21 der Fasern dargestellt, die aus der oberen Walzfläche 22 des Belages 13 austritts in der Umgebung sind ferner die untere 23 und die obere 24 Streugrenze des Faserstromes gekennzeichnet.
  • In Fig. 2a ist schematisch die Kurve 211 der Verteilung der Faserhäufigkeit im Streufeld dargestellt, die der in Fig. 2 dargestellten Situation entspricht.
  • In Fig. 3 ist ein Spezialfall der Trajektorie 21 dargestellt, die eine solche Eingenschaft hat, daß sie die Höhe des Zuführungskanals 18 am Ort seiner Mündung 19 in zwei gleiche Abschnitte C teilt.
  • In Fig. 4 ist die Trajektorie 21 im parallelen Luftstrom mit der Geschwindigkeit Vv dargestellt, und zwar im Koordinatensystem (x, y) mit dem Ausgangspunkt am Ort t1 der Faserauflösung für den Fall, daß die tangentiale Ebene 25 zur oberen Walzfläche 22 des Belages 13 mit der Strömungsrichtung den Winkel A einschließt. Die Geschwindigkeit des Luftstromes ist Vv und die Umfangsgeschwindigkeit der Auskämmrolle v1 Nach Fig. 5 schneidet die erwähnte tangentiale Ebene 25 die Wand 15 in einer Schnittlinie 26. Die Entfernung der Mündung 17 von der Ausmündung 19 ist die Länge L 17 - 19 im Abstreichbereich 10 und die Entfernung der Mündung 17 von der Schnittlinie 26 ist als die Länge L 17-26 gekennzeichnet. Der Mittelpunktswinkel D, der dem Anstreichbereich zugehört, wird in den Winkel A und B = D-A unterteilt.
  • In Fig. 9 und 13 hat der Kanal 16 zur Luftzuführung in der Mündung 17 einen kleinen Querschnitt, als der minimale Querschnitt im Abstreichbereich 10 und ist dem Ort 11 der Faserauflösung angesetzt.
  • Gemäß Fig. 7 ist der Kanal 16 zur Luftzuführung in der Nähe der Wand 15 angebracht.
  • In Fig. 8 wird der Lufteintritt in den Abstreichbereich mittels einer regelbaren Blende 28 mit der Öffnung 29 beeinflußt, welche in Führungen 30 und 31 verschiebbar ist.
  • Die Einrichtung in Fig. 9 ist mit Zuführungsöffnungen 32 zur Luftzuführung in den Abstreichbereich versehen, die zwischen der Mündung 17 und der Ausmündung 19 in der Wand 15 angebracht sind.
  • In Fig. 10 sind in der Wand 15 Abführöffnungen 33 für die Abführung der Luft vom Abstreichbereich 10 angebracht.
  • Gemäß Fig. 11 wird der Kanal 16 und der Auflösungsort 11 mittels einer Einlage 35 im Durchlaufkanal 34 mit sich verjüngendem Querschnitt gebildet.
  • Gemäß Fig. 12 hat die Tangente 37, die zur Fasertrajektorie 21 im Punkt 36 geführt wird, welcher ein Schnittpunkt der Trajektorie 21 und der Ausmündung 19 ist, eine mit der Richtung des Zuführungskanals 18 parallele Richtung.
  • In der Ausführung gemäß Fig. 13 und 14 werden der Kanal 16 für die Luftzuführung, der Abstreichbereich 10 und der Zuführungskanal 18 als ein System zylindrischer und kegelförmiger aneinander anschließender Kanäle ausgebildet.
  • Der Eintrittsteil 160 des Kanales 16 für die Zuführung der Luft 7 kann durch eine Aussparung 161 gebildet werden, es kann in diesem auch ein angemessenes Regelorgan 162 angebracht sein, wie z. B. die schematisch in Fig. 13 dargestellte Drosselklappe, die zur degelung der Menge der zugeführten Luft dient. In der Aussparung 161 kann auch ein passender, nicht dargestellter Filter angebracht werden, der den Zutritt unerwünschter kleiner Unreinlichkeitsteilchen in das innere der Einrichtung verhindert.
  • In der Ausführung gemäß Fig. 13 und 14 geht der Kanal 16 für die Luftzuführung durch seine Mündung 17 plötzlich in den Abstreichbereich 10 über, dessen Boden 100 im Prinzip senkrecht zu seiner Längsachse gerichtet ist, Dabei ist die Entfernung F - siehe Fig. 14 - des Schnittpunktes der Achse des Kanals 16 für die Luftzuführung mit dem Boden 100 im Abstreichbereich 10 vom Belag 13 der Auskämmrolle 8 höchstens der Hälfte der Höhe E des Bodens 100 gleich. Das Verhältnis der Fläche 100 des Bodens zur Fläche des Querschnittes des Kanals 16 für die Luftzuführung liegt im Bereich 2 : 1 bis 30 : 1. Der Zuführungskanal 18 liegt im Prinzip tangential zum Belag 13 der Auskämmrolle 8 und verjüngt sich in der Richtung des Austrittes vom Körpers 1 der Auskämineinrichtung.
  • Der Zuführungskanal 18, der im unteren Teil des Körpers 1 der Auskämmeinrichtung ein Messer 14 bildet, ist in die Spinnkammer 2 mit einer kleinen Neigung gerichtet, welche mit Rücksicht zu einer zur Drehachse der Spinnkammer 9 senkrechten Ebene einen Winkel von 200 bis 450 einschließt.
  • Die Ausmündung des Kanals 16 für die Zuführung der Luft durch die Mündung 17, wie in weiterem erläutert wird, verursacht die Bildung eines Wirbelfeldes 101, durch dessen Wirkung das Rücugen der Fasern zum Belag 13 der Auskämmrolle 8 im Bereich des Trennmessers M ausgeglichen wird und ein Luftstrom mit den verihzelten Fasern 12, der zur Spinnkammer 2 gerichtet ist, bewegt sicht durch die Mitte des Zuführungskanals 18.
  • Der Körper 1 der Auskammeinrichtung ist dabei so angeordnet, daß die Umfangsentfernung G um die Auskäminrolle 8 vom Ende der Auskämmzone 102 bis zum Eingriffsort der Auskämmrolle 8 in den Luftstrom im Abstreichbereich 10 länger ist, als die effektive Stapellänge des gesponnenen Fasereaterials, und daß die Umfangsentfernung H um die Ausk9tmrolle 8 von dem Eingriffspunkt der Auskammrolle 8 in den Luftstrom im Abstreichbereich 10, d. h. von der Mündung 17 bis zum Trennmesser 14, ebenfalls länger wird, als die effektive Stapellänge des gesponnenen Fasermaterials.
  • Der Belag 13 wird z. B. durch die dargestellten Zähne 3 oder Nadeln gebildet, deren Neigung zur Tangente des Umfanges der Auskämmrolle 8 zweckmäßig im Bereich von 800 bis 120° gegen die Drehrichtung dieser Rolle liegt.
  • Die Fasern vom Band 3 werden durch die Auskämmrolle 8 aufgelöst, durch welche sie in den Abstreichbereich 10 gefördert werden, wo sie durch Wirkung der zentrifugalen und aerodynamischen Kräfte vom Belag 13 abgestrichen werden. Ein Strom der durch den Kanal 16 zugeführten Luft, bringt die Fasern 12 im aufgelösten Zustand durch den Zuführungskanal 18 in die Spinnkammer 2, wo sie in ein Garn 20 gedrallt werden, welches durch die Abzugswalzen 38, 39 abgezogen und auf die Spule 40 aufgedreht wird.
  • Um die Möglichkeit einer Vervollkommnung des Abstreichprinzipes der Fasern 12 des Belages 13 der-Auskämmrolle 8 zu schaffen, wird von dem Prinzip ausgegangen, daß es möglich ist, durch eine geeignete Konfiguration des Abstreichbereiches 10 und mit einer geeigneter Geschwindigkeit und einem geeignetem Bild der Strömung in diesem Bereich die Fasertrajektorie 12 zu beeinflussen, bei den Fasern die aus dem Belag 13' austreten in solch einer Weise, daß die Fasern 12 kleine Streuung haben und praktisch nicht auf die Wände 15 und auf das Trennmesser 14 stoßen. Das wird dadurch erreicht, daß im Abschnitt zwischen der Mündung 17 und der Ausmündung 19 die Grundtrajektorie weder auf die Wand 15 noch auf das Messer 14 stößt, was bei einer kleinen Streuung, die durch die Feststellung der Streugrenzen 23 und 24 gegeben wird, praktisch alle Fasern 12 erfüllen. Oder in anderen Worten: aufgrund einer definierten bzw. festgestellten Trajektorie der Fasern 12 wird solch eine Konfiguration der Wand 15, der Wände des Zuführungskanals 18 und des Trennmessers 14 gewählt, daß die erwähnten Wände mit dem Trennmesser 14 außerhalb der Streugrenzen 23 und 24 liegen. Gemäß der Verteilungsdiagramme der Faserhäufigkeit in Fig. 2a um die Grundtrajektorie 21 folgt, daß ungefähr 1 fo der Fasern 12 diese Bedingung zufällig nicht zu erfüllen braucht. Die Wand 15 braucht im allgemeinen keine ebene Form zu haben und kann z.B. konvex oder konkav sein, wie es in Fig. 2 und 3 dargestellt ist.
  • Wenn die Trajektorie 21 des Faserstromes auf die Mitte der Ausmündung 19 des Zuführungskanals 18 gerichtet ist - Fig. 3 - werden die Aufprallungen der zufällig zerstreuten Fasern 12 auf die Wand 15 und das Trennmesser 14 auf ein Minimum herabgesetzt.
  • Hat die Trajektore 21 die Eigenschaft, daß ihre Tangente 37 im Punkt 36 parallel zur Richtung des Zuführungskanals 18 - oder seiner Achse - ist, die eine Verbindung der Mitten der Querschnitthöhen des Zuführungskanal 18 bildet, sind die Fasern 12 optimal in den Zuführungskanal 18 gerichtet und es treten dann praktisch keine Anstöße der Fasern auf die Wände des Zuführungskanales ein.
  • Bildet sich im Abstreichbereich 10 ein paralleles Luft stromfeld, wie es in Fig. 4 dargestellt ist, ist die Grundztrajektorie der Fasern 21 durch folgende parametrische Gleichungen bestimmt: y = 1 ( 1 + c . v1 . sin A.t) c x ist für VV > v1.cos A gleich X = Vv t - 1/c . ln/1 + c (vv - v1 .cos A) t/ x ist für vv < vl . cos A gleich x = VV . t + 1 . in / 1 + c ( v1.cos A - vv )t/ c es ist: t .... Zeit (Parameter) c ... mittlerer Koeffizient des Luftwiderstandes für die Fasern vv ........ Strömungsgeschwindigkeit der Luft v1 Umfangsgeschwindigkeit der Auskämmrolle ln natürlicher Logarithmus (mit Basis e) Diese Gleichung charakterisiert den Einfluß der Strömung auf die Krümmung der Trajektorie 21 der Fasern 12. Die natürliche Tendenz der Fasern 12 in einem ruhigen Milieu ist es, in der Tangentenrichtung zum Belag 13 im Ort 11 der Auflösung der Fasern 12 auszutreten. Experimentell ist festgestellt worden, daß für Baumwolle fasern die Konstante c einen Wert im Bereich c = 2 bis 3 /cm/ hat. Es sind erfolgreiche Resultate erhalten worden bei dem Abstreichen der Fasern 12 auch bei den luftgeschwindigkeiten, die kleiner waren als die Umfangsgeschwindigkeit der Auskämmrolle 8. Zum Beispiel war bei einer Geschwindigkeit v = 20 /m/s/ und einer Luftgeschwindigkeit vv = 16,31/m/s/ die Grundtrajektorie der Baumwollefasern 12 bei der Ausmündung 19 mit einer Querschnittshöhe von 12 mm, 1 mm von der Mitte in die obere Hälfte der Querschnittshöhe gerichtet. Dieses wurde bei einer WinkelgröBe A = 20° erzielt.
  • Es ist festgestellt worden, daß es vorteilhaft ist, wenn der Winkelwert A im Bereich 6° bis 20° gewählt wird -siehe Fig. 5, wobei sich der Wert von A = 100 als sehr vorteilhaft gezeigt hat. Dieser Wert muß dem Charakter der Fasern 12 und dem benutzten Belag 13 der Auskämmrolle 8 angepaßt werden.
  • Bei der Benutzung von verschiedenartigen Belagen 13, wie z. B. Säge, Nadeln, Nägel, hat sich ebenfalls gezeigt, daß es vorteilhaft ist, daß der Winkel B größer ist, als der Winkel A und daß der Mittelspunktwinkel D = A + B größer ist als 500, mit Vorteil dann 600 bis 700, damit die Herstellungsungenauigkeiten des Balages 13 beseitigt werden und damit noch mehr die Anzahl der Anschläge der zufällig zerstreuten Fasern 12 auf das Trennmesser 14 herabgesetzt wird.
  • Ein sehr gutes Hilfsmittel für eine richtige Wahl der Entfernungen der Wänd 15 vom Belag 13 ist die Bedingung, daß die Entfernung L 17-26 gleich oder größer ist als die Entfernung L 17-19.
  • Bei den Belagen 13, die sehr leicht die Fasern 12 auflösen, hat sich gezeigt, daß es zweckmäßig ist, den Kanal 16 für die Luftzuführung in der Nähe des Auflösungsortes 11 anzuordnen, wobei der Querschnitt des Kanals 16 für die Luftzuführung kleiner gewählt wird, als der kleinste Querschnitt im Abstreichbereich 10, wie es in Fig. 6 dargestellt ist. Damit wird ein Luftstrom hervorgerufen, der aus dem Kanal 16 für die Luftzuführung im Abstreichbereich 10 austritt und in den Anfangsphasen des Abstreichens wirkt. Durch eine geeignete Form der Trajektorie 21 gemäß der angeführten Prinzipien wird das Heranfliegen der Fasern auf die Wand 15 verhindert.
  • Demgegenüber ist es bei den Belagen 13, die eine erniedrigte Auflösungsfähigkeit für die Fasern 12 haben, gemäß Fig. 7 angemessen, den Kanal 16 für die Luftzuführung mit einem in der Nähe der Wand 15 verkleinerten Querschnitt zu benutzen, womit ein Strömungsbild im Abstreichbereich 10 erzielt wird, mit welchem sich die ajektorie 21 in der Anfangsphase auf einen längeren Abschnitt der Tangente 25 anschließt und erst in einer näheren Entfernung von der Wand 15 auf die Fasern 12 ein intensiver, durch einen mit der Wand 15 parallelen Strom eingewirkt wird.
  • Mittels einer Blende 28 mit der Öffnung 29 auf dem Bild 8, die in der Mündung-des Kanals 16 für die Luftzuführung angebracht ist, kann durch das Verschieben in der Führung 30 eine angepaßte Lage der Öffnung 29 für den Lufteintritt in den Abstreichbereich 10 eingestellt werden und somit ein passendes Strömungsbild in diesem Bereich für verschiedene Materialien der Fasern 12 und Belage 13 der Auskämmrolle 8 gebildet werden. Je nach der Lage der Öffnung 29 wird aus einer grbßeren oder kleineren Entfernung vom Auflösungsort 11 mit intensivem Luftstrom auf die Fasern gewirkt, die aus dem Belag 13 heraustreten.
  • Die Einrichtung in Fig. 9 stellt eine weitere Möglichkeit der Beeinflussung des Strömungsbildes im Abstreichbereich 10 dar, die durch Seitenströme der Luft von den Zuführungsöffnungen -32 erreicht wird. Die Luftzuführung durch diese Zufuhrungslöcher 32 kann entweder zwangsläufig von der äußeren Quelle der Druckluft abhängig sein oder es kann Luft sein, die z. B. durch die Unterdruck-Spinnkammer 2 in den Abstreichbereich gesaugt wird. Durch eine solche Anordnung wird die Entfernung des Faserstromes 12 von der Wand 15 erreicht. Eine solche Anordnung ist deswegen eine geeignete Anordnung für Belage 13, welche die Fasern 12 leicht auflösen und für eine hohe Umdrehungszahl der Auskämmrolle so Die Entfernung des Faserstromes 12 vom Treunmesser 14 kann auf der anderen Seite gemäß Fig. 10 mittels Luft strömen erreicht werden, die durch die Abführlöcher 33 vom Abstreichbereich 10 weggeleitet werden. Die durch diese Löcher abgeführte Luft muß mittels einer äußeren Unterdruckquelle abgesaugt werden.
  • Die Einrichtung nach Fig. 11 stellt eine vom Herstellungsstandpunkt einfache Ausführung des Abstreichbereiches 10 dar, da der Abstreichbereich durch eine Einlage 35 im Durchlaufkanal 34 gebildet ist. Dieser Durchlaufkanal 34 hat allmählich sich verjüngenden Querschnitt und kann sehr einfach aus einem Gußstück oder aus Spritzguß hergestellt werden.
  • Bei der Ausführung gemäß Fig. 13 und 14 erfolgt das Eindringen der Luft durch den Kanal 16 für die Luftzuführung in den Abstreichbereich 10 durch die Wirkung einer plötzlichen Veränderung der Querschnitte in der Form eines turbulenten Stromes, dessen wirbelnde Oberfläche die Luft von der Umgebung ansaugt, in die sie ausströmt. Das bedeutet im Prinzip in dem Raum, wo der Boden 100 und die Wand im Abstreichbereich 10 zusammenkommen, der sich gegenüber dem abgedeckten Teil der Auskämmrolle 8 befindet, wo ein Wirbelfeld 101 gebildet wird. Hinter der Mündung 17 im Boden 100 wird durch die Wirkung des erwähnten Wirbelfeldes 101- - der eindringende Luftstrom in die Nähe der erwähnten Wand im Abstreichbereich 10 sugesaugt, die sich gegenüber dem abgedeckten Teil der Auskämmrolle 8 befindet.
  • Die entstehende Krümmung des Luftstromes hat die Störung der Rückansaugung der Fasern 12 zum Belag 13 der Auskämmrolle 8 im Bereich des Trennmessers 14 zur Folge, in der Weise, daß die bereits freien, vereinzelten Fasern 12 in diesen Strom durch Schleuderkraft über die Grenzluftschicht der Auskämmrolle 8 geworfen werden mit dem Resultat, daß sich der Faserfluß dann in der Mitte des Zuführungskanals 18 bewegt, ohne auf das Trennmesser 14 oder die Wände des Zuführungskanals 18, noch auf die Wand 15 gegenüber dem Belag 13 anzuprallen. Der Faserfluß wird im sich verjüngenden Zuführungskanal 18 beschleunigt, wodurch es fortlaufend zum Strecken der mitgetragenen vereinzelten Fasern 12 kommt.
  • Die Luftmenge pro Sekunde, die in die Spinnkammer 2 über den Zuführungskanal 18 zugebracht wird, beträgt 1 bis 3 Liter/s und die notwenige Geschwindigkeit der Luftströmung, die durch die Einrichtung für die Unterdruckbildung hervorgerufen wird, bildet einen Unterdruck von 100 bis 250 mm Wassersäule, wobei die Luftgeschwindigkeit vom Trennmesser 14 bis zum Austritt des Zuführungskanals 18 in die Spinnkammer 2 fortlaufend anwächst.
  • Der Kanals 16 für die Luftzuführung kann axial gegenüber der Mitte der Breite der Auskämmrolle 8 verschoben werden, damit die axialen Abweichungen des Stromes der vereinzelten Fasern ausgeglichen werden, welche durch konstruktive Vorhaben mit der Richtung des Zuführungskanals 18 verursacht werden. Es ist auch eine Begrenzung der mitgetragenen Fasern zu einer Seite möglich, wenn der Belag 13 durch Auskämmmittel gebildet wird, die in der Form einer Spirale gewickelt sind, wie es aus Fig. 14 ersichtlich ist.
  • Die Verwirklichung der Erfindung begrenzt sich nicht auf die angeführten~Beispiele. Es ist z. B. möglich, eine Reihe anderer Einrichtungen zu bilden in der Weise, daß die Kennzeichen der angeführten Ausführungsbeispiele in geeigneter Form verbunden werden.
  • Die Einrichtung ermöglicht den Betrieb einer in den Ausmaßen sehr kleinen Auskämmrolle 8 bei großen Mengen des verarbeitenden Materials, in der Größenordnung von 500 g/hod und mehr.
  • Die Bilder in Fig. 1 bis 13 stellen Planschnitte des Abstreichbereiches 10 dar, im Prinzip senkrecht zur Rotationsachse der Auskämmrolle. Die Form der Kanalquerschnitte im Abstreichbereich kann in gewissen Grenzen beliebig sein, d. h. Rechteck, Quadrat, Trapez, Kreis, Ellipse und ähnlichen.

Claims (22)

  1. PATENTANSPRÜCHE:
    Verfahren zum Abstreichen von Fasern vom Belag der Auskämmrolle und deren Förderung durch den Zuführungskanal zum Drallorgan der spindellosen Spinneinheit, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß sich die Fasern (12), nachdem sie sich vom Belag (13) losgelöst haben, im Abstreichbereich (10) mit einer kleinen Streuung an der Grundform der Fasertrajektorie (21) entlang bewegt werden, ohne die Wand (15), die sich gegenüber dem Belag (13) befindet und das Trennmesser (14) zu berühren.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Abstreichbereich durch einen Luftzuführungskanal mit einer Umgebung mit höherem Luftdruck gegenüber dem Luftdruck im Abstreichbereich ausgerüstet ist, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß im Ubergangspunkt der bereits losen vereinzelten Fasern (12) vom Belag (13) der Auskämmwelle )8) in den Abstreichbereich (10) die Fasern (12) durch Schleaderkraft über die Luftschicht, die den Belag (13) umhüllt, in den durch den Boden (100) des Abstreichbereiches (10) durch den Luftzuführungskanal (16) angesaugten Luftstrom geworfen werden, der das Rückansaugen dieser Fasern (12) zum Belag (13) der Auskämmrolle (8) verhindert und die Fasern (12) durch den Führungskanal (18) in das Drallorgan (2) außerhalb des Trennmessers (14) und der Wand (15) abführt.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß hinter der Mündung (17) des Kanals (16) für die Zuführung der Luft (7) im Boden (100) ein Luftwirbelfeld (101) entsteht, welches den Luftstrom im Abstreichbereich (10) von der Oberfläche der Luftumhüllung des Belags (13) abbiegt
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n.e t , daß die Fasern (12) bei ihrer Bewegung durch den Abstreichbereich (101), in dem sich das parallelströmende Luftfeld befindet, zum Mündungspunkt (19') des Zuführungskanals (18) an der von dessen Wänden entfernten Trajektorie (21), ungefähr auf die Mitte seiner Höhe gerichtet sind.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß sich die Fasern (12) im Zuführungskanal (18) an der von seinen Wänden entfernten Trajektorie (21) bewegen.
  6. 6. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 5, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß die Größe des Winkels (A), den eine vorgestellte tangentiale Ebene (25) zum Belag (13) im Auflösungspunkt (11) mit der Wand (15) schließt, die dem Belag gegenüberliegt, im Bereich von Oo bis 200 liegt und vorzugsweise 10° beträgt.
  7. 7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n-n -z e i c h n e t , daß die Tangente (37) zur Trajektorie (21) im Schnittpunkt (36) mit der Mündung (19) parallel zur Achse des Zuführungskanals (18) ist.
  8. 8. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß der Winkel (B), der dem Mittelpunktswinkel (D) im Abstreichbereich (10) gleich- ist, der um den Winkel (A) vermindert wurde, den eine gedachte tangentiale Ebene (25) mit dem Belag (13) im Lösungspunkt (11) mit der Wand (15) schließt, größer ist als der erwähnte Winkel (A).
  9. 9. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Summe der Winkel A plus B größer oder gleich 500 ist und vorzugsweise im Bereich von 600 bis 700 liegt.
  10. 10.Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Entfernung L 17-19 der rechtwinkligen Projektionen des Auflösungsortes (11) der Fasern (12) und des Trennungsmessers (14) auf die Wand (15) kleiner ist als die Entfernung L 17-26 des Schnittpunktes (26) der tangentialen Ebene (25) mit dieser Wand (15) und der rechtwinkligen Projektion des Trennungsmessers (14) auf diese Wand (15).
  11. 11. Einrichtung nach Anspruch 6, mit einem Luftzuführungskanal im Abstreichbereich, dadurch g e k e n nz e i c h n e t , daß der Luftzuführungskanal (16) eine kleinere Schnittfläche hat als die minimale Schnittfläche im Abstreichbereich (10) und in unmittelbarer ähe des Auflösungspunktes (11) der Fasern (12) vom Belag (13) der Auskömmrolle (8) mündet.
  12. 12. Einrichtung nach den Ansprüchen 6 und 11, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Entfernung (F) des Schnittpunktes der Achse des Luftzuführungskanals (16) mit dem Boden (100) des Abstreichbereiches (10) vom Belag (13) höchstens der Hälfte der Höhe (E) vom Boden (100) gleich ist.
  13. 13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch g e k e n n -z e iac h n e t , daß das Verhältnis zwischen der Bodenfläche (100) zur Schnittfläche des Kanals (16) für Luftzuführung im Bereich 2:1 biS 30:1 liegt.
  14. 14. Einrichtung nach Anspruch 12 und 13, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß die Umfangsentfernung (G) um die Auskämmrolle (8) vom Ende der Auskämmzone (102) bis zum Eingriffspunkt der Auskämmrolle (8) in den Luftstrom des Abstreichbereiches (10) größer ist als die effektive Stapellänge des gesponnenen Fasermaterials.
  15. 15. Einrichtung nach Anspruch 12, 13 und 14, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Umfangsentfernung (4) um die Auskämmrolle (8) vom Punkt, wo diese in den Luftstrom im Abstreichbereich (10) eingreift, bis zum Trennmesser (14) größer ist als die effektive Stapellänge des gesponnenen Fasermaterials.
  16. 16. Einrichtung nach Anspruch 7, 11, 12, 13, 14 und 15, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Luftzuführungskanal (16), der Abstreichbereich (10) und der Zuführungskanal (18) ein System zylindrischer und kegelförmiger aneinander anschließender Kanäle bildene
  17. 17. Einrichtung nach Anspruch 6 mit einem Kanal für die Luftzuführung in den Abstreichbereich, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t S daß der Bu£tsufuhrungsW kanal (16) zu dem Abstreichbereich (10) eine kleinere Schnittfläche hat als die minimale Schnittfläche des Abstreichbereiches (10) und daß er in unmittelbarer Nähe der Wand (15) mündet.
  18. 18. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß am Auflösungspunkt (11) der Fasern (12) vom Belag (13) der Auskämmrolle (8) eine regelbare Blende (28) angeordnet ist mit kleinerer Öffnung (29) als der minimale Querschnitt des Abstreichbereiches (10), wobei die Lage dieser regelbaren Blende (28-) einstellbar ist.
  19. 19. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -z e i c h n -e t , daß -die Wand (15) mit mindestens einer Zuführungsöffnung (32) für Luft versehen ist.
  20. 20. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -z e i e h n e t , daß die Wand (15) mit mindestens einer Abfuhröffnung (33) für Luft versehen ist.
  21. 21. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Wand (15) mit Zuführungsöffnungen (32) und Abführöffnungen (33) versehen ist
  22. 22. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t s daß der Auflösepunkt (11) der Fasern (12) im Abstreichbereich (10) im sich verjüngenden Durchlaufkanal (34) mittels einer Einlage (35)abgegrenzt ist.
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