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DE2328521A1 - Filter und diesen filter aufweisende injektionsnadel - Google Patents

Filter und diesen filter aufweisende injektionsnadel

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Publication number
DE2328521A1
DE2328521A1 DE2328521A DE2328521A DE2328521A1 DE 2328521 A1 DE2328521 A1 DE 2328521A1 DE 2328521 A DE2328521 A DE 2328521A DE 2328521 A DE2328521 A DE 2328521A DE 2328521 A1 DE2328521 A1 DE 2328521A1
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plug
bore
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DE2328521A
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English (en)
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Soji Ishikawa
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ISHIKAWA MANUFACTORY CO Ltd TOKIO
Ishikawa Manufacturing Co Ltd
Original Assignee
ISHIKAWA MANUFACTORY CO Ltd TOKIO
Ishikawa Manufacturing Co Ltd
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Publication date
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Publication of DE2328521B2 publication Critical patent/DE2328521B2/de
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    • B01D39/00Filtering material for liquid or gaseous fluids
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    • A61M5/3145Filters incorporated in syringes
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Description

Patentanwalt Dipl.-Phys.Gerhard Liedl 8 München 22 Steinsdorfstr.21-22 Tel.298462
ISHIKAWA MANUFACTORY CO., LTD. No. 8-5, 1-chome, Kamata, Setagaya-ku, TOKYO, Japan
Filter und diesen Filter aufweisende Injektionsnadel
Die Erfindung betrifft einen Filter, der sich dazu eignet, außerordentlich feine Teilchen aus einem Fluid, wie einer Flüssigkeit oder einem Gas, zu entfernen oder aufzufangen. Mit dem hier vorgeschlagenen Filter können Teilchen zurückgehalten werden, deren Größe in der Größenordnung von einigen wenigen Dutzend Mikron liegt, weswegen sich dort eine breite Vielfalt von praktischen Anwendungsbereichen ergibt, bei denen, wie bei der Injizierung bzw. Verabreichung von Medikamenten oder bei Laboratoriumsexperimenten und -versuchen, die Beseitigung außerordentlich feiner Verunreinigungen aus dem Fluid ein wesentliches Erfordernis darstellt. Da die Erfindung in Versuchen eine hervorragende Eignung im Hinblick auf die Filtration der mikros-
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Z/Li
-Z-
kopisch feinen Teilchen zeigte, die in medizinischen Präparaten oder in zu transfundierendem Blut mitgerissen bzw. mitgeschwemmt werden, wird die Erfindung derart beschrieben, daß der Filter zum Gebrauch in einer medizinischen Injektionsspritze, wie beispielsweise einer Spritze zur subkutanen Injektion oder einem Gerät zum intravenösen Einführen eines Medikamentes oder Blut in den menschlichen Körper, vorgesehen ist.
Es werden außerordentlich große Vorsichtsmaßn ahmen getroffen, um zu verhindern, daß pharmazeutische Präparate verunreinigt werden, bevor sie in den menschlichen Körper injiziert oder auf andere Weise eingeführt werden. Es verbleibt jedoch gleichwohl nach wie vor die Möglichkeit, daß während des Injektionsprozesses Verunreinigungen in die Präparate eingeführt werden. Diese Teilchen können in die Präparate dann gelangen, wenn beispielsweise die die Präparate enthaltenden Ampullen oder zerbrechlichen Kapseln bzw. Patronen abgebrochen oder abgeschlagen werden oder wenn beispielsweise die das Fluid leitenden Röhren bzw. Rohre an den Gummisteckern bzw. -stöpseln der Behälter der Infusions- -Anlage befestigt werden. Die feinen Fragmente der Materialien, die den abgebrochen oder abgeschlagenen Präparatebehälter oder den Gummistöpsel bilden, können ihren Weg durch das Injiziersystem hindurch in den Blutstrom des menschlichen Körpers finden.
Es sind bisher schon verschiedene Filter vorgeschlagen und auch praktisch angewendet worden, um die auf die erwähnte Weise erzeugten Unreinheiten aus den Medikamenten zu beseitigen, bevor diese Medikamente aus den Nadeln oder Kanülen der Injiziergeräte verabreicht oder ausgetragen werden. Typische Ausführungsbeispiele bekannter Filter, mit denen dieser Zweck erreicht werden soll, sind aus Stapelfasern in eine Blockform gepreßt oder auf andere Weise in diese Block-
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form gebracht oder sie sind aus Nylongewebe oder aus gesintertem Nylonpulver gebildet. Beim Gebrauch dieser Filter ergibt es sich häufig, daß relativ kurze Fasern von dem Filterklumpen oder dem Gewebe abgetrennt oder aber kleine Fragmente von dem gesinterten Pulver abgebrochen oder abgerissen werden und folglich auch von den durch die Filter hindurchgeleiteten Präparaten mitgenommen bzw. mitgerissen werden. Während zwar die Unreinheiten, die anfänglich in den zu der Filtereinrichtung geleiteten Ärzneimittelpräparaten enthalten waren, durch diese Filter einrichtung mit ausreichender Wirksamkeit aufgefangen weiden, enthalten jedoch die Arzneimittelpräparate, die dann durch den Filter hindurchgeleitet worden sind, andere Unreinheiten; diese rühren von den Fasern oder Fragmenten her, die von den die Filtereinrichtung bildenden Materialien abgetrennt wurden. Die Erfindung befaßt sich mit der Beseitigung dieser Nachteile, die den bekannten, beispielsweise bei Injektionsnadeln angewendeten Filtern eigen sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen neuen und vorteilhaften Filter zu schaffen, mittels dem außerordentlich kleine Teilchen mit einer im Vergleich zu bekannten Filtern sehr großen Wirksamkeit gefiltert werden können und der bei normalem Gebrauch unzerbrechlich ist.
Die Merkmale des zur Lösung dieser Aufgabe geschaffenen Filters ergeben sich aus den Ansprüchen.
Grundsätzlich weist der erfindungsgemäße Filter einen Watte-oder Filzpfropfen aus wenigstens einem Längenabschnitt eines kontinuierlichen Füamentfadens oder einer Faser aus Kunstharz auf, der weitgehend gleichförmig in die Pfropfenform verflochten bzw. gewunden ist. Der Filamentfaden weist vorzugsweise eine Denierzahl in der Größenordnung
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von etwa 75 - 150 auf, wobei der Pfropfen aus dem gewickelten Faden
3 vorzugsweise eine Dichte in der Größenordnung von etwa 0, 8 - Ϊ, 6 g/cm besitzt, so daß eine ausreichende Wirksamkeit hinsichtlich der Filtrierung feiner Teilchen in der Größenordnung von einigen zehn Mikron gegeben ist. Insbesondere kann der Filamentfaden eine Denierzahl in der Größenordnung von etwa 75 - 85 besitzen, wobei in diesem Fall·die Dichte des Pfropfens aus gewickeltem Faden aus noch zu erläuternden Grüne
kann.
Gründen in der Größenordnung zwischen etwa 0, 8 - 0, 9 g/cm liegen
Der Filter der oben erläuterten Art kann vorteilhafterweise verwendet werden, um feine Unreinheiten aus einem in den menschlichen Körper einzuführenden pharmazeutischen Präparat oder aus zu übertragendem Blut zu entfernen, wobei, wie zuvor erwähnt, eine Nadel zur Anwendung gelangt. Es ist demgemäß ein weiterer wesentlicher Gegenstand der Erfindung, eine vorteilhafte Kombination aus dem Filter mit der Nadelanordnung, beispielsweise einer Spritze zur subkutanen oder intravenösen Injektion, zu schaffen. Die Nadel an sich kann von einer allgemein üblichen oder einer hiervon abgewandelten Bauart sein, weswegen sie im wesentlichen besteht aus einem ersten durchbohrten Teil mit einer Längsbohrung zum Durchlaß eines Fluids, aus einem lösbar am einen Ende des ersten durchbohrten Teils festgelegten zweiten durchbohrten Teil, das eine sich durch seine gesamte Länge erstreckende Längsbohrung aufweist und mit der Bohrung des ersten durchbohrten Teils in Strömungsverbindung steht, und aus einer an ihrem einen Ende fest mit dem anderen Ende des zweiten durchbohrten Teils verbundenen Nadel, die eine sich über ihre gesamte Länge erstreckende Axialbohrung aufweist und mit der Bohrung im zweiten durchbohrten Teil in Strömungsverbindung steht. Wenn der erfindungsgemäße Filter bei der derart konstruierten Nadel angewendet wird, ist er in einem Durchlaß an-
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geordnet, der durch die fluchtenden Bohrungen im ersten und zweiten durchbohrten Teil gebildet ist; vorzugsweise befindet sich der Filter in der Bohrung des zweiten durchbohrten Teils, um den Austausch des Filters gegen einen neuen zu erleichtern, wobei der Austausch zusammen mit dem zweiten durchbohrten Teil und der Nadel erfolgt, die üblicherweise als Einheit gehandhabt werden.
Die Erfindung wird im folgenden in Form bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt in:
Fig. 1 perspektivisch einen Pfropfen aus einem Filamentfaden,
der während eines Verfahrens zur Herstellung des erfindungsgemäßen Filters auf eine Spindel gewickelt ist;
Fig. 2 perspektivisch den von der Spindel abgenommenen Fadenwickel bzw. -pfropfen;
Fig. 3 im Längsschnitt eine bevorzugte Ausführungsform der
Nadel mit dem Filter in der Ausbildung gemäß Fig. 2;
Fig. 4 perspektivisch eine weitere Ausführungsform des Filters
gemäß der Erfindung;
Fig. 5 im Längsschnitt eine bevorzugte Ausführungsform der
Nadel mit dem Filter in der Ausbildung gemäß Fig. 4;
Fig. 6 u. 7 Teillängsschnitte weiterer bevorzugter Ausführungsf örmen von Injektionsnadeln und
Fig. 8 im Längsschnitt einen Teil einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform der Injektionsnadel.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist der gemäß der Erfindung vorgeschlagene Filter wenigstens einen Längenabschnitt eines kontinuierlichen Filamentfadens 10 aus Kunstharz auf. Der Filamentfaden 10 kann in einem durch Wärme erweichten Zustand aus einer Austrittsöffnung eines nicht dargestellten üblichen Ext rudierwerkzeuges extrudiert und nach seiner Aushärtung auf eine Spindel 12 in die Form einer Rolle bzw. eines Wickels 14 vom gewünschten Durchmesser aufgewickelt werden. Die Spindel 12 sollte sodann vom Wickel 14 aus dem Filamentfaden 10 entfernt werden, damit sich der Faden 10 in sich selbst in die Form eines Pfropfens 16 gemäß Fig. 2 verwickeln bzw. verflechten kann. Der Faden 10 wird noch verwickelter und gleichförmiger in sich selbst verstrickt, wenn der Pfropfen 16 unter Druck in die Arbeitsstellung verpreßt wird. Das Verwickeln des Fadens 10 kann begünstigt und demgemäß die Dichte des Pfropfens 16 gleichförmiger gemacht werden, wenn der Faden 10 gekräuselt extrudiert oder später auf andere Weise in diesen gekräuselten Zustand verbracht wird. Im allgemeinen ändert sich die Dichte des Fadenwickels 16 mit der Feinheit (die hier als Denierzahl bezeichnet wird) und mit der Länge des Fadens und/oder mit dem Druck, mit dem der Wickel 16 in die Arbeitsstellung gedruckt wird.
Die aus Hg. 3 ersichtliche Ausführungsform der medizinischen Verabreichungs- bzw. injektionsnadel weist den erfindungsgemäßen Filter auf, der aus dem aus dem Filamentfaden 10 gebildeten Wickel bzw. Pfropfen 16 besteht. Die Nadel ist eine Spritze vom Leur-Typ zur subkutanen Flüssigkeitsinjektion und weist einen Spritzenzylinder 18 mit einer Längsbohrung 20 sowie einen Kolben 22 auf, der längsverschieblich in der Bohrung 20 angeordnet ist. Der Spritzenzylinder 18 besitzt an seinem vorderen Ende ein Mundstück 24, das sich zu seiner Spitze hin verjüngt. Ein Nadelhalter 26 weist eine Bohrung 28 auf, die sich zum kleinen Ende hin entsprechend dem konischen Mundstück 24
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des Spritzenzylinders 18 verjüngt, so daß der Nadelhalter 26 unter Anwendung von Druck mittels seiner konisch sich verjüngenden Bohrung 28 auf das Mundstück 24 gepreßt und dort festgelegt werden kann. Der Nadelhalter 26 trägt an seinem kleineren Ende eine Nadel 30, die eine Einstechspitze 32 sowie einen nicht dargestellten Durchlaß aufweist, der sich, wie üblich, über die gesamte Nadellänge erstreckt. Die Ausbildung der oben beschriebenen Nadel zur subkutanen Injektion kann im übrigen auch jede andere Form aufweisen, die entweder üblicherweise gebräuchlich oder hiervon abgewandelt ist.
Der Pfropfen bzw. Wickel 16 aus dem Filamentfaden 10 ist am vorderen Ende der Bohrung 20 im Spritzenzylinder 18, nämlich unmittelbar vor dem Mundstück 24, angeordnet. Der aus dem Faden 10 gebildete Pfropfen 16 dient daher als Filter zur Beseitigung von Unreinheiten, die in durch den Spritzenzylinder 18 hindurch zu verabreichenden pharmazeutischen Präparaten oder Blut mitgetragen werden. Der Pfropfen 16 wird mit einem bestimmten ausgewählten Druck in den Spritzenzylinder 18 gedrückt, um dem abschließend im Spritzenzylinder 18 angeordneten Pfropfen 16 eine gewünschte Dichte zu erteilen.
Bei der aus Fig. 4 ersichtlichen abgewandelten Ausführungsform des Filters weist dieser eine Haspel bzw. eine Spule 34 auf, die zw-ei im Abstand voneinander angeordnete Flansche 36, 36' sowie eine Welle oder ein Querglied 38 besitzt, das an seinen Enden mit den einen vorbestimmten Durchmesser aufweisenden Flanschen 36, 36' verbunden oder hiermit einstückig ist. Die Flansche 36, 36' weisen jeweils eine , entsprechende Anzahl Öffnungen 40, 40' auf, die, wie aus Fig. 4 ersichtlich, miteinander fluchten bzw. zueinander ausgerichtet sind. Die derart ausgebildete Spule 34 ist üblicherweise aus einem Kunststoffmaterial gebildet, kann jedoch bei Bedarf auch aus Metall bestehen» Die Welle 38 trägt einen Wickel 16 aus wenigstens einem
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Längenabschnitt eines kontinuierlichen Filamentfadens aus Kunstharz, der weitgehend gleichförmig gewickelt ist. Der Fadenwickel 14 kann derart ausgebildet sein,, daß der aus einer Düse bzw. einem Mundstück eines nicht dargestellten, üblichen Extrudierwerkzeuges extrudierte Faden 10 unregelmäßig auf die Welle 38 bzw. das Querglied aufgewickelt ist, bis der sich ergebende Fadenwickel einen im wesentlichen dem Durchmesser der Flansche 36, 36' entsprechenden Durchmesser . aufweist. Wenn der Filter auf diese Weise hergestellt wird, schwankt bzw. ändert sich die Dichte des Fadenwickels 16 nicht nur mit der Feinheit und Länge des Filamentfadens 10, sondern auch mit der Spannung, mit welcher der Faden 10 auf die Spule 34 aufgewickelt wird. Die Dichte des Fadenwickels 14 kann daher durch entsprechende Einstellung der Spannung gewählt werden, mit welcher der Faden 10 während der Herstellung des Filters auf die Spule 34 aufgewickelt wird.
Bei der aus Fig. 5 ersichtlichen Ausführungsform ist der Filter gemäß Figur 4 in eine Spritze zur subkutanen Injektion eingesetzt, wobei die. Spritze in gleicher Wei se wie diejenige gemäß Fig. 3 ausgebildet ist. Wie aus Fig. 5 ersichtlich, ist der Filter, der aus der Spule 34 und dem hierauf gelagerten Fadenwickel 14 besteht, am vorderen Endteil der Längsbohrung 20 im Spritzenzylinder 18 angeordnet. Das aus dem Spritzenzylinder 18 zu verabreichende oder in den Zylinder 18 durch die Nadel 30 hindurch einzusaugende Fluid wird durch die Offnungen 40 in einem der Flansche 36, 36' der Spule 34 zu dem in der Bohrung 20 angeordneten Wickel 14 aus dem ineinander verwickelten Filamentfaden 10 geleitet, wodurch die im Fluid enthaltenen Teilchen in den einzelnen Windungen des den Wickel 14 bildenden Fadens 10 aufgefangen werden. Der Filter war bei dem bisher beschrieben Ausführungsbeispiel lediglich des Beispiels halber innerhalb der Längsbohrung 20 im Spritzen-
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zylinder 18 angeordnet. Um nun den Gebrauch der Spritze zu erleichtern, wenn der benutzte Filter gegen einen neuen ausgetauscht und gleichzeitig die Nadel ersetzt wird, ist es vorteilhaft, wenn der Filter innerhalb des Nadelhalters 26 angeordnet ist, der bei jedem Verabreichungsvorgang lösbar am Mundstück 24 des Spritzenzylinders 18 festgelegt ist. Fig. 6 und 7 zeigen Ausführungsformen der auf diese Weise bestückten Spritze zur subkutanen Injektion, wobei lediglich das Mundstück 24 und der mit der Nadel 30 vorgesehene Nadelhalter 26 dargestellt sind. Bei der aus Fig. 6 ersichtlichen Ausführungsform besteht der Filter aus dem Pfropfen 16, der in der Weise gemäß Fig. 1 und 2 gefertigt ist, während der Filter bei der Ausführungsform gemäß Fig. den in Zusammenhang mit Fig. 4 erläuterten Fadenwickel aufweist, der auf die Spule 34 aufgewickelt ist. Bei beiden Ausführungsformen gemäß Fig. 6 und 7 ist der Filter innerhalb der kegelstumpfförmigen Bohrung 28 im Nadelhalter 26 angeordnet, nämlich zwischen der Spitze des Mundstückes 24 am Spritzenzylinder 18 und dem vorderen Ende der kegelstumpfförmigen Bohrung 28 im Nadelhalter 26. Bei Wunsch kann der Nadelhalter 26 mit einem kegelstumpfförmigen Ringteil 42 versehen sein, das, wie aus Fig. 7 ersichtlich, in das offene Ende des Nadelhalters 26 eingesetzt ist. Das kegelstumpfförmige Ringteil 42 besitzt eine der inneren Umfangsfläche des Nadelhalters 26 angepaßte, d. h. konisch verlaufende äußere Umfangsfläche sowie eine der äußeren Umfangsfläche des Mundstückes 24 des Spritzenzylinders 18 angepaßte, d. h. konisch verlaufende innere Umfangsfläche. Der Filter im Nadelhalter 26 liegt daher zwischen dem Ringteil 42 und dem vorderen Ende des Nadelhalters 26, so daß er aus der im Nadelhalter 26 vorgesehenen Bohrung 28 nicht herausbewegt werden kann. Es ist empfehlenswert, das Ringteil 42 dann vorzusehen, wenn dem Benutzer der gesamten Spritze der Filter als Einheit zusammen mit der Nadel und dem Nadelhalter geliefert werden soll.
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Der Filter kann nicht mr in Verbindung mit einer Spritze zur subkutanen Injektion verwendet werden, sondern auch bei einem Gerät zur intravenösen Injektion bzw. bei einer Transfusionsanlage, mittels der ein pharmazeutisches Präparat unter Schwerkraft und mit einer bestimmten begrenzten Geschwindigkeit in den menschliehen Körper eingegeben wird. Das Transfusionsgerät weist im allgemeinen einen Fluidbehälter auf, der in der Arbeitsstellung des Gerätes und seinem Boden einen Fluidauslaß besitzt. Ein flexibles Rohr führt direkt oder über einen geeigneten Flüssigkeitsreservebehälter von diesem Auslaß weg und endet in einem Zwischenstück, das üblicherweise die Form eines durchbohrten röhrenförmigen Teils aufweist. Das Zwischenstück ist mit seinem einen Ende am vorderen Ende des flexiblen Rohrs festgelegt, so daß die Flüssigkeit vom Behälter über das flexible Rohr hier hindurchgeleitet wird. Wie aus Fig. 8 ersichtlich, weist das Zwischenstück 44 üblicherweise eine hohle Aussparung 44a auf. Das Zwischenstück besitzt ein nach vorne sich verjüngendes Mundstück 46, das vom vorderen Ende des Zwischenstückes 44 wegragt. Ein Nadelhalter 48 besitzt eine axiale Bohrung 50, die zu ihrem Führungsende hin konisch sich verjüngend verläuft und zwar derart, daß sie an die konisch verlaufende äußere Umfangsflache des Mundstückes 46 angepaßt ist. Der Nadelhalter 48 ist über seine axial sich verjüngende Bohrung 50, wie aus Fig. 8 ersichtlich, fest, jedoch lösbar, am Mundstück 46 festgelegt. Der Nadelhalter 48 trägt an seinem dem Mundstück 46 entgegengesetzten Ende eine Nadel oder eine Kanüle 52, die in üblicher Weise eine Einstechspitze 54 aufweist.
Bei dem in der beschriebenen Weise ausgebildeten Transfusionsgerät ist der Filter innerhalb der Bohrung 50 im Nadelhalter 48 angeordnet, d. h. zwischen dem Führungsende des Nade?Jialters 48 und der in die Bohrung 50 hineinragenden Spitze des Mundstückes 46. Der verwendete Filter kann beispielsweise die Form des in der zuvor besehrie-
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benen Weise gefertigten Pfropfens 16" aus ineinander verwickelten Filamentfaden aufweisen. Bei Wunsch kann jedoch selbstverständlich auch anstelle des Fadenpfropfens 16 der Filter in der Ausbildung gemäß Fig. 4 verwendet werden. In jedem Fall kann der Filter, welche Aisführungsform auch immer verwendet wird, bei Wunsch auch in der nicht dargestellten Bohrung des Zwischenstückes 44 unmittelbar stromaufwärts in Bezug auf das Mundstück 46 angewendet werden.
Weitere Vorteile des Filters und der diesen Filter aufweisenden Injektionsnadel ergeben sich aus den folgenden Beispielen.
Beispiel 1
Ein einziger kontinuierlicher Faden aus Zelluloseacetat wurde aus einer Düse eines bekannten Extrudierwerkzeuges auf eine Denierzahl von 75 extrudiert. Der Faden, dessen Länge 3 500 mm "oetrug, wurde mit einer Zugspannung von 4 g auf eine Spindel mit einem Durchmesser von 1 mm aufgewickelt, und zwar in die Form eines Wickels, dessen Durchmesser 4 mm und dessen axiale Länge 3 mm betrug; der sich ergebende Fadenwickel wurde von der Spindel abgenommen, um einen Pfropfen aus ineinander verwickelten Faden zu bilden, dessen Gewicht j 29, 2 mg betrug. Der Fadenpfropfen bzw. -wickel wurde sodann unter Verwendung eines sterilisierten Glasstabes in die einen Durchmesser von 3 mm aufweisende Bohrung eines Nadelhalters eines üblichen Transfusionsgerätes gestopfl, und zwar mit einem bestimmten ausgewählten Druck derart, daß sich eine Dichte von 0, 77 g/cm ergab. Es wurden insgesamt 10 Proben des Filters angefertigt und jeweils auf gleiche Weise in dem Nadelhalter zur intravenösen Injektion angeordnet. In einen Glasbecher, der vollkommen sterilisiert worden war, wurden sodann etwa 30 - 40 Minuten lang durch den Nadelhalter hindurch
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500 ml destilliertes Wasser getropft, das in der Flüssigkeitsbehälterflasche jedes Transfusionsgerätes enthalten war. Die im Wasser enthaltenen Teilchen, die zu jedem Glasbecher transportiert wurden, wurden durch mikroskopische Beobachtung aufgrund der Klassifizierung ihres Gesamtdurchmessers gezählt. Die Ergebnisse dieser Versuche sind aus Tabelle 1 ersichtlich.
Tabelle 1
Probennr. Gesamtanzahl
d. Teilchen
Teilchendurchmesser 25 - 49 58 - 99 (Mikron)
1 17 S_ 24 1 0 100 >
2 16 16 2 0 0
3 16 14 3 0 0
4 13 13 1 0 0
5 18 12 3 0 0
6 11 15 3 0 0
7 7 8 1 0 0
8 7 6 0 0 0
9 9 7 3 0 0
10 10 6 1 0 0
Gesamt 124 9 18 0 0
106 0
Beispiel 2
Es wurden in der gleichen Weise wie im Beispiel 1 insgesamt 10 Filter gefertigt, und zwar jeweils von einem einzigen kontinuierlichen Zelluloseacetatfaden, dessen Denierzahl 85 und dessen Länge 3 500 mm be-
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trug. Jeder Filter hatte daher die Form eines Pf ropfens von 4 mm Durchmesser und 3 mm axialer Länge und wog 33,1 mg. Jeder Pfropfen wurde sodann im Nadelhalter eines Transfusionsgerätes, ähnlich den in Beispiel 1 verwendeten Geräten, befestigt, wobei sich eine Dichte von 0, 87 g/cm ergab. Die Ergebnisse der Versuche zur Untersuchung der Wirksamkeit der in diesen Nadelhaltern angeordneten Filter sind aus Tabelle 2 ersichtlich.
Tabelle 2 .
Gesamtanzahl Teilchendurchmesser (Mikron 25- 49 58 - 99 100> 0
j/roDennr. d. Teilchen < 24 INS 0 0 0
1 19 17 3 0 0 0
2 15 ; 12 1 0 0
3 13 12 INS 0 0
4 18 16 4 0 0
5 14 10 0 0 0
6 7 7 1 0 , 0
7 10 9 0 0 0
8 11 11 INS 0
9 17 15 0 o
10 7 7 15 0
Gesamt 131 116
Beispiel 3
Ein einziger kontimierlicher Zelluloseacetatfaden wurde derart extrudiert, daß er eine Denierzahl von 85 und eine Lange von 3 500 mm aufwies. Der Faden wurde sodann mit einer Spannung von 4 g auf eine
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Spule gewickelt, die im Abstand voneinander angeordnete Flansche mit einem Durchmesser von 4 mm und eine Welle mit einem Durchmesser von 1 mm sowie einerLänge von 3 mm aufwies; es wurde ein Wickel gebildet, dessen Durchmesser 4 mm und dessen axiale
Länge 3 mm betrug und der eine Dichte von 0, 87 g/cm aufwies. Es wurden insgesamt zehn solcher Filter hergestellt und jeweils in intravenösen Nadelhaltern angeordnet, die denen gemäß Beispiel ι ähnlich waren.
Es wurden sodann in entsprechender Weise wie bei Beispiel 1 Versuche mit diesen in den Transfusionsgeräten angeordneten Filtern durchgeführt, wobei die Ergebnisse dieser Versuche aus Tabelle 3 ersichtlich sind.
Tabelle 3
"Pt λΉ άτι η τ Gesamtanzahl Teilchendurchmesser (Mikron) 25 - 49 58 - 99 0 100 >
-ti UJJ C111 11 · d. Teilchen <24 O
LJ
0 0.
1 17 15 2 0 0
2 17 15 3 0 0
3 15 12 1 0 0
4 9 8 1 0 0
5 6 5 6 0 0
6 11 5 3 0 0
7 10 7 0 0 0
8 7 7 0 : 0 0
9 7 7 1 0 0
10 7 6 19 0
Gesamt 106 87
309881/0827
-IS-
Zum Vergleich der Leistung des erfindungsgemäßen Filters mit der Leistung bekannter Filter, die aus feinen Fäden gebildet sind, wurden ähnliche Versuche mit Proben durchgeführt, die jeweils aus Gewebe bestanden, dessen Gewebeporengröße etwa 25 Mikron betrug. Diese Proben bestanden aus 10 Filtern (Proben A), die aus Nylonfasern mit einer Denierzahl von 75 gebildet waren una aus 10 Filtern (Proben B), die aus Nylonfasern mit einer Denierzahl von 85 gebildet waren. Die Ergebnisse dieser Versuche sind aus den Tabellen 4 und 5 ersichtlich.
Tabelle 4
Nr. der Proben A Gesamtanzahl Teilchendurchmesser 25 - 49 58 - 99 (Mikron)
1 d. Teilchen <24 11 0 100 >
2 68 57 14 . 0 0
3 53 39 12 3 0
4 74 59 9 1 0
5 60 50 7 1 0
6 54 46 4 0 0
7 32 28 13 0 0
8 29 16 9 1 0
9 31 21 10 0 0
10 63 53 11 2 0
Gesamt 55 42 100 8 0 -
519 411 0
309881/0827
Ta belle 5
Nr. d. Proben B Gesamtanzahl
d. Teilchen
Teilchendurchmesser (Mikron) 25- 49 58 - 99 100 7
1 75 ^24 13 0 0
2 58 62 17 2 0
3 80 39 14 1 0
4 52 65 9 0 0
5 49 43 9 1 0
6 26 39 4 1 0
7 79 21 14 1 0
8 28 64 13 0 0
9 48 25 1 1 0
10 57 46 12 1 0
Gesamt 5 52 44 96 8 0
448
Es wurden weiterhin ähnliche Versuche mit üblicherweise verwendeten Filtern einschließlich solcher aus verdichteten Stapelfasern und solchen aus gesintertem Nylonpulver durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Versuche sind aus Tabelle 6 ersichtlich.
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Tabelle 6
Gesamtanzahl Teilchendurchmesser (Mikron) 25- 49 58- 99 100 >
Probennr. d. Teilchen £ 24 73 31 27
1 434 303 74 49 40
2 635 472 74 23 16
3 386 273 58 25 12
4 243 148 60 24 10
5 254 160 67 23 7
6 263 166 45 17 30
7 151 59 63 44 34
8 273 132 71 28 19
9 1.198 1.080 23 10 9
10 114 72 608 274 204
Gesamt 3.951 2.865
Aus einem Vergleich der einzelnen Tabellen 1 bis 6 untereinander ergibt sich, daß der Filter gemäß der Erfindung eine bedeutend größere Fähigkeit zur Filterung feiner, in einem Fluid enthaltener Teilchen besitzt als die üblicherweise verwendeten Filter. Während einerseits die Teilchen, deren Durchmesser größer als 50 Mikron ist, vollständig abgefiltert werden, ist der erfindungsgemäße Filter besonders bemerkenswert hinsichtlich seiner Fähigkeit im Hinblick auf die Abfiltrierung von Fremdkörpern, deren Durchmesser kleiner als 25 Mikron ist. Der erfindungsgemäße Filter trägt daher in großem Ausmaß zur Reinigung von Medikamenten und Blut bei, die dem menschlichen Körper verabreicht werden sollen, wobei der erfindungsgemäße Filter auch auf sehr vielen anderen Gebieten anwendbar ist, beispiels-
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weise bei Laborversuchen zur Beseitigung von Verunreinigungen aus chemischen Lösungen.
Um die optimale Denierzahl der zur Herstellung des erfindungsgemäßen Filters verwendeten Fäden zu bestimmen, wurden die Filter in der Ausbildung gemäß Figur 1 aus Fäden gefertigt, deren Denierzahl 70, 75, 80, 85, 100, 120, 140, 150 und 160 betrug. Diese Filter wurden Versuchen unterworfen, deren Bedingungen denjenigen gemäß Beispiel 1 entsprachen. Die Ergebnisse dieser Versuche sind aus Tabelle 7 ersichtlich.
Tabelle 7
Denierzahl Gesamtanzahl
d. Teilchen
Teilchendurchmesser (Mikron) 25 - 49 58-99 100 >
70 23 24 4 1 0
75 12 18 1 0 0
80 14 11 2 0 0
85 13 12 1 0 0
100 17 12 3 0 0
120 18 14 3 0 0
140 18 15 1 0 0
150 21 17 2 1 0
160 30 18 9 2 0
19
Aus der Tabelle 7 ergibt sich, daß die Denierzahl des zur Herstellung des erfindungsgemäßen Filters verwendeten Fadens einen annehmbaren Wert besitzt, wenn ihre Größenordnung etwa 75-150 beträgt,
309881/0827
- XQ -
wogegen jedoch eine Denierzahl in der Größenordnung von etwa 75 85 besonders bevorzugt wird. Gemäß den durchgeführten Versuchen hat es sich gezeigt, daß sich der Filter, wenn der den Filter bildende Faden eine Denier zahl kleiner als 75 besitzt j aufgrund der vergrößerten Dichte zusetzt bzw. verstopft und deswegen die Wirksamkeit des Filters zunichte gemacht werden kann, ganz zu schweigen von dem Aufwand bei der Herstellung des Filters aus solch einem feinen Faden. Wenn demgegenüber die Denier zahl des Fadens größer als 150 ist, ist der aus solch einem Faden gebildete Filter nicht in der Lage, relativ feine Teilchen zurückzuhalten, weswegen sich in diesem FaI 1 auch nicht die mit dem erfindungsgemäßen Filter erzielten Vorteile ergeben wurden. Wenn der Faden, dessen Feinheit den oben näher erläuterten Größenbereich aufweist, mit einer auf ihn aufgebrachten Zugspannung von etwa 4 g in die Wickelform aufgewickelt wird, besitzt der sich ergebende Pfropfen eine Dichte in der Größenordnung
3
von etwa 0, 8 - 0, 9 g/cm , wenn der den Pfropfen bildende Faden eine Denierzahl von etwa 75 - 85 besitzt; demgegenüber besitzt der
3 sich ergebende Pfropfen eine Dichte von etwa 0, 8 - etwa X, 6 g/cm , wenn der Faden eine Denierzahl von etwa 75 - 150 aufweist. Es soll daher die Dichte des den erfindungsgemäßen Filter bildenden Pfropfens
3 vernünftigerweise im Größenbereich von etwa 0, 8 - 1, 6 g/cm liegen, wobei sich der bevorzugte Größenbereich der Pfropfendichte etwa
3 3
von 0,8 g/cm bis etwa 0, 9 g/cm erstreckt.
309881/08 27

Claims (7)

  1. Patentansprüche
    (l J Filter, gekennzeichnet durch einen Pfropfen (16) aus wenigstens einem Längenabschnitt eines kontinuierlichen Fadens (10) oder einer Faser aus Kunstharz, der weitgehend gleichförmig in die Pfropfenform verflochten bzw. gewunden ist.
  2. 2. Filter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Filamentfaden (10) eine Denierzahl in der Größenordnung von etwa 75 - 150 aufweist.
  3. 3. Filter nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenpfropfen (16) eine Dichte in der Größenordnung von etwa 0, 8 1, 6 g/cm besitzt.
  4. 4. Filter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Filamentfaden (10) eine Denierzahl in der Größenordnung von etwa 75 - 85 aufweist.
  5. 5. Filter nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Pfropfen (16) aus Filamentfaden (10) eine Dichte in der Größenordnung von etwa 0, 8 - 0, 9 g/cm besitzt.
  6. 6. Filter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Filamentfaden gewellt oder gekräuselt ist.
  7. 7. Filter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 in Kombination mit einer medizinischen Injektionsspritze, gekennzeichnet durch ein erstes durchbohrtes Teil (18) mit einer Längsbohrung (20) zum Durch-
    3 0 9881/0827
    laß eines Fluids, durch ein lösbar am einen Ende des ersten durchbohrten. Teils (18) festgelegtes zweites durchbohrtes Teil (26), das eine sich durch seine gesamte Länge erstreckende Längs bohrung (28) aufweist und mit der Bohrung (20) des ersten durchbohrten Teils (18) in Strömungsverbindung steht, und durch eine an ihrem einen Ende fest mit dem anderen Ende des zweiten durchbohrten Teils (26) verbundene Nadel (30), die eine sich über ihre gesamte Länge erstreckende Axialbohrung aufweist und mit der Bohrung (28) im zweiten durchbohrten Teil (26) in Strömungs verbindung ,steht, wobei im ersten und/oder zweiten durchbohrten Teil (18, 26) der Filter (14 bzw. 16) angeordnet ist.
    309881/0827
    ι *l ·♦ Leerseite
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