DE2323142A1 - Verfahren und vorrichtung zum erkennen von information auf der vorderseite von belegen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum erkennen von information auf der vorderseite von belegenInfo
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Description
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PATENTANWÄLTE
DR. CLAUS REINLÄNDER
DIPL-ING. KLAUS BERNHARDT D 15 P2 D
DR. CLAUS REINLÄNDER
DIPL-ING. KLAUS BERNHARDT D 15 P2 D
D- 8 MÖNCHEN 60
THEODOR-STORM-STRASSE 18a
Decision Consultants, Inc., 5601 College Avenue, Oakland, California 94618, V.St.A.
Verfahren und Vorrichtung zum Erkennen von Information
auf der Vorderseite von Belegen
Priorität: 8. Mai 1972, USA, SN 251 187
Zum Entfernen des unteren Blattes aus einem Stapel von auf einer Trägerfläche ruhenden Blättern grenzt das Ende
eines beweglichen Riemens an diese Trägerfläche an. Eine
Wandanordnung über dem Förderband verhindert, daß die anderen Blätter mit Ausnahme des unteren Blattes
aus dem Stapel abtransportiert werden. Die Blatt-Trägerfläche kann eine durchsichtige Platte mit einem darunter
angeordneten Belegleser sein, so daß Information tragende Blätter mit der Vorderseite nach unten auf die Glasplatte
gelegt und vor dem Abtransport durch den beweglichen Riemen automatisch optisch gelesen werden können.
Die Erfindung betrifft allgemein Verfahren und Vorrichtungen
zum Erkennen von Information auf der Vorderseite von Belegen
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und insbesondere Verfahren und Vorrichtungen zum Herausziehen
von Belegen bzw. Blättern unten aus einem Stapel und zum Lesen derselben· λ
Es sind bereits viele Arten von Beleglesemaschinen vorhanden, wie beispielsweise diejenigen des Xerox-Verfahrens
und verschiedener Zexchenerkennungssysteme· Bei diesen
Arten von bekannten Vorrichtungen ist es jeweils erforderlich, einen Beleg nach dem anderen zum optischen Lesen der
darauf befindlichen Information genau zu positionieren· Zum automatischen Handhaben von Belegen werden bei den bekannten
Vorrichtungen drei Stationen verwendet, nämlich eine erste Station, in welcher die Belege mit der Vorderseite nach oben
in einem Stapel angeordnet sind, eine zweite Station, zu welcher die Belege einer nach dem anderen zum optischen
Betrachten transportiert werden, und eine dritte Station» in welcher die optisch gelesenen Belege gesammelt und gestapelt
werden. Bekannte Belegtransportvorrichtungen für diese und weitere Verwendungszwecke sind voluminös und
kompliziert.
Es ist deshalb ein Hauptzweck der Erfindung, eine Belegtransportvorrichtung
zur Verwendung in Verbindung mit einer optischen Leseeinrichtung anzugeben, welche einfach im Betrieb,
kompakt und zuverlässig ist.
Die Erfindung bezweckt außerdem, ein verbessertes Verfahren
und eine verbesserte Vorrichtung zum Transportieren von Blättern bzw. Belegen allgemein anzugeben.
Kurz gesagt, werden diese und weitere Ziele dadurch verwirklicht, daß ein Stapel von Blättern, welche eines nach
dem anderen zu transportieren sind, auf eine feststehende
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wird
Fläche gesetzt, wobei ein Rand des Stapels auf einer beweglichen
Fläche ruht, wie beispielsweise dem Ende eines in der Nähe der feststehenden Fläche angeordneten Förderbandes.
Bei Betätigung des Förderbandes oder einer anderen beweglichen Fläche wird das untere Blatt des Stapels durch
Reibungskontakt zwischen den beiden entfernt. Eine Wandanordnung befindet sich etwa vertikal oberhalb des Förderriemens,
um sämtliche Blätter des Stapels mit Ausnahme des unteren Blattes an einer gemeinsamen Bewegung mit dem Förderband
zu hindern. Eine Ladestange ist in der Nähe der Wand und über dem Ende des Förderbandes angeordnet, um längs eines
Randes eines Stapels von Blättern einen abwärts gerichteten Druck auszuüben und dadurch den Reibungskontakt des Förderbandes
mit dem unteren Blatt zu vergrößern. Eine Steuervorrichtung ist vorgesehen, um die abwärts gerichtete Kraft der
Ladestange aufzuheben, nachdem das. Förderband ein unteres
Blatt aus dem Stapel unter der Wand hindurchtransportiert und mit einigen anderen Vorrichtungen in Eingriff gebracht
hat, wie beispielsweise eine federnd gehalterte Rolle, welche
das Blatt an einer Stelle jenseits der Wandahordnung an dem
Förderband hält. Dadurch wird verhindert, daß das dem unteren Blatt an nächsten befindliche Blatt auf dem Förderband unmittelbar
hinter dem gerade abtransportierten Blatt folgt. Später wird es der Ladestange gestattet, auf den Stapel von Blättern
eine abwärts gerichtete Kraft auszuüben, nach dem das soeben wegtransportierte untere Blatt eine Strecke weit von der
Wand wegbefördert worden ist.
Obwohl die Techniken und Vorrichtungen gemäß der Erfindung einen großen Anwendungsbereich für das Blatt-Transportieren
allgemein haben, bieten die Techniken gemäß der Erfindung einen besonderen Vorteil, wenn sie in Verbindung mit einer
optischen Leseeinrichtung einer bestimmten Bauart verwendet werden. In diesem Fall kann die stationäre Stapelträgerfläche
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durchsichtig ausgeführt sein und eine optische Leseeinrichtung kann zum Betrachten der unten liegenden Seite
des unteren Beleges eines Stapels unterhalb der durchsichtigen Platte angeordnet sein, auf welcher sich der
Stapel befindet. Bestimmte Arten von optischen Lesern erfordern, daß die Belege mit Bezug auf den Leser genau
positioniert werden und das oben genannte Verfahren gestattet ein sorgfältiges Positionieren durch eine Bedienungsperson,
welche die Belege mit der Vorderseite nach unten auf die Glasplatte stapelt, wobei ihr vorderer Rand auf
dem Ende des benachbarten Förderbandes und an der Wandanordnung ruht· Ein Nachteil der bekannten Maschinen,
bei welchen das automatische Positionieren eines Beleges mit Bezug auf einen optischen Leser Fehlern ausgesetzt ist,
wird dadurch beseitigt. Außerdem ist eine gesonderte Transportvorrichtung zu dem optischen Leser nicht erforderlich.
Die Belege können durch den optischen Leser abgetastet und gelesen werden, woran anschließend der untere Beleg durch
die Transportvorrichtung wegtransportiert wird· Diese Folge von Vorgängen wird so lange fortgesetzt, bis ein vollständiger
Stapel von Belegen Oberprüft bzw. gelesen worden ist.
Die Belegtransportvorrichtung stapelt die Belege an ihrem Ausgang in derselben Reihenfolge, in welcher sie dem optischen
Leser dargeboten wurden. Durch Beseitigen einer Station in einer optischen Lese- und Belegtransportkombination
kann der gesamte Betrieb mit einer Einrichtung ausgeführt werden, welche viel kompakter ist als die bekannten
Einrichtungen.
Die dem Stapel von Belegen benachbarte Wandanordnung ist
vorzugsweise derart geneigt, daß sie mit der ebenen Belegträgerfläche einen Winkel bildet, welcher einige Grade
geringer als 90° ist, wie beispielsweise 85 - 87°· Dadurch wird verhindert, daß die Blätter in einem Stapel von Blättern
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sich an der Wand festklemmen, wenn sie nach abwärts auf die Trägerfläche fallen. Der Spalt zwischen der Wand und
der Oberseite des Förderbandes wird vorzugsweise genau auf eine Spaltbreite gesteuert, welche geringfügig größer
ist als die Dicke der hindurch^beförderten Blätter. Da
sich die Dicke der Blätter ändern kann, wird vorzugsweise eine Vorrichtung zum Einstellen der Höhe dieses Spaltes
vorgesehen, beispielsweise durch Vorsehen von gesondert einstellbaren Gattern an der Wandanordnung, welche in bezug
auf die Wand auf- und abbewegt und schließlich an einer Stelle befestigt werden können, wenn der gewünschte Spalt
eingestellt worden ist. Diese Gatter können in dem Fall als Präzisionselemente hergestellt sein. Jedes Gatter ist
vorzugsweise an seinem unteren Rand auf der dem Blattstapel benachbarten Fläche derart ausgespart, daß ein Schlitz gebildet
ist, welcher das dem unteren Blatt nächste Blatt aufnimmt, wenn das untere Blatt durch das Förderband unter
der Wandanordnung herausgezogen wird. Die Verwendung eines solchen Schlitzes bzw. einer solchen Aussparung verhindert,
daß sich das als nächstes aus dem Stapel abzutransportieren de Blatt rollt bzw. verbiegt und verhindert somit, daß der
vordere Rand des unteren Blattes an dem unteren Rand des Gatters hängenbleibt, wenn es von dem Förderband darunter
hervorgezogen wird. Ein Förderband ist vorzugsweise auf einem starren Teil gelagert, wie beispielsweise einer mit
Teflon beschichteten Metallplatte, um die Größe des Spaltes zusätzlich genau festzulegen.
Es gibt viele Möglichkeiten, um den Spalt zwischen dem Förderband und dem Gatter genau einzustellen. Für Personen
jedoch, welche mit der Blatt-Transportvorrichtung nicht
eingehend vertraut sind, hat sich ein besonderes Verfahren als sehr nützlich herausgestellt. Bei diesem Verfahren wird
ein Musterblatt mit der Dicke des durch die Maschine zu
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fördernden Blattes verwendet. Ein Eichmaterial mit einer bestimmten Dicke, wie beispielsweise Mylar, welches eine
Dicke von 0,025 mm (0,001 Zoll) hat, wird über einen Rand des Belegblattes gefaltet. Dieses aus drei Schichten zusammengesetzte Blatt wird sodann zwischen dem Förderband
und dem Gatter angeordnet und das Gatter wird abgelassen, damit es auf diesem zusammengesetzten Blatt aufliegt, und
in einer solchen Stellung befestigt. Da das Mylar glatt ist, kann das zwischen diesem befindliche Belegblatt nach
der Einstellung des Gatters leicht unter diesem hervorgezogen werden, und zwar sogar dann, wenn darauf eine gewisse
Druckkraft ausgeübt wird. Wenn aas Belegblatt entfernt worden ist, kann auch das Mylar unter dem Gatter hervorgezogen werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt in einer Vertikalebene durch eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung,
Figur 2 eine vergrößerte Einzelheit der in Figur 1 dargestellten Ausftihrungsform,
Figur 3 eine Draufsicht auf die Ausführungsform von
Figur 1,
Figur 4 eine Schnittansicht der Ausführungsform von Figur 1 auf der Linie 4-4,
Figur 5 eine Schnittansicht der Ausführungsform von Figur 1 auf der Linie 5-5,
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Pigur 6 in einer Außenansicht der Ausführungsforra
von Pigur 1 die Steuereinrichtung,
Pigur 7 ein Schaltschema eines bei der Ausführungsform
von Pigur 1 verwendeten elektrischen Systems und
Pigur 8 in Form eines Balkendiagramms den aufeinanderfolgenden
Betrieb der verschiedenen Bauteile der in den Figuren 1 bis 7 dargestellten Ausführungsform
während eines Betriebszyklus derselben.
Unter Bezugnahme hauptsächlich auf die Figuren 1 und 3 wird
der Aufbau der bevorzugten AusfOhrungsform der Erfindung in
Form einer Belegtransportvorrichtung allgemein beschrieben· Ein stationäres, ebenes Stapelträgerflächenelement 11 ist
mit eine« Ende in der Nähe eines Endes einer Förderplatte 13
angeordnet. Eine Wandanordnung 15 ist oberhalb der Fördertragplatte 13 und über dessen gesamter Breite angeordnet.Die
Wandanordnung 15 bildet mit der Oberseite der ebenen Trägerplatte 11 und der Förderplatte 13 auf der-Seite der Wand 15,
an welcher ein Stapel 17 (Figur 1) von Belegen, die einer nach den anderen zu transportieren sind, anliegt, vorzugsweise
einen Winkel von etwas weniger als 90°. Seitenwände 19 und 21 bilden gemeinsam mit der Wandanordnung 15 eine Fläche
zum Halte» eines Stapels von Belegen. Die Stapelträgerfläche umfaßt aneinander angrenzende Teile der Trägerplatte 11 und
der Förderplatte 13.
Wenn die Belegtransportvorrichtung nach der Erfindung in Verbindung mit einem optischen Leser verwendet wird, ist
die Stapelträgerplatte 11 vorzugsweise durchsichtig und aus einem Material, wie beispielsweise Glas, hergestellt, welches
sorgfältig optisch kontrolliert bzw. eingestellt werden kann.
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Ein Belegleser 23 ist unmittelbar unterhalb der Glasplatte
Information 11 derart angeordnet» daß er eine yauf der unteren Seite
des unteren Beleges des Stapels 17 durch die Glasplatte 11 hindurch lesen kann. Der optische Leser 23 kann beispielsweise
von einer Bauart sein, welche in einer gleichzeitig anhängigen amerikanischen Patentanmeldung, US-SN 157 348,
beschrieben ist. Der optische Leser 23 kann mit der Belegtransportvorrichtung synchronisiert sein, so daß, sobald
die Information auf dem mit der Vorderseite nach unten liegenden Beleg am Grund des Stapels 17 gelesen worden ist, die
mechanische Transportvorrichtung diesen Beleg wegtransportiert, um die Information auf der Vorderseite des zu dem
unteren Beleg nächsten Beleges zum Erkennen oder Lesen durch den optischen Leser 23 darzubieten.
Das untere Blatt des Stapels 17 wird unter der Wandanordnung durch Reibungskontakt mit vier Förderriemenstreifen 25,27,29
und 31 bewegt. Sämtliche vier Riemen werden gemeinsam angetrieben,
nämlich die Riemen 25 und 27 werden durch eine Riemenantriebswalze 33 und die Riemen 29 und 31 durch eine
Riemenantriebswalze 35 angetrieben; die beiden Riemenantriebswalzen sind mit einer gemeinsamen Antriebswelle 37 verbunden.
Die Welle 37 wird über eine geeignete Kettenverbindung durch einen Motor 39 in Drehung versetzt. Die Spannung in den
Riemen wird durch eine Riemenspannrolle 41 gesteuert, welche unter der starren Förderplatte 13 angeordnet ist. Der Motor
39 treibt die Riemen in einer Richtung von der Glasplatte 11 weg an, um den unteren Beleg aus dem Stapel 17 zu entfernen.
Wie im folgenden noch näher erläutert, wird der Motor 39 intermittierend in Synchronismus mit anderen Bauteilen der Blatt-Transportvorrichtung
betätigt. Die Oberseite der starren Förder- bzw. Riemenlagerplatte 13 ist behandelt, so daß die
Riemen und Blätter über sie leicht hinweggleiten. Die Oberseite der Platte 13 kann beispielsweise mit einem Teflon-
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material beschichtet sein. Die Riemen sind jeweils am Ende der Platte 13 in der Nähe der Glasplatte 11 durch ein geeignetes
Lager gehaltert, wie beispielsweise das Lager 43 für den Riemen 29, wie in den Figuren 1 und 2 dargestellt.
Gemäß Figur 1 und 3 ist eine Ladeplatte 45 neben der Wandanordnung
15 auf derjenigen Seite derselben gehaltert, an welcher ein Stapel von Belegen oder anderen Blättern 17 anliegt.
Die Ladestange 45 erstreckt sich über alle vier Riemenabschnitte und ist durch den Rahmen derart gehaltert,
daß sie in einer zur Ausrichtung der Wandanordnung 15 parallelen Richtung auf- und abbewegbar ist. Die Ladestange
45 hat die Aufgabe, den vorderen Rand des Stapels von Belegen 17 abwärts gegen die Förderriemen zu drücken, um eine bessere
Reibungsverbindung derselben mit dem unteren Blatt zu bewirken. Die Ladestange 45 ist nicht schwer genug, um die erforderliche
Kraft selbst aufzubringen, so daß die Abwärtskraft durch eine Drehfeder 47 unterstützt wird, welche zwischen
die Seitenwand 19 des Rahmens und einen Drehstab 49 geschaltet ist, der sich quer über die Breite der Maschine erstreckt.
Der Drehstab 49 drückt an seinen äußeren Enden abwärts auf Ladearme 51 und 53, welche sich in einer zu den Förderriemen
parallelen Richtung erstrecken. Die Ladearme 51 und 53 sind durch einzelne Vertikalschlitze (in Figuren 1 und 3 nicht
dargestellt) in der Wandanordnung 15 hindurchgeführt und endigen in Aufnahmen der Ladestange 45 derart, daß sie in
der Lage sind, abwärts auf die Ladestange 45 zu drücken, und zwar unabhängig davon, wie hoch der Stapel von Blättern
17 ist, auf welcher sie ruht. Die gegenüberliegenden Enden der Ladearme 51 und 53 sind jeweils durch eine Drehmomentwelle
55 für eine Drehung in bezug auf dieselbe gehaltert. Die Drehmomentwelle 55 ist zwischen den Seitenwänden 19 und
21 des Rahmens der Belegtransporteinrichtung gelagert. Wie im folgenden noch näher erläutert, ist eine Vorrichtung zum
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Drehen der Drehmomentwelle 55 vorgesehen, um die Wirkung der Drehfeder 47 auf die Ladestange 45 zu überwinden,
damit die von derselben auf den vorderen Rand des Belegstapels 17 ausgeübte Abwärtskraft wesentlich verringert ,
wird. Die Abwärtskraft auf die Ladestange 45 wird während derjenigen Teile des Transportbetriebes aufgehoben, wenn
eine Reibungsverbindung zwischen den Förderriemen und dem unteren Blatt sehr gering sein soll.
Gemäß Figur 3 sind.über jedem der Förderriemen zwei Druckrollen
vorgesehen, um ein Blatt gegen den Förderriemen zu drücken, nachdem es unter die Wandanordnung 15 bewegt worden
ist· Druckrollen 57 und 59, beispielsweise, sind an gegenüberliegenden
Enden des Förderriemens 25 angeordnet. Gleichfalls drücken Druckrollen 61 und 63 abwärts gegen den Förderriemen
27. Druckrollen 65 und 67 drücken abwärts gegen den Förderriemen 29, und D*^ckrollen 69 und 71 drücken gegen
den Förderriemen 31. Die Druckrollen 59 und 63 sind durch einen Rollenarm 73 drehbar gehaltert, welcher seinerseits
durch die Drehmomentwelle 55 derart lose gehaltert ist, daß er sich mit Bezug auf dieselbe frei drehen kann. Die Druckrollen
67 und 71 sind gleichfalls durch einen Rollenarm 75 gehaltert, welcher seinerseits in einer nicht- drehbaren
Weise durch die Drehmomentwelle 55 gehaltert ist. Eine sich zwischen den Seitenwänden 19 und 21 der Maschine erstreckende
Rollenwelle 76 haltert in ähnlicher Welse die vorderen vier Druckrollen 57, 61, 65 und 69. Federn 77 und 79 sind normalerweise
derart unter Zugspannung gehalten, daß sie die Druckrollen gegen ihre entsprechenden Förderriemen drücken.
In den Figuren 3 und 4 ist die Vorrichtung zum Einstellen
des Spaltes zwischen der Oberseite der Förderriemen und der Unterseite der Wandanordnung 15 dargestellt. Vertikal verstellbare
Gatter 81, 83, 85 und 87 sind an der Wandanordnung
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15 mittels Stellschrauben 89 bzw· 91 bzw. 93 bzw. 95 befestigt. Ober jedem Förderriemen ist ein Gatter vorgesehen.
Um jedoch zu verhindern, daß ein gerade aus einen Stapel wegbefördertes unteres Blatt durch die Gatter behindert
wird, werden im allgemeinen nur zwei Gatter verwendet. Welche zwei Gatter für eine Verwendung in einer bestimmten
Situation ausgewählt werden, hängt von der Breite des verwendeten
Blattmaterials ab. Die Anordnung und Einstellung der Gatter ist im folgenden beschrieben.
Gemäß Figur 3 ist unmittelbar oberhalb der Förderplatte 13 ein elektrischer Mikroschalter 97 derart angeordnet, daß er
einen elektrischen Stromkreis schließt, wenn sich unter ihm ein Blatt befindet. Wie im folgenden noch näher beschrieben,
ist der Schalter 97 eine der Steuereinrichtungen zum Steuern des Förderbandantriebsmotors 39. Die Hauptaufgabe des Schalters 97 besteht darin, diesen Motor abzuschalten, wenn sich
einmal ein Blatt an dem Schalter 97 vorbeibewegt hat.
Aus den Figuren 1 und 3 ist ersichtlich, daß die transportierten Blätter in einem Trog 99 am Ausgabeende "der Transporteinrichtung
abgelegt werden. Die Blätter werden in dem Trog 99 am Ausgang der Belegtransporteinrichtung in derselben Reihenfolge
gestapelt, wie sie in dem Stapel 17 dargeboten wurden.
Es ist deshalb keine Umorgani'sation der Blätter erforderlich,
nachdem sie durch die in den Zeichnungen dargestellte Belegtransportvorrichtung hindurch befördert worden sind. Selbstverständlich
kann in Abhängigkeit von dem besonderen Anwendungsfall eine aufwendigere Aufnahmevorrichtung als der Trog 99
vorgesehen werden. Beispielsweise könnte ein Belegableitblech verwendet werden, welches durch den optischen Leser 23 ge-^
steuert wird, so daß bestimmte Belege in Abhängigkeit von dem Informationsgehalt derselben, der durch den optischen Leser
festgestellt wird, von anderen Belegen abgesondert werden.
Aus Figur 2 ist ersichtlich, daß durch die Wirkung der Gatter,
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wie durch das darin gezeigte Gatter 85 dargestellt, nur einem unteren Blatt 101 aus dem Stapel 17 gestattet wird,
sich unter dem Einfluß des Riemens 29 darunter hindurchzubewegen. Das Gatter 85 ist derart eingestellt, daß seine
unterste,Fläche 103 von der Oberseite des Förderriemens 29
um eine Strecke entfernt ist, welche gleich der Dicke eines Blattes aus dem Stapel 17 plus einem zusätzlichen Abstand
von beispielsweise 0,05 mm (0,002 Zoll) ist. Die Dicke von normalem Papier, welches wahrscheinlich in Verbindung mit
der Beleglese- und transporteinrichtung verwendet wird, beträgt etwa 0,13 mm (0,005 Zoll). Der Spalt zwischen der
Unterseite 103 des Gatters 85 und der Oberseite des Förderriemens 29 ist somit geringfügig größer als die Dicke des
zu transportierenden Blattes, jedoch kleiner als die doppelte Dicke der Blätter, damit sich nur das untere Blatt durch den
Spalt hindurcl\jDewegen kann. Das Gatter 85 wird zum Erzeugen
dieser bevorzugten Spaltabmessung durch die Verwendung eines
Musterblattes und eines gefalteten Mylarstückes eingestellt, wie oben beschrieben. Wenn der Spalt eingestellt ist, wird
die dem Gatter 85 zugeordnete Stellschraube 93 angezogen, um das Gatter 85 starr an dem Wandteil 15 zu haltern.
An jedem Gatter ist an seiner Vorderkante neben seinem untersten Rand 113 eine Kerbe ausgespart. Gemäß Figur 2
weist das Gatter 85 eine solche Aussparung bzw. Auskerbung 105 auf. Die Auskerbung 105 hat vorzugsweise eine Höhe,
welche etwa gleich der Dicke von darunter hindurch^zu^befördernden
Blättemist, so daß ein Blatt 107, welches das zu der Unterseite des Stapels 17 nächste Blatt ist, mit seiner
Vorderkante in der Auskerbung 105 liegt, wenn das untere Blatt 101 unter das Gatter 85 geschoben ist. Dadurch wird
das Blatt 107 derart positioniert, daß es unter das Gatter 85 bewegt wird, nachdem das untere Blatt 101 vollständig
unter dasselbe geschoben worden ist. Ohne die Auskerbung 105 besteht die Möglichkeit, daß die Vorderkante des dem unteren
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Blatt 101 nächsten Blattes sich längs der Vorderfläche des Gatters 85 nach oben biegt und sich an dem Gatter 85 verhakt,
wenn versucht wird, das Blatt 107 unter das Gatter zu, bewegen. Ein solches Verhaken würde ein Eingreifen der
Bedienungsperson erforderlich machen, damit der Betrieb der
Belegtransporteinrichtung fortgesetzt werden kann. Dieses unerwünschte Verbiegen bzw. Einrollen von Blättern wäre insbesondere
dann wahrscheinlich, wenn der Stapel 17 sehr hoch ist und dadurch die Abwärtskräfte der Ladestange 45 an der
Unterseite des Stapels sehr verteilt sind. Die Auskerbung 105 ist vorzugsweise etwa ebenso tief wie hoch und würde
deshalb für Papier mit einer Dicke von 0,13 mm (0,005 Zoll) etwa 0,13 ram χ 0,13 mm messen. Die Auskerbung erstreckt sich
vollständig über jedes der verwendeten Gatter. Die Gatter 81, 83, 85 und 87 sind an ihrem unteren Rand behandelt, um
die Reibung mit den darunter hindurch^ewegten Blättern zu verringern.
Aus Figur 2 ist ersichtlich, daß dann, wenn das untere Blatt 101 erst einmal durch den Riemen 29 weit genug transportiert
worden ist, um durch die Druckrolle 65 erfaßt zu werden, das Blatt 101 unabhängig von der durch die Ladestange 45 ausgeübten
Kraft gegen den sich bewegenden Riemen 29 gedrückt wird. Die Abwärtskraft der Ladestange 45 ist somit unnötig und sie
kann dadurch, daß der durch die Drehfeder 47 (Figur 3) auf sie ausgeübten Abwärtskraft entgegengewirkt wird, aufgehoben
werden. Das Aufheben der Abwärtskraft der Ladestange 45 hat
den Vorteil, daß dann, wenn das untere Blatt 101 unter dem unteren Rand 103 des Gatters 85 wegtransportiert worden ist,
das der Unterseite nächste Blatt 107 nicht unmittelbar dahinter anschließend folgt, sondern statt dessen solange hinter
dem Gatter 85 bleibt, bis die Ladestange 45 wieder auf den Stapel 17 niedergedrückt wird. Die Reibungsverbindung des
unteren Blattes des Stapels 17 mit dem Förderband reicht ohne
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die auf die Ladestange 45 ausgeübte zusätzliche Kraft nicht
aus, um das untere Blatt unter das Gatter 85 zu schieben.
In den Figuren 5 und 6 ist die Steuereinrichtung zum Aufheben
der Abwärtskraft■auf die Ladearme 51 und 53 gezeigt. Ein
elektrischer Taktsteuermotor 109 ist auf einer Seite des Rahmens der Belegtransportvorrichtung unterhalb der Förderplatte
13 angebracht. Der Taktsteuermotor 109 ist zwar von dem Riemenantriebsmotor 39 unabhängig, beides sind jedoch
vorzugsweise Wechselstromsynchronraotoren. Der Taktsteuer— motor 109 treibt eine Nockenscheibe 111 an, deren äußere
Nockenfläche durch eine Abtastrolle 113 abgetastet wird, die an einem Abtastrollenarm 114 drehbar gehaltert ist. Der Abtastrollenarm
114 ist mit der Drehmomentwelle 55 durch einen Stift 115 verstiftet. Mindestens ein Block 116 bildet eine
starre Befestigung zwischen der Drehraomentwelle 55 und dem
Drehstab 49. Wenn deshalb die Nockenscheibe 111 durch den Steuermotor 109 gedreht wird, erscheint ein einzelner Zyklus,
wodurch die Ladestange 45 anfangs durch die Drehfeder 47 auf
den Stapel 17 niedergedrückt und anschließend durch die Wirkung des Abtastrollenarms 114 die auf die Ladestange 45 einwirkende
Abwärtskraft aufgehoben wird. Die Ladestange 45 bleibt vorzugsweise mit einem Stapel von Blättern 17 zu allen
Zeiten in Berührung und es wird nur während eines Teils jedes einzelnen Blatt-Transportzyklus eine zusätzliche Abwärtskraft
in steuerbarer Weise durch die Drehfeder 47 ausgeübt. Die Nockenscheibe 111 ist in Figur 6 in ihrer normalen Stellung
am Beginn eines Zyklus dargestellt. Während eines Betriebszyklus wird ein einzelnes Blatt von der Unterseite des Stapels
17 unter die Wandanordnung 15 und auf die Förderplatte 13 befördert. Das Übersetzungsverhältnis zwischen dem Motor
und der Nockenscheibe 111 ist in geeigneter Weise gewählt, so daß eine Umdrehung der Nockenscheibe 111 mit der gewünschten
Zyklusperiode zusammenfällt.
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Außer der äußeren Nockenfläche der Nockenscheibe 111, auf welcher die Abtastrolle 113 läuft, weist die Nockenscheibe
111 eine Schalterbetätigungs-Nockenfläche 117 auf, welche einen Nockenbetriebshalte^Schalter 119 und einen Riemenstartschalter
121 mechanisch betätigt. Der Nockenbetriebshalte-^ Schalter 119 wird elektrisch geöffnet gehalten, wenn er mit
der Nockenfläche 117 in Berührung ist, während der Riemenstartschalter 121 elektrisch geschlossen gehalten wird, wenn
er mit der Nockenfläche 117 in Berührung ist.
Aus den Figuren 7 und 8 ist der Betriebsablauf und die zeitliche
Abstimmung von Ereignissen für einen Zyklus ersichtlich. Ein Zyklus (eine Umdrehung der Nockenscheibe 111) führt zum
Wegtransportieren des unteren Blattes aus einem Stapel von Blättern. Im Zeitpunkt Null ist die Nockenscheibe 111 in einer
in Figur 6 dargestellten Ruhestellung. Durch vorübergehendes Schließen eines Startschalters 123 wird ein Betriebszyklus eingeleitet.
Dadurch wird der Taktsteuermotor 109 mit Stromversorgungsklemmen 125 und 127 verbunden. Aus Figur 6 ist ersichtlich,
daß in diesem ersten Augenblick der Nockenbetriebs— halte-Schalter 119 durch Berührung mit der Nockenfläche 117
geöffnet gehalten wird. Wenn der hintere Rand der Nockenflache
117 den Nockenbetriebshaite-Schalter 119 freigibt, wird der
Nockenbetriebshaite-Schalter 119 geschlossen, bis die Nockenscheibe
111 eine vollständige Umdrehung ausführt und den Schalter 119 wieder öffnet. Der Taktsteuermotor 109 ist sodann
entregt, bis an dem Schalter 123 ein neuer Startimpuls eingegeben wird. Dieser Impuls kann von einem Handdruckschalter
oder aber aus einer äußeren Quelle kommen, wie beispielsweise dem Belegleser 23 nach Beendigung von dessen Lesevorgang. Für
einen Dauerbetrieb der Belegtransportvorrichtung wird der Schalter 123 zu allen Zeiten geschlossen gehalten.
.../16
309848/0853
Der Förderbandantriebsmotor 39 ist zunächst erregt, wenn
der Riemenstartschalter 121 geschlossen ist. Das ist eine sehr kurze Zeit nach dem Einleiten des Zyklus und nach dem
Beginn der Drehung der Nockenscheibe 111 der Fall. Der Riemenstartschalter 121 bleibt jedoch elektrisch nur so
lange geschlossen, wie die Nockenfläche 117 mit ihm in Kontakt ist, was nur während eines kleinen Teils des Zyklus
der Fall ist, wie am besten aus Figur 8 ersichtlich. Der Riemenmotorbetriebshalteschalter 97 wird jedoch geschlossen,
um die elektrische Erregung des Riemenantriebsraotors 39 aufrechtzuerhalten,
sobald die Vorderkante des unteren Blattes des Stapels 17 mit dem Schalter 97 in Berührung kommt. Wenn
kein Blatt zu dem Bereich des Schalters 97 transportiert wird, bevor der Schalter 121 geöffnet wird, wird der Motor
39 angehalten. Wenn ein Blatt zu dem Schalter 97 befördert wird, setzt der Riemenmotor 39 seinen Betrieb in einem
Zyklus fort, bis die Hinterkante des Blattes den Schalter 97 passiert hat. Der Riemenbetriebshalteschalter 97 wird
dann geöffnet und unterbricht die Stromzufuhr des Riemenantriebsmotors
39. Ein Handschalter 125 ist zu den Schaltern 97 und 121 parallel geschaltet und kann durch eine Bedienungsperson
betätigt werden, um das letzte Blatt eines Stapels von
den Förderriemen zu entfernen.
Im Rahmen der Erfindung bietet sich dem Fachmann über die
beschriebene eine bevorzugte Ausführungsform hinaus eine
Vielzahl von Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten.
Claims (22)
- 2323H2PatentansprücheI.) Verfahren zum Erkennen von Information auf der Vorderseite von Blättern bzw. Belegen» dadurch gekennzeichnet« daß eine Vielzahl von Belegen mit der Vorderseite nach unten in einem vertikalen Stapel auf eine Trägerfläche gelegt wird, welche einen lichtdurchlässigen Bereich über einem Belegleser aufweist, und daß die Belege einer nach dem anderen von der Unterseite des Stapels aus mechanisch wegtransportiert werden, nachdem eine Information auf ihrer Vorderseite durch den Belegleser erkannt worden ist.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet« daß bei dem Belegtransportschritt auf die Oberseite des vertikalen Belegstapels längs eines Randes desselben eine abwärts gerichtete Kraft ausgeübt wird, daß weiter zur Verhinderung einer seitlichen Bewegung der Belegstapel längs des einen Randes mit Ausnahme des unteren Beleges des Stapels festgehalten wird, und daß schließlich mindestens ein Teil der Trägerfläche längs des einen Randes des Stapels in eine Richtung bewegt wird, um den unteren Beleg aus dem Stapel durch Reibungsverbindung mit ihm wegzutransportieren.
- 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Bewegung sämtlicher Belege des Stapels mit Ausnahme des unteren Beleges desselben in mindestens einer Richtung gehemmt wird und das der mindestens eine Teil der Trägerfläche in der Nähe des einen Randes des Stapels in dieser mindestens einen Richtung bewegt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder untere Beleg, nachdem er teilweise aus dem Stapel309848/0853_ 2323H2Alherausbewegt ist, in einer Weise ergriffen wird, daß er vollständig aus dem Stapel herausgezogen wird, und daß die längs des einen Randes des Belegstapels abwärts gerichtete Kraft entfernt wird, bevor ein unterer Beleg vollständig aus dem Stapel herausgezogen worden ist, wodurch der untere Beleg aus dem Stapel herausgezogen wird, ohne zu bewirken, daß der als nächster die Unterseite des Stapels erreichende Beleg unmittelbar anschließend herausgezogen wird.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, insbesondere für eine Vorrichtung mit einer dem einen Rand des Stapels benachbarten Wandanordnung für das Zurückhalten sämtlicher Blätter bzw. Belege des Stapels mit Ausnahme des unteren Beleges, dadurch gekennzeichnet« daß zum optimalen Einstellen des Spaltes zwischen dem unteren Rand der Wandanordnung und dem mindestens einen Teil der Trägerfläche ein Belegblatt des durch die Vorrichtung zu transportierenden Typs ausgewählt wird, daß ein Blatt mit bestimmter Dicke über einem Rand des Belegblattes umgefaltet wird, daß die drei übereinander liegenden, aus dem umgefalteten Blatt mit der bestimmten Dicke und dem dazwischen liegenden Belegblatt gebildeten Schichten in den Spalt eingebracht werden, daß die Wandanordnung so lange verstellt wird, bis ihr unterer Rand auf den drei Schichten aufliegt und diese festhält, daß das zwischen dem umgefalteten Blatt mit bestimmter Dicke liegende Beiegb^att herausgezogen und daß schließlich das umgefaltete Blatt mit der bestimmten Dicke aus dem Spalt entfernt wird. v
- 6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einemder Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine definierte Trägerfläche mit einem feststehenden Teil und einem diesem benachbarten Teil, welcher in eine Richtung von dem fest—309848/08 5 3-*»- 2323H2stehenden Teil wegbewegbar ist, ferner durch eine längs eines Randes der Trägerfläche und über dem beweglichen Teil derselben angeordnete Wandanordnung, welche einen Stapel von Belegen bzw· Blättern auf der Trägerfläche festhält, damit sich dieser nicht von dem feststehenden Trägerflächenteil seitlich wegbewegen kann, und welche derart positioniert ist, daß ein unterer Rand in einem bestimmten Abstand Ober der Trägerfläche gehalten ist, um dazwischen einen einstellbaren Spalt zu bilden, welcher groß genug gemacht werden kann, um nur ein einziges Blatt von der Trägerfläche aus durchzulassen, Weiter durch eine in der Nähe der Wand und über dem beweglichen Teil der Trägerfläche angeordnete Vorrichtung zum Ausüben einer abwärts gerichteten Kraft auf den Stapel von auf der Trägerfläche ruhenden Blättern, um dadurch die Reibungsverbindung zwischen dem unteren Blatt des Stapels und dem beweglichen Teil der Trägerfläche zu vergrößern, und schließlich durch eine Einrichtung zum Inbewegungsetzen des beweglichen Trägerflächenteils in Richtung weg von dem feststehenden Trägerflächenteil.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in seitlichem Abstand von der Trägerfläche eine Vorrich tung zum Erfassen eines unteren Blattes des Stapels angeordnet ist, welches durch den beweglichen Teil der Trägerfläche teilweise aus dem Stapel herausbewegt worden ist·
- 8· Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung mit Abstand von der Wand auf der von der Trägerflache abgewandten Seite derselben angeordnet ist·
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, welche für einen309848/0853 .../A4-**■- ' 2323 U 3οeinzelnen Betriebszyklus zum Wegtransportieren eines unteren Blattes aus dem Stapel von auf der Trägerfläche ruhenden Blättern nacheinander veranlaßt, daß die Vorrichtung zum Ausüben der abwärts gerichteten Kraft auf den unter ihr angeordneten Stapel von Blättern drückt, daß der bewegliche Teil der Trägerfläche sich seitlich von der definierten Trägerfläche wegbewegt und das untere Blatt zu der Erfassungsvorrichtung befördert, und daß die Vorrichtung zum Ausüben der abwärtsgerichteten Kraft mit dem Abwärtsdrücken auf den unter ihr angeordneten Stapel von Blättern aufhört.
- 10.Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Ausüben einer, abwärts gerichteten Kraft auf die Oberseite des Stapels eine Ladestange aufweist, welche normalerweise federnd abwärts gedrückt ist, und daß die Steuereinrichtung eine rotierende Nockenfläche mit einer zugeordneten Nockenabtastanordnung aufweist, welche derart mit der Ladestange verbunden ist, daß sie den federnden Abwärtskräften auf die Ladestange in Synchronismus mit dem Befördern eines unteren Blattes aus dem Stapel zu der Erfassungsvorrichtung hin entgegenwirkt.
- 11.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichne1 1 daß der bewegliche Teil der definierten Trägerfläche ein beweglicher Riemen ist und daß die Vorrichtung zum Erfassen des Blattes eine abwärts gedrückte Druckrolle ist, welche oberhalb des Riemens angeordnet ist, um ein teilweise aus dem Stapel herausbewegtes unteres Blatt fest gegen den Riemen zu drücken, damit es kontinuierlich weiterbewegt wird, nachdem die Vorrichtung zum Ausüben einer abwärts gerichteten Kraft veranlaßt worden ist, mit dem Abwärtsdrücken auf den Stapel von Blättern aufzuhören.30 9848/0853.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Teil der Trägerfläche eine durchsichtige Platte zum Tragen mindestens eines Teils eines Blatt- bzw. Belegstapels aufweist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet« daß unterhalb der durchsichtigen Platte ein optischer Zeichenleser zum Lesen von Information auf den Blättern angeordnet ist.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, insbesondere für biegsame Blätter, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorderkante der Wandanordnung in unmittelbarer Nähe ihres unteren Randes eine Auskerbung gebildet ist.
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6·bis l4, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Rand der Wandanordnung, welcher den Spalt festlegt, durch mindestens ein Gatter eingestellt ist, welches in einer etwa vertikalen Richtung mit Bezug auf ein Haupttragteil der Wandanordnung einstellbar ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet« daß die Lage des unteren Randes des Gatters die Spaltgröße festlegt und daß das Gatter längs seines unteren Randes und auf der der Trägerfläche benachbarten Seite die Auskerbung zum Aufnehmen der Vorderkante eines Blattes eines Stapels aufweist, welches nächst dem unteren Blatt liegt.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Auskerbung in der Größenordnung von 0,13 mm (0,005 Zoll) liegt.309848/0853 .../A62323 HZ
- 18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 17, dadurch gekennzeichnet» daß die Wandanordnung mit der Trägerfläche einen Winkel bildet, welcher mindestens einige Grade kleiner ist als 90°.
- 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet« daß die Trägerfläche eben ist.
- 20. Vorrichtungmch einem der Ansprüche 6 bis 19, dadurch gekennzeichnet«daß der bewegliche Riemen Teil eines Förderbandes ist, welches auf einer starren Förderplatte gelagert und derart zu der Trägerfläche benachbart angeordnet ist, daß das Förderband mit sich von der Trägerfläche wegbewegender Oberseite betrieben werden kann, und daß zum Antrieb des Förderbandes ein Motor vorgesehen ist.
- 21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet« daß ein Taktsteuerraotor vorgesehen ist, daß ferner die Nockenfläche drehbar an dem Taktsteuermotor befestigt ist, daß weiter die Nockenabtastanordnung einer die Nockenfläche aufweisenden Nockenscheibe zugeordnet ist, welche die auf die Ladestange einwirkende Abwärtskraft während eines Teils der Umdrehung der Nockenfläche zu verringern beginnt, nachdem der bewegliche Riemen ein unteres Blatt aus dem Stapel bis unter die Druckrolle befördert hat.
- 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, -dadugch_ Tgekejmaeichnet« daß eine elektrische Schalteranordnung zum gesteuerten Erregen des Förderbandantriebsmotors vorgesehen und der Nockenscheibe mechanisch zugeordnet ist, um den Antriebsmotor zu starten, wenn die Ladestange zu dem Förderbandhin abwärts gedrückt wird, wodurch das Förderband das309848/08 53untere Blatt eines Stapels von an der Wand gestapelten Blättern wegtransportiert.309848/0853
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