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Stahlkonstruktion mit Raumzellen Die Erfindung bezieht sich auf eine
Stahlkonstruktion mit Raumzellen, die aus leiterförmigen, untereinander verbundenen
Rahmenwerken besteht und Befestiqunqsmittel für darin zu haltende Raumzellen aufweist,
nach Patent Patentanmeldung P 22 07 55.6), wobei die Verbindung der freistehenden
Rahmenwerke durch zwischen je zwei in parallelen, vertikalen Ebenen freistehend
anqeordnete Rahmenwerke eingehängte Raumzellen erfolgt.
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Eine Stahlkonstruktion mit Raumzellen dieser Art wurde bereits mit
der Patentanmeldung P 22 07 955.6 vorgeschlaqen.
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Hiernach müssen die Raumzellen an den horizontalen Profile, die sich
zwischen den vertikalen Stützen erstrecken, befestigt werden. Es sind also für die
Montage Verbind.ungsmittel bekannter Art z.B. Schrauben,zu verwenden,durch welche
einerseits
die Montage aufwendig verläuft, und durch welche es andererseits unvermeidlich ist,
daß mechanische Schwingungen, und zwar insbesondere Schallschwingungen, durch leitung
auf andere Bauelemente und somit auch in andere Raumzellen übertragen werden.
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Die vorgeschlagenen Stahlkonstruktionen mit Raumzellen sollen gemäß
der vorliegenden Erfindung dadurch verbessert werden, daß sich die Montage vereinfacht,
und dan auch die Schallisolierung eine erhebliche Verbesserung erfährt.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Raumzellen mit
auf gegenüberliegenden Seiten in Nähe ihrer Decken nach außen vorstehenden Konsolen
ausgebildet sind, die lose auf die Vertikalstützen der Rahmenwerke verbindende Elorizontalträger
aufgelegt sind.
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Auf diese äußerst einfache Weise wird eine vollständige Aussteifung
der Konstruktion in den Fbenen der einzelnen geschosse erreicht. Das Gewicht der
Raumzellen wirkt auf die Auflagerbereiche ein und schafft bei den üblichen Reibungskoeffizienteneine
Verbindung, die vollständig ausreicht, um zu einer in sich steifen Konstruktion
zu führen. Die Übertragung der Windkräfte erfolgt dabei auf den inneren Kern, der
mit speziell ausgebildeten Raumzellen als Verkehrskern für Trerren-und Aufzugelemente
ausqebildet ist, wie es in der Patent an meldung P 22 07 955.6 vorgeschlagen asurde.
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Durch den Verzicht auf Verbindungselemente herkömmlicher Art wird
überraschenderweise auch noch eine hervorragende Schallisolierung der einzelnen
Raumzellen erreicht, wenn der .uflagerbereich zwischen den Horizontalträgern und
den Konsolen der Raumzellen mit eirer aus hochelastischem material hestehenden Schicht
versehen ist. vliese Schicht kann vorteilhaft aus Neopren oder einem ähnlichen Kunststoff
erzeugt
werden. Hierdurch kommt es zu einer Dämpfung der Schwingungen
in einem derartigen Ausmaß, da;' eine Schallübertragung durch Leitung wirkungsvoll
blockiert wird. Man kann also, obwohl mit sehr preiswert als Massenerzeugnis herstellbaren
Raumzellen gebaut wird, eine erheblich bessere Schallisolierung gegenüber benachbarten
Wohnungen schaffen, als dies bei allen bislang üblich gewesenen Bauweisen der Fall
war.
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Um mit Sicherheit bei der Montage die Raumzellen an den vorgesehenen
Stcllen einzuhängen, werden die Konsolen im Auflagerbereich noch unterseitig abgeflacht
und mit je einer Lochbohrunq versehen, der ein auf dem Iiorizontalträger aufqeschweißter
Dollen kleineren Durchmessers als die Lochbohrung entspricht. ei dieser Anordnung
besteht Spiel zwischen der Lochbohrung und dem Dollen.
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Ungeachtet der Tatsache, daß die Aufhängung der einzelnen Raumzellen
ohne feste Verbindungsmittel vorgenommen wird, lassen sie sich vorteilhaft so gestalten,
daß sie untereinander in jeweils einer Ebene verschraubbar sind. Dies schafft im
statischen Sinne einheitliche llorizontalfl-ichen, mit denen die Aussteifung erfolgt.
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Wenngleich sich grundsätzlich Raumzellen beliebiger Art mit entsprechenden
Konsolen versehen lassen, ist es besonders vorteilhaft, die Raumzellen mit zwei
entsprechend dem größten Anteil der Gesamtlast dimensionierten Deckenriegeln auszuihren,
die mit Bodenriegeln und vertikalen Stäben zu Rahmen in parallelen, vertikalen Ebenen
verbunden sind, welche ihrer selts durch Querträger 14 miteinander in Verbindung
stehen, Bei dieser Ausführung befinden sic die Konsolen an den Schmalseiten und
etwa in Höhe der Deckenträger. Sie können auch durch Verlängerung der Deckenträger
gebildet
werden. Da der größte Teil der Gesamtlast von den Deckenriegeln aufgenommen wird,
braucht man die vertikalen Stäbe im wesentlichen nur auf Zugbeanspruchung zu berechnen.
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Auf Knickung werden sie überhaupt nicht heansprucht, so daß sie sich
demgemß gering dimensionieren lassen. Zwar sind die Deckenriegel innen als Balken
sichtbar. Zweckmäßig werden sie dabei von der Raumseite her dreiseitig feuerschutzummantelt.
Der entstehende Hohlraum kann dann als Verteilerkanal für Elektro- und Telefoninstalation
jederzeit zuqänglich bleiben.
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Von besonderem Vorteil ist es, daß man durch Verwendung der vorgeschlagenen
Raumzellen die einzelnen Geschosshöhen bei gleicher innerer Nutzhöhe der Raumzellen
niedrig halten kann.
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Z.B. kommt man bei einer lichten Raumhöhe von 2,54 m auf eine Geschosshöhe
von lediglich 3 m. Boden und darunter befindliche Decke einer anderen Raumzelle
benötigen einschließlich eines Luftraums von 5 cm lediglich eine Gesamtkonstruktionshöhe
von 45 cm. Würde man hingegen den Hauptträger in die Bodenebene verlagern, so würde
die Gesamtkonstruktionshöhe um die sichtbare Balkenhöhe der Deckenträger vergrößert.
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Ein erheblicher Vorteil wird anmeldungsgemäß auch dadurch erzielt,
daß bei der Montage die Raumzellen exakt mit BTilfe eines Krans eingefahren werden
können, weil ein Monteur sich hierbei auf das Dach der bereits montierten Raumzelle
stellen und den Kranführer anweisen kann. Man benötigt auf diese Weise keinerlei
Gerüste.
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Schließlich hat die geringe Bauhöhe der Raumzellen noch den Vorteil,
daß sie sich auf normalen tiefladern transportieren lassen und somit auch über Straßen
begrenzter ahrhöhe befördert werden können. Beim Transport erleichtern dle Konsolen
die Verwendung von Autokranen und die Refestiqunc
auf Fahrzeugen.
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Zur weiteren Veranschaulichunq der Erfindung sei auf die sich auf
Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen nezug genommen. Darin zeigen: Fig.
1 eine isometrische, schematische Darstellung der wesentlichen Teile eines Stahlskelettes
einer Raum -zelle, während Fig. 2 in größerem Maßstab einen Auflagerbereich darstellt.
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Die isometrische Darstellung einer Gesamtkonstruktion ist in Fig.
1 der Patentanmeldung P 22 07 955.6 darqestellt, auf die Bezug genommen wird. Die
gemäß Fig. 1 dieserAnmeldung zwlschen je zwei Rahmenwerke einzuhängende Raumzelle
ist mit den in Längsrichtung verlaufenden, die den größeren Anteil der Belastung
aufnehmenden Riegeln 11 ausgeführt. Ihnen entsprechen die Bodenriegel 12. Untereinander
sind die Riegel 11 und 12 mittels vertikaler Stäbe 13 zu Rahmen verbunden. Die vertikalen
Stäbe 13 sind stumpf angesetzt, so daß insgesamt sogenannte Vierendeel-Träger gebildet
werden.
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Der Querverbindung der beiden senkrechten Rahmen dienen Querriegel
14, von welchen auch die Konsolen 7 ausgehen.
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Selbstverständlich können letztere auch durch Verlängerung der Deckenriegel
11 hergestellt werden.
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Im vergrößerten Maßstab läßt Fig. 2 erkennen, wie die Raumzellen mit
ihren Konsolen 7 auf horizontalen Trägern 6 der Rahmenwerke aufliegen. Die Konsolen
7 sind mit einer Schicht aus Zementasbest feuerfest ummantelt und durchdringen jeweils
die Stirnwände der Raumzelle, wobei sie mit ouerrieqeln 14 der Raumzelle fest verbunden
sind. Wie bereits beschrieben,
können sie auf den Horizontalträgern
6 entweder unmittelbar oder lediglich unter Verwendung einer Schicht 8 aus hartelastischem
Material aufliegen. Im Beispielsfall wurde die Konsole 7 mit einer tochbohrung 9
ausgeführt, welcher ein Dollen 10 entspricht, der seinerseits auf dem Horizontalträger
6 aufgeschweißt ist. Der Einfachheit halber ist in Fig. 2 lediglich ein einziger
Auflagerbereich darqestellt, zumal es sich aus dem Zusammenhang ohne weiteres ergibt,daß
für jede Raumzelle 4 Auflagerbereiche für die vier Konsolen 7 vorgesehen sein müssen.