DE2320163C2 - Kassette für integrale selbstentwickelnde Filmeinheiten - Google Patents
Kassette für integrale selbstentwickelnde FilmeinheitenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kassette für integrale *o
selbstentwickelnde Filmeinheiten der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung. Eine
solche Kassette ist beispielsweise aus der DE-OS 62 836 bekannt. Derartige Kassetten werden in
Selbstentwicklerkameras benutzt. Bei derartigen Selbstentwicklerkameras sind die Quetschorgane in Gestalt
von Quetschwalzen als Bestandteil der Kamera ausgebildet, wobei der Quetschspalt auf den Auswurfschlitz
der in die Kamera eingesetzten Kassette ausgerichtet ist. Diese Kameras sind mit zwei
Filmfördervorrichtungen ausgestattet, von denen die erste mit einem Greifer die Filmeinheit am Hinterrand
erfaßt und aus der Kassette heraus in den Einlauf der Quetschwalzen vorschiebt, die motorisch angetrieben
sind, so daß nach der Übergabe in den Quetschspalt die Walzen die weitere Förderbewegung übernehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kassette der angegebenen Gattung derart auszubilden,
daß die in ihr enthaltener Filmeinheiten in Verbindung mit einer Kamera verarbeitet werden können, die selbst so
nicht als Selbstentwicklerkamera ausgebildet ist, sondern die Form einer üblichen Mittelformat-Kamera mit
Kassettenrückteil aufweist.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale.
Dadurch, daß die Kassette selbst mit Quetschorganen ausgestattet ist, kann sie auch in Verbindung mit einem
Kamerarückteil Anwendung finden, das solche Entwicklervorrichtungen nicht aufweist Dadurch, daß die
Filmeinheiten aneinandergeheftet sind, wird es möglich auch ohne Filmfördervorrichtung die Filmeinheiten
einzeln aus der Kassette manuell herauszuziehen, indem jeweils mit dem Herausziehen der einen Filmeinheit
über das Verbindungsblatt die nächste Filmeinheit in Bereitschaftsstellung überführt, wird. Dann muß natürlich
die Verbindung zwischen der belichteten und der noch nicht belichteten Filmeinheit getrennt werden,
wobei die Trennung entweder über Schwächungslinien oder durch entsprechende Faltung erfolgt.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 4.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der
Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer der Filmeinheiten, die die Kassette beherbergt;
F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie 2-2 gemäß F i g. 1;
F i g. 3 einen Schnitt nach der Linie 3-3 gemäß F i g. 2;
F i g. 4 einen Schnitt nach der Linie 2-2 gemäß F i g. 1 nach Behandlung der Filmeinheit;
F i g. 5 einen Schnitt nach der Linie 5-5 gemäß F i g. 4;
F i g. 6 einen Schnitt nach der Linie 2-2 gemäß F i g. 1 nach Vollendung des Diffusionsverfahrens;
F i g. 7 einen Schnitt nach der Linie 7-7 g-irnäß F i g. 6;
Fig.8 nine perspektivische auseinandergezogene Ansicht der die Filmeinheiten aufnehmenden Kassette;
F i g. 9 einen Schnitt nach der Linie 9-9 gemäß F i g. 8.
Es wird zunächst auf die F i g. 1 bis 7 Bezug genommen, in denen eine typische Filmeinheit dargestellt
ist, wobei gleiche Bezugszeichen sich auf gleiche Bestandteile beziehen.
Die Filmeinheit 10 enthält einen aufreißbaren Behälter 11, in dem sich vor der Entwicklung eine
wäßrige alkalische Entwicklerlösung 12 befindet. Das lichtempfindliche Laminat 13 ist in der angegebenen
Reihenfolge aus folgenden Schichten aufgebaut: Eine blau-empfindliche Silberhalogenid-Emulsionsschicht 15
mit einem gelben Entwicklerfarbstoff; eine Zwischenschicht 16; eine grün-empfindliche Silberhalogenid-Emulsionsschicht
17 mit einem purpurnen Entwicklerfarbstoff; eine Zwischenschicht 18; eine rotempfindliche
Silberhalogenid-Emulsionsschicht 19 mit einem blaugrünen Entwicklerfarbstoff; eine undurchsichtige Schicht
20; eine Bildempfangsschicht 21; eine Abstandschicht 22; eine neutralisierende Schicht 23 und ein dimensionsstabiler
durchsichtiger Schichtträger 24. Eine dimensionsstabile durchsichtige Schicht 25 ist neben der
Emulsionsschicht 15 angeordnet und die Schichten 24 und 25 bestehen vorzugsweise aus einem durchsichtigen
und für die Entwicklerlösung durchlässigen flexiblen schichtförmigen Material.
Das Laminat ist mit einem sich ringsherum erstrekkenden
Einlaßstreifen 26 versehen, der sich rings um die seitlichen und Nachlaufkanten der Filmeinheit erstreckt,
um das Laminat 13 und die Schicht 25 beisammen zu halten.
Der aufreißbare Behälter 11 besitzt einen rechteckigen Abschnitt aus flüssigkeits- und luftdurchlässigem
Blattmaterial, das in Längsrichtung zu sich selbst unter Bildung von zwei Wänden 27 gefaltet ist, die
gegeneinander in Längs- und Querrichtung abgedichtet sind. Auf diese Weise wird ein Hohlraum gebildet, in
dem die Entwicklerlösung 12 gehalten wird. Die Längsdichtung 28 ist schwächer ausgebildet als die
Querdichtungen 29, so daß sie auf hydraulischen Druck
der Entwicklerlösung 12 des Behalters durch Anwendung von Druck auf die Wände 27 des Behälters
aufreißt
Wie in den F i g. 1, 2 und 4 dargestellt, ist der aufreißbare Behälter 11 starr auf dem lichtempfindlichen
Laminat 13 angeordnet, so daß eine Abgabe der Entwicklerlösung 12 in einer Richtung zwischen dem
durchsichtigen Schichtträger 25 und der Oberfläche 32 der blau-empfindlichen Silberhalogenidemulsionsschicht
15 nach dem Aufbringen von Druck auf die Wände 27 des Behälters 11 erreicht wird. Wie aus F i g. 2
ersichtlich, erstreckt sich die Führungskante des Laminats 13 so, daß ihre Längskantendichtung 28 zu der
Führungskante des Laminats 13 und der Schicht 25 gerichtet ist. Der Behälter 11 ist an dem Laminat 13 mit '5
einem verlängerten Abschnitt 30 der Bindungsschicht 26 verbunden, die sich über einen Abschnitt einer Wand 27
des Behälters erstreckt und mit einem gesonderten Haltemittel wie einer Schicht oder dem Streifen 31, der
sich über wenigstens einen Teil der anderen Wand 27 des Behälters erstreckt und einen Teil der äußeren
Oberfläche der Schicht 25, die auf einer Fläche des Laminats 13 liegt, die sich allgemein mit der Fläche
erstreckt, die von der Halteschicht 26 bedeckt ist. Die Schicht 31 ist mit einem Führungsendabschnitt 38 und
einem Schleppendabschnitt 40 versehen, an dem die Schicht 31 mit dem Aufzeichnungsmaterial nahe seines
Führungsendes befestigt ist. Wie man aus den folgenden Ausführungen erkennt, dient die Schicht 31 auch als
Führungsschicht, um das Herausziehen des Aufzeichnungsmaterials zu erleichtern.
Wie aus F i g. 6 hervorgeht, kann der Verlängerungsabschnitt 30 des Einlaßstreifens 26 eine solche Fläche
und solche Abmessungen besitzen, daß beispielsweise nach dem manuellen Abtrennen des Behälters 11 und
der Schicht 31 von dem Rest des Aufzeichnungsmaterials 10 nach der Verteilung des Entwicklers, der Teil 30
über die Kante des Laminats 13 gefaltet werden kann, das vorher von der Schicht 31 bedeckt war.
Es wird nun auf die Fig. 1,9 und 10 Bezug genommen,
auf denen Aufzeichnungsmaterialien in Form eines Filmpacks dargestellt sind. Jede Filmeinheit 10 weist
eine Schicht 31 (im folgenden als Führungsschicht bezeichnet) auf, die ein Verbindungsblatt in Form eines
Führungsendabschnitts 38 und einen Schleppendabschnitt 40 aufweist, an dem die Führungsschicht 31 des
Aufzeichnungsmaterials nahe ihrer Führungsendkante befestigt ist. Die Führungsschicht 31 einschließlich der
Führungs- und Schleppendabschnitte 38 und 40 besitzen ungefähr gleiche Breite wie die Filrneinheit 10; der
Führungsendabschnitt 38 jeder Führungsschicht 31 ist mit dem Schleppende der nächst vorhergehenden
Filmeinheit verbunden oder im Falle der ersten Filmeinheit mit der Deckschicht, und zwar vorzugsweise
nahe des Schleppendabschnitts der vorhergehenden Filmeinheit. Die Länge der Führungsschicht 31 zwischen
ihrer Führungskantenbefestigung an eine Filmeinheit und der Schleppkante zu der nächstfolgenden
Filmeinheit ist im wesentlichen gleich lang wie die Filmeinheiten zwischen ihren Führungs- und Schleppkanten;
die verbundenen Filmeinheiten und Führungsabschnitte sind in zick-zack-gefalteter Form miteinander
verbunden.
Eine Filmkassette mit Filmeinheiten 10 ist in den Fig. 8 und 9 dargestellt. Diese Kassette 44 enthält alle
Komponenten und Einrichtungen einschließlich den Quetschorganen, die erforderlich sind, damit man
mehrere farbige Diffusionsühertragungsbilder herstellen
kann. Die Kassette 44 enthält einen rechteckigen Behälter 46 zur Aufnahme von mehreren Fümeinheiten
10, die als Pack angeordnet sind. Der Behälter 46 enthält eine Frontwand 48, Seitenwände 50, eine Schleppendwand
52, eine Führungsendwand 54 und eine Rückwand 56, die aus Kunststoffmaterial besteht Die Frontwand
41$ isi mit einer rechteckigen Belichtungsöffnung 58 ausgestattet, um Licht zum Belichten der obersten
Filmeinheit hindurchtreten zu lassen, die sich in dem Behälter befindet Die Führungsendwand 54 ist mit
einem Auswurfschlitz 60 versehen, wobei die vordere Kante hiervon durch die Frontwand 48 gebildet wird,
durch welche die Fümeinheiten 10 aus dem Behälter nach der Belichtung nacheinander herausgezogen
werden können. Um zu gewährleisten, daß jedesmal nur eine Filmeinheit durch die öffnung 60 hindurchtreten
kann, können Rückhaltemittel in Form von einem oder mehreren Vorsprüngen oder Verlängerungen 62 der
Endwand 54 vorgesehen sein. Die Vorsprünge 62, die als einheitliches Teil der Endwand 54 dargestellt sind, ragen
als vorderes Teil quer über die Öffnung 60 in Stellungen, an denen sie genügend die Öffnung so weit blockieren,
daß sie deformiert werden müssen, um den Durchgang der obersten Filmeinheit aus dem Stapel zu ermöglichen.
Bei den Vorsprüngen 62 handelt es sich um eine nachgiebige Konstruktion, so daß, wenn die Führungsfilmeinheit
durch den Schlitz 60 hindurchgezogen worden ist, die Führungskante der Filmeinheit in die
Vorsprünge 62 eingreift und diese nach außen genügend abbiegt, damit nur die oberste Filmeinheit sich durch
den Schlitz 60 bewegen kann, während die nächste Filmeinheit an der Bewegung durch den Schlitz
gehindert wird.
Die Kassette ist anfangs mit einer Deckschicht 64 versehen, die aus einem für aktinisches Licht undurchlässigen
schichtförmigen Material hergestellt ist und den Zutritt von Licht durch die Belichtungsöffnung 58 vor
dem Laden einer Kamera mit der Kassette verhindern soll. Die Deckschicht 64 besitzt einen Abschnitt, der sich
wenigstens über die Fläche der Frontwand 48 erstreckt, um den Zutritt von Licht zu verhindern und er besitzt
einen Führungsendabschnitt 66, der verjüngt ist, wie dies dargestellt ist und sich von dem Filmpack weg
erstreckt und eine Führungslasche darstellt, die zum manuellen Herausziehen der Deckschicht aus dem
Filmpack ergriffen werden kann und damit das Belichten der in aufgestapelter Form vorliegenden
Fümeinheiten ermöglicht, die unter der Belichtungsöffnung und unter der Deckschicht liegen.
Eine federnde Druckplatte 70 weist einen rechteckigen Rahmen 72 auf, der zum Tragen der untersten
Filmeinheit dient und einen Querabschnitt 74, von dem sich schräg nach rückwärts Federabschnitte 76 erstrekken,
die mit der Rückwand 56 des Filmpacks über den Schrägrahmen 72 zusammenwirken und dadurch die
Fümeinheiten gegen die Frontwand 48 drücken.
Jede Filmeinheit 10 weist einen Führungsabschnitt 31 auf, der an seinem Schleppende 40 mil der vorderen
Oberfläche der Filmeinheit nahe ihrem Führungsende verbunden ist. Die Fümeinheiten und Führungsabschnitte
sind in dem Filmpackbehälter so angeordnet, daß der Führungsendabschnitt jeder Führung 31 über sich selbst
zurückgefaltet ist, so daß sich der Führungsabschnitt gegen das Schleppende der Filmeinheit und der
Ka^'ette zwischen der vorderen Fläche der Filmeinheit,
von dem er eine Komponente darstellt und der Rückfläche der Deckschicht 64 (sofern es sich um die
oberste Filmeinheit handelt) erstreckt oder zu der
Rückfläche der vorhergehenden Filmeinheit, die sich am nächsten neben der Frontwand 48 und der Belichtungsöffnung 58 befindet. Das Führungsende 38 jeder
Filmeinheit ist nach vorne zu sich selbst gefaltet und mit der Rückfläche der Deckschicht 64 oder der Filmeinheit
10 verbunden, die am nächsten neben der Frontwand zu liegen kommt und es ist mit dieser Komponente nahe
seinem Schleppende verbunden. Auf diese Weise sind die Deckschicht 64 und die nacheinander folgenden
Filmeinheiten 10 mit Führungsabschnitten 31 miteinander verbunden, von denen sich jede von dem
Schleppende der Komponente zu dem Schleppende der nächsten Filmeinheit erstreckt, die aus der Kassette
werden soll. Die Führungsabschnitte 31 sind zick-zackgefaltet, damit sich ein Filmstapel mit einer Deckschicht
64, einer Führung 31, einer Filmeinheit 10, einem anderen Führungsabschnitt 31 usw. ergibt, jeder
Führungsabschnitt 31 kann durch Perforationen, Schlitze oder Schwächungslinien so geschwächt sein, daß der
Abschnitt einer Führung, der an einer Filmeinheit innerhalb der Kassette befestigt ist und sich aus dieser
als Führung zum Herausziehen der letzten Filmeinheit darbietet, von dem Teil der Führung abgetrennt werden
kann, die an der vorhergehenden Komponente, d. h. der Deckschicht 64 oder der Filmeinheit 10 befestigt ist.
Die Filmkassette 44 weist Mittel auf, die unter Druck auf jede Filmeinheit einwirken, wenn sie nach der
Belichtung herausgezogen wird und den Behälter 11 aufreißen und damit die Freigabe der Entwicklerlösung
zwischen der Schicht 25 und der Schicht 13 verursachen und die Verteilung der Entwicklerlösung aus dem
Behälter als dünne Schicht zwischen den obenerwähnten Schichten bewirken. Wie aus den Fig. 8 und 9
ersichtlich, sind diese Druck aufbringenden Mittel in Form einer Quetschvorrichtung 70 ausgebildet, die an
dem Führungsende des Gehäuses 46 befestigt ist. Die Quetschvorrichtung 70 besteht aus Metallblech. Die
Vorrichtung 70 besitzt rechteckige Gestalt einschließlich einer Frontwand 72, einer Rückwand 74 sowie
Seitenwänden 76, welche einen Rahmen bilden, der den Führungsendabschnitt der Vorder-, Rück- und Seitenwände
der Kassette 46 umfaßt, wodurch sie eine zusätzliche Festigkeit und Starrheit erfahren und mit
der Quetschvorrichtung 70 an dem Gehäuse 46 als Komponente der Kassette 44 zusammenwirken. Die
Frontwand 72 ist mit einer sich nach rückwärts erstreckenden Nase 76 versehen und die Rückwand 74
ist mit einer sich nach vorne erstreckenden untergeordneten Nase 78 versehen. Die Verteilungseinrichtung
umfaßt eine Führungsendwand einschließlich eines Vorderabschnitts 80 und eines Rückabschnitts 82, die
voneinander durch eine Entnahmeöffnung bzw. einen Durchgang getrennt sind. Der vordere Abschnitt 80 und
!0 der rückwärtige Abschnitt 82 umfassen Kantenabschnitte,
die gegen sich selbst umgebogen sind unter Bildung von Zylindern oder Quetschorganen, die mit 90 bzw. 92
angegeben sind und eine genügende Widerstandskraft gegenüber Verwindungen oder Verbiegungen besitzen
!5 und als zwei Druck aufbringende Glieder wirken können.
Die Laschen 76 und 78 greifen in Kanten 86 und 88 ein, die aus den Führungsendabschnitten der Frontwand
48 bzw. der Rückwand 56 des Behälters 46 geformt sind. Die Kanten oder Wulste 86 und 88 verlaufen geneigt
bzw. verjüngt gegen das Führungsende der Filmeinheit, um das Verbinden der Quetschvorrichtung 70 mit der
Kassette durch einfaches Andrücken der Quetschvorrichtung auf das Ende des Behälters unter leichter
Deformierung der Front- und Rückwand des Behälters und/oder der Quetschvorrichtung zu bewirken, ein
Vorgang, der erforderlich ist, damit die Laschen 76 und 78 sich über die Kanten bzw. Wülste 86 und 88 in die
Stellung hinwegbewegen, die in F i g. 9 gezeigt ist, in der der rückwärtige Wandabschnitt der Frontwand 82
gegen die Endwand 54 der Kassette angeordnet ist.
Wie erwähnt schwankt die minimale Dicke der Filmeinheit über ihre Länge, so daß der Quetschspalt 84
zwischen den Quetschorganen 90 und 92 so variabel sein sollte, daß sie unabhängig von den Dickenschwankungen
der Filmeinheit den erforderlichen Quetschdruck ausüben. Um die Relativbewegungen der Quetschorgane
zu erleichtern, die mit ihren Achsen parallel und eben zueinander angeordnet sind, ist der rückwärtige
Abschnitt 82 mit Schlitzen 94 am Ende der zylindrischen Druckteile 92 versehen, um eine Bewegung des Organs
92 relativ zu dem Organ 90 in Richtung zu und von diesem Teil zu ermöglichen.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Kassette für integrale, selbstentwickelnde Filmeinheiten, von denen die jeweils oberste einem
Belichtungsfenster in der Breitseite der Kassette s anliegt, die in der Stirnseite einen Auswurfschlitz
aufweist, durch den die Filmeinheiten nach der Belichtung einzeln aus der Kassette entfernbar sind,
wobei sie einen Quetschspalt zweier Quetschorgane durchlaufen, die einen am Vorlauf rand angeordneten
Behälter für eine Behandlungsflüssigkeit aufbrechen und die Behandlungsflüssigkeit zwischen zwei
Schichten der Filmeinheit ausbreiten, dadurch gekennzeichnet, daß die einen Bestandteil der
Kassette (44) bildenden Quetschorgane (90, 92) mit ihrem Quetschspalt auf den Auswurfschlitz (60) der
Kassette (44) ausgerichtet sind, und daß der Vorlaufrand jeder Filmeinheit mit dem Nachlaufrand
der vorhergehenden Filmeinheit über ein Verbindungsblatt (38) zickzackartig verbunden ist.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einstückig aus Metallblech
hergestellte, die Quetschorgane (90, 92) tragende Quetschvorrichtung (70) mit einem Rahmen (72, 74,
76) am Frontende der Kassette (44) aufgesetzt ist.
3. Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen nach innen abgebogene
Laschen (76 und 78) aufweist, die über Wülste (86 und 88) von Vorder- und Rückwand der Kassette
einrastbar sind.
4. Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Quetschorgane (90, 92) als
zylindrisch aufgewickelte Bleche ausgebildet sind, die mit dem oberen bzw. unteren Rahmenteil (72
bzw. 74) einstückig verbunden sind.
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