DE2318815B1 - Hochklappbares Liegemoebel mit Tisch - Google Patents
Hochklappbares Liegemoebel mit TischInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein mit einem Tisch kombiniertes hochklappbares Liegemöbel, mit einem um eine
waagerechte Achse schwenkbar gelagerten Liegemöbelgestell und einer mit demselben verbundenen Tischplatte,
die zur Abstützung in ihrer Gebrauchslage mit einem Fuß gelenkig verbunden ist.
Die Kombination eines Klappbettes mit einem Tisch ist in verschiedenen Konstruktionen bekannt Bei diesen
bekannten Kombinationsmöbeln ist im allgemeinen an der Unterseite des Bettgestells eine Tischplatte gelenkig
angebracht, die sich beim Hochklappen des Bettgestells ebenfalls hochbewegt und dann — nach dem
Lösen einer Arretierung — von Hand in die waagerechte Gebrauchslage heruntergeklappt und auf einen
oder mehrere Gelenkfüße abgestützt werden kann. In dieser Weise mit einem Klappbett kombinierte Tische
weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie vor jeder Benutzung des Bettes in die vertikale Lage hochgeklappt
werden müssen, so daß bei allen bekannten Konstruktionen ein vorheriges Abräumen des Tisches unumgänglich
ist
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein mit einem Tisch kombiniertes hochklappbares Liegemöbel
zu schaffen, bei dem der Tisch während der ganzen Klappbewegung des Bettes in seiner waagerechten
Stellung verbleiben kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Liegemöbel der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Tischplatte
über zwei Lenker an den beiden Längsseiten des Liegemöbelgestells aufgehängt ist und die Schwenkachsen
des Liegemöbelgestells, der den Lenker und des Fußes zusammen mit dem Endpunkt des Fußes ein Parallelogramm
bilden.
Mit einer solchen Anordnung wird erreicht, daß die Tischplatte in jeder beliebigen Stellung des hochklappbaren
Liegemöbels ihre waagerechte Gebrauchslage beibehält, so daß ein zeitraubendes und lästiges Abräumen
des Tisches vor Ingebrauchnahme des Bettes nicht erforderlich ist.
Vorzugsweise ist die gemeinsame Ebene der
Vorzugsweise ist die gemeinsame Ebene der
ίο Schwenkachsen des Liegemöbelgestelles und der beiden
Lenker bezüglich der Vertikalen bis zu 15° gegen die der Tischplatte abgewandte Seite geneigt, um das
Liegemöbelgestell in seiner hochgeklappten Lage arretieren zu können.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist es möglich, die Verlängerung der Schwenkachsen
der beiden Lenker in Richtung der Mittelachse des Liegemöbelgestells als Halterungsbolzen für zwei koaxial
zu den Schwenkachsen angeordnete Schraubenfedern auszubilden, deren Enden mit diesen Schwenkachsen
und dem Liegemöbelgestell verbunden sind, so daß sich die Schraubenfedern beim Herunterklappen des Liegemöbelgestells
in dessen Gebrauchslage spannen und die so gespeicherte Energie beim Anheben des Liegemöbelgestells
wieder abgeben.
Dabei kann es vorteilhaft sein, daß die beiden Schraubenfedern in der hochgeklappten Stellung des
Liegemöbelgestells leicht vorgespannt sind, so daß sie zur sicheren Arretierung des Liegemöbelgestells in dessen
hochgeklappter Lage beitragen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Liegemöbels schematisch dargestellt, und zwar zeigt
F i g. 1 eine schaubildliche Ansicht des mit einer Tischplatte kombinierten Gestells in der Gebrauchslage
des Tisches,
F i g. 2 eine Seitenansicht des Liegemöbels, aus der die geometrischen Verhältnisse zu erkennen sind,
F i g. 3 eine schaubildliche Ansicht des Liegemöbels mit Tisch in einer Übergangsstellung und
F i g. 3 eine schaubildliche Ansicht des Liegemöbels mit Tisch in einer Übergangsstellung und
F i g. 4 eine Seitenansicht des Liegemöbels, wobei das Bett in seine Gebrauchslage heruntergeklappt ist
Das auf der Zeichnung unter Verzicht auf unwesentliche Einzelheiten dargestellte Kombinationsmöbel
weist einen starren Rahmen 1 auf, der im wesentlichen eine untere, auf dem Fußboden aufliegende schmale
Platte la besitzt, an deren beiden Enden je eine senkrecht nach oben ragende Halteleiste \b befestigt ist. In
den oberen Abschnitten der beiden Halteleisten \b befinden sich die Schwenkachsen 2, um welche das in seiner
Gesamtheit mit 4 bezeichnete Liegemöbelgestell in Richtung des Pfeiles 3 geschwenkt werden kann.
Im Mittelbereich der Platte la des Rahmens 1 ist eine ebenfalls auf dem Fußboden ruhende Leiste 5 befestigt
an deren freiem Ende ein Tischfuß 6 gelenkig angeordnet ist. Die Lage der mit 7 bezeichneten
Schwenkachse ist dabei so gewählt, daß der Tischfuß eine im Sinne des Pfeiles 8 erfolgende Schwenkbewegung
ausführen kann. Das obere Ende des Tischfußes 6 ist über eine Schwenkachse 9 mit einer Tischplatte 10
verbunden. Die Tischplatte 10 stützt sich somit in ihrer Gebrauchsstellung mit ihrem vorderen, dem Gestell 4
abgewandten Endabschnitt auf den Fuß 6, während der hintere, dem Bettgestell 4 benachbarte Endabschnitt
der Tischplatte 10 über zwei Lenker 11 an den Längsseiten
4a des Bettgestelles 4 angelenkt ist. Die mit 12 bezeichneten Schwenkachsen der Lenker 11 durchdringen
die Längsseiten 4a des Bettgestelles, ragen auf der
den Lenkern entgegengesetzten Seite in Richtung der Mittelachse des Bettgestelles hervor und dienen als
Halterungsbolzen für zwei Schraubenfedern 13. Die Enden 13a der Schraubenfedern 13 sind jeweils an den
Endabschnitten der Schwenkachsen 12 befestigt, während die gegenüberliegenden Enden 136 der Schraubenfedern
13 an den Innenflächen der Seitenholme 4a gegen einen Anschlag anliegen. Die Anordnung ist so
gewählt, daß sich die Schraubenfedern beim Herunterklappen des Bettgestelles um die Achse 2-2 spannen
und die dabei gespeicherte Energie beim Hochklappen des Bettgestelles wieder abgeben können. Statt der
Schraubenfedern können auch Torsionselemente, ζ. Β. Drehstabfedern, verwendet werden.
Das Bettgestell ist außerdem mit zwei Füßen 14 versehen, die über Schwenkachsen 15 gelenkig an den
Längsseiten 4a angeordnet sind und beim Herunterklappen des Gestelles 4 von selbst in ihre Gebrauchslage
einschwenken.
Oberhalb des Gestelles 4 ist eine schwenkbare Lese-,lampe
16 angebracht, die beispielsweise an einem angrenzenden Möbel oder der Zimmerwand befestigt
sein kann.
Wie die stark schematische Darstellung gemäß Fig.2 zeigt, bilden die auf eine Vertikalebene projizierten
Schwenkachsen 2, 12, 9 und 7 ein Parallelogramm, das sich beim Herunterklappen des Gestelles 4
und der Tischplatte 10 zwar verschiebt, jedoch immer die für ein Parallelogramm typischen Merkmale beibehält.
Dank dieser Anordnung ist gewährleistet, daß die Tischplatte 10 nicht nur in der Gebrauchsstellung nach
F i g. 1 und in ihrer Stellung nach F i g. 4, sondern auch in allen übrigen Zwischenstellungen (F i g. 3) waagerecht
bleibt. Soll daher das Bett in Gebrauch genommen werden, so braucht man dieses lediglich gemäß
F i g. 3 in seine in F i g. 4 dargestellte Stellung herunterzuklappen, ohne daß ein Abräumen der Tischplatte erforderlich
wäre. Die Tischplatte 10 wird dabei von den Lenkern 11 und dem Tischfuß 6 in waagerechter Lage
abgesenkt.
Wie die Praxis zeigt, könnten sich beim Anheben des Kombinationsmöbels aus der in F i g. 4 dargestellten
Lage insofern Schwierigkeiten ergeben, als die Tischplatte 10 auf Grund des relativ ungünstigen Kraftangriffs
hinter dem Bettgestell 4 zurückbleibt und dadurch die Kraftübertragungsglieder relativ stark beansprucht
werden. Diese Schwierigkeit kann zweckmäßigerweise dadurch behoben werden, daß man an der
Unterseite der Tischplatte 10 eine geschwungene Stahlfeder 17 anbringt, die sich beim Absenken des Tisches
zusammendrückt (F ig. 4) und die so gespeicherte Energie beim Hochklappen des Kombinationsmöbels
wieder abgibt und damit ein einwandfreies Anheben der Tischplatte gewährleistet. An Stelle der Flachfeder
17 ließe sich selbstverständlich auch eine Schraubenfeder oder ein anders geformtes elastisches Organ verwenden.
Auch wäre es grundsätzlich möglich, eine derartige Feder auf dem Fußboden im Aufsetzbereich der
Tischplatte 10 zu befestigen. Aus ästhetischen Gründen dürfte die Anbringung dieser Feder an der Unterseite
der Tischplatte jedoch vorzuziehen sein.
Das beschriebene Kombinationsmöbel muß aus Sicherheitsgründen in der hochgeklappten Lage des
Bettgestells (Fig. 1) arretiert werden. Wie die Praxis
gezeigt hat, kann eine derartige Arretierung jedoch entfallen, wenn man den in F i g. 2 mit α bezeichneten
Winkel etwas größer als 90° macht, so daß er beispielsweise 97° beträgt. Das Bettgestell befindet sich damit
in einer stabilen Lage und kann selbst durch eine auf die Tischplatte in Richtung des Pfeiles 18 ausgeübte
Kraft nicht zum Umklappen bewegt werden, da diese Kraft nur noch zur Stabilisierung der eingenommenen
Lage beiträgt. Der Winkel <x liegt vorzugsweise zwischen 5 und 10°, kann aber aus Sicherheitsgründen bis
auf 15° erweitert werden, wenn die geometrische Konstruktion
dies erlaubt.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Hochklappbares Liegemöbel mit Tisch, mit einem um eine waagerechte Achse schwenkbar gelagerten
Liegemöbelgestell und einer mit demselben verbundenen Tischplatte, die zur Abstützung in
ihrer Gebrauchslage mit einem Fuß gelenkig verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Tischplatte (10) über zwei Lenker (11) an den beiden Längsseiten (4a) des Liegemöbelgestells (4)
aufgehängt ist und die Schwenkachsen (2; 12; 9) des Liegemöbelgestells (4), der beiden Lenker (11) und
des Fußes (6) zusammen mit dem Endpunkt (7) des Fußes (6) ein Prallelogramm bilden.
2. Liegemöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Ebene der Schwenkachsen
(2; 12) des Liegemöbelgestells (4) und der beiden Lenker (11) bezüglich der Vertikalen bis zu
15° gegen die der Tischplatte (10) abgewandte Seite geneigt ist.
3. Liegemöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verlängerung der Schwenkachsen (12) der beiden Lenker (11) in Richtung der Mittelachse
des Liegemöbelgestells (4) als Haltebolzen für zwei koaxial zu den Schwenkachsen (12) angeordnete
Schraubenfedern (13) dienen, deren Enden mit diesen Schwenkachsen (12) und dem Liegemöbelgestell
(4) verbunden sind.
4. Liegemöbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schraubenfedern (13) in
der hochgeklappten Stellung des Liegemöbelgestells (4) leicht vorgespannt sind.
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