DE2362755A1 - Zigarettenausgabevorrichtung - Google Patents
ZigarettenausgabevorrichtungInfo
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Description
Pile 1001.002
R/S ch
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Die Erfindung betrifft eine Ausgabevorrichtung, die vertikal gestapelte Packungen, wie Zigarettenpackungen, aufzunehmen vermag,
so daß die unterste Packung sichtbar wird, und die so ausgebildet ist, daß die unterste Packung entnommen werden kann
und die nächste Packung an ihre Stelle tritt.
Es gibt bereits viele verschiedene Ausgabevorrichtungen, bei
denen das Eigengewicht der zu entnehmenden Packungen genützt wird. Beispiele dafür sind in den US-PS 782 430, 1 731 544,·
2 890 573, 1 706 298 und 533 963 beschrieben.
Die bekannten derartigen Vorrichtungen ermöglichen zwar die
Sichtbarmachung der jeweils untersten Packung, bieten aber einige beträchtliche Probleme:
Bei der Entnahme der untersten Packung wird leicht die unmittel-
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bar darüber befindliche Packung mit nach vorne gezogen, so daß sie
ebenfalls ausgebracht wird und gewöhnlich zu Boden fällt.
Beim Kippen großer solcher Vorrichtungen nach vorne zum Zwecke des
Füllens fallen die untersten Packungen leicht heraus.
Packungen, insbesondere Zigarettenpackungen, variieren beträchtlich
in Länge und Breite, so daß es schwierig ist, die wirtschaftlichen Vorteile einer genormten Konstruktion ohne Einstelleinrichtungen zu
erzielen. Durch die Unterschiede der Größe der Packungen wird auch die Wahrscheinlichkeit, daß die zweite Packung unabsichtlich mit
nach vorne gezogen und entnommen wird, erhöht, da kleinere Packungen
lockerer in ihren Schächten liegen.
Aufgabe der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Zurschaustellung und
Ausgabe von Packungen, beispielsweise Zigarettenpackungen, von vertikalen
Stapeln unter Ausnützung ihres Eigengewichts, bei der praktisch die ganze Vorderfläche Jeder untersten Packung sichtbar wird,
die Packungen zuverlässig in die unterste Stellung gleiten und die mit genormten Abmessungen aus leicht formbaren Teilen so hergestellt
werden kann, daß sie Packungen verschiedener Länge und Breite aufzunehmen vermag.
Die Ausgabevorrichtung gemäß der Erfindung ist in bekannter Weise
so ausgebildet, daß vertikale Stapel von Packungen unter Ausnutzung
ihres Eigengewichtes durch Schächte so eingefüllt werden können, daß die jeweils unterste Packung auf einem Bodenanschlag so aufliegt,
daß sie sichtbar wird. Die Schächte sind typischerweise stufenweise angeordnet, derart, daß jeder Schacht über dem unmittelbar hinter
ihm befindlichen Schacht endet, so daß die unterste Packung jedes
Stapels von der Vorderseite der Vorrichtung gesehen und aus dieser
Stellung entnommen werden kann. Die Ausgabevorrichtung gemäß der
Erfindung ist gekennzeichnet durch Blattfedern, die von ihren oberen Enden in einem Winkel vorspringen und an den Seiten jedes Schachtes
so angebracht sind, daß sie mit den Vorderflächen der Packungen in
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Eingriff stehen, während diese in die unterste Stellung gleiten.
Dadurch wird eine zuverlässige Füllung der Vorrichtung mit den Packungen möglich,und außerdem können Packungen verschiedener Länge
und Breite in die Vorrichtung eingebracht werden. Die Blattfedern
endigen über dem Bodenanschlag jedes Schachtes, so daß jede Packung
unter der betreffenden.Feder fortgezogen werden kann.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Blattfedern hinter
Frontanschlägen angeordnet, so daß sie sich nicht zu stark nach vorn durchbiegen können. Die Ausgabevorrichtung ist aus Seite an
Seite angeordneten Trennwänden aufgebaut. Diese Trennwände weisen Schächte begrenzende Führungsrippen auf. Die einander benachbarten
Schächte auf jeder Seite einer Trennwand sind mit nur einer einzelnen Blattfeder ausgestattet, und diese Blattfeder ist in Löchern in"
der Trennwand "gelagert, um eine Durchbiegung nach vorn zu begrenzen. Die Blattfedern sind als Fortsetzungen der Führungsrippen ausgebildet.
Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich ·
aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
In den Zeichnungen ist
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausgabevorrichtung gemäß
der Erfindung,
Figur 2 eine perspektivische Darstellung eines Teiles der Vorrichtung
von Figur 1 in vergrößertem Maßstab,
Figur 3 ein Teil eines Schnittes durch die Vorrichtung von Figur
längs der Linie 3-3 von Figur 2 in vergrößertem Maßstab,
Figur 4 ein Schnitt längs der Linie 4-4 von Figur 3,
Figur 5 eine Seitenansicht einer genormten Trennwand, aus der die
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Ausgabevorrichtung aufgebaut ist, und
Figur 6 eine Vorderansicht zweier benachbarter Trennwände der Ausgabevorrichtung von der linken Seite der Darstellung
von Figur 5 gesehen.
Figur 1 veranschaulicht eine Ausgabevorrichtung 10 gemäß der Erfindung,
Wie weiter unten beschrieben, ist die Ausgabevorrichtung 10 mit genormten Abmessungen hergestellt und so ausgebildet, daß sie eine
Anzahl vertikaler Stapel von Packungen P, wie Zigarettenpackungen, aufzunehmen vermag. Die Packungen werden vom oberen Ende 12 der Vorrichtung
aus eingefüllt und rutschen unter ihrem Eigengewicht nach unten bis zu einer Stellung, wo ihre Vorderseite sichtbar wird und
von wo sie entnommen werden können.
Die Ausgabevorrichtung 10 ist aus Endwänden 16l und 16r sowie mittleren
Trennwänden 16C, die Seite an Seite an einer Frontplatte 18, einer Bodenplatte 20 und einer Rückplatte 22 befestigt sind, zusammengefügt.
Die Frontplatte 18 kann zweckmäßig mit einem Werbeaufdruck
versehen sein. Die Wände 16l, 16r und 16C sind in ausreichendem Abstand voneinander angeordnet, um Packungen P zwischen
sich aufzunehmen, und sind mittels Zapfen, Haken oder dergl. (nicht
gezeigt), die den Platten 18, 20 und 22 angepaßt sind, an diesen Platten befestigt. Die mittleren Trennwände 16C weisen, wie weiter
unten näher beschrieben, an beiden Oberflächen zum Eingriff mit einer Packung bestimmte Einrichtungen auf, während die Endwände 16L
und 16r nur an ihrer Innenfläche derartige Einrichtungen aufweisen, während ihre Außenfläche glatt ist. Da die zum Eingriff mit einer
Packung bestimmten Einrichtungen für jede Trennwand und Außenwand die gleichen sind, dient eine Beschreibung der mittleren Trennwände
16C, wie sie in den Figuren 2 bis 5 gezeigt ist, der Beschreibung aller Trennwände.
Die in den Figuren 2 bis 5 gezeigten Trennwände 16C weisen eine mittlere
Teilungswand 30 auf, von der eine Anzahl Führungsrippen 32 nach
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außen vorspringen und Schächte 34 zwischen ihnen zur Aufnahme vertikaler
Stapel von Packungen P begrenzen. Am unteren Ende der Schächte 34 befinden sich Bodenanschläge 36* die sich von einer
Teilungswand 30 erstrecken und die Lage der jeweils untersten Packung P in der Stellung, in der sie von außen sichtbar ist, bestimmen.
Wie aus den Figuren 1,3 und 5 zu ersehen", sind die Schächte 34 an
ihren unteren Enden etwas gegen die Frontfläche 14 der Ausgabevorrichtung
10 abgekantet. Außerdem sind die Schächte 34 stufenförmig
angeordnet, so daß jeder Schacht über dem unmittelbar hinter ihm befindlichen endet. Die Bodenpackung jedes Stapels wird daher an
der Vorderfläche der Vorrichtung mit praktisch ihrer gesamten Vorderfläche deutlich sichtbar und befindet sich in einer Stellung, aus
der sie leicht entnommen werden kann. Die leichte Neigung der Schächte
unterstützt außerdem das Gleiten der nächsten Packung in die unterste Stellung.
Nahe dem Boden jedes Schachtes 34 ist die Trennwand 16C mit einer
Blattfeder 40 ausgestattet, die, wie aus den Figuren 2, 3 und 5
ersichtlich, als Fortsetzungen der Führungsrippen 32 ausgebildet
sind und nur an ihren oberen Enden befestigt sind, während sie sich als Vorsprünge so nach unten erstrecken, daß sie an den
Frontflächen der Packungen P, während diese in die unterste Stellung gleiten, in Eingriff stehen. Die Blattfedern 4o strecken sich außerdem
von den Führungsrippen 32 in einem leichten Winkel nach hinten,
so daß hinter den untersten Packungen ein mit dem Finger zugänglicher
Raum 44 geschaffen wird. Wie aus den Figuren 2 und 4 ersichtlich, sind die Schächte y\ an beiden Seiten einer Trennwand 30
mit nur einer einzigen Blattfeder 4o, die sich in einer, öffnung 42
in der Trennwand 30 frei biegen kann, ausgestattet. Die vordere
Begrenzung 46 der öffnung 42 dient als. Anschlag,, der die Biegung
der Blattfeder 40 nach vorn begrenzt, und verhindert dadurch eine zu starke Durchbiegung der Blattfeder bei Entnahme einer Packung.
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Die Länge der Blattfedern 4o ist vorzugsweise im "Verhältnis zur
Länge der Packungen P groß,, damit Packungen sehr verschiedener Länge in die Vorrichtung 10 eingefüllt werden können und damit diese
Blattfedern in einem verhältnismäßig kleinen Winkel gegen die Packungen P pressen können, so daß der Druck auf Packungen verschiedener
Dicke ziemlich gleich ist. Der Abstand D zwischen dem Bodenanschlag 36 und dem Bodenende der Blattfeder 40 ist zweckmäßig
etwas geringer als die Länge der kürzesten Packung P, die von der Ausgabevorrichtung 10 aufgenommen werden soll. Die Breite W
(Figur 4) der Blattfeder 40 ist zweckmäßig derart, daß sie mit der schmälsten Packung P, die von der Vorrichtung aufgenommen werden
soll, in Eingriff kommt. In den Zeichnungen sind die Blattfedern 40 rechteckig dargestellt. Sie können aber natürlich auch eine andere
Form haben. Ihre Resilienz wird so gewählt, daß die Packungen leicht
entnommen werden können. Im allgemeinen ist ein leichter Druck auf
die Packungen ausreichend.
Wenn die Packungen P in den Schächten 34 nach unten gleiten, pressen
die Blattfedern 40 gegen die Frontfläche der Bodenpackung des Stapels und verhindern, daß diese zusammen mit derjenigen Packung, die gerade
entnommen wird, herausgezogen wird (Figur 3)· Die Blattfedern sind ausreichend resilient, um nachzugeben, wenn die unterste Packung
entnommen wird, so daß die Entnahme von Packungen·nicht schwierig
ist. Durch die Verwendung dieser Blattfedern wird es daher möglich, Packungen verschiedener Breite und Länge in die Vorrichtung einzubringen,
wobei die Füllung mit den Packungen sowie die Entnahme von Packungen sehr einfach ist. Außerdem ist die Blattfederkonstruktion
gemäß der Erfindung leicht mit einer wirtschaftlichen Verformungstechnik herstellbar, und der Aufwand für die Zusammenfügung der Teile
der Vorrichtung ist minimal.
Die Herstellung der Wände 16l, 16r und 16C erfolgt vorzugsweise durch
KunststoffSpritzguß unter Verwendung von beispielsweise Styrol hoher
Schlagzähigkeit. Da diese Wände nur Führungsrippen 32, Anschläge 36
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und Blattfedern 40, die sich alle von einer Teilungswand 30 in der
Mitte nach außen oder durch eine öffnung 42 in der Wand 30 erstrecken,
können diese Wände leicht mit einer zweistückigen Form ausgebildet
werden und müssen nicht aus einzelnen Teilen zusammengefügt werden.
Daher können diese Wände in wirtschaftlicher Weise mit genormten Abmessungen hergestellt werden. Da die mittleren Wände 16C alle
gleich sind,.können die Ausgabevorrichtungen 10 gemäß der Erfindung
so aufgebaut werden, daß sie jede Zahl verschiedener vertikaler Stapel von Packungen P aufzunehmen vermögen, wofür nur die
Länge der Vorrichtung 10 vergrößert werden muß, indem man längere Platten 18, 20 und 22 verwendet.
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Claims (8)
- PatentansprücheM .) Ausgabevorrichtung, in der vertikale Stapel von Packungen unter ihrem Eigengewicht durch Schächte zu Bodenanschlägen, die die unterste Packung in einer Stellung, in der sie von außen sichtbar ist, abstützen, gleiten, gekennzeichnet durch Blattfedern, die von ihren oberen Enden in einem Winkel vorspringen und an den Seiten jedes Schachtes so angeordnet sind, daß sie mit der Frontfläche der Packungen in Eingriff kommen, während diese in die unterste Stellung gleiten, so daß eine zuverlässige Füllung der.Vorrichtung mit den Packungen und die Aufnahme von Packungen verschiedener Länge und Breite möglich wird.
- 2. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Enden der Blattfedern über den Bodenanschlägen enden, so daß die Packungen unter ihnen entnommen werden können.
- 3. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfedern flach und längs der Schächte so angeordnet sind, daß sie mit verschieden großen Packungen in Eingriff kommen.
- 4. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schächte durch Führungsrippen begrenzt sind und daß die Blattfedern als Fortsetzungen der Führungsrippen ausgebildet sind.
- 5. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Elemente eine einzige Blattfeder zum Eingriff mit zwei Packungen in benachbarten Schächten aufweisen.409826/0364
- 6. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus genormten, Seite an Seite montierten Wänden, die die Schächte und die Bodenanschläge vorgeben und die Blattfedern tragen, zusammengefügt ist.
- 7· Ausgabevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die genormten Wände Teilungswände und Pührungsrippenj die die Schächte begrenzen, aufweisen und die Blattfedern als Portsetzungen der Führungsrippen ausgebildet sind.
- 8. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1J, dadurch gekenn ζ ei chnet, daß benachbarte Schächte auf jeder Seite einer genormten Wand eine gemeinsame Blattfeder zum Eingriff mit den beiden Packungen in diesen benachbarten Schächten aufweisen, wobei sich die Blattfeder in einer Öffnung in der Teilungswand befindet und die Vorderkante der öffnung die Biegung der Blattfeder nach vorn begrenzt, so daß sie sieh nicht zu stark biegen kann, wenn eine Packung entnommen wird.9· Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch g e kennze.ichnet, daß die Biegung der Blattfeder nach vorn begrenzt ist, um eine zu starke Durchbiegung dieser Blattfeder bei Entnahme einer Packung zu verhindern.4 09 82 6/0364
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