DE2348039B2 - Roentgenuntersuchungsgeraet - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einem am Gerätefuß höhenversteilbaren
Lagerbock, einem am Lagerbock um eine horizontale Kippachse drehbar gelagerten Träger für
eine parallel zur Kippachse orientierte Bildschicht, einer auf die Bildschicht zentrierten Röntgenröhre und einer
zwischen Röntgenröhre und Bildschicht angeordneten, um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbaren
Patientenhalterung.
Es ist bereits ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einem an einem Gerätefuß höhenverstellbaren Lagerbock
bekannt, an dem ein Bildschichtträger und eine mit dem Bildschichtträger verbundene, auf den Bildschichtträger
ausgerichtete Röntgenröhre um eine gemeinsame horizontale Achse drehbar gelagert sind. Bei diesem
ί /
Röntgenuntersuchungsgerät ist eine längs- und querverschiebbare
sowie in Richtung der Flächennormalen auf die Bildschicht verschiebbare Patientenlagerungsplatte
am Lagerbock gesondert gehaltert. Die Patientenhalterung ist nicht um die Mittelsenkrechte auf die ί
Bildschicht drehbar. Die mit diesem Röntgenuntersuchungsgerät möglichen Untersuchungen rechtfertigen
nicht ganz den hohen gerätetechr.ischen Aufwand.
Weiterhin ist durch die DT-OS 23 12 404 ein um eine
horizontale Achse kippbares Röntgenuntersuchungsge- |()
rät für die Untersuchung von Kindern bekannt, bei dem die Patientenlagerstatt in Längsrichtung verstellbar ist
und Lei dem die Röntgenröhre im Innern einer torbogenähnlichen Tragkonstruktion gehalten ist. Bei
dieser Konstruktion behindert die torbogenähnliche Tragkonstruktion für die Röntgenröhre die Drehbarkeit
der Patientenhalterung um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht. Eis kann praktisch nur in den beiden
Extremlagen dieser Drehung untersucht werden. Der Übergang von der einen Extremlage in die andere
Extremlage ist darüber hinaus äuße.-st umständlich und
erfordert eine Unterbrechung der Untersuchung.
Schließlich ist durch die DT-AS 14 66 822 ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einem an einen Gerätefuß
höhenverstellbaren Lagerbock, einem am Lagerbock um eine horizontale Kippachse drehbar gelagerten
Träger für eine parallel zur Kippachse orientierte Bildschicht und einer auf die Bildschicht zentrierten
Röntgenröhre bekannt. Bei diesem Röntgenuntersuchungsgerät ist eine längs- und querverschiebbare sowie !()
um ihre Längsachse drehbare Patientenlagerungsplatte mitsamt der Röntgenröhre und der Tragkonstruktion
für die Röntgenröhre um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbar. Bei diesem Röntgenuntersuchungsgerät
läßt sich der Patient in allen Orientierungen zum Raum untersuchen. Trotz des getriebenen konstruktiven
Aufwandes läßt sich aber die Durchleuchtungsrichtung nicht bei liegendem oder schräg gestelltem
Patienten in eine Ebene quer zur Längsachse des Patienten schwenken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein möglichst universell einsetzbares und für möglichst viele
Untersuchungsarten geeignetes Röntgenuntersuchungsgerät zu schaffen. Dieser Aufgabe liegt die
Erkenntnis zugrunde, daß für eine besondere Untersuchungsform
geschaffene gerätetechnische Maßnahmen sich unter Umständen mit nur geringem zusätzlichem
Aufwand für noch weitere Untersuchungsarten ausnutzen lassen. Insofern müßte ein besonders vielseitig
einsetzbares Röntgenuntersuchungsgerät bei sorgfältiger Auswahl der Einsatzbereiche relativ preiswert
herstellbar sein.
Bei einem Röntgenuntersuchungsgerät der eingangs genannten Art ist daher der Träger für die Röntgenröhre
und die Bildschicht um seinen, die Bildschicht tragenden Schenkel unmittelbar auf der Kippachse
drehbar gelagert und nach Art eines U in einer senkrecht zur Bildschicht orientierten Ebene ausgerichtet
und mit seinem im wesentlichen senkrecht zur Bildschichtebene ausgerichteten Mittelteil sowohl in b0
Richtung der Kippachse als auch senkrecht zur Kippachse um mindestens eine halbe Breite des
Tragrahmens für die Patientenhalterung von der Mittelsenkrechten auf die Bildschicht entfernt und ist
die Patientenhalterung um ihre zur Fläche der Bildschicht parallele Längsachse drehbar an dem die
Biidschiehi tragenden Schenkel an einem um die
Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbaren Zwischenrahmen langsverschiebbar gehalten. Diese Anordnung
ermöglicht es, die Patientenhalterung mit dem Patienten mit noch vertretbarem Aufwand um die
Mittelssnkrechte auf die Bildschicht, unabhängig von
der Kipplage der Bildschicht zu drehen und dabei in allen Untersuchungsstellungen Kollosionen mit dem
Träger für die Röntgenröhre und die Bildschicht zu vermeiden. Verbunden mit der um ihre Längsachse
drehbaren Patientenhalterung kann so auch das Röhre-Bildschichtsystem relativ zur Patientenlängsachse
gedreht und kennen Querdurchleuchtungen in allen Kipplagen und Drehlagen der Patientenhalterung
durchgeführt werden. So ist es beispielsweise mit diesem Röntgenuntersuchungsgerät möglich, den Patienten
in beliebiger Kipplage mit horizontalem und auch nach beiden Richtungen aus der Horizontalen
herausgeschwenktem Strahlengang quer zu durchleuchten.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung kanu sowohl der die Röntgenröhre als auch der die
Bildschicht tragende Schenkel des U-förmigen Trägers in sich rechtwinklig abgekröpft sein, wobei der eine
Abschnitt der beiden abgekröpften Schenkel jeweils senkrecht und der andere Abschnitt jeweils parallel zur
Kippachse ausgerichtet ist. Damit ist sowohl der Vorteil einer preiswerteren Herstellung des U-förmigen Trägers
unter Verwendung handelsüblicher Profile als auch ein gefälligeres Aussehen des Röntgenuntersuchungsgerätes
verbunden.
In besonders vorteilharter Weiterbildung der Erfindung
kann die Patientenhalterung am Tragrahmen in Richtung der Flächennormalen auf die Bildschicht
verschiebbar gelagert sein. Hierdurch wird es möglich, zusätzlich auch noch den Abbildungsmaßstab zu
verändern. Dies ist bei der Untersuchung von Kindern von besonderem Vorteil, weil sich so die kleineren
Organe in den von Erwachsenen her gewohnten Abmessungen darstellen lassen und daher bei der
Diagnosestellung besser zu vergleichen bzw. Details besser zu erkennen sind.
Eine Vereinfachung des Aufbaues des Röntgenuntersuchungsgerätes läßt sich erreichen, wenn die Patientenhalterung
in zweckmäßigerAusgestaltung der Erfindung am Tragrahmen querverschiebbar gelagert ist.
Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die Bildschicht und die Röntgenröhre quer zur Patientenlängsachse zu
verschieben, ohne daß dadurch irgendwelche Einbußen hinsichtlich der möglichen Untersuchungsarten in Kauf
genommen werden müßten.
In besonders zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung kann eine einseitig an einer fu3seitigen
Endplatte des Tragrahmens gelagerte Patientenhalterung verwendet werden. Eine einseitig gelagerte
Patientenhalterung verbessert nicht nur die Zugänglichkeit zum Patienten, insbesondere im Kopfbereich,
sondern schafft vor allen Dingen besonders günstige Voraussetzungen für weitere, nachfolgend erläuterte,
den Einsatzbereich des Röntgenuntersuchungsgerätes erweiternde, konstruktive Maßnahmen.
So kann der Einsatzbereich des Röntgenuntersuchungsgerätes erweitert werden, wenn in besonders
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung verschiedene, gegeneinander auswechselbare, an spezielle Anwendungsfälle
angepaßte, leicht abnehmbare Patientenhalterungen verwendet werden. Hierdurch lassen sich auch
Patientenhalterungen, die auf die Körpermaße besonde
rer Patientengruppen, wie z. B. von Kindern verschiede ner Altersstufen, zugeschnitten sind, einsetzen. Solche
speziell auf die Körpermaße des Patienten zugeschnittene Patientenhalterungen erleichtern die Untersuchung
und sind, wenn sie auf die Körpermaße von Kleinkindern reduziert sind, bedeutend handlicher. Auf diese
Weise ist der Einsatzbereich des Röntgenuntersuchungsgerätes auch auf Kinderkliniken ausdehnbar,
ohne jedoch deshalb auf sie beschränkt zu sein. Darüber hinaus kann das bei Kleinkindern oft recht zeitraubende
Festschnallen auf einer entsprechenden Patientenhalterung schon außerhalb des Röntgenuntersuchungsgerätes,
z. B. in einem Nebenraum, erfolgen, während auf dem Röntgenuntersuchungsgerät noch der vorherige
Patient untersucht wird. Dadurch wird der Untersuchungsablauf flüssiger und wird vor allem die Untersuchungskapazität
und damit verbunden die Wirtschaftlichkeit des Röntgenuntersuchungsgerätes in Kinderkliniken
bedeutend verbessert. Außer an bestimmten Patientengruppen können aber auch an bestimmte
Untersuchungstechniken angepaßte Patientenhalterungen zum Einsatz gebracht werden. Dabei erleichtert die
einseitige Lagerung das Auswechseln von Patientenhalterungen, unabhängig von deren Größe, beträchtlich.
Eine zusätzlich bedeutende Erweiterung der Einsatzbereiche
des Röntgenuntersuchungsgerätes läßt sich erreichen, wenn der Träger für die Röntgenröhre und
die Bildschicht in Weiterbildung der Erfindung zur Erstellung von Röntgenschichtaufnahmen nach Art
eines Parallelogrammgestänges, dessen Gelenkachsen parallel zueinander und zur Ebene der Bildschicht
ausgerichtet sind, aufgebaut ist, eine Schichtstange um eine parallel zu den Gelenkachsen des Parallelogrammgestänges
orientierte, senkrecht zur Ebene der Bildschicht verstellbare, die Schichtebene bestimmende
Schichtachse schwenkbar gelagert ist, mit ihrem einen Ende an dem die Röntgenröhre tragenden Schenkel des
Trägers angelenkt, mit ihrem anderen Ende in der Ebene der Bildschicht an der Bildschicht angekuppelt ist
und die Röntgenröhre am Ausleger um eine parallel zur Schichtachse orientierte Achse drehbar gelagert und
mit einer an der Schichtstange orientierte angekuppelten Hilfsstange auf die Bildschicht ausgerichtet gehalten
ist. Durch diese Weiterbildung des Röntgenuntersuchungsgerätes werden auch die Einsatzbereiche von
Schichtaufnahmegeräten erschlossen. Dabei ergibt es sich, daß nicht nur längs- sondern auch quergeschichtet
werden kann, wie das bisher nur bei wenigen Schichtaufnahmegeräten unter Verwendung aufwendiger
Zubehörteile möglich war. Da sich das Längs- und Querschichten in allen Schwenklagen des Patienten
durchführen läßt, ist es auf diese Weise auch möglich, die Schichtebene bei einem Schichtaufnahmegerät nicht nur
dreidimensional im Körper des Patienten zu verschieben, sondern sie zusätzlich auch noch nach Belieben um
zwei zueinander senkrechte Koordinatenachsen relativ zum Körper des Patienten zu drehen.
In weiterer besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann ein an der Schichtstange angekuppelter,
in Schichtrichtung verschiebbar gelagerter Röntgenbildverstärker verwendet sein. Dies führt dazu, daß auf
die bei Schichtaufnahmen sonst erforderliche Flachblende verzichtet werden kann und statt der bei
Schichtaufnahmen bisher benötigten teuren großformatigen Filmblätter, erheblich preiswertere kleinformatige
Filme durch fotografische Aufnahme des Ausgangsleuchtschirms des Röntgenbildverstärkers verwendbar
sind. Diese Konstruktion, die zu einer bedeutenden Vcrbilligung der Schichtaufnahmen führt, ergänzt in
bezeichnender Weise die Vielfalt der Möglichkeiten, die scharf abzubildende Schicht im Körper zu verschieben
und zu drehen. Sie dürfte den Arzt von der ihm aus Kostengründen auferlegten Zurückhaltung beim Einsatz
der an sich aussagefähigeren Schichtaufnahmetechnik befreien.
In besonders zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung können zwei Mitnehmerplatten auf einer um
eine senkrecht zur Bildschicht orientierten Achse synchron mit der Drehung der Patientenhalterung um
ίο die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbaren
Bühne parallel zur Bildschicht und zur Längsrichtung bzw. Querrichtung der Patientenhalterung verschiebbar
gelagert sein und können diese beiden Mitnehmerplatten einerseits an der Schichtstange zur Mitnahme
gemäß der in der jeweiligen in Verschieberichtung wirkenden Stellkomponente und andererseits an je
einem an der Bühne befestigten Sollwertgeber angekuppelt sein und können die Sollwertgeber gemeinsam
mit den entsprechenden Stellmotoren für die gleichsinnige Verschiebung der Patientenhalterung relativ zur
Bildschicht an je einer an sich bekannten Nachlaufsteuerung angeschlossen sein. So kann ohne Vergrößerung
des Zwischenrahmens und ohne Verzicht auf die im vorigen Absatz erwähnte Möglichkeit der Verbilligung
der Schichtaufnahmetechnik mit einem Bildverstärker mit größerem Eingangsleuchtschirm, d. h. mit größerer
Bildschicht, gearbeitet werden. In diesem Fall kann auf eine Bewegung des Bildverstärkers beim Schichtablauf
verzichtet werden und können die Gelenkachsen des U-förmigen Trägers in die Bildschichtebene gelegt
werden, weil die Patientenlagerungsplatte synchron von den Stellmotoren beim Schichtablauf mit verstellt wird.
Hierbei ist sogar der besondere zusätzliche Vorteil verbunden, daß auch in beliebigem Winkel zur
J5 Längsachse des Patienten, d. h. auch beispielsweise, daß
bei einer gegenüber der F i g. 1 um 45° um die
Mittelsenkrechte auf die Bildschicht gedrehte Patien-
tenhahemng geschichtet werden kann.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele unter Zugrundelegung der Figuren. Es zeigt
F i g. 1 eine schaubildliche, teilweise aufgebrochene Gesamtansicht des Röntgenuntersuchungsgerätes bei
stehender Patientenhalterung und horizontalem Strah-
lengang,
F i g. 2 eine schaubildliche ebenfalls teilweise aufgebrochene Gesamtdarstellung des Röntgenuntersuchungsgerätes
in der Einstellung zum Querschichten,
Fig.3 eine Schnittdarstellung durch eine an der
Fig.3 eine Schnittdarstellung durch eine an der
so fußseitigen Endplatte des Tragrahmens gehalterte abnehmbare Patientenhalterung und
Fig.4 eine Aufsicht auf eine im Schichtbock einbaubare, drehbare Bühne zur elektrischen ferngesteuerten
Reiativverschiebung der Patientenhalterung
während der Schichtbewegung.
In der F i g. 1 erkennt man einen Gerätefuß 1, auf dem ein Lagerbock 2 für eine horizontale Kippachse 3 in der
Höhe verstellbar gelagert ist. Auf der horizontalen Kippachse ist ein U-förmiger Träger 4 für eine
M) Röntgenröhre 5 und eine Bildschicht 6 drehbar
gehaltert. Die Bildschicht 6, im vorliegenden Fall der Eingangsleuchtschirm eines Röntgenbildverstärkers 7
ist von einem rechteckigen Zwischenrahmen 8 umgeben, der auf dem den Röntgenbildverstärker tragenden
<-5 Schenkel 9 des U-förmigen Trägers 4 um die
Mittelsenkrechtc 10 auf der Bildschicht 6 drehbar gelagert ist. Längs zweier zueinander paraiieier Seiien
des Zwischenrahmens 8 ist ein den Abmessuneen einer
48
PatientenhaUerung 11 angepaßter Tragrahmen 12 in
Längsrichtung verschiebbar geführt. Am fußseitigen Ende des Tragrahmens ist eine Endplatte 13 in
Querrichtung relativ zum Tragrahmen verschiebbar gehaltert. An dieser Endplatte sind senkrecht zur
Bildschichtebene 6 Schienen 14 (Fig.3) angeordnet, längs derer eine in Längsrichtung des Tragrahmens
verlaufende Lagerbuchse 15 senkrecht zur Ebene der Bildschicht verstellbar ist. Auf dieser Lagerbuchse ist die
drehmuldenartige PatientenhaUerung Il aufgesteckt befestigt. An dem der Bildschicht 6 gegenüberliegenden
Schenkel 16 des Trägers ist die Röntgenröhre 5 mit einer angeflanschten Strahlenblende 17 an einem
Ausleger 18 gehaltert. Der U-förmige Träger ist zur
Ermöglichung von gegenseitiger Parallelverschiebungen seiner beiden Schenkel relativ zueinander nach Art
eines Parallelogrammgestänges aufgebaut, wobei die Gelenkachsen 19, 20, 21, 22 dieses Parallelogrammgeütänges im Ausführungsbeispiel parallel zur Kippachse 3
ausgerichtet sind. Der Ausleger 18 der Röntgenröhre 5
ist um eine zu den Gelenkachsen des Parallelogrammgestänges des U-förmigen Trägers 4 parallele Achse 23
drehbar gelagert. An dem die Röntgenröhre 5 tragenden Schenkel 16 des U-förmigen Trägers 4 ist
eine Schichtstange 24 angelenkt, die um eine an einem Schichtbock 25 längs einer Spindel 26 höhenverstellbare
Schichtachse 27 schwenkbar gelagert ist An der Schichtstange 24 ist eine Hilfsstange 28 befestigt, durch
die die Röntgenröhre 5 um die Achse 23 des Auslegers 18 geschwenkt und auf die Bildschicht 6 ausgerichtet
gehalten wird. An dem der Röntgenröhre gegenüberliegenden freien Ende der Schichtstange 24 ist in der
Ebene der Bildschicht 6 eine sog. Kuppelstange 29 (siehe Fig.2) angelenkt, durch die die Bildschicht, im
vorliegenden Fall also der Röntgenbildverstärker 7, im Innern des Zwischenrahmens 8 entsprechend den
Schichtablauf relativ zu dem an der Kippachse 3 angelenkten Schenkel 9 des Trägers verschoben werden
kann.
Die F i g. 2 zeigt das Röntgenuntersuchungsgerät bei der Erstellung von Röntgenschichtaufnahmen, deren
Schichtrichtung quer zur Patientenlängsachse verläuft. Diese Stellung des Röntgenuntersuchungsgerätes wird,
ausgehend von der in F i g. 1 gezeigten Stellung, durch Kippen des Röntgenuntersuchungsgerätes um die
Kippachse 3, durch die gleichzeitige Drehung des Zwischenrahmens 8 um die Mittelsenkrechte 10 auf die
Bildschicht 6 und der Patientenhalterung 11 um ihre Längsachse 30 um jeweils 90° erreicht
Durch einen Durchbruch in der Abdeckung des Schichtbocks 25 ist die Spindel 26 zu sehen, längs der ein
Schraubbolzen 31 mit der horizontalen Schichtachse 27, um die die Schichtstange 24 drehbar gelagert ist, in der
Höhe verstellbar ist An dem freien Ende der Schichtstange erkennt man auch ein Langloch 32, in das «
die Kuppelstange 29 zur Verschiebung des Röntgenbildverstärkers 7 in der Ebene der Bildschicht eingreift.
Sn der Darstellung der Fig.3 ist die quer zum
Tischrahmen verschiebbare fußseitige Endplatte 13 des Tragrahmens 12 starr mit einer zusätzlichen auf dem
Tragrahmen querverschiebbaren Patientenlagerungsplatte 33 verbunden. Diese Patientenlagerungsplatte ist
auf den F i g. 1 und 2 aus Gründen der Übersicht weggelassen worden. In dem Durchbruch des Gehäuses
der fuBseitigen Endplatte 13 des Tragrahmens 12 erkennt man eine von zwei senkrecht zur Ebene des
Tragrahmens ausgerichtete Schienen 14 (nur eine dargestellt), längs denen ein Wagen 34 mittels einer
durch einen Motor 35 angetriebene Spindel 36 verfahrbar ist. Der Wagen trägt die parallel zur Ebene
des Tragrahmens 12 ausgerichtete, um ihre Längsachse drehbare Lagerbuchse 15. In dieser Lagerbuchse
können die dem Röntgenuntersuchungsgerät zugehörigen verschiedenen Patientenhalterungen 11 (nur eine
gezeichnet) mit ihrem am fußseitigen Ende vorgesehenen, im Durchmesser der lichten Weite der Lagerbuchse
angepaßten Lagerzapfen 37 eingeschoben werden. In dem Durchbruch der fußseitigen Endplatte des Tragrahmens erkennt man ferner einen auf dem Wagen 34
befestigten weiteren Motor 38, durch den die Lagerbuchse 15 und damit auch die jeweils mit ihrem
Lagerzapfen 37 in der Lagerbuchse eingeschobene Patientenhalterung 11 mittels eines Kettenzuges 39 um
ihre Längsachse gedreht werden kann. In dem aufgebrochenen Teil des fußseitigen Lagerzapfens 37
der Patientenhalterung 11 ist eine schwenkbar gelagerte, federbelastete Klinke 40 zu sehen, die bei vollständig
eingeschobener Patientenhalterung in eine Nut 41 der Lagerbuchse 15 einrastet und so die Patientenhalterung
11 vor dem Herausfallen bewahrt
Zur Entnahme der Patientenhalterung kann die Klinke 40 durch öffnen einer am fußseitigen Ende der
Drehmulde vorgesehenen Klappe 42 über die miteinander in Eingriff befindlichen Fortsätze 43,44 von Klappe
42 und Klinke 40 zurückgezogen werden.
Bei Röntgenuntersuchungen am stehenden Patienten kann sich der Patient in der Stellung des Röntgenuntersuchungsgerätes gemäß der Darstellung in der F i g. 1
auf der fußseitigen Stirnplatte der Patientenhalterung 11 hinstellen. Zur Untersuchung in Horizontallage oder
in Kopftieflage genügt es, den U-förmigen Träger 4 für die Röntgenröhre 5 und die Bildschicht 6 um die
horizontale Kippachse 3 zu schwenken. Durch gleichzeitiges Längsverschieben des Tragrahmens 12 relativ
zum Zwischenrahmen 8 und durch Verschieben der fußseitigen Endplatte 13 quer zum Tragrahmen sind alle
Bereiche des Patienten der Röntgenuntersuchung zugänglich. Zur Durchleuchtung des Patienten in
Querrichtung muß die Patientenhalterung 11 um etwa 90° um ihre Längsachse 30 an der fußseitigen Endplatte
3 des Tragrahmens 12 gedreht werden. Durch zusätzliche Drehung des Zwischenrahmens 8 um eine
Senkrechte 10 auf die Bildschicht 6 läßt sich dabei die Kipplage des Patienten nach Belieben variieren.
Änderungen des Abbildungsmaßstabes lassen sich erreichen, wenn die Patientenhalterung durch den in der
fuBseitigen Endplatte 13 des Tragrahmens 12 eingelassenen Spindeltrieb 35,36 senkrecht zur Bildschichtebene verschoben wird Mit wachsendem Abstand der
Patientenhalterung von der Bildschichtebene wächst die Vergrößerung. In all diesen Stellungen kann der Patient
durch Drehen der Patientenhalterung um ihre Längsachse von vorne, von der Seite oder von rückwärts
durchleuchtet werden.
Die freiliegende Lagerung der Patientenhalterung 11
an der fußseitigen Endplatte 13 des Tragrahmens 12 verbessert nicht nur den Zugang zum Patienten, sondern
erleichtert auch das Auswechseln der Patientenhalterung 11 gegen eine andere Patientenhalterung. Dies gilt
insbesondere, wenn die an ihrem fußseitigen Ende mit einem Lagerzapfen 37 ausgerüstete Patientenhalterung,
wie in der Fig.3 ersichtlich, bloß in eine an der
fußseitigen Endphtte 13 des Tragrahmens 12 angeordnete Lagerbuchse 15 geschoben 711 werden braucht
Infolge des leichten Auswechselns der Patientenhalterungen können außer Patientenhalterungen für Erwach-
sene auch solche für Kleinkinder und gegebenenfalls auch solche für spezielle Untersuchungsarten an der
fußseitigen Endplatte des Tragrahmens aufgesteckt werden. Kleinere Patientenhalterungen haben bei der
Untersuchung von Kindern den besonderen Vorteil, daß die Kinder darin besser gehaltert und die Zugänglichkeit
zum Patienten gegenüber den für Erwachsene konzipierten größeren Patientenhalterungen günstiger gelöst
ist. Sie lassen sich auch besser mit speziell für Kinder entwickelte Haltemittel ausrüsten, als wenn sie gleichzeitig
auch für Erwachsene verwendet werden müßten. Vor allem lassen sich Kleinkinder schon vor der
Untersuchung in einem Nebenraum auf einer der Patientenhalterungen befestigen. Diese Patientenhalterungen
mit dem aufgeschnallten Kleinkind brauchen dann zur Untersuchung nur noch auf der fußseitigen
Endplatte 13 des Tragrahmens des Röntgenuntersuchungsgerätes aufgesteckt zu werden. Dadurch wird das
Röntgenuntersuchungsgerät nicht mehr so lange wie bisher durch solche Nebenarbeiten blockiert.
Infolge der Ausgestaltung des U-förmigen Trägers 4 als Parallelogrammgestänge sind der die Röntgenröhre
5 tragende Schenkel 16 und der die Bildschicht 6 tragende Schenkel 9 parallel zueinander und zur
Bildschicht verschiebbar. Durch die Schichtstange 24 und die an der Schichtstange angelenkte Hilfsstange 28
wird die Röntgenröhre stets auf das in der Ebene der Schichtachse 27 befindliche Untersuchungsobjekt ausgerichtet
gehalten. Infolge der Ankupplung des Bildschichtträgers über die Kuppelstange 29 mit dem
freien Ende der Schichtstange 24 wird zugleich auch die Bildschicht stets zum Zentralstrahl 45 der Röntgenröhre
5 ausgerichtet gehalten. Dabei sind infolge der Drehung des Zwischenrahmens 8 um die Mittelsenkrechte 10 auf
die Bildschicht 6 Schichtaufnahmen sowohl in Patientenlängs- als auch in Patientenquerrichtung und allen
Zwischenwinkeln möglich, und zwar in allen Kipplagen des Patienten und des Zentralstrahls 45 der Röntgenröhre
5 um die horizontale Kippachse und in allen Schwenklagen des Patienten um die Längsachse der
Patientenhalterung. Dadurch läßt sich die Schichtebene im Patienten nicht nur dreidimensional verschieben,
sondern auch um zwei zueinander senkrechte Koordinatenachsen drehen. In dem Ausführungsbeispiel der
Fig. I und 2 bleibt der Patient während des Schichtenablaufs in Ruhe und bewegen sich die
Röntgenröhre 5 und die Bildschicht gegenläufig. Anstelle einer Flachblende 59 wird jedoch der
Röntgenbildverstärker 7 bewegt. Dies eröffnet durch Abfotografieren des Ausgangsleuchtschirms des Röntgenbildverstärkers
die Möglichkeit, die teuren großformatigen Schichtaufnahmen durch bedeutend preiswertere
kleinformatige Aufnahmen zu ersetzen.
Anstelle der Verschiebung der Bildschicht 6 relativ zum Patienten während des Schichtablaufs ist es auch
möglich, die Bildschicht 6, im vorliegenden Fall also den Röntgenhildvcrstärker 7, unverrückbar am unteren
Schenkel 9 des Parallelogrammgestänges des U-förmigen Trägers 4 zu befestigen und während des
Schichtablaufs den Patienten gegenüber der Bildschicht
6 zu verschieben. Hierbei können zur Verschiebung des Patienten die Stellmotoren 46, 47 für die Längs- und
Querverschiebung der Patientenhalterung H herangezogen werden. Bei der Drehung des Tragrahmens 12 für
die Patientenhalterung 11 um die Mittelscnkrechte 10 auf die Bildschicht 6 ist dafür zu sorgen, daß die
Bewegung der "auCmcnnaucrurig während des
Schichtablaufs stets parallel zu der der Röntgenröhre 5 verläuft. Je nach dem Drehwinkel um den die
Patientenhalterung um die Mittelsenkrechte 10 auf die Bildschicht 6 gerade gedreht ist bedeutet das, daß dei
Weg der Schichtstange 24 in je eine Komponente in Quer- und Längsrichtung der Patientenhalterung 11
aufgelöst werden muß. Die Fig.4 zeigt zu diesen: Zweck eine am Schichtbock 25 in einer Ebene paralle
zur Bildschicht 6 einbaubare Bühne 48, die synchron mii der Patientenhalterung drehbar gelagert ist und auf dei
ίο zwei Mitnehmerplalten 49, 50 rechtwinklig zueinandei
verschiebbar geführt sind. Beide Mitnehmerplatten 49 50 tragen quer zu ihrer Verschieberichtung je einer
Längsschlitz 51, 52, in denen die Schichtstange 2Ί gleiten kann. Die beiden Mitnehmerplatten sine
außerdem mit je einer Zahnstange 53,54 versehen. Jede dieser Zahnstangen befindet sich mit je einem Ritzel 55
56 in Eingriff, das auf der Achse eines auf der Bühne angeordneten mechanisch-elektrischen Wandlers 57,5i
befestigt ist. Durch diese beiden Wandler wird ein dei Stellung der jeweiligen Mitnehmerplatten 49,50 auf dei
Bühne 48 entsprechender elektrischer Sollwert erzeugt Die Bühne 48 ist mit einem hier nicht dargestellter
Zahnriementrieb mit dem Zwischenrahmen 8 dergestali gekuppelt, daß die Verschieberichtung der einen
Mitnehmerplatte 49 auch während der Drehung des Zwischenrahmens stets parallel zur Längsrichtung der
Patientenhalterung 11 und die der anderen Mitnehmerplatte 50 stets parallel zur Querrichtung zur Patientenhalterung
11 orientiert bleibt. Der Wandler 58, der von dem in Querrichtung zur Patientenhalterung 11
verschiebbaren Mitnehmerplatte 50 verstellt wird, ist gemeinsam mit dem Stellmotor 47 und einem am
Stellmotor 47 angekuppelten weiteren gleichartigen Istwertgeber Bestandteil einer Nachlaufsteuerung
(nicht dargestellt). Das gleiche gilt für den Wandler 57, der von der in Längsrichtung zur Patientenhalterung
verschiebbaren Mitnehmerplatte 49 verstellbar wird, dem Stellmotor 46 für die Längsverschiebung der
Patientenhalterung U und einem mit diesem Motor gekuppelten !stwertgeber.
Die drehbare Bühne 48 erlaubt es, den Hub der Schichtstange 24 während des Schichtablaufs in eine
Komponente in Längsrichtung und eine weitere Komponente in Querrichtung der Patientenhalterung
11 zu zerlegen. Die Patientenhalterung 11 wird während
des Schichtablaufs über die Wandler 57, 58 je einer Nachlaufsteuerung für den der Quer- und Längsrichtung
der Patientenhalterung zugeordneten Wandler und den ohnehin vorhandenen Motoren 46,47 für die Längs- und
Querverschiebung der Patientenhalterung 11 mitbewegt. Diese Anordnung bringt den besonderen Vorteil
mit sich, daß auch mit Röntgenbildverstärkern 7 mit großem Eingangsleuchtschirm gearbeitet werden kann,
für die sonst im Zwischenrahmen 8 kein Platz für eine ausreichende Verschiebung in Schichtrichtung vorhanden
wäre. Bei dieser Ausführung wird die Schichtachse 27 in der Ebene der Bildschicht 6 starr am Schichtbock
gelagert und wird die Bühne 48 mit der Spindel 26 längs der Schichtstange 24 in Schichthöhe verschiebbar
bo geführt.
Werden die Antriebe für die Drehung der Patientenhalterung 11 um ihre Längsachse 30 und für die Kippung
des Trägers 4 um die horizontale Kippachse 3 im Sinne gleicher Drehgeschwindigkeiten dem Betrage nach
b5 aufeinander abgestimmt, so ist es möglich bei gegensinniger
Drehrichtung von Patientenhalterung und Träger
zu erreichen, daß sich die Röntgenröhre und die Bildschicht um die Längsachse des Patienten drehen
ohne das sich letzterer gegenüber dem Räume dreht. In
dieser Einstellung, die auch durch einen eigens hierfür vorzusehenden Schalter ausgelöst werden kann, sind bei
der Durchleuchtung die Konturen von kontrastmittelgefüllten Organen besonders gut zu kontrollieren.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (13)
1. Röntgenuntersuchungsgerät mit einem am Gerätefuß höhenversteilbaren Lagerbock, einem am
Lagerbock um eine horizontale Kippachse drehbar ">
gelagerten Träger für eine parallel zur Kippachse orientierte Bildschicht, einer auf die Bildschicht
zentrierten Röntgenröhre und einer -'wischen Röntgenröhre und Bildschicht angeordni um die
Mittelsenkrechte auf die Bildschicht „rehbaren u>
Patientenhalterung, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (4) für die Röntgenröhre (5) und die Bildschicht (6) um seinen, die Bildschicht
tragenden Schenkel (9) unmittelbar auf der Kippachse (3) drehbar gelagert ist und nach Art eines U in i1»
einer senkrecht zur Bildschicht orientierten Ebene ausgerichtet ist, mit seinem im wesentlichen
senkrecht zur Bildschichtebene ausgerichteten Mittelteil sowohl in Richtung der Kippachse als auch
senkrecht zur Kippachse um mindestens die halbe »o Breite des Tragrahmens (12) für die Patientenhalierung
(11) von der Mittelsenkrechten auf die Bildschicht entfernt ist, und die Patientenhalterung
(11) um ihre, zur Fläche der Bildschicht parallele Längsachse (30) drehbar, an dem die Bildschicht 2>
tragenden Schenkel an einem um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbaren Zwischenrahmen
(8) längsverschiebbar gehaltert ist.
2. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der die jo
Röntgenröhre (5) als auch der die Bildschicht (6) tragende Schenkel (9, 16, 18) des U-förmigen
Trägers (4) in sich rechtwinklig abgekröpft sind, wobei der eine Abschnitt der beiden abgekröpften
Schenkel jeweils senkrecht und der andere Abschnitt jeweils parallel zur Kippachse (3) ausgerichtet
ist.
3. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Patientenhalterung
(11) am Tragrahmen (12) in Richtung der Flächennormalen auf die Bildschicht verschiebbar gelagert
ist.
4. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Patientenhalterung
(11) am Tragrahmen (12) querverschiebbar gelagert ist.
5. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine einseitig an einer
fußseitigen Endplatte (13) des Tragrahmens (112) gelagerte Patientenhalterung (11).
6. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch verschiedene, gegeneinander
auswechselbare, an spezielle Anwendungsfälle angepaßte, leicht abnehmbare Patientenhalterungen (11).
7. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) für die
Röntgenröhre (5) und die Bildschicht (6) zur Erstellung von Röntgenschichtaufnahmen nach Art
eines Parallelogrammgestänges, dessen Gelenkachsen (19,20,21,22) parallel zueinander und zur Ebene t>o
der Bildschicht (6) ausgerichtet sind, aufgebaut ist, eine Schichtstange (24) um eine parallel zu den
Gelenkachsen des Parallelogrammgestänges orientierte, senkrecht zur Ebene der Bildschicht verstellbare,
die Schichtebene bestimmende Schichtachse (27) schwenkbar gelagert ist, mit ihrem einen Ende
an dem die Röntgenröhre tragenden Schenke! (!!6) des Trägers (4) angelenkt, mit ihrem anderen Ende in
der Ebene der Bildschicht (6) an der Bildschicht angekuppelt ist und die Röntgenröhre (5) am
Ausleger (18) um eine parallel zur Schichtachse orientierte Achse (23) drehbar gelagert und mit einer
an der Schichtstange angekuppelten Hilfsstange (28) auf die Bildschicht (6) ausgerichtet gehalten ist.
8. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen an der Schichtstange
(24) angekuppelten, in Schichtrichtung verschiebbar gelagerten Röntgenbildversiärker (7).
9. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Mitnehmerplatten
(49, 50) auf einer, um eine senkrecht zur Bildschicht (6) orientierte Achse synchron mit der
Drehung der Patientenhalterung (11) um die Mittelsenkrechte (10) auf die Bildschicht (6) drehbaren
Bühne (48) parallel zur Bildschicht und zur Längsrichtung bzw. Querrichtung der Patientenhalterung
verschiebbar gelagert sind und diese beiden Mitnehmerplatten einerseits an der Schichtstange
(24) zur Mitnahme gemäß der in der jeweiligen in Verschieberichtung wirkenden Stellkomponente
und andererseits an je einem an der Bühne befestigten Sollwertgeber (57, 58) angekuppelt sind
und die Sollwertgeber gemeinsam mit den entsprechenden Stellmotoren (46, 47) für die gleichsinnige
Verschiebung der Patientenhalterung relativ zur Bildschicht an je einer an sich btkannten Nachlaufsteuerung
angeschlossen sind.
10. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehgeschwindigkeit
der Patientenhalterung (11) um ihre Längsachse (30) und die Kippgeischwindigkeit des Trägers (4) um
die Kippachse (3) dem Betrage nach einander angeglichen sind.
11. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtstange (27) parallel zur Kippachse (3) orientiert ist.
12. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtstange (27)
senkrecht zur Kippachse (3) orientiert ist.
13. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine an der Schichtstange (24)
gekuppelte, in Schichtrichtung verschiebbar gelagerte Flachblende (39).
Priority Applications (5)
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| DE2348039A DE2348039C3 (de) | 1973-09-24 | 1973-09-24 | Röntgenuntersuchungsgerät |
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE2348039A DE2348039C3 (de) | 1973-09-24 | 1973-09-24 | Röntgenuntersuchungsgerät |
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