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DE2348039B2 - Roentgenuntersuchungsgeraet - Google Patents

Roentgenuntersuchungsgeraet

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DE2348039B2
DE2348039B2 DE19732348039 DE2348039A DE2348039B2 DE 2348039 B2 DE2348039 B2 DE 2348039B2 DE 19732348039 DE19732348039 DE 19732348039 DE 2348039 A DE2348039 A DE 2348039A DE 2348039 B2 DE2348039 B2 DE 2348039B2
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DE19732348039
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English (en)
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DE2348039C3 (de
DE2348039A1 (de
Inventor
Kurt IngXgrad) 8520 Erlangen; Wittkopp Fritz 8521 Weiher; Berger Helmut IngXgrad.) 8520 Erlangen Kühne
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Publication date
Application filed by Siemens AG filed Critical Siemens AG
Priority to DE2348039A priority Critical patent/DE2348039C3/de
Priority to FR7431223A priority patent/FR2244443B1/fr
Priority to BE148726A priority patent/BE820144A/xx
Priority to US508469A priority patent/US3927326A/en
Priority to GB4160174A priority patent/GB1463526A/en
Publication of DE2348039A1 publication Critical patent/DE2348039A1/de
Publication of DE2348039B2 publication Critical patent/DE2348039B2/de
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Publication of DE2348039C3 publication Critical patent/DE2348039C3/de
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/44Constructional features of apparatus for radiation diagnosis
    • A61B6/4429Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einem am Gerätefuß höhenversteilbaren Lagerbock, einem am Lagerbock um eine horizontale Kippachse drehbar gelagerten Träger für eine parallel zur Kippachse orientierte Bildschicht, einer auf die Bildschicht zentrierten Röntgenröhre und einer zwischen Röntgenröhre und Bildschicht angeordneten, um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbaren Patientenhalterung.
Es ist bereits ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einem an einem Gerätefuß höhenverstellbaren Lagerbock bekannt, an dem ein Bildschichtträger und eine mit dem Bildschichtträger verbundene, auf den Bildschichtträger ausgerichtete Röntgenröhre um eine gemeinsame horizontale Achse drehbar gelagert sind. Bei diesem
ί /
Röntgenuntersuchungsgerät ist eine längs- und querverschiebbare sowie in Richtung der Flächennormalen auf die Bildschicht verschiebbare Patientenlagerungsplatte am Lagerbock gesondert gehaltert. Die Patientenhalterung ist nicht um die Mittelsenkrechte auf die ί Bildschicht drehbar. Die mit diesem Röntgenuntersuchungsgerät möglichen Untersuchungen rechtfertigen nicht ganz den hohen gerätetechr.ischen Aufwand.
Weiterhin ist durch die DT-OS 23 12 404 ein um eine horizontale Achse kippbares Röntgenuntersuchungsge- |() rät für die Untersuchung von Kindern bekannt, bei dem die Patientenlagerstatt in Längsrichtung verstellbar ist und Lei dem die Röntgenröhre im Innern einer torbogenähnlichen Tragkonstruktion gehalten ist. Bei dieser Konstruktion behindert die torbogenähnliche Tragkonstruktion für die Röntgenröhre die Drehbarkeit der Patientenhalterung um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht. Eis kann praktisch nur in den beiden Extremlagen dieser Drehung untersucht werden. Der Übergang von der einen Extremlage in die andere Extremlage ist darüber hinaus äuße.-st umständlich und erfordert eine Unterbrechung der Untersuchung.
Schließlich ist durch die DT-AS 14 66 822 ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einem an einen Gerätefuß höhenverstellbaren Lagerbock, einem am Lagerbock um eine horizontale Kippachse drehbar gelagerten Träger für eine parallel zur Kippachse orientierte Bildschicht und einer auf die Bildschicht zentrierten Röntgenröhre bekannt. Bei diesem Röntgenuntersuchungsgerät ist eine längs- und querverschiebbare sowie !() um ihre Längsachse drehbare Patientenlagerungsplatte mitsamt der Röntgenröhre und der Tragkonstruktion für die Röntgenröhre um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbar. Bei diesem Röntgenuntersuchungsgerät läßt sich der Patient in allen Orientierungen zum Raum untersuchen. Trotz des getriebenen konstruktiven Aufwandes läßt sich aber die Durchleuchtungsrichtung nicht bei liegendem oder schräg gestelltem Patienten in eine Ebene quer zur Längsachse des Patienten schwenken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein möglichst universell einsetzbares und für möglichst viele Untersuchungsarten geeignetes Röntgenuntersuchungsgerät zu schaffen. Dieser Aufgabe liegt die Erkenntnis zugrunde, daß für eine besondere Untersuchungsform geschaffene gerätetechnische Maßnahmen sich unter Umständen mit nur geringem zusätzlichem Aufwand für noch weitere Untersuchungsarten ausnutzen lassen. Insofern müßte ein besonders vielseitig einsetzbares Röntgenuntersuchungsgerät bei sorgfältiger Auswahl der Einsatzbereiche relativ preiswert herstellbar sein.
Bei einem Röntgenuntersuchungsgerät der eingangs genannten Art ist daher der Träger für die Röntgenröhre und die Bildschicht um seinen, die Bildschicht tragenden Schenkel unmittelbar auf der Kippachse drehbar gelagert und nach Art eines U in einer senkrecht zur Bildschicht orientierten Ebene ausgerichtet und mit seinem im wesentlichen senkrecht zur Bildschichtebene ausgerichteten Mittelteil sowohl in b0 Richtung der Kippachse als auch senkrecht zur Kippachse um mindestens eine halbe Breite des Tragrahmens für die Patientenhalterung von der Mittelsenkrechten auf die Bildschicht entfernt und ist die Patientenhalterung um ihre zur Fläche der Bildschicht parallele Längsachse drehbar an dem die Biidschiehi tragenden Schenkel an einem um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbaren Zwischenrahmen langsverschiebbar gehalten. Diese Anordnung ermöglicht es, die Patientenhalterung mit dem Patienten mit noch vertretbarem Aufwand um die Mittelssnkrechte auf die Bildschicht, unabhängig von der Kipplage der Bildschicht zu drehen und dabei in allen Untersuchungsstellungen Kollosionen mit dem Träger für die Röntgenröhre und die Bildschicht zu vermeiden. Verbunden mit der um ihre Längsachse drehbaren Patientenhalterung kann so auch das Röhre-Bildschichtsystem relativ zur Patientenlängsachse gedreht und kennen Querdurchleuchtungen in allen Kipplagen und Drehlagen der Patientenhalterung durchgeführt werden. So ist es beispielsweise mit diesem Röntgenuntersuchungsgerät möglich, den Patienten in beliebiger Kipplage mit horizontalem und auch nach beiden Richtungen aus der Horizontalen herausgeschwenktem Strahlengang quer zu durchleuchten.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung kanu sowohl der die Röntgenröhre als auch der die Bildschicht tragende Schenkel des U-förmigen Trägers in sich rechtwinklig abgekröpft sein, wobei der eine Abschnitt der beiden abgekröpften Schenkel jeweils senkrecht und der andere Abschnitt jeweils parallel zur Kippachse ausgerichtet ist. Damit ist sowohl der Vorteil einer preiswerteren Herstellung des U-förmigen Trägers unter Verwendung handelsüblicher Profile als auch ein gefälligeres Aussehen des Röntgenuntersuchungsgerätes verbunden.
In besonders vorteilharter Weiterbildung der Erfindung kann die Patientenhalterung am Tragrahmen in Richtung der Flächennormalen auf die Bildschicht verschiebbar gelagert sein. Hierdurch wird es möglich, zusätzlich auch noch den Abbildungsmaßstab zu verändern. Dies ist bei der Untersuchung von Kindern von besonderem Vorteil, weil sich so die kleineren Organe in den von Erwachsenen her gewohnten Abmessungen darstellen lassen und daher bei der Diagnosestellung besser zu vergleichen bzw. Details besser zu erkennen sind.
Eine Vereinfachung des Aufbaues des Röntgenuntersuchungsgerätes läßt sich erreichen, wenn die Patientenhalterung in zweckmäßigerAusgestaltung der Erfindung am Tragrahmen querverschiebbar gelagert ist. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die Bildschicht und die Röntgenröhre quer zur Patientenlängsachse zu verschieben, ohne daß dadurch irgendwelche Einbußen hinsichtlich der möglichen Untersuchungsarten in Kauf genommen werden müßten.
In besonders zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung kann eine einseitig an einer fu3seitigen Endplatte des Tragrahmens gelagerte Patientenhalterung verwendet werden. Eine einseitig gelagerte Patientenhalterung verbessert nicht nur die Zugänglichkeit zum Patienten, insbesondere im Kopfbereich, sondern schafft vor allen Dingen besonders günstige Voraussetzungen für weitere, nachfolgend erläuterte, den Einsatzbereich des Röntgenuntersuchungsgerätes erweiternde, konstruktive Maßnahmen.
So kann der Einsatzbereich des Röntgenuntersuchungsgerätes erweitert werden, wenn in besonders vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung verschiedene, gegeneinander auswechselbare, an spezielle Anwendungsfälle angepaßte, leicht abnehmbare Patientenhalterungen verwendet werden. Hierdurch lassen sich auch Patientenhalterungen, die auf die Körpermaße besonde rer Patientengruppen, wie z. B. von Kindern verschiede ner Altersstufen, zugeschnitten sind, einsetzen. Solche
speziell auf die Körpermaße des Patienten zugeschnittene Patientenhalterungen erleichtern die Untersuchung und sind, wenn sie auf die Körpermaße von Kleinkindern reduziert sind, bedeutend handlicher. Auf diese Weise ist der Einsatzbereich des Röntgenuntersuchungsgerätes auch auf Kinderkliniken ausdehnbar, ohne jedoch deshalb auf sie beschränkt zu sein. Darüber hinaus kann das bei Kleinkindern oft recht zeitraubende Festschnallen auf einer entsprechenden Patientenhalterung schon außerhalb des Röntgenuntersuchungsgerätes, z. B. in einem Nebenraum, erfolgen, während auf dem Röntgenuntersuchungsgerät noch der vorherige Patient untersucht wird. Dadurch wird der Untersuchungsablauf flüssiger und wird vor allem die Untersuchungskapazität und damit verbunden die Wirtschaftlichkeit des Röntgenuntersuchungsgerätes in Kinderkliniken bedeutend verbessert. Außer an bestimmten Patientengruppen können aber auch an bestimmte Untersuchungstechniken angepaßte Patientenhalterungen zum Einsatz gebracht werden. Dabei erleichtert die einseitige Lagerung das Auswechseln von Patientenhalterungen, unabhängig von deren Größe, beträchtlich.
Eine zusätzlich bedeutende Erweiterung der Einsatzbereiche des Röntgenuntersuchungsgerätes läßt sich erreichen, wenn der Träger für die Röntgenröhre und die Bildschicht in Weiterbildung der Erfindung zur Erstellung von Röntgenschichtaufnahmen nach Art eines Parallelogrammgestänges, dessen Gelenkachsen parallel zueinander und zur Ebene der Bildschicht ausgerichtet sind, aufgebaut ist, eine Schichtstange um eine parallel zu den Gelenkachsen des Parallelogrammgestänges orientierte, senkrecht zur Ebene der Bildschicht verstellbare, die Schichtebene bestimmende Schichtachse schwenkbar gelagert ist, mit ihrem einen Ende an dem die Röntgenröhre tragenden Schenkel des Trägers angelenkt, mit ihrem anderen Ende in der Ebene der Bildschicht an der Bildschicht angekuppelt ist und die Röntgenröhre am Ausleger um eine parallel zur Schichtachse orientierte Achse drehbar gelagert und mit einer an der Schichtstange orientierte angekuppelten Hilfsstange auf die Bildschicht ausgerichtet gehalten ist. Durch diese Weiterbildung des Röntgenuntersuchungsgerätes werden auch die Einsatzbereiche von Schichtaufnahmegeräten erschlossen. Dabei ergibt es sich, daß nicht nur längs- sondern auch quergeschichtet werden kann, wie das bisher nur bei wenigen Schichtaufnahmegeräten unter Verwendung aufwendiger Zubehörteile möglich war. Da sich das Längs- und Querschichten in allen Schwenklagen des Patienten durchführen läßt, ist es auf diese Weise auch möglich, die Schichtebene bei einem Schichtaufnahmegerät nicht nur dreidimensional im Körper des Patienten zu verschieben, sondern sie zusätzlich auch noch nach Belieben um zwei zueinander senkrechte Koordinatenachsen relativ zum Körper des Patienten zu drehen.
In weiterer besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann ein an der Schichtstange angekuppelter, in Schichtrichtung verschiebbar gelagerter Röntgenbildverstärker verwendet sein. Dies führt dazu, daß auf die bei Schichtaufnahmen sonst erforderliche Flachblende verzichtet werden kann und statt der bei Schichtaufnahmen bisher benötigten teuren großformatigen Filmblätter, erheblich preiswertere kleinformatige Filme durch fotografische Aufnahme des Ausgangsleuchtschirms des Röntgenbildverstärkers verwendbar sind. Diese Konstruktion, die zu einer bedeutenden Vcrbilligung der Schichtaufnahmen führt, ergänzt in bezeichnender Weise die Vielfalt der Möglichkeiten, die scharf abzubildende Schicht im Körper zu verschieben und zu drehen. Sie dürfte den Arzt von der ihm aus Kostengründen auferlegten Zurückhaltung beim Einsatz der an sich aussagefähigeren Schichtaufnahmetechnik befreien.
In besonders zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung können zwei Mitnehmerplatten auf einer um eine senkrecht zur Bildschicht orientierten Achse synchron mit der Drehung der Patientenhalterung um
ίο die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbaren Bühne parallel zur Bildschicht und zur Längsrichtung bzw. Querrichtung der Patientenhalterung verschiebbar gelagert sein und können diese beiden Mitnehmerplatten einerseits an der Schichtstange zur Mitnahme gemäß der in der jeweiligen in Verschieberichtung wirkenden Stellkomponente und andererseits an je einem an der Bühne befestigten Sollwertgeber angekuppelt sein und können die Sollwertgeber gemeinsam mit den entsprechenden Stellmotoren für die gleichsinnige Verschiebung der Patientenhalterung relativ zur Bildschicht an je einer an sich bekannten Nachlaufsteuerung angeschlossen sein. So kann ohne Vergrößerung des Zwischenrahmens und ohne Verzicht auf die im vorigen Absatz erwähnte Möglichkeit der Verbilligung
der Schichtaufnahmetechnik mit einem Bildverstärker mit größerem Eingangsleuchtschirm, d. h. mit größerer Bildschicht, gearbeitet werden. In diesem Fall kann auf eine Bewegung des Bildverstärkers beim Schichtablauf verzichtet werden und können die Gelenkachsen des U-förmigen Trägers in die Bildschichtebene gelegt werden, weil die Patientenlagerungsplatte synchron von den Stellmotoren beim Schichtablauf mit verstellt wird. Hierbei ist sogar der besondere zusätzliche Vorteil verbunden, daß auch in beliebigem Winkel zur
J5 Längsachse des Patienten, d. h. auch beispielsweise, daß
bei einer gegenüber der F i g. 1 um 45° um die
Mittelsenkrechte auf die Bildschicht gedrehte Patien-
tenhahemng geschichtet werden kann.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele unter Zugrundelegung der Figuren. Es zeigt
F i g. 1 eine schaubildliche, teilweise aufgebrochene Gesamtansicht des Röntgenuntersuchungsgerätes bei stehender Patientenhalterung und horizontalem Strah-
lengang,
F i g. 2 eine schaubildliche ebenfalls teilweise aufgebrochene Gesamtdarstellung des Röntgenuntersuchungsgerätes in der Einstellung zum Querschichten,
Fig.3 eine Schnittdarstellung durch eine an der
so fußseitigen Endplatte des Tragrahmens gehalterte abnehmbare Patientenhalterung und
Fig.4 eine Aufsicht auf eine im Schichtbock einbaubare, drehbare Bühne zur elektrischen ferngesteuerten Reiativverschiebung der Patientenhalterung
während der Schichtbewegung.
In der F i g. 1 erkennt man einen Gerätefuß 1, auf dem ein Lagerbock 2 für eine horizontale Kippachse 3 in der Höhe verstellbar gelagert ist. Auf der horizontalen Kippachse ist ein U-förmiger Träger 4 für eine
M) Röntgenröhre 5 und eine Bildschicht 6 drehbar gehaltert. Die Bildschicht 6, im vorliegenden Fall der Eingangsleuchtschirm eines Röntgenbildverstärkers 7 ist von einem rechteckigen Zwischenrahmen 8 umgeben, der auf dem den Röntgenbildverstärker tragenden
<-5 Schenkel 9 des U-förmigen Trägers 4 um die Mittelsenkrechtc 10 auf der Bildschicht 6 drehbar gelagert ist. Längs zweier zueinander paraiieier Seiien des Zwischenrahmens 8 ist ein den Abmessuneen einer
48
PatientenhaUerung 11 angepaßter Tragrahmen 12 in Längsrichtung verschiebbar geführt. Am fußseitigen Ende des Tragrahmens ist eine Endplatte 13 in Querrichtung relativ zum Tragrahmen verschiebbar gehaltert. An dieser Endplatte sind senkrecht zur Bildschichtebene 6 Schienen 14 (Fig.3) angeordnet, längs derer eine in Längsrichtung des Tragrahmens verlaufende Lagerbuchse 15 senkrecht zur Ebene der Bildschicht verstellbar ist. Auf dieser Lagerbuchse ist die drehmuldenartige PatientenhaUerung Il aufgesteckt befestigt. An dem der Bildschicht 6 gegenüberliegenden Schenkel 16 des Trägers ist die Röntgenröhre 5 mit einer angeflanschten Strahlenblende 17 an einem Ausleger 18 gehaltert. Der U-förmige Träger ist zur Ermöglichung von gegenseitiger Parallelverschiebungen seiner beiden Schenkel relativ zueinander nach Art eines Parallelogrammgestänges aufgebaut, wobei die Gelenkachsen 19, 20, 21, 22 dieses Parallelogrammgeütänges im Ausführungsbeispiel parallel zur Kippachse 3 ausgerichtet sind. Der Ausleger 18 der Röntgenröhre 5 ist um eine zu den Gelenkachsen des Parallelogrammgestänges des U-förmigen Trägers 4 parallele Achse 23 drehbar gelagert. An dem die Röntgenröhre 5 tragenden Schenkel 16 des U-förmigen Trägers 4 ist eine Schichtstange 24 angelenkt, die um eine an einem Schichtbock 25 längs einer Spindel 26 höhenverstellbare Schichtachse 27 schwenkbar gelagert ist An der Schichtstange 24 ist eine Hilfsstange 28 befestigt, durch die die Röntgenröhre 5 um die Achse 23 des Auslegers 18 geschwenkt und auf die Bildschicht 6 ausgerichtet gehalten wird. An dem der Röntgenröhre gegenüberliegenden freien Ende der Schichtstange 24 ist in der Ebene der Bildschicht 6 eine sog. Kuppelstange 29 (siehe Fig.2) angelenkt, durch die die Bildschicht, im vorliegenden Fall also der Röntgenbildverstärker 7, im Innern des Zwischenrahmens 8 entsprechend den Schichtablauf relativ zu dem an der Kippachse 3 angelenkten Schenkel 9 des Trägers verschoben werden kann.
Die F i g. 2 zeigt das Röntgenuntersuchungsgerät bei der Erstellung von Röntgenschichtaufnahmen, deren Schichtrichtung quer zur Patientenlängsachse verläuft. Diese Stellung des Röntgenuntersuchungsgerätes wird, ausgehend von der in F i g. 1 gezeigten Stellung, durch Kippen des Röntgenuntersuchungsgerätes um die Kippachse 3, durch die gleichzeitige Drehung des Zwischenrahmens 8 um die Mittelsenkrechte 10 auf die Bildschicht 6 und der Patientenhalterung 11 um ihre Längsachse 30 um jeweils 90° erreicht
Durch einen Durchbruch in der Abdeckung des Schichtbocks 25 ist die Spindel 26 zu sehen, längs der ein Schraubbolzen 31 mit der horizontalen Schichtachse 27, um die die Schichtstange 24 drehbar gelagert ist, in der Höhe verstellbar ist An dem freien Ende der Schichtstange erkennt man auch ein Langloch 32, in das « die Kuppelstange 29 zur Verschiebung des Röntgenbildverstärkers 7 in der Ebene der Bildschicht eingreift.
Sn der Darstellung der Fig.3 ist die quer zum Tischrahmen verschiebbare fußseitige Endplatte 13 des Tragrahmens 12 starr mit einer zusätzlichen auf dem Tragrahmen querverschiebbaren Patientenlagerungsplatte 33 verbunden. Diese Patientenlagerungsplatte ist auf den F i g. 1 und 2 aus Gründen der Übersicht weggelassen worden. In dem Durchbruch des Gehäuses der fuBseitigen Endplatte 13 des Tragrahmens 12 erkennt man eine von zwei senkrecht zur Ebene des Tragrahmens ausgerichtete Schienen 14 (nur eine dargestellt), längs denen ein Wagen 34 mittels einer durch einen Motor 35 angetriebene Spindel 36 verfahrbar ist. Der Wagen trägt die parallel zur Ebene des Tragrahmens 12 ausgerichtete, um ihre Längsachse drehbare Lagerbuchse 15. In dieser Lagerbuchse können die dem Röntgenuntersuchungsgerät zugehörigen verschiedenen Patientenhalterungen 11 (nur eine gezeichnet) mit ihrem am fußseitigen Ende vorgesehenen, im Durchmesser der lichten Weite der Lagerbuchse angepaßten Lagerzapfen 37 eingeschoben werden. In dem Durchbruch der fußseitigen Endplatte des Tragrahmens erkennt man ferner einen auf dem Wagen 34 befestigten weiteren Motor 38, durch den die Lagerbuchse 15 und damit auch die jeweils mit ihrem Lagerzapfen 37 in der Lagerbuchse eingeschobene Patientenhalterung 11 mittels eines Kettenzuges 39 um ihre Längsachse gedreht werden kann. In dem aufgebrochenen Teil des fußseitigen Lagerzapfens 37 der Patientenhalterung 11 ist eine schwenkbar gelagerte, federbelastete Klinke 40 zu sehen, die bei vollständig eingeschobener Patientenhalterung in eine Nut 41 der Lagerbuchse 15 einrastet und so die Patientenhalterung 11 vor dem Herausfallen bewahrt
Zur Entnahme der Patientenhalterung kann die Klinke 40 durch öffnen einer am fußseitigen Ende der Drehmulde vorgesehenen Klappe 42 über die miteinander in Eingriff befindlichen Fortsätze 43,44 von Klappe 42 und Klinke 40 zurückgezogen werden.
Bei Röntgenuntersuchungen am stehenden Patienten kann sich der Patient in der Stellung des Röntgenuntersuchungsgerätes gemäß der Darstellung in der F i g. 1 auf der fußseitigen Stirnplatte der Patientenhalterung 11 hinstellen. Zur Untersuchung in Horizontallage oder in Kopftieflage genügt es, den U-förmigen Träger 4 für die Röntgenröhre 5 und die Bildschicht 6 um die horizontale Kippachse 3 zu schwenken. Durch gleichzeitiges Längsverschieben des Tragrahmens 12 relativ zum Zwischenrahmen 8 und durch Verschieben der fußseitigen Endplatte 13 quer zum Tragrahmen sind alle Bereiche des Patienten der Röntgenuntersuchung zugänglich. Zur Durchleuchtung des Patienten in Querrichtung muß die Patientenhalterung 11 um etwa 90° um ihre Längsachse 30 an der fußseitigen Endplatte 3 des Tragrahmens 12 gedreht werden. Durch zusätzliche Drehung des Zwischenrahmens 8 um eine Senkrechte 10 auf die Bildschicht 6 läßt sich dabei die Kipplage des Patienten nach Belieben variieren. Änderungen des Abbildungsmaßstabes lassen sich erreichen, wenn die Patientenhalterung durch den in der fuBseitigen Endplatte 13 des Tragrahmens 12 eingelassenen Spindeltrieb 35,36 senkrecht zur Bildschichtebene verschoben wird Mit wachsendem Abstand der Patientenhalterung von der Bildschichtebene wächst die Vergrößerung. In all diesen Stellungen kann der Patient durch Drehen der Patientenhalterung um ihre Längsachse von vorne, von der Seite oder von rückwärts durchleuchtet werden.
Die freiliegende Lagerung der Patientenhalterung 11 an der fußseitigen Endplatte 13 des Tragrahmens 12 verbessert nicht nur den Zugang zum Patienten, sondern erleichtert auch das Auswechseln der Patientenhalterung 11 gegen eine andere Patientenhalterung. Dies gilt insbesondere, wenn die an ihrem fußseitigen Ende mit einem Lagerzapfen 37 ausgerüstete Patientenhalterung, wie in der Fig.3 ersichtlich, bloß in eine an der fußseitigen Endphtte 13 des Tragrahmens 12 angeordnete Lagerbuchse 15 geschoben 711 werden braucht Infolge des leichten Auswechselns der Patientenhalterungen können außer Patientenhalterungen für Erwach-
sene auch solche für Kleinkinder und gegebenenfalls auch solche für spezielle Untersuchungsarten an der fußseitigen Endplatte des Tragrahmens aufgesteckt werden. Kleinere Patientenhalterungen haben bei der Untersuchung von Kindern den besonderen Vorteil, daß die Kinder darin besser gehaltert und die Zugänglichkeit zum Patienten gegenüber den für Erwachsene konzipierten größeren Patientenhalterungen günstiger gelöst ist. Sie lassen sich auch besser mit speziell für Kinder entwickelte Haltemittel ausrüsten, als wenn sie gleichzeitig auch für Erwachsene verwendet werden müßten. Vor allem lassen sich Kleinkinder schon vor der Untersuchung in einem Nebenraum auf einer der Patientenhalterungen befestigen. Diese Patientenhalterungen mit dem aufgeschnallten Kleinkind brauchen dann zur Untersuchung nur noch auf der fußseitigen Endplatte 13 des Tragrahmens des Röntgenuntersuchungsgerätes aufgesteckt zu werden. Dadurch wird das Röntgenuntersuchungsgerät nicht mehr so lange wie bisher durch solche Nebenarbeiten blockiert.
Infolge der Ausgestaltung des U-förmigen Trägers 4 als Parallelogrammgestänge sind der die Röntgenröhre 5 tragende Schenkel 16 und der die Bildschicht 6 tragende Schenkel 9 parallel zueinander und zur Bildschicht verschiebbar. Durch die Schichtstange 24 und die an der Schichtstange angelenkte Hilfsstange 28 wird die Röntgenröhre stets auf das in der Ebene der Schichtachse 27 befindliche Untersuchungsobjekt ausgerichtet gehalten. Infolge der Ankupplung des Bildschichtträgers über die Kuppelstange 29 mit dem freien Ende der Schichtstange 24 wird zugleich auch die Bildschicht stets zum Zentralstrahl 45 der Röntgenröhre
5 ausgerichtet gehalten. Dabei sind infolge der Drehung des Zwischenrahmens 8 um die Mittelsenkrechte 10 auf die Bildschicht 6 Schichtaufnahmen sowohl in Patientenlängs- als auch in Patientenquerrichtung und allen Zwischenwinkeln möglich, und zwar in allen Kipplagen des Patienten und des Zentralstrahls 45 der Röntgenröhre 5 um die horizontale Kippachse und in allen Schwenklagen des Patienten um die Längsachse der Patientenhalterung. Dadurch läßt sich die Schichtebene im Patienten nicht nur dreidimensional verschieben, sondern auch um zwei zueinander senkrechte Koordinatenachsen drehen. In dem Ausführungsbeispiel der Fig. I und 2 bleibt der Patient während des Schichtenablaufs in Ruhe und bewegen sich die Röntgenröhre 5 und die Bildschicht gegenläufig. Anstelle einer Flachblende 59 wird jedoch der Röntgenbildverstärker 7 bewegt. Dies eröffnet durch Abfotografieren des Ausgangsleuchtschirms des Röntgenbildverstärkers die Möglichkeit, die teuren großformatigen Schichtaufnahmen durch bedeutend preiswertere kleinformatige Aufnahmen zu ersetzen.
Anstelle der Verschiebung der Bildschicht 6 relativ zum Patienten während des Schichtablaufs ist es auch möglich, die Bildschicht 6, im vorliegenden Fall also den Röntgenhildvcrstärker 7, unverrückbar am unteren Schenkel 9 des Parallelogrammgestänges des U-förmigen Trägers 4 zu befestigen und während des Schichtablaufs den Patienten gegenüber der Bildschicht
6 zu verschieben. Hierbei können zur Verschiebung des Patienten die Stellmotoren 46, 47 für die Längs- und Querverschiebung der Patientenhalterung H herangezogen werden. Bei der Drehung des Tragrahmens 12 für die Patientenhalterung 11 um die Mittelscnkrechte 10 auf die Bildschicht 6 ist dafür zu sorgen, daß die Bewegung der "auCmcnnaucrurig während des Schichtablaufs stets parallel zu der der Röntgenröhre 5 verläuft. Je nach dem Drehwinkel um den die Patientenhalterung um die Mittelsenkrechte 10 auf die Bildschicht 6 gerade gedreht ist bedeutet das, daß dei Weg der Schichtstange 24 in je eine Komponente in Quer- und Längsrichtung der Patientenhalterung 11 aufgelöst werden muß. Die Fig.4 zeigt zu diesen: Zweck eine am Schichtbock 25 in einer Ebene paralle zur Bildschicht 6 einbaubare Bühne 48, die synchron mii der Patientenhalterung drehbar gelagert ist und auf dei
ίο zwei Mitnehmerplalten 49, 50 rechtwinklig zueinandei verschiebbar geführt sind. Beide Mitnehmerplatten 49 50 tragen quer zu ihrer Verschieberichtung je einer Längsschlitz 51, 52, in denen die Schichtstange 2Ί gleiten kann. Die beiden Mitnehmerplatten sine außerdem mit je einer Zahnstange 53,54 versehen. Jede dieser Zahnstangen befindet sich mit je einem Ritzel 55 56 in Eingriff, das auf der Achse eines auf der Bühne angeordneten mechanisch-elektrischen Wandlers 57,5i befestigt ist. Durch diese beiden Wandler wird ein dei Stellung der jeweiligen Mitnehmerplatten 49,50 auf dei Bühne 48 entsprechender elektrischer Sollwert erzeugt Die Bühne 48 ist mit einem hier nicht dargestellter Zahnriementrieb mit dem Zwischenrahmen 8 dergestali gekuppelt, daß die Verschieberichtung der einen Mitnehmerplatte 49 auch während der Drehung des Zwischenrahmens stets parallel zur Längsrichtung der Patientenhalterung 11 und die der anderen Mitnehmerplatte 50 stets parallel zur Querrichtung zur Patientenhalterung 11 orientiert bleibt. Der Wandler 58, der von dem in Querrichtung zur Patientenhalterung 11 verschiebbaren Mitnehmerplatte 50 verstellt wird, ist gemeinsam mit dem Stellmotor 47 und einem am Stellmotor 47 angekuppelten weiteren gleichartigen Istwertgeber Bestandteil einer Nachlaufsteuerung (nicht dargestellt). Das gleiche gilt für den Wandler 57, der von der in Längsrichtung zur Patientenhalterung verschiebbaren Mitnehmerplatte 49 verstellbar wird, dem Stellmotor 46 für die Längsverschiebung der Patientenhalterung U und einem mit diesem Motor gekuppelten !stwertgeber.
Die drehbare Bühne 48 erlaubt es, den Hub der Schichtstange 24 während des Schichtablaufs in eine Komponente in Längsrichtung und eine weitere Komponente in Querrichtung der Patientenhalterung
11 zu zerlegen. Die Patientenhalterung 11 wird während des Schichtablaufs über die Wandler 57, 58 je einer Nachlaufsteuerung für den der Quer- und Längsrichtung der Patientenhalterung zugeordneten Wandler und den ohnehin vorhandenen Motoren 46,47 für die Längs- und
Querverschiebung der Patientenhalterung 11 mitbewegt. Diese Anordnung bringt den besonderen Vorteil mit sich, daß auch mit Röntgenbildverstärkern 7 mit großem Eingangsleuchtschirm gearbeitet werden kann, für die sonst im Zwischenrahmen 8 kein Platz für eine ausreichende Verschiebung in Schichtrichtung vorhanden wäre. Bei dieser Ausführung wird die Schichtachse 27 in der Ebene der Bildschicht 6 starr am Schichtbock gelagert und wird die Bühne 48 mit der Spindel 26 längs der Schichtstange 24 in Schichthöhe verschiebbar
bo geführt.
Werden die Antriebe für die Drehung der Patientenhalterung 11 um ihre Längsachse 30 und für die Kippung des Trägers 4 um die horizontale Kippachse 3 im Sinne gleicher Drehgeschwindigkeiten dem Betrage nach
b5 aufeinander abgestimmt, so ist es möglich bei gegensinniger Drehrichtung von Patientenhalterung und Träger zu erreichen, daß sich die Röntgenröhre und die Bildschicht um die Längsachse des Patienten drehen
ohne das sich letzterer gegenüber dem Räume dreht. In dieser Einstellung, die auch durch einen eigens hierfür vorzusehenden Schalter ausgelöst werden kann, sind bei der Durchleuchtung die Konturen von kontrastmittelgefüllten Organen besonders gut zu kontrollieren.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (13)

Patentansprüche:
1. Röntgenuntersuchungsgerät mit einem am Gerätefuß höhenversteilbaren Lagerbock, einem am Lagerbock um eine horizontale Kippachse drehbar "> gelagerten Träger für eine parallel zur Kippachse orientierte Bildschicht, einer auf die Bildschicht zentrierten Röntgenröhre und einer -'wischen Röntgenröhre und Bildschicht angeordni um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht „rehbaren u> Patientenhalterung, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) für die Röntgenröhre (5) und die Bildschicht (6) um seinen, die Bildschicht tragenden Schenkel (9) unmittelbar auf der Kippachse (3) drehbar gelagert ist und nach Art eines U in i1» einer senkrecht zur Bildschicht orientierten Ebene ausgerichtet ist, mit seinem im wesentlichen senkrecht zur Bildschichtebene ausgerichteten Mittelteil sowohl in Richtung der Kippachse als auch senkrecht zur Kippachse um mindestens die halbe »o Breite des Tragrahmens (12) für die Patientenhalierung (11) von der Mittelsenkrechten auf die Bildschicht entfernt ist, und die Patientenhalterung (11) um ihre, zur Fläche der Bildschicht parallele Längsachse (30) drehbar, an dem die Bildschicht 2> tragenden Schenkel an einem um die Mittelsenkrechte auf die Bildschicht drehbaren Zwischenrahmen (8) längsverschiebbar gehaltert ist.
2. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der die jo Röntgenröhre (5) als auch der die Bildschicht (6) tragende Schenkel (9, 16, 18) des U-förmigen Trägers (4) in sich rechtwinklig abgekröpft sind, wobei der eine Abschnitt der beiden abgekröpften Schenkel jeweils senkrecht und der andere Abschnitt jeweils parallel zur Kippachse (3) ausgerichtet ist.
3. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Patientenhalterung (11) am Tragrahmen (12) in Richtung der Flächennormalen auf die Bildschicht verschiebbar gelagert ist.
4. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Patientenhalterung (11) am Tragrahmen (12) querverschiebbar gelagert ist.
5. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine einseitig an einer fußseitigen Endplatte (13) des Tragrahmens (112) gelagerte Patientenhalterung (11).
6. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch verschiedene, gegeneinander auswechselbare, an spezielle Anwendungsfälle angepaßte, leicht abnehmbare Patientenhalterungen (11).
7. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) für die Röntgenröhre (5) und die Bildschicht (6) zur Erstellung von Röntgenschichtaufnahmen nach Art eines Parallelogrammgestänges, dessen Gelenkachsen (19,20,21,22) parallel zueinander und zur Ebene t>o der Bildschicht (6) ausgerichtet sind, aufgebaut ist, eine Schichtstange (24) um eine parallel zu den Gelenkachsen des Parallelogrammgestänges orientierte, senkrecht zur Ebene der Bildschicht verstellbare, die Schichtebene bestimmende Schichtachse (27) schwenkbar gelagert ist, mit ihrem einen Ende an dem die Röntgenröhre tragenden Schenke! (!!6) des Trägers (4) angelenkt, mit ihrem anderen Ende in der Ebene der Bildschicht (6) an der Bildschicht angekuppelt ist und die Röntgenröhre (5) am Ausleger (18) um eine parallel zur Schichtachse orientierte Achse (23) drehbar gelagert und mit einer an der Schichtstange angekuppelten Hilfsstange (28) auf die Bildschicht (6) ausgerichtet gehalten ist.
8. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen an der Schichtstange (24) angekuppelten, in Schichtrichtung verschiebbar gelagerten Röntgenbildversiärker (7).
9. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Mitnehmerplatten (49, 50) auf einer, um eine senkrecht zur Bildschicht (6) orientierte Achse synchron mit der Drehung der Patientenhalterung (11) um die Mittelsenkrechte (10) auf die Bildschicht (6) drehbaren Bühne (48) parallel zur Bildschicht und zur Längsrichtung bzw. Querrichtung der Patientenhalterung verschiebbar gelagert sind und diese beiden Mitnehmerplatten einerseits an der Schichtstange (24) zur Mitnahme gemäß der in der jeweiligen in Verschieberichtung wirkenden Stellkomponente und andererseits an je einem an der Bühne befestigten Sollwertgeber (57, 58) angekuppelt sind und die Sollwertgeber gemeinsam mit den entsprechenden Stellmotoren (46, 47) für die gleichsinnige Verschiebung der Patientenhalterung relativ zur Bildschicht an je einer an sich btkannten Nachlaufsteuerung angeschlossen sind.
10. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehgeschwindigkeit der Patientenhalterung (11) um ihre Längsachse (30) und die Kippgeischwindigkeit des Trägers (4) um die Kippachse (3) dem Betrage nach einander angeglichen sind.
11. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtstange (27) parallel zur Kippachse (3) orientiert ist.
12. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtstange (27) senkrecht zur Kippachse (3) orientiert ist.
13. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine an der Schichtstange (24) gekuppelte, in Schichtrichtung verschiebbar gelagerte Flachblende (39).
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