DE2222860A1 - Zusammenstellung von losen buchstaben oder anderen symbolen zum beschriften einer flaeche sowie verfahren zur herstellung einer derartigen beschriftung - Google Patents
Zusammenstellung von losen buchstaben oder anderen symbolen zum beschriften einer flaeche sowie verfahren zur herstellung einer derartigen beschriftungInfo
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Description
Zusammenstellung von losen Buchstaben oder anderen Symbolen zum Beschriften einer Fläche sowie Verfahren
zur Herstellung einer derartigen Beschriftung.
Man kennt bereits Zusammenstellungen von losen Buchstaben oder
anderen Symbolen zum Beschriften einer Fläche wie einer Tafel, einer Gebäudewand oder dergl., wobei jeder aus einer einseitig
mit einem Selbstkleber beschichteten Folie ausgeschnittene Buchstabe ablösbar auf einer Trägerfolie und auf die Trägerfolie
mit dem darauf befindlichen Buchstaben eine ebenfalls einseitig mit einem Selbstkleber beschichtete Deckfolie aufgeklebt ist.
Beim Aufbringen derartiger Buchstaben zur Herstellung einer
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Beschriftung wird zunächst die Trägerfolie von der Unterseite
des Buchstabens abgezogen, sodann die Deckfolie mit dem daran befindlichen Buchstaben auf der zu beschriftenden Fläche
angeordnet und nach Andrücken des Buchstabens die Deckfolie abgezogen. Bei diesem Verfahren einer Beschriftung ist es auch
bekannt, eine rechteckige Deckfolie zu verwenden, deren Breite der Breite eines Buchstabens entspricht und deren Höhe für
alle Buchstaben einer Buchstabenfolge oder -verbindung gleich
ist, und wobei die Buchstaben derart in diesen Rechtecken angeordnet sind, daß durch Aneinandersetzen der einzelnen
Rechtecke eine Schriftzeile mit den richtigen Seitenabständen der Buchstaben erzielbar ist.
Bei dieser bekannten Zusammenstellung von losen Buchstaben
oder anderen Symbolen ist die Höhe des Durchschusses zwischen den Schriftzeilen von dem Gefühl und der genauen Arbeitsweise
der Person abhängig, welche die Beschriftung vornimmt und im allgemeinen beim Aufbringen einer nachfolgenden Schriftzeile
eine Bezugslinie in einem bestimmten Abstand unter der vorangegangenen bereits angebrachten Schrift-zeile auf der zu
beschriftenden Flache einzeichnen muß, um die Deckfolienrechtecke
längs dieser Bezugslinie anbringen zu können. Dieses bekannte Verfahren ist jedoch zeitraubend und kann sehr leicht
dazu führen, daß ein Durchschuß gewählt wird, der nur schlecht zu den Buchstabengruppen passt, sodaß die Lesbarkeit des Textes
ungünstig beeinfluiSt wird. Außerdem läßt sich hierbei nur
unter Schwierigkeiten in einem bereits vorhandenen Text eine Zeile durch eine andere derart ersetzen, daß die neue Schriftzeile
denselben Durchschuß aufweist wie die anderen Textzeilen.
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Diese Schwierigkeiten will die Erfindung dadurch beheben, daß
sie eine Zusammenstellung von losen Buchstaben oder anderen
Symbolen der eingangs genannten Art in der Weise ausbildet, daß eine schnelle und einfache Herstellung eines Textes mit
vorgegebenem und stets unbedingt gleichem Durchschuß möglich ist, ohne daß hierzu besondere Hilfsmittel erforderlich werden.
Außerdem soll bei der erfindungsgemäßen Buchstabenzusammenstellung eine übersichtliche Zusammenfügung von Buchstaben
verschiedener Größen möglich sein, indem ein ganz bestimmter Zusammenhang zwischen den verschiedenen Buchstabengrößen und
der Größe des zugeordneten Durchschusses auf einfächste Weise
erzielbar ist*
Gekennzeichnet ist eine erfindungsgemäße Buchstabenzusammenstellung
im wesentlichen dadurch, daß die Buchstaben oder Symbole derart in den Deckfolienrechtecken angeordnet sind,
daß der Abstand der Oberkante eines jeden Rechteckes von der Oberkante der Grundhöhe des betreffenden Buchstabens und/oder
der Abstand der Unterkante eines jeden Rechteckes von der Grundlinie des Buchstabens gleich dem für die betreffende
Buchstabengruppe vorgegebenen Durchschuß ist.
Auf diese Weise wird bereits in den losen Buchstabenelementen,
welche aus einer rechteckig zugeschnittenen Deckfolie, einer
Trägerfolie und dem dazwischenliegenden Buchstaben bestehen, nicht nur der genaue Seitenabstand der einzelnen Buchstaben,
sondern auch der genaue Durchschuß in vertikaler Richtung festgelegt.
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Bei der Herstellung einer mehrzelligen Beschriftung auf einer vorgesehenen Fläche kann man daher erfindungsgemäß derart vorgehen,
daß beim Aufbringen der Buchstaben einer nachfolgenden Textzeile oder zum Auswechseln bezw. Einsetzen einer Textzeile
in einen bereits vorhandenen Text die Oberkante bezw. die Unterkante der Deckfolie eines jeden Buchstabens längs der
Grundlinie bezw. der Oberkante der Grundhöhe der bereits darüber bezw. darunter befindlichen Buchstabenreihe oder Textzeile
angesetzt wird. Sobald daher einmal die erste Zeile eines Textes an der richtigen Stelle auf der zu beschriftenden
Fläche angebracht ist, können die folgenden Textzeilen direkt mit dem richtigen Durchschuß darunter angeordnet werden, ohne
daß die Höhe abgemessen werden muß oder eine Hilfslinie gezogen
werden muß. Fall in einem bestimmten Text eine Korrektur vorgenommen werden muß, kann auf einfache Weise eine neue Textzeile
direkt mit dem richtigen Durchschuß zwischengesetzt werden.
Die Buchstabenzusammenstellung kann eine steigende Reihe von Buchstabenverbindungen umfassen. Bei der bereits erwähnten
Verwendung eines der Buchstabengrundhöhe entsprechenden Durchschußes ist nun außerdem erfindungsgemäß vorzugsweise die
Grundhöhe einer Buchstabenverbindung gleich der dreifachen Grundhöhe der in der Zeile vorangehenden Buchstabenverbindung.
Dadurch wird erreicht, daß die Gesamthöhe einer Buchstabenverbindung von zwei Textzeilen und dem Durchschuß gleich der
Grundhöhe der Buchstaben einer darauf folgenden größeren Buchstabenverbindung
ist usw., wodurch es mit dem erfindungsgemäßen System ohne weiteres möglich ist, verschiedene-Buchstaben-
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verbindungen je nach Wunsch in einer herzustellenden Beschriftung
zusammenzusetzen und gleichzeitig ein harmonisches und gut lesbares Gesamtbild zu erhalten.
Eine genauere Erläuterung der Erfindung ergibt sich aus der
nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der beiliegenden Zeichnung; es zeigen:
Figur 1 zwei auf einer zu beschriftenden Fläche angebrachte
Buchstabenreihen, wobei die Buchstaben der obersten Reihe bereits auf der Schrifttafel festgeklebt sind,
während die unterste Reihe die verschiedenen Schritte bei ihrer Befestigung zeigt;
Figur 2 einen Schnitt durch Figur 1 längs der Linie il-II;
Figur 5 einen Schnitt durch Figur 1 längs der Linie III-III;
Figur 4 einen Schnitt durch Figur 1 längs der Linie IV-IV; und
Figur 5 in schematischer Weise den Aufbau einer aus verschieden
großen Buchstaben bestehenden erfindungsgemäßen Zusammenstellung.
Bei den schematischen Schnittzeichnungen der Figuren 2, J5 und
4 sind aus Gründen der Deutlichkeit die Deckfolie, die Buchstabenfolie
und die Trägerfolie der Buchstabenelemente nicht mit den richtigen Dickenverhältnissen wiedergegeben.
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In Figur 1 ist auf einer Fläche 1, beispielsweise einer senkrechten
Ihnen- oder Außenwand eines Gebäudes eine aus den Buchstaben x, h, g und t bestehende Buchstabenreihe 2 auf noch näher
zu beschreibende Weise festgeklebt. Die Buchstaben bestehen aus einer Kunststoffolie oder einer Folie aus irgendeinem anderen
passenden Material in der "gewünschten Farbe, aus welcher sie ausgestanzt sind, wobei diese Folie an der Rückseite eine Klebemittelschicht
an sich bekannter Zusammenstellung aufweist, die eine feste Klebverbindung zwischen der selbstklebenden Buchstabenfolie
und der Wandfläche 1 herstellt.
Bei der Schnittzeichnung der Figur 3 ist die Buchstabenfolie
für den Buchstaben g der obersten Reihe mit dem Bezugszeichen 3 angegeben.
Jedes Buchstabenelement der erfindungsgemäßen Zusammenstellung
von losen Buchstaben besteht aus einem aus einer selbstklebenden Buchstabenfolie gestanzten Buchstaben, der auf eine Trägerfolie
4 aufgeklebt ist, wie dies aus der Schnittzeichnung der Figur 2 ersichtlich ist. Diese Trägerfolie 4 ist aus einer relativ
steifen Kunststofflilie mit glatter Oberseite und derartiger Beschaffenheit ausgeschnitten, daß die Klebmittelschicht der
Buchstabenfolie nur eine schwache Klebeverbindung ergibt. Die Trägerfolie 4 und der auf ihr befindliche Buchstabe ist von
einer seIbstklebenden Deckfolie 5 überdeckt, die vorzugsweise
durchsichtig und dünner ist als die Trägerfolie 4 und die Buchstabenfolie 3 bezw. 3'." Die Klebkraft der Klebemittelschicht
an der Rückseite der Deckfolie 5 ist an der Trägerfolie 4 geringer
als an der Vorderseite der Buchstabenfolie 3* sodaß beim
Abziehen der Trägerfolie 4 von der Deckfolie 5 die Buchstaben-
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folie 51 an der Deckfolie kleben bleibt und sich von der Trägerfolie löst. Wenn sodann die Deckfolie zusammen mit der Buchstabenfolie
an der zu beschriftenden Fläche 1 festgedrückt wird, haftet die Buchstabenfolie derart fest an dieser Fläche 1, daß
beim Ablösen der Deckfolie von der Fläche 1 die Buchstabenfolie
an der Fläche 1 zurückbleibt. Die Technik dieses Übertragungsverfahrens und die dafür geeigneten Folien- und Klebmaterialien
sind an sich allgemein bekannt und sollen dahernicht näher beschrieben werden.
Die Trägerfolie 4 und die darauf liegende Deckfolie 5 sind in
Rechteckform zugeschnitten und besitzen'Unterkanten 6, 6', 6",
Oberkanten 7, 7', 7" sowie Seitenkanten 16. Die Buchstaben liegen insgesamt in diesen Rechtecken eingeschlossen, wobei
die Breite der Rechtecke sich mit der Buchstabenbreite ändert, während die Höhe für alle Rechtecke gleich ist. Die Buchstaben
sind derart in den Rechtecken angeordnet, daß,, wenn diese mit
ihren Unterkanten 6, 6', 6" in einer geraden Linie hingelegt werden und mit ihren Seitenkanten 16 dicht aneinander anscnliessen,
der Seitenabstand zwischen den einzelnen Buchstaben die
gewünschte Größe hat. Die Buchstaben der obersten Reihe 2 aus Figur 1 sind auf diese Weise unter Anwendung der vorbeschriebenen
Übertragermethode auf die Wand 1 aufgebracht.
Die Buchstaben haben eine Grundhöhe H, die von einer Grundlinie
8 und einer Oberkante 9 begrenzt ist, sodaß diese Linien sich über die gesamte oberste Reihe 2 fortsetzen. Das über die
Buchstaben hinaus sich nach oben erstreckende Teil der Deckfolienrechtecke,
d.h. also der Abstand I zwischen der Oberkante
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des im Rechteck liegenden Buchstabens und den Oberkanten 7, 7'* 7" der Rechtecke, ist nun derart gewählt, daß, wenn beim Aufbringen
einer nachfolgenden Reihe die Buchstabenelemente mit
diesen Rechteckoberkanten 7* 7f* 7" längs der Grundlinie 8 der
vrangehenden Reihe angelegt werden, genau der gewünschte Durchschuß zwischen den beiden Reihen oder Textzeilen erzielt wird.
Die Grundlinie 8 einer Textzeile bildet daher die Bezugslinie für das Aufbringen der Buchstaben der darunter anzubringenden
Zeile, sodaß die nachfolgende Zeile ohne Messung oder andere Hilfsmittel direkt aufgebracht werden kann. Vorzugsweise ist,
wie dies auch in den Figuren wiedergegeben ist, die Höhe I des Durchschusses gleich der Größe H der Grundhöhe, was nicht nur
einen gut lesbaren Text ergibt, sondern auch eine übersichtliche Verwendung verschiedener Buchstabengrößen im Text ermöglicht,
wie nachstehend noch zu erläutern sein wird.
Beim Aufbringen der Buchstaben der zweiten Buchstabenreihe oder Textzeile von Figur 1 wird nun folgendermaßen vorgegangen:
Wie Figur 1 für den rechten Buchstaben t der zweiten Zeile zeigt, ist die Trägerfolie in einigem Abstand unter der Oberkante
7" durch eine Schnittlinie 10 quer durchgetrennt, sodaß im oberen Bereich des Buchstabenelementes ein besonderer Trägerfolienstreifen
11 ausgebildet ist, welcher gesondert von der Deckfolie 5 abgezogen werden kann.
Vorzugsweise werden nun zuerst die Buchstabenelemente der zweiten Zeile von diesem oberen Randstreifen 11 befreit und
von links nach rechts dicht aneinander anschließend mit dem
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•nunmehr freiliegenden selbstklebenden Oberteil der Deckfolie 5
an der Wandfläche 1 festgeklebt, wobei.die Oberkanten 7, 7! und
7" an die Grundlinie 8 der oberen Zeile 2 angesetzt werden. Die Schnittzeichnung in Figur 5 gibt für den untersten Buchstaben g
diese Situation wieder, wobei in diesem Fall die Deckfolie das
untere Teil des Buchstabens g der obersten Zeile überdeckt. Die Stellung der Buchstaben der unteren Zeile wird auf diese Weise
mit dem richtigen Buchstabenabstand und Durchschuß festgelegt. Anschließend werden die einzelnen Buchstabenelemente an der
Unterseite angefasst und hochgeklappt, sodaß das noch verbleibende Trägerfolienteil längs der Linie 10 bequem von der
an der Wandfläche 1 festsitzenden Deckfolie und der Buchstabenfolie
5' abgezogen werden kann, wie dies in Figur 3 gestrichelt
dargestellt ist. Die Deckfolie mit der noch daran festsitzenden Buchstabenfolie wird nun wieder zurückgebogen und an der Wandfläche
1 fest angedrückt, wie dies in Figur 4 für den unteren
Buchstaben h dargestellt ist. Abschließend wird die Deckfolie 5
von der Wandfläche 1 abgezogen, wobei die an dieser Wandfläche1
klebende Buchstabenfolie 5' zurückbleibt, wie dies in Figur 1
für den untersten Buchstaben χ dargestellt ist.
Wenn eine derartige Beschriftung aus einer größeren Anzahl von Textzeilen besteht und eine bestimmte Zeile durch eine andere
ersetzt werden muß, kann auf die gleiche Weise vorgegangen werden, sodaß die neu eingesetzte Textzeile wieder den genau
richtigen Durchschuß im Text aufweist.
Bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren spielt die Länge L, über welche die Trägerfolie 4 und die Deckfolie 5 der Buchstabenelemente
über die Grundlinie 8 nach unten herausragen,
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keine Rolle. Es ist vielmehr möglich, diesen Abstand L größer als dargestellt zu machen und ihm dieselbe Länge zu geben wie
dem Durchschuß I bezw. der Grundhöhe H. In diesem Fall kann man beim Aufbringen mehrerer Buchstabenreihen oder Textzeilen
daher auch von unten nach oben arbeiten, da nach dem Aufbringen der untersten Zeile beim Anbringen der darüberliegenden Zeile
die Unterkanten 6, 6f und 6" der Buchstabenelemente längs der
Oberkante 9 der Grundhöhe der untersten Reihe zu liegen kommen.
Dieses Verfahren ist auch vor allem dann vorteilhaft, wenn die oberste Zeile einer bereits vorhandenen mehrzelligen
Beschriftung durch eine neue Zeile ersetzt werden muß.
In Figur 5 ist schematisch dargestellt, wie bei einer Buchstabenzusammenstellung
aus einer steigenden Reihe von Buchstabenverbindungen diese Verbindungen sich auf günstigste
Weise gegeneinander verhalten können. Dabei zeigt das Bezugszeichen 12 einen mehrzelligen Text, bei welchem die Grundhöhe
der Buchstaben sowie der Durchschuß der Zeilen gleich H sind. Beim anschließenden Text 13 sind die Grundhöhe und der Durchschuß
gleich 3H, während beim Text ]A die Grundhöhe und der
Durchschuß für djte Textzeilen gleich 9H sind. Das Bezugszeichen
15 zeigt eine einzige Textzeile, bei welcher die einzelnen Buchstaben eine Grundhöhe von 27H haben. Die losen Buchstabenelemente
aller Buchstabenverbindungen haben in der vorbeschriebenen Weise eine rechteckige Trägerfolie und eine rechteckige
Deckfolie, wobei das über die Oberkante der Grundhöhe herausragende
Teil den Durchschuß bestimmt. Auf diese Weise können infolgedessen verschiedene Buchstabengrößen in dhem mehrzelligen
Text nach Wunsch angeordnet und auf analoge Weise wie
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vorbeschrieben aufgebracht werden. Dadurch erhält man ein
ruhiges und gleichzeitig deutlich lesbares Gesamtbuchstabenbild für die Beschriftung.
Soweit in der vorangegangenen Beschreibung von Buchstaben und Buchstabenelementen die Rede war, können darunter naturgemäß
auch Satzzeichen, Ziffern und andere Symbole verstanden werden.
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Claims (1)
- Andrejewski, Honke & Gesthuysen, Patentanwälte, 4300 Essen, Theaterplatz- 12 -Pate nt ansprüche1. Zusammenstellung von losen Buchstaben oder anderen Symbolen zum Beschriften einer Fläche wie einer Platte, einer Gebäudewand oder dergl., wobei jeder aus einer einseitig mit einem Selbstkleber beschichteten Folie ausgeschnittene Buchstabe ablösbar uaf einer Trägerfolie und auf die Trägerfolie mit dem darauf befindlichen Buchstaben eine ebenfalls einseitig mit einem Selbstkleber beschichtete Deckfolie in Form eines Rechtecks ablösbar aufgeklebt ist, dessen Breite der Buehstabenbreite entspricht und dessen Höhe für alle Buchstaben einer Buchstabenfolge gleich ist, und wobei die Buchstaben derart in diesen Rechtecken angeordnet sind, daß durch Aneinandersetzen der einzelnen Rechtecke eine Schriftzeile mit den richtigen Abständen der Buchstaben voneinander erzielbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchstaben oder Symbole (3) derart in den Deckfolienrechtecken (5) angeordnet sind, daß der Abstand (I) der Oberkante (7) eines jeden Rechtecks von der Oberkante (9) der Grundhöhe (H) des betreffenden Buchstabens (x) und/oder der Abstand (L) der Unterkante (6) eines jeden Rechtecks von der Grundlinie (8) des Buchstabens gleich dem für die betreffende Buchstabengruppe (x, h, g, t) vorgegebenen Durchschuß ist.2. Zusammenstellung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, 'daß der Abstand (I) der Rechteckoberkante (7) von der Oberkante(9) der Grundhöhe (H) des betreffenden Buchstabens (x) gleich der Grundhöhe (H) ist.309847/0199Andrejewski, Honke & Gesthuysen, Patentanwälte, 4300 Essen, Theaterplatz5. Zusammenstellung nach Anspruch 2, bestehend aus einer steigenden Reihe von.Buchstabenverbindungen, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundhöhe (H) einer Buchstabenverbindung (x, h, g, t) gleich der dreifachen Grundhöhe (JH) der in der Reihe vorangehenden Buchstabenverbindung ist.4. Zusammenstellung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie (4) in einigem Abstand von der Oberkante (7") und/oder von der Unterkante (6") des Rechtecks (5) wagerecht in ganzer. Breite durchgeschnitten ist und dadurch ein gesondert abziehbarer Randstreifen (11) erzielbar ist.5. Zusammenstellung nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolie (5) durchsichtig ist.6. Verfahren zur Herstellung einer mehrzeiligen Aufschrift unter Anwendung der Zusammenstellung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 5j wobei zur Ausbildung einer Buchstabenreihe die einzelnen1Buchstaben nach Entfernung der Trägerfolie zusammen mit ihrer rechteckigen Deckfolie derart auf den zu beschriftenden Untergrund aufgeklebt werden, daß die Rechtecke der Deckfolie in einer Linie ausgerichtet mit ihren Seitenkanten aneinanderstoßen, woraufhin die Deckfolien abgezogen werden, dadurch gekennzeichnet, daß beim Aufbringen der Buchstaben einer nachfolgenden Textreihe oder zum Auswechseln bezw. Einsetzen einer Buchstabenreihe in einem vorhandenen Text die Oberkante (7) bezw. die Unterkante (6) der Deckfolie (5) eines jeden Buchstabens (3) längs der Grundlinie309 aA7/0199Andrejewski, Honke & Gesthuysen, Patentanwälte, 4300 Essen, Theaterplatz 3- 14 -(8) bezw. der Oberkante (9) der Grundhöhe (H) der bereits darüber bezw. darunter befindlichen Buchstabenreihe angesetzt wird.7« Verfahren nach Anspruch 6 unter Verwendung der Zusammenstellung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufbringen der Buchstaben auf den zu beschriftenden Untergrund zunächst nur der Randstreifen (11) der Trägerfolie (4) abgezogen wird und die Buchstaben nur mit dem auf diese Weise freigewordenen Deckfolienteil nebeneinander festgeklebt werden, woraufhin der restliche Teil der Trägerfolie abgezogen wird und die Deckfolien (5) mit den Buchstaben in ganzer Länge aufgeklebt werden.Patentanwalt.309847/0199
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