DE2222553A1 - Klemme fuer Kraftfahrzeugbatterien - Google Patents
Klemme fuer KraftfahrzeugbatterienInfo
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Classifications
-
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- H01R11/00—Individual connecting elements providing two or more spaced connecting locations for conductive members which are, or may be, thereby interconnected, e.g. end pieces for wires or cables supported by the wire or cable and having means for facilitating electrical connection to some other wire, terminal, or conductive member, blocks of binding posts
- H01R11/11—End pieces or tapping pieces for wires, supported by the wire and for facilitating electrical connection to some other wire, terminal or conductive member
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- H01R11/284—End pieces consisting of a ferrule or sleeve for connections to batteries comprising means for preventing corrosion, e.g. covers, enclosures filled with gel
-
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- H01R4/00—Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
- H01R4/28—Clamped connections, spring connections
- H01R4/48—Clamped connections, spring connections utilising a spring, clip, or other resilient member
Landscapes
- Connection Of Batteries Or Terminals (AREA)
Description
Gerard,Paul,Louis DUMESKIL
17» 3^e Saint Marc
17» 3^e Saint Marc
EFIMAY (Seine Saint Denis)
Frankreich
Frankreich
Mein Zeichen: D 157".
Klemme für Kraftfahrzeugbatterien
Die Erfindung bezieht sich auf eine Klemme für Kraftist
fahrzeugbatterien, die vollkommen isoliert und im Falle "
eines Stosses als Stromkreisunterbrecher zu wirken vermag.
Die Klemmen, die üblicherweise auf Batteriekontakten benutzt
werden, bestehen im allgemeinen aus kostspieligem Material wie Messing, Bronze und Blei, und sie unterliegen
einer raschen Korrosion durch entlang der Batteriekontakte hochsteigende Säuren. Darüber hinaus lassen sie sich
nicht schnell befestigen und die für diese Befestigung nötigen Elemente (Schraubbolzen und Schrauben mit Muttern)
erfordern ein gefährliches Festziehen, da sie nicht isoliert sind und die Batteriespannung auf die Schraubenschlüssel
undcfel. Werkzeug übertragen, wodurch es häufig zu Kurzschlüssen
beim Festziehen kommt.
Es
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Ea ist festzustellen, daß bei den bekannten Klemmen eine
Isolation vollständig fehlt und daß die Elemente ein beträchtliches
Gewicht aufweisen, wodurch die Herstellungskosten merklich belastet werden.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin,
diese Nachteile zu beseitigen, und sie schafft zu diesem
Zweck eine Klemme für Fahrzeugbatterien, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie aus einer Isolierkappe gebildet ist,
die den Batteriekontakt eng umgibt und mindestens eine öffnung
aufweist, die einen !Teil des betreffenden Batteriekontaktes hervorschauen läßt, gegen den das abisolierte
Kabel durch ein elastisches Organ in Anlage gehalten wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das elastische Organ eine Blattfeder.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß die Kappe durch einen Hohlkörper von kegelstumpfartiger Form
gebildet ist, der an seiner Unterseite durch einen rinnenförmigen
RLngflansch zur Seite hin verlängert ist, wobei dieser Hohlkörperzum einen ein sich über den größeren Teil
seiner Höhe erstreckendes Fenster und zum anderen einen Wulst oder eine Verdickung aufweist, welche dem Fenster diametral
gegenüberliegt.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig.1 eine Klemme mit abgenommenem Deckel in perspektivischer
Ansicht, und
Fig.2 die Klemme mit aufgesetztem Deckel in perspektivischer
Ansicht.
Einer
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Einer der Hauptzwecke der Erfindung liegt in der Herstellung
einer Batterieklemme , mit der die bei den bekannten Batterieklemmen zu beobachtenden Mangel beseitigt werden
können und die insbesondere eine einfache und rasche Verbindung zwischen dem elektrischen Leiter und dem Batteriekontakt
gestattet, wobei sie darüber hinaus auch als Stromkreisunterbrecher im Falle eines Stosses dienen kann.
Gemäß dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Klemme eine Isolierkappe auf, die aus einem Material besteht, das von entlang des Kontaktes hochsteigenden
ätzenden Stoffen nicht angreifbar ist. Ein solches Material ist beispielsweise Polyethylen oder Polypropylen. Die Kappe
wird durch einen Hohlkörper 1 gebildet, der leicht kegelstumpf förmig geformt ist, damit er sich der Konizität des
betreffenden Batteriekontaktes anpasst. Der Hohlkörper ist an seiner Basis zur Seite hin und um seinen gesamten Umfang
herum durch einen Eingflansch 2 verlängert, dessen Auftenrand um 90° hochgebogen ist, um eine Einne 3 zu bilden, die
die Aufgabe hat, das Vordringen ätzender Stoffe, die aus der Batterie entweichen, zu blockieren. Die Rinne 3 enthält vorzugsweise
ein Korrosionsschutzmittel, das dafür bestimmt ist, den Leiter 4 und insbesondere dessen abisoliertes Ende
5 zu schützen.
Der Hohlkörper 1 weist ein vertikales Fenster auf, das einen Teil des Batteriekontaktes freiläßt, auf den der Hohlkörper
aufgepreßt wird, so daß er diesen eng umgibt.
In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß der Innendurchmesser des Hohlkörpers 1 etwas kleiner ist als der Außendurchmesser
des betreffenden Batteriekontaktes, und zwar um so viel, daß zwischen diesen Teilen ein enger Kontakt hergestellt wird.
Der
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Der Hohlkörper besitzt des weiteren eine Verdickung oder einen Wulst 7 diametral gegenüber vom Fenster 6, Diese Verdickung
ist mit einer Nute 8 versehen, welche sich über die ganze Höhe des Hohlkörpers erstreckt. Schließlich ist der
Hohlkörper noch mit zwei Verstärkungslaschen 9 ausgerüstet,
die mit der Kappe 2 aus einem Stück gebildet sind und dem Fenster 6 gegenüberstehe^und sie besitzt einen Knopf 10,
mit dem ein Schutzdeckel 11 verriegelt werden kann, der mit dem Ringflansch 2 der Kappe mittels eines biegsamen Bandes
12 verbunden ist. Gemäß Fig.1 weist der Schutzdeckel 11 einen Ausschnitt 15 auf, der der Durchführung des elektrischen
Leiters 4 dient, und er besitzt einen weiteren Ausschnitt 14, durch den das Band 19 hindurchtritt, das die
Masse 20 an die Feder 15 anschließt.
Wenn die Kappe richtig auf den betreffenden Batteriekontakt aufgesetzt ist wird das abisolierte Ende 5 des elektrischen
Leiters tangential an dem Fenster 6 angelegt, und zwar so, daß die einzelnen Drähi?e der Litze mit dem vorschauenden
Teil des betreffenden Batteriekontaktes in Berührung treten.
Dann wird der Leiter durch ein elastisches Organ, beispielsweise eine gewölbte Blattfeder 15, daran festgehalten. Das
eine rechtwinkelig abgebogene Ende 16 dieser Feder weist einen halbkreisförmigen Ausschnitt 17 auf, der sich an einen
Teil des Außenumfanges des abisolierten Leiter les anschmiegt. Das andere Ende 18 der Feder ist nach Art eines
Hakens so gestaltet, daß es einfach elastisch in die Nute 8 einrastet, die sich über die Höhe der Verdickung 7 des Hohlkörpers
1 erstreckt. Dieses Verriegeln der Feder wird dadurch erhalten, daß das zu einem Haken 18 gebogene Ende fortschreitend
entlang der Verdickung 7 des Hohlkörpers hochgeschoben wird. Wenn dieses Hochsteigen progressiv stattfindet
und der Drehwinkel bedeutend ist, ist die für die Erzielung dieser Verriegelung aufzuwendende Kraft gering, obzwar gleichzeitig
die Feder kräftig gegen das Kabel angepresst wird.
Wenn
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Wenn die Feder auf die vorstehende Weise verriegelt worden
ist, ist der Leiter unverrückbar an dem. vorschauende η Teil
des Batteriekontaktes in Anlage gehalten, und die Leitfähigkeit zwischen dem Kontakt und dem elektrischen Leiter ist
hergestellt. Dann braucht die Anordnung nur noch mit dem Deckel 11 abgedeckt zu werden, wodurch der Klemmenaufbau
isoliert wird. Diese Klemme gestattet nicht nur eine rasche Verbindung zwischen dem Batteriekontakt und dem elektrischen
Leiter sondern sie kann darüber hinaus als Stromkreisunterbrecher im Falle eines Stosses benutzt werden. Es genügt
zu diesem Zweck, das Ende 18 der Feder über ein Band 19 mit
einer freien Masse 20 zu verbinden, welche im Falle eines Aufpralls oder Stosses einfach aufgrund ihrer Trägheit die
Feder, die das Kabel an dem Batteriekontakt in Anlage hält, entriegelt und so eine sofortige Unterbrechung des
elektrischen Stromkreises, der zwischen dem Batteriekontakt und dem Leiter besteht, gewährleistet.
Die vorliegende Batterieklemme hat nicht nur den Vorteil,
daß ihr die ätzende Tätigkeit der Batterie nichts anhaben kann und daß sie im Falle eines Aufpralls eine Garantie
gegen einen Brand zu geben vermag, sondern sie ist auch unempfindlich
gegen einen Zug, der auf das Kabel ausgeübt wird, weil ein solcher Zug, der auf die Feder übertragen
wird, bestrebt ist, diese zu drehen, was die beiden parallelen Laschen 9» zwischen die das abgebogene Ende 16 der Blattfeder
15 eingeführt ist, unmöglich machen.
Die Feder kann blank sein, sie kann behandelte Oberflächen aufweisen, z.B. kadmiert sein, sie kann aber auch isoliert
oder mit einem Kunststoffüberzug versehen sein, um eine vollständige
Isolierung des Batteriekontaktes zu erhalten.
-) -.;;■. *. ij / fs ;■ Γ' '■.
Claims (1)
- PatentansprücheKlemme für Kraftfahrzeugbatterien, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer Isolierkappe (1,2) gebildet ist, die den Batteriekontakt eng umgibt und mindestens ein Fenster (6) aufweist, das einen Teil des betreffenden Batteriekontaktes hervorschauen läßt, gegen den das abisolierte Ende des Kabels (4) durch ein elastisches Organ (15) in Anlage gehalten wird.2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das abisolierte Ende des Kabels (4) tangential an den vorschauenden Teil des Batteriekontaktes angelegt ist.J. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, .daß das elastische Organ eine Blattfeder (15) ist.4. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierkappe durch einen Hohlkörper (1) von kegelstumpfartiger Form gebildet ist, der an seiner Unterseite durch einen rinnenförmigen Ringflansch (2) zur Seite hin verlängert ist, wobei dieser Hohlkörper (1) zum einen ein sich über den größeren Teil seiner Höhe erstreckendes Fenster (6) und zum anderen einen Wulst oder eine Verdickung (7) aufweist, welche dem Fenster (6) diametral gegenüberliegt.5. Klemme nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,daß2 0 fl H A 8 / 0 8 0 Πdaß die Verdickung eine Nute (8) aufweist, die sich entlang einer der Erzeugenden des Hohlkörpers der Kappe erstreckt.Klemme nach einem der Ansprüche 3 his 5j dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (15) gewölht ist, wobei das eine Ende (16) von ihr rechtwinklig nach innen gebogen ist, während das andere Ende (18) hakenförnig gestaltet ist.7. Klemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das abgebogene Ende (16) der Feder (15) einen halbkreisförmigen Ausschnitt (17) aufweist, der den größtmöglichen Teil der einzelnen Drähte des als Litze ausgeführten Kabels (4) umfasst, während sich das hakenförmig gestaltete andere Ende (18) einfach durch die Elastizität in der Nute (8) des Hohlkörpers (1) der Kappe verriegeln läßt.8. Klemme nach einem der Ansprüche 4 bis 7» d a d u r-c h gekennzeichnet, daß der Ringflansch (2) der Kappe im Bereich des Fensters (6) des Hohlkörpers zwei parallele verstärkte Laschen (9) aufweist, zwischen die das abgebogene Ende (.16) der Feder (15) , das das Kabel (4) an dem sichtbaren Teil des Batteriekontaktes in Anlage hält, eingeführt ist.Klemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (1,2) über ein biegsames Organ (12) mit einem Deckel (11) verbunden ist, mit dem die Kappe nach der Montage abdeckbar ist, wobei der Deckel (11) einen Ausschnitt (13) für die Durchführung des Kabels (4) aufweist.10.209^8/0800ORIGINAL INSPECTED10. Klemme nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das hakenförmige Ende (18) der Fe uer (15) über ein Band (19) mit einer freien Masse (2o) verbunden ist, die im Falle eines Aufpralls oder Stosses durch einfache Trägheit die Feder (15) entriegelt, die das Kabel (4) an dem Batteriekontakt in Anlage hält.11. Klemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a-d u rc h gekennzeichnet, daß die Kappe mit dem Deckel aus Kunststoff geformt bzw. gegossen ist.12. Klemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d adurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff Polyethylen, Polypropylen oder dgl. ist.209848/0800
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