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Mehrteiliger Rahmen, insbesondere Fenster- oder Türrahmen Die Erfindung
betrifft einen mehrteiligen Rahmen, insbesondere einen Fenster- oder Türrahmen,
der aus einem äußeren und einem inneren Metall-Rahmenteil, im allgemeinen aus Leichtmetall,
und einer dazwischen liegenden Profilleiste aus wärme-isolierendei Werkstoff, z.B.
Kunststoff, zusammengesetzt ist. Diese wärmeisolierende, zwischenliegende Profilleiste
hat den Zweck,- einen völlig ungehemmte Wärme- bzw. insbesondere Kälteübertragung
zwischen dem außen- und dem innenliegenden Metall-Rahmenteil und die damit verbundenen,
allgemein bekannten Nachteile, darunter im Falle von Außenkälte, die Bildung von
Kondenswasser am inneren Rahmenteil zu vermeiden.
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Bei derartigen mehrteiligen Rahmen besteht das Problem, die Sichtflächen
des äußeren und inneren Metall-Rahmenteils senkrecht,
d.h. parallel
zueinander, zu halten und auch einen Versatz in der Höhe zu vermeiden, Außerdem
muß natürlich eine möglichst stabile Verbindung zwischen allen drei Teilen des Rahmens,
d.h.
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zwischen den beiden Metall-Rahmenteilen und der dazwischen liegenden,
wärme-isolierenden Profilleiste gewährleistet werden.
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Üblicherweise erfolgt das Zusammensetzen der drei den Rahmen bildenden
Teile dadurch, daß an den Metall-Rahmenteilen einander zugekehrt angebrachte Leisten
in Nuten der Profilleiste eingreifen. Entweder sind diese Leisten so angeordnet,
daß sie durch lusammendrücken der beiden Metall-Rahmenteile senkrecht zur Rahmenebene
in die Nuten eingedrückt werden können, oder die Leisten stehen zunächst schräg
zu der vorgesehenen Endlage und werden durch Einpressen oder Einrollen in die Nuten
der Profilleiste eingebracht. Allen bekannten Konstruktionen ist gemeinsam, daß
dort bei Auftreten einer die beiden Metall-Rahmenteile auseinander ziehenden Kraft,
wie sie beispielsweise durch die Verglasung senkrecht zur Scheibenebene entsteht,
der Werkstoff der Kunststoff-Profilleiste auf Zug und/oder Abscheren beansprucht
wird. Nachdem aber der Werkstoff der Profilleiste in weitaus stärkerem Maße auf
seine Wärme-Isolationseiggenschaften abgestimmt werden muß, als auf Festigkeitsanforderungen,
können durch diese Beanspruchungsarten unerwünschte Wirkungen, die unter Umständen
zu einer Beschädigung oder gar Auflösung des Rahmens in seine Einzelteile führen
können, eintreten.
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Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden, und einen
mehrteiligen Rahmen der eingangs geschilderten Art zu schaffen, bei dem die aus
wärme-isolierendem Werkstoff, wie z.B.
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aus einem Kunststoff bestehende Profilleiste nur geringst möglichen
Beanspruchungen, und außerdem auch nur Druckbeanspruchungen, die von den meisten
Werkstoffen in wesentlich stärkerem Maß aufgenommen werden können als Zug- oder
Scherbeansprchungen, unterworfen sind.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die beiden
Leisten der Metall-Rahmenteile, mittels derer diese Rahmenteile mit der Profilleiste
und damit untereinander verbunden sind, innerhalb der Profilleiste hakenartig hintereinandergreifen.
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Dies kann in einfachster Weise dadurch bewirkt werden, daß jede Leiste
aus einem von dem Metall-Rahmenteil ausgehenden, senkrecht zur Rahmenebene verlaufenden
Flansch und einem dazu senkrechten Steg, der in der Nut der Profilleiste liegt,
besteht.
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Aus optischen und sonstigen Gründen, beispielsweise der Reinhaltung,
empfiehlt es sich in diesem Falle, daß die Flansche der beiden Metall-Rahmenteile
derart in einen äußeren Absatz der Profilleiste eingelassen sind, daß die Außenseiten
dieser Flansche bündig mit den restlichen Teil der Außenseite der Profilleiste verlaufen,
so daß dieser Teil des mehrteiligen Rahmens völlig glatt und eben ist.
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Die erfindungsgemäße Gestaltung hat die Wirkung, daß bei Auftreten
einer die beiden Metall-Rahmenteile auseinander bewegenden Kraft der Werkstoff der
Profilleiste, und zwar der zwischen den hakenartig hintereinander greifenden Leisten
der Metall-Rahmenteile befindliche Bereich, ausschließlich auf Druck beansprucht
wird, und die Druckfestigkeit praktisch aller Werkstoffe ist bekanntlich wesentlich
höher als die Zugfestigkeit oder Scherfestigkeit. Außerdem hat diese Gestaltung
auch noch die durchaus wünschenswerte Nebenwirkung, daß die beiden Metall-Rahmenteile
auch dann noch zusammenhalten, wenn der dazwischen liegende Kunststoff aus irgendeinem
Grund (Brandeinwirkung, chemische Einwirkungen usw.) zerstört wird, denn die beiden
Metall-Rahmenteile werden dann ja immer noch, wenn auch mit einem gewissen Spiel,
durch ihre hintereinander greifenden Teile miteinander verbunden gehalten. Der Rahmen
kann also nicht völlig auseinanderfallen, was in vielen Fällen gewisse Vorteile
mit sich bringt.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung ist es möglich, den gesamten
Rahmen, der ja aus drei Teilen besteht, statisch als ein Gesamtprofil zu rechnen,
in dem man in weiterer Ausbildung der Erfindung zwischen den beiden Metall-Rahmenteilen
und der Profilleiste eine freibleibende Nut vorsieht, die mit einer Füllmasse ausgespritzt
ist. Die gleiche Wirkung kann man erfindungsgemäß dadurch erzielen, daß in die beiden
Nuten der Profilleiste, vorzugsweise am Nutgrund, vor dem Eindrücken der Leisten
der Metall-Rahmenteile eine kleine Menge Füllmasse eingespritzt ist. Auf
beide
Art und Weise kann man eine statisch völlig feste Verbindung zwischen den einzelnen
Bestandteilen des Rahmens erzielen.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
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Figur 1 zeigt einen mehrteiligen Rahmen nach einer ersten Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt, wobei die Metall-Rahmenteile der deutlicheren Darstellung
halber ohne Schnitt-Schraffierung dargestellt sind.
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Figur 2 zeigt die einzelnen Teile des mehrteiligen Rahmens nach Figur
1 in auseinandergezogener Einzeldarstellung.
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Figur 3 zeigt, ebenfalls im Querschnitt und in sonst gleicher Darstellung
wie Figur 1, eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rahmens.
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Figur 4 zeigt, in ähnlicher Weise, wie Figur 2, die einzelnen Teile
des Rahmens nach Figur 3 in auseinandergezogenem und voneinander getrenntem Zustand.
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Gleiche oder einander entsprechende Teile sind sowohl in den das erste
Ausführungsbeispiel betreffenden Figuren 1 und 2 als auch in den das zweite Ausführungsbeispiel
betreffenden Figuren
3 und 4 mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
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Die beiden Metall-Rahmenteile sind mit 1 und 2 bezeichnet. Jedes dieser
Rahmenteile 1 und 2 trägt eine jeweils dem anderen Rahmenteil zugekehrte Leiste
3 bzw. 4, und zwar besteht jede dieser Leisten aus einem von dem Metall-Rahmenteil
1 bzw. 2 ausgehenden, senkrecht zur Rahmenebene verlaufenden Flansch und einem dazu
senkrechten Steg. Die Stege, an denen die Bezugsziffern 3 und 4 angebracht sind,
liegen in Einbaustellung nach Figur 1 hakenartig hintereinander greifend innerhalb
der sie verbindenden, aus Kunststoff bestehenden Profilleiste 5. Diese Profilleiste
bewirkt eine Wärme-Isolation zwischen den beiden Metall-Rahmenteilen 1 und 2.
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Eine zwischen den beiden Metall-Rahmenteilen 1 und 2 sowie der Profilleiste
5 freibleibende Nut ist mit inner Füllmasse 6, die im Endzustand (siehe Figur 2)
ebenfalls leistenförmig ist, ausgespritzt. Die Kammer 7 im Rahmenteil 2 dient zur
Aufnahme von die einzelnen Rahmenteile miteinander verbindenden Eckverbindungswinkeln.
Die Füllmasse 6 weist eine gute Adhäsion gegenüber den ihr benachbarten Bauteilen
auf, so daß nach dem Zusammenbringen der Profile und Vornahme der Ausspritzung der
Nut der gesamte Rahmenfitatisch als ein Gesamtprofil gerechnet werden kann. Bei
Auseinanderziehen der beiden Metall-Rahmenteile 1 und 2 wird lediglich der zwischen
den beiden Stegen der Leisten 3 und 4 liegende Bereich 9 der Profilleiste 5 auf
Druck beansprucht.Die Nuten in der Profilleiste 5 zur Aufnahme der entsprechenden
Teile
der Leisten 3 und 4 sind mit 11 und 12 bezeichnet. Die Anordnung
ist, wie ersichtlich, so getroffen, daß die Flansche der beiden Metall-Rahmenteile
1 und 2 derart in äußere Absätze der Profilleiste 5 eingelassen sind, daß die Außenseiten
dieser Flansche bündig mit dem restlichen Teil der Außenseite der Profilleiste 5
verlaufen.
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Die in den Figuren 3 und 4 dargestellte Ausführungsform unterscheidet
sich von derjenigen nach den Figuren 1 und 2 im wesentlichen dadurch, daß hier die
leistenförmige Füllmasse 6 fehlt.
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Anstelle dessen rind die Nutgründe der Nuten 11 und 12 der Profilleiste
5 vor dem Einschieben der Leisten 3 und 4, wie durch eine verstärkte dunkele Linie
angedeutet ist, mit einer geringen Menge Füllmasse ausgespritzt, so daß dann an
dieser Stelle die dichtende Verbindung mit den Leisten 3 und 4 der Metall-Rahmenteile
1 und 2 zustande kommt.