DE2213032C3 - Kegelräderausgleichgetriebe - Google Patents
KegelräderausgleichgetriebeInfo
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- F16H55/0846—Intersecting-shaft arrangement of the toothed members
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Description
2) Die Erfindung bezieht sich auf ein Kegelräderausgleichgetriebe
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einem bekannten Kegelräderausgleichgetriebe dieser Art (US-PS 2918 831) wird ein Sperreffekt
in dadurch erhalten, daß hinter jedem Achswellenkegelrad eine Reibungskupplung vorgesehen ist. An solchen
Reibungskupplungen entsteht während des Gebrauchs beträchtliche Abnutzung, wodurch sich eine axiale
Verschiebung der Achswellenkegelräder im Sinne der
Vj Vergrößerung des Abstands zwischen ihnen ergibt.
Normalerweise würden sich bei einer geänderten Axiallage der Achswellenkegelräder andere Eingriffsbedingungen zwischen den Zähnen des Ausgleichkegelritzels
bzw. der Ausgleichkegelritzel und den Zähnen der Achswellenkegelräder ergeben. Um dies zu
verhindern, haben die Zähne zumindest der Achswellenkegelräder bei dem bekannten Kegelräderausgleichgetriebe
eine spezielle Gestalt, durch welche sichergestellt werden soll, daß auch bei veränderter Axiallage der
Achswellenkegelräder die Eingriffsbedingungen zwischen den Zähnen des Ausgleichkegelritzels bzw. der
Ausgleichkegelritzel und den Zähnen der Achswellenkegelräder gleichbleiben. Ein Nachteil des bekannten
Kegelräderausgleichgetriebes besteht darin, daß die
ίο bauliche Ausführung vergleichsweise aufwendig ist und
außerdem beim Gebrauch an den Reibungskupplungen vergleichsweise viel Abnutzung entsteht.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kegelräderausgleichgetriebe so zu gestalten, daß ein Sperreffekt mit
π einfacheren Mitteln erzielt wird.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einem Kegelräderausgleichgetriebe der genannten Art durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruchs 1.
Das Kegelräderausgleichgetriebe erreicht somit allein durch die besondere Gestaltung der Zähne, d. h. mit einer vergleichsweise einfachen Ausführung, einen Sperreffekt, bei dem auch nur geringer Verschleiß auftritt.
Das Kegelräderausgleichgetriebe erreicht somit allein durch die besondere Gestaltung der Zähne, d. h. mit einer vergleichsweise einfachen Ausführung, einen Sperreffekt, bei dem auch nur geringer Verschleiß auftritt.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den
fö Unteransprüchen unter Schutz gestellt.
Das Kegelräderausgleichgetriebe nach der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise
erläutert.
Zunächst werden jedoch einige verwendete Ausdrükke erläutert:
1. Theoretischer Teilkegel
Der theoretische Teilkegel eines Kegelrads eines Kegelräderausgleichgetriebes wird erhalten, indem
eine Linie um die Achse des betreffenden Kegelrads gedreht wird, die von dem Schnittpunkt
der Achsen der Kegelräder des Kegelräderausgleichgetriebes zu einer Stelle verläuft, die den
Zähnen von Ausgleichkegelritzel und Achswellenkegelrad gemeinsam ist.
2. Erzeugter Teilkegel
Der erzeugte Teilkegel eines Ausgleichkegelritzels oder eines Achswellenkegelrads wird erhalten,
indem um die Achse des betreffenden Kegelrads eine L.inie gedreht wird, welche die Achse des
betreffenden Kegelrads schneidet und an den Flanken der Zähne des betreffenden Kegelrads die
Linie darstellt, entlang welcher oie Zahnflanke relativ zur Achse des betreffenden Kegelrads
gleiche Neigung hat
3. Kopfkegel
Der Kopfkegel eines Ausgleichkegelritzels oder eines Achswellenkegelrads wird erhalten, indem
um die Achse des betreffenden Kegelrads eine Linie gedreht wird, welche die Achse des
betreffenden Kegelrads schneidet und den Kopf der Zähne des betreffenden Kegelrads bestimmt.
4. Kopfhöhe
Die Kopfhöhe eines Zahns ist in einem radialen Schnitt eines Zahns der radiale Abstand zwischen
dem betreffenden Punkt auf dem Teilkegel und dem betreffenden Punkt auf dem Kopfkegel.
5. Fußkegel
Der Fußkegel eines Ausgleichkegelritzels oder eines Achswellenkegelrads wird erhalten, indem
um die Achse des betreffenden Kegelrads eine Linie gedreht wird, welche die Achse des
betreffenden Kegelrads schneidet und den Fuß der Zähne des betreffenden Kegelrads bestimmt.
6. Fußhöhe
Die Fußhöhe eines Zahns eines Ausgleichkegelritzels oder eines Achswellenkegelrads ist in einem
radialen Schnitt eines Zahns des betreffenden Kegelrads der Abstand zwischen dem betreffenden
Punkt auf dem Fußkegel und dem betreffenden Punkt auf dem Teilkegel.
F i g. 1 ist eine Schnittansicht eines Kegelräderausgleichgetriebes
mit Sperreffekt gemäß der Erfindung.
F i g. 2 ist eine in vergrößertem Maßstab gehaltene Teilansicht des Kegelräderausgleichgetriebes gemäß
Fig. 1.
Fig.3 ist eine Anrieht, anhand der die Vorteile
erläutert werden, die sich ergeben, wenn die Spitze des Kopfkegels und die Spitze des Fußkegels auf der Achse
des betreffenden Kegelrads nicht im Mittelpunkt oder nahe des Mittelpunkts des Kegelräderausgleichgetriebes
liegen, und zwar im Vergleich zu einem Ausgleichkegelritzel, bei dem die Spitze des Teilkegels, die Spitze
des Kopfkegels und die Spitze des Fußkegels auf der Achse des Ausgleichkegelritzels im Mittelpunkt des
Kegelräderausgleichgetriebes liegen.
F i g. 4 ist eine den F i g. 1 und 2 ähnliche Darstellung eines abgewandelten Kegelräderausgleichgetriebes, bei
der der Kopfteil der Kegelräder geändert ist.
F i g. 5 und 6 zeigen zusätzliche Änderungen des Kopf- und Fußkegels.
Fig.7 und 8 zeigen Abwandlungen hinsichtlich der
Spitze des erzeugten Teilkegels.
Fig.9 und 10 verdeutlichen Möglichkeiten zur Herstellung der Zähne der Ausgleichkegelritzel von
Kegelräderausgleichgetrieben nach der Erfindung.
Ein Kegelräderausgleichgetriebe nach der Erfindung ist \n Fig. 1 dargestellt und mit 10 bezeichnet. Das
Kegelräderausgleichgetriebe weist ein Ausgleichgetriebegehäuse 12 auf, an dem ein Tellerrad 15 angeordnet
ίο ist. das durch ein Antriebsritzel 17 angetrieben wird.
Koaxiale Achswellen 20 und 21 sind in den gegenüberliegenden Seitenwänden des Ausgleichgetriebegehäuses
12 drehbar gelagert und jeweils mit einem Achswellenkegeirad 26 bzw. 27 über eine Keilverzahnung
30 verbunden.
Eine Ausgleichkegelradachse 35 ist in dem Ausgleichgetriebegehäuse
12 fest angebracht und auf ihr sind auf sich gegenüberliegenden Seiten des Ausgleichgetriebegehäuses
12 angeordnete Ausgleichkegelritzel 40 und 41 drehbar gelagert. Die Ausgleichkegelritzel 40 und 41
stehen mit den Achswellenkegelrädern 26 und 27 im Eingriff.
Die Achswellenkegelräder 26 und 27 sowie die Ausgleichkegelritze! 40 und 41 können geradverzahnt,
schrägverzahnt oder spiralverzahnt sein.
Die Spitze des theoretischen Teilkegels der Achswellenkegelräder 26 und 27 sowie der Ausgleichkegelritzel
40 und 41 liegt im Schnittpunkt der Achse der Achswellenkegelräder 26 und 27 mit der Achse der
Ausgleichkegelritzel 40 und 41 im Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes. Die Spitze des Kopfkegels
und Fußkegels jedes Ausgleichkegelritzels 40 bzw.
41 sind mit 54 bzw. 55 bezeichnet.
In Fig. 2 ist das mit den Achswellenkegelrädern 26 und 27 im Eingriff stehende Ausgleichkegelritzel 41
gezeigt. Mit 58 ist der theoretische Teilkegel bezeichnet, dessen Spitze mit dem Schnittpunkt der Achsen im
Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes zusammenfällt. Bei dieser Ausführungsform deckt sich die
Spitze des erzeugten Teilkegels mit der Spitze des theoretischen Teilkegels 58, so daß auch der erzeugte
Teilkegel mit 58 bezeichnet ist. Die Mantellinien bzw. der Kopfkegel und die Mantellinien bzw. der Fußkegel
des Ausgleichkegelritzels 41 sind mit 66 bzw. 67
4r> bezeichnet. In Fig.2 ist die Eingriffsstelle an einem
einzelnen Punkt zwischen dem Ausgleichkegelritzel 41 und den Achswellenkegelrädern 26 und 27 durch je eine
gestrichelte Fläche 61 bzw. 62 angedeutet. R 1 und R 2 sind die entsprechenden Radien dieser Eingriffsstellen
von der Achse des Ausgleichkegelritzels 41, und RSG1
und RSG 2 sind die entsprechenden Radien dieser Eingriffsstellen von der Achse der Achswellenkegelräder
26 und 27.
Die Lage der Eingriffsstellen ändert sich während einer Umdrehung derart, daß sie auf der Eingriffslinie von einem Zahnende zum anderen Zahnende über die Breite des Zahns wandern. Mit einer ungeraden Zähnezahl der Ausgleichkegelritzel oder mit einer passenden Kombination von Zähnezahl und Spiralwin-
Die Lage der Eingriffsstellen ändert sich während einer Umdrehung derart, daß sie auf der Eingriffslinie von einem Zahnende zum anderen Zahnende über die Breite des Zahns wandern. Mit einer ungeraden Zähnezahl der Ausgleichkegelritzel oder mit einer passenden Kombination von Zähnezahl und Spiralwin-
bo kel, wenn beispielsweise ein Spiralkegelrad verwendet
wird, ist die Drehzahl der Achswellen 20 und 21 proportional zu RSGi χ Ri bzw. RSG2xR2. Das
Verhältnis der Achswellendrehzahlen ist:
RSGl x Ri
RSG2 X Rl
RSG2 X Rl
Über einen Teil einer Umdrehung sind RSG 1 und R 1 größer als RSG 2 und R 2, und während eines anderen
Teils einer Umdrehung sind RSG 2 und R 2 größer als RSG 1 und R 1.
In Fig. 2 sind die Fußhöhe der Zähne des
Ausgleichkegelritzels 41 mit 64 und die Kopfhöhe dieser Zähne mit 65 bezeichnet.
Fig.3 zeigt in seinem unteren Teil das Ausgleichkegelritzel
41 na h der Erfindung in seiner Lage zu dem Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes, und
in ihrem oberen Teil ein Ausgleichkegelritzel 70 mit geraden Zähnen herkömmlicher Ausführung. Die Spitze
des theoretischen und erzeugten Teilkegels 71 des Ausgleichkegelritzels 70 schneidet die Achse des
Ausgleichkegelritzels 70 im Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes. In gleicher Weise liegen die
Spitzen des Fußkegels und Kopfkegels im Mittelpunkt 44. Dadurch ergibt sich, wenn eine möglichst breite
Verzahnung verwendet werden soll, zwischen der Bohrung 72 und dem Fußkegel der Zähne ein
Ringbereich 73, in dem verhältnismäßig wenig Material vorhanden ist. Dies führt zu hohem Druck und
schnellem Verschleiß des Ausgleichkegelritzels 70 an dieser Stelle. Wenn demgegenüber, wie für das
Ausgleichkegelritzel 41 dargestellt, die Spitze von Fußkegel und Kopfkegel 55 des Ausgleichkegelritzels
41 jenseits des Mittelpunkts 44 des Kegelräderausgleichgetriebes auf der Achse des Ausgleichkegelritzels
41 liegt, ist der entsprechende Ringbereich 74 zwischen der Bohrung und dem Fußkegel des Ausgleichkegelritzels
41 größer, so daß die Bohrung und damit die Verzahnung des Ausgleichkegelritzels 41 breiter ge- m
macht werden kann. Dadurch werden Druck und Verschleiß an der Bohrung verringert.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1, 2 und 3
besteht eine gewisse Belastungsgrenze der Verzahnungen infolge Absplittems von Material in einem dem J5
Bereich 80 entsprechenden Bereich der Verzahnung an den Achswellenkegelrädern und im Bereich 81 der
Verzahnung des Ausgleichkegelritzels 41. Außerdem können Zahnbrüche an den betreffenden Enden der
Verzahnung auftreten, weil dort die Biegebeanspruchung sehr groß ist. wenn Zahnberührung in den
genannten Bereichen stattfindet.
Diese Belastungsgrenze der Verzahnung ist bei einer A.usführungsform vermieden, wie sie in Fig.4 gezeigt
ist. In Fig:4 sind für gleiche Teile jeweils die gleichen
Bezugszeichen wie in den F i g. 1 bis 3 verwendet. Wie dargestellt, ist ein Kopfteil 47 der Zähne der
Ausgleichkegelritzel 40 und 41 in dem der Mitte des Kegelräderausgleichgetriebes näherliegenden Bereich
der Verzahnung derart abgewandelt, daß die Spitze des Kopfkegels des abgewandelten Kopfteils 47 mit der
Spitze des theoretischen und erzeugten Teilkegels zusammenfällt und im Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes
liegt. Der nicht abgewandelte Kopfteil 48 der Verzahnungen des Ausgleichkegelritzels 40
bzw. 41 weist die auf der Achse des betreffenden Ausgleichkegelritzels 40 bzw. 41 liegende Spitze 54 bzw.
55 auf. Der Kopfteil 47 erstreckt sich von dem der Mitte des Kegelräderausgleichgetriebes näherliegenden Ende
der Verzahnung bis etwa zur Mitte der Verzahnung, bo
während der Kopfteil 48 von der Mitte der Verzahnung
sich bis zu dem von der Mitte des Kegelräderausgleichgetriebes weiter entfernt liegenden Ende der Verzahnung
erstreckt.
In analoger Weise besitzt die Verzahnung der t>5
Achswellenkegelräder 26 bzw. 27 einen Kopfteil 49 und einen Kopfteil 50. Der Kopfteil 49 erstreckt sich von
dem der Mitte des Kegelräderausgleichgetriebes näherliegenden Ende der Verzahnung bis etwa zur
Mitte der Verzahnung, während der Kopfteil 50 sich von etwa der Mitte der Verzahnung bis zu dem von der
Mitte des Kegelräderausgleichgetriebes, weiter entfernt liegenden Ende der Verzahnung erstreckt. Die Spitze
des Kopfkegels des Kopfteils 50 fällt mit der Spitze des theoretischen und erzeugten Teilkegels in der Mitte 44
des Kegelräderausgleichgetriebes zusammen, während die Spitze des Kopfkegels 53 bzw. 52 des Kopfteils 49
auf der Achse der Achswellenkegelräder 26 und 27 außerhalb des Mittelpunkts 44 des Kegelräderausgleichgetriebes
liegt.
Die sich ergebenden Eingriffsflächen 91 an den Zähnen der Ausgleichkegelritzel 40 und 41 und die
Eingriffsfläche 92 an den Zähnen der Achswellenkegelräder 26 und 27 erstrecken sich etwa über die halbe
Breite der Verzahnung. Wenn eine Rundfräsmaschine zum Schneiden der Zähne verwendet wird, ergeben sich
gekrümmte Fußlinien 93 für die Achswellenkegelräder 26 und 27 und 94 für die Ausgleichkegelritzel 40 und 41,
welche den Kopfbereich der Zähne des jeweils anderen Kegelrades, d. h. der Ausgleichkegelritzel 40 und 41
bzw. der Achswellenkegelräder 26 und 27 umhüllen. Dadurch werden kurze und kräftige Zähne, die an
beiden Enden stumpf sind, erhalten, wodurch die Biegebeanspruchungen herabgesetzt werden. Außerdem
kann die Breite der Verzahnung der Ausgleichkegelritzel 40 und 41 weiter vergrößert werden. Die Spitze
des Kopfkegels des abgewandelten Kopfteils 47 der Verzahnung der Ausgleichkegelritzel 40 und 41 und des
abgewandelten Kopfteils 50 der Verzahnung der Achswellenkegelräder 26 und 27 fällt immer so genau
wie möglich mit der Spitze der theoretischen und erzeugten Teilkegel der Ausgleichkegelritzel 40 und 41
sowie der Achswellenkegelräder 26 und 27 im Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes zusammen.
Die abgewandelten Oberflächen der Kopfteile der Ausgleichkegelritzel 40 und 41 und der Achswellenkegelräder
26 und 27 bilden die Eingriffsflächen der Verzahnung. Die Zähne können so erzeugt sein, daß die
Spitze des erzeugten Teilkegels der Ausgleichkegelritzel 40 und 41 mit Bezug auf den Körper des
betreffenden Ausgleichkegelritzels jenseits des Mittelpunkts 44 des Kegelräderausgleichgetriebes oder
zwischen diesem Mittelpunkt und dem Körper des Ausgleichkegelritzels liegt.
Die beschriebene Ausführung führt bei den Ausgleichkegelritzeln 40 und 41 dazu, daß die Kopfhöhe der
Zähne bis etwa zur Mitte der Breite der Verzahnung mit zunehmender Entfernung von der Spitze des Teilkegels
zunimmt und danach bis zum von der Mitte des Kegelräderausgleichgetriebes weiter entfernt liegenden
Ende mit zunehmender Entfernung von der Spitze des Teilkegels abnimmt. Jedoch kann die Ausführung auch
derart sein, daß die Kopfhöhe von etwa der Mitte der Breite der Verzahnung bis zu dem vom Mittelpunkt des
Kegelräderausgleichgetriebes weiter entfernt liegenden Ende nicht abnimmt, sondern lediglich in kleinerem
Ausmaß zunimmt oder konstant bleibt
Analog ergibt sich für die Zähne der Achswellenkegelräder 26 und 27 eine Kopfhöhe, die sich mit
zunehmender Entfernung von der Spitze des Teilkegels bis etwa zur Mitte der Breite der Verzahnung
vergrößert und von dort aus bis zum vom Mittelpunkt des Kegelräderausgleichgetriebes weiter entfernt liegenden
Ende der Zähne sich in kleinerem Ausmaß vergrößert. Jedoch braucht sich die Kopfhöhe von etwa
der Mitte der Breite der Verzahnung bis zu dem vom
Mittelpunkt des Kegelräderausgleichgetriebes weiter entfernt liegenden Ende nicht notwendigerweise in
kleinerem Ausmaß vergrößern, sondern sie kann konstant bleiben oder sich sogar verringern. In anderen
Worten ausgedrückt, es vergrößert sich die Kopfhöhe der Zähne der Achswellenkegelräder 26 und 27 sowie
der Ausgleichkegelritzel 40 und 41 mit zunehmendem Abstand von beiden Enden der Verzahnung bis zu etwa
der Mitte der Breite der Verzahnung.
Durch die Ausführung der Zähne mit abgewandelten Kopfteilen und den diese umhüllenden Fußlinien
werden folgende Verbesserungen bzw. Vorteile erhalten:
(1) geringere Oberflächenbeanspruchung,
(2) geringere Biegebeanspruchungen der Zähne an den Enden der Verzahnung,
(3) größere Breite der Ausgleichkegelritzel und
(4) größere Dauerhaftigkeit der Sperrwirkung.
Die Sperrwirkung ändert sich während jeder Umdrehung von etwa 1,1 bis 1,75.
Für einige Ausführungsformen kann eine Sperrwirkung von Nutzen sein, wie sie mit einer Sperrkupplung
erzielt wird. Durch Kombination der durch die Sperrkupplung erhaltenen Sperrwirkung und der
Sperrwirkung als Folge der beschriebenen Zahnausführung wird größere Sperrwirkung mit geringeren Kosten
erzielt. Beispielsweise ergibt eine Sperrkupplungsausführung, wie sie in F i g. 4 gezeigt ist, eine Sperrwirkung,
die sich während einer Umdrehung zwischen 1,65 und 2,63 ändert.
Die Sperrkupplung umfaßt gemäß F i g. 4 Kupplungsscheiben 102 und 104, von denen die Kupplungsscheiben
104 am Ausgleichgetriebegehäuse 101 fest und die Kupplungsscheiben 102 am Ausgleichgetriebegehäuse
101 drehfest aber verschiebbar angeordnet sind. Zwischen den Kupplungsscheiben 102 und 104 befindet
sich eine Kupplungsscheibe 103, die mit einer Nabe 105 des Achswellenkegelrads 26 drehfest, aber verschiebbar
verbunden ist. Durch die im Betrieb auftretende Axialkraft am Achswellenkegelrad 26 werden die
Kupplungsscheiben 102 bis 104 zusammengedrückt und ein Sperrmoment erzeugt, das die Ausgleichwirkung
hemmt. Die Kupplungsscheiben 102 bis 104 sind durch nicht dargestellte Federmittel in Richtung Trennen der
Sperrkupplung vorgespannt Vorzugsweise ist jeweils eine Sperrkupplung an jedem Achswellenkegelrad 26
und 27 vorgesehen. Mathematisch ist das Sperrmoment wie folgt ausgedrückt:
Vl T2.
T1= 7}(1
Hierin bedeuten:
Hierin bedeuten:
Tt das Drehmoment an der einen Achswelle,
T2 das Drehmoment an der anderen Achswelle,
Tf das Sperr moment an jeder Kupplungsscheibe und
VL die veränderliche Übersetzung des Ausgleichgetriebes.
T2 das Drehmoment an der anderen Achswelle,
Tf das Sperr moment an jeder Kupplungsscheibe und
VL die veränderliche Übersetzung des Ausgleichgetriebes.
Die Kupplungsscheiben 102 bis 104 können derart federbelastet sein, daß sie ein Sperrmoment Tf(I + Vl)
erzeugen, wenn das Drehmoment Ti an der Achswelle
des rutschenden Rads Null ist
Bei der Ausführungsform gemäß Fig.5 liegt die
Spitze des theoretischen Teilkegefe des Ausgleichkegelritzels
im Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes. Wenn die Zähne gerade Fußlinien haben, dann
weist der Fußkegel 110 des Ausgleichkegelritzels eine
auf seiner Achse liegende Spitze 76 auf, und der Fußkegel 111 des Achswellenkegelrads bildet eine auf
der Achse des Ausgleichkegelritzels liegende Spitze 112.
Diese Ausführung stellt im wesentlichen eine Kombination der Ausführungen gemäß den Fig.2 und 4, dar,
wobei die Fußkegel gemäß F i g. 2 mit den Kopfkegeln gemäß F i g. 4 kombiniert sind.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig.6 sind der Kopfbereich 113 der Zähne des Ausgleichkegelritzels
und der Kopfbereich 114 der Zähne des Achswellenkegelrads
von den gekrümmten Fußlinien der Zähne des jeweils anderen Kegelrads umhüllt. Der gekrümmte
Verlauf des Kopfbereichs 113 der Zähne des Ausgleichkegelritzels
und der gekrümmte Verlauf des Kopfbereiches 114 der Zähne des Achswellenkegelrads entsprechen
dem Verlauf der Kopfteile 47 und 48 der Ausgleichkegelritzel 40 und 41 gemäß F i g. 4, bzw. den
Kopfteilen 49 und 50 der Zähne der Achswellenkegelräder 26 und 27 gemäß F i g. 4.
Bei den Ausführungsformen gemäß den F i g. 7 und 8 ist die Spitze des erzeugten Teilkegels des Ausgleichkegelritzels mit 115 bzw. 116 bezeichnet. Jede Spitze 115 bzw. 116 liegt in einem Abstand vom Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes, wobei die Spitze 115 des erzeugten Teilkegels des Ausgleichkegelritzels gemäß F i g. 7 mit Bezug auf den Körper dieses Ausgleichkegelritzels jenseits des Mittelpunktes 44 des Kegelräderausgleichgetriebes, und die Spitze 116 des erzeugten Teilkegels des Ausgleichkegelritzels gemäß Fig.8 zwischen dem Körper desselben und dem Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes liegt.
Bei den Ausführungsformen gemäß den F i g. 7 und 8 ist die Spitze des erzeugten Teilkegels des Ausgleichkegelritzels mit 115 bzw. 116 bezeichnet. Jede Spitze 115 bzw. 116 liegt in einem Abstand vom Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes, wobei die Spitze 115 des erzeugten Teilkegels des Ausgleichkegelritzels gemäß F i g. 7 mit Bezug auf den Körper dieses Ausgleichkegelritzels jenseits des Mittelpunktes 44 des Kegelräderausgleichgetriebes, und die Spitze 116 des erzeugten Teilkegels des Ausgleichkegelritzels gemäß Fig.8 zwischen dem Körper desselben und dem Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes liegt.
Fig.9 und 10 zeigen schematisch Möglichkeiten zur
Herstellung von Kegelrädern gemäß der Erfindung. F i g. 9 zeigt das Fräsen des Ausgleichkegelritzels 41
gemäß F i g. 2 mit der Ausnahme, daß die Fußlinien nicht geradlinig, wie in F i g. 2 gezeigt, sondern gekrümmt
sind. Die Zahnradfräsmaschine besitzt ein Fräswerkzeug 121, das an einem Schlitten 122 angeordnet ist und
die Zähne fräst, wenn der Schlitten 122 sich um die Achse 123 dreht, die die Spitze des theoretischen
Teilkegels und damit den Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes schneidet. Die Drehachse des
Fräswerkzeuges 121 ist mit 124 bezeichnet Wenn der Schlitten 122 sich um seine Achse 123 dreht, dreht sich
das Ausgleichkegelritzel 135 um seine Achse 125 in einem Verhältnis, welches durch den Winkel des
Fräswerkzeuges 121 und den an den Zähnen erforderlichen Eingriffswinkel bestimmt ist Daher werden die
Zähne derart geschnitten, daß die Eingriffsflächen 136 entstehen. Zu bemerken ist noch, daß die Spitze des
erzeugten Teilkegels mit der Spitze des theoretischen Teilkegels und damit mit dem Mittelpunkt 44 des
Kegelräderausgleichgetriebes zusammenfällt Der Kopfkegel und Fußkegel weisen eine auf der Achse des
Ausgleichkegelritzels liegende Spitze 55 auf, die sich in einem Abstand von dem Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes
befindet Das Ausgleichkegelritzel 135 gemäß Fig.9 kann anstelle des in Fig.2
dargestellten Ausgleichkegelritzels 41 verwendet werden.
ω F i g. 10 zeigt die Herstellung eines Ausgleichkegelritzels
141, welches dem Ausgleichkegelritzel 41 gemäß Fig.4 entspricht Fig. 10 zeigt den Zahnradrohling in
der gleichen Lage in der Fräsmaschine, wie sie der Rohling des Ausgleichkegelritzels 135 in Fig.9 hat
f>5 Beim Fräsen werden die Zähne derart geschnitten, daß
die Eingriffsfläche 142 sich bildet Die abgewandelten Kopfteile werden bei der Herstellung des Rohlings des
Ausgleichkegelritzels 141 ausgebildet Bei der darge-
stellten Ausführungsform hat der Kopfkegel des nicht abgewandelten Kopfteils der Zähne eine auf der Achse
des Ausgleichkegelritzels 141 liegende Spitze 55 jenseits des Mittelpunktes 44 des Kegelräderausgleichgetriebes,
während die Spitze des Kopfkegels des abgewandelten Kopfteils der Zähne im Mittelpunkt 44 des Kegelräderausgleichgetriebes
liegt.
Die in den Fig.9 und 10 dargestellten Ausgleichkegelritzel
135 und 141 sind mit Ausnahme der abgewandelten Kopfteile der Zähne gleich.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Selbstsperrendes Ausgleichgetriebe mit zwei gleichachsig angeordneten und einander gegenüberliegenden
Achswellenkegelrädern und mit wenigstens einem zwischen den Achswellenkegelrädern
angeordneten Ausgleichskegelritzel, dessen Zähne zu den Zähnen der Achswellenkegelräder konjugiert
ausgebildet sind und mit diesen in Eingriff stehen, wobei die gemeinsame Achse der Achswellenkegelräder
und die Achse des Ausgleichskegelritzels sich im Mittelpunkt des Ausgleichsgetriebes schneiden,
und wobei die Zähne von Achswellenkegelrädern und Ausgleichskegelritzel derart ausgebildet sind,
daß jedes einen Kopfkegel, einen Fußkegel und einen erzeugten Teilkegel besitzt, deren Spitzen auf
der Achse des betreffenden Kegelrads liegen und von denen die Spitzen des Kopfkegels und des
Fußkegels des Ausgleichskegelritzels mit Bezug auf den Körper des Ausgleichskegelritzels jenseits des
Mittelpunkts des Ausgleichsgetriebes liegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (44)
des erzeugten Teilkegels des oder jedes Ausgleichkegelritzels von dem Körper des Ausgleichkegelritzels
in einem Abstand liegt, der kleiner ist als der Abstand, in dem die Spitze des Kopfkegels und die
Spitze des Fußkegels von dem Körper des Ausgleichkegelritzels liegen.
2. Ausgleichsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (44) des erzeugten
Teilkegels des Ausgleichskegelritzels (41) im Mittelpunkt des Ausgleichsgetriebes liegt.
3. Ausgleichgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des erzeugten
Teilkegels des Ausgleichkegelritzels (41) mit Bezug auf den Körper des Ausgleichkegelritzels jenseits
des Mittelpunkts des Ausgleichgetriebes liegt.
4. Ausgleichgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des erzeugten
Teilkegels des Ausgleichkegelritzels (41) zwischen dem Körper des Ausgleichkegelritzels und dem
Mittelpunkt des Ausgleichgetriebes liegt.
5. Ausgleichgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfteil der
Zähne des Ausgleichkegelritzels (41) und der Achswellenkegelräder in dem der Mitte des
Ausgleichgetriebes näherliegenden Bereich der Zähne derart abgewandelt ist, daß die Spitze des
Kopfkegels des abgewandelten Kopfteils auf der Achse des betreffenden Kegelrads in einem Abstand
liegt, der kleiner als der Abstand der Spitze des Kopfkegels des nicht abgewandelten Kopfteils ist.
6. Ausgleichgetriebe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des erzeugten
Teilkegels für den Zahnbereich mit abgewandeltem Kopfteil auf der Achse des Ausgleichkegelritzels im
Mittelpunkt (44) des Ausgleichgetriebes liegt.
7. Ausgleichgetriebe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des erzeugten
Teilkegels für den Zahnbereich mit abgewandeltem Kopfteil auf der Achse des Ausgleichkegelritzels mit
Bezug auf den Körper des Ausgleichkegelritzels jenseits des Mittelpunkts (44) des Ausgleichgetriebes
liegt.
8. Ausgleichgetriebe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des erzeugten
Teilkegels für den Zahnbereich mit abgewandeltem
Kopfteil auf der Achse des Ausgleichkegelritzels zwischen dem Körper des Ausgleichkegelritzels und
dem Mittelpunkt (44) des Ausgleichgetriebes liegt
9. Ausgleichgetriebe nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfhöhe der
Zähne des Ausgleichkegelritzels von etwa der Mitte der Länge der Verzahnung bis zu de.n vom
Mittelpunkt des Ausgleichgetriebes am weitesten entfernt liegenden Ende der Verzahnung abnimmt,
während die Kopfhöhe in dem gleichen Bereich der Verzahnung der Achswellenkegelräder in geringerem
Ausmaß zunimmt
10. Ausgleichgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens hinter
einem Achswellenkegelrad eine Sperrkupplung (102 bis 105) vorgesehen ist.
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