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DE2211911B2 - Heizkörper für Brotröster - Google Patents

Heizkörper für Brotröster

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DE2211911B2
DE2211911B2 DE2211911A DE2211911A DE2211911B2 DE 2211911 B2 DE2211911 B2 DE 2211911B2 DE 2211911 A DE2211911 A DE 2211911A DE 2211911 A DE2211911 A DE 2211911A DE 2211911 B2 DE2211911 B2 DE 2211911B2
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Germany
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Helmut 6744 Kandel Ohnmacht
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Eichenauer Heizelemente GmbH and Co KG
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Fritz Eichenauer GmbH and Co KG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J37/00Baking; Roasting; Grilling; Frying
    • A47J37/06Roasters; Grills; Sandwich grills
    • A47J37/08Bread-toasters
    • A47J37/0814Bread-toasters with automatic bread ejection or timing means
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/10Heating elements characterised by the composition or nature of the materials or by the arrangement of the conductor
    • H05B3/16Heating elements characterised by the composition or nature of the materials or by the arrangement of the conductor the conductor being mounted on an insulating base

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  • Food Science & Technology (AREA)
  • Resistance Heating (AREA)
  • Electric Stoves And Ranges (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ei.nen Heizkörper für Brotröster oder dgl. mit einem Trilger in Form eines Rahmens, der in seinen äußeren Abmessungen dem zu röstenden Gut angepaßt ist, und gegenüberliegende Trägerleisten aufweist, zwischen denen ein Heizleiterdraht in Schleifen frei gespannt ist
Bei bekannten Heizkörpern sind die Träger zumeist aus Glimmerplatten gefertigt die in ihren äußeren Abmessungen etwa dem zu röstenden Gut entsprechen. Auf diese Glimmerplatten ist ein bandförmiger Heizleiterdraht aufgewickelt
Sofern die Heizkörper für einen Brotröster mit nur einem Brotschacht vorgesehen sind, besitzen die parallel einander gegenüberstehenden Platten nur auf den einander zugekehrten Flachseiten eine Heizleiterwicklung, indem der Heizk Rerdraht beispielsweise um Vorsprünge an den beiden Längskanten der Platten unter Hin- und Rückführung gewickelt ist. Für Brotröster mit zwei parallelen Brotschächten sind insgesamt drei Heizkörper vorgesehen, von denen einer zwischen den beiden Schächten und je ein anderer an der Außenseite jedes Schachtes angeordnet ist Die außenseitig angeordneten Heizkörper sind wiederum nur einseitig, der mittlere Heizkörper hingegen beidseitig mit Heizleiterdraht bewickeilt, so daß dieser die Wärme in beide Schächte abstrahlt Auch dieser mittlere Heizkörper weist als Träger eine isolierende Glimmerplatte auf.
Bei solchen Heizkörpern mit sehr dünnem, bandförmigein Heizleiterdraht muß Vorsorge dafür getroffen werden, daß der sich bei Erwärmung dehnende Draht nicht durchhängt und mit dem benachbarten Draht der sehr eng liegenden Schleifen in Berührung kommt Hierfür dienen im wesentlichen zwei Maßnahmen, 'S indem entweder auf die Drahtschleifen isolierende Leisten, z. B. aus Glimmer, aufgelegt und an der Platte angenietet oder angeöst werden, so daß der Draht zwischen Leiste und Platte verklemmt wird, oder aber die Platte in zwei oder mehr Einzelplatten aufgeteilt und auf jede einzelne Piatte eine Wicklung aufgebracht wird, so daß die freie Länge des Drahts soweit vermindert ist, daß sein Durchhang bei Erwärmung zu gering ist, um die nächste Drahtschleife berühren zu können.
Bei dewi der eingangs erwähnten Gattung entspre-
chenden Heizkörper gemäß US-PS 24 62 607 dienen als Trägerleisten Rundstäbe, um die das drahtförmige Heizelement gewickelt ist. Beim Betrieb eines damit ausgestatteten Gerätes, also beim Erhitzen des Heizdrahtes, dehnt sich dieser aus, wobei es aufgrund des Nachlassens der Spannung im freien Raum zwischen den Rahmenleisten leicht zum Windungsschluß kommen könnte. Um einem solchen vorzubeugen, ist eine komplizierte Spanneinrichtung in Form von Federbändern vorgesehen, die für stete Spannung des Heizdrah- tes sorgen, um dessen Durchhängen zu vermeiden. Außerdem ist es notwendig, um die aus zwei Spannbolzen bestehenden Umlenkelemente für die Drahtschleifen im Bereich der Umlenkstellen isolierstoffstreifen zwischen die Heizleiterstreifen einzulegen.
Ein solcher Brotrösterheizkörper läßt sich naturgemäß nicht maschinell wickeln. Auch ist es hinlänglich bekannt, daß Heizleiterdrähte nicht unter mechanischer Zugspannung stehen sollen und zwar nicht nur um das Reißen des Drahtes zu vermeiden, sondern auch, um der durch die Zugspannung bei gleichzeitigem Erhitzen verursachten Korrosionsbeschleunigung vorzubeugen. Der besprochene Heizkörper ist daher sowohl in fertigungstechnischer, als auch in funktionstechnischer Hinsicht unzulänglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Heizkörper zu schaffen, bei dem das Durchhängen des Heizleiterdrahtes mit Sicherheit vermieden wird und außerdem die Material- und Fertigungskosten gegenüber den bekannten Heizkörpern beträchtlich gesenkt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst daß der Heizleiterdraht auf einer eine geringe thermische Dehnung aufweisenden Seele aus Isoliermaterial zu einem Heizelement aufgewickelt ist, und daß das Heizelement um die Trägerleisten gewickelt ist
Es ist zwar an sich bekannt, z. B. aus DE-GM 70 39 909, Heizleiterdraht auf eine Seele aus hitzebeständigem Isoliermaterial zu einem als »Heizkordel« bezeichneten Heizelement aufzuwickeln. Bisher sind jedoch derartige Heizelemente nur zur Beheizung von gasförmigen Medien, oder aber zur Beheizung von Behältern, Rohren oder dgl. unter direkter Aufwickelung auf den zu beheizenden Körper verwendet worden.
Für Strahlungsheizeinrichtungen, wozu auch Brotröster zu zählen sind, ist hingegen die Verwendung von Heizkordeln bisher nicht in Betracht gezogen worden, da bei Strahlungsheizungen das fachmännische Bestreben stets auf die Gestaltung einer möglichst großen Abstrahlungsfläche gerichtet ist, während Heizkordeln gerade mit entgegengesetzter Zielrichtung, nämlich bei beabsichtigter Verwendung möglichst dünnen Heizdrahtes eingesetzt werden. Der erfindungsgemäße Vorschlag der Verwendung von Heizkordeln zur ι ο Herstellung von Brotrösterheizkörpern bedurfte zu seiner Konzeption einer durchschnittlich fachmännische Erwägungen überschreitenden geistigen Leistung.
Der erfindungsgeiiiäß ausgebildete Heizleiter kann über größere Lungen freitragend gespannt werden, ohne daß er beim Erwärmen durchhängt, da die Seele nur eine geringe thermische Dehnung aufweist und der aufgewickelte Heizleiterdraht sich allenfalls in seinem Wickeldurchmesser geringfügig vergrößert Dabei können Heizleiterdrähte jeden Durchmessers, insbesondere mit dem bekannt günstigen kleinen Durchmesser der zuerst geschilderten herkömmlichen Ausführungsform mit der Folge einer kurzen Anheizzeit verwendet werden. Aufgrund der geschilderten Eigenschaften des Heizleiters reicht es aus, als Träger lediglich Rahmenleisten ohne Spanneinrichtung zu verwenden, so daß die herkömmlichen Platten in Fortfall kommen können, desgleichen die beim Stand der Technik vorzusehende-. mittleren Fixierleisten aus Isolierstoff, mit der Folge einer beträchtlichen Materialersparnis. Ein Anösen oder jo Annieten des Heizleiters ist gleichfalls nicht mshr notvendig, so daß insoweit auch Fertigungskosten eingespart werden können.
Ein weiterer überraschender Vorteil des Heizkörpers gemäß der Erfindung ist darin zu sehen, daß bei Brotröstern mit zwei Röstschächten nur ein mittlerer Heizkörper notwendig ist, da aufgrund der rahmenförmigen Ausbildung des Trägers der Heizleiter gleichzeitig nach beiden Seiten abstrahlt. Dies bedeutet weiterhin, daß für Brotröster mit mehr als einem Röstschacht alle drei Heizkörper gleiche Form besitzen, so daß sich auch hierdurch eine fertigungstechnische Vereinfachung ergibt.
Der Rahmen weist vorzugsweise zwei parallele Stützleisten auf, welche die parallelen Trägerleisten, an "■'-> denen die Heizleiterschleifen fixiert sind, verbinden. Während die Trägerleisten mit Vorteil aus Glimmerstreifen gebildet sind, können die Stützleisten aus Metall bestehen, an denen einerseits die Glimmerstreifen befestigt sind und die andererseits Mittel zum Festlegen w des Heizkörpers am Röstergehäuse aufweisen. Ferner kann an diesen Stützleisten ein herkömmlicher Berührungsschutz und — soweit die Heizkörper außenseitig sitzen — ein Reflektor oder Wärmeisolator angebracht sein, um das Gehäuse vor zu starker Erhitzung zu schützen.
Der aus Seele und Heizdraht bestehende Heizleiter kann entweder stufenförmig um beide Flachseiten der Trägerleisten herumgewickelt oder nur an einer Flachseitc der Trägerleisten stufenförmig aufgewickelt sein. Die erste Ausführungsform eignet sich insbesondere für einen mittleren Heizkörper für Brotröster mit mehr als einem Röstschacht, während die zweite Ausführungsform für die außen angeordneten Seitenheizkörper für Röster mit ein oder mehr Röstschächten vorgesehen ist. Gleichviel wie der Heizleiter aufgewikkelt ist, läßt er sich im Gegensatz zum Stand der Technik ohne Schwierigkeiten maschinell wickeln, da die Schleifenform äußerst einfach ist
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt
F i g. 1 Eine Ansicht einer Ausführungsform des Heizkörpers;
Fig. 2 einen Schnitt durch eine Ausführungsform des Heizleiters;
Fig.3 einen Querschnitt durch einen Brotröster mit zwei Röstschächten und
Fig.4 bis 6 Schaltbilder für einen Röster mit zwei Röstschächten.
Der insgesamt mit 1 bezeichnete Heizkörper weist einen mit 2 bezeichneten Rahmen auf, der als Träger für einen Heizleiter 3 dient Dieser Heizleiter 3 ist in F i g. 2 im Querschnitt wiedergegeben. Er besteht aus einer Seele 4, die eine geringe thermische Dehnung aufweist, sowie aus einem auf diese Seele schraubenförmig aufgewickelten Heizleiterdraht 5. Die Seele ist beim wtedergegebenen Ausführungsbeispiel aus drei Strängen 6 beispielsweise aus Mineralfaser gebildet, die miteinander verdrillt sind. Aufgrund der geringen thermischen Dehnung der Seele verändert sich der Heizleiter bei Erhitzung praktisch nur darin, daß der Heizleiterdraht 5 sich in seinem Durchmesser geringfügig vergrößert.
Der Heizleiter 3 ist, wie aus F i g. 1 ersichtlich, auf die beiden als Trägerleisten 7 dienenden seitlichen Rahmenteile aufgewickelt. Diese parallelen Rahmenteile bestehen aus einem Isolierwerkstoff, beispielsweise sind sie aus Glimmerstreifen od. dgl. hergestellt. Statt dessen kann naturgemäß auch ein isolierendes Gestänge od. dgl. verwendet werden. Sofern es sich um Glimmerstreifen handelt, können diese an ihren Außenseiten Kerben oder Vorsprünge aufweisen, welche die einzelnen Wickelschleifen in Stellung halten. Der Rahmen 1 wird durch Stützleisten 8 vervollständigt, welche die Trägerleisten 7 miteinander verbinden. Diese Stützleisten bestehen vorzugsweise aus Metall, welches gegebenenfalls zur Versteifung profiliert ist An diesen Stützleisten sind die Trägerleisten 7 mittels ösen, Nieten 9 oder durch elektrisches Schweißen befestigt.
Bei der in F i g. 1 wiedergegebenen Ausführungsform ist der Heizleiter 3 umlaufend um die Trägerleisten 7 stufenförmig aufgewickelt. Statt dessen kann der Heizleiter auch nur auf einer Flachseite der Trägerleisten 7 unter ständiger Hin- und Rückführung stufenförmig aufgewickelt sein. Der Abstand der einzelnen Heizleiterschleifen nimmt dabei von oben nach unten ab, um eine gleichmäßige Erwärmung des Röstgutes zu erzielen. Die Stützleisten 8 dienen zum Festlegen des Heizkörpers innerhalb des Röstergehäuses, wobei auf die Darstellung von Einzelheiten aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet worden ist.
In F i g. 3 ist ein Brotröster mit zwei Röstschichten in schematischem Schnitt dargestellt. In dem Gehäuse 10 sind zwei Einwurf schlitze 11 für die beiden Röstschächte vorgesehen. Das Röstgut 12, beispielsweise Toastscheiben, liegt auf Stützflächen 13 auf, die gleichzeitig, wie bekannt, das Röstgut auswerfen. Für einen Röster dieses Aufbaus sind insgesamt drei Heizkörper notwendig, von denen die beiden außenseitigen Heizkörper 14 nur nach inn«, η strahlen, während der mittlere Heizkörper 15 nach beiden Richtungen abstrahlt. So können beispielsweise die Heizkörper 14 nur auf einer Seite mit dem Heizleiter bewickelt sein, während der mittlere Heizkörper 15 beispielsweise umlaufend bewickelt ist
Um eine zu starke Erhitzung der Außenwände des Gehäuses 10 zu verhindern, können den außenseitigen Heizkörpern 14 Reflektoren bzw. Wärmeisolatoren 16 zugeordnet sein. Bei diesen Reflektoren kommt es nicht so sehr darauf an, daß sie sämtliche auftreffende Wärmestrahlung reflektieren, sondern vielmehr eine Abschirmung gegenüber dem Gehäuse bilden.
In den F i g. 4 bis 6 sind die Schaltungsmöglichkeiten für einen Brotröster mit zwei Röstschächten dargestellt. In F i g. 4 ist der Ideaizustand dargestellt, bei dem jeder Heizkörper für eine Spannung von 220 Volt ausgelegt ist. Im Aufbau der Seitenheizkörper 17 und des mittleren Heizkörpers 18 ist kein Unterschied vorhan-
den. Die Heizkörper liegen parallel an Netzspannung Bei der in Fig.5 wiedergegebenen Reihenschaltunj sind die Seitenheizkörper 19 für eine Leistung von 251 Watt, der mittlere Heizkörper 20 hingegen für eini Leistung von 360 Watt ausgelegt. Im Aufbau diese Heizkörper besteht ein Unterschied insofern, als dii außenseitigen Heizkörper 19 nur einseitig, der mittlen Heizkörper 20 hingegen umlaufend bewickelt sind Schließlich sind bei der Schaltung gemäß Fig.6 dii beiden Seitenheizkörper 21 in Reihe geschaltet und zun mittleren Heizkörper 22 parallel an die Nennspannunj gelegt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Heizkörper für Brotröster od. dgl. mit einem Träger in Form einiss Rahmens, der in seinen äußeren Abmessungen dem zu röstenden Gut angepaßt ist und gegenüberliegende Trägerleisten aufweist, zwischen denen ein Heizleiterdraht in mehreren Schleifen frei gespannt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizleiterdraht (5) in an sich bekannter Weise auf einer eine geringe thermische Dehnung aufweisenden Seele (4) zu einem Heizelement aufgewickelt ist und daß das Heizelement (4,5) um die Trägerleisten (7) gewickelt ist
2. Heizkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seele (4) in an sich bekannter Weise aus miteinander verdrillten Fäden aus Mineralfasern (6) bestellt
3. Heizkörper nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß der FUhmen (1) zwei parallele Stützleisten (8) aufweist, weiche die parallelen Trägerleisten (7), an denen die Heizleiterschleifen (3) fixiert sind, verbinden.
4. Heizkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerleisten (7) aus Glimmerstreifen gebildet sind.
5. Heizkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerleisten (7) aus Metall bestehen, welche mit einem Isolierstoff umsponnen oder angepreßt sind.
6. Heizkörper nach eimern der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,, daß die Stützleisten (8) aus Metall bestehen, an denen einerseits die isolierenden Trägerleisten (7) befestigt sind und die andererseits Mittel zum Festlegen des Heizkörpers (1) an dem Röstergehäuse aufweisen.
7. Heizkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizleiter (3) stufenförmig um beide Flachseiten der Trägerleisten (7) herumgewickelt ist.
8. Heizkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizleiter (3) an nur einer Flachseite der Trägerleisten (7) stufenförmig aufgewickelt ist.
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Date Code Title Description
8227 New person/name/address of the applicant

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8235 Patent refused