DE2209280A1 - Aus einem faltzuschnitt gebildeter kasten, insbesondere zur schriftgutablage - Google Patents
Aus einem faltzuschnitt gebildeter kasten, insbesondere zur schriftgutablageInfo
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Description
Dr.R./S./Ro. 14.2.1972
14 618/619
Firma
Mappei-Organisationsmittel GmbH
Firma
Mappei-Organisationsmittel GmbH
56 Wuppertal 1
Briefstr. 17-25
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Aus einem Paltzuschnitt gebildeter Kasten s
insbesondere zur Schriftgutablage.
Die Erfindung betrifft einen aus einem Paltzuschnitt gebildeten Kasten, insbesondere zur Schriftgutablage, mit
einer Bodenfläche, zwei Seitenwänden und einer Rückwand,
im Bereich welcher die Mittel zur Fesselung der gefalteten Gebrauchsform angeordnet sind, derart, daß zwei die Rückwand
bildenden, von den Seitenwänden ausgehende Rückwandfahnen
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in gegenseitigem Eingriff zueinander stehen.
Eine bekannte derartige Ausgestaltung weist an der einen Rückwandfahne zwei Steckzungen und an der anderen Fahne
entsprechend angeordnete Einsteckschlitze auf, in welche bei der Montage des Kastens die Steckzungen einzuführen sind.
Zur Stabilisierung des Kastens dient eine zwischen den Schlitzen liegende, freigeschnittene Halterungszunge, die
nach dem Eintritt der Steckzungen in die Einsteckschlitze nach aufwärts zwischen eine der Halterungszunge angepaßte
Ausnehmung der die Steckzungen aufweisenden Rückwandfahne zu drücken ist. Diese Halterungszunge verhindert, daß die
Seitenwände entgegengesetzt in vertikaler Richtung zum Boden bewegt werden können, wodurch die Standfestigkeit des
Kastens erhöht wird. Sodann bewirkt die aus der Ebene der Rückwandfahne herausgedrückte Halterungszunge'eine Aufeinanderpressen
beider Rückwandfahnen. Von Nachteil an dieser Ausgestaltung dagegen ist die unzureichende Stabilisierung
gegen ein Auseinanderspreizen der Seitenwände. Die Spreizkräfte treten bei vollen Ordnern insbesondere im oberen
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Bereich des Kastens auf, welche Kräfte zu einem Herausgleiten
der oberen Steckzunge aus dem Schlitz und zu einem Auseinanderklappen des Kastens führen. Sodann bereitet die
Montage des Kastens Schwierigkeiten, und zwar hinsichtlich des Einführens der Steckzungen in die freigeschnittenen
Einsteckschlitze.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Kasten so auszubilden, daß eine sämtlichen Gebrauchsbeanspruchungen
gewachsene stabile Endform bei leichter, werkzeugloser Montage erreichbar ist.
Gelöst ist diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung.
Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Ausgestaltungen dieser erfinderischen Lösung dar.
Zufolge derartiger Ausgestaltung ist ein gattungsgemäßer
Kasten geschaffen, der neben einer äußerst erleichterten Montage eine stabile Endform aufweist. Für die Montage selbst,
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die werkzeuglos durchführbar ist, läßt sich die Verwindungsmöglichkeit
des nur teilweise gefalteten Kastens ausnutzen, derart, daß in dieser Verwindungsstellung der obere
Bereich der Rückwandfahnen in hakenförmigen Eingriff zueinander gebracht wird. Zum Zwecke des Hakeneingriffs braucht
in der einen Rückwandfahne nur eine vom Rand ausgehende Ein-, schuböffnung und in der anderen Rückwandfahne in einem oberen
Lappen derselben ein entsprechender Einsteckschlitz vorgesehen werden. Nach Zusammenstecken der beiden Schlitze sind
dann die bodenseitigen Abschnitte der Rückwandfahnen durch Schwalbenschwanzverbindung einfachst fesselbar. Neben seiner
Aufgabe, die Rückwandfahnen im unteren Bereich zu fesseln, erfüllt die Schwalbenschwanzverbindung eine weitere Funktion,
dahingehend, daß im Zusammenwirken mit der Hakenverbindung ein größtmögliches Maß an Stabilität gegen Verwindung erreicht
ist. Dagegen erhält man durch den Hakenverschluß im oberen Bereich der Rückwand eine große Haltbarkeit gegen
Spreizkräfte, die insbesondere bei vollen Kästen auftreten. Die Erfindung hat sich die Erfahrung zunutze gemacht, daß
den Seitenwänden zufolge ihrer aus einer Ebene gefalteten Lage Spreizkräfte innewohnen, die den Kasten zusätzlich in
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einer gebrauchsstabilen Form halten. Wie aus vorstehendem ersichtlich, setzt sich die Montage des Kastens im wesentlichen
aus zwei Arbeitsgängen zusammen, die einerseits in der Herbeiführung des Hakeneingriffes und andererseits in der Erzielung
der Schwalbenschwanzverbindung bestehen. Letztere läßt sich erleichtert durch die konvexe Krümmung der Schwalbenschwanzkante
der einen Rückwandfahne vornehmen. Durch den sich oberhalb der Seitenwandoberkante nach innen umgeschlagenen
Lappen der einen Rückwandfahne ist günstigst eine sogenannte überfallklappe zum Untergriff unter Stützschienen geschaffen.
Eine Stabilisierung erhält dieser Lappen in seiner Gebrauchsstellung durch die an ihm seitlich vorgesehenen, Zungen, die
in entsprechende Öffnungen im Bereich der Faltlinien der Rückwandfahnen rastend eingreifen. Zufolge dieser Verbindung des
umgeschlagenen Lappens werden keine gesonderten Haltemittel wie beispielsweise Klebeschichten, Klammern, Niete od. dgl.
benötigt.
Der Erfindungsgegenstand ist in der Zeichnung in zwei beispielsweisen
Ausführungsformen dargestellt. Es zeigen:
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Fig. 1 in perspektivischer Darstellung den Kasten gemäß der ersten Ausführungsform,
Fig. 2 den Faltzuschnitt des Kastens,
Fig. 3 die Ansicht gegen die Rückwand des Kastens bei Hakeneingriff
der Rückwandfahnen vor dem Herbeiführen der Schwalbenschwanzverbindung,
Fig. 4 die Draufsicht auf den Kasten gemäß Fig. 3,
Fig. 5 die Ansicht gegen die Rückwand des montierten Kastens,
Fig. 6 den Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5,
Fig. 7 die zweite Ausführungsform des Kastens in Perspektive,
Fig. 8 den für diesen Kasten benötigten Faltzuschnitt,
Fig. 9 die Rückansicht des Kasten gemäß Fig. 6,
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Pig. 10 die Vorderansicht des Kastens und
Fig. 11 den Schnitt nach der Linie XI-XI der Fig. 9.
Der zur Bildung des Kastens gemäß Fig. 1 besonders geeignete Faltzuschnitt, siehe Fig. 2, besteht vorzugsweise aus Hartpappe.
Er weist in der eine entsprechenden Wandstärke besitzenden Platte Faltlinien I5 1' und Trennschnitte 2 auf.
Hierdurch werden Form und Größe der Seitenwände 3, 4 des Bodens 5 und der die Rückwand 6 bildenden Fahnen 73 8 sowie einer
sich innenseitig vor die Rückwand legenden Querfahne 9 bestimmt.
Die eine Rückwandfahne 8 weist eine vom Rand 8' ausgehende, sich parallel zur Faltkante 1' erstreckende Einschuböffnung
10 auf. Dieser Einschuböffnung 10 ist in der anderen Rüekwandfahne
7 ein einseitig offener Einsteckschlitz 11 zugeordnet, der parallel zur Faltlinie 1' verläuft und der in einen vorstehenden
Lappen 12 dieser Fahne 7 eingeschnitten ist. Einschuböffnung 10 und Einsteckschlitz 11 dienen als Haltemittel
für den Hakeneingriff.
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Ferner bilden die Rückwandfahnen 7, 8 Mittel für die Schwalbenschwanzverbindung
aus. Zu diesem Zweck ist in der Fahne 8, der Querfahne 9 benachbart, ein Eckausschnitt 13 vorgesehen,
dessen eine schwalbenschwanzförmig gerichtete Kante 14 mit der sich parallel zur Faltlinie 1' erstreckenden Kante 81'
der Fahne 8 einen spitzen Winkel einschließt. Die andere Schwalbenschwanzkante 15 der Fahne 7 wird von einem Ausschnitt
16 derselben gebildet. Diese Schwalbenschwanzkante 15 schließt ebenfalls einen spitzen Winkel mit der Randkante 71 der Fahne
7 ein, geht jedoch zu ihrem freien Ende hin in eine konvexe,
der Steigung entgegengerichtet auslaufende Krümmung 15' über.
Montiert wird der Kasten derart, daß zunächst die Querfahne 9 um die Faltlinie 11 nach innen in eine etwa 90-Grad-Lage
zum Boden 5 eingeschlagen wird. Hiernach werden die Seitenwände 3,4 um die Faltlinien 1 in eine parallele Lage zueinander
gebracht. Sodann sind nacheinander die Fahnen 7,8 einzuschlagen, derart, daß die Fahne 7 vor der Fahne 8 liegt
und daß beide Fahnen etwa rechtwinklig zu den Seitenwänden stehen. Zur Herbeiführung des Hakeneingriffesvird die eine
Seitenwand 3 in Pfeilrichtung χ und die andere Seitenwand 4 in Pfeilrichtung y bewegt, was zufolge der Verwindbarkeit
dieses vormontierten Kastens möglich ist. Der Lappen 12 der Fahne 7 wird durch die Einschuböffnung 10 der Fahne 8
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geführt, bis die Einschuböffnung 12 und der Einsteckschlitz 11 in Deckung zueinander gelangen. Während dieses Einführens
bilden die Fahnen 7,8 einen zum Innern des Kastens hin gerichteten stumpfen Winkel. Bei der folgenden entgegengesetzt
gerichteten Bewegung der Seitenwände 3, 4 bzw. der Fahnen treten die Endkanten 10·, 11' der Einschuböffnung und
des Einsteckschlitzes 11 gegeneinander und begrenzen diese Bewegung, wonach die mit der Oberkante der Seitenwände 3, 4
abschließenden Kanten der wieder etwa in eine 90-Grad-Lage zu den Seitenwänden getretenen Fahnen 7,8 in einer Ebene liegen.
Es kann nun die Schwalbenschwanz\rerbindung durch Eindrücken
der Fahnen 7,8 zum Kasteninneren hin erzeugt werden, wobei die Schwalbenschwanzkanten 14,15 zufolge des zum Kasteninnern
hin gerichteten stumpfen Winkels der Fahnen in Eingriff miteinander gelangen. Die Krümmung 15' der Schwalbenschwanzkante
15 der Fahne 7 tritt dabei gegen die Schwalbenschwanzkante 14 der Rückwandfahne 8, und zwar im oberen Steigungsverlauf
der Schwalbenschwanzkante 14, so daß, bedingt durch die Rückstellkraft der Fahnen 7,8 und dem Verlauf der
Schwalbenschwanzkanten 14,15, die Fahnen, ausgehend von der Stellung gemäß Fig. 4, in die die Rückwand 6 einnehmende
Ebene unter Erzielung des Schwalbenschwanzeingriffes gesteuert werden. Die Querfahne 9 behindert nich vorerwähnten
Vorgang, da sie federnd um die Faltlinie 11 ausweicht.
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und in der anderen Richtung durch die Schwalbenschwanzverbindung.
Die sich überlappenden Zonen Z der Rückwandfahnen 7, 8 sind in Fig. 5 durch Schraffur kenntlich gemacht.
Zufolge des derart erzeugten Kastens ergibt sich eine relativ glatte Rückwand-Außenfläche. Dies ist z.B. dann wichtig,
wenn der Kasten so aufgestellt wird, daß die Rückwand als Boden dient.
Gemäß der Ausgestaltung des Kastens nach den Fig. 7 bis 11 liegt eine Abänderung zum ersten Ausführungsbeispiel dahingehend vor, daß der Kasten eine von der Seitenwand 3 ausgehende Klappe 21 aufweist sowie einen sich an die Rückwandfahne 7 anschließenden, ins Kasteninnere einschlagbaren
Lappen 17 ausbildet.
Die Faltlinie 18 zwischen Fahne 7 und Lappen 17 liegt bei montiertem Kasten oberhalb der Seitenwandoberkanten 3·, 4·
und formt hierdurch eine Oberfallklappe zum Untergriff unter
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Stützschienen. Zur Fesselung des Lappens 17 in der Gebrauchsstellung dienen paarweise an jeder Seite des Lappens 17 vorstehende,
sich nach außen hin verjüngende Zungen 19, die in entsprechend angeordnete öffnungen 20 im Bereich der Faltlinien
1' eingreifen.
Die Klappe 21 könnte jedoch auch von der Seitenwand 4 ausgehen. Anstelle der Materialeinheitlichkeit mit dem Faltzuschnitt
läßt sich die Klappe auch durch Kleben an einer Seitenwand 3 bzw. 4 befestigen. Daraus ergibt sich, daß der Kasten
auch so gefertigt werden könnte, daß die Klappe 21 oder auch je eine von den Seitenwänden 3,4 ausgehende, sich überlappende
Klappe durch Kleben bereits bei der Herstellung befestigbar ist. Auf diese Weise entstünde ein Schlauch, dessen Rückwand
oder Boden - je nach Benutzung - in entsprechender Weise vom Letztbenutzer hergestellt werden könnte. In diesem Falle müßte
der Lappen 17 ganz entfallen, oder falls man einen derartigen Kasten in ein Stützregal stellen will, vorher bereits im Faltzuschnitt
umgelegt sein. Da die Fahnen 7,8 während des Verbindens einen stumpfen Winkel zum Kasteninneren hin bilden,
müßte dann die Klappe 21 gegenüber der Rückwand um ein ent-
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sprechendes Maß zurückversetzt sein.
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Claims (3)
1.) Aus einem Faltzuschnitt gebildeter Kasten, insbesondere
zur Schriftgutablage, mit einer Bodenfläche, zwei Seitenwänden
und einer Rückwand, im Bereich welcher die Mittel zur Fesselung der gefalteten Gebrauchsform angeordnet
sind, derart, daß zwei die Rückwand bildenden, von den Seitenwänden ausgehenden Rückwandfahnen in gegenseitigem
Eingriff zueinander stehen, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rückwandfahnen (7, 8) im Bereich der oberen
Randkante in einem Hakeneingriff mit vertikaler, vom Rand ausgehender Einschubrichtung zueinander stehen und
im Bereich ihres bodenseitigen Abschnittes durch eine die Hakeneingriffsstellung sichernde Schwalbenschwanzverbindung
gegeneinander gefesselt sind.
2. Kasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ansteigende Schwalbenschwanzkante (15) der einen Fahne (7)
zu ihrem freien Ende hin in eine konvexe, der Steigung entgegengerichtete Krümmung (15·) ausläuft.
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3. Kasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die eine Rückwandfahne (7) in einen oberhalb der Seitenwandoberkante (31 bzw. 4') nach innen umgeschlagenen Lappen (17) fortsetzt, der mit seitlich gerichteten Zungen (19) im Bereich der Faltlinien (11) der
Rückwandfahnen (7, 8) gefesselt ist.
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Leerseite
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