DE2261286B2 - Vorrichtung zur magnetischen verformung von hohlzylindrischen metallischen werkstuecken - Google Patents
Vorrichtung zur magnetischen verformung von hohlzylindrischen metallischen werkstueckenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Die magnetische Verformung von metallischen Werkstücken beruht auf der Wechselwirkung eines
durch die Induktionsspule erzeugten Magnetfeldes mit dem metallischen Werkstückmaterial, wobei in Fällen
wie dem vorliegenden das Werkstück radial nach außen gegen die Matrize gepreßt wird. Zu diesem Zwecke
wird die Spule mit einem Stromimpuls gespeist, der im allgemeinen durch eine Kondensator-Entladung erzeugt
wird. Wenn die Matrize ein profiliertes Muster trägt, wird dieses Muster auf das sich an die Matrize
anpressende Werkstück übertragen. Gewöhnlich besteht die Matrize aus einem isolierenden Kunststoff, um
Energieverluste durch Induktion in der Matrize selber zu verhindern.
Um das Einsetzen des zu verformenden Werkstücks in die Matrize und das Herausnehmen des Werkstücks aus der Matrize zu erleichtern, weisen die bekannten Vorrichtungen aus beweglichen Teilformen zusammengesetzte Matrizen auf, wobei entweder zwei Matrizenhalbschalen durch ein Scharnier (US-PS 35 07 034) oder aber Teilformen (DT-PS 11 22 188) lösbar miteinander verbunden sind. Diese bekannten mehrteiligen Matrizen erfordern nicht nur eine sehr genaue und daher kostspielige Fabrikation, sondern haben auch den Nachteil, daß bei der Verformung längs der Verbindungslinien zwischen den Matrizenteilformen, d. h. längs der Stoßfugen der aneinanderliegenden Teilformen der geschlossenen Matrize, gratähnliche Spuren auf dem bearbeiteten Werkstück entstehen.
Um das Einsetzen des zu verformenden Werkstücks in die Matrize und das Herausnehmen des Werkstücks aus der Matrize zu erleichtern, weisen die bekannten Vorrichtungen aus beweglichen Teilformen zusammengesetzte Matrizen auf, wobei entweder zwei Matrizenhalbschalen durch ein Scharnier (US-PS 35 07 034) oder aber Teilformen (DT-PS 11 22 188) lösbar miteinander verbunden sind. Diese bekannten mehrteiligen Matrizen erfordern nicht nur eine sehr genaue und daher kostspielige Fabrikation, sondern haben auch den Nachteil, daß bei der Verformung längs der Verbindungslinien zwischen den Matrizenteilformen, d. h. längs der Stoßfugen der aneinanderliegenden Teilformen der geschlossenen Matrize, gratähnliche Spuren auf dem bearbeiteten Werkstück entstehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art die
Herstellung, den Aufbau und die Handhabung der mehrteiligen Matrize zu vereinfachen und die Fertigungskosten
zu verringern und gleichzeitig die Matrize so zu gestalten, daß die Anzahl der gratähnlichen
Spuren auf dem bearbeiteten Werkstück auf ein Minimum begrenzt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Vorrichtung nach der Erfindung durch diejenigen Merkmale charakteri-
siert.dieim kennzeichnenden Teil des Patentanspruches
I angegeben sind.
Auf diese Weise sind die meisten inneren Stoßfugen der Malrizen-Teilformen von der elastischen Schicht
überdeckt, welche das profilerzeugende Muster trägt, und gleichzeitig wird beim Schließen der Matrize, da die
Teilformen durch die elastische Schicht >usammenhängen,
eine automatische exakte Justierung der Teilformen untereinander sowie der zu verschiedenen
Teiliormcn gehörenden Teilmuster des zu übertragenden
Profils gewährleistet. Die elastisch nachgiebige Schicht erleichtert auch die Lösung des bearbeiteten
Werkstücks von den Matrizenwänden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung betreffen die Ansprüche 2 bis 8. ,5
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 Eine Seitenansicht,
Fig.2 eine teilweise vergrößerte Seitenansicht im
Schnitt entlang der Linie Z-Znach F i g. 3 und
F i g. 3 eine Draufsicht unter Wegiassun,, des in F i g. 2
dargestellten Teiles.
Hiernach besteht die dargestellte Bearbeitungsvorrichtung (Fig. 1) im wesentlichen aus drei Matrizen 1,2
und 3 in zylinderischer Form und in geschlossenem Zustand. Jede dieser Matrizen 1, 2 und 3 enthält zwei
Paare Halbschalen 4 und 5 bzw. 6 und 7. Hiervon sitzen die beiden oberen Halbschalen 4 und 5 an einem oberen
Träger 8, während die beiden unteren Halbschalen (i und 7 an einem unteren Träger 9 angeordnet sind.
Die Vorrichtung ist symmetrisch zu der vertikalen Ebene X-X ausgebildet, so daß im folgenden nur die
linke Hälfte der Vorrichtung beschrieben zu werden braucht.
Die Matrizen und ihre Träger sind ebenfalls symmetrisch zu der horizontalen Ebene Y-Yausgebildet,
welche gleichzeitig die Verbindungsebene der Matrizenschalen darstellt. Auch besteht eine Symmetrie
zu der vertikalen Ebene Z-Z.
In der Fig.2 der Zeichnung sind die beiden Halbschalen 4 und 5 bei geschlossener Matrizenstellung
dargestellt, während die beiden anderen Halbschalen 6 und 7 bei geöffneter Matrize dargestellt sind. Diese
Widergabe ist selbstverständlich nur beispielsweise, denn in Wirklichkeit sind die Halbschalen gleichzeitig
entweder offen oder geschlossen.
Die Mitte der Matrizen wird eingenommen durch die Induktionsspulen 10, in welche eine nichtdargestellte
Kondensatorbatterie entladen wird nach einer Verfahrensweise, wie sie an sich bekannt ist.
Der obere Träger 8 trägt die Platten 11, welche gebogen ausgebildet sind und matrizenseitig eine
zylindrische Fläche aufweisen. Die Achsen fallen zusammen mit den Achsen jeder der Matrizen. Der
untere Träger 9 ist mit gleichen Platten 12 versehen. Alle diese Platten 11 und 12 tragen an jedem ihrer
Enden, beiderseits der Träger 8 und 9, längliche öffnungen 13 und 14. Durch diese Langlöcher 13 und 14
ragen Bolzen 15 und 16, die in jede der Halbschalen 4 und 5 eingeschraubt sind. Diese Bolzen besitzen einen
zylindrischen Abschnitt 15a bzw. 16a, welcher durch das Langloch 13 bzw. 14 geht, und einen Bund 156 bzw. 16/)
als Anschlag. Die äußeren Enden dieser Bolzen 15 und 16 sind untereinander verbunden mit einer Zugfeder 17.
Die Innenfläche jeder dieser Matrizenschalem ist überzogen mit einer Schicht 18 bzw. 19 aus eüner
dehnbaren Masse, weiche ein profiliertes oder reliefartiges Muster tragen kann, beispielsweise aus einer
Kautschukmasse mit einer Härte von 65" SHORIi Die Matrizenschalen selbst bestehen beispielsweise aus
einem nylonähnlichen Polyamid.
Die beiden Träger 8 und 9, weiche voneinander entfernt und aufeinander zu bewegt werden können,
werden gehalten und geführt mittels vier Führungsstangen 20. Der Träger 9 selbst wird außerdem geführt in
vextikalen Gleitschienen 21, welche fest am Maschinengestell 22' sitzen.
An den Enden der beiden Träger 8 und 9 sind Paare von Kurbelarmen 22, 23 angelenkt, und zwar jeweils
zwei Paare an jedem Ende dieser Träger. Die anderen Enden dieser Kurbelarme 22 und 23 sind an dem Kopf
24 einer Schubstange 25 angelenkt. Diese Schubstange
25 ist axial verschiebbar in zwei Lagern 26 und 27 gelagert und wird vor und zurück bewegt von einer
Qiuerstrebe 28. Die Mitte dieser Querstrebe 28 sitzt fest
am Ende einer Kolbenstange 29 einer Kolben-Zylinder-Anordnung 30 (F i g. 3).
Eine gleiche Kolben-Zylinder-Anordnung ist an der rechten Seite der Bearbeitungsvorrichtung vorgesehen
und betätigt eine gleiche Kolbenstange wie die Kolbenstange 25. Diese beiden Kolben-Zylinder-Anordnungen
werden von einer gemeinsamen Quelle gespeist, so daß ihre Bewegungen vollkommen synchron
aufeinander abgestimmt sind.
In den Fig. 2 und 3 ist die Schubstange 25 in ihrer
Lage bei geschlossener Matrizenstellung dargestellt. In der offenen Matrizenstellung verschiebt sich die
Schubstange 25 mit ihrem Kopf 24 in der Zeichnung nach rechts und nimmt eine Stellung ein, wie sie in
Fig. 2 mit 24' angedeutet ist. In dieser Stellung liegen die beiden Kurbelarme 22 und 23 etwa in vertikaler
Lage, wie in Fig. 2 an sich nur bei dem Kurbelarm 23 dargestellt ist.
Die Arbeits- und Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgendermaßen:
Bei geöffneter Matrize in einer Stellung, wie sie an dem unteren Träger 9 in F i g. 2 dargestellt ist, befindet
sich der Schubstangenkopf 24 in der strichpunktiert gezeichneten Lage 24'. Die beiden unteren Halbschalen
6 und 7 werden auseinandergespreizt gehalten durch die Zugfeder 17'. Diese Spreizung wird begrenzt einerseits
durch das Ende der öffnungen 13' und 14', an welches die Bolzen 15' und 16' anschlagen, und andererseits
durch das Aufeinanderliegen der Flächen 31 der beiden Halbschalen 6 und 7. Die Zugfeder 17' schwenkt die
beiden Bolzen 15' und 16' um die Berührungskante der beiden Halbschalen und zieht sie gegen die inneren
Enden der öffnungen 13' und 14', so daß auf diese Weise die beiden Halbschalen 6 und 7 auseinandergespreizt
werden. Eine vollständige Trennung dieser beiden Halbschalen wird jedoch verhindert durch die gemeinsame
Beschichtung 19.
In dieser geöffneten Stellung wird das zu bearbeitende Werkstück, beispielsweise ein zylindrischer Behälter
aus Aluminium, über die Spule 10 geschoben. Nach dem Einbringen des Behälters werden die Matrizen wieder
geschlossen durch auseinanderziehen der Schubstangen
25, wodurch die beiden Kurbelarme 22 und 23 in eine Stellung gelangen, wie sie in F i g. 2 für den Kurbelarm
2λ eingezeichnet ist. Der Zug an diesen beiden Schubstangen und den Kurbelarmen hat zur Folge, daß
sich die beiden Träger 8 und 9 gegeneinander nähern, d. h., daß die beiden Halbischalenpaare 4 und 5 einerseits
und die beiden Halbschalenpaare 6 und 7 andererseits zusammengeführt werden.
Während dieses Zusammenführen trifft der Knick-
punkt 19a der Schicht 19 zuerst auf den zu verformenden Behälter, wodurch die beiden Halbschalen um diesen Anschlagspunkt schwenken und sich um
den Behälter schließen, und zwar unter der Wirkung der beiden gebogenen Platten 11 und 12, welche eine
vertikale, etwa radiale Kraft auf jede der Halbschalen ausüben. Die Angriffspunkte für diese beiden Platten
liegen an den Stellen 12a und 126 für die untere Platte 12. Diese Anschläge an drei Punkten gewährleisten eine
einwandfreie Schließung der Matrize in einer sehr vorteilhaften Weise.
Am Ende der Schließbewegung liegen die Halbschalen mit ihren Außenseiten an den Zylinderflächen der
Platten 11 und 12 an, wodurch eine einwandfreie Zentrierung der Halbschalen gesichert ist.
Die Radialflächen 32 und 33 der beiden Halbschalen 6 und 7 liegen auf den Radialflächen 34 und 35 der beiden
Halbschalen 4 und 5 (F i g. 2) in einer Verbindungsebene Y-Y(Fig. 1), wobei die Elastizität der Auskleidung 19
einen einwandfreien Verschluß der Matrize gewährleistet.
Die öffnung der Matrize erfolgt durch eine umgekehrte Bewegung der vorstehend beschriebenen
Teile, wobei eine Spreizung der Halbschalen jedes Schalenpaares durch die Zugfedern 17 bewirkt wird,
wobei diese Halbschalcn während dieser Öffnungsbewegung um ihre gemeinsame Berührungskante 36
gegeneinander verschwenken (F i g. 2).
Auf diese Weise spreizen sich beim öffnen der
Matrizen die Halbschalen automatisch von dem geformten Werkstück ab unter Freigabe der auf dem
Werkstück geformten Rcliefmustcr, so daß das Werkstück ohne irgendwelche Schwierigkeiten aus der Form
gezogen werden kann.
Ganz allgemein bietet die crfindungsgemäßc Ausbildung einer Vorrichtung zur Bearbeitung metallischer
Werkstücke durch Magnetformung folgende wesentliche Vorteile:
Ein leichtes Abziehen des geformten Werkstückes, selbst wenn dieses eine Rcliefvcrformung aufweist, die
bis nahe an die Trennlinie der Matrizcnschalcn reicht;
Vorhandensein nur einer einzigen Verbindungslinie zwischen den Matrizcnhalbschalen, was deren Spur auf
dem geformten Werkstück sehr begrenzt, da die andere, vertikale Verbindungslinie von der dehnbaren Ausklcidung der Matrizen verdeckt wird;
automatische Zentrierung des zu bearbeitenden Werkstückes während des Schlicßcns der Matrize;
sehr genaue Ausrichtung des zu bearbeitenden Werkstückes innerhalb der Matrize;
automatische öffnung der Mntrizcnschnlcn;
Möglichkeit einer schnellen Demontage der Matrizenschalen zwecks Veränderung ihrer Abmessungen
oder Muster.
Selbstverständlich ist es möglich, die Anzahl der
Schalenelemente jeder der Schalen zu erhöhen, wobei jedoch ein ununterbrochener und durchgehender
Überzug beibehalten werden muß, um die Unterbrechungen zwischen den einzelnen Schalenelementen zu
verdecken.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäß ausgebildeten Arbeitsvorrichtung
bleiben zwei Spuren von der Matrize an dem geformten Werkstück zurück, und zwar entlang zweier diametral
gegenüberliegender Mantellinien. Es ist jedoch möglich, eine dieser beiden Spuren auch noch zu vermeiden,
indem jede der gegebenenfalls aus Halbschalen bzw. Teilschalen zusammengesetzten Matrizenschalen mittels einer Schwenkbewegung, die den Schwenkbewegungen der Halbschalen 4 und 5 bzw. 6 und 7 analog ist,
relativ zur anderen bzw. benachbarten Matrizenschale gespreizt wird, wobei diese Schwenkbewegungen um
die gemeinsamen inneren Berührungskanten der Matrizenschalen erfolgt, das sind nach F i g. 2 die dann sich in
einer gemeinsamen Linie berührenden beiden Kanten 37 und 38. In diesem Falle erstreckt sich eine einzige
Auskleidung "bzw. Schicht aus einem dehnbaren Material durchgehend vom einen Rand 32 der einen
Matrizenschale bis zum gegenüberliegenden, benachbarten Rand 34 der anderen Matrizenschale, so daß bei
einer solchen Matrize nur noch eine einzige Stoßfuge zwischen den beiden erwähnten Rändern bzw. Radialflächen 32 und 34 der Matrizenschalen freibleibt. Die
automatische öffnung einer so ausgebildeten Matrize kann mit einer den Bolzen 15 und 16 analogen
Einrichtung erfolgen, wobei eine tcilzylindrisch gekrümmte, den Platten Il und 12 analoge Platte in der
Darstellung nach Fig.2 senkrecht, also um 90° gegenüber der Schale 4,5 bzw. 6,7 gedreht, angeordnet
ist und in gleicher Weise wie die TrUger 8 und 9 mittels Kurbclarmen, die an diesen Tragern 8 und 9 angclcnkt
und um dieselben Achsen wie die Kurbclarme 22 und 23 schwenkbar sind, in Richtung der Achse der Schubstange 25 hin und herbewegt wird. Wenn dann beim öffnen
der Matrize die beiden Träger 8 und 9 voneinander wcgbcwcgt werden, verschiebt sich gleichzeitig die den
Platten 11 bzw. 12 analoge, senkrecht orientierte Druckplatte in der Darstellung nach F i g. 2 nach links,
wodurch die beiden Miitrizcnsclmlcn unter öffnung der
Stoßfuge zwischen den beiden Rundem 32 und 34 aufgeklappt werden.
Claims (8)
- Patentansprüche:I. Vorrichtung zur magnetischen Verformung von hohlzylindrischen metallischen Werkstücken mit wenigstens einer aus zueinander beweglichen, schalcnförmigen Teilformen bestehenden, das Werkstück umgebenden Matrize und einer in das Werkstück zentral eingesetzten Induktionsspule und mit Einrichtungen zum Spreizen und zum Schließen der Teilformen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei benachbarte Teilformen (4,5,6, 7) an ihren Innenflächen mit einer durchgehenden Schicht (18,19) aus einer elastisch dehnbaren Masse versehen sind, welche die Stoßfugen der mit ihren Innenkanten aneinanderliegenden Teilformen überdeckt und welche ein profiliertes Muster aufweist, und daß diese Teilformen mittels der erwähnten Einrichtungen (17. 17', 11, 12) beim Schließen bzw. öffnen der Matrize um die durch ihre sich berührenden Innenkanten definierte Berührungslinie (36) nach innen bzw. nach außen schwenkbar sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen benachbarten, durch eine gemeinsame Schicht (18, 19) zusammengehaltenen Teilformen (4, 5,6, 7) wenigstens eine Zugfeder (17, 17') gespannt ist, mittels welcher die Teilformen auseinander schwenkbar sind, wobei die in einer Radialebene der Matrize liegenden beiden Angriffspunkte der Feder an den Teilformen und der Schnittpunkt zwischen dieser Radialebene und der erwähnten Berührungslinie (36) die Ecken eines Dreiecks bilden, daß die nach außen gerichtete Schwenkbewegung der Teilformen durch Anschläge (13, 14, 13', 14') begrenzt ist, und daß an den benachbarten Teilformen beiderseits der durch ihre Berührungslinie (36) gehenden Axialebene der Matrize Druckstücke (11, 12) anliegen, welche zum Schließen bzw. zum öffnen der Matrize gradlinig die Richtung der Winkelhalbierenden des durch die sich schließende bzw. öffnende Stoßfuge definierten Winkels bewegbar sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke (11,12) Platten mit einer auf der den Teilformen zugewandten Seite zylindrisch gekrümmten Fläche sind, wobei diese Krümmung der zylindrischen Krümmung der Teilformen angepaßt ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden jeder Zugfeder (17, 17') an den äußeren Enden zweier Bolzen (15,16,15', 16') befestigt sind, welche in je eine zweier benachbarter Teilformen eingeschraubt sind, mit Spiel je eine längliche öffnung (13', 14') in den Druckstücken (11, 12) durchsetzen und auf ihrem äußeren Bereich einen Bund (156, i6b) aufweisen, der an der Außenseite der Druckstücke (11, 12) anliegt.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe von durch eine gemeinsame Schicht zusammengehaltenen Teilformen während des Schließens bzw. öffnens der Matrize außerdem in Richtung auf den Mittelpunkt der Matrize bzw. in umgekehrter Richtung verschiebbar ist.
- 6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrize (1, 2, 3) zwei diametral gegenüberliegende, jeweils eineHalbschale bildende Gruppen aus durch je eine gemeinsame Schicht (18, 19) zusammengehaltenen Teilformen (4, 5,6, 7) aufweist, daß die Druckstücke (U, 12) an je einem Träger (8, 9) befestigt sind und beide Träger (8, 9) mittels Führungen (20, 21) gradlinig zwecks Schließens bzw. öffnens der beiden Matrizenhalbschalen aufeinander zu bzw. voneinander weg bewegbar sind.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließ- bzw. Öffnungsbewegung der beiden Träger (8, 9) über Kurbelarme (22, 23) gleichzeitig durch eine gemeinsame Zugstange (25) steuerbar ist.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß alle Teilformen einer Matrize mit einer gemeinsamen durchgehenden Schicht versehen sind, welche nur eine einzige Stoßfuge zwischen einander gegenüberliegenden Radialflächen zweier benachbarten Teilformen freiläßt und alle anderen inneren Stoßfugen überdeckt, und daß zwecks öffnens bzw. Schließens der Matrize die Teilformen um ihre jeweiligen Berührungslinie schwenkbar sind.
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| DE2261286C3 DE2261286C3 (de) | 1978-04-06 |
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