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InformationsUberträger Die Erfindung betrifft einen Informationsüberträger,
insbes.
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Kohlepapier, Farbband, Magnet-Farkband oder dergl., bestehend aus
einem Farbträger wie Gewebe, Papiere, Kunststoffolie oder dergl. sowie aus einer
Farbbeschichtung mit ggfls. Ferritpartikelzumischung.
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Informationsüberträger wie Kohlepapier bestehen regelmäßig aus Seidenpapier
mit einer Farbbeschichtung aus Wachsen und ölen.
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Das für die pigmenthaltige Farbbeschichtung verwendete öl muß nicht-trocknend
sein. Durch den im Zuge der Informationsübertragung,
d. Ii. beir
Schreiben erzeugter Preßdruck wird Farbstoff aus der Farbbeschichtung auf das zu
beschriftende fiaterial, in der Regel Papier, abgegeben. Das gilt auch beim Einsatz
von Farbbändern. Darüber hinaus finden Magent-Farbbänder Verwendung, bei denen der
Farbbeschichtung aus pigmenthaltiger öliger Farbe Ferrit-Partikel von unter 1/1000
mm Größe zugemischt sind. Derartige Magnet-Farbbänder finden z. 13. Verwendung,
wenn auf Formulare, Ausweiskarten, Kreditkarten, Fahrkarten, Flugscheine oder dergl.
magnetisch lesbare Schrift oder magnetisch lesbare Codierung (z. B. Balken- oder
Bar-Codes) geschrieben bzw. gedruckt werden soll. - Um das Austrocknen der Faroe
zu verhindern, muß - wie bereits oben erwähnt - das für die Farbbeschichtung verwendete
öl nicht-trocknend sein. Das öl wird von dem beschrifteten Material je nach Saugfähigkeit
mehr oder weniger langsam aufgenommen. Jedenfalls dauert es verhältnismäßig lange,
bis die z. B. rnit Kohlepapier beschriftete Durchschrift oder das mit Farbband beschriebene
Original wisch- und abriebfest ist. Dieser Umstand führt häufig zum Verwischen der
Schrift oder zu unsauberen Ablagerungen auf anderen Scnriftstücken. Während sich
derartige flachteile bei normalen Schriftstücken nur durch verwischtes und daher
unansehnliches Schriftbild, verschmutzte Finger oder Kleidung bemerkbar machen,
können sie bei maschinenlesbarer Schrift zu Fehllesungen oder Leseabweichungen führen.
- Bei maschinenlesbarer Schrift unterscheidet man zwei Hauptgruppen, und zwar einmal
die optisch lesbare und zum anderen die magnetisch lesbare Schrift. Belege, die
mit einer dieser Schriften beschrieben oder bedruckt sind, werden mit einem sogen.
Belegleser
direkt in Datenverarbeitungsanlagen eingegeben. Bei optisch
lesbarer Schrift unterscheidet rnan wiederwn zwischen Analog-und Digitalsehrift.
Bei Analogschriften sind die einzelnen Schriftzeicllen so gekennzeichnet, daß sie
ganz bestimmte -untereinander nicht verwechselbare - Bezugsmerkmale haben, die beim
optischen Lesen erfaßt werden und denen das betreffende Schriftzeichen zugeordnet
werden kann. Bei Digitalschriften ist aie Bedeutung eines Schriftzeichens in Impulse
eines digitalen Codes aufgelöst. Die einfachste Lösung der Digitalschrift bedient
sich eines außerhalb des Schriftzeichens angebrachten Code. Unter oder/und über
den in Klarschrift gedruckten Schriftzeichen werden Striche gedruckt, die die Bedeutung
einer Ziffer, eines Buchstaben oder eines Sonderzeichens wie Interpunktion in einem
Code angeben, der vom Codeleser direkt als Impuls folge aufgenommen werden kann.
Da das optische Erkennen von Schriftzeichen oder Codierungen vom Kontrast abhängt,
den diese Zeichen gegen ihren Untergrund aufweisen, werden sehr genaue und in den
Konturen exakte Abdrücke der Schriftzeichen verlangt. Aus diesem Grunde also kann
ein verwisclites Schriftbild leicht zu den oben bereits erwähnten Fekillesungen
oder Leseabweichungen führen. - Bei magnetisch lesbarer Schrift unterscheidet man
ebenfalls zwischen Analog-und Digitalschriften. Während die Voraussetzungen rür
optisch lesbare Schriftzeichen bei der Analogschrift optisch nicht verwechselbare
Bezugsmerkmale sind, hat man bei der magnetisch lesbaren Analogschrift die einzelnen
Schriftzeichen so ges taltet, daß sie ein ganz bestimmtes, untereinander nicht verwechselbares
magnetisches Feld bilden, welches beim Abtasten im Magnetschriftleser ausgewertet
und dem-das betreffende Schriftzeichen
wieder zugeordnet werden
kann. Bei Digitalschriften kennt man codierte und mit menschlichem Auge als SchrtRtzeiden
erkennbare Magnetschrift sowie den Strich- oder Barcode.
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Im ersteren Fall sind die Schriftzeichen in jeweils sieben einzelne
Code-Elemente aufgelöst. Diese CodeElemente sind senkrechte, teils durchgehende,
teils unterbrochene Striche unterschiedlicher Länge, die in ihrer Zusammenschau
ein für das menschliche Auge lesbares Zeichen ergeben. Die Codierung für die maschinelle
Erkennung liegt in der Anordnung der verschieden großen Zwischenräume zwischen den
parallel laufenden Strichen. Diese werden vom Lesegerät in Impulsfolge umgesetzt.
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Im letzteren Falle werden wie bei der optischen Digitalschrift unter
oder/und über der Klarschrift Striche gedruckt, die vom Abtastgerät direkt als Impulsfolge
aufgenommen werden können.
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- Das Aufbringen magnetisch-lesbarer Schrift oder Codierung erfolgt
mittels Magent-Farbbänder. Die vom llagent-Farbband abgegebene Farbe enthält Ferritpartikel.
Diese Ferritpartikel werden vor dem Abtastvorgang im Magnetsehriftleser magentisiert.
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Die Magnetsehrift hat gegenüber der optisch lesbaren Schrift den Vorteil,
daß Verschmutzungen des zu lesenden Beleges etc.
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in der Regel die Lesbarkeit durch den iilagentschriftleser nicht beeinflussen.
Beeinflußt wird sie jedoch entscheidend durch sogen. Brückenbildung. Bedingt dadurch,
daß die vom Magnetfarbband abgegebene rnagrletisierbare Farbe nicht wisch- und abriebfest
ist, werden Ferritpartikel frei, die sich in die Zwischenräume der Code-Elemente
setzen. Daraus resultieren auch bei magnetisch lesbaren Schriftzeichen Fehllesungen
bzw. Leseabweichungen.
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Der lDrfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Informationsüberträger
der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, welcher eine Informationsübertragung
ermöglicht - gleichgültig ob es sich um optisch oder magnetisch lesbare Schriften
handelt -, welche Fehllesungen bzw. Leseabweichungen mit Sicherheit ausschließt
Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einem gatkingsgemäßen Informationsüberträger
dadurch, daß zwischen Farbträger und Farbbeschichtung eine oder mehrere Mikrokapselschichten
aus in Mikrokapseln eingebetteter wisch- und abriebfester Schutzfilmflüssigkeit
angeordnet sind. - Diese Maßnahmen der Erfindung haben zur Folge, daß- im Zuge der
Informationsübertragung die Mikrokapseln im Bereich des jeweils zu übertragenden
Schriftzeichens bzw. des daraus entstehenden Schriftbildes infolge des Anschlagdruckes
platzen und ihren Inhalt, d. h.
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Schutzfilmflüssigkeit freigeben. Dadurch werden die Schriftzeichen
und schließlich das Schriftbild mit dem wisch- und abriebfesten Schutzfilm überzogen,
zumal zunächst der Farbstoff aus der Farbbeschichtung abgegeben und erst dann die
Schutzfilmflüssigkeit freigegeben wird. Da die eingekapselte Schutzfilmflüssigkeit
eine wesentlich vergrößerte Viskosität, als der abgegebene Farbstoff hat, bildet
sie einen- über die Schriftzeichen bzw. das Schriftbild,aus Ziffern, Buchstaben,
Sonderzeichen oder Codes hinausgehenden homogenen Schutzfilm, der sich fest-mit
den Schriftbildträger, zz B. Durchschrift, Formular, Beleg, Etikett, Scheck usw.
verbindet und das teilweise Verwischen der Schriftzeichen bzw. des Schriftbildes
ebenso ausschließt wie ein teilweises Abblättern. Dadurch ist
insbes.
bei Verwendung von Magent-Farbbändern die Möglichkeit geschaffen, der zu übertragenden
Magentschicht einen wesentlicii höheren Anteil an Ferritpartikeln als bisher zuzumischen,
zumal nunmehr eine zusätzliche sichere Verbindung mit dem Schriftbild- ozw. Codeträger
durch den Schutzfilm gewährleistet ist. Vorzugsweise ist als wisch- und abriebfeste
Schutzfilmflüssigkeit Schutzlack eingekapselt, dem erfindungsgemäß auch Farbpigmente
zugemischt sein können. Solche Farppigmente dienen insbes. dazu, den magnetisierbaren
Code farblich abzudecken und für das menschliche Auge unlesbar zu machen. Hierdurch
wird verhindert, daß nicht in Klarscilrtft übersetzte Codierungen wie z. B. verschlüsselte
Einkaufspreise bei der Warenauszeichnung, von Unbefugten gelesen werden können.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind ir; wesentlieinen
darin zu sehen, daß ein Informationsüberträger verwirklicht wird, der mit Sicherheit
- gleichgültig ob es sich um Kohlepapiere, ein Farbband, ein Magent-Farbband oder
dergl.
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handelt - einwandfreie und dauerhafte Informationsübertragung auf
die zu beschriftenden Unterlagen wie Durchschriften, Formulare, Belege, Ausweiskarten,
Kreditkarten, Fahrkarten, Flugscheine oder dergl. gewährleistet. Ein Verwischen
oder A@rieb des übertragenen Schriftbildes wird bei Verwendung eines erfir.-dungsgemäßen
Informationsüberträgers mit Sicherneit ausgeschlossen, so daß es weder bei optisch
lesbarer Schrift noch bei magnetisch lesbarer Schrift zu Fenllesungen oder Leseabweichungen
und damit verfälschter Informationswiedergabe kommen kann.
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lin folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Informationsüberträger in
perspektivischer Darstellung und Fig. 2 einen Querschnitt durch den Gegenstand nach
Fig. 1.
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In den Figuren ist ein Informationsüberträger 1 in der Ausführungsform
eines Magnet-Farbbandes dargestellt, der in seinem grundsätzlichen Aufbau aus einer
Kunststoff-Folie als Farbträger 2 und einer darauf aufgebrachten Farbbeschichtung
3 mit Ferritpartikelzumischung 4 besteht. Zwischen Farbträger 2 und Farbbeschichtung
3 sind eine oder mehrere Mikrokapselschichten 5 aus in Mikrokapseln 6 eingebetteter
wisch- und abriebrester Schutzfilmflüssigkeit 7 angeordnet. Als wisch-und abriebfeste
Schutzfilmflüssigkeit 7 ist Schutzlack in Mikrokapseln 6 eingekapselt. Der Schutzfilmflüssigkeit
7 sind darüber hinaus lediglich angedeutete Farbpigmente 8 zugemischt.