DE2255185C3 - Befestigungselement für elektrische Anschlußeinheiten - Google Patents
Befestigungselement für elektrische AnschlußeinheitenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein aus einem Kunststoffkörper bestehendes Befestigungselement für die Befestigung
elektrischer Anschlußeinheiten auf einem mit einer mindestens einseitig hinterschnittenen Nut versehenen
Baugruppenträger, wobei ein Teil des Kunststoffkörpers
als Halter für eine Blattfeder ausgebildet ist, der Querschnitt des Halters zumindest in Teilbereichen der
Form der Nut des Baugruppenträgers angepaßt ist, die Blattfeder in Vertiefungen im Halter formschlüssig
befestigt ist und in wenigstens einem Teilbereich die Kanten der Blattfeder seitlich über den Querschnitt des
Halters hinaus in die Hinterschneidung der Nut hineinragen.
Ein solches Befestigungselement ist in der DE-AS 10 25 965 beschrieben.
Baugruppenträger sind meist stabile Rahmenkonstruktionen aus Metallprofilen. Sie werden bereits zu
einem Zeitpunkt fertig montiert, zu dem eine spätere elektrische Bestückung noch nicht bekannt ist In diese
Baugruppenträger werden meist erst am Einsatzort elektrische Baugruppen, die üblicherweise aus Schaltplatinen
mit Bestückung und Verdrahtung bestehen, eingesteckt. Zusätzlich werden die Baugruppenträger
auf den Rückseiten mit elektrischen Anschlußeinheiten bestückt
Zur Befestigung dieser Anschlußeinheiten sind handelsübliche Befestigungselemente bekannt, die auf
den Baugruppenträgern entweder festgeschraubt oder festgeklebt werden. Diese Befestigungselemente haben
jedoch den Nachteil, daß der Zeiuufwand für ihren Einbau zu aufwendig ist. Zusätzlich sind die elektrischen
Anschlußeinheiten nach Einbau an den ihnen zugewiesenen Platz gebunden.
In der DE-AS 10 25 965 ist ein Haltefuß für die elastische Befestigung von Reihenklemmen, vergleichbar
mit elektrischen Anschlußeinheiten, auf Tragschienen mit symmetrischem oder unsymmetrischem Querschnitt,
vergleichbar mit Baugruppenträgern, beschrieben. An dem Haltefuß von pilzförmigem Querschnitt
befindet sich in einer schlitzartigen Ausnehmung ein elastisches Halteglied in Form einer Blattfeder, das
zusammen mit dem Haltefuß ein Befestigungselement darstellt Die Anbringung des Befestigungselementes an
die Reihenklemme ist nicht näher beschrieben. Durch Eindrücken des Haltefußes mit der Blattfeder in die
öffnung der Tragschiene wird eine elastische Befestigung
der Reihenklemme an der Tragschiene erreicht. Nach dem Einschnappen von Teilen der Blattfeder in
den Hohlraum der Tragschiene ragen diese Teile der Blattfeder teilweise über den Querschnitt des Haltefußes
hinaus und drücken die Schenkel der Tragschiene beiderseits ihrer öffnung elastisch federnd gegen die
Reihenklemme. Mit dieser Schnappverbindung können Reihenklemmen an Tragschienen leicht befestigt und
auch wieder gelöst werden, da die Blattfeder hauptsächlich senkrecht zur Blattfläche beansprucht wird und in
dieser Richtung leicht elastisch verformbar ist. Bei Zugeinwirkung mit hinreichend großer Komponente in
Richtung der Achse des Haltefußes kann sich der
Haltefuß mit der Blattfeder leicht aus der Tragschiene
lösen, so daß eine stabile Befestigung, die schnell und leicht durchführbar ist, nicht gegeben ist. Weiterhin
bietet die bekannte Anordnung bei Rüttel- und Schockbeanspruchung keine stabile Befestigung. Bei ϊ
solchen Beanspruchungen ist zu erwarten, daß der in die öffnung der Tragschiene eingedrückte Haltefuß mit
Feder wegen seiner leichten Lösbarkeit aus der öffnung herausspringt Fin Befestigungselement wie die bekannte Anordnung, bei dem die Festigkeit auf der iu
Beanspruchung der Blattfeder in Richtung senkrecht zur Blattebene beruht, ist für eine stabile und
rüttelsichere Anbringung von elektrischen Anschlußeinheiten auf Baugruppenträgern nicht geeignet
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Befestigungselement der eingangs genannten Art so
auszugestalten, daß mit dessen Hilfe elektrische Anschlußeinheiten stabil und rüttelsicher mit möglichst
geringem Zeitaufwand auf fertig montierten Baugruppenträgern befestigt werden können, wobei die
Blattfeder ohne weitere Befestigungsmitte! einsetzbar ist
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst daß der Halter für die Blattfeder aus drei in Richtung
der Nut hintereinander angeordneten Halterungspfosten besteht von denen der mittlere aus einem
schmaleren Sockelteil und einem breiteren Kopfteil besteht und daß die Blattfeder an den Endstücken
verjüngt und hochkant derart zwischen die Halterungspfosten eingesetzt ist, daß sie im eingesetzten Zustand
doppelt abgekröpft ist, sich als Realisierung des Formschlusses am Kopfteil abstützt ihr Mittelteil sich
auf dereinen Seite des mittleren Pfostens und ihre freien
Endstücke auf der anderen Seite der äußeren Pfosten befinden und die infolge der Verjüngung abfallenden
Kanten der Endstücke hinter die Kante der Hinterschneidung der Nut greifen und sich an ihr abstützen.
Das erfindungsgemäße Befestigungselement ermöglicht eine leichte und schnelle Bestückung von
Baugruppen ,rägern mit elektrischen Anschlußeinheiten, da das Befestigungselement einfach in eine Nut des
Baugruppenträgers gesteckt wird. Beim Hinstecken wird die Blattfeder senkrecht zur Blattfläche beansprucht In dieser Richtung ist die Blattfeder leicht
elastisch verformbar. Weiterhin gewährleistet das Befestigungselement einen stabilen und rüttelsicheren
Sitz der elektrischen Anschlußeinheiten auf dem Baugruppenträger, da die Blattfeder mit ihren Enden die
Kante der Hinterschneidung der Nut im Baugruppenträger hintergreift und sich mit ihren abfallenden
Kanten in der Kante der Hinterschneidung festkeilt. Die stabile Befestigung kommt zustande, weil die Blattfeder
im eingesetzten Zustand hauptsächlich in Richtung der Blattfederebene senkrecht zur Längskante beansprucht
wird und in dieser Richtung außerordentlich steif ist.
Vorteilhaft ist es, wenn der Sockelteil des mittleren Halterungspfostens des als Halter ausgebildeten Teiles
des Kunststoffkörpers auf der Vorder- und der Rückseite je eine Ausnehmung aufweist, in die eine vom
Mittelteil der Blattfeder abgebogene Lasche zur en Verbesserung des Formschlusses zwischen der Blattfeder und dem Halter hineingreift. Das Vorhandensein der
Ausnehmung auf der Vorder- und der Rückseite des Sockelteils des mittleren Halterungspfostens erlaubt
einen um 180° gedrehten Einbau der Blattfeder und (-5
damit einen um 180° gedrehten Einbau der Anschlußeinheiten auf dem Baugruppenträger.
Befestigungselement zusätzlich zu dem Halter Kunststoffkeile in der Längsachse des Halters in einem
Abstand von diesem angebracht sind. Da diese Kunststoffkeile nach Einbau der elektrischen Anschlußeinheiten ebenfalls in der Nut des Baugruppenträgers
liegen, dienen sie zur Aufnahme der relativ starken Torsionskräfte, die bei heute üblichen maschinellen
Verdrahtungsverfahren, wie z. B. Wickel- (Wire-Wrap)
oder Klammerverbindungen (Termi-Point), auftreten.
Vorzugsweise wird die in den Halter des Befestigungselementes eingebaute Blattfeder aus härterem
Material als der Baugruppenträger hergestellt Dabei kann die Blattfeder mit mindestens einer scharfen Kante
versehen sein. Durch diese Ausgestaltung wird eine besonders feste Halterung möglich. Bei Rüttel- und
Schockbeanspruchungen gräbt sich die Blattfeder mehr und mehr in den Baugruppenträger ein und verhindert
somit eine Lockerung der elektrischen Anschlußeinheiten. Darüber hinaus ist es trotzdem noch möglich, das
Befestigungselement geringfügig sei', .'Wh zu verschieben oder sogar ganz zu entfernen und an emem anderen Ort
neu zu befestigen.
Die Erfindung wird im folgenden beispielhaft anhand der F i g. 1 bis 4 erläutert Die in verschiedenen Figuren
auftretenden gleichen Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet
Die Fi g. la und Ib zeigen eine Vergrößerung des als
Halter ausgebildeten Teils des Kunststoffkörpers, sowie einen Schnitt durch dessen Längsachst. Dabei sind die
Grundplatte 11 und die drei darauf in einer Achse sitzenden, voneinander abgesetzten Halterungspfosten
12, 13, 14 zu sehen. Durch die Gliederung der Halterungspfosten in einen schmaleren Sockelteil 121,
131, 141 und einen breiteren Kopfteil 122, 132, 142 entstehen zwischen Sockel 11 und Kopfteil 122,132,142
parallel zur gemeinsamen Achse der Halterungspfosten vorn und hinten je eine Nut Der mittlere Halterungspfosten 14 besitzt je eine Vertiefung 15 auf Vordtr- und
Rückseite. Alle drei Halterungspfosten sind zu der zum Querschnitt senkrechten Achse symmetrisch aufgebaut,
so daß die Blattfeder und damit der ganze Halter um 480° gedreht eingebaut werden kann.
Die Fig.2a und 2b zeigen eine Vergrößerung der
Blattfeder; die F i g. 2c bis 2e zeigen Schnittdarstellungen dieser Feder, die deren genaue Formung erkennen
lassen. Die Blattfeder besteht aus einem ebenen, rechteckigen Mittelteil 21 mit einer zwischen zwei
Aussparungen 26 abgebogenen Lasche 25. Das Mitelteil 21 ist an beiden Schmalseiten über abgeknickte
Verbindungsstücke 22 mit den in einer parallelen Ebene zum Mittelteil liegenden Endstücken 23, 24 verbunden.
Die Endstücke verjüngen sich von den Verbindungsstück "n ru ihren Enden hin und besitzen an ihren Enden
je eine scharfe Kante 231,241. Die Kanten sind aus der
zum Mittelteil 21 parallelen Ebene heraus in die Richtung der Lasche 25 gebogen.
Die Blattfeder 2 wird so in den Halter 1 eingebaut,
daß sie mit ihren Längsseiten in eine Nut des Halters zum Liegen kommt. Dabei rasten die Lasche 25 in die
Vertiefung «5 des mittleren Halterungspfostens 14, Die Endstücke 23, 24 liegen nach dem Einbau in den Halter
jeweils in der Nut auf der Rückseite aer seitlichen Halterungspfosten, wenn die Lasche auf der Vorderseite
des mittleren Halterungspfostens eingerastet ist.
Fig. 3 zeigt eine komplett eingebaute Anschlußeinheit 4. Dabei wurde das Befestigungselement, das aus
dem als Halter ausgebildeten Teil des Kunststoffkörpers I und der Blattfeder 2 besteht, in eine Nut 7 Hps
Baugruppenträgers 3 eingesteckt. Der Querschnitt der Nut 7 besteht aus einer schmalen Öffnung 71, die sich auf
der Unterseite zu einer größeren rechteekförmigen öffnung erweitert. Der als Halter ausgebildete Teil des
Kunststoffkörpers I ist an seiner Oberseite der Form der Nut angepaßt. Beim Einsteckvorgang drückt sich die
Blattfeder 2 in dem engen Teil 71 der Nut 7 zusammen und dehnt sich nach Eintritt in den weiteren Teil 72 auf
ihre ursprüngliche Form aus. Dabei verhaken sich die Kanten 231 und 241 der Endstücke 23, 24 der Blattfeder
2 hinter der durch die Erweiterung der Nut 7 entstandenen Kante 31 des Baugruppenträgers 3 Bei
Rüttel- und Schockhcanspruchungen graben sich die
Endstücke 23, 24 der Blattfeder 2 mehr und mehr in die Kante 31 des Baugruppenträgers 3 ein und verhindern
somit eine Lockerung der elektrischen Anschlußeinheiten 4. Ein seitliches Verschieben des Befestigungselementes
in der Nut 7 ist möglich.
Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt durch die in Fig. 3 gezeigte komplette Anordnung. Dabei ist der Einbau
der Blattfeder 2 in die Verzahnung des als Halter ausgebildeten Teils des Kunststoffkörpers 1 zu erkennen.
Zusätzlich sind die Kunststoffkeile 6 in der Längsachse des Halters des Befestigungselementes
gezeigt. Hierbei ist zu entnehmen, daß diese Kunststoffkeile 6 durch ihre Anbringung auf dem Befestigungselement
in einem Abstand vom Halter auch stärkere Torsionskräftc. wie sie bei maschinellen Verdrahtungsverfahren
auftreten, abfangen können.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Befestigungselement aus einem Kunststoffkörper bestehend, für die Befestigung elektrischer
Anschlußeinheiten auf einem mit einer mindestens *>
einseitig hinterschnittenen Nut versehenen Baugruppenträger, wobei ein Teil des Kunststoffkörpers
als Halter für eine Blattfeder ausgebildet ist, der Querschnitt des Halters zumindest in Teilbereichen
der Form der Nut des Baugruppenträgers angepaßt ist, die Blattfeder in Vertiefungen im Halter
formschlüssig befestigt ist und in wenigstens einem Teilbereich die Kanten der Blattfeder seitlich über
den Querschnitt des Halters hinaus in die Hinterschneidung der Nut hineinragen, dadurch gekennzeichnet,
daß der Halter (1) für die Blattfeder (2) aus drei in Richtung der Nut hintereinander angeordneten Halterungspfosten
(12, 13, 14) besteht, von denen der mittlere (14} aus einem scha.aleren Sockelteil (141) und einem ^o
breiteren Kopfteil (142) besteht, und daß die Blattfeder (2) an den Endstücken (23, 24) verjüngt
und hochkant derart zwischen die Halterungspfosten eingesetzt ist, daß sie im eingesetzten Zustand
doppelt abgekröpft ist, sich als Realisierung des -5
Formschlusses am Kopfteil (142) abstützt, ihr Mittelteil (21) sich auf der einen Seite des mittleren
Pfostens (14) und ihre freien Endstücke (23, 24) auf der anderen Seite der äußeren Pfosten (12, 13)
befinden und die infolge der Verjüngung abfallenden ■">
Kanten (231, 241) der Endstücke hinter die Kante (31) der Hinterschneidung der Nut greifen und sich
an ihr abstützen.
2. Befestigungselement nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß dei Sockelteil (141) auf J5
der Vorder- und der Rückseite je eine Ausnehmung (15) aufweist.
3. Befestigungselement nach den Patentansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zusätzlich zu dem Halter (1) Kunststoffkeile (6) in der Längsachse des Halters (1) in einem Abstand von
diesem auf dem Befestigungselement (4) angebracht sind.
4. Befestigungselement nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die in
den Halter (1) eingebaute Blattfeder (2) aus härterem Material als der Baugruppenträger (3)
hergestellt ist.
5. Befestigungselement nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (2) mit
mindestens einer scharfen Kante (231,241) versehen ist.
6. Befestigungselement nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der als
Halter (1) ausgebildete Teil des Kunststoffkörpers ei.ie Grundplatte (II) aufweist, auf der sich die
Halterungspfosten (12,13,14) befinden.
7. Befestigungselement nach einem der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Blattfeder (2) aus einem ebenen rechteckigen Mittelteil (21) mit einer zwischen zwei Aussparungen
(26) nach innen abgebogenen !,asche (25) besteht, daß das Mittelteil (21) an beiden Schmalseiten
über abgeknickte Verbindungsstücke (22) mit den in einer zum Mittelteil parallelen Ebene ""'
liegenden Endstücken (23, 24) verbunden ist, die mit ihren Kanten (231, 241) aus der zum Mittelteil
parallelen Ebene heraus nach Hiißen gebogen sind
8. Befestigungselement nach einem der Patentansprüche t bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auch
die beiden endseitigen Halterungspfosten (12,13) je aus einem schmaleren Sockelteil (121, 131) und
einem breiten Kopfteil (122,132) bestehen.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Publications (3)
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|---|---|
| DE2255185A1 DE2255185A1 (de) | 1974-05-30 |
| DE2255185B2 DE2255185B2 (de) | 1980-05-22 |
| DE2255185C3 true DE2255185C3 (de) | 1981-02-05 |
Family
ID=5861400
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Families Citing this family (2)
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|---|---|---|---|---|
| JPS6010668U (ja) * | 1983-06-29 | 1985-01-24 | 有限会社 小菅企画 | 水泳用手袋 |
| JPS6058178A (ja) * | 1983-09-08 | 1985-04-04 | 小川 郁生 | 水泳用手袋 |
-
1972
- 1972-11-10 DE DE19722255185 patent/DE2255185C3/de not_active Expired
-
1973
- 1973-11-09 JP JP12613673A patent/JPS5339997B2/ja not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE2255185B2 (de) | 1980-05-22 |
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