DE2251965A1 - Verfahren zum suessen oder wuerzen und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens - Google Patents
Verfahren zum suessen oder wuerzen und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrensInfo
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Description
Anmelder: Stuttgart, den 17· Oktober 1972
Hideaki Hamada η οτοΑ /oo
3-3, Katamachi, P 2396 /22
Shinjuku-ku,
Tokio/Japan
Vertreter; Patentanwalt . Dipl.-Ing. Max Bunke 7 Stuttgart 1
Lessingstr. 9
Verfahren zum Süßen oder Würzen und Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Süßen oder Würzen mittels löslicher, stark wirkender Süß- oder Würzstoffe
(Schmeckstoffe), wie synthetische Süßstoffe, insbesondere von in kleineren, nämlich für Einzelpersonen bestimmten Trinkgefäßen
befindlichen Getränken, wie Tee, Kaffee, Glühwein oder dgl..
In neuerer Zeit ist es zunehmend üblich geworden, für die verschiedensten
Zwecke anstelle von Zucker synthetische Süßstoffe zu verwenden, die billig sind, wenig Platz wegnehmen und, weil
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sie im Gegensatz zu Zucker keine Kohlehydrate darstellen oder
enthalten, dem Bestreben, schlank zu bleiben, entgegenkommen.
Besonders die synthetischen Süß- oder Würzstoffe (Schmeckstoffe), und darunter insbesondere die Süßstoffe werden im allgemeinen
als um so wertvoller angesehen, je stärker sie wirken, je kleiner also z.B. bei Süßstoffen die Menge ist, die man braucht,
um eine starke Süßwirkung zu erzielen. Gerade bei Süßstoffen wird aber deutlich, daß, wenn ihre Süßkraft besonders hoch ist,
sie nicht so bequem benutzt werden können, wie man das' im Haushalt
bei der löffelweisen Verwendung von feinem Zucker oder bei der Benutzung von Würfelzucker gewöhnt ist* Wenn die Schmeckstoffe
sehr stark wirken, genügt schon ein sehr kleiner Unterschied in der verwendeten Menge, um auffallende Unterschiede
oder Änderungen der Wirkung auf die Geschmacksnerven, z.B. hinsichtlich des Als-süß-Empfindens, hervorzurufen. Bei der
Benutzung stark wirkender synthetischer Süß- oder Würzstoffe ist es deshalb sehr schwierig, den Geschmack zart und fein abzustufen
auf die Note, die man gern haben möchte. Besonders im Haushalt macht es Schwierigkeiten und erweist sich als beschwerlich,
derartige Stoffe in kleinster Menge zu verwenden; die hohe Geschmacks-,insbesondere Süßkraft solcher Stoffe wirkt sich also
im Haushalt nachteilig auf die Benutzbarkeit aus. Wegen ihrer hohen Süßkraft werden insbesondere synthetische Süßstoffe im
Haushalt als lästig zu handhaben empfunden, so daß sie aus diesem Grunde in geringerem Unfange benutzt werden, als es bei
bequemerer Dosierbarkeit der Fall wäre. Diese Schwierigkeit wird auch durch die bekannte Verwendung kleiner und kleinster
Tabletten, die in kleinen Schachteln untergebracht sind, nicht beseitigt, denn es kommt immer wieder vor, daß man eine größere
Anzahl solcher Tablettchen in die Kaffeetasse schüttet, als beabsichtigt war. Das vorherige Auflösen von Süßstoffen in Wasser
führt auch nicht zum Ziel, denn ein Besucher weiß im voraus nicht, wie stark die Lösung, die ihm angeboten wird, ist und außerdem
macht die hygienische Aufbewahrung der SUßstofflösung in Kännchen oder dgl. im Haushalt Schwierigkeiten. Das letztere gilt erst
recht für Gaststätten und Kaffees.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehend geschilderten
Schwierigkeiten zu beseitigen und die Möglichkeit zu
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schaffen, in einfacher und billiger Weise kleinere Mengen von Getränken auch bei Verwendung stark wirkender Süß- oder Würzstoffe
in Anpassung an den persönlichen Geschmack fein abgestuft abzuschmecken.
Die Lösung dieser Aufgabe liegt gemäß der Erfindung zunächst in
dem Verfahren, den Schmeckstoff in einen seine Auflösung in dem Getränk verzögernden Körper (Träger) einzubringen, der
seinerseits an einer Handhabe angebracht und nach Bedarf in das Getränk eingetaucht wird. '
Je nach dem, was für das Auflösen des Schmeckstoffes verzögernde
Körper verwendet werden, ergeben sich verschiedene Gruppen von Ausführungsformen. Bei einer Gruppe von Ausführungsformen
wird als Träger ein offene Poren aufweisender fester Körper verwendet, in dessen Poren der Schmeckstoff in fester Form einge- '
lagert wird, vorzugsweise durch Eintrocknen einer gesättigten Lösung. Als Poren aufweisende Körper kommen natürliche oder
synthetische Schwämme, aber, insbesondere für Dauergebrauch im Haushalt, auch Edelmetallschwämme in Betracht. Bei einer anderen
Gruppe von Ausführungsformen ist der das Auflösen des Schmeckstoffes
verzögernde Körper eine mit Wasser anmachbare und daher trocknungsfähige Füllstoffpaste, vorzugsweise aus Stärke, mit
der der Schmeckstoff innig vermischt wird und aus der er durch das Getränk herauslösbar ist.
Die Erfindung liegt weiter in der Vorrichtung zur Durchführung des genannten Verfahrens, die dadurch gekennzeichnet ist, daß
ein den Schmeckstoff enthaltender Körper mindestens an dem einen Ende einer im wesentlichen stäbchenfÖrmigen Handhabe in der
Einwirkung des abzuschmeckenden Getränkes wi—derstehender Weise
befestigt ist.
Im folgenden sind verschiedene Ausführungsformen solcher Vorrichtungen
als Beispiele anhand der Zeichnung beschrieben.
In der Zeichnung zeigt .
Fig.l einen schematisch dargestellten Schnitt durch eine
erste Ausführungsform einer gemäß der Erfindung ausgebildeten
Vorrichtung,
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Fig. 2 einen der Fig. 1 ähnlichen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform,
Fig. 3 a einen Teilschnitt durch eine dritte Ausführung,
Fig, 3 b eine zu Fig. 3 a gehörende Einzelheit im Schrägbild,
Fig. 4 einen Schnitt durch eine vierte Ausführungsform, Fig. 5 a eine Draufsicht auf eine fünfte Ausführungsform,
Fig. 5 b einen zu Fig. 5 a gehörenden Schnitt und
Fig. 5 c eine Einzelheit der Ausführungsform nach Fig. 5 a und b
im Schrägbild.
Bei dem Beispiel nach Fig. 1 ist an dem einen Ende eines Stäbchens 3t das als Handhabe dient, ein Schälchen 1 befestigt.
Wie Fig. 1 zeigt, ist. die Anordnung schirmartig. Auf der Innenseite des Schälcheiis 1 sind nadelartige Stifte 2 angebracht,
in welchen der den Schmeckstoff, z.B. Süßstoff, enthaltende Körper 4 so gehalten ist, daß er beim Eintauchen des Näpfchens
in ein Getränk, z.B. in eine Tasse Kaffee oder Tee, nicht aus dem Näpfchen herausfällt.
Bei dem beschriebenen Beispiel ist angenommen, daß der den Süßstoff enthaltende Körper 4 als mit Wasser angemachte
Stärkepaste hergestellt wird, wobei das Verhältnis von Stärke und Süßstoff etwa 5J2 gewählt wird. Es wird nur soviel Wasser
zugegeben, daß eine knetfähige Paste entsteht, die dann in das Schälchen 1 auf die Nadeln 2 aufgedrückt wird. In diesem Zustand
kann die Vorrichtung benutzt werden, es ist aber auch möglich, die Paste zunächst mehr oder weniger trocknen zu lassen, bevor
man dann das Gerät benutzt. Dies erleichtert in Kaffees oder Restaurants eine gewisse Vorratshaltung, die zweckmäßig ist,
wenn eine größere Anzahl gebrauchsfertiger Geräte sofort zur
Verfugung stehen sollen. Es ist aber auch möglich, eine größere Menge der knetfähigen Paste herzustellen und davon kleine Stücke
abzutrennen und damit die jeweils gewünschte Anzahl der Geräte gebrauchsfertig zu machen, also die Pastenstückchen in die
Schälchen 1 der gewünschten Anzahl Geräte zu drücken.
Bei dem Beispiel nach Fig. 2 hat das Stäbchen 3 ein verdicktes
unteres Ende 3 a, das unmittelbar die Stifte 2 trägt, auf welche die den Schtneckstofff, z.B. Süßstoff enthaltende Masse 4 in Ring-
3 I' (i8 1 9/ 0? U 7
oder Kugelforra aufgedrückt ist. Auch hier verhindern die Nadeln,
daß der den Schmeck-, z.B. Süßstoff enthaltende Körper sich beim Eintauchen in ein Getränk von der Handhabe löst.
Bei dem Beispiel nach Fig. 3 a und 3 b hat das Stäbchen 3 Kreisquerschnitt.
Bei diesem Beispiel ist der Schmeckstoff in dem formbeständig festen zylindrischen Körpers 5 enthalten und aus diesem
herauslösbar. Der Körper 5 hat eine mittlere Ausnehm-ung 5'»
in die das Stäbchen 3 paßt, auf dessen eines Ende der Körper 5 aufgesteckt ist. Zum Festhalten des Körpers 5 auf dem Stäbchen
kann Stärkekleister oder ein anderer in der Nahrungsmitteltechnik zugelassener Klebstoff verwendet sein; der den Schmeckstoff
enthaltende Körper kann auf das die Handhabe darstellende Stäbchen also aufgeklebt sein. Die Klebung braucht auch gegenüber
heißen Getränken nicht besonders wi-derstandfähig zu sein,
wenn nur diejenige Schmeckstoffmenge verwendet wird, die für einmaligen
Gebrauch höchstens notwendig ist. Wenn der gewünschte Süß- oder Würzgrad erreicht ist, bleibt also in der Regel nur
ein kleiner Rest übrig, der zusammen mit dem die Handhabe darstellenden Stäbchen in den Abfall kommt. Diese Verwendungsart
ist auch in Gaststätten und Kaffees hygienisch unbedenklich.
In Gaststätten und Kaffees vorzüglich verwendbar, aber auch für den Haushalt geeignet ist insbesondere die in Fig. k gezeigte
en
Ausführung, bei der das als Handhabe dien)de Stäbchen 3 ein
Röhrchen ist, ähnlich den ds Trinkröhrchen benutzten Strohhalmen
oder Kunststoffröhrchen, nur entsprechend kürzer, etwa so lang wie ein kleiner Löffel, und gegebenenfalls auch von etwas kleinerem
Durchmesser. Hier ist der den Schmeckstoff enthaltende Körper 6 in das eine Ende des Röhrchens eingesetzt. Auch ohne
besondere Klebemittel läßt sich leicht erreichen, daß er in dem Röhrchen so fest gehalten ist, daß er beim Eintauchen in ein
Getränk nicht im ganzen herausfällt, auch wenn er von dem offenen Röhrchenende her durch das Getränk angelöst wird. Je kleiner der
Röhrchenquerechnitt an dem Einsatzende gewählt ist, um so langsamer
vollzieht sich das Herauslösen des Schmeckstoffes. Hier zeigt sich, daß das zugleich als Handhabe dienende Röhrchen
selbst den das Lösen des Schmeckstoffes verzögernden Körper darstellen
kann, daß also im Grenzfall der den Schmeckstoff abgeben-
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de, in das Röhrchenende eingesetzte Körper 6 nur aus dem Schmeckstoff selbst, ohne Füllstoffe und besondere Lösungs—Verzögerungsmittel bestehen kann; die Verzögerung des Lösens wird hier durch
die Wahl eines genügend engen Röhrchenquerschnittes erzielt.
Bei dem Beispiel 5 a bis 5 c ist das Gerät ähnlich wie ein Kaffeeoder Teelöffel ausgeführt, dessen Stiel 7 die Handhabe darstellt
und auf dessen Rührschaufel 7' der Körper 8 aufgekittet ist, der den herauszulösenden Schmeckstoff enthält. Der Körper 8 ist hier
tabletten-ähnlich ausgebildet. Wenn er wieder aus mit Stärke angemachter Paste besteht, kann die als Püll- und Verzögerungsstoff
wirkende Stärke selbst zugleich als Klebstoff benutzt sein) sonst kann auch jeder andere in der Nahrungsmitteltechnik zugelassene
Klebstoff verwendet werden, falls man nicht eine mechanische Befestigung ähnlich wie bei den Beispielen nach Pig» I und 2 vorzieht.
Wenn der Schmeckstoff in der eingangs erwähnten Weise in porige
feste Körper eingelagert wird, ist es auch möglich, größere Schmeckstoffmengen für mehrmaligen Gebrauch des Gerätes, z.B.
innerhalb eines Familienhaushaltes *unterzubringen.
Die Benutzung der beschriebenen Geräte geschieht in allen Fällen
in der Weise, daß die stäbchen- oder röhrchenförmige Handhabe an dem Ende, an welchem kein einen Schmeckstoff enthaltender Körper angebracht ist, mit den Fingern angefaßt und mit dem anderen
Ende in das abzuschmeckende Getränk getaucht wird, wobei das eingetauchte Ende zweckmäßig bewegt wird. Nach Beginn des Eintauchens
kostet der Benutzer sein Getränk, und wenn der gewünschte Süßoder Würzgrad erreicht ist, nimmt er das Süß- oder Würzstäbchen
wieder aus seinem Getränk heraus und lagt es z.B. auf der Untertasse ab, wie er das von seinem Kaffee- oder Teelöffel gewöhnt
ist. Pur mehrmaligen Gebrauch eingerichtet· Stäbchen werden zweckmäßig in besondere Aufnahmebehälter zurückgesteckt· Wenn an beiden
Enden einer Handhabe Schmeckstoffe, z.B. verschiedener Art, enthaltende Körper angebracht sind, faßt man das dann entsprechend
längere Stäbchen in der Mitte statt an seinem nicht eingetauchten Ende an.
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In der einfachsten Form kann ein erfindungsgemäß ausgebildetes
Süß- oder Würzstäbchen einem größeren, insbesondere längeren Zündholz ähnlich sein, dessen Kopf durch Eintauchen des
Stäbchens in eine Süß- oder Würzpaste gebildet und anschließend
zum Erhärten gebracht wurde, vorzugsweise, durch Trocknen. Verglichen
mit dem Stäbchen nach Pig. 2 fallen dann sowohl die Verdickung 3a des einen Stäbchenendes als auch die darin eingesetzten
nadelartigen Stifte 2 weg.
3OM8 1 B / Ü ? Λ 7
Claims (1)
- PatentansprücheVerfahren zum Süßen oder Würzen mittels löslicher, starker Süß- oder Würzstoffe (Schmeckstoffe), wie synthetische Süßstoffe, insbesondere von in kleineren, nämlich für Einzelpersonen bestimmten Trinkgefäßen befindlichen Getränken, wie Tee, Kaffee, Glühwein oder dgl., dadurch gekennzeichnet, daß der Schmeckstoff in einen seine Auflösung in dem Getränk verzögernden Körper (Träger) (4 bzw.5 bzw. 6 bzw. 8) eingebracht wird, der seinerseits an einer Handhabe (3,7) angebracht und nach Bedarf in das Getränk eingetaucht wird.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als die Auflösung des Schmeckstoffes verzögernder Körper (Träger) ein offene Poren aufweisender fester Körper verwendet wird, in dessen Poren der Schmeckstoff in fester Form eingelagert wird, vorzugsweise durch Eintrocknen einer gesättigten Lösung.3* Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Träger ein natürlicher oder künstlicher Schwamm verwendet wird.4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 31 dadurch gekennzeichnet, daß als Träger ein Edelmetallschwamm verwendet wird.5* Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als die Auflösung des Schmeckstoffes verzögernder Körper eine mit Wasser anmachbare und daher trockenbare Füllstoffpaste, vorzugsweise aus Stärke verwendet wird, mit/der Schmeckstoff innig vermischt wird und aus der er durch das Getränk herauslösbar ist.6. Vorrichtung zum Süßen oder Würzen insbesondere von Getränken in Trinkgefäßen unter Verwendung von nach dem Verfahren nach Anspruch 1.oder einem der Ansprüche 2 bis 5 hergestellten, dasCt.6 SAuflösen (Schmeckstoffes im Getränk verzögernden Körpers, dadurch gekennzeichnet, daß ein den Schmeckstoff enthaltender Körper (4,5,6,8) mindestens an dem einen Ende einer im wesent-3 0981 9/0?A7lichen stäbchenförmigen Handhabe (3,7) in. der Einwirkung des abzuschmeckenden Getränkes widerstehender Weise befestigt ist.7· Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (3) an einem Ende eine Schale bildet oder trägt, welche nadelartige Stifte (2) zum Halten eines Schmeckstoffträgers (k) aufweist.8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das die Handhabe bildende Stäbchen (3) an seinem einen Ende (3a) verdickt ist und daß das verdickte Ende (3a) nadelartige Stifte (2) zum Halten des Schmeckstoffträgers (4) aufweist.9· Vorrichtung aus Handhabe und Träger nach Anspruch 6, dadurch gekannzeichnet, daß Handhabe (3) und Träger (5 bzw. 6) zum Zusammenstecken, nämlich zum Einstecken des Endes der Handhabe (3) in eine dazu passende Ausnehmung (51) des Trägers (5)» oder des Trägers (6) in eine dazu passende Ausnehmung der hierfür gegebenenfalls rohrchenformigen Handhabe (3)» eingerichtet sind.10. Vorrichtung aus Handhabe und Träger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (8) auf eine Rührfläche (7*) einer Handhabe (7,7') aufgeklebt ist.309819/02^7AdLeerseite
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