DE2249788A1 - Sanitaerzelle - Google Patents
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Description
- Sanitärzelle Die Erfindung bezieht sich auf eine Sanitärzelle mit einer gehäuseartigen, U-förmigen Schale zum Abdecken der Zu- und Abflußrohre eines Waschbeckens.
- Aus den Unterlagen des deutschen Gebrauchsmusters 1 974 859 ist eine Sanitärzelle bekannt, di eine im Querschnitt U-förmig ausgebildete Schale aufweist, welche eine Verkleidung für ein ortsfest an einer Raumwand befestigtes Gerüst bildet.
- Das Gerüst bildet seinerseits den Tragkörper für Rohre, Anschluß- und Verbindungsglieder. Die- Schale ist dabei zweiteilig ausgeführt: ein Unterteil weist einen der benachbarten Raumwand angeglichenen Oberflächenbelag, vorzugsweise Fliesen, auf, während das Oberteil lösbar am Gerüst befestigt ist. Die Puge zwischen Oberteil und Unterteil kann durch plastischen Kitt ausgefüllt werden, der das Trennen der beiden Schalenteile ermöglicht.
- Mit der bekannten Aufbauform ist keine Möglichkeit gegeben, die Sanitärzelle in der Weise vorzufertigen, daß alle für den Betrieb eines Waschbeckens notwendigen Rohrleitungen und Ventile gemeinsam mit der Schale zu einer kompakten Baueinheit zusammengefaßt sind. Ferner ist bei der Verwendung der bekannten Sanitärzelle ein nachträglicher Austausch einzelner bauseitiger Steigeleitungen nur mit großem Aufwand möglich, weil die für eine Zusammenfügung auf dem Bau konzipierte Sanitärzelle hierfür nahezu vollstandig demontiert werden muß.
- >;hnliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Anwendung einer aus der deutschen Patentschrift 640 413 bekannten Ausführungsform einer Wandverkleidung zum Abdecken der Zu- und Abflußrohre eines Waschbeckens. Das Waschbecken ist dabei an der Wandverkleidung befestigt und wird frontseitig von Stützfüßen getragen. Auch diese bekannte Wandverkleidung besteht aus zwei Teilen, die zur Anpassung an die Raumhöhe gegeneinander verschiebbar sind.
- Die vorliegende Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß die Sanitärinstallation auf Baustellen in hohem .Naße von den übrigen Dienstleistungen des Bugewerbes abhängig ist. Ziel der Erfindung ist es, eine Sanitärzelle zu schaffen, mit der die sanitären Einrichtungen weitgehend unabhängig von Putz-, Estrich-, Fußbodenverlege- und Fliesenlegearbeiten installiert werden können, wobei aus Gründen einer möglichst weitgehenden Rationalisierung die Installationsarbeiten auf dem Bau auf ein Mindestmaß verringert werden. I1'errler soll erreicht werden, daß Wartungs- und Xeparaturarb.eiten an der bauseitigen Frisch- und Abwasserinst.allat-ion einfacher und kostensparender durchgeführt werden können als bisher.
- Nach der Erfindung wird dieses Ziel bei einer Sanitärzelle der eingangs genannten Art'dadurch erreicht, daß die Schale als Träger für Abzweigrchre, Anschluß und Verbindungsglieder und für das Waschbecken einstückig ausgebildet, bodenseitig mit abstandbestimrienden Stützfüßen versehen und oberhalb des Waschbeckens mit einem ortsfesten Ilalteorgan koppelbar ist. Das wesentliche Gewicht der Schale ruht auf den bodenseitigen Stü+zfüßen, während die räumliche Zuordnung der Sanitärzelle zur bauseitigen Krisch- und Abwasserinstallation über das mit einer Raumwand verbundene Ilalteorgan erfolgt.
- Bei einer bevorzugten A.usführungsform der Sanitärzelle nach der Erfindung weist die Schale oberhalb des Waschbeckens ei Xevisionsöffrlung auf, die von einem lösbar an der Schale befestigten Spiegel abgedeckt ist. Nach dem Abnehmen es Spiegels ist die Revisionsöffnung frei zugängig, durch die die Verbindungsstellen zwischen Abzweigrohren, Anschluß-und Verbindungsgliedern einerseits und den bauseitigen Steigeleitungen andererseits hergestellt, geprüft, gewartet und wieder gelöst werden können.
- Die Schale ist vorteilhaft als vorgefertigte Baueinheit mit einem elektrischen Beleuchtungskörper und einem diesem zugeordneten Schalter ausgestattet. Dabei kann die Schale auch eine elektrische Steckdose zum Anschluß eines Rasierapparates aufweisen.
- Bei einem etwas anderen Ausführungsbeispiel der Sanitärzelle nach der Erfindung sind die der Schale zugehörigen und im Inneren des U-förmigen Gehäuses angeordneten Abzweigrohre, Anschluß- und Verbindungsglieder zumindest teilweise mit einer wärme- und schalldämmenden Isolierung umgeben. Dadurch ist sichergestellt, daß zum einen an den Kaltwa:sserrohren keine unerwünschte Kondensation von Wasserdampf auftritt sowie keine übermäßigen Wärmeverluste in der Warmwasserversorgungsleitung entstehen können und daß zum anderen die beim Zapfen von Wasser u=vermeidbaren-Geräusche gedämpft werden.
- Sofern man, wie bei der Erfindung vorteilhaft vorgesehen ist, als Isolierung einen Schaumstoff, insbesondere ein geschäumtes Polyurethan, verwendet, ergibt sich die Möglichkeit, die Lage der Abzweigrohre, Anschluß- und Verblndungaglieder sowie ggf. auch der elektrischen Installation in Bezug auf die Schale'zu fixieren, ohne daß weitere Halteelemente vorzusehen sind.
- Bei einer bevorzugten weiteren Ausführungsform der Sanitårzelle nach der Erfindung ist die Schale seitli.ch mit vorbereiteten Durchtrittsöffnungen zum Anschluß weiterer Installationsobjekte, wie z.B. einem Spülkasten oder einer Badewannenarmatur, versehen..
- In allen Fällen ist es vorteilhaft, wenn die Sanitärzelle eine Schale-auf-r7eist, die eine die lichte Raumhöhe unterschreitende Länge hat. Damit läßt sich die Schale besonders einfach an der dafür vorgesehenen Stelle einsetzen. Mit Vorteil ist der Schale zumindest deckseitig ein aus den Ebenen der Schalenseiten zurückversetzter Blendenkörper zugeordnet, so daß ein Durchblick an den von der Schale deck-und ggf.
- auch bodenseitig freigelassenen Flächen zur bausitigen Installation verhindert ist. Die Blendenkörper sind dabei vorzugsweise so geformt, daß die Schale einen deck- und bodenseitig offenen Schacht bildet. Auf diese Weise wird der von der Schale begrenzte Raum durch Konvektion belüftet, so daß eine unerwünschte Korrosion durch Kondenswasserbildung auf ein geringes Maß herabgesetzt ist.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Sanitärzelle nach der Erfindung ist das Halteorgan eine U-förmig gebogene Schiene, deren Schenkel mit denen der Schale lösbar verbunden sind. Um eine von der Schale verdeckte Verbindunbsstelle 'zu erhalten, ist diese vorteilhaft über die vom lösbaren Spiegel abgedeckte Revisionsöffnung zugängig.
- In Weiterbildung des Erfindungsgedankens kann die Schale weitere Sanitärelemente tragen, wobei als Sanitärelemente Ablagekonsolen, Seifenschalen, Glashalter und dgl. in Betracht kommen. Für den Fall, daß die bauseitige Installation nur einen Kaltwasserzufluß vorsieht, kann in der Schale auch ein beispielsweise elektrisch bieizter Behälter vorgesehen werden, der zur Warmwasserbereitung dient. Die wärme- und schalldämmende Isolierung wird sich in diesem Fall auch auf den beheizten Behälter erstrecken, um einen Speichereffekt zu erzielen.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der Sanitärzelle nach der Erfindung sind anhand'der Zeichnung beschrieben.
- Die Fig. 1 zeigt schematisch in einer Ansicht die Sanitärzelle nach der Erfindung.
- In Fig. 2 ist die Sanitärzelle in einer Perspektivdarstellung schematisch dargestellt.
- Die Fig. 3 zeigt eine zur Fig. 1 zugehörige Draufsicht.
- In Fig. 1 ist eine Sanitärzelle 1 mit einer U-fUrmigen Schale 2 dargestellt, die zum Abdecken der Zu- und Abflußrohre eines Waschbeckens 3 dient. Die Schale 2 ist hierbei als rager für das Waschbecken 7, Anschlußglieder 4, Abzweigrohre 5,6,7 sowie Verbindungsglieder 8,9,10, wie die Fig. 3 zeigt, ausgebildet.
- Die Schale 2 ist an ihrer Bodenseite 11 mit vorzugsweise höhenverstellbaren Stützfüßen 12 versehen, die den Abstand zwischen der Bodenseite.der Schale und dem Fußboden 13 bestimmen.
- Oberhalb des Waschbeckens 3 weist die Schale 2 eine evisionsi'ffnun 14 auf, die von einem lösbar an der Schale 2 befestigten Spiegel 15 abgedeckt ist. Im Bereich der Revisionsöffnung 14 ist die Schale 2, wie aus den Piguren 2 und 3 hervorgeht, mit einem Halteorgan koppelbar, das ortsfest an einer Raumwand 17 gehaltert ist. Im dargestellten Ausführu.ngsbeispiel ist das Halteorgan 16 eine U-förmig gebogene Schiene, deren Schenkel 16a,16b mit den Schenkeln 2a,2b der U-förmig gestalteten Schale 2 lösbar verbunden sind. Diese Verbin-dungsstelle kann, wie die Figuren 2 und 3 erkennen lassen, verdeckt angeordnet und über die Revisionsöffnung 14 zugängig sein.
- Die Schale ist als vorgefertigte Baueinheit mit einem elektrischen Beleuchtungskörper 17a ausgestattet, der oberhalb des Spiegels 15 montiert-ist und über einen an der Schale 2 befestigten Schalter 18 ein- und ausgeschaltet-werden kann.
- Ferner trägt die Schale 2 eine elektrische Steckdose 19. Die Schale weist seitlich vorbereitete Durchtrittsöffnungen 20 auf, durch die bedarfsweise die Rohre 6 und 7 für den Anschluß einer Badewannenarmatur 21 hindurchtreten. In gleicher Weise weist die Schale 2 auf der gegenüberliegenden Seite 2b eine Durchtrittsöffnung für die Rohrleitung 5 zum Anschluß eines Spülkastens 22 auf.
- Alle im Innenraum der U-förmigen Schale angeordneten Abzweigrohre 8,9, Anschluß- und Verbindungsglieder 10 sind zumindest teilweise mit einer warme- und schalldämmenden Isolierung 23 umgeben. Als Isolierung wird bevorzugt ein Schaumstoff, insbesondere ein geschäumtes Polyurethan, verwendet.
- Die Schale 2 weist, wie die Fig. 1 zeigt, eine die lichte Raumhöhe H unterschreitende Länge L auf. Der von der Schale 2 frei gelassene Flächenbereich wird von Blendenkörpern 24,25 abgedeckt, die aus den Ebenen der Schalenseiten zurückvereetzt sind. Damit bildet die Schale einen deck- und bodenseitig offenen Schacht zum Durchtritt einer Konvektionsströmung.
- Wie die Figuren 1 bis 3 ferner zeigen, ist die Schale 2 als Träger für eine Ablagekonsole 26 ausgebildet. Sie kann ferner auch Seifenschalen, Glashalter, Handtuchhalter oderhdgl.
- tragen.
- Durch Anwendung der Erfindung läßt sich eine weitgehend vorgefertigte und bis zum Anschluß an die bauseitige Wasserinstallation fertig installierte Sanitärbaueinheit schaffen, die sowohl leicht eingebaut als auch leicht ausgebaut werden kann, sofern Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten an den Steigeleitungen erforderlich sind.
- 3 Piguren 13 Patentansprüche
Claims (13)
- 9 a t e n t a n s px ü c h e / 1 fSanitärzelle mit einer gehäuseartigen, U-förmigen Schale zum Abdecken der Zu- und Abflußrohre eines WaschbecEens, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale als Träger für Abzweigrohre, Anschluß- und Verbindungsglieder und für das Waschbecken einstückig ausgebildet, bodenseitig initabstandbestimmenden Stützfüßen versehen und oberhalb des Waschbeckens mit einem ortsfesten Halteorgan koppelbar ist.
- 2. Sanitärzelle nach Anspruch.1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale oberhalb des Waschbeckens eine Revisionsöffnung aufweist, die von einem lösbar an der Schale be festigten Spiegel abgedeckt ist.
- 3. Sanitärzelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale als vorgefertigte Baueinheit mit einem elektrischen Beleuchtungskörper und einem diesem zugeordneten Schalter ausgestattet ist.
- 4. Sanitärzelle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale'eine elektrische Steckdose aufnimmt.
- 5. Sanitärzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die der Schale zugehörige und im Inneren des U-förmigen Gehäuses angeordneten Abzweig- -rohre, Anschluß- und Verbindungsglieder zumindest teilweise mit einer wärme- und schalldämmenden Isolierung umgeben sind.
- 6. Sanitärzelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Isolierung ein Schaumstoff, insbesondere ein ge-- schäumtes Polyurethan, verwendet ist.
- 7. Sanitärzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale seitlich mit vorbereiteten Durchtrittsöffnungen zum Anschluß weiterer Ins'allationsobjekte versehen ist.
- 8. Sanitärzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale eine die lichte Raumhöhe unterschreitende lnge aufweist.
- 9. Sanitarzelle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schale zumindest deckseitig ein aus den Ebenen der Schalenseiten zurückversetzter Blendenkörper zugeordnet ist.
- 10. Sanitärzelle nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale einen deck- und bodenseitig offenen Schacht bildet.
- II. Sanitärzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteorgan eine U-förmig gebogene Schiene ist, deren Schenkel mit denen der Schale lösbar verbunden sind.
- 12. Sanitärzelle nach den Ansprüche 2 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstelle über die Revisionsöffnung zugängig ist.
- 13. Sanitärzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenl vichnet, daß die Schale weitere Sanitärelemente, wie Ablage-konsolen, Seifenschalen, Glashalter u.dgl.tragt.
Priority Applications (1)
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Family Applications (1)
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- 1972-10-06 DE DE19722249788 patent/DE2249788A1/de active Pending
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