DE2248278A1 - Traeger fuer elektrische leuchtstoffroehren - Google Patents
Traeger fuer elektrische leuchtstoffroehrenInfo
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Description
Träger für elektrische Leuchtstoffröhren
Die Erfindung betrifft einen Träger für elektrische Leuchtstoffröhren in Stegform, der an seinen Enden
zwei Abschlußplatten trägt, die mit Sitzen zur Aufnahme der zwei Anschlußstifte versehen sind, mit denen die Enden
jeder Eöhre ausgestattet sind. Derartige Träger werden benutzt, um elektrische Leuchtröhren an der Zimmerdecke
oder einer Wand zu befestigen.
Im allgemeinen weisen diese Träger die Form eines Steges auf, der an seinen Enden zwei Abschlußplatten trägt,
die zur Aufnahme der Anschlußkontakte und zur Verbindung
mit den Enden der Leuchtröhre ausgebildet sind. Zu diesem Zweck weisen die Abschlußplatten Sitze auf, die zur Aufnahme
der entsprechenden Anschlußstifte bestimmt sind. Es
sind zudem metallische Kontaktstreifen "vorgesehen, die mit
den Anschlußstiften zusammenwirken, wenn diese sich an ihrem Platz befinden. Die bekannten Einrichtungen für Träger
der eingangs bezeichneten Art sind daher relativ komplex aufgebaut und die Betätigungsschritte, die dazu nötig sind,
eine Leuchtröhre an ihrem Platz zu befestigen, können sehr kompliziert sein und aus demselben Grunde auch die Vorrichtung
dazu.
3Ö9Ö1S/Ö832
-2- 2748278
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine vereinfachte Trägervorrichtung der eingangs bezeichneten
Art zu schaffen und die Betätigungsschritte zur Befestigung der Leuchtröhre darauf zu erleichtern. Erfindungsgemäß
wird dies dadurch erreicht, daß die innere Fläche jeder der beiden Abschlußplatten einerseits mit einem
kurzen Einschnitt oder Schlitz, parallel zur Hauptfläche des Steges und ausgeh von einer der Kanten der Abschlußplatte
versehen ist zur Aufnahme von einem der Anschlußstifte des entsprechenden Endes der Leuchtstoffröhre und andererseits
ein zweiter Einschnitt oder Schlitz in Kreisbogenform vorgesehen ist, wobei der Hittelpunkt des Bogens mit
dem Ende des ersten Einschnittes zusammenfällt und der Einschnitt
von der gleichen Kante jeder der Abschlußplatten ausgeht, zur Aufnahme des anderen Anschlußstiftes der Leuchtröhre,
wobei das Ende dieses zweiten Einschnittes oder Schlitzes auf einer Ebene wie die Achse des ersten Einschnittes
liegt und die elektrischen Anschlußorgane auf der Rückseite der beiden Schlitze vorgesehen sind, um mit den
beiden entsprechenden Anschlußstiften zusammenzuwirken.
Vorzugsweise bestehen die elektrischen Anschlußorgane, die in jeder der an den Stegenden befindlichen Abschlußplatten
vorhanden sind, aus Metallklemmen, die in Richtung des entsprechenden Schiitζeingangs geöffnet sind.
In weiterer Ausbildung der Erfindung werden die elastischen
Klemmen von dem einen Ende eines Metallstreifens gebildet,
der im Inneren der äußeren Abschlußplatte bzw. des Steges läuft und dessen gegenüberlxegendes Ende mit den entsprechenden
elektrischen Leitern verbunden ist. Vorteilhafterweise kann der Steg und seine äußeren Abschlußplatten aus
einem Gußstück aus Kunststoff bestehen, bei welchem die äusseren Abschlußplafcten in ihrem oberen Bereich hohl und offen
309815/0832
zur Aufnahme der Metallstreifen, welche die Anschlußklemmen
tragen, ausgebildet sind.
Zur Befestigung eines Leuchtröhrenendes auf dem Träger schiebt man am besten zuerst einen der Anschlußstifte
in den kürzeren Einschnitt der Abschlußplatte des Trägers. Danach wird die Röhre um den ersten Anschlußstift ge-
v ■
dreht und der zweite Anschlußstift in den gekrümmten zweiten Einschnitt der Abschlußplatte eingeführt. Die Drehung
wird fortgesetzt, bis der zweite Anschlußs.tift jedes Röhrenendes
sich am Ende des entsprechenden Schlitzes befindet. Die Befestigung der Röhre wird dadurch sehr leicht
durchgeführt durch eine einzige Bewegung der beiden Röhrenenden. Darüber hinaus erweist sich die Einrichtung der zwei
Abschlußplatten zur Befestigung der Röhre als äußerst einfach, wodurch die Herstellungskosten des Trägers wesentlich
gesenkt werden können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend
anhand der schematischen Zeichnung beispielsweise beschrieben. Es zeigen:
. 1 einen unvollständigen Schnitt quer zur Längsachse
des Trägers und eine Draufsicht auf die innere fläche einer der Abschlußplatten;
Fig. 2 einen unvollständigen Schnitt in Längsrichtung des Trägers;
Fig. 3 einen ähnlichen Schnitt wie, in Fig. 1, der die
Bewegungsschritte zur Befestigung der Leuchtröhre auf
dem Träger zeigt.
3 0981 B/0832■
Der Körper des Trägers ist in if'orin eines Steges 1
ausgebildet, der geeignet ist, an der Zimmerdecke oder an einer Wand befestigt zu werden. An jedem seiner Enden trägt
er eine Abschlußplatte 2, die dazu bestimmt ist, die entsprechenden Enden einer Leuchtröhre 3 aufzunehmen und festzulegen
oder genauer die zwei gewöhnlichen Anschlußstifte 4a und 4b der Kappe 4 von jedem Eöhrenende. Vorzugsweise
ist der Körper des Steges 1 ein Kunststoffgußstück und die Abschlußplatten 2 bilden einen integralen Teil davon. In
diesem Fall ist der Körper 1 hohl, genau wie auch die Abschlußplatten 2, die nach oben offen sind, wie es aus der"
.Fig. 2 ersichtlich ist.
Gemäß einem wesentlichen Merkmal der Erfindung ist in die innere Wandung 5 einex· jeden Abschlußplatte 2 ein
erster Schlitz 6a eingeschnitten mit einer geringen Länge, ausgehend von einer Seitenkante der Abschlußplatte. Die Achse
X-I dieses Einschnittes ist im wesentlichen parallel der
Hauptfläche des Steges 1.
Darüber hinaus weist die innere Wand 5 jeder Abschlußplatte
2 einen weiteren zweiten Einschnitt 6b in Kreisbogenform auf, dessen Mittelpunkt genau mit dem Ende
des ersten Schlitzes 6a zusammenfällt. Darüber hinaus liegt das Ende dieses zweiten Einschnittes genau auf der Achse
X-I des ersten Einschnittes. Weiterhin beginnt dieser zweite Einschnitt ebenfalls vom selben seitlichen Rand der Abschlußplatte
2 wie der erste Schlitz, ist aber mehr am Körper des Steges 1 gelegen in der Weise, daß der zweite Anschlußstift
4b an einem Ende der Leuchtröhre in Eingriff mit diesem Schlitz gebracht werden kann, nachdem der erste
Anschlußstift bereits in den Einschnitt 6a eingeführt ist.
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Am Ende der "beiden Einschnitte sind jeweils elastische
Klemmen 7a und. 7b vorgesehen, die in Richtung des
entsprechenden Einschnittes offen sind. Jede dieser Klemmen
ist so ausgebildet, daß sie einen entsprechenden Anschlußstift 4a oder 4h aufnehmen kann. Die Klemmen sind
von den Enden zweier metallischer Streifen 8a und 8b gebildet,
die im Inneren der Abschlußplatten 2 verlaufen und deren entgegengesetzte Enden 9 mit den elektrischen Leitern
10 verbunden sind. Die Streifen 8a und 8b können durch Gleitbahnen 11, die zu diesem Zweck im Inneren der Abschlußplatten
2 angebracht sind, gehalten werden.
Mit Hilfe der beschriebenen Anordnung ist die Befestigung
der Leuchtröhre an .ihrem Träger sehr leicht und schnell zu bewerkstelligen. So reicht es aus, gleichzeitig
den einen Anschlußstift 4a von beiden Enden der Röhre mit
den kürzeren Einschnitten 6a jeder der beiden Abschlußplatten in Eingriff zu bringen, darauf die Röhre um diese Anschlußstifte
zu drehen, nachdem die zweiten Anschlußstifte 4b an jedem der beiden Röhrenenden vor den Eintritt des gebogenen
Schlitzes 6b gebracht worden sind.
Wie bereits beschrieben, dient die Drehbewegung dazu, den entsprechenden Anschlußstift an das Ende des zweiten
Einschnittes zu bringen, wo seine Endlage ist. Von diesem Moment an sind die beiden Anschlußstifte mit den entsprechenden
Klemmen in Verbindung und die Röhre befindet sich von nun an fest an ihrem Platz. Selbstverständlich kann
die Demontage der Leuchtröhre ebenso leicht bewirkt werden.
Darüber hinaus bringt diese Ausbildung eines Trägers
für Leuchtstoffröhren auch einen Vorteil im Hinblick auf eine deutlich vereinfachte Herstellung der Abschlußplat-
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ten. So wird dadurch, eine wesentliche Erniedrigung der Herstellungskosten
erzielt. Schließlich kann, wie bereits beschrieben, der Träger aus einem einzigen Stück durch Gießen
eines Kunststoffes hergestellt werden unter Ausbildung der
Gleitschienen zur Befestigung der Metallstreifen 8a und 8b,
welche die Verbindungskiemmen zur Aufnahme der Anschlußstifte
der Röhrenenderi tragen.
Es ist selbstverständlich, daß die Erfindung nicht auf das angeführte Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern
verschiedene Abwandlungen möglich sind.
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Claims (4)
- Ansprüche\ Λ/ Träger für Leuchtstoffröhren in Stegform, der an seinen Enden zwei Abschlußplatten trägt, die mit Sitzen zur Aufnahme der zwei Anschlußstifte versehen sind, mit denen die Enden jeder Röhre ausgestattet sind, dadurch gekennzeichnet, daß. die innere Fläche (5) jödei" der beiden Abschlußplatten (2) einerseits mit einem kurzen Einschnitt oder Schlitz (6a), parallel zur Hauptfläche des Steges (1) und ausgehend von einer der Kanten der Abschlußplatte (2) versehen ist, zur Aufnahme von einem der Anschlußstifte (4a) des entsprechenden Endes der Leuchtstoffröhre (3) und andererseits ein zweiter Einschnitt oder Schlitz (6b) in Kreisbogenform vorgesehen ist, wobei der Mittelpunkt des Bogens mit dem Ende des ersten Einschnittes (6a) genau zusammenfällt und der Einschnitt von der gleichen Kante der Abschlußplatte (2) ausgeht., zur Aufnahme des anderen Anschlußstiftes (4b) der Leuchtröhre (3)? wobei das Ende dieses zweiten Einschnittes oder Schlitzes auf einer Ebene wie die Achse X-X des ersten Einschnittes (6a) liegt und die elektrischen Anschlußorgane (8a, 8b, 9) auf der Rückseite der beiden Schlitze vorgesehen sind, um mit den beiden entsprechenden Anschlußstiften (4a, 4b) zusammenzuwirken.
- 2. Träger für Leuchtstoffröhren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Anschlußorgans, die in jeder der an den Stegenden befindlichen Abschlußplatten (2) vorhanden sind, aus Metallklemmen (7a, 7b) bestehen, die in Richtung des entsprechenden Schlitz- oder Einschnittverlaufs geöffnet sind.
- 3· Träger für Leuchtstoffröhren nach Anspruch 2, dadurchgekennzeichnet, daß die elastischen Klemmen (7&j 7b), die am Ende jedes Schlitzes angebracht sind, von einem Ende eines Metallstreifens (8a, 8b) gebildet sind, der im Inneren der äußeren Abschlußplatte (2) bzw. des Steges (1) läuft und dessen gegenüberliegendes Ende mit dem entsprechenden elektrischen Leiter (9) verbunden ist.
- 4. Träger für Leuchtstoffröhren nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (1) und seine äußeren Abschlußplatten (2) aus einem Gußstück aus Kunststoff bestehen, bei welchem die äußeren Abschlußplatten (2) in ihrem oberen Bereich hohl und offen zur Aufnahme der Metallstreifen (8a, 8b), welche die Anschlußklemmen (7a, 7b) tragen, ausgebildet sind.303815/0832
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| IT (1) | IT968434B (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4195616A (en) * | 1978-05-30 | 1980-04-01 | Darton, Inc. | Archery bow quiver mount |
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- 1971-10-01 FR FR7135452A patent/FR2154975A5/fr not_active Expired
-
1972
- 1972-09-26 GB GB4449172A patent/GB1387353A/en not_active Expired
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- 1972-10-02 DE DE19722248278 patent/DE2248278A1/de active Pending
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4195616A (en) * | 1978-05-30 | 1980-04-01 | Darton, Inc. | Archery bow quiver mount |
Also Published As
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| ES184286Y (es) | 1974-05-16 |
| IT968434B (it) | 1974-03-20 |
| FR2154975A5 (de) | 1973-05-18 |
| GB1387353A (en) | 1975-03-19 |
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