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Transportables Laborgehäuse0 Die Erfindung betrifft ein transportables
Laborgehäuget welches als beidseitig verkleidete Rahmenkonstruktion aus Stahlprofilen
ausgebildet ist.
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Bekannte Laborgehäuse dieser Art werden am Einsatzort aus ihren Einzelelementen
zusammengesetzt und zur Verlegung an einen anderen Ort wieder in ihre Bestandteile
zerlegt, wobei diese Einzelelemente zusammen mit den zugehörigen Einrichtungen ia
zerlegten Zustand transportiert werden. Nachteilig hierbei ist es, daß der Transport
und der aufbau eines derartigen Gehäuses zeitaufwendig und teuer ist und daß außerdem
die Lebensdauer des Gehäuses und der Laboreinrichtungen durch die häufige Montage
und Demontage verringert ist.
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Weiter sind Laborgehäuse bekannt, die auf einem Fahrgestell montiert
sind und zusammen mit diesem an den Einsatzort verbracht werden können. Hierbei
ist es wiederum nachteilig, daß durch das zusätzlich erforderliche und nur für das
Gehäuse bestimmte Fahrgestell das Gehäuse selbst verteuert wird und außerdem ein
für den eigentlichen Verwendungszweck unnötiges Zusatzgeticht auiteigt.
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Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, ein Gehäuse der
eingangs genannten Art so auszubilden, daß eine leichte Transportierbarkeit des
Gehäuses ohne die Notwendigkeit einer Zerlegung möglich wird, wobei das Gehäuse
mit verschiedenen Transportmitteln transportierbar sein soll. Außerdem soll es leicht
umsetzbar sein.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Grundrahmen
des Gehäuses zwei mittlere durchgehende Längsträger aufweist, die abstandsweise
durch Querträgerstücke miteinander verbunden sind und über koaxial zu den Querträgerstücken
verlaufende Stützen äußere Längsträger tragen und daß an wenigstens drei dem Schwerpunkt
ds Gehäuses symmetrisch zur Quermittelebene zugeordneten Stellen des Grundrahmens
die mittleren und äußeren Längsträger durch
Verstärkungen verbunden
sind, die der Aufnahme von Halterungen für den Angriff von Hubeinrichtungen dienen.
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Mit dieser Gehäuseausbildung wird erreicht, daß die Kräfte einer Hubeinrichtung
in einfacher Weise in das Gehäuse eingeleitet werden können, ohne daß das Gehäuse
selbst dadurch wesentlich schwerer als die bekannten auf Fahrgestellen aufgebauten
oder aus Einzelelementen zusammengesetzten Gehäuse wird. Durch den erfindungsgemäßen
Auf bau des Grundrahmens und die Einleitung der Hubkräfte in der oben angegebenen
Weise in den Grundrahmen wird es somit möglich, das Gehäuse durch Hubeinrichtungen,
wie Kräne od. dgl. zu bewegen und von einem Platz auf den anderen umzusetzen, wobei
das Gehäuse in sich geschlossen bleiben und die gesamte Einrichtung unterändert
enthalten kann. Ferner ist es mit dieaer ausbildung möglich, das Gehäuse mit verschiedenen
Fahrzeugen, wie LKw, Tieflader oder Eisenbahn über größere Strecken unter Anpassung
an die jeweiligen Gegebenheiten leicht zu transportieren.
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Infolge der leichten Umsetzbarkeit des Gehäuses kann die Inneneinrichtung
bei sachgemäßer Behandlung trotz des Tranortes nit verschiedenen Fahrzeugen keinen
Schaden erleiden, so daß die Lebensdauer des Gehäuses und der Laboreinrichtung gegenüber
den bekannten Gehäusen vergrößert ist.
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Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung des Grundrahmens kann dieser
den übrigen Aufbau ohne zusätzliche Verstrebungen tragen, indem an den äußeren Längsträgern
und den äußeren Seitenträgern des Grundrahxens die den Aufbau des Gehäuses bildenden
Seitenrahmen befestigt sind, die ihrerseits das Dach dea Gehäuses tragen. Ein besonders
einfacher und steifer Aufbau des Grundrahmens ergibt sich, wenn die Längsträger
und die Querträgerstütz aus hochkant angeordneten U-Profilen bestehen.
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Obwohl es an ich möglich ist, zur Verringerung der Zahl der Halterungen
nur drei Halterungen vorzusehen, von denen auf einer Seite des Gehäuses zwei symmetrisch
zurQuermittelebene liegende Halterungen im Abstand zueinander angeordnet sind, während
auf der anderen Seite des Gehäuses eine einzige Halterung vorgesehen ist, die in
der Quermittelebene liegt, ist es doch zweckiäßtg, wenn zur. gleichmäßigen Lastverteilung
vier Verstärkungen zur Aufnahme von Halterungen vorgesehen sind, von denen jeweils
zwei im Abstand zueinander symmetrisch zur Quermittelebene des Gehäuses auf einer
Längsseite des Gehäuses angeordnet sind0 Hierdurch wird auch gegenüber einer Dreipunktaufhängung
eine größere Sicherheit gegenüber einem Kippen des Gehäuse i angehobenen Zustand
erreicht.
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In vorteilhafter Weise sind die Halterungen teleskopartig verschiebbar
in den Verstärkungen angeordnet, so daß sie bei Nichtgebrauch, d.h. im Arbeitseinsatz
des Gehäuses in dieses eingeschoben werden können und nicht störend vorstehen.
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Ein besonders einfacher und zugleich besonders steifer Aufbau der
Verstärkungen ergibt sich, wenn diese aus je zwei hochkant angeordneten U-Profilen
bestehen, deren Innenseiten einander zugewandt sind und deren Außenabstand ihrer
Breite entspricht. Auf diese Weise bilden die beiden U-Profile einen quadratischen
Kanal, der die teleskopartig verschiebbaren Hslterungen aufnehmen kann. Die Halterungen
können in ihrem Querschnitt dem Innenquerschnitt dieses Kanales angepaßt sein, jedoch
ist es vorteilhaft, wenn die flalterungen zylindrische Rohre sind, die in den Hohlraum
zwischen den beiden U-Profilen einschiebbar sind und durch einen Durchbruch der
Gehäuseverkleidung nach außen ragen. Auf diese Weise werten die Berührungsflächen
zwischen den Verstärkungen und den zylindrischen Halterungen verringert, wodurch
das Ein- und Ausschieben erleichtert wird.
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In vorteilhafter Weise sind die die Halterungenbildenden Rohre jeweils
mit einer äußeren stirnseitigen, vorzugsweise
kreisförmigen Abdeckplatte
versehen, die die Gehäuseverkleidung bei eingeschobener Halterung übergreift und
an dieser anliegt und mit einer Handhabe zum Herausziehen der Halterung versehen
ist. Hierdurch können die Öffnungen in der Gehäuseverkleidung sowohl formschön als
auch abdichtend während des Arbeitseinsatzes des Laborgehäuses abgedeckt werden
Zweckmäßig ist es, wenn jeweils eine zusätzliche im Bereich der Gehäuseverkleidung
angeordnete hohlzylindrische Führung für das äußere Ende der Halterung vorgesehen
ist, damit ein einwandfreier Ubergang zwischen Gehäuseverkleidung und Halterung
erreicht wird.
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Um zu verhindern, daß die Halterungen vollständig oder über dasjenige
Naß aus den Verstärkungen herausgezogen werden, bei welchem sie noch tragfähig sind,
ist in vorteilhafter Weise jeweils ein Anschlag im Inneren des Gehäuses für die
Halterungen vorgesehen, der ein vollständiges Herausziehen verhindert.
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In vorteilhafter Weise sind die die Halterung bildenden Rohre jeweils
mit einer diametralen Bohrung im Bereich ihres im herausgezogenen Zustand herausragenden
Endes versehen, welche der Aufnahme eines Befestigungebolzens od dgl.
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einer Hubvorrichtung dient. Auf diese Weise wird es möglich, verschiedene
Formen von Hubseilen anzubringen, beispielsweise auch die Bolzen von Schäkeln in
die Bohrung in den Rohren einzusetzen, während andererseits das Überstreifen einer
Schlinge über das zylindrische Rohr dadurch nicht ausgeschlossen wird. Im letzteren
Fall verhindert im-übrigen die Abdeckplatte ein Herunterrutschen der Schlinge von
dem Rohrende.
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Eine besonders vorteilhafte Ausbildung einer Hubvorrichtung für ein
derartiges Laborgehäuse besteht in einer das Gehäuse in der Quermittelebene übergreifenden
Traverse, an deren Enden je zwei Hubseile befestigt sind, deren freie Enden an den
zwei Halterungen einer Längsseite des Gehäuses angreifen. Auf diese Weise wird eine
kippfreie Anhebung des Gehäuses ermöglicht und außerdem verhindert, daß die Hubseile
an der Gehäusewandung scheuern und diese beschädigen können.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungabeispieles
in der Zeichnung näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung das erf indungsgemäß
ausgebildete Laborgehäuse im mittels einer Hubeinrichtung angehobenen Zustand.
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Fig. 2 zeigt die Seitenansicht des Laborgehäuses nach Fig. 1.
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Fig.3 zeigt eine Stirnansicht des Laborgehäuses.
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Fig. i zeigt den Grundrahmen des Laborgehäuses in Draufsicht.
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Fig. 5 ist die Ansicht V-V nach Fig. 4.
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Fig. 6 ist die Ansicht einer Stütze zwischen einem mittleren und
einem äußeren Längsträger gemäß VI-VI nach Fig. 4.
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Fig. 7 zeigt in perspektivischer Darstellung eine einer Halterung
mit/dazugehörigen, die Halterung aufnehmenden Verstärkung0 Gemäß Fig. 1 hat das
Laborgehäuse 1 einen Grundrahmen 2, der mit zwei mittleren durchgehenden Längsträgern
3 versehen int, die abstandsweise durch Querträgerstücke 4 miteinander verbunden
sind. Die Längsträger tragen über koaxial zu den Querträgerstücken 4 verlaufende
Stützen 5 äußere Längsträger 6 (vergl. Fig. 4). Außerdem sind die mittleren Längsträger
3
nit den äußeren lämgsträgern 6 durch Verstärkungen 7 (vergl.
Fig. 4) niteinander verbunden, wobei die Verstärkungen 7 der Aufnahme von Halterungen
8 dienen, an weichen Hubseile 9 einer Hubeinrichtung 10 angreifen.
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Die Hubeinrichtung 10 besteht aus einer das Gehäuse 1 in dessen Quermittelebene
übergreifenden Traverse 11, an deren beiden Enden die Hubseile 9 befestigt sind.
Darch den Abstand zwischen den beiden Halterungen 8 und die entsprechende Spreizung
der Hubseile 9 auf beiden Seiten wird das Gehäuse 1 kippfrei ja angehobenen Zustand
gehaltert.
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Die Figuren 2 und 3 lassen die Ausbildung und anbringung der Hubeinrichtung
10 im einzelnen erkennen. An den äußeren Längsträgern 6 (vergl. Fig. 4) und den
Seitenträgern 14 (vergl. Fig. 4) des Grundrahmens 2 sind die den Aufbau des Gehäuses
bildenden und in den Figuren 2 und 3 verkleidet dargestellten Seitenrabmen 12 bzw.
13 befestigt, die ihrerseits das Dach 15 des Gehäuses 1 tragen.
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Fig. 4 zeigt in Draufsicht den Grundrahmen 2 des Gehäuses 1 nit den
beiden mittleren Längsträgern 3 und den äußeren Längsträgern 6, die durch die Querträgrstücke
4 bzw. die Stützen 5 untereinander verbunden sind. Die äußeren Längsträger
6
bilden mit den äußeren Seitenträgern 14 den geschlossenen Rahmen. An vier den Schwerpunkt
des Gehäuses 1 symmetrisch zu dessen Quermittelebene zugeordneten Stellen des Grundrahmens
2 sind die mittleren Längsträger 3 und die anderen Längsträger 6 zusätzlich durch
die Verstärkungen 7 miteinander verbunden, weiche der Aufnahme der Halterungen 8
dienen. Die Verstärkungen 7 verlaufen bei der dargestellten Ausführungsform parallel
zu den Stützen 5 bss. den Querträgerstücken k, sie können aber auch koaxial zu den
Querträgerstücken 4 verlaufen und bei entsprechender Ausbildung die Stützen 5 ersetzen.
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Fig. 5 ist der Schnitt V-V nach Fig. 4 und läßt erkennen, daß sowohl
die Längsträger 3 als auch die Stützen 5 aus hochkant angeordneten Profilen bestehen.
In entsprechender Weise bestehen auch die Querträgerstücke 4 aus hochkant stehenden
U-Profilen.
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Wie aus Fig. 5 weiter hervorgeht, bestehen auch die Verstärkungen
7 aus je zwei hochkant angeordneten U-Profilen 16 und 17, deren Innenseiten einander
zugewandt sind und deren Anßenabstand ihrer Breite entspricht. Demit schließen die
beiden U-Profile 16 und 17 einen Kanal quadratischen Querschnittes ein, in welchen
die als zylindrisches Rohr 18
ausgebildete Halterung einschiebbar
ist. Abweichend von der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform kann die Halterung
in ihrem Querschnitt den Innenquerschnitt des zwischen den Profilen 16 und 17 gebildeten
Kanales angepaßt sein.
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Wie weiter in Fig. 5 angedeutet, können die zylindrischen Rohre 18
mit einem Anschlag 19 versehen sein, der ein völliges Herausziehen der Halterung
aus des durch die Profile 16 und 17 gebildeten Kanal verhindert, indem er gegen
eine zusätzliche ja Bereich der Gehäuseverkleidung angeordnete hohlzylindrische
Fhhrung 22 (vergl. Figuren 1 und 7) zur Anlage kommt, wobei er - wie dargestellt
- beispielsweise durch den zwischen den beiden Profilen 16 und 17 gebildeten Schlitz
herausragen kann.
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Der Anschlag kann unabhängig von der dargestellten Ausführungsform
auch anders ausgebildet sein.
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Fig. 6 ist der Schnitt VI-VI nach Fig. 4 und läßt die Ausbildung der
Stützen 5 zur Halterung der äußeren Längsträger 6 erkennen, wobei nach Fig. 6 die
Stützen 5 aus einem horizontal verlaufenden, hochkant stehenden U-Profil 21 und
einem in Winkel dazu verlaufenden Winkelprofil 20 bestehen, welche beide an dem
mittleren Längsträger 3 befestigt sind. Das U-Profil 21 trägt an seinen freien Ende
- wie dargestellt - den äußeren Uingsträger 6.
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Fig. 7 zeigt in perspektivischer Darstellung die Halterung 8 in der
Verstärkung 7 im einzelnen. Wie aus Fig. 7 hervorgeht, sind die die Halterung bildenden
Rohre 18 jeweils mit einer äußeren stirnseitig an den Rohren 18 angebrachten kreisfõrmigen
Abdeckplatte 23 versehen' die so bemessen ist, daß sie die Gehäuseverkleidung bei-eingeschobener
Halterung übergreift und an dieser anliegt, wobei die Abdeckplatte 23 mit einer
Handhabe 24 znm Herausziehen der Halterung versehen ist. Die Führung 22, welche
einen abdichtenden Übergang zur Gehäuseverkleidung darstellt und die den den Einschubkanal
bildenden Profilen 16 und 17 vorgeschaltet ist, ist in Fig. 7 gestrichelt angedeutet.
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Wie aus Fig, 7 ferner hervorgeht, sind die die Halterung bildenden
Rohre 18 jeweils mit einer diametralen Bohrung 25 im Bereich ihres im herausgezogenen
Zustand herausragenden Endes versehen, welche der Aufnahme eines Befestigungsbolsens
od. dgl. an den Enden der Hubseile 9 (vergl. Figur i) dient.
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Neben dieser Befestigung kann auch eine Schlinge am Ende der Hubseile
9 um das Rohr 18 gelegt werden, wobei in diesem Fall die Abdeckplatte 23 ein Herunterrutschen
der Schlinge verhindert.