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Fassade aus Fertigteilen Die Erfindung betrifft eine Fassade aus
Fertigteilen, die an tragenden Teilen eines Gebäudes befestigt sind.
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Herkömmliche Fassaden dieser Art sind an ein vorgegebenes Rastermaß
gebunden, d.h. es passen nur Fertzgteile ganz bestimmter Größe zusammen. Weiterhin
ist es vielfach mit Schwierigkeiten verbunden, einmal eingebaute Fertigteile gegen
andere auszuwechseln, z.B. geschlossene Platten gegen Fenster, da die einzelnen
Fertigteile ineinander verschachtelt sind.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Fassade der eingangs genannten
Art zu schaffen, bei der rertigteile mindestens verschiedener Breite beliebig aneinander
gefügt werden können und bei der ein Auswechseln bereits eingebauter Fertigteile
auf einfache Weise möglich ist.
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Gegenstand der grfindtlng ist eine Fassade aus Fertigteilen, die an
tragenden Teilen eines Gebäudes befestigt sind, die sich dadurch kennzeichnet, .daß
die nebeneinander angeordneten Fertigteile durch nicht mit dem Gebäude in Verbindung
stehende
Sprossen seitlich untereinander verbunden sind und daß die Fertigteile mit ihrer
Unterseite auf einer Stützvorrichtung ruhen und mit ihrer Oberseite durch eine Arretierungsvorrichtung
gegen das Gebäude festgelegt sind, wobei sowohl die Stützvorrichtung als auch die
Arretierungsvorrichtung sich durchgehend über den gesamten Lkngenbereich der Fassade
erstrecken. Auf diese Weise können die einzelnen Fertigteile an jeder beliebigen
Stelle des Lkngenbereichs der Fassade am Gebäude befestigt werden.
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Auch die Verbindungstellen zwischen nebeneinanderliegenden Fertigteilen
können an jeder beliebigen Stelle des Llngenbereichs der Fassade liegen. Weiterhin
ist ein leichtes Abnehmen und Wiederbefestigen bereits eingebauter Fertigteile möglich.
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Gemäß einer bevorzugten AusfUhrungsform der Erfindung ist die StUtzvorrichtung
als nach oben offene Nut ausgebildet, in die die als Feder ausgebildete Unterseite
der Fertigteile hineinragt. Auf diese Weise sind die Fertigteile gegen i3ewegungen
senkrecht zur Fassadenfläche gesichert, können jedoch in Längsrichtung der Fassade
beliebig verschoben werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Arretierungsvorrichtung als in einem tragenden Teil des gebäudes
angeordneter Schlitzkanal ausgebildet ist, wobei die Be.£estigung der Fertigteile
am Schlitzkanal durch Hammerkopfschrauben erfolgt. Auf diese Weise ist eine Arretierung
der Fertigteile an jeder beliebigen Stelle des Längenbereichs der Fassade möglich
Die
Sprossen bestehen vorzugsweise aus zwei parallelen, quer zu ihrer Längsrichtung
gegeneinander verspannbaren Profilen,zwischen denen entsprechend ausgebildete Seitenteile
der Fertigteile einklemmbar sind. Auf diese Weise gestaltet sich das Befestigen
der Fertigteile an den Sprossen besonders einfach.
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Zum Zweck der Abdichtung der Fertigt.eile gegen das übrige Qebaude
und zur Schalldämpfung ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß
zwischen Fertigteilen und tragenden Gebäudeteilen im Bereich der Arretierungs-Vorrichtung
undloder der Stützvorrichtung elastische Zwischenglieder eingeschaltet sind. Aus
dem gleichen Grund kennen auch die Fertigteile mit den Sprossen elastisch verbunden
sein Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im folgenden anhand der Zeichnung
beschrieben. Es zeigen Fig. 1: eine schematische Frontansicht der erfindungsgemßen
Fassade vom Inneren des Gebäudes her gesehen; Fig. 2: schematisch einen vertikalen
Schnitt durch einzel Teil der erfindungsgemäßen Fassade; Fig 3: im Detail eine Draufsicht
auf einen Teil der erfindungsgemäßen Fassade im Bereich einer zwei Fassadenteile
miteinander verbindenden Sprosse.
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In Fig 1 sind mit 11,12,13,14 und 15 Fassadenteile gleicher Höhe jedoch
unterschiedlicher Breite bezeichnet. Die Fassadenteile 11 bis 15 sind im Detail
nicht dargestellt. Es kann sich bei ihnen z.B. um geschlossene Platten, aber auch
um Fenster handeln. Die Fassadenteile 11 bis 15 ruhen auf einer Stützachiene 6,
die ihrerseits mit einem Anschlußteil 6 des Gebäudes verbunden ist. Die Fassadenteile
11 bis 15 sind in Längsrichtung der Stützs9hiene 5 auf dieser beliebig verschiebbar,
solange sie nicht arretiert sind Untereinander sind die Fassadenteile 11 bis 15
durch Sprossen 2 verbunden, die jeweils nur an den beiden zu verbindenden Fassadenteilen
befestigt sind, nicht aber an anderen Teilen des Gebäudes.
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Zur Festlegung der Fassadenteile 11 bis 15 an ihrer Oberseite gegen
das Gebäude sind sie mit Laschen 3 versehen. Außerdem befindet sich in einem weiteren
Anschlußteil 6t ein in waagerechter Richtung ununterbrochener Schlitzkanal 4, an
welchem die Laschen 3 befestigt erden können.
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In Fig. 2 ist die Befestigung des Fassadenteile 11 am Gebäude näher
dargestellt Links in Fig. 2 befindet sich die Innenseite und rechts die Außenseite
des Gebäudes. Die anderen Fassadenteile 12 - 15 sind in gleicher Weise am Gebäude
bebefestigt, so daß die folgende Beschreibung auch für sie gilt Mit 8 ist in Fig.
2 eine Geschoßdecke bezeichnet, an der ein z.B. als Betonfertigteil ausgebildetes
Anschlußteil 6 befestigt ist. Von dem Anschlußteil 6 ist nur der obere Teil dargestellt.
An der nächst höheren Geschoßdecke ist ein mit
dem Anschlußteil
6 identisches Anschlußteil 6' befestigt, von dem in Figur 2 nur der untere Teil
dargestellt ist.
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Entsprechend dem ir; Fig 2 dargestellten senkrechten Fassadenabschnitt
sind auch die Fassadenabschnitte der darüber und darunter liegenden Geschosse aufgebaut.
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Am Anschlußteil 6 ist die Stützschiene 5 befestigt, die eine nach
oben offene Nut aufweist, In diese Nut ragt das Fassadenteil li mit einer Feder
112 hinein, wobei sich zwischen Nut und Feder 112 eine elastische Zwischenlage 10
befindet.
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Mit 9 ist in Fig. 2 der Estrich, bzw. Fußbodenbelag der Geschoßdecke
8 bezeichnet, der die Befestigungsvorrichtung der Sttltzschiene 5 am Anschiußteil
6 verdeckt.
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Im Anschlußteil 6' befindet sich, wie bereits oben erwähnt, der Schlitzkanal
4. Die Befestigung der oben aus dem Fassadenteil 11 herausragenden tasche 3 am Anschlußteil
6' erfolgt durch eine in den Schlitzkanal 4 eingeführte Hammerkopfschraube 7.Es
ist möglich in Fig. 2, jedoch nicht dargestellt, die Verbindurg zwischen Fassadenteil
11 und Ane schlußteil 6' elastisch auszubilden, z.B. durch Verwendung von elastischen
Zwischenscheiben und einer kunststoffüberzogenen Hammerkopfschraube 7. Der Schlitzkanal
4 befindet sich in der Ausführungsform nach Fig. 2 auf der Innenseite des Anschlußteils
6'. Es sind jedoch selbstverständlich auch Konstruktionen denkbar, bei denen die
Befestigung der Fassadenteil an der Außenseite des GEbäudes erfolgt.
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In Fig. 3 ist die Verbindung zwischen zwei Fassadenteilen, z.B. 11
und 12, näher dargestellt. Die Fassadenteile 11 und 12 sind an ihren senkrechten
Seitenkanten mit Vorsprüngen111
bzw. 121 versehen Die Sprosse 2
besteht aus 2 durch mehrere Schrauben 24 gegeneinander verspannbaren Profilen 21
und 22. Zwischen den Profilen 21 und 22 sind die Vorsprünge 111 bzw. 121 der Fassadenteile
11 und 12 einklemmbar. Zwischen den Vorsprüngen 111 bzw. 121 einerseits und den
Profilzen 21 und 22 andererseits befinden sich elastische Zwischenstreifen 23, die
gegenseitliche Verschiebung formschlüssig mit den Profilen 21 und 22 und reibschlüssig
mit den Vorsprüngen 111 und 121 verbunden sind.
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Patentansprüche: