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DE212009000038U1 - Wärmeisolierte Düsenplattenanordnung für Unterwassergranulieren und dergleichen - Google Patents

Wärmeisolierte Düsenplattenanordnung für Unterwassergranulieren und dergleichen Download PDF

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DE212009000038U1
DE212009000038U1 DE212009000038U DE212009000038U DE212009000038U1 DE 212009000038 U1 DE212009000038 U1 DE 212009000038U1 DE 212009000038 U DE212009000038 U DE 212009000038U DE 212009000038 U DE212009000038 U DE 212009000038U DE 212009000038 U1 DE212009000038 U1 DE 212009000038U1
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Gala Industries Inc
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Abstract

Wärmeisolierte Extrusions-Düsenplattenanordnung (10, 110) für einen Granulator mit mehreren Extrusionsöffnungen (22, 122), durch die Prozessschmelze extrudierbar ist, um an einer Schneidfläche (63, 163) als Strang auszutreten und von einer sich bewegenden Schneidanordnung zu Granulat zerschnitten zu werden, wobei die Düsenplattenanordnung einen Düsenplattenkorpus (36) mit einer mittig auf einer stromabwärts liegenden Seite des Korpus ausgebildeten Ausnehmung und eine Abdeckplatte (38, 138) umfasst, die bemessen ist, um über die Ausnehmung zu passen, wobei die Abdeckplatte über der Ausnehmung an dem Düsenplattenkorpus angebracht ist, um in der Anordnung benachbart zu der Schneidfläche eine wärmeisolierende Luftkammer (32, 132) zu bilden,
dadurch gekennzeichnet, dass
(a) mindestens ein Ring von Extrusionsöffnungsverlängerungen (31, 131) in der Ausnehmung vorgesehen ist, durch den sich die Extrusionsöffnungen (22, 122) erstrecken;
(b) die Abdeckplatte (38, 138) Öffnungen (39, 139) aufweist, die den Extrusionsöffnungen in dem Düsenplattenkorpus entsprechen, um die Schneidfläche (63, 163) zu bilden, wobei die Abdeckplatte die...

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine isolierte Düsenplattenanordnung zur Verwendung bei Unterwassergranulatoren und anderen Granulationsprozessen, die Heißabschlag- oder nicht fluidische Granulierung umfassen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine isolierte Düsenplattenanordnung, die eine dünne durchgehende Lufttasche oder Luftkammer umfasst, die über der Plattenanordnung ausgebildet ist, so dass der stromaufwärts befindliche Abschnitt der Düsenplattenanordnung von dem stromabwärts befindlichen Abschnitt der gleichen Anordnung wärmeisoliert ist, was ein Nebeneinanderbestehen der jeweiligen Abschnitte bei unterschiedlichen Temperaturen erlaubt. Die mehreren Extrusionsöffnungen erstrecken sich, einzeln oder in Gruppen, durch Extrusionsöffnungsverlängerungen, die durch die isolierende Lufttasche oder Luftkammer ragen, so dass das zu pelletierende oder zu granulierende Material durch diese treten kann.
  • Hintergrund der Erfindung und Stand der Technik
  • Geräte zur Unterwassergranulierung und deren Verwendung nach Extrusionsbearbeitung werden von Gala Industries, Inc. („Gala”), der Anmelderin der vorliegenden Erfindung, seit vielen Jahren implementiert. Granulierungsdüsen und Düsenplatten sind im Stand der Technik aufgezeigt, zum Beispiel in den U.S. Patenten Nr. 4,123,207 , 4,500,271 , 4,621,996 , 4,728,276 , 5,059,103 , 5,403,176 , 6,824,371 , 7,033,152 , den US-Patentanmeldungsschriften Nr. 20060165834 und 20070254059, in deutschen Patenten und Anmeldungen, darunter in DE 32 43 332 , DE 37 02 841 , DE 87 01 490 , DE 196 51 354 , und den WPO-Anmeldungsschriften WO2006/081140 und WO2006/087179 . Gala ist die Eigentümerin all dieser Patente und Anmeldungen, deren Inhalt hierin durch Verweis vollumfänglich ausdrücklich übernommen wird, insbesondere die darin gezeigten Düsenplattengestaltungen und Granulierdüsen.
  • Wie sich für den Fachmann versteht, weisen die bei rotierenden Messerköpfen und -schneiden, beispielsweise bei Unterwassergranulieren, verwendeten Düsenplatten Extrusionsöffnungen oder Düsendurchgangsbohrungen, die in einem im Allgemeinen kreisförmigen Muster angeordnet sind, oder Gruppen von mehreren Düsenbohrungen, die (wie Blöcke oder Anhäufungen) in einer im Allgemeinen kreisförmigen Anordnung angeordnet sind, auf. So angeordnet können die rotierenden Schneiden das Extrudat bei Austritt aus den Düsenbohrungen entlang einer kreisförmigen Schneidfläche schneiden.
  • U.S Patent Nr. 4,378,964 und WPO-Anmeldungsschrift Nr. WO1981/001980 offenbaren eine mehrschichtige Düsenplattenanordnung für Unterwassergranulierung von Polymermaterialien, bei der eine Isolierschicht, vorzugsweise Zirkoniumoxid, fest zwischen dem Korpus der Düsenplatte und den die Schneidfläche der Düse umfassenden Schichten positioniert ist. Benachbart oder proximal zu der Isolierschicht befindet sich eine Heizkammer, durch die ein Heizfluid zum Beibehalten der Temperatur der Düse zirkuliert.
  • U.S Patent Nr. 4,764,100 offenbart eine Düsenplattenkonstruktion, die eigens für Unterwassergranulierung von Kunststoffextrudat beschrieben ist und einen zwischen der Bodenplatte und der Schneidplatte ausgebildeten geschlossenen Isolierraum, den die Extrusionsdüsen durchsetzen, umfasst, und optionale Einsätze dienen zum weiteren Verstärken und Stützen der Struktur.
  • Unterdruck-Wärmeisolierungshohlräume zwischen Extrusionsdüsen werden in U.S. Patent Nr. 5,714,713 in einem mehrstufigen Prozess offenbart, der Elektronenstrahlschweißen umfasst, während die Düsenkomponenten unter hohem Unterdruck gehalten werden. Diese Offenbarung ist in U.S. Patent Nr. 5,989,009 für verbesserte Isolierleistung auf Unterdruck-Wärmeisolierungsabschnitte in Bereichen umfangseitig außen an den Extrusionsdüsen ausgeweitet.
  • Analog werden in U.S. Patent Nr. 6,976,834 geschlossene durchgehende Wärmestabilisierungshohlräume, die mit Luft oder Gas gefüllt sind, offenbart. Offenbart wird ferner Hartlöten in einem Ofen bei hoher Temperatur, 900°C bis 1200°C, unter Unterdruck als Fertigungsprozess mit gesteuerter Kühlung unter Argon zum Verhindern von Oxidation, wodurch eine Möglichkeit geboten wird, Unterdruck in die Wärmestabilisierungshohlräume einzubringen.
  • Die deutsche Patentanmeldung Nr. DE 100 02 408 und das deutsche Gebrauchsmuster Nr. DE 200 05 026 offenbaren einen Hohlraum oder mehrere derselben in dem Innenbereich der Düsenplatte und der Nasenkonusverlängerung, um Temperatursteuerung dank der Verringerung der Masse, die eine Temperaturbeibehaltung benötigt, zu verbessern, wodurch Wärmeisolierung eingebracht wird. Darin wird die Nutzung eines Feststoffs, einer Flüssigkeit oder eines Gases als Isoliermaterialien offenbart.
  • Die WPO-Anmeldungsschrift Nr. WO2003/031132 offenbart die Nutzung von Keramikplatten für die Isolierung der Düsenfläche von dem erhitzten Abschnitt des Düsenkorpus.
  • Schließlich offenbart die österreichische Patentanmeldung AT 503 368 A1 eine wärmeisolierte Düsenplattenanordnung mit einer abnehmbaren Scheibenplatte, die an dem Auslassende der Extrusionsöffnungsdüsen durch einen O-Ring oder eine Metalldichtung abgedichtet ist. Diese Düsenplattenanordnung ist sehr zerbrechlich und sehr anfällig für Lecken der Prozessschmelze, was beträchtliche Wartung erfordert.
  • Daher besteht Bedarf nach einer wärmeisolierten Düsenplattenanordnung, die von robuster Bauweise ist, die Lufttasche in einem abgedichteten Zustand hält, wenig Wartung erfordert und hohe Leistung bietet.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die wärmeisolierte Düsenplattenanordnung der vorliegenden Erfindung ist in herkömmlicher Weise zwischen den Schmelz- und/oder Mischvorrichtungen und den Granulattransportkomponenten, die mechanische, pneumatische und/oder fluidische Beförderung umfassen, eingebaut. Die stromaufwärts liegende Seite der isolierten Düsenplattenanordnung nimmt geschmolzenes Polymer oder anderes fluidisiertes Material von den Schmelz-/Mischvorrichtungen auf, das anschließend durch die mehreren Öffnungen extrudiert wird, die sich von der stromaufwärts liegenden Seite zu der stromabwärts liegenden Seite der Düsenplattenanordnung erstrecken, um extrudierte Materialstränge zu bilden. Die extrudierten Stränge werden, mit zumindest marginaler Kühlung, durch die rotierenden Messerschneiden, die mit einer Schneidfläche oder einer Schneidlochplatte, die der stromabwärts liegenden Seite der Düsenplatte in einer aus Gebiet des Granulierens gut bekannten Weise in Eingriff treten, zu Granulat zerschnitten.
  • Die wärmeisolierte Düsenplattenanordnung der vorliegenden Erfindung kann in herkömmlicher Weise durch Befestigungsmittel festgehalten werden, die die Schmelz- und Mischkomponenten, die Düsenplatte und die Granulattransportkomponenten verbinden. Der Nasenkonus, optional eine separate Komponente, wird nach Bedarf von der normalerweise vorgesehenen Nasenkonus-Ankerschraube festgehalten, wie für den Fachmann ersichtlich ist. Analog dringt Wärmeregulationsfluid nach Bedarf durch herkömmliche Einlass- bzw. Auslassöffnungen in Kammern in der Düsenplatte ein und tritt aus diesen aus.
  • Die wärmeisolierte Düsenplattenanordnung kann im Wesentlichen durch maschinelles Fertigen einer Ausnehmung in der stromabwärts liegenden Seite oder der Lochplattenseite eines Düsenplattenkorpus gebildet sein, wobei vorzugsweise ein im Allgemeinen kreisförmiger Hohlraum gebildet wird. Der Umfang des ausgenommenen Hohlraums sollte sich über das kreisförmige Muster oder die Anordnung von Extrusionsöffnungen oder Düsenbohrungen hinaus mit einer erhabenen kreisförmigen Wulst erstrecken, die dem kreisförmigen Muster oder der Anordnung von Extrusionsöffnungen oder Düsenbohrungen entspricht und dieses/diese umschließt. Die erhabene kreisförmige Wulst unterteilt somit den ausgenommenen Hohlraum vorzugsweise in einen kranzförmigen Außenabschnitt und einen kreisförmigen Innenabschnitt. Die erhabene kreisförmige Wulst ist vorzugsweise im vertikalen Querschnitt trapezförmig, wobei sich die Extrusionsöffnungen dadurch mittig erstrecken. Öffnungsvorsprünge ragen von der oberen Fläche der erhabenen Wulst an den Extrusionsöffnungsstellen hervor, so dass sich die Extrusionsöffnungen durch die Öffnungsvorsprünge erstrecken.
  • Schließlich ist eine Abdeckplatte mit Bohrungen, die den Öffnungsvorsprüngen entsprechen, vorteilhafterweise so bemessen, dass sie über und in den ausgenommenen Hohlraum in dem Düsenplattenkorpus passt, um die stromabwärts liegende Seite der Düsenplattenanordnung abzuschließen und eine im Allgemeinen ebene Lochplatte zu bilden. Ferner ist die stromaufwärts liegende Seite der Abdeckplatte mit einer Senke versehen, die der Konfiguration der Öffnungsvorsprünge entspricht und die Außenwand des Lufthohlraums um die Öffnungsvorsprünge und die erhabene kreisförmige Wulst bildet. Die Abdeckplatte ist um ihren Umfang an dem Düsenplattenkorpus angebracht und um ihre passenden Bohrungen an dem distalen Ende der Öffnungsvorsprünge benachbart zu der Lochplatte angebracht.
  • Die Dicke der Abdeckplatte ist geringer als die Tiefe des ausgenommenen Hohlraums, so dass, wenn die Abdeckplatte eingebaut ist, eine dünne, im Allgemeinen flache durchgehende Lufttasche oder Luftkammer um die erhabene kreisförmige Wulst und die zugeordneten Öffnungsvorsprünge gebildet ist, wobei die Luftkammer im Allgemeinen parallel zur Lochplatte ist. Die Dicke der Luftkammer liegt in der Größenordnung von etwa 0,05 Millimeter (mm) bis etwa 6,0 mm und vorzugsweise etwa 0,5 mm bis etwa 1,0 mm. Anders ausgedrückt beträgt die Dicke der Luftkammer vorzugsweise etwa 5% bis etwa 10% der Dicke der Düsenplattenanordnung.
  • Die erhabene kreisförmige Wulst und die zugeordneten Öffnungsvorsprünge, die die Extrusionsöffnungen vom Boden des ausgenommenen Hohlraums zu den passenden Bohrungen der Abdeckplatte umgeben und verlängern, werden hierin zusammen als die „Extrusionsöffnungsverlängerungen” bezeichnet. Die Extrusionsöffnungsverlängerungen für jede der Extrusionsöffnungen oder Düsenbohrungen erstrecken sich vollständig durch die Luftkammer, so dass die Öffnungsverlängerungen von der wärmeisolierenden Luft umgeben sind.
  • Die Luftkammer wird vorzugsweise zur Atmosphäre außerhalb der Düsenplattenanordnung entlüftet, beispielsweise durch einen oder mehrere Kanäle in dem Düsenplattenkorpus, um ein atmosphärisches Gleichgewicht der Luftkammer vorzusehen. Die Luftkammer bildet somit eine wärmeisolierende Lufttasche oder Kammer zwischen der typischerweise beheizten stromaufwärts liegenden Seite der Düsenplattenanordnung und der stromabwärts liegenden Seite, die die Lochplatte bildet, die das Kühlwasser des Wasserkastens in einem Unterwassergranulator oder ein anderes Kühlmedium, das mit einer rotierenden Messerkopf- und Schneidenanordnung in Verbindung steht, kontaktiert.
  • Die Abdeckplatte sollte aus einem chemikalien-, korrosions-, abrieb- und verschleißbeständigem Metall bestehen. Die Abdeckplatte kann an mindestens einer Fläche mindestens eine Umfangsexpansionsnut umfassen und enthält vorzugsweise mehrere Umfangsexpansionsnute an mindestens einer Fläche. Wenn an beiden Flächen Expansionsnuten ausgebildet sind, sind sie vorzugsweise in einer versetzt abwechselnden Konfiguration angeordnet. Vorzugsweise ist die Abdeckplatte mit Nickelstahl angeschweißt. Noch bevorzugter ist die Abdeckplatte durch Schweißen mit Nickelstahl an Umfangsnuten, die die Abdeckplatte umfangseitig umgeben, und an Schweißpunkten zwischen dem distalen Ende der Öffnungsvorsprünge und der Innenseite der Abdeckplattenbohrungen angebracht.
  • Der Düsenplattenkorpus der wärmeisolierten Düsenplattenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung kann durch jedes geeignete Heizsystem, das dem Fachmann bekannt ist, thermisch reguliert werden, beispielsweise durch Wärmeregulierungsfluid, das das in die Heizkammern in dem Düsenplattenkorpus zu herkömmlichen Einlass- bzw. Auslassöffnungen eindringen und von diesen austreten muss. Alternativ kann der Düsenplattenkorpus durch mindestens eines von elektrischem Widerstand, Induktion, Dampf und Wärmeübertragungsfluid thermisch reguliert werden. Vorzugsweise wird der Düsenplattenkorpus durch elektrische Heizvorrichtungen mit Verfahren beheizt, die dem Fachmann bekannt sind.
  • In einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die wärmeisolierte Düsenplattenanordnung mit einem einteiligen Düsenplattenkorpus konfiguriert. In einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die wärmeisolierte Düsenplattenanordnung mit einem zweiteiligen Düsenplattenkorpus konfiguriert, der einen erfindungsgemäß wärmeisolierten herausnehmbaren mittigen Düseneinsatz aufweist, der umfangseitig von einem Düsenplatten-Außenring umgeben ist, der durch mindestens eines von elektrischem Widerstand, Induktion, Dampf und Wärmeübertragungsfluid thermisch reguliert wird.
  • Der Begriff „Düsenplattenkorpus”, wie er hierin verwendet wird, soll den Korpus der Düsenplatte umfassen, wenn die erfindungsgemäße Anordnung als einteilige Konstruktion konfiguriert ist, und den herausnehmbaren mittigen Düseneinsatz kombiniert mit dem Düsenplatten-Außenring, wenn die Anordnung als zweiteilige Konstruktion konfiguriert ist.
  • Neben dem Aufweisen der Lochplatte mit gleichmäßiger Ebenheit kann die kranzförmige Schneidfläche, die die distalen Enden der Öffnungsvorsprünge enthält und durch die die mehreren Extrusionsöffnungen dringen, bei einem bestimmten Abstand über dem verbleibenden Abschnitt der Lochplatte erhaben sein, wie dem Fachmann bekannt ist. Die rotierenden Messerschneiden treten somit mit der erhabenen kranzförmigen Schneidfläche in Eingriff. Die erhabene kranzförmige Schneidfläche sollte mindestens 0,025 Millimeter höher als die umgebende Lochplatte und vorzugsweise mindestens 0,50 Millimeter über der umgebenden Lochplatte sein.
  • Vorzugsweise wird mindestens die Oberfläche der kranzförmigen Schneidfläche, die mit den Messerschneiden in Eingriff kommt, einer verbessernden Oberflächenbehandlung unterzogen. Die verbessernde Oberflächenbehandlung umfasst mindestens eines von Nitrierhärten, Nitrocarburieren, Galvanisieren, stromlosem Plattieren, stromlosen Nickeldispersionsbehandlungen, Flammspritzen einschließlich Hochgeschwindigkeitsanwendungen, thermischem Spritzen, Plasmabehandlung, elektrolytischen Plasmabehandlungen, Sintern, Pulverbeschichten, Vakuumabscheiden, chemische Gasphasenabscheidung, physikalische Dampfabscheidung, Sputtertechniken und Aufsprühbeschichten. Diese Oberflächenbehandlungen führen zu Metallisieren, Anhaften von Metallnitrid, Metallcarbiden, Metallcarbonitriden und diamantartigem Kohlenstoff und können einzeln oder kombiniert verwendet werden. An unterschiedlichen Umfangsebenen an der Schneidfläche können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen angewendet werden und sollten eine Dicke von mindestens etwa 0,025 Millimeter haben. Vorzugsweise haben die Behandlungen eine Dicke von mindestens etwa 0,50 Millimeter.
  • Die erhabene kreisförmige Wulst und die zugeordneten Öffnungsvorsprünge sind in mindestens einem kranzförmigen Ring ausgebildet, und jeder Öffnungsvorsprung kann mindestens eine von mehreren Extrusionsöffnungen enthalten, die in Gruppen, Blöcken und Anhäufungen angeordnet sind. Die Öffnungsvorsprünge können von jeder Geometrie sein, die mindestens eines von oval, rund, quadratisch, dreieckig, rechteckig, polygonal und viele Kombinationen umfasst. Analog können die Öffnungsvorsprünge konzentrisch, abwechselnd, in versetzter Konfiguration und linear angeordnet sein und können parallel zu dem Bogen der Drehung der Messerschneiden, senkrecht zu dem Bogen und nieren- bis kommaartige Konfigurationen umfassend angeordnet sein.
  • Ferner können die Öffnungsvorsprünge von jeder Geometrie sein, einschließlich aber nicht ausschließlich rund, oval, quadratisch, rechteckig, dreieckig, fünfeckig, sechseckig, polygonal, geschlitzt, radial geschlitzt und viele Kombinationen derselben. Mehrere Extrusionsöffnungen können bei einem bestimmten Öffnungsvorsprung oder einer bestimmten Lochplatte von unterschiedlicher Geometrie sein.
  • Im Hinblick auf das Vorstehende besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Düsenplattenanordnung vorzusehen, bei der der typischerweise erhitzte stromaufwärts befindliche Abschnitt der Anordnung von dem typischerweise gekühlten stromabwärts befindlichen Abschnitt benachbart zu der Lochplatte durch eine Innenisolierungslufttasche oder -luftkammer, die sich im Wesentlichen parallel zu der Lochplatte erstreckt, wärmeisoliert ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine wärmeisolierte Düsenplattenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung vorzusehen, bei der die Isolierungslufttasche oder -luftkammer Extrusionsöffnungsverlängerungen, die als eine erhabene kreisförmige Wulst konfiguriert sind, und zugehörige Öffnungsvorsprünge umgibt, durch die sich die Extrusionsöffnungen zu der Lochplatte erstrecken.
  • Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine erfindungsgemäße wärmeisolierte Düsenplattenanordnung vorzusehen, bei der die Isolierungslufttasche oder -luftkammer durch maschinelles Bearbeiten oder Herausschneiden eines Hohlraums in der stromabwärts befindlichen Seite eines Düsenplattenkorpus gebildet ist, wobei die erhabene kreisförmige Wulst belassen wird. Der Hohlraum ist durch eine Abdeckplatte verschlossen, die eine Senkung aufweist, die derart bemessen ist, dass sie den Extrusionsöffnungsverlängerungen entspricht, und mit Bohrungen, um den distalen Enden der Öffnungsvorsprünge zu entsprechen.
  • Eine noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine erfindungsgemäße wärmeisolierte Düsenplattenanordnung mit den zwei vorstehenden Aufgaben vorzusehen, bei der die erhabene Wulst im vertikalen Querschnitt eine Trapezform aufweist, um das Kanalisieren von Wärme zu den Öffnungsvorsprüngen zu unterstützen und somit die Prozessschmelze in der Extrusionsöffnung an der Lochplatte bei einer Solltemperatur zu halten.
  • Eine noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine wärmeisolierte Düsenplattenanordnung gemäß den drei vorhergehenden Aufgaben vorzusehen, bei der die Isolierungslufttasche oder -luftkammer konfiguriert ist, um der erhabenen kreisförmigen Wulst und den zugehörigen Öffnungsvorsprüngen zu folgen und diese zu umgeben, um die Wärme in der erhabenen Wulst und den Öffnungsvorsprüngen zu halten, um die Prozessschmelze in den Extrusionsöffnungen an der Lochplatte bei einer Solltemperatur zu halten.
  • Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine wärmeisolierte Düsenplattenanordnung gemäß den vorhergehenden Aufgaben vorzusehen, bei der die Isolierungslufttasche oder -luftkammer zur Atmosphäre außerhalb der Düsenplattenanordnung entlüftet ist, um die Temperatur- und Druckbedingungen in dem Hohlraum oder der Kammer zur Atmosphäre hin ausgeglichen zu halten.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine wärmeisolierte Düsenplattenanordnung gemäß den vorstehenden Aufgaben vorzusehen, bei der der Düsenplattenkorpus in einer Einkorpuskonstruktion ausgelegt ist.
  • Eine noch andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine wärmeisolierte Düsenplattenanordnung gemäß den vorstehenden Aufgaben vorzusehen, bei der der Düsenplattenkorpus in einer zweiteiligen Konstruktion ausgelegt ist, die einen herausnehmbaren mittigen Düseneinsatz umfasst, der von einem Düsenplatten-Außenring umgeben ist.
  • Eine noch andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine wärmeisolierte Düsenplattenanordnung gemäß den vorstehenden Aufgaben vorzusehen, bei der der herausnehmbare Düseneinsatz und der Düsenplatten-Außenring einzeln und/oder separat beheizt oder thermisch reguliert werden können.
  • Eine letzte hierin zu erläuternde Aufgabe besteht darin, eine wärmeisolierte Düsenplattenanordnung vorzusehen, die den herkömmlichen Herstellungsformen entspricht, verbesserte Festigkeit und Robustheit aufweist, die isolierende Lufttasche gut abgedichtet hält, um bei Betrieb verbesserte Wärmeisolierung vorzusehen, und die wirtschaftlich machbar, langlebig und bei Betrieb relativ problemlos ist.
  • Diese zusammen mit anderen Aufgaben und Vorteilen, die später offensichtlich werden, liegen in den Einzelheiten der Konstruktion und des Betriebs, wie sie hierin nachstehend ausführlicher beschrieben und beansprucht werden, wobei auf die Begleitzeichnungen, die einen Teil dieser Anmeldung bilden, Bezug genommen wird, bei denen gleiche Bezugszeichen durchgängig gleiche Teile bezeichnen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische vertikale Schnittansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen wärmeisolierten Düsenplattenanordnung, bei der die Anordnung von einer aus einem Korpus bestehenden Konstruktion ist.
  • 2 ist eine vergrößerte schematische vertikale Schnittansicht, die für die in 1 gezeigte Ausführungsform weitere Einzelheiten der Komponenten um eine obere Extrusionsöffnung veranschaulicht.
  • 3 ist eine teilweise freigeschnittene perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten Düsenplattenanordnung, die die Zugehörigkeit der verschiedenen Komponenten veranschaulicht.
  • 4 ist eine schematische vertikale Schnittansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform einer wärmeisolierten Düsenplattenanordnung, bei der die Anordnung von einer zweiteiligen Konstruktion ist, wobei sie einen herausnehmbaren mittigen Düseneinsatz und Düsenplatten-Außenring umfasst.
  • 5 ist eine schematische vertikale freigeschnittene perspektivische Seitenansicht einer Hälfte des herausnehmbaren mittigen Einsatzes der in 4 gezeigten Düsenplattenanordnung.
  • 6 ist eine vergrößerte Ansicht der in 5 gezeigten Komponenten, die das Detail der Luftkammer um die erhabene kreisförmige Wulst und den Öffnungsvorsprung veranschaulicht.
  • 7 ist eine schematische perspektivische Draufsicht auf eine Hälfte des herausnehmbaren mittigen Einsatzes der in 4 gezeigten Düsenanordnung, die die Auslegung der erhabenen kreisförmigen Wulst und die dieser zugeordneten Öffnungsvorsprünge zeigt.
  • 8 ist eine schematische perspektivische Bodenansicht einer Abdeckplatte, die umgedreht oben auf den herausnehmbaren mittigen Einsatz, der in 7 gezeigt ist, montiert ist, um die Lufttasche oder Luftkammer der in 4 gezeigten Düsenplattenanordnung zu bilden.
  • 9 ist eine vergrößerte schematische vertikale Schnittansicht, die die Abdeckplatte von 8 montiert auf den in 7 gezeigten herausnehmbaren Einsatz zeigt, wobei die Schweißnähte sich um den Umfang der Abdeckplatte und um die Extrusionsöffnungen befinden, zusammen mit einer harten Fläche an der stromabwärts liegenden Oberfläche der Abdeckplatte.
  • 10 ist in eine schematische vertikale Explosionsschnittansicht einer wärmeisolierten Düsenplattenanordnung, die 4 ähnelt, bei der der herausnehmbare mittige Einsatz eine separate mittige Heizspule umfasst.
  • 11a–g sind eine zusammengesetzte perspektivische Ansicht, die verschiedene Konfigurationen für die wärmeleitenden Vorsprünge gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
  • Eingehende Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Auch wenn nur bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert werden, versteht sich, dass die Erfindung in ihrem Schutzumfang nicht auf die Einzelheiten der Konstruktion und Anordnung von Komponenten beschränkt ist, die in der folgenden Beschreibung dargelegt und in den Zeichnungen veranschaulicht sind. Es sind andere Ausführungsformen der Erfindung möglich und sie kann auf verschiedene Weise praktiziert oder ausgeführt werden. Ferner wird beim Beschreiben der bevorzugten Ausführungsformen der Klarheit halber auf spezifische Terminologie zurückgegriffen. Es versteht sich, dass jeder spezifische Begriff alle technischen Entsprechungen umfasst, die in ähnlicher Weise funktionieren, um einen ähnlichen Zweck zu verwirklichen.
  • Bezüglich der Zeichnungen veranschaulichen 1, 2 und 3 eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, der Komponenten eines Granulators, beispielsweise eines Unterwassergranulators, zugeordnet sind. Der Granulator umfasst ein Einlassgehäuse 12 von einer (nicht gezeigten) Schmelz- und/oder Mischvorrichtung. Das Einlassgehäuse 12 umfasst einen Durchlass 14 für geschmolzenes Material oder anderes Extrudat (hierin nachstehend kollektiv als „Prozessschmelze” bezeichnet), das ohne Anspruch auf Beschränkung organisches Material, Oligomere, Polymere, Wachse und Kombinationen derselben sein kann. Ein Nasenkonus 16 leitet die Prozessschmelze zu der stromaufwärts befindlichen Seite der aus einem Korpus bestehenden oder einteiligen erfindungsgemäß konstruierten Düsenplattenanordnung, die allgemein durch das Bezugszeichen 10 bezeichnet ist. Der Nasenkonus 16 kann durch eine (nicht gezeigte) Gewindestange mit der Düsenplattenanordnung festgemacht verbunden sein. Die Gewindestange ist an einem Ende in eine Gewindebohrung 18 des Nasenkonus 16 und an ihrem distalen Ende in eine Gewindebohrung 20 der Düsenplatte 10 eingeschraubt. Alternativ kann der Nasenkonus 16 fest an der Düsenplatte 10 angebracht oder damit einteilig sein und muss nicht wie hierin beschrieben damit anhaftend verbunden werden.
  • Die aus einem Korpus bestehende Düsenplattenanordnung 10 enthält mehrere Extrusionsöffnungen 22, die einzeln oder zu mehreren in mindestens einem kranzförmigen Ring angeordnet sind, der sich von der stromaufwärts liegenden Fläche 25 zu der stromabwärts liegenden Fläche oder Lochplatte 26 der Düsenplattenanordnung 10 erstreckt. Mehrere Messerschneiden 28, die an einem drehbar angetriebenen Messerkopf 30 in einer (nicht gezeigten) Schneidkammer befestigt sind, schneiden die extrudierte und zumindest teilweise verfestigte Prozessschmelze, die durch die Öffnungen 22 extrudiert wird, an der Schneidoberfläche der Lochplatte 26 zu Granulat. Das so gebildete Granulat wird mechanisch, pneumatisch, hydraulisch oder in Kombinationen davon zur stromabwärts befindlichen Verarbeitung befördert, beispielsweise einem Entwässerungssystem, Trockengeräte und dergleichen.
  • Die Düsenplattenanordnung 10 besteht aus zwei Hauptkomponenten, dem Düsenplattenkorpus 36 und der Abdeckplatte 38. Parallel zur Lochplatte 26 ist eine dünne, durchgehende Lufttasche oder Luftkammer 32 zwischen der stromabwärts liegenden Seite des Düsenplattenkorpus 36 und der stromaufwärts liegenden Seite der Abdeckplatte 38 ausgebildet. Damit die Extrusionsöffnungen 22 durch die Luftkammer 32 treten, erstrecken sich die Extrusionsöffnungen 22 durch eine erhabene kreisförmige Wulst 34, die in der stromabwärts liegenden Fläche des Düsenplattenkorpus ausgebildet ist, und Öffnungsvorsprünge 35, die oben auf der Wulst 34 ausgebildet sind (siehe 2), die zusammen die Extrusionsöffnungsverlängerungen festlegen, die allgemein durch das Bezugszeichen 31 bezeichnet sind.
  • Die stromaufwärts liegende Seite der Abdeckplatte 38 ist mit einer im Allgemeinen kreisförmigen Senkung 76 versehen, die der kreisförmigen Anordnung von Öffnungsvorsprüngen 35 entspricht und diese aufnimmt. Die Senkung 76 weist Auslassbohrungen 39 auf, die den Öffnungsvorsprüngen 35 entsprechen und die distalen Enden 68 der Extrusionsöffnungen 22 bilden. Die distalen Enden 70 der Vorsprünge 35 passen dann in die Gegenbohrungen 39 in der Abdeckplatte 38. Die erhabene kreisförmige Wulst 34 und die zugeordneten wärmeleitenden Vorsprünge 35, die das distale Ende 68 der Extrusionsöffnungen 22 umgeben und diesem Wärme liefern, erstrecken sich somit durch die Luftkammer 32 und sind von dieser umgeben.
  • Um die Lufttasche oder Luftkammer 32 zu bilden, ist der mittlere Bereich der stromabwärts liegenden Lochplatte 26 des Plattenkorpus 36 maschinell bearbeitet oder ausgeschnitten, um eine kreisförmige Aussparung bzw. Hohlraum 33 vorzusehen. Der Hohlraum 33 erstreckt sich über die Extrusionsöffnungen 22 hinaus und ist vorzugsweise mit der vorhandenen erhabenen kreisförmigen Wulst 34 ausgebildet, wenngleich die Wulst als getrenntes Teil ausgebildet und an dem Boden des Hohlraums 33 angeschweißt oder anderweitig befestigt sein könnte. Die erhabene Wulst unterteilt somit den Hohlraum 33 in einen ringförmigen Außenabschnitt 72 und einen inneren kreisförmigen Abschnitt 74. Die Öffnungsvorsprünge 35 können auch während des maschinellen Bearbeitungsprozesses gebildet werden und können somit integral mit der erhabenen Wulst 34 sein. Vorzugsweise sind die Vorsprünge 35 aber als separate Krägen des gleichen Materials wie der Düsenplattenkorpus 36 (und die Wulst 34) ausgebildet und sind an der Oberseite der Wulst 34 durch Schweißen oder dergleichen angebracht.
  • Die kreisförmige Abdeckplatte 38 mit Bohrungen 39, die den distalen Enden 70 der Öffnungsvorsprünge 35 entsprechen, liegt über dem Aussparungshohlraum 33 und ist mit dem Düsenplattenkorpus 36 und den Öffnungsvorsprüngen 34 durch Hartlöten, Schweißen oder eine ähnliche dem Fachmann bekannte Technik befestigt verbunden. Vorzugsweise ist die Abdeckplatte 38 aus einem abrieb- und korrosionsbeständigen Metall konstruiert und ist bevorzugter aus Nickelstahl konstruiert. Analog wird das Anbringen der Abdeckplatte 38 an dem Düsenplattenkorpus 36 und an den distalen Enden 70 der Öffnungsvorsprünge 35 vorzugsweise durch Schweißen erreicht und wird bevorzugter durch Nickelstahlschweißen erreicht. Schweißungen 40 und 42 werden vorzugsweise an Umfangsnuten 77 umlaufend um die Abdeckplatte 38 und in die Abdeckplattenbohrungen 39 vorgenommen, die so bemessen sind, dass ein Abschnitt des distalen Endes 70 der Vorsprünge 35 zum Schweißen oder dergleichen freiliegt. Um das Versteifen der Abdeckplatte 38 an dem Düsenplattenkorpus 36 zu unterstützen, ist die umlaufende Kante 80 ausgelegt, um auf einem Absatz 82 aufzuliegen, der in die stromabwärts liegende Lochplatte des Düsenplattenkorpus geschnitten ist. Die umlaufende Kante 80 und der Düsenplattenkorpus 36 weisen gegenüberliegende Abschrägungen auf, die eine Nut 77 zum Aufnehmen der umlaufenden Schweißnaht 40 bilden und die umlaufende Kante 80 fest an dem Absatz 82 halten.
  • Die Oberfläche der Abdeckplatte 38 und somit die stromabwärts liegende Lochplatte 26 ist vorzugsweise mit einer chemikalien-, abrieb-, korrosions- und verschleißbeständigen Beschichtung 60 beschichtet, wie hierin nachstehend beschrieben ist. Sobald die Schweißung 42 zusammen mit ggf. der abriebbeständigen Beschichtung 60 vorliegt, kann das distale Ende 68 der Extrusionsöffnungen 22 durch maschinelles Herausarbeiten aus der stromabwärts liegenden Seite der Düsenplattenanordnung fertiggestellt werden, beispielsweise mit einer EDM-Maschine oder auf andere dem Fachmann bekannte Weise, wodurch eine Schweißnaht 42 und eine Beschichtung 60 aus dem distalen Ende der Extrusionsöffnung beseitigt werden können.
  • Die erhabene kreisförmige Wulst 34 ist vorzugsweise im vertikalen Querschnitt trapezförmig, um das Kanalisieren von Wärme zu den Öffnungsvorsprüngen 35 zu unterstützen, die die Wärme von der erhabenen Wulst zu der Lochplatte 26 befördern, wodurch die Prozessschmelze in dem distalen Ende 68 der Extrusionsöffnung bei einer Solltemperatur gehalten wird, und um ein Erzeugen einer robusten wärmeisolierten Düsenplattenanordnung zu unterstützen. Während für die erhabene kreisförmige Wulst ein trapezförmiger Querschnitt bevorzugt ist, könnten von Fachleuten andere Formen für den Wulstquerschnitt konzipiert werden, um die vorstehenden Ziele, wie sie von der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen werden, zu erreichen.
  • Die hierfür beschriebene Montagegruppe umfasst die kreisförmige Aussparung 33, um die dünne durchgehende thermische Lufttasche oder Luftkammer 32 zu bilden, die vorzugsweise durch mindestens ein Lüftungsrohr 44 mit der Atmosphäre der Umgebung verbunden ist. Eine Änderung der Temperatur und/oder des Drucks in dem Düsenplattenkorpus 10 gleicht sich durch Ausdehnen oder Zusammenziehen von Luft in und durch das Lüftungsrohr 44 aus, wodurch Unterdruckbildung und/oder Druckaufbau vermieden werden, die potentiell zu unerwünschter Verformung der stromabwärts liegenden Lochplatte 26 führen könnten. Die erhabene Wulst 34 und Öffnungsvorsprünge 35 durchsetzen die Atmosphärenlufttasche 32, um eine kontinuierliche und gleichmäßigere Beheizung entlang der Länge der durchsetzenden Extrusionsöffnungen 22 vorzusehen, und die Schweißung ihrer distalen Enden 70 zu den Öffnungen 39 in der Abdeckplatte 38 dienen zum Stärken und Halten der ebenen Form der Abdeckplatte.
  • Wie in 2 am besten ersichtlich ist, ist die Lufttasche oder -kammer 32 im Allgemeinen parallel zu der Lochplatte 26, erstreckt sich aber in die Senkung 76, wie bei 78, um den Außenumfang jedes Öffnungsvorsprungs 35 zu umgeben. Die Dicke der Luftkammer 32 kann an verschiedenen Stellen variieren, sollte aber mindestens etwa 0,05 mm bis nicht mehr als etwa 6,0 mm tief sein und ist vorzugsweise etwa 0,5 mm bis etwa 1,0 mm tief. Anders ausgedrückt beträgt die Dicke der Luftkammer 32 in der Abmessung parallel zu der Düsenplatte vorzugsweise etwa 5% bis etwa 10% der Dicke der Düsenplattenanordnung 10.
  • Die Abdeckplatte 38 umfasst vorzugsweise mindestens eine umlaufende Expansionsnut 62 an dem Abschnitt der Abdeckplatte 38, der sich über die kreisförmige Anordnung der Extrusionsöffnungen 22 hinaus erstreckt. Bevorzugter befindet sich mindestens eine umlaufende Expansionsnut 63 an jeder Seite der Abdeckplatte 38 außerhalb der Anordnung der Extrusionsöffnungen. Noch bevorzugter sind mehrere umlaufende Expansionsnuten 62 versetzt an gegenüberliegenden Seiten der Abdeckplatte 38 positioniert. Die umlaufenden Expansionsnute 62 können im Profil von jeder Geometrie sein, einschließlich aber nicht ausschließlich quadratisch, eckig, gerundet und halbkugelig, und die mehreren Nuten an der Abdeckplatte 38 können von ähnlichen oder unterschiedlichen Geometrien sein. Vorzugsweise sind die umlaufenden Nuten im Profil gerundet, wie in 2 gezeigt ist.
  • Wie vorstehend beschrieben ist die erhabene kreisförmige Wulst 34 der Extrusionsöffnungsverlängerungen 31 vorzugsweise mit dem Plattenkorpus 36 einstückig und daher von der gleichen chemischen Zusammensetzung. Die Öffnungsvorsprünge 35 sind dagegen als separate Krägen gebildet und mit der Oberseite der erhabenen Wulst beispielsweise durch Hartlöten, Schweißen und einen ähnlichen Mechanismus, der dem Fachmann bekannt ist, befestigt verbunden. Die Vorsprünge 35 können von ähnlicher oder unterschiedlicher Zusammensetzung zur Wulst 34 und dem Düsenplattenkorpus 36 sein, deren Zusammensetzung Werkzeugstahl, gehärteten Werkzeugstahl, Edelstahl, Nickelstahl und dergleichen umfassen kann, aber nicht muss.
  • Unter Bezug auf 4 bis 9 ist eine zweiteilige Düsenplattenanordnung gemäß einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform gezeigt, die allgemein durch das Bezugszeichen 100 bezeichnet ist. Die Düsenplattenanordnung 100 umfasst einen Düsenplatten-Außenring 105 und einen herausnehmbaren mittigen Düseneinsatz 106. Da viele der Komponenten der Düsenplattenanordnung 100 gleich oder sehr ähnlich zu den Komponenten der Düsenplattenanordnung 10 sind, werden die gleichen Bezugszeichen aus der letzteren für entsprechende Komponenten in der ersteren weiter verwendet, aber mit der vorangestellten Ziffer 1''.
  • Analog zur Ausführungsform der 1 ist die Düsenplattenanordnung 100 mit einem Einlassgehäuse 112 von einer Schmelz- und/oder Mischvorrichtung (nicht gezeigt) befestigt verbunden. Das Einlassgehäuse 112 umfasst einen Durchlass 114 für Prozessschmelze, wie vorstehend beschrieben ist. Ein Nasenkonus 116 leitet die Prozessschmelze zu der stromaufwärts befindlichen Seite 124 des herausnehmbaren Einsatzes 106, mit dem er durch eine (nicht gezeigte) Gewindestange befestigt verbunden ist. Die Gewindestange ist an einem Ende in eine Gewindebohrung 118 des Nasenkonus 116 und an ihrem distalen Ende in eine Gewindebohrung 120 des herausnehmbaren Einsatzes 106 eingeschraubt.
  • Der herausnehmbare mittige Düseneinsatz 106 umfasst mehrere Extrusionsöffnungen 122, die einzeln oder zu mehreren in mindestens einem kranzförmigen Ring konzentrisch angeordnet sind, der sich von der stromaufwärts liegenden Fläche 124 zu der stromabwärts liegenden Fläche 126 des herausnehmbaren Einsatzes erstreckt. Mehrere Messerschneidenanordnungen 128, die an einem drehbar angetriebenen Messerkopf 130 in einer (nicht gezeigten) Schneidkammer befestigt sind, schneiden die extrudierte und zumindest teilweise verfestigte Prozessschmelze zu Granulat. Das so gebildete Granulat wird wie zuvor mechanisch, pneumatisch, hydraulisch oder in Kombinationen davon zur stromabwärts befindlichen Verarbeitung befördert.
  • Die mittigen Bereiche der stromabwärts liegenden Fläche 126 des Einsatzes 106 werden maschinell bearbeitet oder ausgeschnitten, um in der gleichen Weise wie vorstehend für die ersten Ausführungsform beschrieben eine mittige kreisförmige Aussparung bzw. Hohlraum 133 vorzusehen, der eine erhabene kreisförmige Wulst 124 und Öffnungsvorsprünge 135 umfasst, die zusammen die Extrusionsöffnungsverlängerungen 131 ausbilden und die Extrusionsöffnungen 122 durch den Hohlraum 133 umgeben. Eine kreisförmige Abdeckplatte 138 mit Bohrungen 139, die den distalen Enden 170 der Öffnungsvorsprünge 135 entsprechen, liegt über dem Aussparungshohlraum 133, um eine dünne durchgehende thermische Lufttasche oder Luftkammer 132 über dem Einsatz 106 im Allgemeinen parallel zu der Lochplatte 126 zu bilden. Die stromaufwärts liegende Seite der Abdeckplatte 138 ist ebenfalls mit einer im Allgemeinen kreisförmigen Senkung 176 versehen, die Auslasslöcher 139 umfasst und der kreisförmigen Anordnung von Öffnungsvorsprüngen 135 entspricht und diese aufnimmt. Die Extrusionsöffnungsverlängerungen 135, die aus der erhabenen kreisförmigen Wulst 134 und Öffnungsvorsprüngen 135 bestehen, dienen zum Kanalisieren und Liefern von Wärme von dem Einsatzkörper 136 zu dem distalen Ende 168 der Extrusionsöffnungen 122, während gleichzeitig die Verlängerungen 131 durch die Luftkammer 132, die die Öffnungsverlängerungen 131 umgibt, von der Abdeckplatte 138 wärmeisoliert sind.
  • Die Abdeckplatte 138 ist mit dem Umfang des Einsatzkörpers 136 und mit distalen Enden 170 von Öffnungsvorsprüngen durch Hartlöten, Schweißen oder eine ähnliche dem Fachmann bekannte Technik befestigt verbunden. Vorzugsweise ist die Abdeckplatte 138 aus einem abrieb- und korrosionsbeständigen Metall konstruiert und bevorzugter ist sie aus Nickelstahl konstruiert. Analog wird das Anbringen der Abdeckplatte 138 an dem Einsatzkörper 136 und den distalen Enden 170 des Öffnungsvorsprungs vorzugsweise durch Schweißen erreicht und wird bevorzugter durch Nickelstahlschweißen erreicht. Schweißungen 140 und 142 werden vorzugsweise an Umfangsnuten 176 umlaufend um die Abdeckplatte 138 und an distalen Enden 170 der Vorsprünge an Schweißstellen 142 (siehe 9) vorgenommen. Die Oberfläche der Abdeckplatte 138 und somit die stromabwärts liegende Lochplatte 126 des Düseneinsatzes 106 ist vorzugsweise mit einer chemikalien-, abrieb-, korrosions- und verschleißbeständigen Beschichtung beschichtet, wie hierin nachstehend beschrieben ist.
  • Die kreisförmige Aussparung 133 ist vorzugsweise durch mindestens ein Lüftungsrohr 144, das sowohl durch den herausnehmbaren Düseneinsatz 106 als auch den Düsenplatten-Außenring 105 tritt, mit der Atmosphäre der Umgebung verbunden. Eine Änderung der Temperatur und/oder des Drucks in der Luftkammer 132 gleicht sich durch Ausdehnen oder Zusammenziehen von Luft in und durch das Lüftungsrohr 144 aus, wodurch Unterdruckbildung und/oder Druckaufbau vermieden werden, die potentiell zu unerwünschter Verformung der stromabwärts liegenden Lochplatte 126 führen könnten. Die erhabene Wulst 134 und Öffnungsvorsprünge 135 durchsetzen die Atmosphärenlufttasche 132, um eine kontinuierliche und gleichmäßigere Beheizung entlang der Länge der Extrusionsöffnungen vorzusehen, die darin eingeschlossen sind. Die Konfiguration der erhabenen kreisförmigen Wulst 134, die vorzugsweise im vertikalen Querschnitt trapezförmig ist, dient zum Kanalisieren von Wärme zu den Öffnungsvorsprüngen 135, um vor dem Austreten aus dem distalen Ende 168 der Extrusionsöffnungen 122 das Halten der Prozessschmelze in den Vorsprüngen 135 bei der Solltemperatur zu unterstützen. Die Schweißung des Umfangs der Abdeckplatte 138 an den Einsatz 106 und der distalen Enden 170 der Öffnungsvorsprünge 135 in den Bohrungen 139 der Abdeckplatte 138 dient zum Festigen und Versteifen der Abdeckplatte in ihrer ebenen Form, wie in dem nächsten Absatz weiter beschrieben wird.
  • Der Einsatzkörper 136 und die Abdeckplatte 138 sind mit mehreren komplementären Anschlagflächen versehen, um die Wirksamkeit der Schweißungen 140 und 142 zu verbessern. Dies erhöht wiederum die Steifigkeit der montierten Abdeckplatte 138 an dem Einsatzkörper 136, verbessert das Abdichten der Luftkammer 132 und sieht eine insgesamt robuste Düsenplattenanordnung 110 vor. Zunächst umfasst die maschinell gefertigte Ausnehmung 133 einen umlaufenden Absatz 182 (siehe 6 und 7), der eine umlaufende Kante 184 der Abdeckplatte 138 aufnimmt, um den Umfang der Luftkammer 132 auszubilden. Die komplementären Anschlagflächen des umlaufenden Absatzes 182 des Einsatzkörpers und die umlaufende Kante 184 der Abdeckplatte werden dann durch eine Schweißung 140 zusammengehalten. Zum anderen umfassen Bohrungen 139 der Abdeckplatte 138 einen Senkabschnitt 186 an deren stromaufwärts liegender Seite (siehe 8), der einen Absatz 188 bildet, der mit dem Außenumfang der distalen Enden 170 der Öffnungsvorsprünge 135 greift (siehe 9). Diese komplementären Anschlagflächen 170 und 188 sind durch Schweißungen 142 an jeder Extrusionsöffnung 168 miteinander verbunden.
  • Die kreisförmige Senkung 176 in der Abdeckplatte 138 unterscheidet sich von der kreisförmigen Senkung 76 in der Abdeckplatte 38 dadurch, dass die erste mit zulaufenden Seitenwänden 190 konturiert ist, um der Kontur der zulaufenden Seiten 192 der erhabenen Wulst 134 enger zu folgen. Durch engeres Folgen der Kontur der erhabenen Wulst 134 sehen die Senkung 176 und die sich ergebende Luftkammer 132 eine zusätzliche Isolierung um die Wulst 134 und die zugeordneten Öffnungsvorsprünge 135 vor. Die kreisförmige Senkung 76 ist dagegen von rechteckigerem Querschnitt und ist benachbart zu der erhabenen Wulst 34 positioniert, ohne dimensionale Konturierung mit seinen zulaufenden Seiten 92. Es versteht sich, dass die Konturen der kreisförmigen Senkung 176 benachbart zu der erhabenen kreisförmigen Wulst 134 und der Senkung 76 benachbart zu der erhabenen Wulst 34 nur zwei nicht einschränkende Beispiele sind und andere mit diesen Zwei Konfigurationen vergleichbare und dazwischen liegende Auslegungen von der vorliegenden Erfindung umfasst sind. Die Nutzung der rechteckigen Senkung 76 und der zulaufenden Senkung 176 kann auf die einstückige Düsenplattenanordnung 10 sowie auf die zweiteilige Düsenplattenanordnung 100 angewendet werden.
  • Bei Bedarf kann die Abdeckplatte 138 mit umlaufenden Nuten versehen sein, beispielsweise Nute 62, die vorstehend für die Abdeckplatte 38 veranschaulicht und beschrieben sind.
  • Durch elektrischen Widerstand, Induktion, Dampf oder Wärmeübertragungsfluid können Heiz- und/oder Kühlprozesse vorgesehen werden, wie herkömmlicherweise für die einstückige Düsenplatte 10 sowie die zweiteilige Düsenplattenanordnung 100 offenbart wurde. Wie in 1 und 4 gezeigt, werden der Düsenplattenkorpus 36 und der Einsatzkörper 136 jeweils von radialen elektrischen Heizvorrichtungen 46 und 146 beheizt, die in radialen Schlitzen 57 positioniert sind, wie in 3 gezeigt und aus dem Stand der Technik gut bekannt ist. Bei der zweiteiligen Düsenplattenanordnung 100, die in 4 gezeigt ist, können der herausnehmbare Einsatz 106 und der Düsenplatten-Außenring 105 jeweils durch ähnliche oder unterschiedliche Mechanismen separat beheizt werden.
  • Zum Beispiel veranschaulicht 10 eine teilweise explodierte Ansicht einer Düsenplattenanordnung, die im Allgemeinen durch das Bezugszeichen 200 bezeichnet ist, die einen mittig beheizten herausnehmbaren Einsatz 208 umfasst.
  • Da viele der Komponenten der Düsenplattenanordnung 200 gleich oder sehr ähnlich zu den Komponenten der Düsenplattenanordnung 100 sind, werden die gleichen Bezugszeichen aus der letzteren für entsprechende Komponenten in der ersteren weiter verwendet, aber mit der vorangestellten Ziffer „2” statt der Ziffer „1”.
  • Die Düsenplattenanordnung 200 umfasst somit einen Düsenplattenkorpus, der allgemein durch das Bezugszeichen 212 bezeichnet ist, der aus dem Düsenplatten-Außenring 205 besteht, der einen mittig beheizten herausnehmbaren Einsatz 208 umgibt. Die elektrische Widerstandsspule 250 ist in dem Einsatz 208 benachbart zu der stromaufwärts liegenden Lochplatte 124 positioniert. Ein Nasenkonus 216 ist durch Nutzung einer (nicht gezeigten) Gewindestange, die an einem Ende in eine Gewindebohrung 218 des Nasenkonus 116 und an ihrem distalen Ende in eine Gewindebohrung 220 des herausnehmbaren Einsatzes 208 eingeschraubt ist, in ähnlicher Weise wie in 1 und 4 mit dem herausnehmbaren Einsatz 208 befestigt verbunden. Wenn dieser angebracht ist, verschließt der Nasenkonus 116 den Hohlraum 252 mit der darin positionierten Spule. Andere Befestigungsverfahren sind dem Fachmann gut bekannt. Der herausnehmbare Einsatz 208 kann somit separat beheizt werden, beispielsweise durch hierin vorstehend in Verbindung mit der in 4 gezeigten Düsenplattenanordnung 100 beschriebenen elektrischen radialen Heizvorrichtungen 146.
  • Die stromabwärts liegende Lochplatte 26, 126 der Düsenplattenanordnung 10, 100, 200 kann in einer Ebene liegen, wie in 1 gezeigt ist, kann aber vorzugsweise aus zwei parallelen Ebenen bestehen, wie in 2 und 9 durch die eingekreiste Fläche 66, 166 angezeigt ist, wobei die Fläche benachbart zu den Auslässen 68, 168 der Extrusionsöffnungen 22, 122 in einer Ebene parallel zu der der stromabwärts liegenden Lochplatte 26, 126 erhaben ist. Das Erheben der Ebene über die der stromabwärts liegenden Lochplatte 26 hinaus sollte mindestens etwa 0,025 mm betragen und beträgt vorzugsweise mindestens etwa 0,50 mm.
  • Analog ist der Aussparungshohlraum 33, 133 mindestens etwa 1,05 Millimeter tief, vorzugsweise in der Größenordnung von 5,0 mm bis 7,0 mm. Die Dicke der Abdeckplatte 38, 138 sollte in der Größenordnung von 1,0 mm bis 8,0 mm liegen, vorzugsweise etwa 6,0 mm, um eine Dicke der Luftkammer 32, 132 in der Größenordnung von etwa 0,05 mm bis etwa 6,0 mm und vorzugsweise etwa 0,5 mm bis etwa 1,0 mm vorzusehen.
  • Die Oberfläche der stromabwärts liegenden Lochplatte 26, 126 wird in dem kranzförmigen Bereich, der im Allgemeinen durch die Anordnung von Extrusionsöffnungsauslässen 68, 168 ausgebildet ist und in 2 und 9 durch die Ziffer 60, 160 bezeichnet ist, vorzugsweise einer chemikalien-, abrieb-, korrosions- und/oder verschleißbeständigen Behandlung unterzogen, d. h. einer „Oberflächenbehandlung”. Diese kranzförmige Fläche umfasst die Schneidfläche 63, 163, an der die Messerschneiden mit der Düsenplatte in Eingriff treten Die Oberflächenbehandlung sollte zumindest 0,025 mm betragen und beträgt vorzugsweise mindestens etwa 0,50 mm. Die Zusammensetzung der Oberflächenbehandlung 60, 160 kann sich in der ebenen Fläche, die die Extrusionsöffnungsauslässe 68, 168 umgibt, von anderen Teilen der stromabwärts liegenden Lochplatte 26 unterscheiden. Vorzugsweise ist die Oberflächenbehandlung 60, 160 auf allen Lochplatten die gleiche und kann ein, zwei oder mehrere Prozesse, einschließlich und zum Beispiel Reinigen, Entfetten, Ätzen, Grundierungsbeschichtung, Aufrauen, Strahlputzen, Sandstrahlen, Abstrahlen, Beizen, Säurewaschen, Basenwaschen, Nitrierhärten, Nitrocarbonieren, Galvanisieren, stromloses Plattieren, stromlose Nickeldispersionsbehandlungen, Flammspritzen einschließlich Hochgeschwindigkeitsanwendungen, thermisches Spritzen, Plasmabehandlung, elektrolytische Plasmabehandlungen, Sintern, Pulverbeschichten, Vakuumabscheiden, chemische Gasphasenabscheidung, physikalische Dampfabscheidung, Sputtertechniken, Aufsprühbeschichten und Vakuumhartlöten von Karbiden umfassen.
  • Die Oberflächenbehandlung für alle anderen Oberflächen mit Ausnahme der Schneidfläche umfasst einzeln und in Kombinationen derselben Flammspritzen, thermisches Spritzen, Plasmabehandlung, stromlose Nickeldispersionsbehandlungen, luft- und brennstoffmodifizierte Hochgeschwindigkeitswärmebehandlungen und elektrolytische Plasmabehandlungen. Diese Oberflächenbehandlungen metallisieren die Oberfläche, bringen Metallnitride vorzugsweise fest an der Oberfläche an, bringen vorzugsweise Metallcarbide und Metallcarbonnitride fest an der Oberfläche an und bringen noch bevorzugter diamantartigen Kohlenstoff fest an der Oberfläche an, bringen noch bevorzugter diamantartigen Kohlenstoff in einer abriebbeständigen Metallmatrix an der Oberfläche an und bringen am bevorzugtesten diamantartigen Kohlenstoff in einer Metallcarbidmatrix an der Oberfläche an. Es können andere Keramikmaterialien verwendet werden und sind hierin durch Hinweise aufgenommen, ohne dass dies einschränkend sein soll. Diese bevorzugten Oberflächenbehandlungen können optional durch Aufbringen einer herkömmlichen Polymerbeschichtung auf der stromabwärts liegenden Lochplatte 26, 126 distal von dem Extrusionsöffnungsauslass 68, 168 weiter modifiziert sein. Die Polymerbeschichtungen sind selbst nicht haftend und von geringem Reibungskoeffizienten Vorzugsweise sind die Polymerbeschichtungen Silikone, Fluorpolymere und Kombinationen derselben. Bevorzugter erfordert die Auftragung der Polymerbeschichtungen minimales bis kein Beheizen, um Trocknen und/oder Härten zu bewirken.
  • 11 veranschaulicht zusätzliche Konfigurationen von Extrusionsöffnungen und Öffnungsvorsprüngen, die von der erhabenen kreisförmigen Wulst ragen. 11a veranschaulicht konzentrische Ringe von Öffnungsvorsprüngen 302, die von der Wulst 303 in versetzter Ausbildung ragen, wobei jeder Vorsprung eine einzelne Extrusionsöffnung 304 aufweist. Die Extrusionsöffnungen können in mehreren Gruppen oder Blöcken 306 ausgerichtet sein, wie in 11b für eine Gruppierung von zwei Extrusionsöffnungen 308, in 11c für eine Gruppierung von drei Extrusionsöffnungen 310, in 11d für eine Anhäufung von vier Extrusionsöffnungen 312, in 11e für eine Block von sechzehn Extrusionsöffnungen 314, in 11f für eine Vielzahl von siebenunddreißig Extrusionsöffnungen 316 und in 11g für eine Vielzahl von sechzehn Extrusionsöffnungen 318 gezeigt ist.
  • Gruppen, Anhäufungen, Blöcke und eine Vielzahl derselben können in jeder geometrischen Konfiguration angeordnet sein, die oval, rund, quadratisch, dreieckig, rechteckig, polygonal und Kombinationen davon umfasst, aber nicht darauf beschränkt ist. Die Geometrien der Öffnungsvorsprünge können weiterhin gerundet, eckig und abgefast sein und können eine beliebige Anzahl einer Vielzahl von Öffnungen enthalten. Die Ausrichtung der Geometrien, die die Vielzahl von Öffnungen enthalten, kann umlaufend und parallel zu dem Bogen, umlaufend und senkrecht zu dem Bogen, versetzt und den Bogen abwechselnd umschreibend und jede Kombination davon sein Weiterhin kann die geometrische Ausrichtung dem Bogen, beispielsweise in einer Nierenform oder Komma-Form, entsprechen. Eine Vielzahl von konzentrischen Ringen, mindestens einer oder mehrere, von Extrusionsöffnungen kann Extrusionsöffnungen einzeln oder in einer Vielzahl derselben umfassen, die gemäß der vorliegenden Erfindung in einer linearen Anordnung, abwechselnd, versetzt und in einer beliebigen Kombination davon zu den anderen konzentrischen Ringen angeordnet sein können.
  • Während der Auslass der Extrusionsöffnungen 22, 122, beispielsweise der Auslass 68 in 2 und der Auslass 168 in 9, vorzugsweise rund ist, können die Auslässe von jeder Geometrie sein, einschließlich aber nicht ausschließlich rund, oval, quadratisch, rechteckig, dreieckig, fünfeckig, sechseckig, polygonal, geschlitzt, radial geschlitzt und jede Kombination davon. Eine Vielzahl von Extrusionsöffnungsauslässen 68 kann in einem bestimmten Vorsprung 35 von anderer Geometrie sein.
  • Weiterhin können die Extrusionsöffnungsverlängerungen abhängig von der Anordnung der Extrusionsöffnungen und der Breite der Messerschneide mehr als eine erhabene kreisförmige Wulst 34, 134. Auch wenn bevorzugt ist, dass mindestens eine erhabene kreisförmige Wulst 34, 134 den unteren Teil der Extrusionsöffnungsverlängerungen 31, 131 bildet, kann es ferner möglich sein, die Verlängerungen 31, 131 ohne erhabene Wulst zu konzipieren. In solchen Fällen würden sich die Öffnungsvorsprünge 35, 135 von dem Boden der Ausnehmung 33, 133 zu der jeweiligen Öffnung 68, 168 der Abdeckplatte 38, 138 erstrecken.
  • Das Vorstehende ist lediglich als Veranschaulichung der Grundsätze der Erfindung zu sehen. Dem Fachmann werden ohne Weiteres zahlreiche Abwandlungen und Änderungen einfallen. Daher soll es nicht die Erfindung auf die exakte Konstruktion und den exakten Betrieb beschränken, die gezeigt und beschrieben sind, und demgemäß kann auf alle geeigneten Abwandlungen und Entsprechungen, die in den Schutzumfang der Erfindung fallen, zurückgegriffen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (30)

  1. Wärmeisolierte Extrusions-Düsenplattenanordnung (10, 110) für einen Granulator mit mehreren Extrusionsöffnungen (22, 122), durch die Prozessschmelze extrudierbar ist, um an einer Schneidfläche (63, 163) als Strang auszutreten und von einer sich bewegenden Schneidanordnung zu Granulat zerschnitten zu werden, wobei die Düsenplattenanordnung einen Düsenplattenkorpus (36) mit einer mittig auf einer stromabwärts liegenden Seite des Korpus ausgebildeten Ausnehmung und eine Abdeckplatte (38, 138) umfasst, die bemessen ist, um über die Ausnehmung zu passen, wobei die Abdeckplatte über der Ausnehmung an dem Düsenplattenkorpus angebracht ist, um in der Anordnung benachbart zu der Schneidfläche eine wärmeisolierende Luftkammer (32, 132) zu bilden, dadurch gekennzeichnet, dass (a) mindestens ein Ring von Extrusionsöffnungsverlängerungen (31, 131) in der Ausnehmung vorgesehen ist, durch den sich die Extrusionsöffnungen (22, 122) erstrecken; (b) die Abdeckplatte (38, 138) Öffnungen (39, 139) aufweist, die den Extrusionsöffnungen in dem Düsenplattenkorpus entsprechen, um die Schneidfläche (63, 163) zu bilden, wobei die Abdeckplatte die Öffnungsverlängerungen (31, 131) umgibt, wobei die Luftkammer zur Atmosphäre außerhalb der Düsenplattenanordnung ausgleichend gelüftet ist; und (c) mindestens eine chemikalien-, korrosions-, abrieb- oder verschleißbeständige Oberflächenbehandlung (60) auf eine Außenfläche der Abdeckplatte, einschließlich der Schneidfläche, aufgebracht ist.
  2. Düsenplattenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenplattenkorpus (36) eine aus einem einteiligen Korpus bestehende Konstruktion ist, die durch mindestens eines von elektrischem Widerstand, Induktion, Dampf und Wärmeübertragungsfluid wärmereguliert ist.
  3. Düsenplattenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenplattenkorpus (136) eine zweiteilige Konstruktion ist, die einen herausnehmbaren Einsatz (106) und einen Düsenplatten-Außenring (105) umfasst, die durch mindestens eines von elektrischem Widerstand, Induktion, Dampf und Wärmeübertragungsfluid wärmereguliert sind.
  4. Düsenplattenanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der herausnehmbare Einsatz und der Düsenplatten-Außenring durch mindestens eines von elektrischem Widerstand, Induktion, Dampf oder Wärmeübertragungsfluid unabhängig wärmereguliert sind.
  5. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidfläche eine erhabene kranzförmige Ebene, durch die die Vielzahl von Extrusionsöffnungen treten, und eine untere umlaufende Ebene um jede Seite der erhabenen kranzförmigen Ebene ist, wobei die kranzförmige Ebene mindestens etwa 0,025 Millimeter höher als die umlaufende Ebene ist.
  6. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenbehandlung Nitrierhärten, Nitrocarburieren, Galvanisieren, stromlosem Plattieren, stromlose Nickeldispersionsbehandlungen, Flammspritzen einschließlich Hochgeschwindigkeitsanwendungen, thermischem Spritzen, Plasmabehandlung, elektrolytischen Plasmabehandlungen, Sintern, Pulverbeschichten, Vakuumabscheiden, chemischer Gasphasenabscheidung, physikalischer Dampfabscheidung, Sputtertechniken und/oder Aufsprühbeschichten oder Kombinationen hiervon umfaßt.
  7. Wärmeisolierte Extrusions-Düsenplattenanordnung (10, 110) für einen Granulator mit mehreren Extrusionsöffnungen (22, 122), durch die Prozessschmelze extrudierbar ist, um an einer Schneidfläche (63, 163) als Strang auszutreten und von einer sich bewegenden Schneidanordnung zu Granulat zerschnitten zu werden, wobei die Düsenplattenanordnung einen (a) Düsenplattenkorpus (36) mit einer auf einer stromabwärts liegenden Seite des Korpus ausgebildeten Ausnehmung und (b) eine Abdeckplatte (38, 138) umfasst, die die Ausnehmung überdeckend an dem Düsenplattenkorpus angebracht ist, um in der Anordnung benachbart zu der Schneidfläche eine wärmeisolierende Luftkammer (32, 132) zu bilden, dadurch gekennzeichnet, dass (c) mindestens ein Ring von Extrusionsöffnungsverlängerungen (31, 131) in der Ausnehmung vorgesehen ist, durch den sich die Extrusionsöffnungen (22, 122) erstrecken; (d) die Abdeckplatte (38, 138) Öffnungen (39, 139) aufweist, die den Extrusionsöffnungen in dem Düsenplattenkorpus entsprechen und mit den Extrusionsöffnungsverlängerungen (31, 131) kommunizieren, um die Schneidfläche (63, 163) zu bilden,
  8. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Extrusionsöffnungsverlängerungen (31, 131) als erhabene kreisförmige Wulst (34, 134) konfiguriert sind, die durchgehend und einteilig mit dem Düsenplattenkorpus und einzelnen Öffnungsvorsprüngen (35, 135) ist, die sich von der erhabenen Wulst zu der Abdeckplatte erstrecken.
  9. Düsenplattenanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die erhabene kreisförmige Wulst konfiguriert ist, um Wärme zu den Öffnungsvorsprüngen zu kanalisieren.
  10. Düsenplattenanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erhabene kreisförmige Wulst einen Querschnitt von Trapezform aufweist
  11. Düsenplattenanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplattensenkung (76, 176) so bemessen ist, dass die wärmeisolierende Luftkammer der Kontur der erhabenen kreisförmigen Wulst folgt.
  12. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte mindestens eine umlaufende Expansionsnut (62) an mindestens einer Stirnfläche umfasst.
  13. Düsenplattenanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte an beiden Stirnflächen eine Vielzahl von umlaufenden Expansionsnuten in einer versetzten und abwechselnden Konfiguration umfasst.
  14. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte aus einem Nickelstahl besteht und durch Nickelstahl angeschweißt ist.
  15. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte an einer umfangseitigen Nut umlaufend um die Abdeckplatte und an distalen Enden der Öffnungsvorsprünge an den Öffnungen in der Abdeckplatte angeschweißt ist.
  16. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die atmosphärisch ausgeglichene Luftkammer mindestens 0,05 Millimeter tief ist.
  17. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsvorsprünge von einer Vielzahl von Extrusionsöffnungen durchsetzt sind, die in mindestens einem von Gruppen, Blöcken und Anhäufungen angeordnet sind.
  18. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsvorsprünge (35, 35) mindestens eine Geometrie aufweisen, welche oval, rund, quadratisch, dreieckig, rechteckig, polygonal und Kombinationen derselben umfasst, konzentrisch, abwechselnd, versetzt, linear oder in Kombinationen derselben angeordnet sind, parallel zu dem Bogen der Schneidfläche oder senkrecht zu dem Bogen sind und von einer nieren- bis komma-förmigen Konfiguration sind.
  19. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsvorsprünge (35, 135) separate Elemente sind, die mit der erhabenen kreisförmigen Wulst an dem Düsenplattenkorpus befestigt verbunden sind.
  20. Düsenplattenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Extrusionsöffnungsauslässe eine Geometrie besitzen, welche rund, oval, quadratisch, rechteckig, dreieckig, fünfeckig, sechseckig, polygonal, geschlitzt, radial geschlitzt und jede Kombination derselben umfasst.
  21. Wärmeisolierte Extrusionsdüsenplattenanordnung (10, 110) für einen Granulator, die mehrere Extrusionsöffnungen (22, 122) umfasst, durch die Prozessschmelze extrudiert wird, um an einer Schneidfläche (63, 163) als Strang auszutreten, der von einer sich bewegenden Schneidanordnung zu Granulat zu schneiden ist, wobei die Düsenplattenanordnung einen Düsenplattenkorpus (36) mit einer in einer stromabwärts liegenden Seite des Korpus ausgebildeten Ausnehmung und eine Abdeckplatte (38, 138) umfasst, die bemessen ist, um über die Ausnehmung zu passen, wobei die Abdeckplatte über der Ausnehmung an dem Düsenplattenkorpus angebracht ist, um in der Anordnung benachbart zu der Schneidfläche eine wärmeisolierende Luftkammer (32, 132) zu bilden, dadurch gekennzeichnet, dass (a) die Abdeckplatte (38, 138) um ihren Umfang an den Düsenplattenkorpus (36, 136) geschweißt ist; und (b) mindestens ein Ring von Extrusionsöffnungsverlängerungen (31, 131) die Extrusionsöffnungen (22, 122) umgibt, durch die die Prozessschmelze von dem Düsenplattenkorpus zu Öffnungen (39, 139) in der Abdeckplatte (38, 138) befördert wird, um die Schneidfläche zu bilden, wobei die Extrusionsöffnungsverlängerungen (31, 131) als erhabene kreisförmige Wulst (34, 134) konfiguriert sind, die durchgehend und einteilig mit dem Düsenplattenkorpus und einzelnen Öffnungsvorsprüngen (35, 135) ist, die sich von der erhabenen Wulst erstrecken und an der Abdeckplatte benachbart zu den Abdeckplattenöffnungen angeschweißt sind.
  22. Düsenplattenanordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die wärmeisolierende Kammer zur Atmosphäre außerhalb der Düsenplattenanordnung ausgleichend gelüftet ist.
  23. Düsenplattenanordnung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenfläche der Abdeckplatte, die die Schneidfläche umfasst, mindestens eine daran durchgeführte chemikalien-, korrosions-, abrieb- und verschleißbeständige Oberflächenbehandlung (60) aufweist.
  24. Düsenplattenanordnung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die erhabene kreisförmige Wulst konfiguriert ist, um Wärme zu den Öffnungsvorsprüngen zu kanalisieren.
  25. Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte eine Senke (76, 176) aufweist, die einer Form der Extrusionsöffnungsverlängerungen entspricht, um die wärmeisolierende Lufttasche weiter auszubilden, und/oder und so bemessen ist, dass die wärmeisolierende Kammer der Kontur der erhabenen kreisförmigen Wulst entspricht.
  26. Düsenplattenanordnung nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die wärmeisolierende Kammer eine Tiefe von mindestens 0,30 Millimeter aufweist.
  27. Düsenplattenanordnung nach einem der Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenplattenkorpus und die Abdeckplatte komplementäre Anschlagflächen umfassen, wobei die Abdeckplatte um ihren Umfang an den Düsenplattenkorpus angeschweißt ist.
  28. Düsenplattenanordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte und die Öffnungsvorsprünge komplementäre Anschlagflächen umfassen, wobei die Öffnungsvorsprünge benachbart zu den Abdeckplattenöffnungen an die Abdeckplatte angeschweißt sind.
  29. Granuliervorrichtung mit einer Düsenplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche..
  30. Granuliervorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Granuliervorrichtung als Unterwassergranulator ausgebildet ist.
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