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Die
Erfindung betrifft eine Büchsenaufweitvorrichtung, mit
einem großen gelochten Büchsenrohling aus zum
Beispiel Stahl.
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Stand der Technik
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Große
Büchsen mit Stückgewichten von bis zu 400 Tonnen
und Durchmessern bis 8000 Millimetern sowie Höhen von drei
bis neun Metern werden in der Regel über einen Dorn geschmiedet.
Allerdings ist die Qualität oftmals nicht ausreichend.
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Bekannt
ist es auch, große Ringwalzwerke einzusetzen. Die Investitionskosten
hierfür sind sehr hoch. Bei relativ geringen Stückzahlen
rechnen sich oftmals die Investitionskosten für derartige
Ringwalzwerke nicht.
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Aus
der
DE 31 26 120 A1 ist
ein Drehtisch an horizontalen Ringschmiedepressen für mit
ihrer Achse senkrecht stehende, gegen einen senkrechten Schmiededorn
zu verformende ringförmige Werkstücke vorbekannt,
wobei waagerecht liegende, mit ihrer Achse zu einem gemeinsamen
Mittelpunkt weisende Rollen zur Aufnahme der zu bearbeitenden ringförmigen
Werkstücke vorgesehen sind.
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Der
als Drehtisch-Manipulator ausgebildete Drehtisch besteht aus einem
oberen, U-förmigen, zur Presse offenen, horizontalen Rahmen,
in welchen mindestens drei sternförmig angeordnete, mit
ihrer Kegelspitze nach innen zeigende Kegelrollen mit ihrer Achse
derart aus der horizontalen Ebene abwärts geneigt gelagert
sind, dass der obere Teil ihrer Mantelfläche eine gemeinsame
waagerechte Ebene bildet und die Kegelrollen alle oder zum Teil
angetrieben sind, und der obere Rahmen über Führungsmittel
mit einem unteren horizontalen, U-förmigen Fahrrahmen als
Untergestell verbunden und relativ zu diesem durch hydraulische
oder mechanische Mittel in der Höhe einstellbar ist, und
der untere Fahrrahmen über schienengebundene Fahrwerke
in die Presse ein- und ausfahrbar ist. Als Führungsmittel
dient am oberen Rahmen ein Königszapfen, der in Kalotten angeordnet
ist, der in Führungen des unteren Fahrrahmens geführt
und am Scheitel des U-förmigen Rahmens angeordnet ist,
sowie an den offenen Enden der beiden U-förmigen Schenkel
des oberen Rahmens und des unteren Fahrrahmens Seitenführungen
gegen ein Verdrehen des oberen Rahmens gegen den unteren Fahrrahmen
vor gesehen sind. Als hydraulisch höhenverstellbare Mittel
sind zwischen dem oberen Rahmen und dem unteren Fahrrahmen vier
zugleich als Stützen wirkende Hydraulikzylinder und Hydraulikkolben
angeordnet. Als mechanisch höhenverstellbare Mittel sind
zwischen dem oberen Rahmen und dem unteren Fahrrahmen vier zugleich
als Stützen wirkende Gewindespindeln und Muttern vorgesehen.
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Mit
einem derartigen Drehtisch-Manipulator sollen sich vorzugsweise
auszuschmiedende Ringe von mehr als 100 Tonnen Gewicht transportieren
und manipulieren lassen. Dabei soll die Forderung erfüllt sein,
dass das Werkstück nach jedem Hub von der Presse vom Schmiededorn
gelöst wird, das Werkstück nach jedem Hub der
Presse sich drehen soll und das Werkstück soll auf dem
Drehtisch zentriert bleiben. Man soll dadurch in der Lage sein,
sehr schwere ringförmige Werkstücke in der Schmiedehitze,
die mit ihrer Achse senkrecht stehen und zu großen Ringen
an horizontalen Schmiedepressen ausgeschmiedet werden sollen, außerhalb
der Presse mittels Hebezeugen auf den in waagerechter Ebene U-förmig
ausgebildeten Drehtisch abzusenken und anschließend diesen
Tisch, der in der Höhe aus Gründen unterschiedlicher
Ringhöhe einstellbar ist, über Fahrwerke auf Schienen
laufend, in das Zentrum der Schmiedepresse einzufahren, wonach der senkrechte
Schmiededorn in die Bohrung des zu schmiedenden Werkstückes
eingebracht wird. Infolge der Verfahrmöglichkeit des Drehtisch-Manipulators
könne das Werkstück nach jedem Hub der Presse
vom Schmiededorn gelöst sowie über die Kegelrollen
schrittweise oder konstant gedreht werden zum nachfol genden Hub
der Presse, und das Werkstück mit seiner Innenseite wieder
am inneren Schmiedewerkzeug oder Schmiededorn durch Zurückfahren
des Drehtisch-Manipulators zur Anlage gebracht werden.
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Aus
der
EP 0 524 815 A1 ist
eine Vorrichtung zu entnehmen, die in eine vertikale Presse eingesetzt werden
kann. Die hydraulische Energie wird auf die horizontalen Zylinder
der Vorrichtung umgeleitet, um dann die Büchse aufzuweiten.
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Die
DE 24 20 921 A1 betrifft
eine hydraulische Ringschmiedeanlage, insbesondere zum Schmieden
großer Ringe. Diese Ringschmiedeanlage besteht aus einer
Freiform-Schmiedepresse mit einem kettengliedförmigen Rahmen,
der einen bewegbaren, das Schmiedewerkzeug tragenden Laufholm sowie
ein Schmiedevorgang fest stehendes Gegenwerkzeug, gegebenenfalls
mit Holm, umfasst, sowie aus Vorrichtungen zum Stützen
und Drehen des auszuschmiedenden Ringes. Die Schmiedepresse ist
liegend angeordnet, wobei das Gegenwerkzeug unmittelbar oder über
Holm mit den beim Schmiedebetrieb unbeweglichen Pressenteilen, fest, jedoch
lösbar verbunden und beim Stillstand der Presse von diesen
entfernbar ist, wobei zum Stützen und Drehen des auszuschmiedenden
Ringes mindestens drei Vorrichtungen vorgesehen sind, die jeweils
eine antreibbare, waagerecht angeordnete, den auszuschmiedenden,
in horizontaler Lage befindlichen Ring abzustützende Rolle
sowie eine frei drehbare Leitrolle aufweisen, wobei die Vorrichtungen
je nach dem jeweiligen Durchmesser des Ringes derart verstellbar
sind, dass die verlängerten Drehachsen der Abstützrollen
sich in der Mitte des auszuschmiedenden Ringes schneiden. Das Gegenwerkzeug
ist selbständig oder mit Holm beim Stillstand der Presse mit
einer hydraulischen Zylinder-Kolben-Anordnung entfernbar. Das Rahmenteil
ist mit Hilfe eines Kranes abhebbar und im übrigen abklappbar
ausgebildet. Die Vorrichtungen zum Stützen und Drehen der Schmiedestücke
sind durch Schwenken und/oder Verschieben verstellbar sowie heb-
und senkbar ausgebildet. Diese Vorrichtung ist jedoch nicht zum
partiellen Schmieden geeignet und kann zum Beispiel Konizitäten
nicht beseitigen oder Büchsen profilieren.
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Aus
der
DE 24 34 587 ist
eine horizontale hydraulische Presse mit aufklappbarem oder abnehmbarem
Oberholm zum Aufweiten von Ringen vorbekannt, wobei das bewegliche
Querhaupt an einer zentralen Achse im Zylinderholm geführt
ist und um eine horizontale Achse so geneigt werden kann, dass die
Schmiedewerkzeuge schräg zueinander stehen. Diese Presse
ist mit mindestens zwei Hauptzylindern ausgerichtet und die Zufuhr
des Druckmittels zu den Hauptzylindern so geregelt, dass die Arbeitsbewegung
der beiden Werkzeuge zueinander entweder parallel oder in geneigter
Stellung ausgeführt wird. Der Führungsholm ist
als Stufenkolben eines Dritten, in der Zeichnung nicht dargestellten,
Arbeitszylinders ausgebildet. Der zu schmiedende Ring liegt auf
drei oder mehreren Bundwalzen auf, die ihn in tangentialer Richtung
durch die Presse transportieren und in radialer Richtung abstützen.
Die Bundwalzen sind auf verfahrbaren Wagen angeordnet.
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Aufgabe
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Büchsenaufweitvorrichtung
vorzuschlagen, die gegenüber dem Stand der Technik wesentlich
geringere Investitionskosten verursacht und eine gute Qualität
der Erzeugnisse sicherstellt bei großen Büchsen
mit Stückgewichten von bis zu 600 Tonnen.
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Lösung
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Die
Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale
gelöst.
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Einige Vorteile
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Die
erfindungsgemäße Büchsenaufweitvorrichtung
ermöglicht es, zum Beispiel konisch gegossene Kokillen
zu zylindrischen Büchsen umzuformen. Hierbei können
Stückgewichte von vielen Hundert Tonnen, zum Beispiel zwischen
200 und 600, vorzugsweise etwa 400 Tonnen, und Durchmessern von
3000 bis 10000 Millimetern, vorzugsweise etwa 8000 Millimetern,
und Gesamthöhen von ein bis neun Metern, vorzugsweise drei
bis sechs Metern, Gesamthöhe durch abschnitts weises Umformen
an der Außenseite bearbeitet bzw. geschmiedet werden. Diese
Büchsenrohlinge werden durch ein Umformwerkzeug intermittierend,
also taktweise, geschmiedet. Hierzu wird der Büchsenrohling
zum Beispiel mittels eines Hallenkrans über den Schmiededorn
auf Auflagerrollen abgesetzt. Nach dem Schließen eines Gegenhalters
wird dann mit dem partiellen Schmieden, also taktweise, begonnen.
Nach jedem Hub schieben Zentrierrollen den Büchsenrohling
etwas vom Schmiededorn weg und drehen den Büchsenrohling
um ein geringes Winkelmaß um seine Längsachse
weiter, bevor der nächste Schmiedehub ausgeführt
wird. Der Dorn wird um den gleichen Winkel gedreht. Hierzu können
Lasermeßsysteme die Zentrierrollen in die richtige Arbeitsposition
bewegen. Der taktweise Wechsel beim Schmieden und damit das partielle
Schmieden kann sehr schnell, zum Beispiel zwischen 30 und 90 Hüben,
vorzugsweise zwischen 40 und 60 Hüben pro Minute, erfolgen.
Außerdem lassen sich konische Rohlinge zu zylindrischen Büchsen
weiten und dabei die Höhe der Büchse auch vergrößern.
Die Auflagerollen werden taktweise motorisch angetrieben. Dies geschieht
entsprechend der Hubfrequenz des Umformwerkzeuges, das den Büchsenrohling
an seiner Außenseite partiell und intermittierend, also
taktweise, schmiedet. Der Schmiededorn wird dabei durch einen beweglichen Gegenhalter
in seiner Arbeitsstellung arretiert. Die Laservorrichtung oder die
Laservorrichtungen messen permanent den Außendurchmesser
des Büchsenrohlings, wodurch das jeweilige als Schmiedesattel
ausgebildete Umformwerkzeug in geeigneter Weise einsetzbar ist,
um eine zylindrische oder profilierte, geschmiedete Büchse
zu erhalten.
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Der
taktweise Wechsel beim Schmieden erfolgt sehr schnell, zum Beispiel
mit 60 Schmiedehüben pro Minute, bis die Laservorrichtung
das Signal „Durchmesser erreicht” gibt und der
Schmiedevorgang stillgesetzt wird. Um die exakt gewünschte Büchsenform
zu erreichen, werden an verschiedenen Stellen Lasermessungen durchgeführt.
Notwendige Korrekturen werden dann durch das Aussetzen einiger Schmiedesättel
erreicht.
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Weitere erfinderische Ausgestaltungen
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Weitere
erfinderische Ausgestaltungen sind in den Schutzansprüchen
2 bis 16 beschrieben.
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Schutzanspruch
2 beschreibt eine Ausführungsform, bei welcher über
den Umfang des Büchsenrohlings mehrere Umformwerkzeuge
angeordnet sind, die taktweise partiell den Büchsenrohling
bearbeiten.
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Gemäß Schutzanspruch
3 können die Umformwerkzeuge an ihrer dem Büchsenrohling
zugekehrten Seite entweder ballig, konvex oder profiliert ausgeführt
werden, während sie bei der Ausführungsform nach
Schutzanspruch 4 plan ausgebildet sind.
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Schutzanspruch
5 beschreibt eine Ausführungsform, bei welcher die Umformwerkzeuge über den
Umfang des Büchsenrohlings um einen gewissen Winkelbetrag
versetzt zueinander angeordnet sind. Dieser Versatz kann neben einem
Winkelversatz in Umfangsrichtung des Büchsenrohlings auch in
der Höhe geschehen – Schutzanspruch 6.
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Bei
der Ausführungsform nach Schutzanspruch 7 erstreckt sich
allerdings das Umformwerkzeug, auch Schmiedesattel genannt, mindestens über
die Gesamthöhe des Büchsenrohlings.
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Sollte
am Anfang oder während des Schmiedens die Büchse
konisch werden, setzt der Schmiedesattel, also das Umformwerkzeug,
am Ende des größten Durchmessers des Büchsenrohlings
einige Hübe aus. Alternativ kann man bei der Verwendung eines
durchgehenden Schmiedesattels/Umformwerkzeug durch unterschiedliche
Positionen des Schmiedesattels diesen schrägstellen oder
einen profilierten Schmiedesattel/Umformwerkzeug verwenden – Schutzanspruch
8.
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Schutzanspruch
9 beschreibt eine vorteilhafte Ausführungsform.
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Bei
der Ausführungsform nach Schutzanspruch 10 ist das Umformwerkzeug
an seiner mit der Außenseite des Schmiederohlings in Berührung kommenden
Fläche profiliert ausgestaltet.
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Schutzanspruch
11 beschreibt eine Ausführungsform, bei welcher über
den Umfang des Büchsenrohlings mehrere motorisch angetriebene
Zentrierrollen vorgesehen sind, die auf die Außenkontur der
Büchse einwirken, wobei die Zentrierrollen radial motorisch,
zum Beispiel hydraulisch, in Bezug auf die Büchse verstellbar
sind.
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Besonders
vorteilhaft ist es auch, wenn – wie in Schutzanspruch 12
beschrieben – mindestens eine die Büchse entzundernde
Druckwasserentzunderungsvorrichtung vorgesehen ist, die mit Hochdruckwasser über
Düsen den Zunder von der Büchse außen
und/oder innen entfernt.
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Nach
Schutzanspruch 13 können die Antriebe sowohl der Zentrierrollen,
wie auch der Auflagerollen, aber auch der Druckwasserentzunderung
und die motorischen Antriebe des oder der Umformwerkzeuge in einer
Folgesteuerung einbezogen sein. Es ist auch möglich, die
Druckwasserzufuhr sektional und/oder volumenmäßig
und/oder temperaturmäßig zu steuern oder zu regeln.
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Schutzanspruch
15 beschreibt eine Ausführungsform, bei welcher das betreffende
Umformwerkzeug von zwei oder von mehreren Antrieben, zum Beispiel
hydraulisch, angetrieben ist, während bei der Ausführungsform
nach Schutzanspruch 16 der Antrieb oder die Antriebe für
das betreffende Umformwerkzeug zeug in Bezug auf eine Winkelanstellung
in Bezug auf den Büchsenrohling verändern kann.
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Weitere
Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
der Zeichnung, in der die Erfindung – teils schematisch – beispielsweise
veranschaulicht ist. Es zeigen:
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1 eine
Büchsenaufweitvorrichtung gemäß der Erfindung
in Arbeitsstellung und
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2 eine
schematische Draufsicht zu 1.
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Mit
dem Bezugszeichen 1 ist ein Maschinenrahmen bezeichnet,
der in geeigneter Weise aus Stahl besteht und auf Silentblöcken
oder auf schwingungsdämpfendem Beton gelagert sein kann.
Der Maschinenrahmen 1 kann Teil eines im einzelnen nicht
dargestellten gekapselten Gehäuses sein, in dem die gesamte
Büchsenaufweitvorrichtung spritzwassergeschützt
und schmutzdicht angeordnet ist.
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Das
Bezugszeichen 2 zeigt drei Presszylinder, die vorliegend
aus je einem Differentialkolben bestehen, die abwechselnd beidseitig
durch Druckmitteldruck, insbesondere hydraulisch, von einer oder
von mehreren nicht dargestellten Hydraulikquelle bzw. -quellen durch
eine Systemsteuerung oder Systemregelung beauf schlagt werden können,
während 3 Schmiedesattelbefestigungen darstellen,
die von dem betreffenden Presszylinder 2 angetrieben wird
bzw. werden. Bei der aus 1 ersichtlichen Ausführungsform
treiben die drei Presszylinder ein gemeinsames Umformwerkzeug 4 an,
das sich über die gesamte Höhe H bzw. etwas darüber
des Büchsenrohlings 5 erstreckt. Die einzelnen
Presszylinder 2 können auch getrennte Umformwerkzeuge
synchron oder getrennt antreiben. Des weiteren ist es möglich,
in der Höhe und/oder den Umfang des Büchsenrohlings
und damit auch über den Umfang des Schmiededorns 7 mehrere
Umformwerkzeuge 4 anzuordnen, die gemeinsam oder durch
getrennte Presszylinder 2 angetrieben sind. Des weiteren
ist es möglich, die Presszylinder getrennt anzusteuern,
um gegebenenfalls das Umformwerkzeug 4 oder die Umformwerkzeuge
(nicht dargestellt) in der Höhe und/oder im Winkel in Bezug
auf den Büchsenrohling 5 zu verändern
und so den Büchsenrohling 5 zu schmieden. Der
Büchsenrohling ist vorliegend als gegossene Kokille von
im wesentlichen zylindrischer Bauform ausgebildet und weist zum
Beispiel ein Gewicht von 400 Tonnen auf. Die Höhe H kann
zum Beispiel drei bis neun Meter betragen, während der Durchmesser
D bei der dargestellten Ausführungsform bis 8000 mm groß ist.
Etwa mittig ist der Büchsenrohling 5 mit einer
ihn durchsetzenden Lochung 6 oder Öffnung versehen,
durch die ein Schmiededorn 7 hindurchgreift, der in einem
Lager 8 auswechselbar angeordnet ist. Das Lager 8 ist
in dem Maschinenrahmen 1 gegebenenfalls schwingungsdämpfend
angeordnet.
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Der
Schmiededorn 7 ist bei der dargestellten Ausführungsform
koaxial von einem Kanal 9 durchsetzt, dem durch eine geeigneten
Kühlmittelquelle ein Kühlmittel, vorzugsweise
Kühlwasser, kontinuierlich von oben oder unten zugeführt
wird, das z. B. unten zu einem nicht dargestellten Sammelbehälter oder
Abfluss weggeleitet wird. Die Kühlmittelzufuhr kann in
die Steuerung der gesamten Anlage mit einbezogen sein. Diese Art
Kühlung kann z. B. auch für die Schmiedesättel,
Zentrierrollen und Auflagerrollen angewendet werden.
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Das
Bezugszeichen 10 bezeichnet einen Gegenhalter, der bei
der dargestellten Ausführungsform um eine Schwenkachse 11 in
Richtung A bzw. B schwenkbeweglich und damit von dem Schmiededorn 7 wegbeweglich
ist.
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Das
Bezugszeichen 12 bezeichnet einen motorischen Drehantrieb
für den Schmiededorn 7, der um seine Längsachse
in einer oder in beiden Richtungen intermittierend oder kontinuierlich
unendlich drehbar und anhaltbar ist.
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Der
Gegenhalter 10 arretiert den Schmiededorn 7 über
eine Aufnahme 13, die den bei der dargestellten Ausführungsform
an seinem oberen Ende konisch verlaufenden Schmiededorn 7 mit
radialem Spiel oder formschlüssig auf einem gewissen Teil
seiner axialen Länge umschließt und dadurch arretiert und/oder
radial führt. Im Bedarfsfalle können hier auch
Radiallager eingesetzt werden, um die Drehbewegung des Schmiededorns 7 um
seine Längsachse zu erleichtern. Des weiteren können
im Bedarfsfalle dem Lager 8 geeignete, vorzugsweise als
Wälzlager ausgebildete Lager zugeordnet sein, die die Drehbewegung
des Schmiededorns 7 ebenfalls erleichtern.
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Der
Büchsenrohling 5 ruht auf motorisch angetriebenen
Auflagerrollen 14, deren Antriebe ebenfalls in die gesamte
Fertigungssteuerung einbezogen werden können.
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Bei 15 und 16 sind
Laservorrichtungen angeordnet, die ein Lasersystem darstellen, die
zum Beispiel über den Umfang der Büchse 5 verteilte
Zentrier- und Stützrollen 17, 18 in die
richtige Arbeitsposition über motorische oder hydraulische
Antriebe 19, 20, 21 bzw. 22 radial
steuern und in der jeweiligen Bewegungslage auch arretieren.
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Bei 23 ist
eine Entzunderungsvorrichtung dargestellt, die über Düsen
unter Druck Wasser auf die Oberfläche des Büchsenrohlings
spritzt und ihn entzundert (innen und/oder außen). Über
den Umfang können auch mehrere derartiger Spritzdüsen oder
Spritzdüsenbalken einer Entzunderungsvorrichtung 23 vorgesehen
sein. Den Düsen kann das Wasser entsprechend der Temperatur
und/oder entsprechend dem Volumen des Büchsenrohlings temperaturgesteuert
und/oder volumengesteuert und/oder temperaturgeregelt und/oder volumengeregelt,
zugeführt sein.
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Der
Zunder fällt nach unten und wird durch eine nicht dargestellte Öffnung
und einen unterhalb der Vorrichtung angeordneten Förderer
weggefördert.
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Sowohl
die hydraulische als auch die elektrische Steuerung der Gesamtanlage
sind im einzelnen nicht dargestellt.
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Die
Wirkungsweise der Büchsenaufweitvorrichtung ist folgende:
Bei
hochgefahrenem Gegenhalter 10 und geöffnetem Maschinenraum
wird der Büchsenrohling 5 mittels Hallenkran oder
dergleichen über den Schmiededorn 7 auf die Auflagerrollen 14 aufgesetzt.
Nach dem Schließen des Niederhalters 10 wird dann
mit dem partiellen Schmieden durch entsprechende Hydraulikdruckbeaufschlagung
des betreffenden Presszylinders 2 begonnen, wodurch das
betreffende Umformwerkzeug 4 gegen die Außenmantelfläche
des Büchsenrohlings 5 intermittierend einwirkt.
Nach jedem Hub des Presszylinders 2 verschieben die Zentrierrollen 17 und 18 den
Büchsenrohling 5 etwas weiter von dem Schmiededorn 7 und
drehen den Büchsenrohling 5 einen Takt in Umfangsrichtung
weiter. Bevor der nächste Schmiedehub ausgeführt
wird, setzt das Lasermesssystem die Zentrierrollen 17, 18 und
folgende in die richtige Arbeitsposition. Dieser taktweise Wechsel
beim Schmieden erfolgt sehr schnell, zum Beispiel mit 60 Schmiedehüben
pro Minute, bis die Laservorrichtung das Signal „Durchmesser
erreicht” gibt und der Schmiedevorgang stillgesetzt wird.
Um die exakt gewünschte Büchsen form zu erreichen
werden an verschiedenen Stellen Lasermessungen durchgeführt.
Notwendige Korrekturen werden dann durch das Aussetzen einiger Schmiedesättel
durchgeführt.
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Sollte
am Anfang oder während des Schmiedens der Büchsenrohling 5 konisch
werden, setzt das betreffende Umformwerkzeug 4 am Ende
des größeren Durchmessers des Büchsenrohlings 5 einige Hübe
aus. Alternativ bei der Verwendung eines durchgehenden Umformwerkzeuges 4 kann
man durch unterschiedliche Positionen des Presszylinders 2 und/oder
des Umformwerkzeuges 4 letzteres schräg stellen
oder ein profiliertes Umformwerkzeug 4 verwenden. Auf diese
Weise ist es zum Beispiel möglich, konisch gegossene Kokillen
zu zylindrischen Büchsen oder Rohren mit hohen Gewichten von
zum Beispiel bis zu 400 Tonnen, mit Durchmessern bis z. B. 8000
Millimetern sowie Höhen von drei bis neun Metern über
den Schmiededorn 7 zu schmieden. Durch die hohe Taktzahl
beim Drehen des Schmiededorns 7 einerseits und des Büchsenrohlings 5 andererseits
lassen sich hohe Oberflächengenauigkeiten und innerhalb
der Toleranzen auch vorgegebene Wanddicken des Büchsenrohlings 5 und
der fertigen Büchse 5 erzielen. Anschließend
oder während dessen kann die Außenseite und ggf.
auch die Innenseite des Büchsenrohlings 5 über die
Entzunderungsvorrichtung 23 durch Druckwasser entzundert
werden.
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Die
in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen
sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl
einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung
der Erfindung wesentlich sein.
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- 1
- Maschinenrahmen
- 2
- Presszylinder
- 3
- Schmiedesattelbefestigung
- 4
- Umformwerkzeug
- 5
- Büchsenrohling,
Büchse
- 6
- Lochung, Öffnung
- 7
- Schmiededorn
- 8
- Lager
- 9
- Kanal
- 10
- Gegenhalter
- 11
- Schwenkachse
- 12
- Antrieb,
motorischer, Drehantrieb
- 13
- Aufnahme
- 14
- Auflagerrolle
- 15
- Laservorrichtung
- 16
- Laservorrichtung
- 17
- Zentrier-
und Stützrollen
- 18
- Zentrier-
und Stützrollen
- 19
- Antrieb,
motorischer
- 20
- Antrieb,
motorischer
- 21
- Antrieb,
motorischer
- 22
- Antrieb,
motorischer
- 23
- Entzunderungsvorrichtung
- A
- Schwenkrichtung
Niederhalter
- B
- Schwenkrichtung
Niederhalter
- D
- Durchmesser
- H
- Höhe
eines Büchsenrohlings
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3126120
A1 [0004]
- - EP 0524815 A1 [0007]
- - DE 2420921 A1 [0008]
- - DE 2434587 [0009]