DE212008000079U1 - Waffenholster mit verstellbarem Ziehwinkel insbesondere für Faustfeuerwaffen sowie Rastgelenkeinheit insbesondere für Waffenholster - Google Patents
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Abstract
Waffenholster mit verstellbarem Ziehwinkel insbesondere für Faustfeuerwaffen, umfassend
– einen Holstersteg zum Befestigen des Holsters an einem Gürtel, einem Koppel o. dgl. und
– einen Holsterköcher zur Aufnahme einer Waffe, insbesondere einer Faustfeuerwaffe,
– wobei der Holstersteg und der Holsterköcher derart um eine Drehachse verdrehbar miteinander verbunden sind, daß der durch die Relativposition zwischen Holstersteg und Holsterköcher definierte Ziehwinkel einstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
– daß zwischen Holstersteg und Holsterköcher Rastvorsprünge und dazu partiell komplementäre Rastvertiefungen vorgesehen sind, in die die Rastvorsprünge zur Festlegung verschiedener Ziehwinkel eingreifen,
– daß die Verstellung des Ziehwinkels ausschließlich durch Aufbringung eines die Rastvorsprünge aus den Rastvertiefungen lösenden Drehmomentes und Verdrehen von Holstersteg und Holsterköcher gegeneinander um die Drehachse erfolgt und
– daß das Drehmoment einstellbar ist.
– einen Holstersteg zum Befestigen des Holsters an einem Gürtel, einem Koppel o. dgl. und
– einen Holsterköcher zur Aufnahme einer Waffe, insbesondere einer Faustfeuerwaffe,
– wobei der Holstersteg und der Holsterköcher derart um eine Drehachse verdrehbar miteinander verbunden sind, daß der durch die Relativposition zwischen Holstersteg und Holsterköcher definierte Ziehwinkel einstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
– daß zwischen Holstersteg und Holsterköcher Rastvorsprünge und dazu partiell komplementäre Rastvertiefungen vorgesehen sind, in die die Rastvorsprünge zur Festlegung verschiedener Ziehwinkel eingreifen,
– daß die Verstellung des Ziehwinkels ausschließlich durch Aufbringung eines die Rastvorsprünge aus den Rastvertiefungen lösenden Drehmomentes und Verdrehen von Holstersteg und Holsterköcher gegeneinander um die Drehachse erfolgt und
– daß das Drehmoment einstellbar ist.
Description
- TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
- Die Erfindung betrifft ein Waffenholster mit verstellbarem Ziehwinkel insbesondere für Faustfeuerwaffen, umfassend einen Holstersteg zum Befestigen des Holsters an einem Gürtel, Koppel o. dgl. und einen Holsterköcher zur Aufnahme einer Waffe, insbesondere einer Faustfeuerwaffe, wobei der Holstersteg und der Holsterköcher derart um eine Drehachse verdrehbar miteinander verbunden sind, daß der durch die Relativposition zwischen Holstersteg und Holsterköcher definierte Ziehwinkel einstellbar ist. Die Erfindung betrifft ferner eine Rastgelenkeinheit insbesondere für Waffenholster, mittels welchem verschiedene Relativpositionen von durch die Rastgelenkeinheit miteinander verbundenen Teilen einstellbar sind.
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- Waffenholster der hier in Frage stehenden Art sind bekannt, z. B. aus der
. Sie dienen üblicherweise dazu, eine Waffe, insbesondere eine Faustfeuerwaffe, an einem Gürtel, einem Koppel o. dgl. zu tragen, wobei der durch die Relativposition von Holstersteg und dem zur Aufnahme der Waffe dienenden Holsterköcher definierte sogenannte Ziehwinkel, unter dem die Waffe aus dem Holsterköcher gezogen wird, einstellbar ist.US 2007/0023468 A1 - Wenngleich Waffenholster der hier in Frage stehenden Art vorrangig zum Tragen von Faustfeuerwaffen und insbesondere Pistolen ausgebildet sind, können sie prinzipiell aber auch zum Tragen von anderen Waffen wie z. B. Messern und ggf. auch bestimmten Werkzeugen, wie z. B. von Hämmern, die z. B. ein Handwerker, Monteur oder Bergsteiger am Gürtel tragen und mit einer Hand bequem aus dem Holster ziehen möchte, ausgebildet sein. Da sich das nachfolgend näher beschriebene Problem des schnellen Verstellens des Ziehwinkels zwischen einer im Sitzen angenehmen Position und einer im Stehen zweckmäßigen Position hauptsächlich beim Tragen von Waffen und insbesondere Faustfeuerwaffen stellt, wird das hier beschriebene Holster als Waffenholster bezeichnet, ohne daß die Anmeldung dadurch auf Holster zum Tragen von Waffen beschränkt sein soll.
- Die genannte Verstellbarkeit des Ziehwinkels dient nicht allein dazu, die Waffe in einem zum schnellen Ziehen der Waffe für den jeweiligen Waffenträger geeigneten Winkel zu halten, sondern auch dazu, die Waffe z. B. beim Sitzen in einem Einsatzfahrzeug in eine den Waffenträger nicht störende Position zu bringen, in welcher, wenn es sich bei der Waffe um eine Faustfeuerwaffe handelt, der Lauf fast parallel z. B. zu einem Gürtel, an dem das Waffenholster befestigt ist, verläuft. Dies ermöglicht es dann dem Waffenträger, sich in einem Einsatzfahrzeug problemlos anzuschnallen.
- Bei dem aus dem genannten US-Patent bekannten Waffenholster ist dazu zwischen Holstersteg und Holsterköcher ein Rastgelenk vorgesehen, bei dem ein Rastvorsprung formschlüssig in eine von mehreren, unterschiedliche Ziehwinkel definierenden, zu dem Vorsprung partiell komplementären Rastvertiefungen eingreift. Zur Verstellung des Ziehwinkels muß die formschlüssige Verbindung dadurch gelöst werden, daß der Rastvorsprung mittels eines gesonderten Betätigungsknopfes aus der jeweiligen Rastvertiefung geschoben wird.
- Aus der
EP 1 479 998 A2 ist ein Waffenholster bekannt, bei dem durch das Verschieben eines ein Drehelement formschlüssig blockierenden Zylinders das Verschwenken der Waffe in eine beim Sitzen angenehme Position möglich ist, wobei das Drehelement lediglich in einer einzigen Grundposition einrastet. Daher kann der Holsterköcher zwar nach einmaliger Betätigung eines den Zylinder verschiebenden Betätigungselementes ohne erneute Betätigung des Betätigungselementes wieder in die vordefinierte Grundposition zurückgeschwenkt werden, jedoch ist die auch gewünschte Einstellbarkeit des Ziehwinkels nicht gegeben. - Aus der
US 4,504,001 ist ein Waffenholster alter Bauart, d. h. mit einer Gürtelschlaufe statt des heute üblichen Holsterstegs, bekannt, wobei zwischen Holsterköcher und Gürtelschlaufe zwei mit Rastvorsprüngen und Rastvertiefungen ausgebildete Scheiben derart vorgesehen sind, daß durch Lösen einer Befestigungsschraube und Verdrehen von Gürtelschlaufe und Holsterköcher zueinander und anschließendes Anziehen der Befestigungsschraube ein bestimmter Ziehwinkel festlegbar ist. Eine werkzeuglose Verstellung der Ziehwinkels oder gar ein Verschwenken des Holsterköchers in eine zum Sitzen angenehme Position ist damit nicht möglich. - Aus der
ist ein Waffenholster bekannt, bei dem der Ziehwinkel rein kraftschlüssig festgelegt wird, in dem Holstersteg und Holsterköcher unter Zwischenschaltung eines die Reibkraft erhöhenden Gummirings und Anziehen einer Befestigungsschraube gegeneinander gepreßt werden.FR 2 761 149 A - Aus der
ist ein Waffenholster bekannt, bei dem ein durch eine Feder vorgespanntes Rastelement in auf einem Kreis angeordnete Rastvertiefungen formschlüssig eingreift. Ein ähnliches Waffenholster ist auch in derUS 2002/0148865 A1 DE 93 08 896 U1 beschrieben. Bei beiden Holstern ist es zur Verstellung des Ziehwinkels notwendig, die formschlüssige Verbindung durch Herausdrücken des jeweiligen formschlüssigen Rastelementes aus der oder den Rastvertiefungen zu lösen. - Wenn es nur darum geht, einen bestimmten Ziehwinkel festzulegen, ist die aus mehreren der oben genannten Druckschriften bekannte Vorgehensweise des Lösens einer formschlüssigen Verriegelung einer wie auch immer gearteten gelenkigen Verbindung zwischen Holsterköcher und Holstersteg unproblematisch, da die die Waffe tragende Person in der Regel den ihr angenehmen Ziehwinkel in aller Ruhe einstellen kann und es daher keine Rolle spielt, ob dazu, wie im Falle der
US 4,504,001 , zusätzliches Werkzeug benötigt wird, oder, wie im Falle der anderen oben genannten Druckschriften, ein bestimmtes Betätigungselement betätigt werden muß. - Muß jedoch z. B. ein Einsatzfahrzeug schnell verlassen und ggf. die Waffe aus dem Holster gezogen werden, so kann es in der dann regelmäßig herrschenden Streßsituation eine zusätzliche und ggf. sogar lebensgefährliche Zusatzbelastung darstellen, wenn zur Rückstellung des Ziehwinkels aus der zum Sitzen in einem Einsatzfahrzeug bequemen Position in eine zum Ziehen der Waffe geeignete Position ein zusätzliches Betätigungselement wie z. B. ein ein Rastelement aus einer formschlüssigen Verrieglungsstellung schiebender Knopf betätigt werden muß.
- OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Waffenholster der eingangs genannten Art anzugeben, bei welchem der Ziehwinkel in einfacher Weise einstellbar ist, ohne daß dazu ein gesondertes Werkzeug benötigt wird und ohne daß gesonderte Sicherungs- oder Betätigungselemente eingedrückt oder sonstwie betätigt werden müssen.
- Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine Rastgelenkeinheit anzugeben, die insbesondere für Waffenholster der hier in Frage stehenden Art geeignet ist und eine einfache, werkzeuglos zu verändernde Einstellung der Relativposition zweier über die Rastgelenkeinheit verbundener Teile ermöglicht.
- Die Aufgabe wird gelöst von einem Waffenholster mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. von einer Rastgelenkeinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 16. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
- Das erfindungsgemäße Waffenholster hat den großen Vorteil, daß eine in dem Holster gehaltene Waffe nicht nur einfach in eine das Sitzen in einem Fahrzeug bequem ermöglichende Stellung gebracht werden kann, sondern daß vor allem auch nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug die Waffe mit einem einzigen Handgriff ohne Betätigung von irgendwelchen Zusatzelementen wie Druckknöpfen oder dergleichen in eine für den Träger der Waffe angenehme Ziehposition gebracht werden kann, wobei besonders vorteilhaft das zur Verstellung des Ziehwinkels aufzubringende Drehmoment auf den jeweiligen Benutzer und den jeweiligen Anwendungsfall, insbesondere das Gewicht der jeweiligen Waffe, einstellbar ist.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden, rein beispielhaften und nicht beschränkenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 zeigt die Rückseite eines Holsterköchers mit Adapterplatte. -
2 zeigt die Vorderseite eines Holsterköchers. -
3 zeigt ein erfindungsgemäßes Waffenholster mit Holsterköcher und Holstersteg in Seitenansicht. -
4 zeigt einen Holstersteg mit einem ersten Gelenkelement einer ersten Ausführungsform einer Rastgelenkeinheit in Draufsicht. -
5 zeigt den Holstersteg gemäß4 in seitlicher Schnittansicht. -
6 zeigt eine Adapterplatte mit einem zweiten Gelenkelement der ersten Ausführungsform einer Rastgelenkeinheit in seitlicher Schnittansicht. -
7 zeigt die eine Adapterplatte gemäß6 in Draufsicht. -
8 zeigt die Adapterplatte gemäß7 in Draufsicht mit abgenommenem Gelenkelement. -
9 zeigt die Adapterplatte gemäß8 im Schnitt entlang der Linie IX-IX. -
10 zeigt das Gelenkelement gemäß6 in Draufsicht. -
11 zeigt das Gelenkelement gemäß10 im Schnitt entlang der Linie XI-XI. -
12 zeigt eine Bundbuchse zur Verwendung mit der Adapterplatte gemäß8 in Seitenansicht. -
13 zeigt die Bundbuchse gemäß12 in Draufsicht. -
14 zeigt einen Holstersteg zur Verwendung mit einem ersten Gelenkelement einer zweiten Ausführungsform einer Rastgelenkeinheit in seitlicher Schnittansicht. -
15 zeigt den Holstersteg gemäß14 in Draufsicht. -
16 zeigt den Holstersteg gemäß14 mit angesetzter Adapterplatte mit einem zweiten Gelenkelement der zweiten Ausführungsform einer Rastgelenkeinheit in seitlicher Schnittansicht. -
17 zeigt die eine Adapterplatte gemäß16 in Draufsicht. -
18 zeigt die Adapterplatte gemäß17 in Schnittansicht entlang der Linie XVIII-XVIII. -
19 zeigt eine Explosionsdarstellung der wesentlichen Elemente einer Rastgelenkeinheit gemäß der zweiten Ausführungsform. - BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
- In den
1 und2 ist der in seiner Gesamtheit mit10 bezeichnete Holsterköcher eines erfindungsgemäßen Waffenholsters mit verstellbarem Ziehwinkel gezeigt, wobei1 die aus Sicht eines Trägers des Holsters körperzugewandte Rückseite mit der Adapterplatte12 und2 die körperabgewandte Außenseite des Holsterköchers10 zur Aufnahme einer Waffe, insbesondere einer Faustfeuerwaffe, zeigt. - Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Sicherheitsholster, das in an sich bekannter Weise über zwei Sicherungen zum Halten einer in den Holsterköcher eingeführten Faustfeuerwaffe, insbesondere einer Pistole, verfügt und von denen hier nur eine, nämlich die Schlaufe
14 dargestellt ist. - Die
3 zeigt in Seitenansicht das fertig montierte Holster, bei dem an dem Holsterköcher10 über die Adapterplatte12 ein Holstersteg16 , der zum Befestigen des Holsters mittels der Ausnehmung18 an einem Gürtel, einem Koppel o. dgl. dient, um die durch die strichpunktierte Linie20 angedeutete Drehachse verdrehbar befestigt ist, so daß der durch die Relativposition zwischen Holstersteg16 und Holsterköcher10 definierte Ziehwinkel einstellbar ist. Dazu sind zwischen Holstersteg16 und Holsterköcher10 Rastvorsprünge und dazu partiell komplementäre Rastvertiefungen vorgesehen sind, in die die Rastvorsprünge zur Festlegung verschiedener Ziehwinkel eingreifen können, wobei die Verstellung des Ziehwinkels ausschließlich durch Aufbringung eines die Rastvorsprünge aus den Rastvertiefungen lösenden Drehmomentes und Verdrehen von Holstersteg und Holsterköcher gegeneinander um die Drehachse erfolgt und das Drehmoment einstellbar ist. - Wie aus
3 ersichtlich, ist die Drehachse20 vorzugsweise so angeordnet, daß sie in der Nähe des Schwerpunktes einer in dem Holster zu tragenden Waffe liegt. Dies hat den Vorteil, daß es nicht, wie z. B. bei Uhrpendeln, zu Rückstellmomenten kommt, die versuchen, einen vom Benutzer gewählten Ziehwinkel zu verstellen. - Holstersteg und Holsterköcher bestehen vorzugsweise aus Hartkunststoff, wobei insbesondere der Holsterköcher mit einem Schutzüberzug für die Waffe und oder die Kleidung des Trägers des Holsters ausgekleidet oder überzogen sein kann. Der Köcher kann auch aus anderen Materialien, z. B. Leder bestehen, jedoch eignet sich für Sicherheitsholster vor allem ein harter Kunststoff.
- In den
4 bis13 sind die wesentlichen Teile eines Waffenholsters gezeigt, bei dem eine erste Ausführungsform von Rastgelenkeinheit verwendet wird, die sich dadurch auszeichnet, daß die Rastvorsprünge22 , von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige wenige mit Bezugszeichen versehen wurden, auf einer ersten Scheibe24 (siehe insbesondere10 und11 ) und die Rastvertiefungen26 , von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit ebenfalls nur einige wenige mit Bezugszeichen versehen wurden, auf einer zweiten Scheibe28 ausgebildet sind, die gegeneinander vorgespannt werden. - Die Rastvorsprünge
22 sind hier als Kugelsegmente ausgebildet und auf der Scheibe24 kreisförmig um die Drehachse angeordnet, wobei die Rastvertiefungen26 auf der Scheibe28 in dazu komplementärer Weise angeordnet sind. - Vorzugsweise sind etwa 15 bis 25 Rastvorsprünge und eine entsprechende Anzahl von Rastvertiefungen vorgesehen. Die Scheiben
24 und28 bestehen vorzugsweise aus Federstahl. - Wie insbesondere in
5 gut zu erkennen, ist in dem Holstersteg16 eine Vertiefung zur Aufnahme einer der beiden Scheiben, nämlich bei diesem Ausführungsbeispiel der Scheibe28 mit den Vertiefungen26 vorgesehen. Die Scheibe28 wird in der Vertiefung in geeigneter Weise fixiert, z. B. geklebt oder mit dem Holstersteg über die Befestigungsbohrungen30 verschraubt. - Die Scheibe
24 ist bei diesem Ausführungsbeispiel an der an dem Holsterköcher zu befestigenden Adapterplatte12 vorgesehen, wobei die Adapterplatte12 über eine Anzahl von Befestigungsbohrungen32 zur Befestigung an dem Holsterköcher verfügt. Selbstverständlich ist eine umgekehrte Anordnung der Scheiben24 und28 möglich, also eine Anbringung der Scheibe24 an dem Holstersteg16 . Auch ist es möglich, eine der Scheiben direkt an dem Holsterköcher anzubringen. Das Vorsehen einer Adapterplatte hat jedoch fertigungstechnische Vorteile und erlaubt es zudem, vorhandene Holsterköcher in preisgünstiger Weise nachzurüsten. - Die beiden Scheiben
24 und28 werden bei diesem Ausführungsbeispiel über eine Schrauben-Bundbuchsenverbindung gegeneinander vorgespannt, bei welcher eine (nicht gezeigte) Schraube eine der Scheiben, hier die Scheibe28 , durchdringt und in eine die andere der Scheiben, hier die Scheibe24 durchdringende Bundbuchse34 mit entsprechendem Innengewinde eingedreht wird. - Die Bundbuchse
34 verfügt bei diesem Ausführungsbeispiel über eine Ausnehmung36 , die als Verdrehsicherung dient, wozu auch in der Adapterplatte12 eine entsprechende Ausnehmung38 (8 ) eingebracht ist. In die Ausnehmungen kann dann ein kurzer Zylinder eingelegt werden, der die Bundbuchse dann gegen Verdrehen sichert. - In den
14 bis19 sind die wesentlichen Teile eines Waffenholsters gezeigt, bei dem eine zweite Ausführungsform von Rastgelenkeinheit verwendet wird, bzw. die wesentlichen Teile einer solchen Rastgelenkeinheit, bei der die Rastvorsprünge von Kugeln40 (19 ) gebildet werden. - Die in
19 gezeigte Rastgelenkeinheit dient zur um eine Drehachse20 verdrehbaren und in verschiedenen Drehpositionen festlegbaren Verbindung zweier Teile, insbesondere eines Holsterstegs und eines Holsterköcher. Dabei weist die Rastgelenkeinheit zwei um die Drehachse20 verdrehbare Gelenkelemente42 und44 zur Befestigung an jeweils einem der miteinander gelenkig zu verbindenden Teile und zwischen diesen Gelenkelementen Rastvorsprünge und dazu partiell komplementäre Rastvertiefungen auf, in die die Rastvorsprünge zur Festlegung verschiedener Drehpositionen eingreifen. Die Verstellung der Drehpositionen erfolgt dabei ausschließlich durch Aufbringung eines die Rastvorsprünge aus den Rastvertiefungen lösenden Drehmomentes und Verdrehen der Gelenkelemente gegeneinander um die Drehachse. - In
19 ist die Rastgelenkeinheit in allgemeiner Form gezeigt, bei der eines der Gelenkelemente42 zur Aufnahme der Kugeln40 dient und, wie z. B. in17 gezeigt in Form einer Adapterplatte12' ausgebildet sein kann, aber nicht sein muß. - An dem anderen Gelenkelement kann eine Rastbuchse befestigt sein oder, wie in
19 dargestellt, sogar das andere Gelenkelement44 bilden, wobei die Rastbuchse mit einer Anzahl von Rastvertiefungen48 versehen ist, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige mit Bezugszeichen versehen wurden. - Bei dem in
19 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Rastbuchse44 zweiteilig ausgebildet und besteht aus einem auf einen Zylinder50 aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium aufgebrachten Ring52 aus Stahl mit Rastvertiefungen, was fertigungstechnische und gewichtsmäßige Vorteile hat. - Die Rastvorsprünge werden, wie in
19 gezeigt, von Kugeln40 gebildet, die durch Federelemente54 in Richtung auf die Rastvertiefungen vorgespannt werden, wodurch das Drehmoment stufenlos einstellbar ist. - Die Kugeln
40 sind dazu in radial zur Drehachse20 in das Gelenkelement42 eingebrachte Bohrungen56 angeordnet, wobei, wie gesagt, die Darstellung in19 eher prinzipieller Natur ist. Insbesondere ist das Gelenkelement42 in natura wesentlich dicker als gezeigt, so daß die Bohrungen56 eine zur Aufnahme der Kugeln und Federelemente notwendige Länge besitzen. - Im bestimmungsgemäßen Montagezustand ist dann jeweils eine Kugel
40 in einer der Bohrungen56 an dem der Drehachse20 nächstgelegenen Ende der jeweiligen Bohrung angeordnet und von einer Schraubenfeder54 in Richtung auf eine am anderen Gelenkelement befestigte oder das andere Gelenkelement bildende Rastbuchse44 , die mit einer Anzahl von Rastvertiefungen versehen ist, vorgespannt, wobei eine Schraube, insbesondere eine Madenschraube58 die Bohrung56 an dem der Drehachse abgewandten Enden verschließt. Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn zwei bis fünf, vorzugsweise drei oder vier radial zur Drehachse verlaufende Bohrungen und eine entsprechende Anzahl von Kugeln vorgesehen sind. - In den
14 bis18 ist die Anwendung einer analog zu19 ausgebildeten Rastgelenkeinheit bei einem Waffenholster gezeigt, wobei der Holstersteg16' zur Aufnahme der Rastbuchse44 , und die Adapterplatte12' als Gelenkelement nach Art des Gelenkelementes42 ausgebildet ist und Bohrungen56' zur Aufnahme von Kugeln, Federelementen und Madenschrauben aufweist, mittels welcher das zur Einstellung des Ziehwinkels notwendige Drehmoment stufenlos einstellbar ist. - GEWERBLICHE ANWENDBARKEIT
- Die gewerbliche Anwendbarkeit von Waffenholstern und Rastgelenkeinheiten der hier in Frage stehenden Art ist offensichtlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die Anmeldung auch ein neues Geschäftsverfahren impliziert, nämlich das gewerbliche Nachrüsten von existierenden Waffenholstern mit erfindungsgemäßen Rastgelenkeinheiten, so daß bei den Holster dann ebenfalls der Ziehwinkel werkzeuglos einstellbar ist. Dieses Verfahren wird hiermit ausdrücklich als zur Erfindung gehörig bezeichnet und in denjenigen Ländern, deren nationales Recht dies gestattet, als schutzfähig beansprucht.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - US 2007/0023468 A1 [0002]
- - EP 1479998 A2 [0006]
- - US 4504001 [0007, 0010]
- - FR 2761149 A [0008]
- - US 2002/0148865 A1 [0009]
- - DE 9308896 U1 [0009]
Claims (21)
- Waffenholster mit verstellbarem Ziehwinkel insbesondere für Faustfeuerwaffen, umfassend – einen Holstersteg zum Befestigen des Holsters an einem Gürtel, einem Koppel o. dgl. und – einen Holsterköcher zur Aufnahme einer Waffe, insbesondere einer Faustfeuerwaffe, – wobei der Holstersteg und der Holsterköcher derart um eine Drehachse verdrehbar miteinander verbunden sind, daß der durch die Relativposition zwischen Holstersteg und Holsterköcher definierte Ziehwinkel einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, – daß zwischen Holstersteg und Holsterköcher Rastvorsprünge und dazu partiell komplementäre Rastvertiefungen vorgesehen sind, in die die Rastvorsprünge zur Festlegung verschiedener Ziehwinkel eingreifen, – daß die Verstellung des Ziehwinkels ausschließlich durch Aufbringung eines die Rastvorsprünge aus den Rastvertiefungen lösenden Drehmomentes und Verdrehen von Holstersteg und Holsterköcher gegeneinander um die Drehachse erfolgt und – daß das Drehmoment einstellbar ist.
- Waffenholster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse in der Nähe des Schwerpunktes einer in dem Holster zu tragenden Waffe angeordnet ist.
- Waffenholster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Waffenholster ein Sicherheitswaffenholster für Faustfeuerwaffen ist, bei dem zwei Sicherungselemente zum Sichern einer in dem Holster getragenen Faustfeuerwaffe vorgesehen sind.
- Waffenholster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Holstersteg und/oder der Holsterköcher aus Hartkunststoff bestehen.
- Waffenholster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorsprünge auf einer ersten Scheibe und die Rastvertiefungen auf einer zweiten Scheibe ausgebildet sind, die gegeneinander vorgespannt sind.
- Waffenholster nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Holstersteg oder dem Holsterköcher eine Vertiefung zur Aufnahme einer der Scheiben vorgesehen ist und daß zur Halterung der anderen Scheibe eine an dem Holsterköcher bzw. dem Holstersteg zu befestigende Adapterplatte vorgesehen ist.
- Waffenholster nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Scheiben über eine Schrauben-Bundbuchsenverbindung gegeneinander vorgespannt werden, bei welcher eine Schraube eine der Scheiben durchdringt und in eine die andere der Scheiben durchdringende Bundbuchse mit entsprechendem Innengewinde eingedreht ist.
- Waffenholster nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorsprünge als Kugelsegmente ausgebildet und auf einer der Scheiben kreisförmig um die Drehachse angeordnet sind, wobei die Rastvertiefungen auf der anderen der beiden Scheiben in dazu komplementärer Weise angeordnet sind.
- Waffenholster nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß 10 bis 30, vorzugsweise 15 bis 25 Rastvorsprünge und eine entsprechende Anzahl von Rastvertiefungen vorgesehen sind.
- Waffenholster nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheiben aus Federstahl bestehen.
- Waffenholster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorsprünge von Kugeln gebildet werden, die durch Federelemente in Richtung auf die Rastvertiefungen vorgespannt werden.
- Waffenholster nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln in radial zur Drehachse in eine Adapterplatte eingebrachten Bohrungen angeordnet sind, wobei die Adapterplatte zur Befestigung an einem Holsterköcher oder einem Holstersteg vorgesehen ist.
- Waffenholster nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand jeweils eine Kugel in einer der Bohrungen an dem der Drehachse nächstgelegenen Ende der jeweiligen Bohrung angeordnet ist und von einer Schraubenfeder in Richtung auf eine am Holstersteg befestigte Rastbuchse, die mit einer Anzahl von Rastvertiefungen versehen ist, vorgespannt wird, wobei eine Schraube, insbesondere eine Madenschraube die Bohrung an dem der Drehachse abgewandten Enden verschließt.
- Waffenholster nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastbuchse zweiteilig ausgebildet ist und aus einem auf einen Zylinder aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium aufgebrachten Ring aus Stahl mit Rastvertiefungen besteht.
- Waffenholster nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwei bis fünf, vorzugsweise drei oder vier radial zur Drehachse verlaufende Bohrungen und eine entsprechende Anzahl von Kugeln vorgesehen sind.
- Rastgelenkeinheit zur um eine Drehachse verdrehbaren und in verschiedenen Drehpositionen festlegbaren Verbindung zweier Teile, insbesondere eines Holsterstegs zum Befestigen eines Holsters an einem Gürtel, einem Koppel o. dgl. und eines Holsterköcher zur Aufnahme einer Waffe, insbesondere einer Faustfeuerwaffe, wobei – die Rastgelenkeinheit zwei um die Drehachse verdrehbare Gelenkelemente zur Befestigung an jeweils einem der miteinander gelenkig zu verbindenden Teile und zwischen diesen Gelenkelementen Rastvorsprünge und dazu partiell komplementäre Rastvertiefungen aufweist, in die die Rastvorsprünge zur Festlegung verschiedener Drehpositionen eingreifen, und – die Verstellung der Drehpositionen ausschließlich durch Aufbringung eines die Rastvorsprünge aus den Rastvertiefungen lösenden Drehmomentes und Verdrehen der Gelenkelemente gegeneinander um die Drehachse erfolgt, dadurch gekennzeichnet, – daß die Rastvorsprünge von Kugeln gebildet werden, die durch Federelemente in Richtung auf die Rastvertiefungen vorgespannt werden, wodurch das Drehmoment stufenlos einstellbar ist.
- Rastgelenkeinheit nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln in radial zur Drehachse in eines der Gelenkelemente eingebrachten Bohrungen angeordnet sind.
- Rastgelenkeinheit nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand jeweils eine Kugel in einer der Bohrungen an dem der Drehachse nächstgelegenen Ende der jeweiligen Bohrung angeordnet ist und von einer Schraubenfeder in Richtung auf eine am anderen Gelenkelement befestigte oder das andere Gelenkelement bildende Rastbuchse, die mit einer Anzahl von Rastvertiefungen versehen ist, vorgespannt wird, wobei eine Schraube, insbesondere eine Madenschraube die Bohrung an dem der Drehachse abgewandten Enden verschließt.
- Rastgelenkeinheit nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastbuchse zweiteilig ausgebildet ist und aus einem auf einen Zylinder aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium aufgebrachten Ring aus Stahl mit Rastvertiefungen besteht.
- Rastgelenkeinheit nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zwei bis fünf, vorzugsweise drei oder vier radial zur Drehachse verlaufende Bohrungen und eine entsprechende Anzahl von Kugeln vorgesehen sind.
- Verwendung einer Rastgelenkeinheit nach einem der Ansprüche 16 bis 20 zur Herstellung eines Waffenholsters mit verstellbarem Ziehwinkel insbesondere für Faustfeuerwaffen.
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