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Die
Erfindung betrifft einen Kabelhalter aus Isolierstoff mit mehreren Durchgangsöffnungen
zur Aufnahme jeweils eines Kabels.
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Ein
solcher Kabelhalter ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 296 14 016 U1 bekannt. Diese
beschreibt einen Kabelhalter aus einem Isolierstoff in Form von
Kunststoff oder Holz, der eine Lage oder mehrere Lagen von mehreren
nebeneinander angeordneten Durchgangsöffnungen zur Aufnahme
jeweils eines Kabels aufweist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kabelhalter
anzugeben, der eine möglichst kompakte und dennoch geführte
Anordnung von Kabeln ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Durchgangsöffnungen gleichmäßig
verteilt kreisförmig angeordnet sind.
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Der
erfindungsgemäße Kabelhalter ist vorteilhaft,
da er eine kompakte, Platz sparende Anordnung der Kabel ermöglicht
und vorgibt. Dadurch, dass für jedes Kabel eine eigene
Durchgangsöffnung vorgesehen ist, können die Kabel
auf einfache Art und Weise in einer geführten, beim Legen
bzw. Einziehen der Kabel bestimmbaren Anordnung zueinander verlegt
werden. Dies stellt im Vergleich zu solchen Kabelhaltern, bei denen
sich mehrere oder alle Kabel eine gemeinsame Durchgangsöffnung
teilen, einen grundlegenden Vorteil dar. Die Anordnung der Durchgangsöffnungen
kann dabei in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anwendungsfall,
d. h. insbesondere von der Anzahl und der Art der Kabel, vorzugsweise
in Form genau eines Kreises oder in Form mehrerer konzentrischer
Kreise erfolgen.
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Vorzugsweise
weist der erfindungsgemäße Kabelhalter sechs in
Form eines Kreises gleichmäßig verteilte Durchgangsöffnungen
zur Aufnahme der Kabel von zwei parallel geschalteten Drehstromsystemen
auf. Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da bei einer
Parallelschaltung von einadrigen Kabeln in Drehstromsystemen üblicherweise
je nach räumlicher Lage der Kabel zueinander eine mehr
oder weniger große Abweichung in den Impedanzen der Kabel
vorhanden ist. Dies führt zu einer ungleichmäßigen
Aufteilung des elektrischen Stroms auf die Kabel, die umso ungleichmäßiger
wird, je höher die Betriebsfrequenz des speisenden Netzes
ist. In dem Fachbuch „Kabel und Leitungen für
Starkstrom", Pirelli Kabel und Systeme GmbH & Co. KG, Publicis MCD
Verlag, 5. Auflage 1999, wird empfohlen, die einadrigen
Kabel jeweils im Dreieck zu bündeln und somit einzelne,
räumlich separierte Drehstromsysteme mit entsprechenden
Phasenlagen R, S und T des Drehstroms zu bilden. Hierbei sind jedoch
trotzdem Unterschiede in den Kabelimpedanzen der beiden parallel
geschalteten Drehstromsysteme zu erwarten. Diese werden umso größer,
je näher die parallel geschalteten Systeme zueinander liegen.
Aus den unterschiedlichen Kabelimpedanzen ergibt sich unmittelbar
eine unerwünschte ungleichmäßige Aufteilung
des elektrischen Stroms auf die beiden parallel geschalteten Drehstrom-
beziehungsweise Kabelsysteme. Berechnungen für zwei parallel
geschaltete Kabelsysteme aus einadrigen Kabeln im Drehstrombetrieb
haben nun ergeben, dass im Falle zweier parallel geschalteter Drehstromsysteme
alle Kabelimpedanzen für den Fall in Betrag und Phasenlage gleich
groß werden, dass die gesamte Kabelanordnung einen Kreis
bildet, und sich die Kabel parallel geschalteter Phasen jeweils
diametral gegenüber liegen. Somit erge ben sich durch die
beschriebene bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelhalters
vorteilhafterweise zwei exakt symmetrische Drehstromsysteme, d.
h. die beiden parallel geschalteten Drehstromsysteme weisen gleiche
Impedanzen und somit auch gleiche Ströme auf. Darüber hinaus
besteht weiterhin der Vorteil, dass die Kabel der Phasen R, S und
T der zwei parallel geschalteten Drehstromsysteme in durch den Kabelhalter
vorgegebener Weise einfach und schnell verlegt werden können.
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Die
Kabel können beim Verlegen, beispielsweise unter Verwendung
eines geeigneten Kabelziehkopfes, durch die Durchgangsöffnungen
des Kabelhalters gezogen werden. Besonders bevorzugt ist jedoch
die Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelhalters,
dass der Kabelhalter in einer Ebene senkrecht zu den Achsen der
Durchgangsöffnungen aus mehreren miteinander verbundenen
Teilen aufgebaut ist, wobei die Trennfläche zwischen zwei
jeweils miteinander verbundenen Teilen durch die Durchgangsöffnungen
verläuft. Diese Ausführungsform ist bevorzugt,
da sie ein einfaches Legen der Kabel in den Kabelhalter ermöglicht.
Zu diesem Zwecke können die Teile des Kabelhalters während
des Legens der Kabel schrittweise zusammengefügt werden.
Ein Aufbau des Kabelhalters aus mehreren miteinander verbundenen
Teilen bietet darüber hinaus beispielsweise auch im Falle
der Notwendigkeit eines Öffnens oder Austauschs des Kabelhalters
bei bereits verlegten Kabeln Vorteile.
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In
einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Kabelhalters handelt es sich bei den Teilen jeweils um zwei identische
Teile erster Art und zwei identische Teile zweiter Art, wobei die Trennflächen
der Teile jeweils durch die Mitte der Durchgangsöffnungen
verlaufen, und die Teile erster Art einerseits miteinander und andererseits
jeweils mit einem der Teile zweiter Art verbunden sind. Diese Ausführungsform
bietet den Vorteil, dass aufgrund des symmetrischen Aufbaus des
Kabelhalters lediglich zwei unterschiedliche Arten von Teilen für
den Kabelhalter hergestellt werden müssen, wodurch sich
insbesondere Kostenvorteile bei der Produktion ergeben.
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Vorzugsweise
ist der erfindungsgemäße Kabelhalter derart ausgeführt,
dass die Teile zerstörungsfrei lösbar miteinander
verbunden sind. Dies bietet den Vorteil, dass ein Austausch des
Kabelhalters auf schnelle und einfache Art und Weise erfolgen kann.
Dadurch, dass der Kabelhalter zu diesem Zwecke nicht zerstört
werden muss, wird weiterhin auch eine ungewünschte versehentliche
Beschädigung bereits verlegter Kabel vermieden.
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Der
erfindungsgemäße Kabelhalter kann vorzugsweise
auch derart ausgeprägt sein, dass die Teile mittels Feder-Nut-Systemen
miteinander verbunden sind. Bei Feder-Nut-Systemen handelt es sich
um eine zuverlässige und gleichzeitig einfache und kostengünstige
Verbindungsmöglichkeit zur Verbindung der Teile des Kabelhalters.
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Vorzugsweise
weist der erfindungsgemäße Kabelhalter an mindestens
einer Seite eine Befestigungsvorrichtung zur Fixierung der Teile
auf. Durch die Befestigungsvorrichtung wird hierbei vorteilhafterweise
auch bei größeren mechanischen Belastungen das
Zusammenhalten der Teile des Kabelhalters sichergestellt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kabelhalters ist die Befestigungsvorrichtung eine Klammer, die in
Aussparungen des Kabelhalters greift und mit diesem verschraubt
ist. Die Verwendung einer solchen Klammer als Befestigungsvorrichtung
ist bevorzugt, da sie einen sehr stabilen Zusammenhalt der Teile
des Kabelhalters bewirkt und gleichzeitig schnell und einfach zu
montieren und zu demontieren ist.
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Vorteilhafterweise
weist der erfindungsgemäße Kabelhalter eine Montageschiene
auf. Mittels der Montageschiene kann vorzugsweise auf eine einfache
und schnelle Art und Weise eine Befestigung des Kabelhalters beispielsweise
an einer Wand, dem Boden oder der Decke eines Kabelschachtes oder Kabeltroges
erfolgen.
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Die
Befestigung des Kabelhalters mittels der Montageschiene kann beispielsweise
mittels Schrauben erfolgen. Besonders bevorzugt ist jedoch die Ausführungsform,
dass die Montageschiene zum passgenauen Klemmen in einen Schlitz
einer Montagevorrichtung ausgebildet ist. Hierdurch wird vorteilhafterweise
eine aufwandsarme und sichere Montage des Kabelhalters ermöglicht
und darüber hinaus auch ein eventueller späterer
Austausch des Kabelhalters auf einfache Art und Weise unterstützt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der erfindungsgemäße
Kabelhalter eine weitere Durchgangsöffnung in der Mitte
der kreisförmig angeordneten Durchgangsöffnungen
zur Aufnahme eines weiteren Kabels auf. Diese Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Kabelhalters ist bevorzugt,
da die weitere Durchgangsöffnung in der Mitte symmetrisch
zu den kreisförmig angeordneten Durchgangsöffnungen
des Kabelhalters ist und beispielsweise für einen Erdungsleiter,
sofern dieser erforderlich ist, verwendet werden kann.
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Die
Erfindung betrifft darüber hinaus eine Anordnung mit einem
Kabelhalter.
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Hinsichtlich
der Anordnung liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine geführte, möglichst kompakte Anordnung für
parallel geschaltete Kabel zweier Drehstromsysteme anzugeben, bei
gleichzeitiger Vermeidung von Unterschieden in den Kabelimpedanzen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Anordnung mit einem Kabelhalter aus Isolierstoff mit sechs
in Form eines Kreises gleichmäßig verteilt angeordneten
Durchgangsöffnungen und je drei Kabeln von zwei parallel
geschalteten Drehstromsystemen, wobei die Kabel derart auf die Durchgangsöffnungen
verteilt sind, dass sich jeweils die Kabel einander entsprechender
Phasen der beiden Drehstromsysteme diametral gegenüber
liegen.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung ist bevorzugt, da entsprechend
den Ausführungen im Zusammenhang mit der entsprechenden
bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Kabelhalters durch die symmetrische Lage der Kabel vorteilhafterweise
in Betrag und Phase gleiche Kabelimpedanzen und damit gleiche Ströme
in den beiden Drehstromsystemen erzielt werden.
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Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Anordnung derart ausgebildet,
dass der Kabelhalter in einer Ebene senkrecht zu den Achsen der
Durchgangsöffnungen aus mehreren miteinander verbundenen
Teilen aufgebaut ist, wobei die Trennfläche zwischen zwei
jeweils miteinander verbundenen Teilen durch die Durchgangsöffnungen
verläuft. Hierdurch wird vorteilhafterweise ein Legen der
Kabel in den Kabelhalter während des Zusammenbaus desselben
ermöglicht, wodurch ein Ziehen der Kabel durch die Durchgangsöffnungen
vermieden werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung kann weiterhin vorteilhafterweise
auch so ausgestaltet sein, dass es sich bei den Teilen jeweils um
zwei identische Teile erster Art und zwei identische Teile zweiter Art
handelt, wobei die Trennflächen der Teile durch die Mitte
der Durchgangsöffnungen verlaufen, und die Teile erster
Art einerseits miteinander und andererseits jeweils mit einem der
Teile zweiter Art verbunden sind. Diese Ausführungsform
ist bevorzugt, da bei ihr lediglich zwei unterschiedliche Arten
von Teilen erforderlich sind. Hierdurch ergeben sich niedrigere
Produktionskosten sowie ein vereinfachter Zusammenbau des Kabelhalters.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Anordnung sind die Teile zerstörungsfrei lösbar
miteinander verbunden. Dies bietet den Vorteil, dass Reparatur oder
Austausch eines der Kabel oder des Kabelhalters einfach und schnell durchführbar
sind.
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Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Anordnung so ausgestaltet,
dass die Teile mittels Feder-Nut-Systemen miteinander verbunden
sind. Dies ist vorteilhaft, da Feder-Nut-Systeme eine weit verbreitete,
einfache und stabile Möglichkeit der Herstellung einer
zerstörungsfrei lösbaren Verbindung darstellen.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Anordnung weist der Kabelhalter an mindestens einer Seite eine Befestigungsvorrichtung zur
Fixierung der Teile auf. Hierdurch wird eine stabile und belastbare
Verbindung der Teile des Kabelhalters erreicht.
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Vorzugsweise
kann die erfindungsgemäße Anordnung auch so ausgestaltet
sein, dass die Befestigungsvorrichtung eine Klammer ist, die in
Aussparungen des Kabelhalters greift und mit diesem verschraubt
ist. Bei einer solchen Klammer handelt es sich vorteilhafterweise
um eine besonders einfache und stabile Art einer Befestigungsvorrichtung.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung kann vorzugsweise weiterhin
auch so ausgestaltet sein, dass der Kabelhalter eine Montageschiene
aufweist. Mittels der Montageschiene kann dabei auf einfache, Beschädigungen
am Kabelhalter und bereits eingelegten Kabeln vermeidende Art und
Weise eine Montage bzw. Befestigung des Kabelhalters beispielsweise
an einer Wandfläche erfolgen.
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In
einer weiteren besonders bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Anordnung ist die Montageschiene zum passgenauen Klemmen in einen
Schlitz einer Montagevorrichtung ausgebildet. Dies ist vorteilhaft,
da Klemmen eine einfache, stabile und dennoch leicht lösbare
Art der Montage des Kabelhalters darstellt. Gleichzeitig werden
hierbei eventuelle Beschädigungen des Kabelhalters oder
bereits eingelegter bzw. eingezogener Kabel, wie sie beispielsweise
beim Verschrauben des Kabelhalters entstehen könnten, vermieden.
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Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Anordnung derart ausgeprägt,
dass der Kabelhalter eine weitere Durchgangsöffnung in
der Mitte der kreisförmig angeordneten Durchgangsöffnungen
zur Aufnahme eines weiteren Kabels aufweist. Bei dem weiteren Kabel
kann es sich hierbei beispielsweise um einen Erdungsleiter handeln,
der auf diese Weise Platz sparend in die Anordnung integriert werden kann.
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Zur weiteren Erläuterung
der Erfindung zeigt
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1 eine
schematische Skizze eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Kabelhalters,
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2 eine
schematische Skizze eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Anordnung,
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3 eine
schematische Skizze eines weiteren Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Kabelhalters,
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4 in
einer schematischen Skizze ein Beispiel für die Verwendung
eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Kabelhalters in einem Kabeltrog mit beidseitiger Belegung und
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5 in
einer schematischen Skizze ein Beispiel für die Verwendung
eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Kabelhalters in einem Einzeltrog.
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1 zeigt
in einer schematischen Skizze ein Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Kabelhalters. Dabei weist der
Kabelhalter 1 sechs in Form eines Kreises angeordnete Durchgangsöffnungen 2 zur
Aufnahme jeweils eines Kabels auf. Hierdurch wird eine kompakte
Anordnung von bis zu sechs Kabeln ermöglicht. Bei diesen
Kabeln kann es sich beispielsweise um die Kabel der Phasen von zwei
parallel geschalteten Drehstromsystemen handeln. Eine solche Parallelschaltung
zweier Drehstromsysteme ist in der Praxis in verschiedensten Anwendungen
anzutreffen. So bestehen beispielsweise die 20 kV-Antriebskabelverbunde
der Magnetschwebebahn Transrapid in der Regel aus zwei parallel
geschalteten Drehstromsystemen mit einadrigen Kabeln, welche jeweils
im Dreieck gebündelt sind. Bei maximaler Fahrgeschwindigkeit
des Transrapids beträgt die Betriebsfrequenz ca. 300 Hertz, wobei
die Energie von gepulsten Wechselrichtern geliefert wird, so dass
zusätzlich mit hohen Oberwellenanteilen zu rechnen ist.
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Wie
in 1 zu erkennen ist, sind die Durchgangsöffnungen 2 gleichmäßig
kreisförmig verteilt, d. h. in jeweils gleichen Winkelabständen
auf einem Kreis, angeordnet. Neben einer weiteren Durchgangsöffnung 3 in
der Mitte der sechs kreisförmig angeordneten Durchgangsöffnungen 2 zur
Aufnahme eines weiteren Kabels, wie beispielsweise eines Erdungsleiters,
weist der in 1 dargestellte Kabelhalter 1 eine
seitliche Montageschiene 4 senkrecht zu den Achsen der
Durchgangsöffnungen 2, 3 auf. Die Montageschiene 4 dient
zum Montieren des Kabelhalters 1 an einer Montageebene,
d. h. beispielsweise einer Wand.
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In
dem rechts in 1 dargestellten Schnitt A-A
ist erkennbar, dass die Kanten der Durchgangsöffnungen 2 und 3 jeweils
gerundet sind. Hierdurch werden Beschädigungen von Kabeln
beim bzw. nach dem Legen in die Durchgangsöffnungen 2, 3 aufgrund
spitzer Kanten vermieden.
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Die
konkreten Abmessungen des Kabelhalters 1 sind insbesondere
von der Art und Dicke der zu haltenden Kabel abhängig.
Darüber hinaus muss der Kabelhalter 1 nicht notwendigerweise
eine durchgehende Stärke bzw. Dicke aufweisen, sondern
kann zur Materialersparnis bei unverändert ausreichender Stabilität
eine Struktur mit Verstärkungen an ausgewählten
Stellen aufweisen.
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2 zeigt
in einer schematischen Skizze ein Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Anordnung. Dabei entspricht
der dargestellte Kabelhalter 1 im Wesentlichen der in 1 dargestellten
Ausführungsform. Darüber hinaus sind in 2 die
Kabel R1, S1 und T1 der Phasen eines ersten Drehstromsystems sowie
die Kabel R2, S2 und T2 eines zweiten, parallel zu dem ersten Drehstromsystem
geschalteten Drehstromsystems dargestellt. Wie deutlich zu erkennen
ist, sind dabei sich ent sprechende Kabel R1 und R2, S1 und S2 sowie
T1 und T2 der Drehstromsysteme in dem Kabelhalter 1 diametral zueinander,
d. h. um 180° versetzt kreisförmig angeordnet.
Die weitere Durchgangsöffnung 3 wird in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel für einen Erdungsleiter verwendet.
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3 zeigt
eine schematische Skizze eines weiteren Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Kabelhalters. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist der Kabelhalter 1 jeweils
aus zwei Teilen erster Art 6b, 6c sowie zwei Teilen
zweiter Art 6a, 6d zusammengesetzt. Wie in dem
linken Teil der Figur dargestellt grenzen dabei die beiden Teile
erster Art 6b, 6c jeweils aneinander und an ein
Teil zweiter Art 6a, 6d. Die dargestellte Unterteilung
bietet den Vorteil, dass für den Kabelhalter 1 lediglich
zwei unterschiedliche Arten von Teilen erforderlich sind. Der dargestellte modulare
Aufbau aus mehreren Teilen ermöglicht es hierbei vorteilhafterweise,
die Kabel auf einfache Art und Weise zu verlegen.
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Die
einzelnen Schritte beim Verlegen der Kabel beim Zusammenbauen des
Kabelhalters 1 sind im rechten Teil der 3 mittels
Pfeilen angedeutet. Dabei wird von unten nach oben in einem ersten Schritt
das untere Teil zweiter Art 6a mittels seiner Montageschiene 4 an
einer in der Figur nicht dargestellten, mit einer Wand, beispielsweise
eines Kabelschachtes, verbundenen Montagevorrichtung befestigt.
Daraufhin werden, unter Annahme einer Verteilung der Kabel R1, S1,
T1, R2, S2, T2 gemäß der Darstellung in 2,
die Kabel S2 und R2 des zweiten Drehstromsystems in das Teil zweiter
Art 6a gelegt. Im nächsten Schritt wird das untere
Teil erster Art 6b aufgesetzt und damit die Durchgangsöffnungen
der Kabel 52 und R2 geschlossen. Anschließend werden
die Kabel T2 und T1 der beiden parallel geschalteten Drehstromsysteme
sowie gegebenenfalls der Erdungsleiter gelegt. Im nächsten
Schritt wird nun das obere Teil erster Art 6c aufgesetzt.
Daraufhin werden die Kabel R1 und S1 des ersten Drehstromsystems
gelegt sowie das zweite Teil zweiter Art 6d aufgesetzt
und befestigt. Abschließend werden dann die Teile 6a, 6b, 6c und 6d des
Kabelhalters 1 mittels einer Befestigungsvorrichtung 7 in
Form einer Klammer fixiert.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der die Durchgangsöffnungen 2 und 3 umgebene
Kreis in 3, ebenso wie der entsprechende
Kreis in 2, lediglich zur Verdeutlichung
der kreisförmigen Symmetrie der Anordnung der Durchgangsöffnungen 2 und 3 dient
und kein strukturelles Merkmal des dargestellten Kabelhalters 1 bildet.
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4 zeigt
in einer schematischen Skizze ein Beispiel für die Verwendung
eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Kabelhalters 1 in einem Kabeltrog 10 mit beidseitiger
Belegung. Dabei sind die auf der linken bzw. rechten Seite des Kabeltroges 10 dargestellten
Kabelhalter 1 jeweils mittels einer in der Figur nicht
erkennbaren Montageschiene in einen Schlitz einer mit der linken
Wand des Kabeltroges 10 verbundenen Montagevorrichtung 11 geklemmt.
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Darüber
hinaus zeigt 4 zusätzliche Kabelhalter 8,
die zur Aufnahme zusätzlicher Kabel ausgebildet sind. Die
zusätzlichen Kabelhalter 8 sind dabei ebenfalls
an der Montagevorrichtung 11 montiert und können
jeweils entfernt oder in unmittelbarer Nähe von den Kabelhaltern 1 angebracht
sein.
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Durch
die Montagevorrichtung 11 und die Montageschiene der jeweiligen
Kabelhalter 1 wird es vorteilhafterweise ermöglicht,
die Kabelhalter 1 sowie die zusätzlichen Kabelhalter 8 vertikal
zu verschieben. Hierdurch wird eine hohe Flexibilität hinsichtlich der
möglichen Anordnungen der Kabelhalter 1 sowie der
zusätzlichen Kabelhalter 8 erreicht. Darüber
hinaus ist auch eine Ausführungsform denkbar, bei der die
Montagevorrichtung 11 entlang des Bodens des Kabeltroges 10 verläuft,
so dass eine Verschiebung des Kabelhalters 1 beziehungsweise
der zusätzlichen Kabelhalter 8 parallel zu den
Achsen der Durchgangsöffnungen möglich ist. Hierdurch
wird insbesondere im Falle von Reparaturen oder Umbauarbeiten Flexibilität
gewonnen.
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Wie
aus 4 zu erkennen ist, bietet der erfindungsgemäße
Kabelhalter 1 insbesondere in engen Kabelräumen,
wie etwa dem dargestellten Kabeltrog 10, aufgrund des geringen
Platzbedarfes Vorteile. Somit kann aufgrund der Platz sparenden
Verlegung der Kabel, beispielsweise zweier parallel geschalteter
Drehstromsysteme, eine Verlegung der Kabel mittels des Kabelhalters 1 vorteilhafterweise an
Stellen geschehen, an denen dies zuvor aus Platzgründen
nicht möglich war. Darüber hinaus werden durch
den Kabelhalter 1 vorteilhafterweise vom Planer die Kabelwege
für den Monteur der Kabel unmittelbar vorgegeben.
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5 zeigt
in einem weiteren Ausführungsbeispiel die Verwendung einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kabelhalters 1 in einem üblichen Einzeltrog 12.
Dabei weist der Einzeltrog 12 eine Montagevorrichtung 13 in
Form beidseitiger Schienen auf. Wie in 5 durch
den Pfeil angedeutet, wird es hierdurch möglich, dass der
Kabelhalter 1, gegebenenfalls wiederum gemeinsam mit zusätzlichen
Kabelhaltern 8, auf einfache Art und Weise in den Einzeltrog
eingebracht werden kann. Alternativ zu der dargestellten beidseitigen
Schienung des Kabeltroges 12 ist es auch denkbar, dass
auf einer der beiden Seiten lediglich eine schmale Nut zur Verhinderung
einer Drehung des Kabelhalters 1 vorgesehen ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Pirelli Kabel
und Systeme GmbH & Co.
KG, Publicis MCD Verlag, 5. Auflage 1999 [0006]