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DE212006000027U1 - Beförderungssystem in Form einer Hängebahn für Personen, insbesondere zu Vergnügungszwecken, oder für Güter - Google Patents

Beförderungssystem in Form einer Hängebahn für Personen, insbesondere zu Vergnügungszwecken, oder für Güter Download PDF

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DE212006000027U1
DE212006000027U1 DE212006000027U DE212006000027U DE212006000027U1 DE 212006000027 U1 DE212006000027 U1 DE 212006000027U1 DE 212006000027 U DE212006000027 U DE 212006000027U DE 212006000027 U DE212006000027 U DE 212006000027U DE 212006000027 U1 DE212006000027 U1 DE 212006000027U1
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vehicle
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vehicles
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Josef Wiegand GmbH and Co KG
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Josef Wiegand GmbH and Co KG
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Abstract

Beförderungssystem in Form einer Hängebahn für Personen, insbesondere zu Vergnügungszwecken, oder für Güter, bestehend aus einem Schienenstrang (Fahrschienensystem) und einer parallel dazu verlaufenden Stromschiene sowie aus mehreren Fahrzeugen, die jeweils aus einer auf dem Schienenstrang fahrenden Laufkatze und einer daran hängenden Gondel gebildet sind, wobei jede Laufkatze einen Elektromotor, der über die Stromschiene mit Strom versorgt wird, und ein Motorsteuergerät zur Motorsteuerung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Fahrzeug individuell steuerbar ist und eine zentrale Steuerstation, die mit den Motorsteuergeräten logisch verbunden ist, so eingerichtet ist, dass sie im Bedarfsfall die individuellen Steuersignale überschreibt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Beförderungssystem in Form einer Hängebahn für Personen, insbesondere zu Vergnügungszwecken, oder für Güter, bestehend aus einem Schienenstrang und einer parallel dazu verlaufenden Stromschiene sowie aus mehreren Fahrzeugen, die jeweils aus einer auf dem Schienenstrang fahrenden Laufkatze und einer daran hängenden Gondel gebildet sind, wobei jede Laufkatze einen Elektromotor, der über die Stromschiene mit Strom versorgt wird, und ein Motorsteuergerät zur Motorsteuerung aufweist.
  • Die Erfindung beruht insbesondere bei Verwendung des Beförderungssystems für Personen auf der Aufgabe, den Fahrspaß für die Benutzer zu erhöhen, ohne deren Sicherheit zu gefährden.
  • Zur Lösung des Problems sieht die Erfindung vor, dass jedes Fahrzeug individuell steuerbar ist und dass eine zentrale Steuerstation, die mit den Motorsteuergeräten logisch verbunden ist, so eingerichtet ist, dass sie im Bedarfsfall die individuellen Steuersignale überschreibt.
  • Durch die individuelle Steuerung kann z. B. jeder Fahrer die von ihm bevorzugte Geschwindigkeit auswählen und die Strecke mit einem individuellen Geschwindigkeitsprofil durchfahren. Bei einem Gütertransport kann die individuelle Steuerung dazu genutzt werden, die einzelnen Fahrzeuge manuell oder automatisch an bestimmte Positionen, z. B. zur Aufnahme oder Abgabe von Gütern, zu steuern. Auch dabei erfolgt eine laufende Überwachung des Systems, so dass z. B. bei einem Hindernis auf dem Schienenstrang die individuellen Steuersignale zur Vermeidung einer Kollision mit dem Hindernis durch Steuersignale der zentralen Steuerstation überschrieben werden.
  • Vorzugsweise ist die Gondel eines Fahrzeuges seitlich pendelnd zum Schienenstrang an der Laufkatze aufgehängt. Dies bewirkt ein Ausschwingen in Kurven und ein pendelndes Verhalten der Gondeln nach Durchfahren der Kurve. Der Fahrspaß wird dadurch deutlich erhöht.
  • Aber auch bei einem Gütertransport hat die pendelnde Aufhängung Vorteile, da auf diese Weise Fliehkräfte ausgeglichen werden und daher Kurven schneller durchfahren werden können, was die Förderleistung des Systems insgesamt erhöht.
  • Bei einem Personenbeförderungssystem zu Vergnügungszwecken besitzt die Gondel eines Fahrzeuges ein von der beförderten Person betätigbares Geschwindigkeitssteuerelement (Fahrhebel), das mit dem Motorsteuergerät verbunden ist, so dass die beförderte Person die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeuges individuell einstellen kann. Kollisionen werden mittels einer automatischen Distanzkontrolle für die Fahrzeuge vermieden.
  • Der Schienenstrang ist entweder eine endliche Fahrstrecke ggf. mit Abzweigungen oder ist in einem Kreis verlegt. Insbesondere beim Personentransport wird eine Verlegung im Kreis bevorzugt, damit ein Personeneinstiegs- und ein -ausstiegsbereich an derselben Stelle des Schienenstranges liegen.
  • Beim Gütertransport ist die zentrale Steuerstation so eingerichtet, dass sie eine automatische und/oder manu elle programmgestützte Steuerung der einzelnen Fahrzeuge erlaubt.
  • Damit von der Steuerung keine Störungen ausgehen, verfügt die zentrale Steuerstation über eine fehlerfreie Steuerung. Dies bedeutet insbesondere, dass die Steuerung eine speicherprogrammierte Steuerung (SPS) ist. Bei einem solchen System ist in hohem Maße gewährleistet, dass das System fehlerfrei arbeitet.
  • Als besonders wenig störanfällig haben sich Beförderungssysteme gezeigt, bei denen die zentrale Steuerstation mit den Motorsteuergeräten an den Fahrzeugen über eine sichere Funkverbindung kommuniziert.
  • Eine sichere Funkverbindung ist z. B. dadurch ausgezeichnet, dass die Funkverbindung über wenigstens zwei voneinander unabhängige Kanäle verfügt, wobei in beiden Richtungen Steuersignale und/oder Informationssignale über beide Kanäle versandt werden und auf der Empfängerseite miteinander verglichen werden. Sollten dabei Abweichungen festgestellt werden, wird der Signaltransfer wiederholt. Nur solche Signale werden weiterverarbeitet, die über beide Kanäle störungsfrei übertragen wurden.
  • Zur Vereinfachung der Steuerung werden jedem Motorsteuergerät und damit jedem Fahrzeug ein elektronischer Identifizierungscode zugeordnet, mit dem die von dem jeweiligen Motorsteuergerät versandten und die für ein Motorsteuergerät bestimmten Signale versehen werden.
  • Um Kollisionen zwischen den Fahrzeugen zu vermeiden, wird jedes Fahrzeug mit einer Einrichtung versehen, um seine Geschwindigkeit und/oder Position bestimmen zu können. Die daraus gewonnenen Informationen werden als Informati onssignale an die zentrale Steuerstation übertragen und dort in geeigneter Weise verwertet.
  • Um zu redundanten und damit sicheren Informationen über die Position der Fahrzeuge zu gelangen, verfügt die Einrichtung zur Positionsbestimmung über ein Wegemesssystem und über ein Ortsbestimmungssystem. Ein Wegemesssystem kann z. B. auf der Winkelgeschwindigkeit der Räder der Laufkatze basieren. Daraus lässt sich unmittelbar die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen.
  • Um diese Informationen zu verifizieren, ist außerdem ein Ortsbestimmungssystem aus lagecodierten Ortsmarken vorgesehen, deren Codierung von einer Leseeinrichtung am Fahrzeug erfasst werden kann.
  • Die Ortsmarken bestehen aus Barken am Schienenstrang, die z. B. durch eine von Barke zu Barke unterschiedliche Anordnung von Magneten codiert sind. Das Lesegerät erfasst mittels geeigneter Sensoren die Lage der Magnete und damit den Code und kann auf Grund dieses Codes die Barke identifizieren und damit die Position des Fahrzeuges bestimmen.
  • Diese Information wird mit der Wegmessung in Übereinstimmung gebracht bzw. dient als Startpunkt für die Wegemessung, um aus der Wegemessung eine absolute Position zu ermitteln.
  • Die Distanzkontrolle zur Kollisionsvermeidung kann vorzugsweise ein Sektorenkontrollsystem sein, bei dem der Schienenstrang in Sektoren unterteilt ist und die Fahrzeuge mit einem unabhängig von der individuellen Vorgabe der darin fahrenden Person arbeitenden Steuerungssystem ausgestattet sind, das es erlaubt, ein Fahrzeug, das in einen Sektor, in dem sich noch das vorausfahrende Fahr zeug befindet, oder in einen davorliegenden Sektor einfährt, automatisch ggf. bis zum Stillstand zu verzögern.
  • Die Distanzkontrolle verhindert, dass z. B. durch langsam fahrende Fahrzeuge Kollisionen verursacht werden.
  • Im Folgenden soll anhand eines Ausführungsbeispieles die Erfindung näher erläutert werden. Dazu zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Teilstückes einer Hängebahn mit einer Laufkatze und einer daran hängenden Gondel,
  • 2 eine Ansicht in Fahrtrichtung und
  • 3 eine schematische Darstellung der Steuerung des Beförderungssystems.
  • Die Hängebahn besteht aus einem Fahr-Schienensystem 1, das in hängender Position an einer Stützkonstruktion 2 fixiert ist.
  • In dem Fahr-Schienensystem 1 fahren Laufkatzen 3, an denen seitlich pendelnde Gondeln 4 (siehe 2) aufgehängt sind. Jede Laufkatze 3 ist mit einem stufenlos regelbaren E-Motor 5 und einem Motorsteuergerät 6 ausgerüstet. Bei dem hier gezeigten Beispiel einer Personenbeförderung zu Vergnügungszwecken kann die Laufkatze 3 und damit die anhängende Gondel 4 individuell von einem Passagier gesteuert werden. Dazu besitzt die Gondel 4 einen mit dem Motorsteuergerät 6 verbundenen Steuerhebel 7.
  • Das Fahr-Schienensystem 1 ist vorzugsweise als geschlossener Kreislauf, aber auch als endliche Strecke ausgeführt. In beiden Fällen können Abzweigungen vorgesehen werden. Das System kann mit Geraden, Kurven, Steigungen, Gefällstrecken und einem oder mehreren Bahnhöfen angelegt sein.
  • In das Fahr-Schienensystem 1 ist ein Elektro-Energie-Schienensystem 8 integriert, das die Energie für die Versorgung der E-Motoren 5 an den Laufkatzen 3 entlang der gesamten Strecke überträgt.
  • Die individuelle Steuerung der Gondeln 4 mittels des Steuerhebels 7 erlaubt es dem Passagier, den Startzeitpunkt, die Geschwindigkeiten in den verschiedenen Streckenabschnitten und den Ankunftszeitpunkt selbst zu bestimmen.
  • Gefährliche Kollisionen der Förderwagen verhindert ein automatisches Distanzkontrollsystem. Dazu ist eine äußerst fehlerfrei arbeitende Einrichtung vorgesehen, die gemäß der schematischen Darstellung der 3 aus einer zentralen Steuerstation 10 besteht, die mittels Funkverbindung 11 (gestrichelt angedeutet) mit den einzelnen Motorsteuergeräten 6 auf den Laufkatzen 3 kommuniziert.
  • Die zentrale Steuerstation 10 steht weiterhin mit Messeinrichtungen 12 auf den Laufkatzen 3 in Verbindung, die die Position der Laufkatzen 3 auf dem Schienenstrang sowie deren Geschwindigkeit bestimmen.
  • Die jeweilige Position kann punktuell mittels Barken 13 am Schienenstrang erfasst werden, wobei jede Barke 13 mit einem Code versehen ist, der bei der Vorbeifahrt einer Laufkatze 3 von der Messeinrichtung 12 erfasst wird, so dass auf Grund des erfassten Codes und einer Tabelle, in der die Position der einzelnen Barken 13 abgelegt ist, die Position der Laufkatze 3 zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmt werden kann.
  • Grundsätzlich können die einzelnen Fahrzeuge individuell gesteuert werden. Diese individuelle Steuerung erfolgt z. B. manuell durch die Passagiere oder bei einer Verwendung des Beförderungssystems zum Gütertransport durch die Bedienung der zentralen Steuerstation 10. Hierzu verfügt die zentrale Steuerstation 10 über manuell betätigbare Einstellmittel und/oder über ein entsprechendes Steuerprogramm, das Transportaufträge automatisch abarbeitet.
  • Gleichzeitig überwacht die zentrale Steuerstation 10 die Position und die Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge. Sollten sich Konstellationen zeigen, die mit einem sicheren Betrieb der Anlage nicht zu vereinbaren sind, kann die zentrale Steuerstation 10 die individuelle Steuerung überschreiben bzw. anpassen.
  • Auf diese Weise können überhöhte Geschwindigkeiten unterdrückt werden.
  • Kollisionen werden vermieden, indem die zentrale Steuerstation 10 dafür sorgt, dass in einem Abschnitt des Schienenstrangs sich nur jeweils ein Fahrzeug befindet.
  • Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Distanzkontrolle auf einer Abstandsmessung basiert, wobei die Geschwindigkeit eines nachfolgenden Fahrzeuges bei Annäherung an ein vorausfahrendes Fahrzeug an dessen Geschwindigkeit angepasst wird.
  • Die für dieses Verfahren notwendigen Informationen können direkt zwischen den Fahrzeugen über eine Funkverbindung ausgetauscht werden. Ein nachfolgendes Fahrzeug erhält vom vorausfahrenden Fahrzeug eine Information über dessen Geschwindigkeit und Position. Mit der Kenntnis über die eigene Position lässt sich der Abstand zum vorausfahren den Fahrzeug berechnen und daraus abgeleitet kann eine Anpassung der Geschwindigkeit vorgenommen werden.
  • Grundsätzlich können zur Steuerung der einzelnen Fahrzeuge diese auch unmittelbar untereinander kommunizieren, wobei die daraus abgeleitete individuelle Steuerung jeweils durch die zentrale Steuerstation überwacht wird.

Claims (16)

  1. Beförderungssystem in Form einer Hängebahn für Personen, insbesondere zu Vergnügungszwecken, oder für Güter, bestehend aus einem Schienenstrang (Fahrschienensystem) und einer parallel dazu verlaufenden Stromschiene sowie aus mehreren Fahrzeugen, die jeweils aus einer auf dem Schienenstrang fahrenden Laufkatze und einer daran hängenden Gondel gebildet sind, wobei jede Laufkatze einen Elektromotor, der über die Stromschiene mit Strom versorgt wird, und ein Motorsteuergerät zur Motorsteuerung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Fahrzeug individuell steuerbar ist und eine zentrale Steuerstation, die mit den Motorsteuergeräten logisch verbunden ist, so eingerichtet ist, dass sie im Bedarfsfall die individuellen Steuersignale überschreibt.
  2. Beförderungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gondel eines Fahrzeuges seitlich pendelnd zum Schienenstrang an der Laufkatze aufgehängt ist.
  3. Beförderungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gondel eines Fahrzeuges ein von der beförderten Person betätigbares Geschwindigkeitssteuerelement (Fahrhebel) besitzt, das mit dem Motorsteuergerät verbunden ist, so dass die beförderte Person die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeuges individuell einstellen kann, und dass das Beförderungssystem eine automatische Distanzkontrolle für die Fahrzeuge aufweist.
  4. Beförderungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schienenstrang eine endliche Fahrstrecke ggf. mit Abzweigungen ist.
  5. Beförderungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schienenstrang in einem Kreis verlegt ist.
  6. Beförderungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Steuerstation so eingerichtet ist, dass sie eine automatische und/oder manuelle programmgestützte Steuerung der einzelnen Fahrzeuge erlaubt.
  7. Beförderungssystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Steuerstation über eine fehlerfreie Steuerung verfügt.
  8. Beförderungssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung eine speicherprogrammierte Steuerung (SPS) ist.
  9. Beförderungssystem nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Steuerstation mit den Motorsteuergeräten an den Fahrzeugen über eine sichere Funkverbindung kommuniziert.
  10. Beförderungssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkverbindung über wenigstens zwei voneinander unabhängige Kanäle verfügt, wobei Steuersignale und/oder Informationssignale über beide Kanäle versandt werden und auf der Empfängerseite miteinander verglichen werden.
  11. Beförderungssystem nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Motorsteuer gerät und damit jedem Fahrzeug ein elektronischer Identifizierungscode zugeordnet ist, mit dem die von dem jeweiligen Motorsteuergerät versandten und die für ein Motorsteuergerät bestimmten Signale versehen werden.
  12. Beförderungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Fahrzeug mit einer Einrichtung versehen ist, um seine Geschwindigkeit und/oder Position bestimmen zu können.
  13. Beförderungssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Positionsbestimmung über ein Wegemesssystem und über ein Ortsbestimmungssystem verfügt.
  14. Beförderungssystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Ortsbestimmungssystem aus lagecodierten Ortsmarken besteht, deren Codierung von einer Leseeinrichtung am Fahrzeug erfasst werden kann.
  15. Beförderungssystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzkontrolle ein Sektorenkontrollsystem ist, bei dem der Schienenstrang in Sektoren unterteilt ist und die Fahrzeuge mit einem unabhängig von der individuellen Vorgabe der darin fahrenden Person arbeitenden Steuerungssystem ausgestattet sind, das es erlaubt, ein Fahrzeug, das in einen Sektor, in dem sich noch das vorausfahrende Fahrzeug befindet, oder in einen davorliegenden Sektor einfährt, automatisch ggf. bis zum Stillstand zu verzögern.
  16. Beförderungssystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzkontrolle auf einer Abstandsmessung basiert, wobei das Motorsteuergerät so eingerichtet ist, dass die Geschwindigkeit eines nachfolgenden Fahrzeuges bei Annäherung an ein vorausfahrendes Fahrzeug an dessen Geschwindigkeit angepasst wird.
DE212006000027U 2005-01-26 2006-01-26 Beförderungssystem in Form einer Hängebahn für Personen, insbesondere zu Vergnügungszwecken, oder für Güter Expired - Lifetime DE212006000027U1 (de)

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