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DE2110A - Gelenkverbindung mit conischer Hülsenkuppelung für Bohrgestänge, zum Aufwinden ohne Auseinandernehmen des Gestänges - Google Patents

Gelenkverbindung mit conischer Hülsenkuppelung für Bohrgestänge, zum Aufwinden ohne Auseinandernehmen des Gestänges

Info

Publication number
DE2110A
DE2110A DE2110A DE 2110 A DE2110 A DE 2110A DE 2110 A DE2110 A DE 2110A
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rod
dismantling
winding
drill rods
articulated connection
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
Other languages
English (en)
Original Assignee
C. SACHSE, Bergwerks-Direktor in Orzesche

Links

Description

Bei dem Aufholen und Einhängen der Bohrgestänge verursacht das Ab- und Anschrauben der einzelnen Stangen bezw. Gestängezüge einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand; eine Ersparnifs in dieser Hinsicht wird durch nachstehende Einrichtung bezweckt.
Jede Stange erhält in einer Entfernung von etwa ι m über ihrem unteren Ende ein Gabelgelenk, Fig. i, dessen Dimensionen so stark bemessen werden, dafs die Festigkeit des gesammten Gestänges durch die Einschaltung der Gelenke eine Einbufse nicht erleidet. Die Gelenkflächen werden sorgfältig bearbeitet; je genauer dies geschieht, desto weniger wird beim Betriebe die Gefahr des Schlotterns zu befürchten sein. Unterhalb des Gelenkes ist die Stange rund, oberhalb ist sie vierkantig und trägt an ihrem oberen Ende, Fig. 2, wie gewöhnlich zwei Wülste und die Schraubenspindel des Stangenschlosses. Die Schraubenspindel hat eine kurze zapfenförmige Verlängerung z, welche einen vierkantigen kurzen Riegel r trägt; die Längsrichtung des letzteren ist parallel der Bolzenaxe des Gelenkes. Das zu der Schraubenspindel passende Muttergewinde befindet sich in einer Hülse, Fig. 3, welche auswendig sechskantig gestaltet ist, während die Innenseite aus drei Theilen besteht. Der unterste Theil α enthält das Muttergewinde, der darauf folgende Theil b bildet den Mantel eines Kegels, der oberste Theil c ist ringförmig gestaltet; der innere Durchmesser des Ringes ist um ein Geringes gröfser, als der Durchmesser des unteren Stangenendes. Die Hülse wird mit dem oberen Ende über das untere Stangenende gestreift und kann bis an das Gelenk hinaufgeschoben werden; hierauf wird der unterste Theil der Stange gestaucht und analog der Kegelfläche b der Hülse gestaltet. In der Unterfläche des Stangenendes wird hierauf ein vierkantiger Einschnitt hergestellt, dessen Längsrichtung parallel der Bolzenaxe des Gelenkes genommen wird, dessen Dimensionen im übrigen die Dimensionen des Riegels am oberen Ende der Schraubenspindel um ein Geringes übertreffen, Fig. 4. Die Hülse kann nun nur noch so weit über das untere Stangenende herabgezogen werden, dafs der das Gewinde tragende Theil über die Stange herausragt. Bei der Verbindung zweier Stangen greift der Riegel der unteren Stange in den entsprechenden Einschnitt der oberen Stange; ist aufserdem die Länge des Zapfens ζ über die Schraubenspindel richtig bemessen, so wird beim Anziehen der Schraube die Kegelfläche der Hülse fest gegen den unteren kegelförmigen Theil der oberen Stange geprefst, und dadurch in Verbindung mit dem Eingriff des Riegels eine sichere Verbindung der beiden Stangen hergestellt. Wird später beim Betriebe ein Anziehen der Schrauben nothwendig, so ist eine leicht zu bewirkende kleine Verkürzung des Zapfens erforderlich.
Beim Aufholen des Gestänges werden die Schraubenverbindungen nicht gelöst; die Stangen werden in ihren Gelenken über ein Gerüst, Fig. 5, bis zur Horizontalen gebogen. Wird demnächst die Fortbewegung des Gestänges in einer horizontalen oder schwach geneigten Ebene durch Anbringung von Rollen erleichtert, so können beliebig lange Gestängezüge zu Tage gehoben werden. Das Gerüst wird in seiner einfachsten Form, etwa in der in Fig. 5 angegebenen Weise herzustellen sein. Bei dieser einfachen Art des Gerüstes entstehen bei Förderung des Gestänges Bewegungen der beiden letzten unmittelbar über Tage befindlichen Stangen, welche infolge der Gelenke nicht schädlich wirken.
Pa ten τ -Anspruch: Die Anbringung eines Gelenkes an den Bohrstangen und die Anwendung des Hülsenstangenschlosses mit kegelförmigen Flächen und Riegeleingriffen, wie in der Zeichnung dargestellt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.

Claims (1)

1878.
K-lasse 5.
C. SACHSE in ORZESCHE.
Gelenkverbindung mit konischer Hülsenkuppelung für Bohrgestänge zum Aufwinden ohne Auseinandernehmen des Gestänges.
Patentirt im Deutschen Reiche vom 7. Februar 1878 ab.

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