DE2105730A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Verhütung von Uferabbrüchen, sowie zur Landgewinnung und zur Reinigung von Wasserläufen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Verhütung von Uferabbrüchen, sowie zur Landgewinnung und zur Reinigung von WasserläufenInfo
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Description
- Verfahren und Vorrichtung zur Verhütung von Uferabbrüchen, sowie zur Landgewinnung und zur Reinigung von Wasserläufen Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verhütung von Uferabbrüchen und Strandverlagerungen sowie zur Landgewinnung und zum Reinigen von Wasserläufen durch Wasserberuhigung und Abfangen von Sinkstoffen unter Verwendung von in Gewässerboden eingeschlagenen Pfählen und an diesen unterhalb des Wasserspiegels befestigten flachen Körpern.
- Es ist bereits vor vielen Jahrzehnten ein Verfahren vorgeschlagen worden, mit dem bei Flußkorrektionen an Stellen, an denen sich du Bett des Wasserlautg seitlich erweitert hat, mehrere in Strömungsrichtung hintereinander liegende flache Schwimmkörpern in Form von aus eng aneinanderliegenden Faschinen bestehenden Matten an ihren einen Enden an Pfählen zu befestigen, die in größeren Abständen längs einer die Erweiterung des flußbetts absohneidenden Korekturlinie angeordnet und entlang der später die korrigierte Uferbefestigung angeordnet wird. Durch die dichten mattenartigen Schwimmkörper soll erreicht werden, daß sich in Wasserlaut vorhandene Sinkstoffe, wie Sand und Kies, in dem unterhalb der Schwimmkörper liegenden Bereich streifenförmig ablagern. Dabei bilden sich neben den streifenförmigen iblagerungen Vertiefungen, was für das anschließende Anbringen der Uferbefestigung entlang der Korrekturlinie sogar erwünscht sein kann.
- Demgegenüber besteht die durch die Erfindung zu lösende Aufgabe darin, von Wasser nitgeflihrte Sinkatoffe, wie Schlick, Tang, Sand, aber auch partikelförmige Verunreinigungen ia stark abwasserhaltigen Wasserläufen, auf einfachere und billigere Weise auf den Gewässerboden gleichmäßig abzulagern, wobei die Bildung von Prielen oder Vertiefungen neben diesen Ablagerungen weitgehend oder gänzlich vermieden wird.
- Diese rufgabe wird bei den erfindungsgemäßen Verfahren dadurch gelöst, daß als flache Körper aus Kunststoff bestehende Netzwerke verwendet werden, an deren Maschen bzw. Stegen zur Erhöhung der Wasserberuhigung und der Abfangwirkung Bänzel oder Bänzelbüchel befestigt werden.
- Je naohden, ob das erfindungsgemäße Verfahren in Tidegewässern oder in nur abwärtsströmenden Wasserläufen Anwendung findet, kann das Netzwerk in verschiedener Weise angeordnet werden.
- In Tidegewässern, insbesondere Watten wird das im wesentlichen rechteckige Netzwerk vorzugsweise entweder parallel zum Wasserspiegel, beispielsweise den bei mittlerem Hochwasser vorhandenen Wasserspiegel, oder in Strömungsrichtung der azide derart abgewinkelt an den im Vorland eingeschlagenen Pfählen befestigt, daß es seewärts abfällt oder ansteigt. Dabei können auch mehrere Netzwerke mit Abstand übereinander befestigt werden. Vorzugsweise werden die Netze entlang der taste in mehreren in Strömungsrichtung nintereinanderliegenden Reihen aufgestellt.
- In nur abwärts fließenden Wasserläufen, gegebenenfalls aber auch in von der Tide überfluteten Vorland, kann oder können das oder die Netzwerke in an sich bekannter Weise nur an ihren stronaufwärtigen Kanten an den Pfählen befestigt werden, so daß sie in Strömungsrichtung schwebend im Wasser gehalten werden.
- Du Netzwerk besteht vorsugsweise aus Kunststoffaden oder Bändchen, die nonofilar oder gezwirnt sein können. Die bevorzugte Maschenweite liegt zwischen 2 bis 10 cn, kann aber Je nach den vorliegenden Bedingungen auch kleiner oder größer sein.
- Gegebenenfalls können anstelle oder in Verbindung mit geknüpften, gestrickten oder gewebten Betzen auch gelochte Kunststoffolien oder geschlitzte tunststotrfolien verwendet werden, welch letztere durch quer zu den Schlitzen erfolgendes Ziehen nach Art eines Streckmetalls nit Löchern versehen werden.
- Die vorzugsweise an den Kreuzungspunkten der Netzwerkfäden oder -stege befestigten Basel oder Bänzelbüschel bestehen aus gezwirnten Kunstatoffäden oder -bändchen, so daß sich ihre Einzelfäden im Wasser auseinanderdrehen. Die Länge der Bänzel ist vorzugsweise größer als die größte Lochbreite bzw. Naschenweite des Netzwerks.
- Die Erfindung wird im folgenden Teil der Beschreibung anhand der Zeichnungen beschrieben. In den Zeichnungen ist: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines auf dem Vorlandboden abgewinkelt aufgestellten Netztes, das meerseitig abfällt; Fig. 2 eine unmittelbar vor einem Deich aufgestellte Netzwerkanordnung; Fig. 3 ein Anordnungsschema mit mehreren Reihen von quer zur Tidenströmung und entlang der Küste meerseitig ansteigend aufgestellten Netzen; und Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Teil einer aus einem Industriewerk zu einem Wasserlauf führenden Abwasserrinne mit darin angeordneten Netzen.
- Bei der in Fig. 1 gezeigten Anordnung ist das Netz 10 quer zu der mit dem Pfeil 12 bezeichnet Strömungsrichtung der auflaufenden Tide angeordnet. Bei der gezeigten Ausführungsform ist der einfacheren Darstellung halber dio Zahl d.r Stützpfähle 14 auf drei an jeder Längsseite beschränkt. In der Praxis beträgt der Abstand der Pfähle in der Regel etwa 5 m, kann aber an besonders starken Seeschlag ausgesetzten Stellen auch kleiner sein. Das straff gespannte Netz kann entweder direkt an den Pfählen oder mit Schnüren befestigt sein. Die Länge des Netzes beträgt bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel etwa 20 m und seine Abmessung quer zur Strömungsrichtung etwa 10 m. Wio ersichtlich, sind die rechten meerseitigen Pfähle annähernd über ihre ganze Länge in das Vorland eingetrieben, während die linken uferseitigen Pfähle etwa 1 m aus dem Vorland herausragen. Zus Verhüten eines Durohbängens des Netzes, das bei Kunststoffnetzen im Vergleich zu Netzen aus natürlichen Fasern sehr gering ist, können gogebenenfalls Kunststoffseile 18 vorgesehen sein, die sich längs der Netzkanten oder quer durch das Netz erstrecken und an sich gogenüberliegenden Pfählen betestigt sind. Die dreieckförmigen Stirnseiten dieser Netzanordnung können offen oder durch einen Teil des Netzes abgedeckt sein. Die Weite der Netzmaschen beträgt etwa 6 x 8 cm, kann aber auch kleiner sein. Die an den Maschen befestigten Bänzel sind bei A in der Stellung gezeigt, die sie bei ablaufenden Wasser einnehmen.
- Fig. 2 zeigt die Anordnung von mehreren mit Abstand übereinander und im wesentlichen parallel zueinander an Pfählen 14 befestigten Netzen 10a, die an einer unmittelbar vor einen Deich 20 liegenden Stelle des Vorlands 22 aufgestellt sind. Vor den im wesentlichen waagerecht angeordneten Netzen 10a ist an zwei Pfählen ein senkrecht stehendes Netz 10b befestigt. An den Kreuzungspunkten der hier quadratisch ausgebildeten Maschen der Netze 10a und 10b sind Bänzel oder Bänzelbüschel 24a (siehe bei A) bzw. 24b aus gezwi@nten Kunststoffäden befestigt, deren Einzelfäden sich im Wasser auseinandergedreht haben. Die Länge der Bänzel ist vorzugsweise größer als die Maschenweite.
- Anstelle der in Fig. 2 gezeigten Anordnung mit Je einer Reihe von Netzen 10a und einer seeseitig vor diesen liegenden Reihe von Netzen 10b können auch mehrere Reihen dieser Netze in verschiedener Anordnung vergesehen sein. Beispielsweise können vor einer oder mehreren Reihe von Netzen 10a mehrere Reihen von Netzen lOb angeordnet sein.
- Die Schemadarstellung der Fig. 3 zeigt die Hintereinanderanordnung von drei dicht nebeneinanderliegenden Reihen a, b, und c von Netzen 10c, die in ähnlicher Weise wie die Netze 10 der Fig. 1 an einer Längsseite am Vorlandboden und an der anderen in einer Höhe von etwa 1 m über den Boden angeordnet sind. Der Unterschien zwischen den Anordnungen nach Fig. 1 und 3 liegt darin, daß wie der die Strömungsrichtung der auflautenden Tide darstellende Pfeil 26 zeigt, die Netze seerb wärts ansteigen und uterwärts abfallen. In beiden Fällen (Fig, 1 und Fig. 3) wird die Strömung des Wassers beim Hindurchtreten durch das schräg gestellte Netz verlangsamt.
- Figur 4 zeigt einen Teil einer zu einem Wasserlauf führenden Ablaufrinne 28 für die Abwässer eines Industriewerks. Die Rinne 28 kann auch Teil eines am Werk vorbeiführenden Bachs sein. Das Netz 10c ist hier an einer seiner Kanten an den unterhalb des normalen Wasserspiegels liegenden oberen Endn der Pfähle 14 befestigt. Das Netz 10c erstreckt sich im wesentlichen über die ganze Breite der Rinne. Die bei A gezeigten, am Netz befestigten Banzel erfassen die im vorzugsweise vorher grob geklärten Abwasser noch enthaltenen feinen Feststoffpartikel und beschleunigen das gleichmäßige Absetzen dieser Partikel am Boden der Rinne. Bei dieser Anordnung kann das netz auch nur an seinem der Strömung zugewandten Ende durch Pfähle betestigt sein, so daß es bei einem gegebenenfalls erforderlichen Reinigen der Rinne aufgerollt und am oberen Ende der Pfähle gehalten werden kann. Die einseitige Befestigung des Netzes 10c erleichtert auch das Aus- und Einbauen des Netzes.
- Es sei hier erwähnt, daß eine einseitig befestigte, schwebende Anordnung auch für in Meersvorland angeordnete Netze vorteilhaft sein kann. Die Netze können dabei beispielsweise an den Pfählen so angebracht sein, daß sie aus ihrer an den Pfählen anliegenden Stellung durch den auflaufenden time strom in Richtung auf das Ufer gestreckt und schwebend gehalten werden, um die vorn auflaufenden Wasser mitgeführten Sinkstoffe zum Absetzen zu bringen. Anch dann, wenn sie vom Ebbatrom wieder an den Pfählen zur Anlage gebracht werden, verzögern sie die Strömung und begünstigen dadurch oin Absetzen der noch im ablaufenden Wasser enthaltenen Sinkstoffe. Die schwebende Anordnung der Netze erleichtert auch hier ein bei eventvellem Eingang erforderliches Ausbauen der Netze. Andererseits können schwebende Netze auch in seitliches Abstand an zwei sie an ihrem einen Ende abstützenden Pfählen mittels Spanndrähten oder dergleichen befestigt sein, eo daß genügend Raum zwischen den beiden P£ählen vorhanden ist, im ein Durchschwingen des Netzes bei Änderung der Strömungsrichtung zu ermöglichen. Bei schwebend angeordneten Netzen können an diesen auch Schwimmkörper befestigt sein.
- Die Pfähle 14 können aus gegen Salzwasser widerstandsfähigem Holz, beispielsweise Bongossiholz oder Beton bestehen. Sie können auch rohrförmig ausgebildet sein und bestehen dann aus verstärktem Kunststoff oder mit Kunststoff beschichteten Metall, Falls die Pfähle rohrförmig sind, können sie auch aus zwei teleskopisch ineinanderfassenden Teilen bestehen. Bei einem eventuell erforderlichen Ausbau der Netze können sie dann zusammen mit den sie abstützenden, gegebenenfalls nicht rohrförmigen inneren Pfahlteilen entfernt werden.
Claims (18)
- AnsprücheVerfahren zur Verhütung von Uferabbrüchen und Strandverlagerungen, sowie zur iäandgewinnung und zum Reinigen von Wasserläufen durch Wasserberuhigung und Abfangen von Senkstoffen unter Verwendung von im Gewässerboden eingeschlagenen Pfählen und an diesen unterhalb des Wasserspiegels befestigten flachen Körpern, dadurch gekennzeichnet, daß als flache Körper aus Kunststoff bestehende Netzwerke venfendet werden, an deren Maschen bzw. Stegen zur Erhöhung der Wasserberuhigung und der Abfangwirkung Bänzel oder Bänzelbüschel befestigt werden.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, insbesondere für Gewässer mit Tidesträmung, dadurch gekennzeichnet, daß das im wesentlichen rechteckige Netzwerk an mindestens zwei seiner gegenüberliegenden Kanten in einer sich im wesentlichen parallel zum Wasserspiegel erstreckenden St;ellung an im Vorland eingeschlagenen Pfählen befestigt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, insbesondere für Gewässer mit Tideströmung, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk relativ zum Vorlandboden im wesentlichen in Strömungsrichtung des Wassers derart abgewinkelt aufgestellt wird, daß es seewärts oder uterwärts abfällt.
- 4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere für Gewässer mit Xideströmung, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere quer zur Strömungsrichtung des Wassers verlaufende Reihen von Netzwerken in Srömungsrichtung hintereinander aufgestellt werden.
- 5. Verfahren nach einem der vorhergehenden AnsprE-che, insbesondere für Gewässer mit Tideströmung, dadurch gekennzeichnet, daß vor der oder den Netzwerkreihen eine Reihe oder mehrere Reihen von sich von Bodennähe aus im wesentlichen senkrecht nach oben erstreckenden Netzwerken an Stützpfählen befestigt wird bzw. werden.
- 6. Verfahren nach Anspruch 1, insbesondere für nur abwärtsströmende Wasserläufe, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Netzwerke in an sich bekannter Weise nur an ihren stromaufwärtigen Kanten an den Pfählen befestigt werden.
- 7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere mit Abstand übereinander und im wesentlichen parallel zueinander liegende Netzwerke verwendet werden.
- 8. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das an Stützpfählen befestigbare Netzwerk aus monotilaren Kunststoffäden oder Bändchen besteht.
- 9. Vorrichtung zur Ausfülirung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennæeichnet, daß das an Stützpfah-len befestigbare Netzwerk aus gezwirnten Kunststoffäden oder Bändchen besteht.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise gleich großen Maschen eine Maschenweite von etwa 2 - 10 cm haben.
- 11. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk aus gelochten Kunststoffolien besteht.
- 12. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk aus geschlitzten und durch quer zu den Schlitzen erfolgendes Ziehen nach t eines Streckmetalls mit Löchern versehenen Eunststoffolien besteht.
- 13. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise an den Kreuzungspunkten der Netzwerkfäden oder -stegen befestigten Bänzel oder Bdnzelbüschel aus gezwirnten Kunststoffäden oder -bändchen bestehen.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Bänzel größer als die Lochweite des Netzwerkes ist.
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützpfähle aus Holz, insbesondere Bongossi, bestehen.
- 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfähle aus Beton bestehen.
- 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfähle Kunststoffrohre oder mit Kunststoff beschichtete Metallrohre sind.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfähle aus rohrförmigen äußeren Teilen und in diese teleskopisch einfassenden inneren Teilen bestehen.L e e r s e i t e
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