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Faltschirm Die Erfindung bezieht sich auf einen Faltschirm und betrifft
i.nsbesondere einen Faltschirm, bei welchem die Hauptrippen oder Dachstangen nicht
direkt, sondern iiber ein Klappgestänge an einer Schirmkrone angelenkt sind, so
daß der zusammengefaltete Schirm eine verringerte Länge erhält.
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Bei bekannten Schirmen mit Rippenanordnungen der genannten Art neigt
der Schirmbezug im aufespennten Zustand zum Durchhängen. Dies kommt daber, daß bei
einem solchen Aufbau ein Teil des Bezuges nicht an den Hauptrippen
befestigt
sondern freitragend ist Daraus ergibt sich bei aufgespanntem Schirm eine Beeinträchtigung
der Profilform.
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Es ist ein wichtiges Ziel der Erfindung, mit einfachen und wirtschaftlichen
Mitteln einen Faltschirm zu schaffen, bei dem die Hauptrippen nicht direkt, sondern
über ein Elappgestange an der Schirmkrone angelenkt sind und das Durchhängen des
Bezuges bei geöffnetem Schirm gleichwohl sicher vermieden ist.
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Bei einem Faltschirm der genannten Art ist erfindungegemäß vorgesehen,
daß die Rippenanordnungen jeweils eine Hauptrippe, eine Schubstrebe, ein Klappgestänge
sowie einen Gelenkanschluß aufweisen, daß der Gelenkanschluß an seinem einwärts
gerichteten Teil eine Bohrung zum Anlenken desselben an einem Teil des Klappgestänges
und an seinem auswärts gerichteten Teil eine die Hauptrippe und ein an deren innerem
Ende befestigtes Gleitstück aufnehmende zylindrische Führung aufweist, wobei ein
am Gleitstück vorhandenes Anlenkteil durch eie an der Unterseite der zylindrischen
Führung gebildete Öffnung hervorsteht, und daß die Schubstreben jeweils mit ihrem
äußeren Ende am Anlenkteil des Gleitstücks angelenkt sind, wodurch bei aufgespanntem
Schirm das Durchhängen des nicht an den Hauptrippen befestigten Teiles des Bezuges
vermieden ist.
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Es ist ein besonderer Vorteil eines derartigen Schirms, daß er sich
in eine flache Form zusammenfalten läßt, wälirend sein Bezug in aufgespanntem Zustand
einen im wesentlichen kreisförmigen Grundriß hat.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung
Darin zeigt: Fig. 1 eine Teil-Schnittansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schirms in voll aufgespanntem Zustand,
Fig. 2..eine vergrößerte
Längsschnittansicht eines mit dem erfindungsgemaßen Schirm verwendeten Gelenkanschlußteils,
Fig. 3 eine vergrößerte Ansicht der Unterseite des in Fig gezeigten Gelenkanschlußteils,
Fig. 4 eine Teil-Schnittansicht eines flach zusammenlegbaren Schirms mit den in
Fig. 2 und 3 gezeigten Gelenkanschlüssen, in voll aufgespanntem Zustand, Fig. 5
eine eil-Schnittansicht des in Fig. 4 gezeigten Schirms in teilweise aufgespanntem
Zustand, , Fig. 6 eine Teil-Schnittansicht des Schirms nach Fig. 4 in gänzlich zusammengefaltetem
Zustand, Fig. 7 eine teilweise im Schnitt dargestellte Beitenansicht der am Schirm
nach Fig. 4 verwendeten Krone mit rechteckiger Stirnplatte, Fig. 8 ist eine Ansicht
der in Fig. 4 gezeigten Krone von unten, Fig. 9 eine Draufsicht des am Schirm nach
Fig. 4 verwendeten Läufers mit einer rechteckigen Fußplatte und Fig. 10 eine Seitenansicht
des Schiebers nach Fig. 9.
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In der Zeichnung sind gleiche Teile durchgehend mit gleichen Bezugszeichen
bezeichnet. Die in Fig. 1 bis 3 gezeigte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schirms
hat einen Stock 1, welcher in bekannter Weise teleskopartig zusammenschiebbar aus
einem Unterteil 1a, einem Mittelteil Ib und einem Oberteil lc zusamnengesetzt ist.
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Eine Hauptrippe 2 ist an i.hrem inneren Ende mittels eines Gelenkanschlusses
3 am äußeren Ende einer Verbindungsstange
4 angelenkt. Mit dem
inneren Ende ist die Verbindungsstange 4 an einer Innenstange 5 an einer Stelle
zwischen deren Enden angelenkt. Die Innenstange ist mit ihrem inneren Ende an einer
Schirmkrone 6 und mit dem äußeren Ende an einer Schubstrebe 7 an einer Stelle zwischen
deren Enden gelenkig befestigt. Die Stangen 4 und 5 wiken als Teile der Hauptrippe
und bilden ein Klappgestänge.
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Die Schubstrebe 7 ist mit dem inneren Ende an einem Schirm ber 8 und
mit dem äußeren Ende an einem Anlenkteil 3a1 eines im Gelenkanschluß 3 geführten
Gleitstücks 3a gelenkig verbunden.
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Der Gelenkanschluß 3 weist an seinem inneren Teil eine Bohrung zum
Anschließen an die Stange 4 und in seinem äußeren Teil eine zylindrische Führung
3c auf. In der Führung 3c ist die U-förmigen Querschnitt aufweisende Bguptrippe
2 sowie ein am inneren Ende derselben befestig tes Gleitstück 3a beweglich geführt.
Das Anlenkteil 3a1 des Gleitstticks 3a ragt durch eine an der Unterseite der Führung
3c gebildete Qffnung 3d hervor, Die Rippen und Stangen sind untereinander mittels
Gelenkösen 9 verounden.
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Darüber hinweg erstreckt sich ein Bezug 10.
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Wie vorstehend ausgeführt, ist der Gelenkanschluß bei trihren Schirmen
dieser Art fest mit der Hauptrippe verbunden, so daß der Bezug aufgrund der Elastizität
sei Materials bei geöffnetem Schirm dazu neigt, in dem mit A bezeichneten Bereich
durchzuhängen.
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Deigegenüber ist die Hauptrippe beim erfindungsgemäßen Schirm gleitend
beweglich im Gelenkanschluß 3 geführt -und direkt mit der Schubstrebe 7 verbunden.
Demgemäß übt die Schubstrebe 7 beim Auf sparInen des Schirms einen auswärts gerichteten
Schub auf die Hauptrippe 2 aus und spannt dadurch den daran angenähten Bezug 10.
Damit ist das Durchhängen des unbefestigten TeIles des Bezuge beim erfindungsgemäßen
Schirm verhindert.
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Der mit dem Gleitstück 3a kombinierte Gelenkanschluß 3 ist vorteilhaft
mit dem in Fig. 4 bis 10 gezeigten Schirm verwendbar. Dieser nimmt in zusammengefaltetem
Zustand eine flache Form an. Bei einem solchen Schirm sind die Krone 6 und der Schieber
8 jeweils mit runder Grundrißform gebildet. Die Krone 6 und der Schieber 8 weisen
jeweils acht Einschnitte 6a bzw. 8a auf, welche in jeweils zwei Gruppen.an den beiden
Seiten angeordnet sind. In den Binschnitten 6a sind die Innenstangen 5 und in den
Einschnitten 8a die Schubstreben 7 jeweils mit ihren inneren Enden gelenkig befestigt.
Entlang dem im wesentliohen kreisförmigen Umfang varläuft jeweils eine Ringnut 6b
bzw. 8b.
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In der Mitte der Unterseite der Krone 6 steht ein in das Oberteil
lc des Schirmstocks 1 einsteckbarer gekerbter Zapfen 6c hervor. An ihrer Oberseite
trägt die Krone 6 in der Mitte einen Gewinde schaft 6d zum Aufschrauben einer Kappe
11. Unmittelbar über der eigentlichen Krone 6 ist eine Stirnplatte 6e von im wesentlichen
rechteckiger Grund rißform angeordnet, welche an den Seiten, an denen die Einschnitte
gruppiert sind, seitlich über die Krone 6 hinaussteht.
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Der Schieber 8 ist von einer Bohrung 8d durchsetzt, in deren Verlängeiung
ein Fiihrungsrohr 8c am Schieber angesetzt ist. Unterhalb des eigentlichen Schiebers
8 ist eine Fußplatte 8e von im wesentlichen rechteckiger Grundrißform angeordnet,
welche an den Seiten, an denen die Einschnitte Ba gruppiert sind seitlich über den
Schieber 8 hinaussteht.
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Die ai.9 ein Teil der Hauptrippe wirksame Innenstange 5 und die die
Hauptrippe abstützende Schubstrebe 7 sind mit ihren inneren Enden jeweils in die
Einschnitte 6a bzw. 8a eingesetzt und mittels einen in der Ringnut 6b bzw. 8b verlallfenden
Drahtes in bekannter Weise gelenkig an der Krone 6 bzw. @m Schieber 8 befestigt.
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Der Bezug 10 ist mit seinem Ober- bzw. Innenteil swlsener.
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der Kappe 11 und der rechteckigen Stirnplatte 6e eingeklemmt und unter
Freilassung der Stangen 4 und 5 des Klappgestänges an der Hauptrippe 2 befestigt.
Beim Zusammenfalten des Schirms faltet sich das untefestiSte Teil A des Bezugs 10
einwärts zwischen die Stangen 5 und 4.
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Im zusammengefalteten Zustand befindet sich das innere Ende der Hauptrippe
2 unterhalb der rechteckigen Stirnplatte 6e in Anlage an der Krone, während ihr
inneres Ende an der rechteckigen Fußplatte 8e des Schiebers 8 auf stößt.
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In dem so zusammengefalteten Zustand läßt sich der Schirm in ein flaches
Etui einschieben. In der vorstehend beschriebenen Ausführungsform sind die rechteckigen
Stirn- bzw.
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Fußplatten 6e, 8e mit der Krone 6 bzw. dem Schieber 8 einstückig.
Stattdessen' ist auch eine bereits vorhandene kreisförmige Krone bzw. ein solcher
Schieber verwendbar.
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In diesem Falle werden die Rippen bzw. Stangen beim Befestigen an
der Krone oder am Schieber in zwei Gruppen unterteilt, und unabhängig von der Krone
bzw. vom Schieber angefertigte rechteakige Platten 6e bzw. 8e werden zusammen mit
der Krone bzw. dem Schieber eingebaut. Eine solche Yerwndung bereits vorhandener
Teile kann zu einer erhebt lichen Verringerung der Herstellungkosten beitragen Eine
unabhängig von einem runden oder kreisförmigen Schieber 8 angefertigte Fußplatte
89 kann gegebenenfalls auch am Schirmgriff 12 angeordnet sein.
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Der flach zusammenlegbare Schirm gemäß der Erfindung kanr5 auch zusammenschiebbar
anstatt zusammenfaltbar sein.
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Der vorstehend beschriebene Schirm hat in zusammengelegtem Zustand
eine flache Form und in aufgespanntem Zustand ei.nen im wesentlichen kreisförmigen
Grundriß ohne Durchhang des Bezuges. Eine solche Ausführung ergibt auch eine vereinfachte
Porm des Schirmbezugs.
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Sämtliche aus der Beschreibung und der Zeichnung, einschlicßlich der
konstruktiven Einzelheiten, hervorgeben@e Merkmale können auch in beliebigen Kombinationen
erfinderungswesentlich sein.