DE2039443B2 - Verfahren und Vorrichtung zum Überführen eines textlien Fadens von einer ersten Behandlungszone zu einer zweiten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Überführen eines textlien Fadens von einer ersten Behandlungszone zu einer zweitenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs I sowie eine Vorrichtung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 2.
Aus der GB-PS 6 65 252 ist ein derartiges Verfahren und eine derartige Vorrichtung bekannt. Mittels eines
Rohres werden dort Fäden von Spulen abzuziehen und in einen Abfallbehälter ju befördern, wobei an der
Einleitstelle des Rohres eine mit Druckluft gespeiste Düse angeordnet ist. Die Fäden müssen in die Düse von
Hand eingeführt werden. Zum Überführen eines Fadens von einer Behandlungszone zu einer zweiten, insbesondere
bei hoher Fadengeschwindigkeit, ist diese bekannte Vorrichtung nicht geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs angegebenen
Art so auszubilden, daß mit hoher Geschwindigkeit laufende Fäden in einfacher Weise so erfaßt und
schnell in eine weitere Behandlungseinrichtung überführt werden können, ohne daß sich die Fäden
verschlingen oder ein Knäuel bilden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Verfahren durch die Merkmale im Kennzeichen des
Anspruchs 1 und bei einer Vorrichtung durch die Merkmaie im Kennzeichen des Anspruchs 2 gelöst.
Mitteis einer pneumatischen Pistole können die Fäden leicht und schnell erfaßt werden. Durch die Ansaugung
in der pneumatischen Pistole und durch die in die Düse eingeleitete Druckluft wird dauernd ein ausreichender
Zug auf die Fäden ausgeübt, so daß diese ohne Schlingenbildung zu einer weiteren Behandlungszone
überführt werden können.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
Die Gegenstände der Ansprüche 6 und 7 haben nur in Verbindung mit den Gegenständen der Vorrichtungsanspräche
Geltung.
Eine beispielsweise Ausführungsform nach der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung
näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Vorderansicht einer Spinnanlage, die mit
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgerüstet ist, wobei der besseren Klarheit wegen der zwischen den
beiden strichpunktierten Linien angeordnete Teile der Anlage um 90° versetzt wiedergegeben ist, und
F i g. 2 Einzelheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Spiannanlage werden durch eine Spinndüse 1 Einzelfäden 2 aus Polyhexamethylenadipinsäureamid
extrudiert, die in Konvergenzführungen 4 zu zwei Fadenbündeln 3 vereinigt werden.
Diese werden anschließend in mehreren Windungen über eine Zuliefereinheit mit einer Lieferwalze 5 und
einer Walze 6 geführt, worauf die Fäden über eine Verstreckungseinheit laufen, die aus einer Verstreckwalze
7 mit gleichem Durchmesser wie die Walze 5 und einer Walze 8 besteht. Die Walzen dieser Verstrekkungseinheit
drehen sich mit einer Drehzahl, die viermal höher als die der Walzen der Zuliefereinheit ist. Die so
verstreckten Fäden werden mittels einer Düse 10, an die sich ein Führungskanal 11 anschließt, durch eine Abtrennung
9 zu einer Behandlungszone, beispielsweise einer Schmälzvorrichtung 12, überführt, worauf sie bei
13 aufgewickelt werden.
In Fig. 2 sind Einzelheiten dieser Düse 10 und des
Führungskanals 11 wiedergegeben, welche die Vorrichtung zum Überführen eines Fadens bilden. Diese
Vorrichtung nach F i g. 2 ist zum Überführen zweier Fäden bzw. Garne ausgebildet. Die Düse 10 weist ein
Gehäuse 14 auf, in dessen Oberteil einander gegenüberliegend zwei L-förmige Schlitze 15 ausgebildet sind, die
auf der Oberseite des Gehäuses 14 offen sind und an dem Fadeneinlauf gegenüberliegenden Ende in eine
Öffnung 16 münden, in die eine nicht dargestellte pneumatische Pistole eingeführt werden kann. Zum
leichteren Einführen der Fäden in diese L-förmigen Schlitze 15 ragt der Teil des Gehäuses 14, der zwischen
den beiden Schlitzen liegt, um etwa 4 mm über die vordere Fläche des Gehäuses 14 vor. Bei 23 sind Stifte
wiedergegeben, welche das Einführen der Fäden in die Schlitze 15 erleichtern. Die senkrecht verlaufenden
Abschnitte der L-förmigen Schlitze 15 gehen jeweils in einen Kanal 20 über, der durch das Gehäuse 14 von oben
nach unten verläuft, wie durch gestrichelte Linien angedeutet ist. In diese Kanäle 20 münden schräg nach
unten verlaufende Luftzufuhrkanäle 17, weiche mit einer in dem Gehäuse 14 ausgebildeten Kammer 19 in
Verbindung stehen, in diese Kammer 19 wird durch eine Leitung 18 Druckluft eingeleitet. Die L-Form der
Schlitze 15 verhindert Störungen zwischen dem Ansaugvorgang der in die öffnung 16 eingeführten
pneumatsichen Pistole und dem Einströmen von Druckluft durch die Luftzufuhrkanäle 17dadurch, daß
die Öffnung 16 außerhalb der Bahn der Luftzufuhrkanäle 17 und der Kanäle 20 liegt und damit die eingeführte
pneumatische Pistole kein Hindernis für die durch diese Kanäle strömende Druckluft und den Faden im Kanal
20 bildet
Die Luftzufuhrkanäle 17 münden tangential zur Laufbahn eines Fadens in den entsprechenden Kanal 20
in einem Abstand von 6 mm stromauf von der Krümmungsstelle des entsprechenden L-förmigen
Schlitzes. Die Tiefe jedes Kanals 20 ist konstant und etwas größer als der Durchmesser des Badens bzw.
Garns, wenn dieses im Falle von Multifilamenten durch
das Einblasen von Luft aufgebläht wird, so daß es ohne an den Seitenwänden des Kanals 20 zu reiben, von der
eingeblasenen Luft mitgenommen wird. Die Breite der Kanäle 20 erweitert sich von stromauf nach stromab mit
einer Konizität von etwa 2%.
An die Kanäle 20 schließt sich der Führungskanal 11
an, dessen oberer Teil von zwei zylindrischen Rohren mit einem Durchmesser von 30 mm und einer Länge
von 1,5 m gebildet wird. Diese Rohre sind so ausgerichtet, daß sie der kürzesten Laufbahn des Fadens jo
folgen. Der stromab gelegene Teil des Führungskanals 11 besteht aus einem Gehäuse, in welches die beiden
Rohre münden, wobei dieses Gehäuse einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist, dessen
Breite konstant ist und 30 mm beträgt, während die r> Länge linear von 150 auf 200 mm ansteigt. Der Abstand
zwischen den beiden Endabschnitten dieses trapezförmigen Gehäuses beträgt 0,75 m.
Am Oberteil des Gehäuses 14 ist ein abgeschrägtes Abzugsrohr 21 angeordnet, das die Aufnahme des -to
Fadens bei Fadenbruch und die Entfernung von Abfällen während des Betriebs ermöglicht. Dieses
Abzugsrohr ist so nahe wie möglich gegenüber den Eintrittsöffnungen der Kanäle 20 im Gehäuse 14
angeordnet. Ebenso mündet in der Nähe des stromab 4r>
gelegenen Endes des Führungskanals 11 in dem trapezförmigen Gehäuse ein Ansaugrohr 22 für Abfälle.
Wenn die Fäd;;n von der Verstreckungswalze 7 zu der
Schmälzeinrichtung 12(Fig. 1)überführt werden sollen, werden die Fäden zunächst mittels einer pneumatischen w
Pistole erfaßt, worauf diese in die Öffnung 16 eingeführt wird, wobei die Fäden um die Stifte 23 geführt und in die
Spalte 15 eingelegt werden. Durch die Ansaugung der Fäden mittels der pneumatischen Pistole wird auf diese
ein Zug ausgeübt. Gleichzeitig wird durch die Leitung 18 r>r>
Druckluft in die Kammer 19 der Düse eingeleitet, die über die Luftzuführkanäle 17 in die Kanäle 20 austritt
und auf die von der pneumatischen Pistole angesaugten Fädön ebenfalls eine Zugkraft ausübt. Mittels einer in
der pneumatischen Pistole angeordneten Schneidvor- ho richtung werden die Fäden abgeschnitten, worauf sie
von der durch die Luftzufuhrkanäle 17 ausströmenden Druckluft durch die Kanäle 20 und dann in die oberen
Abschnitte des Führungskanals 11 weitertransportiert werfen. ι,1)
Die linden der Fäden gelangen dann in das stromab gelegene, erweiterte Gehäuse des Führungskanals 11, in
welchem die Luftströmung langsamer wird, so daß die Fäden, die von keiner stromab angeordneten Antriebseinrichtung
gezogen werden, ohne Spannung in einer wellenförmigen Bahn verlaufen Hierbei werden sir
automatisch durch das Ansaugrohr 22 aufgenommen. Von der Eingangsöffnung dieses Ansaugrohres 22
werden die Fäden mittels einer Saugpistole aufgenommen, durch welche sie dann zu der Sch.nälzeinrichtung
12 überführt werden. Auf der Vorderseite des Führungskanals 11 ist eine Aussparung 24 ausgebildet,
die zur Erleichterung der Aufnahme der Fädt-n durch die pneumatische Pistole vorgesehen ist.
Im normalen Betrieb werden die Fäden mit einer geringen Spannung durch die Aufwickeleinrichtung 13
gezogen, wobei die Bahn der Fäden in einem Abstand von dem Ansaugrohr 22 verläuft. Bei einem Fadenbruch,
beispielsweise an der Aufwickeleinrichtung 13, hängt das von der Düse kommende Fadenende lose im
unteren, erweiterten Teil des Führungskanals 11, so daß
es von dem Ansaugrohr 22 automatisch erfaßt und abgesaugt wird.
Die beschriebene Vorrichtung ermöglicht, zwei Fäden von 168dtex, Einzelfäden, die mit 3500 m/min
laufen, unter Aufrechterhaltung einer Spannung von 20 g zwischen der Versteckrolle und der Düse zu führen,
wobei nur 40 Norm nWh Luft benötigt werden, die unter einem Druck von 5 · 105 Pascal steht. Dies
entspricht 20 Norm mVh je Luftzufuhrkanal und somit je Faden.
Anstelle der beschriebenen Düse kann auch eine andere bekannte Düse, beispielsweise eine Coanda-Effekt-Düse
oder eine Saugdüse, verwendet werden, bei der der Faden mittels einer pneumatischen Pistole
eingeführt werden kann. Ebenso können verschiedene Arten einer pneumatischen Pistole Verwendung finden.
Der Querschnitt des Führungskanals wird im stromauf gelegenen Teil so gewählt, daß die darin
strömende Luft und der von dieser weiterbefcrderte Faden eine im wesentlichen konstante, jedoch unterschiedliche
Geschwindigkeit haben. Der stromab gelegene Teil des Führungskanals weist einen in der
Richtung des Fadenlaufs anwachsenden Querschnitt bis zu seinem unteren Ende auf, das in der Nähe der zweiten
Behandlungszone liegt, die bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel die Schmälzeinrichtung 12 ist. An
diesem Ende ist die Ansaugöffnung 22 angeordnet, die vorzugsweise gegenüber der normalen Fadenlaufbahn,
längs der der Faden durch den stromab gelegenen Teil des Führungskanals bis zur zweiten Behandlungszone
verläuft, etwas versetzt ist.
Unmittelbar nach dem Einsetzen des Fadens in den Spalt der Düse wird der Faden von der Druckluft in der
Düse erfaßt, so daß eine entsprechende Zugkraft auf den Faden ausgeübt wird. Hierdurch entsteht kein
Spannungsabfall am Faden, der zu einer Drehzahlverminderung der vor der Düse angeordneten Verstreckrolle
führen könnte. Die aus den Düsenkanälen 20 austretende Luft durchströmt den oberen Teil des
Führungskanals 11 mit einer Geschwindigkeit, die über derjenigen des Fadens liegt, wodurch der Wirkungsgrad
der Düse erhöht wird. Auch im unteren Teil des Führungskanals, in dem die Luft langsamer strömt, um
die Wiederaufnahme des Fadens zu erleichtern, ist die Strömungsgeschwindigkeit der Luft höher als die
Laufgeschwindigkeit des Fadens, um einen Zug mit maximalem Wirkungsgrad zu erhalten.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Verfahren zum Überführen eines textlien Fadens von einer ersten Behandlungszone zu einer
zweiten, bei dem der Faden in eine feststehende pneumatische Düse eingeführt und durch einen sich
daran anschließenden Führungskanal bis zur zweiten Behandlungszone geführt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß man das Fadenende mittels einer pneumatischen Pistole ansaugt und
diese in die Düse einführt, wobei man den Faden von oben nach unten in einen Spalt der Düse einführt, das
Fadenende an der pneumatischen Pistole abschneidet und Druckluft in die Düse einleitet
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
nach Anspruch 1, mit einer pneumatischen Düse und einem sich daran anschließenden Führungskanal,
dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (10) wenigstens
einen senkrecht verlaufenden Spalt (15) aufweist, der in einen Kanal (20) übergeht, in den ein
Luftzuführkanal (17) mündet, und daß der Spalt mit einer Öffnung (16) zum Einführen einer pneumatischen
Pistole versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskanal (11) in Strömungsrichtung
einen sich erweiternden Querschnitt aufweist.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Spalt (15) L-förmig
ausgebildet ist, wobei die Öffnung (16) zum jo Einführen der pneumatischen Pistole am einen Ende
dieses L-förmigen Spaltes angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (10) zwei
Kanäle (20) aufweist, an welche sich zwei getrennte Jr>
Abschnitte des Führungskanals (11) anschließen, die in einem gemeinsamen Raum mit sich erweiterndem
Querschnitt übergehen.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in de.- Nähe der
Eintrittsöffnung der Düse (10) eine Absaugeinrichtung (21) und in der Nähe des Endes des
Führungskanals (11) ebenfalls eine Absaugeinrichtung (22) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen der Absaugeinrichtungen
(21, 22) gegenüber der normalen Laufbahn des Fadens versetzt sind.
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