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DE2038303A1 - Vorrichtung zum Verladen von Kraftwagen in ein Schienenfahrzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Verladen von Kraftwagen in ein Schienenfahrzeug

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Publication number
DE2038303A1
DE2038303A1 DE19702038303 DE2038303A DE2038303A1 DE 2038303 A1 DE2038303 A1 DE 2038303A1 DE 19702038303 DE19702038303 DE 19702038303 DE 2038303 A DE2038303 A DE 2038303A DE 2038303 A1 DE2038303 A1 DE 2038303A1
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DE
Germany
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loading
vehicle
flap
platform
loading platform
Prior art date
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Granted
Application number
DE19702038303
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English (en)
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DE2038303B2 (de
DE2038303C3 (de
Inventor
Fritz Behrens
Adolf Dr-Ing Mielich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wegmann and Co GmbH
Original Assignee
Wegmann and Co GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Wegmann and Co GmbH filed Critical Wegmann and Co GmbH
Priority to DE19702038303 priority Critical patent/DE2038303C3/de
Publication of DE2038303A1 publication Critical patent/DE2038303A1/de
Publication of DE2038303B2 publication Critical patent/DE2038303B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2038303C3 publication Critical patent/DE2038303C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D47/00Loading or unloading devices combined with vehicles, e.g. loading platforms, doors convertible into loading and unloading ramps
    • B61D47/005Loading or unloading devices combined with road vehicles carrying wagons, e.g. ramps, turntables, lifting means

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Loading Or Unloading Of Vehicles (AREA)
  • Auxiliary Methods And Devices For Loading And Unloading (AREA)

Description

  • Vorrichtung zum Verladen von Kraftwagen in ein Schienenfahrzeug.
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verladen von Eraftwagen in ein vorzugsweise geschlossenes Schienenfahrzeug.
  • Es ist bekannt, Kraftwagen auf offenen, zweistöckigen Schienenfahrzeugen zu befördern. Bei diesen Fahrzeugen werden im allgemeinen über das Ende des Zuges beide Stockwerke mit Hilfe von Rampen beladen oder entladene Ein Entladen auf Zwischnbahnhöfen ist nicht möglich. Auch bietettie Beförderung auf offenen Transportfahrzeugen keinen Schutz gegen Schmutz, bringt Schwierigkeiten bei Schnee und Eis, und schließlich ist auch der höhe ijuftwiderstandsbeiwert bei den gesteigerten Geschwindigkeiten der Fernzüge ein zu berücksichtigender Nachteil beim Transport auf offenen Fahrzeugen.
  • Es sind weiterhin geschlossene Schienenfahrzeuge zum Transport von Kraftwagen bekanntgeworden. Es handelt sich bei ihnen um vierachaige, doppelstöckige Transportfahrzeuge, die in Wagenlängsmitte in den Seitenwänden je ein durch eine Rollwand verschließbare Ladeöffnung besitzen, deren Abmessungen der Größe der zu verladenden Kraftwagen angepaßt ist. Im Anschluß an die Ladeöffnungen ist im Inneren des Fahrzeuges eine Hubbühne angeordnet, auf der eine Drehscheibe angebracht ist. Der Kraftwagen wird vom Bahnsteig her auf die Drehscheibe gefahren, von Hand in das Transportfahrzeug eingeschwenkt und dann zum oberen Stockwerk gehoben oder nach unten abgesenkt.
  • Mit diesem geschlossenen Transportwagen konnten aber noch nicht alle Nachteile der offenen Tr$wqen vermieden werden Die vorliegende Erfindung geht von der Aufgabe aus, die bekannte Vorrichtung zum Verladen von Kraftwagen in ein vorzugsweise geschlossenes Schienenfahrzeug mit radeöffnungen in den Seitenwänden so zu verbessern, daß bei größtmöglicher Vereinfachung der Konstruktion und hoher Betriebssicherheit die Schnelligkeit der Verladung so weit gesteigert werden kann, daß beispielsweise dem Reisenden in einem Fernzug das Zusteigen oder Aussteigen gemeinsam mit seinem Kraftwagen auf Unterwegsbahnhöfen bei verhältnismäßig kurzen Aufenthalten ermöglicht werden kann.
  • Dies geschieht dadurch, daß erfindungsgemäß an der Ladeöffnung eine Ladexlappe angeordnet ist, die um eine an der unteren Kante der Ladeöffnung in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse schwenkbar ist, deren Breite größer als die maximale Länge und deren Höhe größer als die maximale Breite der zu verladenden Kraftwagen ist, wobei an der Innenseite der Ladeklappe eine senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung wirkende Fördereinrichtung angeordnet ist, an die sich eine weitere in Fahrzeugquerrichtung wirkende Fördereinrichtung anschließt, die auf dem Boden des Fahrzeuges oder auf einer Ladebuhne angeordnet ist.
  • Unter der "Breite" der Ladeklappe soll im Sinne der Erfindung ihre Abmessung in Fahrzeuglängsrichtung verstanden werden, wahrend mit "Höhe die Abmessung bezeichnet ist, die bei geachlossener Ladeklappe in vertikaler Richtung, bei geöffneter Ladeklappe ca. in Wagenquerrichtung verläuft. Zum Verladen des Kraftwagens kann die Ladeklappe auf den Bahnsteig herabgesenkt werden, der Kraftwagen fährt vom Bahnsteig aus parallel zur Fahrzeuglängsrichtung auf die Ladeklappe und wird durch die Fördereinrichtungen in seiner Querrichtung und in Fahrzeugquerrichtung in das Fahrzeug befördert. Innerhalb des Fahrzeuges braucht der Kraftwagen nicht mehr gedreht zu werden, sondern kann in weiter unten beschriebener Weis sofort auf eine der ladeflächen qer Xransportfahrseugeg gebracht werden, während gleichzeitig bereits der nächste Kraftwagen auf die Ladeklappe auffahr-t; und durch die Fördereinrichtungen in das Fahrzeug gebracht wird. Die Schnelligkeit der Verladung kann auf diese Weise erheblich gesteigert werden, zumal das seitliche Verschieben des Kraftwagens nur einige Sekunden dauert.
  • Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung weist mindestens eine der Fördereinrichtungen å jeweils zwei in beiden Richtungen bewegbare Förderbänder auf, die in einem dem mittleren Achsabstand der zu verladenden Kraftwagen entsprechenden Abstand voneinander angeordnet sind0 Dabei können die Förderbänder aus elastischem Material bestehen und an ihrer Innen- und/oder Außenseite mit einem Profil versehen sein. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Förderbänder motorisch antreibbar sind.
  • Bei Schienenfahrzeugen, die in bekannter Weise mit zwei übereinander angeordneten Ladeflächen versehen sind, ist zweckmäßigerweise anschließend an die Ladeklappe eine als Hubbühne ausgebildete Ladebühne vorgesehen. Dabei hat es sich insbesondere bei einem dreiteiligen Schienenfahrzeug, bei dem die Ladebühne im Mittelteil angeordnet ist, als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die untere Ladefläche tiefer als die Ladebühne angeordnet ist und der Höhenunterschied durch eine Rampe überbrückt ist, während die obere Ladefläche ail dem der Ladebühne zugekehrten Ende in eine um eine horizontale Achse schwenkbare Klappe ausläuft. Die Bewegung der schwenkbaren Klappe kann durch die vertikale Bewegung der Ladebühne derart gesteuert sein, daß die Vorderkante der Klappe bei angehobener Ladebühne die tiefste, bei abgesenkter Ladebühne die höchste Stellung aufweist. Weiterhin kann die schwenkbarb Klappe als Gegengewicht für die vertikale Bewegung der liadebühne dienen.
  • Im folgenden wird anhand der beigefügten Zeichnungen ein aus führungsbeispiel für den Gegenstand der Erfindung e&bsr an einem geschlossenen Schienenfahrzeug mit Hubbühne näher erläutert.
  • Abb. 1 ist in schematischer Darstellung ein Schnitt in der senkrechten Längsmittelebene durch ein Schienenfahrzeug mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei hochgeK-lappter Ladeklappe.
  • Abb. 2 ist ein waagerechter Schnitt nach der Linie II-II in Abb. 10 Abb. 3 ist ein senkrechter Schnitt in Fahrzeugquerrichtung nach der Linie III-III in Abbo 2 bei herabgesenkter LadeklappeO Abb. 4 zeigt in vergrößerter Darstellung eine Einzelheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Schnitt nach der Linie IV-IV in Abb. 2.
  • Wie aus den Abb. 1 und 2 hervorgeht, handelt es sich bei dem Ausführungsbeispiel für ein geschlossenes Schienenfahrzeuglzum Verladen von Kraftwagen um ein dreiteiliges Fahrzeug an sich bekannter Bauart mit zwei langen an einem Ende mit normalen Drehgestellen versehenen Wagenkästen 1, die an den anderen einander zugekehrten Enden auf ein zweiachsiges Fahrzeug 2, das die Verladevorrichtung enthält, mit einer Drehpfanne 3 aufgesattelt sind. Diese Bauweise hat sich als besonders günstig und leicht erwiesen. Zwischen den Fahrzeugteilen 1 und 2 ist jeweils eine Dichtung 3a angeordnet, die die Kurvenbeweglichkeit des Fahrzeuges berücksichtigt. Das dreigliedrige Fahrzeug besitzt in der zweistöckigen Ausführungsform vier Ladeböden 1a und ib.
  • Die beiden unteren Ladeböden 1b sind tiefer als die untere Kante der Ladeöffnung angeordnet und von der liadebühne 5 aus über Rampen 14 erreichbar. Die beiden oberen Ladeböden 1a sind über die als Hubbühne ausgebildete liadebühne 5 erreichbar.
  • Diese Ausführungsform des Transportfahrzeuges hat den Vorteil, daß bei optimaler Raumausnützung auch die am Mittelteil 2 angeordneten Räder normale Raddurchmesser besitzen9 was mit Rücksicht auf die Höhe der Geschwindigkeit von Bedeutung ist.
  • Andererseits wird dadurch, daß die Hubbühne 5 nur für den Transport auf die oberen liadebühnen 1a gebraucht wird, erhebliche Ladezeit gespart. Die vier verschiede-nen Lademöglichkeiten ermöglichen ein gutes Disponieren der Stellplätze auf den Unt erwegsb alinhöfen.
  • Die erfindungsgemäße Verladevorrichtung besitzt auf jeder der beiden Längsseiten des ivtittelteiles 2 des ransportfahrteures eine Ladexlappe 4, die zugleich zum Verschließen der Ladeöffnung dient. Die Ladexlappen 4 sind um eine an der unteren Kante der Ladeöffnung in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse 4a schwenkbar und können, wie insbesondere aus Abb. 3 eraichtlich, über Hydraulikzylinder 9 und Schwenkarme 10 so herabgelassen werden, daß sie mit Federungstoleranz auf einem Bahnsteig gebräuchlicher Höhe aufliegen. Das HerablassenX der LadeKlappen kann auch etwa nach Art der Zugbrücken mit zwei Ketten rechts und links der Ladeklappe erfolgen. In diesem Fall muß, nachdem die Klappe auf dem Bahnsteig aufliegt, die Kette weiter auslaufen, bis sie vom Kraftwagen überfahren werden kann. Bahnsteige mit abweichender Höhe müßten örtlich an vorher festgelegten Stellen auf die lSormalhöhe gebracht werden0 Die Verriegelung der Ladeslappen im geschlossenen Zustand erfolgt in bekannter nicht eigens dargestellter Weise.
  • Sowohl auf der Ladeklappe 4 als auch auf der Hubbühne 5 sind in Fahrzeugquerrichtung je zwei Gummiprofil-Förderbänder 6 und 6a in einem Abstand angeordnet, der den gebräuchlichsten Achse abständen der zu verladenden Kraftwagen entspricht. Die Förderbänder 6 und 6a werden über profilierte Endwalzen 7 angetrieben.
  • Dieser nicht eigens dargestellte Antrieb kann elektrisch über ein Untersetzungsgetriebe und eine Kardanwelle, aber auch hydraulisch mit Hilfe einer Zahnstange über ein Ritzel und eine Kardanwelle erfolgen. Die Förderbänder 6 und 6a laufen über Stützrollen 8, die in den erforderlichen Abständen auf den Ladeklappen 4 und der Hubbühne 5 angebracht sind.
  • Die Bewegung der Hubbühne 5 kann, wie in den Abbildungen 3 und 4 dargestellt, mit Hilfe von vier hydraulischen Zylindern 11 erfolgen, die die Bühne über Rollen 12 und Drahtseile 13 bewegen. Die gleichmäßige Höhenführung aller Eckpunkte kann hydraulisch aber auch durch Drahtseilführungen ermöglicht werden. Selbstverständlich können auch andere Antriebsarten angewendet werden, wegen der Speicherungsmöglichkeit der Energie ist die hydraulische Antriebsart jedoch besonders gu stig.
  • Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgende: Ein in den Abbildungen mit dünnen Linien angedeuteter Kraftwagen fährt auf dem Bahnsteig parallel zur Fahrzeuglängsrichtung auf die auf dem Bahnsteig aufliegende LadeKlappe 4. Die Breite, d.h. die Abmessung in Fahrzeuglängsrichtung der Ladeklappe 4, ist so gewählt, daß sie größer ist als die Länge der zur Verladung kommenden Kraftwagen, während ihre Abmessung in Querrichtung der Kraftwagenbreite entspricht. Der auf die Ladeklappe 4 aufgefahrene kraftwagen gelangt mit seinen Rädern auf die Förderbänder 6 und wird durch diese in Fahrzeugquerrichtung bewegt bis er beim Durchgang durch die Ladeöffnung von den Förderbändern 6a übernommen wird und von diesen bis in die Mitte der Hubbühne 5 transportiert wird. Soll der Kraftwagen im Unterdeck abgestellt werden, so kann er von der Hubbühne 5 aus direkt über die Rampen 14 auf einen der unteren Ladeböden 1b gebracht werden. Um die notwendige Durchfahrtshöhe zu gewahrleisten, muß ein Teil des darüberliegenden Oberdecks zu diesem Zweck angehoben werden können. Aus diesem Grunde läuft der obere Ladeboden 1b an dem der Hubbühne 5 zugekehrten Ende in eine um eine horizontale Achse 16 schwenkbare Klappe 15 aus. Um die ungehinderte Durchfahrt eines Kraftwagens über die Rampe 14 zu ermöglichen, kann die Klappe 15 in die in Abb. 4 ausgezogen dargestellte Stellung gebracht werden. Soll der durch die Förderbänder 6 und 6a auf die Hubbühne 5 transportierte Kraftwagen im Oberdeck abgestellt werden, so wird die Hubbiiiuie 5 in die in Abb. 3 ausgezogen in Abb. 4 gestrichelt dargestellte erhöhte Stellung gebracht. Die Klappe 15 wird soweit abgesenkt bis sie sich in der in Abb. 4 gestrichelten Stellung befindet, in der der Kraftwagen ohne weiteres von der Hubbühne 5 über die Klappe 15 auf einen der beiden oberen Ladeböden 1a geschoben werden kann. Die Bewegung der ;Platte 15 erfolgt zusammen mit der Bewegung der Hubbühne 5. Zu diesen Zweck sind an den vier zecken der ilubbühne 5 Drahtseile 17 befestigt, -die auf eine Aufwickeltrommel 18 führen. Auf der buchse der Aufwickeltrommell8 sitzt eine kleinere Aufwickeltrommel 19, von der aus Drahtseile 17a zu den hlappen 15 führen. Auf diese Weise werden beim Abheben der Hubbühne 5 die Klappen 15 automatisch in die waagerechte Stellung gebracht, in der sie an der Hubbühne 5 anschließen. Gleichzeitig stellen die Klappen 15 einen Gewichtsausgleich für die Hubbühne dar und können zu diesem Zweck auch mit Zusatzgewichten versehen sein. Bereits auf der Klappe 15 auf zwei Rädern stehende kraftwagen werden beim Bewegen der Hubbühne 5 ohne Schwierigkeiten mit bewegt.
  • Diese Verladevorrichtung ist auch bei anderen Schienenfahrzeugen, z.B. bei offenen Transportfahrzeugen, anwendbar und eine Ladebühne ist nicht erforderlich, falls der verladene Kraftwagen innerhalb des Transportfahrzeuges nicht weiter verladen werden muß, z.B. an der Stelle, an die er durch die Förderbänder gebracht wurde, stehen bleiben soll.
  • PatentansPrüche

Claims (8)

  1. Patentanspruche Vorrichtung zum Verladen von Kraftwagen in ein vorzugsweise geschlossenes Schienenfanrzeug mit Ladeöffnungen in den Seitenwänden, dadurch gekennzeichnet, daß an der Ladeöffnung eine Ladeklappe (4) angeordnet ist, die um eine an der unteren Kante der Ladeöffnung in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse (4a) schwenkbar ist, und deren Breite größer als die maximale Länge, deren Höher größer als die maximale Breite der zu verladenden Kraftwagen ist, wobei an der Innenseite der Ladeklappe (4) eine senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung wirkende Fördereinrichtung (6) angeordnet ist, an die sich eine weitere in Fahrzeugquerrichtung wirkende Bördereinrichtung (6a) anschließt, die auf dem Boden des Fahrzeuges oder auf einer Ladebilhne (5) angeordnet ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Fördereinrichtungen (6, 6a) jeweils zwei in beiden Richtungen bewegbare Förderbänder aufweist, die in einem dem mittleren Achsabstand der zu verladenden Kraftwagen entsprechenden Abstand voneinander angeordnet sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenazeichnet, daß die Förderbänder (6, 6a) aus elastischem Material bestehen und an ihrer Innen- und/oder Außenseite mit einem Profil versehen sind.
  4. 4. Vorrichtung nach den Aaspruchen 2 oder 5 dadurch ekennzeichnet, daß die Förderbänder motorisch antreibbar sind.
  5. 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, # für ein Schienenfahrzeug mit zwei übereinander angeordneten Ladeflächen, dadurch gekennzeichnet, daß es daß die Ladebifilne als Hubbühne (5) ausgebildet ist,
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, insbesondere für Bin dreireiliges Schienenfahrzeug, bei dem die Ladebiihne im lviittelteil angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Ladefläche (1b) tiefer als die LadebSihne (5) angeordnet ist und der Höhenunterschied durch eine Rampe (14) überbrückt ist, während die obere Ladefläche (1a) an dem der Ladebiihne (5) zugekehrten Ende in eine um eine horizontale Achse (16) schwenkbare Klappe (15) ausläuft,
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung der schwenkbaren Klappe (15) durch die vertikale Bewegung der Ladebiihne (5) derart gesteuert ist, daß die Vorderkante der Klappe (15) bei angehobener Ladebühne (5) die tiefste, bei abgesenkter Ladebühne die höchste Stellung aufweist.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Klappe (15) als Gegengewicht für die vertikale Bewegung der Ladebiihne (5) dient.
    L e e r s e i t e
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