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Die Erfindung betrifft eine blockhausartige Fassade
gemäß dem Oberbegriff
der Ansprüche
1 oder 2.
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Aus der
US-PS 5 638 649 ist eine blockhausartige
Fassade zur Verkleidung von Außenwänden bekannt,
welche aus mehreren längsgestreckten Profilelementen
zur Verkleidung der Wandfläche
besteht, die übereinander
anordenbar sind und Eckausbildungselemente umfasst, die den Seitenprofilen
zugeordnet und als im Kreuzverband übereinander gereihte Stämme zur
Bildung einer Außenecke
anordenbar sind. Die Profilelemente und die Eckausbildungselemente
bilden den Eindruck einer massiven Blockhausweise.
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Zur Ausgestaltung dieser blockhausartigen Fassade
ist erforderlich, dass bei der Verwendung von gleichen Profilelementen
für die
Verkleidung der Wandabschnitte zur Herstellung einer Außenecke unterschiedlich
ausgebildete Eckausbildungselemente vorgesehen sind, um die blockhausartige
Fassade zu errichten. Somit sind linke und rechte Eckausbildungselemente
erforderlich, um einen Verbund zu schaffen, der für den Betrachter
keine Schnittstellen zeigen soll und als Imitat einer echten Blockhausfassade
sehr nahe kommt. Durch die Ausgestaltung der unterschiedlichen Eckausbildungen
ist die Erstellung einer derartigen Fassade aufwendig. Darüber hinaus
weisen die Profilelemente den Nachteil auf, dass diese bei längerem Gebrauch
nicht bündig übereinander
anliegen, sondern sich an den Stoßstellen aufweiten können.
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Aus der
US 6 199 332 B1 ist ebenfalls
eine Fassadenbekleidung für
die Bildung einer blockhausartigen Außenfassade bekannt, bei der
gleich ausgebildete Profilelemente an den Wandflächen vorgesehen sind und unterschiedliche
Eckausbildungselemente als vorgefräste Holzstummel für einen
rechten und einen linken Anschluss vorgesehen sind. Auch bei dieser
Ausführungsform
bestehen dieselben Nachteile wie bei der zuvor beschriebenen blockhausartigen
Fassade.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
blockhausartige Fassade für
Wände im
Innen- und Außenbereich
vorzuschlagen, welche durch die einfache Ausgestaltung der Elemente
eine schnelle Herstellung und Errichtung der Fassade ermöglicht und
ein von der Anordnung und Ausrichtung unabhängiges Zusammensetzen der Elemente
zu einer Fassade ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale der unabhängigen
Ansprüche
1 und 2 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Fassade
gemäß dem Anspruch
1 weist den Vorteil auf, dass die längsgestreckten Profilelemente
identisch ausgebildet sind, so dass diese sowohl an einer Innenwand
als auch an einer Außenwand
einsetzbar sind und sowohl an ihrem rechten als auch an ihrem linken
Ende dieselben Anschlüsse
aufweisen. Diese längs gestreckten
Profilelemente können
sowohl zur Herstellung einer Innenecke als auch einer Außenecke
im Innen- oder Außenbereich
verwendet werden. Des Weiteren weist die erfindungsgemäße Fassade den
Vorteil auf, dass die Eckausbildungselemente ebenfalls identisch
ausgebildet sind und unabhängig deren
Anordnung an einem linken oder rechten Ende eines zu imitierenden
Stammes zur Bildung eines Kreuzverbandes ihre Verwendung finden.
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Dadurch ist eine einfache und kostengünstige Herstellung
für eine
Fassade gegeben. Zusätzlich ist
ein einfacher Bausatz aus zwei Elementen vorgesehen, die die vollständige Errichtung
einer Fassade ermöglichen.
Derartige Profilelemente und Eckausbildungselemente können als
Bausatz vorgesehen sein, der sowohl für den Fachmann als auch für den Heimwerker
eine einfache und schnelle Errichtung ermöglicht. Darüber hinaus weisen diese einfachen geometrischen
Formen für
das längsgestreckte
Profilelement und das Eckausbildungselement eine hohe Designfreiheit
auf.
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Durch die Anordnung einer Querausnehmung
nahe den Stirnseiten der Profilelemente für den Kreuzverband eines gegenüberliegenden
Profils ist gleichzeitig ermöglicht,
dass mit einem Profilelement eine Außenecke und eine Innenecke
einer Fassade herstellbar ist.
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Die alternative erfindungsgemäße Ausführungsform
der Fassade gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 2 weist dieselben Vorteile wie die Fassade gemäß dem Anspruch
1 auf. Im Unterschied zur Ausgestaltung der Fassade gemäß dem Anspruch
1 ist das längsgestreckte
Profilelement nahe den Stirnseiten ohne Querausnehmung ausgebildet.
Anstelle dieser Querausnehmung ist ein Zwischenstück vorgesehen,
welches bei der Herstellung einer Außenecke zwischen einem Profilelement
und einem Eckverbindungselement angeordnet ist. Für die Herstellung
einer Innenecke wird dieses Zwischenelement nicht benötigt.
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Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung weist
den Vorteil auf, dass ebenfalls eine einfache Montage ermöglicht ist
und das Zwischenstück
durch das Eckausbildungselement vollständig überdeckt ist, so dass dieses Zwischenstück nach
Erstellung der Fassade nicht mehr sichtbar ist. Auch das Zwischenstück ist vorteilhafterweise
spiegelsymmetrisch ausgebildet, so dass das Zwischenstück sowohl
für einen
rechten als auch linken Anschluss an einem Profilelement vorgesehen
ist.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Profilelemente oder Eckausbildungselemente
und die Zwischenstücke
mit Steckverbindungselementen, vorzugsweise Bolzen, insbesondere
aus Holz oder Holzdübeln,
miteinander verbindbar sind. Dadurch kann eine einfache Montage
mit einer hohen Stabilität
gegeben sein, das durch einfaches Zusammenstecken oder Zusammensetzen
ermöglicht
ist.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass an jeder Verbindungsstelle zwischen
den Profilelementen und Eckausbildungselementen sowie Zwischenstücken zumindest
zwei Steckverbindungselemente vorgesehen sind. Dadurch kann eine
stabile Anordnung und Befestigung gegeben sein. Gleichzeitig wird
durch das Vorhandensein von wenigstens zwei Verbindungselementen
eine Verdrehsicherung gegeben.
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Vorteilhafterweise ist vorgesehen,
dass an jeder Verbindungsstelle des Profilelementes und des Zwischenstückes wenigstens
zwei Bohrungen zur Aufnahme der Steckelemente vorgesehen sind. Somit
sind die einzelnen Elemente zur Herstellung der Fassade vorgefertigt,
so dass ohne weitere Bearbeitung ein einfaches Zusammensetzen ermöglicht ist.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Eckverbindungselemente
an einem linken und einem rechten Abschnitt einer Anschlussfläche jeweils
zumindest zwei Bohrungen zur Aufnahme der Steckverbindungselemente
aufweist. Dadurch ist ermöglicht, dass
das Eckverbindungselement als solches universell für die Anordnung
einer linken oder rechten Seite beziehungsweise zur Herstellung
eines Abschlusses in X- oder Y-Richtung des Kreuzverbandes ermöglicht ist.
Die Steckverbindungselemente werden entweder an den zumindest zwei
linken oder rechten Bohrungen der Anschlussfläche vorgesehen.
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Die Profilelemente sind nach einer
bevorzugten Ausführungsform
im Querschnitt als Halbrundprofil ausgebildet, welche eine runde,
einen Baumstamm imitierende Außenseite
und eine Innenseite als Anlagefläche
mit Vertiefungen umfasst. Die auf der Innenseite vorgesehenen Vertiefungen
können beispielsweise
W- oder V-förmig,
dreieckförmig
oder dergleichen vorgesehen sein. Diese weisen den Vorteil auf,
dass bei der Verwendung von natürlichem Holz
als Profilelement ein Aufspalten während der Austrocknung des
Prozesses verhindert wird. Gleichzeitig können in diesen Vertiefungen
Versorgungsleitungen eingebracht werden, um beispielsweise eine Wandleuchte
oder dergleichen, die an der Fassade angebracht wird, mit Energie
zu versorgen. Selbstverständlich
sind jegliche weitere Anwendungen möglich.
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Das Profilelement weist nach einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung an einem oberen Abschnitt in
seiner Längserstreckung
eine Feder und an der gegenüberliegenden
Unterseite eine komplementär
ausgebildete Nut auf. Dadurch wird ermöglicht, dass ein sicheres Ineinandergreifen
von übereinander
geordneten Profilelementen zur Verkleidung einer Wandfläche ermöglicht ist.
Durch die Nut- und Federausbildung wird auch ermöglicht, dass ein Aufspringen
oder Aufwellen einzelner Abschnitte eines Profilelementes nach längerem Gebrauch
verhindert wird. Dadurch kann auch eine dichte Anordnung geschaffen
sein.
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Vorteilhafterweise ist an einer Unterseite
des Profilelementes zwischen einer Außenseite und der Nut eine Stegfläche ausgebildet,
welche zum Aufsetzen auf ein weiteres Profilelement ausgebildet
ist. Durch diese Stegfläche
wird zum einen ermöglicht, dass
die Ausgestaltung der Feder des darunter angeordneten Profilelementes
vollständig
verdeckt wird. Gleichzeitig wird der Charakter einer massiven Blockhausbauweise
erhöht.
Andererseits ist ermöglicht,
dass die Stegfläche
ein Eindringen von Feuchtigkeit selbst bei Schlagregen oder hohen
Windgeschwindigkeiten verhindert.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist
das Profilelement – in
einer Seitenansicht gesehen – an
jeder Stirnseite von einer unteren Kante aus bis zur Längsmittelebene
eine viertelkreisförmige Ausfräsung als
zweite Anschlussfläche
auf, welche in eine plane erste Anschlussfläche bis zum oberen Ende übergeht.
Durch diese geometrische Ausgestaltung der Stirnseite können sowohl
in der einen als auch der anderen Verlegerichtung gleiche Bedingungen
für die
Verbindungsstellen gegeben sein. Diese Ausgestaltung weist darüber hinaus
den Vorteil auf, dass eine kompakte und geschlossene Anordnung im
Kreuzverband von übereinander
greifenden Stämmen
imitiert werden kann. Dieses Profilelement wird in Verbindung mit
dem Zwischenstück
verwendet und bildet auch die Basis für den Einsatz ohne Zwischenstücke.
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Vorteilhafterweise weist das Profilelement
für den
Einsatz ohne Zwischenstück
nahe der ersten Anschlussfläche
in einer zweiten Anschlussfläche
eine quer laufende Profilierung auf, in welche die Feder des im
Kreuzverband angeordneten, weiter darunter liegende Profilelement
eingreift. Dadurch wird ermöglicht,
dass eine Anschlussfläche
des Eckausbildungselementes unmittelbar an der ersten Anschlussfläche des
Profilelementes angreift. Gleichzeitig ist ermöglicht, dass bei Bildung einer
Innenecke eine zusätzliche
Fixierung durch die Profilelemente selbst gegeben ist.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung weisen die Eckausbildungselemente, welche
aus einem runden Körper
bestehen, an einer Unterseite eine konkave Fläche auf, deren Krümmungsradius
dem Radius des Eckausbildungselementes entspricht. Dadurch können die
Eckausbildungselemente bündig übereinander
gestapelt werden, und der optische Eindruck entspricht dem der Blockhausmassivbauweise.
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Die Eckausbildungselemente weisen
vorteilhafterweise an einer Stirnseite eine plane Schnittfläche, die
der Endfläche
eines Stammes entspricht, und gegenüberliegend eine erste und zweite
Anschlussfläche
auf, die in Analogie der Verbindungsstellen von den Profilelementen
ausgebildet ist. Dadurch ist eine einfache und konstruktive Ausgestaltung
sowie ein ein facher Aufbau und ein Zusammensetzen der Profilelemente
und Eckausbildungselemente gegeben.
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Das Zwischenstück ist vorteilhafterweise spiegelsymmetrisch
ausgebildet, so dass ein universeller Einsatz ermöglicht ist.
Das Zwischenstück
entspricht in der Profilierung dem Anschlussbereich zum Profilelement.
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In das Zwischenstück sind vorteilhafterweise zumindest
zwei Bohrungen auf jeder Anschlussfläche zur Aufnahme von Steckverbindungselementen vorgesehen.
Vorzugsweise sind Durchgangsbohrungen vorgesehen, so dass beispielsweise
lange Steckbolzen verwendet werden, die das Zwischenstück durchdringen
und somit das Profilelement unmittelbar mit dem Eckausbildungselement
verbinden.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Profilelemente,
die Eckausbildungselemente und die Zwischenstücke aus Holz ausgebildet werden.
Für den Außenbereich
werden vorzugsweise Lärchenholz, Douglasieholz
eingesetzt. Für
den Innenausbau oder Saunabau werden beispielsweise Zedernholz,
nordische Fichte, Hemlocktannenholz, Kiefernholz, Eiche oder dergleichen
verwendet. Alternativ kann vorgesehen sein, dass auch Holzimitate
oder beispielsweise Kunststoffprofile mit laminiertem Holz oder
andere Grundaufbauten, auf welche ein Laminat oder eine optische
Struktur, welche dem Holz entspricht, aufgesprüht, aufgeklebt oder dergleichen
wird.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
und Ausführungsformen
der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
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Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte
Ausführungsformen
und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand den in
den Zeichnungen dargestellten Beispielen näher beschrieben und erläutert. Die
der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln
für sich oder
zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt
werden. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen blockhausartigen Fassade
zur Verkleidung einer Außenecke,
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2a eine
perspektivische Darstellung eines Profilelementes für die Fassade
gemäß 1,
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2b eine
schematische Schnittdarstellung des Profilelementes gemäß 2a,
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2c eine
schematische Seitenansicht des Profilelementes gemäß 2a,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Eckausbildungselementes für eine Fassade
gemäß 1,
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Zwischenstückes für eine Fassade gemäß 1,
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5 eine
perspektivische Darstellung einer weiteren erfindungsgemäßen blockhausartigen
Fassade,
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6 eine
perspektivische Ansicht eines Profilelementes für eine Fassade gemäß 5 und
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7 eine
perspektivische Ansicht eines Eckausbildungselementes für eine Fassade
gemäß 5.
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In 1 ist
perspektivisch eine erfindungsgemäße blockhausartige Fassade 11 dargestellt. Diese
teils explosionsartige Darstellung zeigt das Zusammenwirken von
längsgestreckten
Profilelementen 12 und daran angeordneten Zwischenstücken 14, welche
mit Eckausbildungselementen 16 zur Bildung einer Außenecke
zusammengesetzt sind. Die Fassade 11 kann sowohl für den Innenbereich
als auch für den
Außenbereich
vorgesehen sein, um eine nicht näher
dargestellte Wand zu verkleiden. Das Zusammensetzen der Profilelemente 12,
Zwischenstücke 14 und Eckausbildungen 16 wird
nach der Beschreibung der einzelnen Elemente näher erläutert.
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In 2a ist
das Profilelement 12 für
die Fassade 11 perspektivisch dargestellt. Das längsgestreckte
Profilelement 12 ist als Halbrundprofil ausgebildet, wie
die Schnittdarstellung gemäß 2b näher zeigt. Das Profilelement 12 ist
spiegelsymmetrisch zur Mittelachse 19 ausgebildet und weist
an jeder Stirnseite eine erste plane Anschlussfläche 21 auf, welche
in eine durch eine viertelkreisförmige Ausfräsung gebildete
zweite Anschlussfläche 22 übergeht.
An einem oberen Abschnitt 23 des Profilelementes 12 ist über die
gesamte Länge
in Längserstreckung
des Profilelementes 12 gesehen eine Feder 24 ausgebildet.
Diese Feder 24 ist zu einer rückseitigen Anlagefläche 26 beabstandet.
An einer Unterseite des Profilelementes 12 ist eine Nut 28 komplementär zur Feder 24 ausgebildet.
Diese Nut 28 ist wie die Feder 24 um denselben
Abstand gegenüber einer
Anlagefläche 26 versetzt,
so dass beim Übereinandersetzen
der Profilelemente 12 ein sicheres Eingreifen der Feder 24 in
die Nut 28 ermöglicht
ist.
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Das Profilelement 12 weist
von der Anlagefläche 26 ausgehende
Vertiefungen 29 auf. Gemäß 2b sind bspw. drei Vertiefungen vorgesehen,
wobei deren Anzahl und Größe beliebig
ist. Der Anlagefläche 26 gegenüberliegend
ist eine Außenseite 31 ausgebildet,
welche nahezu halbkreisförmig
ausgebildet ist und an einem unteren Abschnitt an einer unteren
Kante 32 endet. Von dieser Kante 32 aus erstreckt
sich eine Stegfläche 33 ansteigend
bis zur Nut 28. Diese Stegfläche weist vorteilhafterweise
eine konkave Fläche
auf, deren Krümmungsradius
dem der Außenseite 31 entspricht.
Diese Stegfläche 23 liegt
bündig
an einem darunter angeordneten Profilelement 12 im zusammengebauten
Zustand auf und verdeckt die Nut 24 sowie nicht näher dargestellte Befestigungselemente,
wie bspw. Nägel,
welche in einem Übergangsbereich 36 in
Bohrungen 37 eingebracht werden können (2c). Diese Bohrungen 37 laufen
diagonal nach unten bis zur Anlagefläche 26, so dass das
Profilelement 12 zur Wand befestigbar und die Befestigung
nicht sichtbar ist.
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Das Profilelement 12 kann
somit im Übergangsbereich 36 zur
Wand befestigt werden. Ein darüber
liegendes Profilelement 12 umgreift mit der Nut 28 die
Feder 24, wobei ein Halteabschnitt 38 hinter die
Feder 24 greift, so dass in diesem Bereich eine feste Anlage
des unteren Abschnitts des darüber
liegenden Profilelementes 12 an dem darunter liegenden
Profilelement 12 gegeben ist. Am oberen Abschnitt des Profilelements 12 nahe
der Feder 24 erfolgt wiederum eine Fixierung über Befestigungsmittel
an der Wand. Somit kann eine sichere Befestigung der Profilelemente 12 gegeben
sein, welche auch den Anforderungen an die Windlasten genügt.
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In die erste Anschlussfläche 21 sind
zwei Bohrungen 41 eingebracht. Diese Bohrungen 41 dienen
zur Aufnahme von Steckverbindungselementen 43 (1). Die Steckverbindungselemente 43 sind bei
der Verwendung von Naturholz für
die blockhausartige Fassade 11 als sogenannte Holzdübel ausgebildet,
die gesteckt, gegebenenfalls verpresst und/oder zusätzlich auch
noch verklebt sein können.
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In 3 ist
das Eckausbildungselement 16 näher dargestellt. Das Eckausbildungselement 16 wird
aus einem runden Körper,
vorzugsweise einem Rundholzstummel, hergestellt und weist rückseitig eine
plane Schnittfläche 46 auf,
welche als Endfläche eines
Stammes ausgebildet ist. Gegenüberliegend ist
eine erste Anschlussfläche 47 ausgebildet.
Diese Anschlussfläche 47 ist
plan und umfasst einen halbkreisförmigen Bereich. Daran schließt sich
eine zweite Anschlussfläche 48 an,
welche in der Seitenansicht des Eckausbildungselementes 16 gesehen durch
eine viertelkreisförmige
Ausfräsung
ausgebildet ist. Diese Anlagefläche 48 dient
zum Anliegen an den um 90° versetzt
im Kreuzverband angeordneten darunter liegenden imitierten Stamm.
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An einer Unterseite des Eckausbildungselementes
ist eine konkave Fläche 49 vorgesehen,
welche einen Krümmungsradius
aufweist, der dem Radius des Stummels der Eckausbildung entspricht.
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An der ersten Anschlagfläche 47 ist
ein rechtes und ein linkes Paar Bohrungen 51 vorgesehen. Dadurch
wird ermöglicht,
dass das Eckausbil dungselement 16 sowohl als linkes und
als auch rechtes Abschlusselement einsetzbar ist.
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In 4 ist
eine perspektivische Ansicht des Zwischenstückes 14 dargestellt.
Das Zwischenstück 14 weist
eine Anschlussfläche 56 auf,
welche vorzugsweise deckungsgleich mit der ersten Anschlussfläche 21 des
Profilelementes 12 ausgebildet ist. Am unteren Ende des
Zwischenstückes 14 ist
eine konkave Fläche 57 vorgesehen,
welche einen Krümmungsradius
aufweist, der dem Radius des Eckausbildungselementes 16 entspricht.
Diese Fläche 57 geht
beim Positionieren des Zwischenstückes 14 zum Profil
zu einer Stirnseite des Profilelementes 12 unmittelbar
in die zweite Anschlussfläche 22 über.
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Das Zwischenstück 14 weist vorteilhafterweise
Durchgangsbohrungen 58 auf, so dass die Steckverbindungselemente 43 das
Zwischenstück 14 vollständig durchdringen
und auf der rechten und linken Seite zur Aufnahme des Profilelementes 12 und
des Eckausbildungselementes 16 vorgesehen sind.
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Die Fassade 11 gemäß 1 wird auf einem Sockel 61 aufgebaut.
In einer Raumrichtung wird ein Profilelement 12, ein daran
befestigtes Zwischenstück 14 und
ein Eckausbildungselement 16 angeordnet. Im Anschluss daran
wird in einer zweiten Raumrichtung ein Profilelement 12', Zwischenelement 14' und ein nicht
näher dargestelltes
Eckausbildungselement zusammengesetzt und auf einen Sockel 61 in
der weiteren Raumrichtung aufgesetzt. Das Eckausbildungselement
für die
zweite Raumrichtung überdeckt
das Zwischenstück 14 vollständig, so
dass dieses Zwischenstück 14 bei
der fertiggestellten Fassade nicht sichtbar ist. Der Aufbau der
blockhausartigen Fassade im Kreuzverband folgt abwechselnd in den
Raumrichtungen, so dass ein Ineinandergreifen der einzelnen Elemente
und ein gegenseitiges Fixieren gegeben ist.
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Es ist auch ermöglicht, dass zunächst die Profilelemente 12 und 12' angeordnet
werden und im Anschluss daran die Zwischenstücke 14, 14' einzeln oder
in Verbindung mit den Eckausbildungselementen 16, 16' über die
Steckverbindungselemente 43 befestigt werden.
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In 5 ist
eine weitere erfindungsgemäße alternative
Ausgestaltung der blockhausartigen Fassade 11 dargestellt.
Diese Fassade 11 unterscheidet sich von der in 1 dargestellten Fassade
dadurch, dass zur Herstellung dieser Fassade Profilelemente 12 und
Eckverbindungselemente 16 verwendet werden, welche über Steckverbindungselemente 43 zueinander
positioniert sind. Hierfür
ist das Profilelement 12, welches in 6 perspektivisch dargestellt ist, gegenüber dem
in 2 dargestellten Profilelement 12 modifiziert
und weist in der zweiten Anschlussfläche 22 nahe der ersten
Anschlussfläche 21 eine
querverlaufende Vertiefung 66 auf. Diese Vertiefung entspricht
der Nut 24 und einer Schulter 67, welche im oberen
Bereich des Profilelementes 12 ausgebildet ist. Diese querverlaufende
Vertiefung 66 ermöglicht
die einfache Anordnung der Profilelemente 12 zueinander
zur Ausgestaltung einer Innenecke 69. Die Nut 24 des
Profilelementes 12 greift in die Vertiefung 66 des
darüber
liegenden Profilelementes ein und bildet eine Fixierung.
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Das Eckausbildungselement 16 gemäß 7 für die erfindungsgemäße Fassade 11 gemäß 5 unterscheidet sich zum
Eckausbildungselement 16 gemäß 3 dadurch, dass in der zweiten Anschlussfläche 48 eine
Vertiefung 66 vorgesehen ist, welche der des Profilelementes 12 gemäß 6 entspricht. Dadurch wird
ermöglicht,
dass die erste Anschlussfläche 47 des
Eckausbildungselementes 16 bündig an der ersten planen Anschlussfläche 21 des
Profilelementes 12 anliegt und eine Abfräsung der
Feder 24 im Kreuzungsbereich der Profilelemente 12 bzw.
an dem äußeren Endbereich
der Profilelemente 12 nicht erforderlich ist.
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Der Aufbau der Fassade 11 gemäß 5 erfolgt wie folgt:
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Bevor das Profilelement 12 verbaut
werden kann, wird das Eckausbildungselement 16 an das Profilelement 12 angebracht
und als Ganzes auf das darunter liegende Profilelement 12 aufgesetzt.
Dann greift die Ausfräsung 66 in
die Feder 24 des quer darunter liegenden, zu 90° versetzten
Profilelementes 12 ein, vorzugsweise zur Hälfte über die
Länge des Eckausbildungselements 16.
Dadurch ist eine Versteifung der Ecke gegeben.
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Alternativ kann auch vorgesehen sein,
dass die Eckausführungen – in der
Draufsicht gesehen – von
einem 90° Winkel
abweichen. Die Querausfräsungen 66 sind
dementsprechend an den gegebenen Winkel angepasst.
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Die erfindungsgemäße Fassade 11 gemäß den 1 und 5 weist den Vorteil auf, dass ein Bausatz
mit Elementen ausgebildet ist, welche sowohl für eine linke als auch eine
rechte Ausrichtung oder Seite einsetzbar sind. Der Aufbau wird dadurch
erheblich erleichtert. Eine der massiven Blockhausfassade optisch
entsprechende Fassade wird ermöglicht.